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    Lieferkettenverfolgung  125  0 Kommentare Nächste Stufe der EU-Tabakproduktrichtlinie in Kraft getreten

    Berlin (ots) -

    - Unter anderem Zigarren-, Pfeifentabak-, Wasserpfeifentabakprodukte betroffen
    - Track-and-Trace-System seit fünf Jahren erfolgreich
    - Bundesdruckerei in Deutschland zentrale Ausgabestelle individueller
    Erkennungsmerkmale
    - Rund 20 Milliarden Merkmale ausgegeben, über 600.000 Wirtschaftsteilnehmer und
    Einrichtungen registriert

    Seit Mai 2019 kann europaweit der Weg von Zigaretten und Feinschnitt entlang der
    legalen Lieferkette digital zurückverfolgt werden. Damals ist die
    EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten; sie reguliert seitdem in der
    Europäischen Union (EU) den Handel von Tabakerzeugnissen, regelt deren
    Herstellung, Verpackung und Verkauf. Ihr wichtigstes Ziel: Fälschungen und
    Schmuggel zu unterbinden. Fünf Jahre nach dem europaweiten Go-Live dieses
    sogenannten Track&Trace-Systems ist am 20.05.2024 die nächste Umsetzungsstufe
    der TPD eingetreten: Betroffen sind alle "Other Tobacco Products" (OTPs),
    beispielsweise Zigarren-, Pfeifentabak-, Wasserpfeifentabakprodukte sowie Kau-
    und Schnupftabak. Wirtschaftsteilnehmer aus diesen Bereichen mussten sich bis zu
    diesem Zeitpunkt angemeldet haben und dürfen nun ihre Waren nur entsprechend der
    EU-Vorgaben in Umlauf bringen.

    Die Tabakerzeugnisse werden für die Rückverfolgung mit einem individuellen
    Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal
    gekennzeichnet. Als nationale Ausgabestelle für Deutschland registriert die
    Bundesdruckerei seit 2019 alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmer wie
    Tabakwarenhersteller, Importeure und alle Einrichtungen, in denen Tabakwaren
    hergestellt, gelagert oder vertrieben werden, sowie die zugehörigen
    Produktionsmaschinen. Um jede Einzelverkaufspackung rückverfolgen zu können,
    vergibt die Bundesdruckerei als sogenannter ID Issuer individuelle
    Erkennungsmerkmale, die durch die Tabakindustrie sichtbar auf jeder Packung
    aufgebracht werden.

    Mittlerweile hat die Bundesdruckerei insgesamt rund 20 Milliarden individuelle
    Erkennungsmerkmale ausgegeben. Erfasst wird damit der Weg entlang der kompletten
    Lieferkette für Ware, die in der Europäischen Union (EU) produziert oder
    verkauft wird. Die Packungsverfolgung erfolgt mittels der von den Ausgabestellen
    erzeugten digitalen IDs.

    Wichtig: Bevor sich Marktteilnehmer wie Zigarrenhändler, Shisha-Bars und Co. am
    ID Issuer Portal der Bundesdruckerei GmbH registrieren, müssen sie sich bei
    einem zugelassenen, sogenannten Primary Repository angemeldet haben - also einer
    speziellen Datenbank, die wiederum ihre Daten an das EU-weite Secondary
    Repository übermittelt. Fragen zur Registrierung als Wirtschaftsteilnehmer beim
    ID Issuer sowie zur Ausgabe der individuellen Erkennungsmerkmale sind in den
    FAQs (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/de/support/track-and-trace-system-fuer
    -tabakwaren) auf der Website der Bundesdruckerei veröffentlicht und werden
    ständig aktualisiert.

    Pressekontakt:

    Marc Thylmann
    Pressesprecher Bundesdruckerei GmbH
    Tel.: +49 (0) 30 - 2598 2810
    E-Mail: mailto:marc.thylmann@bdr.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/14611/5786304
    OTS: Bundesdruckerei GmbH



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    Lieferkettenverfolgung Nächste Stufe der EU-Tabakproduktrichtlinie in Kraft getreten - Unter anderem Zigarren-, Pfeifentabak-, Wasserpfeifentabakprodukte betroffen - Track-and-Trace-System seit fünf Jahren erfolgreich - Bundesdruckerei in Deutschland zentrale Ausgabestelle individueller Erkennungsmerkmale - Rund 20 Milliarden …

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