Landgericht Hamburg bestätigt

    129 Aufrufe 129 0 Kommentare 0 Kommentare

    Aussagen von "CareSolution" zur angeblichen Unwirtschaftlichkeit der Verordnung von Eurotubes® Mehrkammerbeuteln für parenterale Ernährung sind unzulässig

    Königstein (ots) -

    - "CareSolution" hatte entsprechende Aussagen über eigene Kanäle verbreitet
    - Eurotubes® Mehrkammerbeutel können laut LG Hamburg nach den Ergebnissen einer
    offenen, randomisierten und multizentrischen Phase IV Studie (PEKANNUSS) in
    bestimmten Behandlungssituationen Vorteile (wie z.B. ein geringeres
    Infektionsrisiko) bieten, die ihre wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen
    - Einstweilige Verfügung gegen Carenoble auch wegen Nutzung von
    Krankenkassen-Logo

    Die Eurozyto GmbH hat die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH &
    Co. KG (Carenoble) mithilfe der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance
    gerichtlich in Anspruch genommen. Der Grund dafür sind verschiedene Aussagen,
    die Carenoble zuvor mit ihrem "CareSolution"-Verordnungsservice für Ärztinnen
    und Ärzte über die Eurotubes® Mehrkammerbeutel verbreitet hatte. Die Eurozyto
    GmbH bietet patentierte Mehrkammer-Infusionsbeutel für parenterale Ernährung an,
    die dazu beitragen können, die Selbstversorgung von Patientinnen und Patienten
    zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu optimieren.

    LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Carenoble

    Das Landgericht Hamburg hat Carenoble u.a. untersagt, die Eurotubes® als "extrem
    hochpreisig" oder "Wirtschaftlichkeitsfalle" zu bezeichnen und deren Verwendung
    als unwirtschaftlich darzustellen, wie Carenoble dies in einem "CareSolution"
    Ärzterundschreiben und einem diesem beigefügten Flyer getan hatte. In diesem
    Zusammenhang sah es das Landgericht Hamburg als glaubhaft gemacht an, dass die
    mit den Eurotubes® der Eurozyto GmbH verbundenen Vorteile (z.B. geringeres
    Infektionsrisiko) im Einzelfall trotz höheren Preises sehr wohl eine
    wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen können. Gegenteilige Darstellungen
    seien irreführend und könnten nicht als "aktuelle und neutrale
    Fachinformationen" bezeichnet werden.

    OLG Hamburg erweitert einstweilige Verfügung

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung
    erweitert und Carenoble zusätzlich die Verwendung des Logos des BKK Dachverbands
    in konkret beanstandeten Unterlagen verboten, da dadurch eine seinerzeit nicht
    existente Kooperation zwischen Carenoble und dem Verband vorgetäuscht wurde.

    "Wir freuen uns, mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg mehr Rechts- und
    Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte erstritten zu haben, welche die
    Vorteile der Eurotubes® erkennen und unsere Mehrkammerbeutel in passenden
    Behandlungsszenarien als wirtschaftliche Therapieoption wählen", so Thomas
    Munzert, der Geschäftsführer der Eurozyto GmbH.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg erging im eilgerichtlichen Verfahren und hat
    insoweit noch vorläufigen Charakter. Carenoble hat gegen das Urteil Berufung
    eingelegt. Dessen ungeachtet ist die Entscheidung bereits mit der Verkündung
    wirksam und von Carenoble zu beachten.

    - LG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2024, Aktenzeichen: 315 O 299/23

    - OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juni 2024, Aktenzeichen: 3 W 19/24

    Pressekontakt:

    Für Anmerkungen und Fragen zu dieser Pressemeldung, zur Eurozyto GmbH oder zu
    deren Produkten stehen wir Ihnen jederzeit unter der angegebenen Adresse zur
    Verfügung.

    Für Fragen zur internationalen Sozietät Clifford Chance und zu den Einzelheiten
    des Gerichtsverfahrens steht Ihnen Herr Dr. Gunnar Sachs, Maître en droit
    (Paris), Partner im Düsseldorfer Büro der Sozietät
    (gunnar.sachs@cliffordchance.com), jederzeit zur Verfügung.

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/176294/5868537
    OTS: Eurozyto GmbH



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Landgericht Hamburg bestätigt Aussagen von "CareSolution" zur angeblichen Unwirtschaftlichkeit der Verordnung von Eurotubes® Mehrkammerbeuteln für parenterale Ernährung sind unzulässig - "CareSolution" hatte entsprechende Aussagen über eigene Kanäle verbreitet - Eurotubes® Mehrkammerbeutel können laut LG Hamburg nach den Ergebnissen einer offenen, randomisierten und multizentrischen Phase IV Studie (PEKANNUSS) in bestimmten …