Landgericht Hamburg bestätigt
Aussagen von "CareSolution" zur angeblichen Unwirtschaftlichkeit der Verordnung von Eurotubes® Mehrkammerbeuteln für parenterale Ernährung sind unzulässig
Königstein (ots) -
- "CareSolution" hatte entsprechende Aussagen über eigene Kanäle verbreitet
- Eurotubes® Mehrkammerbeutel können laut LG Hamburg nach den Ergebnissen einer
offenen, randomisierten und multizentrischen Phase IV Studie (PEKANNUSS) in
bestimmten Behandlungssituationen Vorteile (wie z.B. ein geringeres
Infektionsrisiko) bieten, die ihre wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen
- Einstweilige Verfügung gegen Carenoble auch wegen Nutzung von
Krankenkassen-Logo
Die Eurozyto GmbH hat die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH &
Co. KG (Carenoble) mithilfe der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance
gerichtlich in Anspruch genommen. Der Grund dafür sind verschiedene Aussagen,
die Carenoble zuvor mit ihrem "CareSolution"-Verordnungsservice für Ärztinnen
und Ärzte über die Eurotubes® Mehrkammerbeutel verbreitet hatte. Die Eurozyto
GmbH bietet patentierte Mehrkammer-Infusionsbeutel für parenterale Ernährung an,
die dazu beitragen können, die Selbstversorgung von Patientinnen und Patienten
zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu optimieren.
- "CareSolution" hatte entsprechende Aussagen über eigene Kanäle verbreitet
- Eurotubes® Mehrkammerbeutel können laut LG Hamburg nach den Ergebnissen einer
offenen, randomisierten und multizentrischen Phase IV Studie (PEKANNUSS) in
bestimmten Behandlungssituationen Vorteile (wie z.B. ein geringeres
Infektionsrisiko) bieten, die ihre wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen
- Einstweilige Verfügung gegen Carenoble auch wegen Nutzung von
Krankenkassen-Logo
Die Eurozyto GmbH hat die Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH &
Co. KG (Carenoble) mithilfe der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance
gerichtlich in Anspruch genommen. Der Grund dafür sind verschiedene Aussagen,
die Carenoble zuvor mit ihrem "CareSolution"-Verordnungsservice für Ärztinnen
und Ärzte über die Eurotubes® Mehrkammerbeutel verbreitet hatte. Die Eurozyto
GmbH bietet patentierte Mehrkammer-Infusionsbeutel für parenterale Ernährung an,
die dazu beitragen können, die Selbstversorgung von Patientinnen und Patienten
zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu optimieren.
LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Carenoble
Das Landgericht Hamburg hat Carenoble u.a. untersagt, die Eurotubes® als "extrem
hochpreisig" oder "Wirtschaftlichkeitsfalle" zu bezeichnen und deren Verwendung
als unwirtschaftlich darzustellen, wie Carenoble dies in einem "CareSolution"
Ärzterundschreiben und einem diesem beigefügten Flyer getan hatte. In diesem
Zusammenhang sah es das Landgericht Hamburg als glaubhaft gemacht an, dass die
mit den Eurotubes® der Eurozyto GmbH verbundenen Vorteile (z.B. geringeres
Infektionsrisiko) im Einzelfall trotz höheren Preises sehr wohl eine
wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen können. Gegenteilige Darstellungen
seien irreführend und könnten nicht als "aktuelle und neutrale
Fachinformationen" bezeichnet werden.
OLG Hamburg erweitert einstweilige Verfügung
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung
erweitert und Carenoble zusätzlich die Verwendung des Logos des BKK Dachverbands
in konkret beanstandeten Unterlagen verboten, da dadurch eine seinerzeit nicht
existente Kooperation zwischen Carenoble und dem Verband vorgetäuscht wurde.
"Wir freuen uns, mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg mehr Rechts- und
Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte erstritten zu haben, welche die
Vorteile der Eurotubes® erkennen und unsere Mehrkammerbeutel in passenden
Behandlungsszenarien als wirtschaftliche Therapieoption wählen", so Thomas
Munzert, der Geschäftsführer der Eurozyto GmbH.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg erging im eilgerichtlichen Verfahren und hat
insoweit noch vorläufigen Charakter. Carenoble hat gegen das Urteil Berufung
eingelegt. Dessen ungeachtet ist die Entscheidung bereits mit der Verkündung
wirksam und von Carenoble zu beachten.
- LG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2024, Aktenzeichen: 315 O 299/23
- OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juni 2024, Aktenzeichen: 3 W 19/24
Pressekontakt:
Für Anmerkungen und Fragen zu dieser Pressemeldung, zur Eurozyto GmbH oder zu
deren Produkten stehen wir Ihnen jederzeit unter der angegebenen Adresse zur
Verfügung.
Für Fragen zur internationalen Sozietät Clifford Chance und zu den Einzelheiten
des Gerichtsverfahrens steht Ihnen Herr Dr. Gunnar Sachs, Maître en droit
(Paris), Partner im Düsseldorfer Büro der Sozietät
(gunnar.sachs@cliffordchance.com), jederzeit zur Verfügung.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/176294/5868537
OTS: Eurozyto GmbH
Das Landgericht Hamburg hat Carenoble u.a. untersagt, die Eurotubes® als "extrem
hochpreisig" oder "Wirtschaftlichkeitsfalle" zu bezeichnen und deren Verwendung
als unwirtschaftlich darzustellen, wie Carenoble dies in einem "CareSolution"
Ärzterundschreiben und einem diesem beigefügten Flyer getan hatte. In diesem
Zusammenhang sah es das Landgericht Hamburg als glaubhaft gemacht an, dass die
mit den Eurotubes® der Eurozyto GmbH verbundenen Vorteile (z.B. geringeres
Infektionsrisiko) im Einzelfall trotz höheren Preises sehr wohl eine
wirtschaftliche Verordnung rechtfertigen können. Gegenteilige Darstellungen
seien irreführend und könnten nicht als "aktuelle und neutrale
Fachinformationen" bezeichnet werden.
OLG Hamburg erweitert einstweilige Verfügung
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung
erweitert und Carenoble zusätzlich die Verwendung des Logos des BKK Dachverbands
in konkret beanstandeten Unterlagen verboten, da dadurch eine seinerzeit nicht
existente Kooperation zwischen Carenoble und dem Verband vorgetäuscht wurde.
"Wir freuen uns, mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg mehr Rechts- und
Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte erstritten zu haben, welche die
Vorteile der Eurotubes® erkennen und unsere Mehrkammerbeutel in passenden
Behandlungsszenarien als wirtschaftliche Therapieoption wählen", so Thomas
Munzert, der Geschäftsführer der Eurozyto GmbH.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg erging im eilgerichtlichen Verfahren und hat
insoweit noch vorläufigen Charakter. Carenoble hat gegen das Urteil Berufung
eingelegt. Dessen ungeachtet ist die Entscheidung bereits mit der Verkündung
wirksam und von Carenoble zu beachten.
- LG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2024, Aktenzeichen: 315 O 299/23
- OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juni 2024, Aktenzeichen: 3 W 19/24
Pressekontakt:
Für Anmerkungen und Fragen zu dieser Pressemeldung, zur Eurozyto GmbH oder zu
deren Produkten stehen wir Ihnen jederzeit unter der angegebenen Adresse zur
Verfügung.
Für Fragen zur internationalen Sozietät Clifford Chance und zu den Einzelheiten
des Gerichtsverfahrens steht Ihnen Herr Dr. Gunnar Sachs, Maître en droit
(Paris), Partner im Düsseldorfer Büro der Sozietät
(gunnar.sachs@cliffordchance.com), jederzeit zur Verfügung.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/176294/5868537
OTS: Eurozyto GmbH