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    Aktien Frankfurt  1472  0 Kommentare Dax-Absturz gibt dem Markt Rätsel auf - inzwischen -2,4%

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Die kräftige Talfahrt im Dax am Donnerstagnachmittag gibt am Markt weiter Rätsel auf. Dass der deutsche Leitindex innerhalb kürzester Zeit um rund vier Prozent bis auf 5.451,52 Punkte einbrach , ließ in den Handelsräumen die Telefone heiß laufen. Händler reagierten mit Kopfschütteln und Staunen. Der Dax erholte sich dennoch nur moderat und stand rund eine halbe Stunde vor Handelsschluss bei minus 2,38 Prozent auf 5.545,72 Punkte. Am Morgen war er noch bis auf 5.777 Punkte gestiegen.

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    Bei zwei Drittel der Dax-Werte sei es zu einer Volatilitätsunterbrechung gekommen, bestätigte die Deutsche Börse auf Nachfrage der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Der Auslöser dafür sei von außen gekommen, ein technisches Problem habe es nicht gegeben. Vola-Unterbrechungen am Aktienmarkt sind Schutzmechanismen. Der Handel in den jeweiligen Werten wird unterbrochen, um Käufer und Verkäufer vor ungewöhnlich hohen Kursauf- und abschlägen zu schützen, die etwa über fehlerhafte Eingaben von Preisgrenzen entstehen können.

    Weil eine Begründung für den kräftigen Kurssturz fehlte, kamen am Markt dann rasch Gerüchte auf. 'Da es keine Erklärung gibt, die allgemein zugänglich ist, kommen gern schnell dümmliche Erklärungsversuche in Form von Gerüchten auf', kommentierte ein Händler. So verwiesen einige Börsianer zur Erklärung der Dax-Verluste darauf, dass CNBC berichtet hatte, dass die Stadt Harrisburg in Pennsylvania zahlungsunfähig sein könnte. Das wurde letztlich aber für wenig stichhaltig gehalten, zumal der Dow Jones Industrial Average (DJIA) kaum reagierte und während der Dax-Talfahrt lediglich 0,4 Prozent verlor. Inzwischen liegt er rund ein Prozent im Minus, ähnlich wie der EuroStoxx 50 .

    Spekuliert wurde zudem darüber, dass in Deutschland ein Leerverkaufsverbot verabschiedet werden soll und daher vor dessen Bekanntgabe Futures in großem Umfang verkauft worden sein sollen. Allerdings sind seit dem 27. Juli 2010 ungedeckte Leerverkäufe in Aktien bereits verboten. Unter einem Leerverkauf versteht man den Verkauf von Aktien, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht besitzt. Dabei wird auf fallende Kurse spekuliert./ck/he




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