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    EANS-Hauptversammlung  498  0 Kommentare C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung - Seite 4


    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
    - Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen;
    - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
    - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
    - Den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

    Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 5.
    Juni 2012 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 6. Juni 2012
    ausgestellt werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher oder
    englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung muss der
    Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
    Hauptversammlung, somit spätestens am 12. Juni 2012, an
    die Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010
    Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post
    oder Boten, per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als
    eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter
    anmeldung.catoil@hauptversammlung.at zugehen.

    Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262
    Abs 20 AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher
    Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes,
    besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute,
    dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können
    (SWIFT), entgegen.

    Bestellung eines Vertreters

    Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche
    oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter
    nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
    hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
    Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
    der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift
    Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
    Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
    +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF
    Format per E-Mail unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at
    übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß §
    114 AktG zurückbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an
    die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter
    Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse
    vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der
    Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft
    (www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei
    Seite 4 von 5


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