EANS-Hauptversammlung
C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung - Seite 4
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
- Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- Den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 5.
Juni 2012 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 6. Juni 2012
ausgestellt werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher oder
englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 12. Juni 2012, an
die Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010
Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post
oder Boten, per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter
anmeldung.catoil@hauptversammlung.at zugehen.
Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262
Abs 20 AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können
(SWIFT), entgegen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche
oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter
nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift
Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF
Format per E-Mail unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at
übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß §
114 AktG zurückbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an
die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse
vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei
Abs 20 AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können
(SWIFT), entgegen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche
oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter
nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift
Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF
Format per E-Mail unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at
übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß §
114 AktG zurückbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an
die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse
vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei
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