Prokon-Insolvenz
Prokon-Genussrechte wahrscheinlich nichts wert - Für Anleger höchste Zeit zu handeln
Bei PROKON warten alle auf die offizielle Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde am 22.01.2014 Herr Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Bisher gibt es außer der ersten, sehr allgemein gehaltenen Pressekonferenz, keine offiziellen Verlautbarungen des Insolvenzverwalters. Die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss bis Ende April getroffen werden. Bis dahin gilt es, viele Unterlagen zu sichten und sich einen Überblick über die wahre Finanzlage des Unternehmens zu verschaffen. Die Zeit wird Penzlin auch brauchen, denn die Finanzen von PROKON scheinen nicht so zu sein, wie bisher angenommen.
Bis zum 20.12.2013 veröffentlichte das Unternehmen jeweils nur einen „Entwurf der Bilanz“ und verschickte diesen auch an seine zahlreichen Anleger. Den Anlegern gegenüber wurde viel von Transparenz geredet. Gegenüber den wesentlich kritischer eingestellten Medien gab es diese Transparenz schon seit dem 29.05.2013 nicht mehr. Nach einigen kritischen Berichten hat das Unternehmen offiziell jegliche Kommunikation mit der Presse eingestellt und seitdem keinerlei Presseanfragen beantwortet.
Wurde den PROKON-Anlegern gegenüber Transparenz groß betont, scheint sich jedoch herauszustellen, dass die kommunizierten Zahlen wohl zumindest teilweise falsch waren bzw. einen falschen Eindruck erweckten.
Die Geschäfte der PROKON unterteilen sich grob in die folgenden drei Geschäftsbereiche:
- Windenergie
- Biogene Kraftstoffe
- Biomasse
Laut dem letzten „Entwurf zur Bilanz“, der auf den 31.10.2013 datiert, wurden die Vermögenswerte wie folgt bilanziert:
- Windenergie = 788,8 Mio. Euro
- Biogene Kraftstoffe = 108,7 Mio. Euro
- Biomasse = 199,3 Mio. Euro.
Die Mitarbeiteranzahl von PROKON wurde zuletzt mit 1.306 angegeben. Soweit so gut. Allerdings hat sich durch weitere Medienberichte herausgestellt, dass ein erheblicher Teil der von PROKON ausgewiesenen Vermögenswerte gar nicht zu einer PROKON-Tochtergesellschaft, sondern zur HIT Holzindustrie Torgau OHG gehören. Diesem Unternehmen hat PROKON ein Darlehen über mindestens 250 Mio. Euro gegeben, gegen 10 % Zinsen.
An der HIT Holzindustrie Torgau beteiligt ist die PROKON nicht. Man hatte wohl ursprünglich einmal eine Mehrheitsbeteiligung angestrebt, dies scheint aber seit langem vom Tisch. Aktuell gibt es diesbezüglich keine Pläne, wie die HIT selbst in Schreiben an ihre Kunden berichtet. Es sieht also so aus, als hätte PROKON in seinen letzten Berichten an die Anleger Vermögenswerte ausgewiesen, die ihnen nicht gehören. Lediglich das Darlehen dürfte PROKON ausweisen. Die HIT Holzindustrie Torgau selbst arbeitet seit Jahren mit Verlust und weist in ihren eigenen Jahresabschlüssen darauf hin, dass die Finanzlage des Unternehmens auch in den kommenden Jahren keinen Gewinn erwarten lässt und man eine hohe Abhängigkeit von den Zinskosten habe.
Als PROKON anfing, die HIT zu finanzieren, geschah dies zu einem Zeitpunkt, als Banken die Finanzierung nicht mehr übernehmen wollten. PROKON beteiligte sich somit als Wagniskapitalgeber für den Mittelstand, ohne eigene Vermögenswerte zu erwerben. Das Bild von „PROKON als Robin Hood“, um die finanziell angeschlagene HIT Holzindustrie Torgau zu retten und die bösen Banken als Kreditgeber abzulösen, passt zum Selbstbild eines Weltverbesserers und Bankenhassers wie PROKON-Gründer Carsten Rodbertus. Ob dies allerdings auf der Grundlage von geliehenem Geld - dem Geld der Anleger - geschehen sollte, ist fraglich.
Bei der Kreditaufnahme durch PROKON - anhand der Ausgabe von Genussrechten an Anleger - haben die Anleger einen „Verkaufsprospekt“ bekommen, in dem die Mittelverwendung der Gelder festgeschrieben wurde. Den Anleger wurde die Finanzlage der PROKON erklärt und was das Unternehmen mit dem Geld zu erwerben beabsichtigt. In diesen Prospekten müssen neben den Investitionszielen auch die Risiken dargestellt werden, die sich aus dem Erwerb der Genussrechtsbeteiligung ergeben. Sollte sich jetzt herausstellen, dass tatsächlich wesentliche Finanzmittel nicht in eigene Sachanlagen investiert wurden und man gegen seinen eigenen „Prospekt“ verstoßen hat, könnten sich daraus weitreichende Konsequenzen auch für die Anleger der Prokon-Genussrechte ergeben.
wallstreet:online hat dazu mit Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER in Berlin gesprochen. In einem Artikel vom 5.12.2013 wies wallstreet:online als erstes deutsches Publikationsmedium konkret auf die aktuelle Gefahr einer Insolvenz von PROKON hin. Anfang Januar 2014 wurde diesse GEfahr nochmals bekräftigt: Prokon-Insolvenz bereits im Januar? Im Allgemeinen wurde diese Tragweite und die letztendliche Konsequenz für die Anleger - nämlich die Insolvenz - noch nicht erkannt.
Ein Blick in die Zukunft
Der Insolvenzverwalter hat seine Arbeit aufgenommen. Er prüft die Zahlen und wird feststellen, dass PROKON noch deutlich mehr Schwierigkeiten hat, als bisher angenommen. Dazu gehört zum einen die Thematik „HIT Holzindustrie Torgau OHG“. Hier hat man nur ein Darlehen, keine Assets und die HIT macht Verluste - keine Gewinne. Wenn man die Kredite an einen Aufkäufer verkaufen müsste, würde man wohl kaum den ursprünglichen Betrag erhalten.
Der Insolvenzverwalter wird sich des weiteren auch die zahlreichen Windparks anschauen und feststellen, dass viele davon unter Plan wirtschaften. Kurz gesagt: Sie erwirtschaften weniger Gewinne als geplant. So geht es momentan der gesamten Branche, was auch durch zahlreiche Pleiten weitläufig bekannt ist. Das könnte bedeuten, die Windparks sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr das wert, was dort ursprünglich einmal investiert wurde. Zudem stellt sich die Frage, was die Windparks wert sein werden, wenn sich die Vergütungen aus dem EEG auf langfristige Sicht ändern. Die Einspeisevergütung wird in 20 Jahren nicht mehr die gleiche sein, wie wir sie heute kennen. Sie wird sinken. Und das wird sich auf den Wert der Anlagen durchschlagen. Bei einer genaueren Betrachtung der politischen Bühne weiß man aber auch, dass die Vergütung schon vorher sinken könnte. Dass dies auch für Bestandsverträge gelten könnte, zeigt das Beispiel Spanien.
Für PROKON-Anleger Zeit zum Handeln
Für die Genussrechteinhaber scheint es höchste Zeit zu handeln und ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Nach juristischer Einschätzung ist die Gefahr groß, dass es für abwartende Anleger, nicht mehr viel zu holen ist. Vor allem steht zu erwarten, dass die durch den Insolvenzverwalter festzustellende Vermögenslage eher schlechter sein wird, als angenommen. Über die Jahre haben sich bei PROKON Verluste angesammelt. Die Zahlen zeigen, dass mehr Zinsen ausgezahlt, als Erträge erwirtschaftet wurden. Das heißt: Fällige Zinsen wurden durch neu eingeworbenes Geld finanziert – die Vorstufe eines Schneeballsystems.
- eventuelle Wertkorrekturen auf die Vermögenswerte
- eventuelle weitere operative Verluste
- wahrscheinliche erhebliche Anwalts & Gerichtskosten
- eventuelle Schadensersatzansprüche von klagenden Anlegern
Das, was unterm Strich rauskommt, bleibt für jene Anleger übrig, die ihre Forderungen nicht juristisch geltend gemacht haben - die mir ihren Forderungen nachrangig nach allen anderen behandelt werden. Die bisher zutage getretene bilanzielle Jonglage kann das Unternehmen nicht überleben. Vor allem Anleger, die abwarten und darauf hoffen, dass sich alles zum Guten wendet, werden am Ende wohl leer ausgehen.
Was können Anleger jetzt tun?
Interview Rechtsanwalt Christoph Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER