EANS-Stimmrechte
HTI High Tech Industries AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung - Seite 2
Partners I S.à.r.l. (in Gründung); kein Kommanditist der ICS Capital I S.C.Sp.
verfügt über eine kontrollierende Beteiligung im Sinn des § 92 Z 4 BörseG;
8. die Komplementärin der oben genannten ICS Capital I S.C.Sp., die ICS Partners
I S.à.r.l. (in Gründung), mit dem Sitz in Luxemburg und der Geschäftsadresse 68,
avenue de la Liberté. L-1930 Luxemburg;
9. die jeweils zu 50% der Kapital- und Stimmanteile beteiligten Gesellschafter
der ICS Partners I S.à.r.l. (in Gründung), Carsten Paris, geboren 21.4.1969, mit
Wohnsitz in Kantorie 124, 45134 Essen, Deutschland, und Dr. Ingo Zemke, geboren
4.7.1964, mit Wohnsitz in Cronstettenstr. 29, 60322 Frankfurt am Main,
Deutschland
(zusammen "ICS") und jede eine "Erwerberin" und gemeinsam die "Erwerber".
Aufgrund der in den Punkten 1 bis 6 dargestellten Kontrollverhältnissen sind die
der MCP A Holding S.à.r.l. zukommenden Stimmrechte den in den Punkten 2 bis 6
aufgelisteten Personen gemäß § 92 Z 4 BörseG zuzurechnen. Aufgrund einer
Vereinbarung zwischen Metric und ICS im Sinn des § 92 Z 7 BörseG sowie der in
den Punkten 7 bis 9 dargestellten Kontrollverhältnissen sind die der MCP A
Holding S.à.r.l. zukommenden Stimmrechte den in den Punkten 7 bis 9
aufgelisteten Personen gemäß § 92 Z 4 BörseG zuzurechnen.
Im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen hat die HTI in der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 28.1.2014 mit den erforderlichen Beschlussmehrheiten
insbesondere:
- eine vereinfachte Herabsetzung gemäß §§ 182ff AktG des Grundkapitals der
Gesellschaft von EUR 45.583.944,-- um EUR 42.545.014,40 auf gerundet EUR
3.038.929,-- zur Deckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlustes;
- eine Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft durch die Zusammenlegung
von Aktien im Verhältnis 15:1, sodass jeweils 15 bestehende Stückaktien der
Gesellschaft einer neuen Stückaktie entsprechen und die Aktien der Gesellschaft
auf insgesamt 3.038.929 Stückaktien zusammengelegt werden; und
- die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 3.038.929,-- um bis zu
EUR 16.000.000,-- auf EUR 19.038.929,-- im Wege einer ordentlichen
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durch Ausgabe von 16.000.000 neuen Stückaktien
zum Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie unter Ausschluss der Bezugsrechte der
bestehenden Aktionäre
beschlossen ("Kapitalschnitt").
Die MCP A Holding S.à.r.l. hat mit Zeichnungsschein vom 25.3.2014 die im Rahmen
des Kapitalschnitts neu ausgegebenen 16.000.000 Stückaktien der Gesellschaft
gezeichnet. Die Zeichnung der Aktien wird unverbindlich, wenn die Durchführung
der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 15.5.2014 in das Firmenbuch
eingetragen ist. Der rechtswirksame Erwerb der im Rahmen der Kapitalerhöhung
der MCP A Holding S.à.r.l. zukommenden Stimmrechte den in den Punkten 2 bis 6
aufgelisteten Personen gemäß § 92 Z 4 BörseG zuzurechnen. Aufgrund einer
Vereinbarung zwischen Metric und ICS im Sinn des § 92 Z 7 BörseG sowie der in
den Punkten 7 bis 9 dargestellten Kontrollverhältnissen sind die der MCP A
Holding S.à.r.l. zukommenden Stimmrechte den in den Punkten 7 bis 9
aufgelisteten Personen gemäß § 92 Z 4 BörseG zuzurechnen.
Im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen hat die HTI in der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 28.1.2014 mit den erforderlichen Beschlussmehrheiten
insbesondere:
- eine vereinfachte Herabsetzung gemäß §§ 182ff AktG des Grundkapitals der
Gesellschaft von EUR 45.583.944,-- um EUR 42.545.014,40 auf gerundet EUR
3.038.929,-- zur Deckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlustes;
- eine Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft durch die Zusammenlegung
von Aktien im Verhältnis 15:1, sodass jeweils 15 bestehende Stückaktien der
Gesellschaft einer neuen Stückaktie entsprechen und die Aktien der Gesellschaft
auf insgesamt 3.038.929 Stückaktien zusammengelegt werden; und
- die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 3.038.929,-- um bis zu
EUR 16.000.000,-- auf EUR 19.038.929,-- im Wege einer ordentlichen
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durch Ausgabe von 16.000.000 neuen Stückaktien
zum Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie unter Ausschluss der Bezugsrechte der
bestehenden Aktionäre
beschlossen ("Kapitalschnitt").
Die MCP A Holding S.à.r.l. hat mit Zeichnungsschein vom 25.3.2014 die im Rahmen
des Kapitalschnitts neu ausgegebenen 16.000.000 Stückaktien der Gesellschaft
gezeichnet. Die Zeichnung der Aktien wird unverbindlich, wenn die Durchführung
der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 15.5.2014 in das Firmenbuch
eingetragen ist. Der rechtswirksame Erwerb der im Rahmen der Kapitalerhöhung
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