Google-Suchergebnisse

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    EuGH-Entscheidung - Recht auf Vergessenwerden - Google muss Internet-Links löschen

    Google-Suchergebnisse - EuGH-Entscheidung - Recht auf Vergessenwerden - Google muss Internet-Links löschen
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte heute über die Frage zu entscheiden, ob die Internet-Suchmaschine Google dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten aus dem Suchindex zu löschen. Steht Menschen in Europa in begründbaren Zusammenhängen ein „Recht auf Vergessenwerden“ zu?
     
    Ja, urteilte überraschend der EuGH und verpflichtete Google unter Bezugnahme auf die EU-Datenschutzrichtlinie, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten zu streichen. Google sei laut EuGH-Entscheidung für die Verarbeitung der Daten verantwortlich und könne für die Verlinkung der Suchergebnisse - aber nicht für den Inhalt des verlinkten Artikels - verantwortlich gemacht werden. Von Bedeutung ist zudem, dass sich Google nicht länger darauf berufen könne, dass die Verarbeitung der Daten auf Servern außerhalb der Europas erfolgt und somit die Datenschutzrichtlinien der einzelnen europäischen Länder nicht gelten würden. Doch: Wer - im aktuellen Fall in Spanien - eine Filiale in dem entsprechenden Land unterhalte und in diesem Werbung verkaufe, müsse sich auch an die dort geltenden Datenschutgesetze halten, urteilten die EuGh-Richter.
     
    EU-Bürger, die die Löschung historischer Daten wünschen, können sich nun mit Bitte um Änderung der Google-Suchergebnisse an Google selbst oder die zuständigen Stellen wenden. 
     
    Im vorliegenden Fall hatte ein Spanier die Löschung seiner Daten aus den Suchergebnissen gefordert. Sein Name tauchte in einem Online-Artikel einer spanischen Zeitung im Zusammenhang mit Schulden bei der Sozialversicherung und einer anschließenden Zwangsversteigerung auf. Da dies bereits 16 Jahre zurücklag und keine aktuelle Relevanz mehr besaß, forderte er mit Hilfe der spanischen Datenschutzbehörde (AEDP) die Löschung des verlinkten Artikels aus dem Google-Suchindex. Der Suchmaschinenbetreiber Google klagte gegen die Forderung vor einem spanischen Gericht, das den Fall auf Grund der europarechtlichen Dimension dem Europäischen Gerichtshof vorlegte.
     
    Die Chancen des Spaniers galten im Vorfeld der Entscheidung eher als gering. EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen hatte im Sommer vergangenen Jahres in einem Rechtsgutachten erklärt, die EU-Datenschutzrichtlinie beinhalte kein "Recht auf Vergessenwerden". 




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