DGAP-Adhoc
MTU Aero Engines AG: MTU Aero Engines AG startet Vermarktung einer Wandelschuldverschreibung - Seite 2
beträgt oder (ii) wenn höchstens 20 % des Gesamtnennwerts der
Schuldverschreibungen noch ausstehen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot zur
Optimierung ihrer Fremdkapitalstruktur zu verwenden, z.B. zur Rückzahlung
der ausstehenden, im Juni 2017 fälligen Anleihe, für weitere Investitionen
entsprechend der veröffentlichten Investitionspolitik sowie für allgemeine
Unternehmenszwecke.
Die Schuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern
außerhalb der Vereinigten Staaten im Vertrauen auf
Regulation S (Category 1) nach dem United States Securities Act von 1933 in
der aktuellen Fassung sowie außerhalb Australiens, Japans und anderer
Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der
Schuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist, platziert.
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-ENDE-
WICHTIGER HINWEIS
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN
RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht
und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur
Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und
sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt
es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird
im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht erstellt.
Die Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen
öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der
Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder
eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder
registrieren lassen muss.
Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der
Schuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten
sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
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NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN
RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht
und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur
Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und
sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt
es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird
im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht erstellt.
Die Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen
öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der
Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder
eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder
registrieren lassen muss.
Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der
Schuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten
sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.
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Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
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