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    AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG  498  0 Kommentare Einberufung zur 22. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2

    Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.

    Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 16. Juni 2016 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.

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    Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 27. Juni 2016, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Depotverwahrte Inhaberaktien

    Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

    Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

    1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
    2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
    3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
    4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
    5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 27. Juni 2016 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

    Depotbestätigungen müssen spätestens am 4. Juli 2016, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

    - per Post, Kurierdienst oder persönlich an:

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG Einberufung zur 22. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 E I N B E R U F U N G zur 22. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 7. Juli …

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