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     1336  0 Kommentare USIMINAS gibt eine weitere Verlängerung der Frist für das Zustimmungsgesuch zu seinen ausstehenden Anleihen bekannt - Seite 2


    bereits verteilte Zustimmungsformular zum Zweck der Erteilung ihrer
    Zustimmung verwenden.

    Mit Ausnahme der in dieser Pressemitteilung beschriebenen
    Änderungen bleiben alle anderen Bedingungen des Consent Solicitation
    Statement unverändert. Inhaber der Anleihen werden dringend dazu
    aufgefordert, das Consent Solicitation Statement und das
    entsprechende Formular zum Zustimmungsgesuch über die genauen
    Bedingungen des Zustimmungsgesuchs und das Verfahren zur Erteilung
    der Zustimmung lesen.

    Das Zustimmungsgesuch erfolgt ausschließlich zu den im Consent
    Solicitation Statement festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Das
    Unternehmen kann, wie im Consent Solicitation Statement beschrieben,
    das Zustimmungsgesuch nach eigenem Ermessen jederzeit beenden, weiter
    verlängern oder ergänzen.

    Bei Fragen zu den Bestimmungen des Zustimmungsgesuches wenden Sie
    sich bitte an BofA Merrill Lynch unter den Rufnummern (888) 292-0070
    (gebührenfrei) oder (646) 855-8988 (R-Gespräch). Merrill Lynch ist
    der Solicitation Agent für das Zustimmungsgesuch (der "Solicitation
    Agent"). Unterstützung beim Ausfüllen und der Übermittlung des
    Zustimmungsformulars sowie zusätzliche Kopien des Consent
    Solicitation Statement, des Zustimmungsformulars oder anderer
    einschlägiger Dokumente erhalten Sie bei D.F. King & Co., Inc. (die
    "Informationsstelle") telefonisch unter (212) 269-5550 (R-Gespräch)
    oder (877) 478-5045 (gebührenfrei) oder schriftlich unter 48 Wall
    Street, 22nd Floor, New York, New York 10005.

    Wichtiger Hinweis

    Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist
    weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
    Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Diese Bekanntmachung muss in
    Verbindung mit dem Consent Solicitation Statement und dem
    entsprechenden Zustimmungsformular gelesen werden. Weder das
    Unternehmen noch der Emittent, der Treuhänder, der Solicitation Agent
    oder die Informationsstelle geben eine Empfehlung dazu ab, ob die
    Inhaber der Anleihen dem Verzicht gemäß dem Zustimmungsgesuch
    zustimmen sollen oder nicht. Inhaber von Anleihen dürfen den Inhalt
    dieser Pressemitteilung, des Consent Solicitation Statement oder
    aller damit zusammenhängenden Unterlagen nicht als rechtliche,
    wirtschaftliche oder steuerliche Beratung auslegen. Den Inhabern von
    Anleihen wird empfohlen, ihren eigenen Rechtsanwalt,
    Unternehmensberater und Steuerberater in Bezug auf rechtliche,
    wirtschaftliche und steuerliche Fragen betreffend des
    Zustimmungsgesuchs zu konsultieren.

    Das Zustimmungsgesuch ist nicht an Inhaber von Anleihen in
    Rechtsordnungen gerichtet, in denen die Unterbreitung eines
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