USIMINAS gibt eine weitere Verlängerung der Frist für das Zustimmungsgesuch zu seinen ausstehenden Anleihen bekannt - Seite 2
bereits verteilte Zustimmungsformular zum Zweck der Erteilung ihrer
Zustimmung verwenden.
Mit Ausnahme der in dieser Pressemitteilung beschriebenen
Änderungen bleiben alle anderen Bedingungen des Consent Solicitation
Statement unverändert. Inhaber der Anleihen werden dringend dazu
aufgefordert, das Consent Solicitation Statement und das
entsprechende Formular zum Zustimmungsgesuch über die genauen
Bedingungen des Zustimmungsgesuchs und das Verfahren zur Erteilung
der Zustimmung lesen.
Das Zustimmungsgesuch erfolgt ausschließlich zu den im Consent
Solicitation Statement festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Das
Unternehmen kann, wie im Consent Solicitation Statement beschrieben,
das Zustimmungsgesuch nach eigenem Ermessen jederzeit beenden, weiter
verlängern oder ergänzen.
Bei Fragen zu den Bestimmungen des Zustimmungsgesuches wenden Sie
sich bitte an BofA Merrill Lynch unter den Rufnummern (888) 292-0070
(gebührenfrei) oder (646) 855-8988 (R-Gespräch). Merrill Lynch ist
der Solicitation Agent für das Zustimmungsgesuch (der "Solicitation
Agent"). Unterstützung beim Ausfüllen und der Übermittlung des
Zustimmungsformulars sowie zusätzliche Kopien des Consent
Solicitation Statement, des Zustimmungsformulars oder anderer
einschlägiger Dokumente erhalten Sie bei D.F. King & Co., Inc. (die
"Informationsstelle") telefonisch unter (212) 269-5550 (R-Gespräch)
oder (877) 478-5045 (gebührenfrei) oder schriftlich unter 48 Wall
Street, 22nd Floor, New York, New York 10005.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Diese Bekanntmachung muss in
Verbindung mit dem Consent Solicitation Statement und dem
entsprechenden Zustimmungsformular gelesen werden. Weder das
Unternehmen noch der Emittent, der Treuhänder, der Solicitation Agent
oder die Informationsstelle geben eine Empfehlung dazu ab, ob die
Inhaber der Anleihen dem Verzicht gemäß dem Zustimmungsgesuch
zustimmen sollen oder nicht. Inhaber von Anleihen dürfen den Inhalt
dieser Pressemitteilung, des Consent Solicitation Statement oder
aller damit zusammenhängenden Unterlagen nicht als rechtliche,
wirtschaftliche oder steuerliche Beratung auslegen. Den Inhabern von
Anleihen wird empfohlen, ihren eigenen Rechtsanwalt,
Unternehmensberater und Steuerberater in Bezug auf rechtliche,
wirtschaftliche und steuerliche Fragen betreffend des
Zustimmungsgesuchs zu konsultieren.
Das Zustimmungsgesuch ist nicht an Inhaber von Anleihen in
Rechtsordnungen gerichtet, in denen die Unterbreitung eines
sich bitte an BofA Merrill Lynch unter den Rufnummern (888) 292-0070
(gebührenfrei) oder (646) 855-8988 (R-Gespräch). Merrill Lynch ist
der Solicitation Agent für das Zustimmungsgesuch (der "Solicitation
Agent"). Unterstützung beim Ausfüllen und der Übermittlung des
Zustimmungsformulars sowie zusätzliche Kopien des Consent
Solicitation Statement, des Zustimmungsformulars oder anderer
einschlägiger Dokumente erhalten Sie bei D.F. King & Co., Inc. (die
"Informationsstelle") telefonisch unter (212) 269-5550 (R-Gespräch)
oder (877) 478-5045 (gebührenfrei) oder schriftlich unter 48 Wall
Street, 22nd Floor, New York, New York 10005.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Diese Bekanntmachung muss in
Verbindung mit dem Consent Solicitation Statement und dem
entsprechenden Zustimmungsformular gelesen werden. Weder das
Unternehmen noch der Emittent, der Treuhänder, der Solicitation Agent
oder die Informationsstelle geben eine Empfehlung dazu ab, ob die
Inhaber der Anleihen dem Verzicht gemäß dem Zustimmungsgesuch
zustimmen sollen oder nicht. Inhaber von Anleihen dürfen den Inhalt
dieser Pressemitteilung, des Consent Solicitation Statement oder
aller damit zusammenhängenden Unterlagen nicht als rechtliche,
wirtschaftliche oder steuerliche Beratung auslegen. Den Inhabern von
Anleihen wird empfohlen, ihren eigenen Rechtsanwalt,
Unternehmensberater und Steuerberater in Bezug auf rechtliche,
wirtschaftliche und steuerliche Fragen betreffend des
Zustimmungsgesuchs zu konsultieren.
Das Zustimmungsgesuch ist nicht an Inhaber von Anleihen in
Rechtsordnungen gerichtet, in denen die Unterbreitung eines