EANS-Hauptversammlung
AMAG Austria Metall AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 3
Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit
bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die
Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der
Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 2203
Per E-Mail: felix.demmelhuber@amag.at
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 09.04.2017, 24.00
Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 13.04.2017, 24.00 Uhr
(MEZ) an eine der nachgenannten Adressen einlangen muss.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91
Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als
eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)
Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT00000AMAG3 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs. 2 AktG zu
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift,
bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer,
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige
Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 2203
Per E-Mail: felix.demmelhuber@amag.at
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 09.04.2017, 24.00
Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 13.04.2017, 24.00 Uhr
(MEZ) an eine der nachgenannten Adressen einlangen muss.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Dipl. Kfm. Felix Demmelhuber
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91
Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als
eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)
Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT00000AMAG3 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs. 2 AktG zu
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift,
bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer,
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige
Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des
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