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    Auslandsdepots bei Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.06.07 06:55:00 von
    neuester Beitrag 16.05.08 15:38:00 von
    Beiträge: 62
    ID: 1.128.569
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      Avatar
      schrieb am 10.06.07 06:55:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wenn die privaten Veräußerungsgewinne aus Auslandsdepots steuerehrlich ab 2009 in der Einkommensteuererklärung angegeben werden - müssen diese dann voll versteuert werden, oder gilt dann auch hier der Abgeltungssteuersatz?

      Für fachkundige Antworten und eine nachvollziehbare Quelle wäre ich euch sehr dankbar.

      Vielen Dank,
      hegels
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 08:34:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin kein Fachmann, aber es kann eigentlich nur so sein, dass Du deinen persönlichen Steuersatz bezahlen musst bis zu dem Abgeltungssteuersatz als möglichem Höchstsatz. Ein solches Depot hätte auch den Vorteil für Trader, dass deine Verlustverrechnungsproblematik nicht gegeben ist, bei deutschen Depots ist ja noch immer nicht klar, was mit Verlusten passiert.

      Ein Beispiel:

      1. Trade 10.000 Euro Gewinn -> 2.6xx Euro gehen ans Finanzamt.
      2. Trade 10.000 Euro Verlust -> WANN kriege ich meine zu viel bezahlten 2.6xx Euro wieder ?

      Das Problem hast Du bei einer ausländischen Depotbank nicht. Im Prinzip ist der Trader mit deutschen Konto gearscht, weil er bereits unterjährig einen Liquiditätsabfluss hat. Wann er die zu viel bezahlten Steuern bei einem Verlusttrade wieder kriegt ist auch überhaupt nicht klar. Ich bin mal gespannt wie viele sich das nicht bieten lassen und zu einem Auslandsbroker abwandern.
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 09:06:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.769.537 von bonAPART am 10.06.07 08:34:51 Ein solches Depot hätte auch den Vorteil für Trader, dass deine Verlustverrechnungsproblematik nicht gegeben ist, bei deutschen Depots ist ja noch immer nicht klar, was mit Verlusten passiert

      Die Gewinne werden direkt an das Finanzamt abgeführt, Verluste musst du dir über die Steuer wieder zurückholen. So habe zumindest ich es verstanden. Wie soll es auch anders funktionieren?


      Ich bin mal gespannt wie viele sich das nicht bieten lassen und zu einem Auslandsbroker abwandern.

      Zumal man davon ausgehen kann, dass die Gebühren bei den dt. Banken steigen müssen, betrachtet man den Mehraufwand, der auf sie zukommt.
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 09:31:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.769.716 von samsing am 10.06.07 09:06:53Die Gewinne werden direkt an das Finanzamt abgeführt, Verluste musst du dir über die Steuer wieder zurückholen.

      Eine etwas zeitnahere Verrechnung wird wohl schon kommen müssen, sonst können ConSors, comdirekt und DAB zusperren.

      Angenommen Du hast ein Depot mit 100.000 Euro Startwert.

      Im Januar verdoppelt es sich durch realisierte Gewinne auf 200.000 Euro -> abgeführte Abgeltungssteuer 26.500 Euro ca.

      Im Februar verlierst Du dann 100.000 Euro durch Trades.

      Dann würde dein Anlagekapital mehr als 1 Jahr auf 74.500 Euro zusammen schrumpfen, weil das Finanzamt Dir die Verluste nicht erstattet. Theoretisch könntest Du dich sogar ohne Verluste zu einem Anlagekapital gegen 0 traden.

      Diese Problematik kann man wohl nur umgehen wenn man seine Geschäfte gleich in Österreich macht und dann einfach hier nachträglich versteuert.
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 10:46:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.769.849 von bonAPART am 10.06.07 09:31:36Hallo bonAPART!

      Das genau ist auch mein Problem. Es findet hier mal wieder eine asymmetrische Besteuerung statt. Bei Gewinnen wird sofort die Hand aufgehalten, Verluste sind Dein eigenes Ding. Es kann nicht sein, dass man auf die Weise quasi dem Fiskus einen 15-monatigen Kredit gibt und einem selber das Geld fehlt. Ich finde ja schon die generelle Nichtverrechenbarkeit von Spekulationsverlusten mit anderen Einkommensarten eine unfaire Regelung. Immerhin riskiert jeder von uns sein eigenes Geld, das im übrigen schon versteuert wurde. Der Fiskus hingegen riskiert nichts. Bei Gewinnen kassiert er die Steuer. Macht ein Anleger in einem Jahr Netto-Verluste ist das hingegen sein Privatvergnügen.
      Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit der Möglichkeit, offshore zu traden. Leider gibt es dort etliche schwarze Schafe. Man muss sehr vorsichtig sein. Ausserdem habe ich bis jetzt noch keinen Broker gefunden, der z.B. ausserbörslichen Optionsscheinhandel, Handel bei L&S und Trade Gate und Cross-Border Geschäfte (wie bei Consors möglich) anbietet. Ohne diese Möglichkeiten macht ein Auslands- oder Offshorekonto wenig Sinn für mich.

      Gruss und schönen Sonntag
      s.

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      Avatar
      schrieb am 10.06.07 11:11:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      abgeltungssteuer und kirchenster und solizuschlag werden direkt ans finanzamt abgeführt, wenn freistellungsauftrag überschritten wird!davon abgezogen >die pauschalwerbebeträge z.zt. 750.-/p.person und 51.-/p. person.also 801.-

      verluste sind `neue Regelung`tritt auch in kraft > nur noch ( jahr steht noch nicht ganz fest!!!) begrenzt anzurechnen !!!!
      also aufpassen....
      gruss
      finanzhausse.de:)
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 11:25:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.770.493 von swingerin am 10.06.07 11:11:55Apropos Verluste. Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn jemand riesige Verlustvorträge hat? Total pervers wird das ja, wenn jemand - sagen wir mal 30.000€ Verlustvorträge hat, trotzdem aber bei Gewinntrades dann Abgeltungsteuer bezahlen muss. Also, meinem Rechtsempfinden würde das nun total widersprechen. Weil, dass ist in dem Falle ja wohl alles andere als "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit". Im Gegenteil. Hier wird jemandem, der evtl. fast pleite ist, trotzdem noch in die Tasche gelangt.
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 11:53:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.770.600 von stupidgame am 10.06.07 11:25:57...das hat er sich dann -alleine- zuzuschreiben...

      so wird es dann gesehen;)

      und ist doch auch jeder selber am ende für sich und seine anlagengeschichten verantwortlich,ausser>>> er/sie kann (neues EU-Richtlinie!!! seit 05/07) seinen berater zur verantwortlichkeit herankriegen>beweispflicht!;)

      wie gesagt; verluste sind ab 2009 auch nur noch begrenzt anzurechnen....
      schönen sonntag:)
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 12:14:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.769.537 von bonAPART am 10.06.07 08:34:51Guten Morgen,:)

      BonAPART, Das Problem hast Du bei einer ausländischen Depotbank nicht.

      Wieso nicht? Gibt’s es keine Abgeltungssteuer oder Quellensteuer für Deutsche die ihr Geld im EU Ausland anlegen?

      Und ergänzend folgende Frage:

      Wenn ein EU Ausländer, der nicht in Deutschland wohnt aber in Deutschland sein Geld anlegt, wie wird der behandelt? Auch Abgeltungssteuer oder Brutto für Netto?

      Danke für Informationen.

      Grüße

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 12:23:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.770.866 von swingerin am 10.06.07 11:53:36wie gesagt; verluste sind ab 2009 auch nur noch begrenzt anzurechnen....

      Das wäre mir neu. War nicht von 2013 die Rede? Sogar diese Regelung scheint mir keiner Klage standzuhalten. Wieso sollen Verlustvorträge einfach verfallen, das wäre reine Willkür und eindeutig verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 12:34:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      ja es ist schon einiges willkür...gebe dir recht...;)
      und das letzte wort ist ja auch noch nicht gesprochen,> z.b. das jahr....
      dennoch geht es doch darum, besserverdienende im land zu halten!denn diese mit einem spitzensteuersatz von über 41% brauchen dann natürlich auch nur noch 25% zu zahlen.
      schönen sonntag
      :)
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 12:36:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      deine postings sind wirr
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 12:37:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.771.228 von hegels am 10.06.07 12:36:01was versthst du denn nicht?
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 14:03:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.768.575 von hegels am 10.06.07 06:55:00ich bin schon jetzt gespannt wie die parasitäre Politikerkaste auf die explodierende Anzahl ausländischer Depots
      reagiert mit denen Anleger eine ehrliche nachträgliche Veranlagung erreichen wollen.

      Wie ich den Raubritterstaat kenne, werden solche Auslandsdepot nach der ersten nachträglichen
      Veranlagung fürs nachste Jahr einfach pauschal VORVERANLAGT mit dem Gewinn des Vorjahres :laugh:

      Die Finanzämter werden uns eiskalt abkassieren mit virtuellen Gewinnen in der Zukunft :keks:
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 14:47:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.771.943 von Frickhasserin am 10.06.07 14:03:50;)
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 14:57:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.772.262 von swingerin am 10.06.07 14:47:33auch mit auslandkonten sollte aufgepasst werden, weil die länder natürlich zusammenarbeiten....;)(doch logisch, ist doch nicht neu mit auslandskonten zu arbeiten!!!!)
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 15:26:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Im Thread wurde das mögliche Procedere der unterjährigen Verlustverrechnung andiskutiert.

      Bankseitig wäre eine mögliche Lösung diese: Analog zum bekannten Stückzinstopf für festverzinsliche Wertpapiere wird für den Depotinhaber ein "Ergebnistopf" geführt. Vorhandene realisierte Verluste könnten dann mit dem nächsten realisierten Gewinn verrechnet werden. Problem dabei: da ja immer der gesamte Veranlagungszeitraum zu betrachten ist (Kalenderjahr) kann die Situation eintreten, dass im ersten Halbjahr ein Gewinn versteuert wurde und im zweiten Halbjahr ein Verlust realisiert wurde. Deshalb werden die Banken wohl von Väterchen Staat dazu verdonnert werden, per Jahresende für jeden Depotinhaber eine Art Steuerausgleich zu fabrizieren und die gesamte Steuerposition übers Jahr nochmals zu rechnen. Überzahlte Steuern würden auf diesem Wege dann direkt rückvergütet.

      Grüße
      NmA
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 18:02:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.771.943 von Frickhasserin am 10.06.07 14:03:50Genau so ist es !

      :D

      Anhand vom Gewinn des Vorjahres werden automatisch Vorauszahlungen erhoben.

      Das macht das Finanzamt immer so !

      :D
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 22:49:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.847.705 von Urlaub2 am 12.06.07 18:02:18
      Anhand vom Gewinn des Vorjahres werden automatisch Vorauszahlungen erhoben.

      Das macht das Finanzamt immer so !


      Aber nicht auf Kapitalerträge bzw. Spekulationsgewinne. Und warum hierbei Auslandskonten mit einer Steuervorauszahlung belegt werden sollten, Inlandskonten aber nicht, leuchtet mir auch nicht ein.
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 00:47:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.844.239 von NiemehrArm am 12.06.07 15:26:36angesichts der bereits mit der 24c-Bescheinigung völlig überforderten Banken-EDV würde das im totalen Chaos enden. Natürlich wäre eine sofortige Direktverrechnung von Verlusten ein Fortschritt, aber das ist nach meinem Dafürhalten leider völlig utopisch.

      ich möchte auch nochmal in Erinnerung rufen, dass die CDU eine 7,5% Effektivsteuer auf Veräußerungsgewinne damals blockiert hat (\"Steuererhöhung vermeiden, Spekulationsfrist muss bleiben\" blahblah), um innerhalb von vier Jahren die Steuern glatt zu vervierfachen (\"großer Wurf\", \"Reform\", \"mehr Steuergerechtigkeit\" blahblah)

      die treibende sozialdemokratische Kraft seit Gründung der BRD: Union. Merkel = Guillaume 2.0
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 00:49:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.852.689 von bonAPART am 12.06.07 22:49:09die Frage wie Steuerausländer in Deutschland behandelt werden ist interessant - müssen diese auch Abgeltungssteuer zahlen, ähnlich wie Quellensteuer auf Dividenden? Dann wunder ich mich, warum die Banken-Lobby nicht Sturm läuft.

      Und der umgekehrte Fall, nämlich Auslandsdepot eines in Deutschland steuerpflichtigen Bürgers ist mir auch noch nicht klar: Wird da in der Steuererklärung dann maximal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert, oder voll?
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 08:22:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.853.621 von hegels am 13.06.07 00:49:33Und der umgekehrte Fall, nämlich Auslandsdepot eines in Deutschland steuerpflichtigen Bürgers ist mir auch noch nicht klar: Wird da in der Steuererklärung dann maximal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert, oder voll?

      Meines Erachtens ist der Abgeltungssteuersatz der Höchstsatz, hast Du ein eigentlich niedrigeres Einkommen (sagen wir 16 % Steuersatz) dann musst Du auch nur das bezahlen, deshalb gibt es ja das Wahlrecht für Gering(er)verdiener zwischcen Abgeltungssteuersatz und persönlichem Steuersatz.

      Dieses Prinzip kann doch nicht ausgehebelt werden nur weil ich eine österreichische Bank nutze und keine deutsche.

      So weit die Logik - wie die Finanzbehörden dann wirklich handeln weiß natürlich niemand, aber vor Gericht hätte eine andere Handhabung meines Erachtens niemals Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 08:24:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      So weit die Logik

      die hat das Reichsfinanzkomissariat noch nie interessiert
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 12:30:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Leute,

      die Frage wie Steuerausländer in Deutschland behandelt werden ist interessant - müssen diese auch Abgeltungssteuer zahlen, ähnlich wie Quellensteuer auf Dividenden?

      Bemüht euch mal diese Frage konkret zu beantworten. Ich denke, ein Anruf bei euerer Bank genügt. Die sagt euch ganz genau, wie sie es handhaben, bzw. wie sie es ab 1 Januar 2009 machen müssen.
      Noch ist es so, dass die Deutschen Banken bei Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, keine Quellensteuer erheben und Brutto für Netto gutschreiben.

      Und der umgekehrte Fall, nämlich Auslandsdepot eines in Deutschland steuerpflichtigen Bürgers ist mir auch noch nicht klar:

      In diesem Fall:

      Konto in Spanien.
      Die Bank zieht 18 % Steuer ab..... und fertig.;)

      Konto in Frankreich:

      Im Prinzip fast uninteressant, denn die Bank behält 16 % Steuer + 11 % Sozialabgaben = 27 %.

      Aber wieder sehr interessant, wenn man ein Wohnsitz in Frankreich hat, denn dann gibt es eine ganze Menge von Freibeträgen, Vergünstigungen und Abzugsmöglichkeiten.
      Ich habe mir auf der Webseite des Finanzministerium ausgerechnet, wenn ich gezielt die gegebenen Möglichkeiten ausnutze, kann ich 50.000 € Dividenden angeben + meine Renten und 8.000 € Spenden absetzten. Ich bezahle dann keine Steuern, muss aber die 11 % Sozialabgaben auf die Dividenden bezahlen, gleich 5.500 €.

      Alles legal. Ist doch interessant, oder nicht?:cool:

      Bitte, spricht mit eurer Bank. Ich bin brennend interessiert, wie die Ausländer mit Auslandswohnsitz in Deutschland ab 1.1. 2009 behandelt werden ( nicht die Menschen, nur deren Einkommen ;))

      Grüße

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 12:36:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Noch ist es so, dass die Deutschen Banken bei Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, keine Quellensteuer erheben und Brutto für Netto gutschreiben.

      völliger Blödsinn
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 12:59:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.871.195 von hegels am 13.06.07 12:36:14Hallo hegels,

      Noch ist es so, dass die Deutschen Banken bei Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, keine Quellensteuer erheben und Brutto für Netto gutschreiben.

      völliger Blödsinn


      Na, entschuldige mal. Du solltest Dich vielleicht besser vorher informieren, bevor Du diese Bemerkung machst.;)

      Ich habe Konten in Deutschland, seit über 30 Jahre, und werden doch noch wissen und erkennen, was die Banken mir gutschreiben.

      Ich habe Deutschland vor fast 20 Jahre verlassen und seither bekomme ich meine Zinsen ALLE ohne jegliche Abzüge.

      Informiert Dich.:rolleyes:

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 13:01:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.871.561 von tropezon am 13.06.07 12:59:57hier gings um Quellensteuer auf Dividenden
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 14:01:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.871.594 von hegels am 13.06.07 13:01:39Was ist mit Kursgewinnen bei Steuerauslaendern, die in Deutschland Depots haben ? ?????

      Brutto fuer netto ?
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 14:10:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.872.453 von Procera am 13.06.07 14:01:10tja, das wüssten wir alle gern
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 19:26:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.872.598 von hegels am 13.06.07 14:10:30Was ist mit Kursgewinnen bei Steuerauslaendern, die in Deutschland Depots haben ? ?????
      hier gings um Quellensteuer auf Dividenden
      tja, das wüssten wir alle gern


      Also,

      Aktien habe ich keine, somit kenne ich mich mit Dividenden nicht aus.

      Bei Zinsen und Zertifikate kann ich folgendes Hundertprozentig sagen. Bei einer Bank habe ich Festverzinsliche, bei der andere ( online Broker )Optionen bis Mitte 2004, seither nur noch Zertifikate. Auf der Jahressteuerbescheinigungen steht:

      Steuerausländer
      Zinsen per ....
      Nettoertrag....

      Keine Abgeltungsteuer – Quellensteuer oder andere Abzüge.

      Deswegen meine Frage, wie wird es ab 2009. Schon jemand eine Antwort?

      Grüße

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 19:35:05
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.879.371 von tropezon am 13.06.07 19:26:26Nachtrag:

      Keine Abgeltungsteuer – Quellensteuer oder andere Abzüge.

      Das steht natürlich nicht auf der Bescheinigung.;)

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 19:42:11
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.879.521 von tropezon am 13.06.07 19:35:05Für Steuerausländer ändert sich gar nichts. Abgeltungssteuer zahlen nur diejenigen, die es sich noch leisten können, weiterhin in Deutschland zu wohnen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 15:27:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.879.653 von Thoughtbreaker am 13.06.07 19:42:11Thoughtbreaker,

      ist das jetzt nur eine Spaßaussage oder gibt es irgendwo Quellen. Bisher habe ich noch nichts eindeutiges gefunden im Internet.

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 19:46:41
      Beitrag Nr. 34 ()
      Tropezon, wie kommst du dazu, meine Äußerung als "Spassaussage" zu diskreditieren? Das ist die korrekte Antwort auf deine Frage und ergibt sich schon allein aus der Logik heraus. Dass es keine Quellen im Internet gibt, ist ebenfalls logisch, da sich die Situation für Steuerausländer nicht ändert und somit auch keinerlei Veranlassung besteht, sich diesbezüglich zu äußern.
      Avatar
      schrieb am 23.06.07 13:09:22
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.891.594 von tropezon am 14.06.07 15:27:16ja würde mich auch interessieren da ich als österreicher mein DAB konto sofort auflöse wenn mir auch nur ein cent abgezogen wird.
      (ich hab ca.80% in Zertifikaten auch nach dem 15.März gekauft)
      Avatar
      schrieb am 25.09.07 16:43:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.946.858 von Thoughtbreaker am 15.06.07 19:46:41Ich haette das auch gerne bestaetigt, schliesslich aendert sich mit der Abgeltungssteuer so einiges:

      Z.Zt. muss man bei Einkuenften aus Kapitalvermoegen als Steuerauslaender nur die Dividenden/Ausschuettungen versteuern, sofern sie im Inland erzielt wurden, waehrend Spekulationsgewinne und Zinsen nicht besteuert werden. (Gewinnanteile von GmbHs usw. lasse ich mal aussen vor.)

      Mit der Abgeltungssteuer werden aber alle solche Einkuenfte im Prinzip gleichgestellt, und da kommt dann schon die Frage auf, ob sie alle der AbgSt. unterliegen, ob sie nun alle nicht der AbgSt. unterliegen oder ob fuer Steuerauslaender wie bisher eine Unterscheidung je nach Art der Anlage gemacht wird.
      Avatar
      schrieb am 26.09.07 11:31:55
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.879.653 von Thoughtbreaker am 13.06.07 19:42:11Für Steuerausländer ändert sich gar nichts. Abgeltungssteuer zahlen nur diejenigen, die es sich noch leisten können, weiterhin in Deutschland zu wohnen.

      Ich habe eine Vollmacht für ein Depot, das einem Lehrer aus der Ukraine EU-Ausland gehört, ist der nicht von der Abgeltungssteuer betroffen ??

      Wie muss er sich verhalten ? Muss auf irgendwas besonders geachtet werden ?

      Gruß

      expensive
      Avatar
      schrieb am 24.02.08 22:25:42
      Beitrag Nr. 38 ()
      wie ist das denn nun bei Steuerausländern?
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 14:00:39
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo kleine Frage zwischendurch:
      Wurde die Besteuerung auf Certificate schon vorverlegt auf 2008 ???????
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 01:53:05
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ich habe ein paar Fragen:

      Wenn ich kein Einkommen habe, bzw. einen 400 Euro Job (bin Student), muss ich dann überhaupt etwas versteuern? Oder wird mein gesamter Gewinn quasi als Einkommen betrachtet und dann, je nach Höhe, wie üblich besteuert (bis zum Maximum der Abgeltungssteuer)?

      Wäre es für ausländische Banken nicht ein leichtes, für deutsche Staatsbürger ebenso die Steuer abzuführen, falls viele Konten jetzt ins Ausland wechseln?

      Ich habe gelesen, Zinskosten könnten nicht verechnet werden. Wenn ich jetzt mit Margin auf Pump in einen Bond-ETF investiere und sagen wir 7% verdiene, dann versteuere ich (grob) 1,75%, hatte aber Zinskosten von etwa 6%, macht -0.75%.

      Anderes Beispiel: Was ist, wenn ich Devisen handle, also z.B. Devisen mit hohem Zins kaufe und welche mit niedrigem Zins verkaufe, z.B. Short in JPY und CHF, Long in AUD und GBP. Dann muss ich die Zinsen für AUD und GBP versteuern, aber kann die Zinsen, die ich für die Shortpositionen entrichten muss nicht verrechnen. Sehe ich das richtig?

      Ein gehebeltes gut diversifiziertes Portfolio hätte dann keine Chancen mehr.

      Freue mich über jeden Hinweis und Rat.

      vG
      Fallencommunist
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 10:51:23
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.637.174 von fallencommunist am 14.03.08 01:53:05Wäre es für ausländische Banken nicht ein leichtes, für deutsche Staatsbürger ebenso die Steuer abzuführen, falls viele Konten jetzt ins Ausland wechseln?

      Das wird wohl nicht jetzt und auch nicht in Zukunft der Fall sein.
      Jedes Land hat seine eigene Steuervorschriften und nur diese gilt für das jeweilige Land. Steuervorschriften von anderen Ländern werden nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 14:31:21
      Beitrag Nr. 42 ()
      @sunray

      ich erinnere mich dunkel, dass ich bei Consors vor einigen Jahren ein Formular ausfüllen musste, damit ich meine Gewinne auf Aktien, die ich in den USA gekauft habe selber versteuern darf.
      Bis dahin wurden meine US-Gewinne automatisch von Consors oder deren US-Partner versteuert.

      Ich fürchte nun, dass interactivebrokers.com womöglich ähnliches Treiben könnte, wenn ich z.B. deutsche ETFs kaufe.
      Avatar
      schrieb am 18.04.08 20:42:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      Haben Sie ein Depot
      bei einer ausländischen Bank, muss die Bank keine Abgeltungssteuer auf die
      Wertpapiere abführen. Zum Jahresende müssen dann jedoch die Erträge in der
      Einkommenssteuer aufgeführt werden. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht das Jahr
      über zuviel Steuern bezahlen, und andere mit Ihrem Geld, dass Sie dann erst
      wieder nach Ihrer Steuererklärung zurück bekommen, arbeiten können.

      german friends ask the foreign bank how they handle the tax, try it, you have nothing to loose

      here an example from a german friend:

      Hallo Team Brokerj.a,
      wie ist die steuerliche Behandlung bei Ihnen ab 2009?
      Bsp.:
      Kauf 02.01.2009, 100 St. VISA- Aktien, WKN A0NC7B, Kaufkurs 70 Euro/ Stück = 7.000,-- Euro, in Stuttgart
      Verkauf 04.04.2009, 100 St. a 105 Euro/ Stück = 10.500,-- Euro, in Stuttgart.

      Gewinn 50 % = 3.500,-- Euro.

      Welche Steuern werden von Ihnen wie und wohin abgeführt?
      Ich weiß, dass ich den erzielten Gewinn in Deutschland versteuern muss und dies auch tun werde. Es geht mir rein um den Zeitvorteil, da ich in Deutschland den Aktiengewinn erst im Jahr 2010 für die Einkommensteuererklärung 2009 angeben muss. D. h., dass ich bei einem Handel über einen Broker in Deutschland, am 04.04.09 in Deutschland sofort 980 Euro ans Finanzamt zahle (ca. 28%). Beim Gewinn in Österreich brauche ich es eben erst mit der EstErkl. 2009 angeben. (im Jahr 2010)

      Alles legal, nur eben zeitverzögert. Somit könnte ich die 980 Euro eine gute Zeit lang weiter anlegen. Ist es überhaupt möglich, dass ich als Deutscher bei Ihnen ein Depot mit Konto eröffnen darf.

      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez.
      Avatar
      schrieb am 19.04.08 20:25:42
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.922.764 von TheAzzKikr am 18.04.08 20:42:44aber was ist, wenn ein Steuerausländer ein Depot in Deutschland hat? Wird dann Abgeltungssteuer fällig oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 18:34:19
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.655 von hegels am 19.04.08 20:25:42ask your (discount) broker or the local tax office germ. finanzamt, they have to! know - it`s a legal affair, not forbidden to ask!

      --- from another tax thread

      wer z.B. mit der 2009 er Steuererklärung 10.000 Euro Spekulationsgewinne angibt, darf sofort 20.000 Euro
      bezahlen da die Finanzämter für 2010 den selben Gewinn
      "schätzen" und sofort kassieren.


      definitely wrong!

      my answer:
      information from a german friend, he asked a german tax advisor - germ. Steuerberater:

      Der § 37 des Einkommensteuergesetzes gibt dem Finanzamt das Recht, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres (z.B. 2010) auf der Grundlage des letzten Steuerbescheids, in dem Beispiel der des Jahres 2009, anzupassen.

      Allerdings hat der Bürger auch das Recht sich dagegen zu wehren, indem vorgetragen wird, dass es sich bei dem Spekulationsgewinn um ein einmaliges Ereignis handelte und nicht regelmäßig wiederkehrend. Es bedarf dann eben eines Herabsetzungsantrags.

      Sollte im Jahr 2010 doch wieder ein Spekulationsgewinn erzielt werden, entsteht durch den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen keine zu ahndende Steuerordnungswidrigkeit.

      Ein Antrag auf Herabsetzung sollte jedoch keinesfalls gestellt werden, sofern bereits tatsächlich ein Spekulationsgewinn (z.B. 2010) erzielt worden ist.

      - There is no comment about the rate (Höhe) of the "Herabsetzungsbetrages", please ask your local tax office (Finanzamt), it`s a legal affair.
      Avatar
      schrieb am 28.04.08 08:26:46
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.928.596 von TheAzzKikr am 20.04.08 18:34:19information from a german finanzbeamter:
      Steuervorauszahlungen basieren (i.d.R.) auf den Voreinstellungen des Zentralrechners. D.h. dass insb. bei Gewerbetreibenden (die ja meist von einem Jahr zum Nächsten) total unterschiedl. Gewinne einfahren) immer das aktuelle Veranlagungsjahr hergenommen wird und wenn nun dieses Jahr ein guter Gewinn erwirtschaftet wurde geht der PC davon aus, dass im Folgejahr mindestens ein genauso guter (eher sogar ein noch höherer) Gewinn eingesackt wird. In diesem Fall werden dann ESt-Vorausz. für das Folgejahr festgesetzt. Diese ESt-VZ sind aber keineswegs bindend. Mit anderen Worten, der Steuerpflichtige kann die vom PC festgesetzten VZ jederzeit durch einen begründeten schriftl. Antrag wieder anpassen lassen (im Zweifel sogar bis auf 0.-). Nur wie gesagt - der Antrag muss gestellt werden und er muss entsprechend begründet werden. Dann ist eine Herabsetzung der ESt-VZ in den allermeisten Fällen kein Problem. Sollte dann der Gewinn respektive das "zu versteuernde Einkommen" doch höher als zunächst erwartet ausfallen kommt eben eine entsprechend hohe Abschlußzahlung raus.
      Ähnlich verhält es sich bei den Einkünften aus Kap.vermögen. Wenn Du in 2009 einen hohen steuerpflichtigen Kursgewinn einfährst und es dadurch in 2009 zu einer Steuernachzahlung kommt geht auch hier der Rechner wieder davon aus, dass auch in 2010 eine Steuernachzahlung herauskommt. Folge: Es werden Vorausz. festgesetzt. Das ist keine Schikane des Finazamts sondern ein ganz normaler und immer wieder sich wiederholdender Vorgang. Aber auch hier gilt: Ein kleiner schriftl. Antrag genügt um diese zunächst festgesetzten VZ wieder abzustellen.
      Avatar
      schrieb am 29.04.08 23:04:58
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.926.655 von hegels am 19.04.08 20:25:42Wird dann Abgeltungssteuer fällig oder nicht?

      Nein, es wird für ihn keine Abgeltungssteuer erhoben.
      Avatar
      schrieb am 01.05.08 13:20:50
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.639.166 von Sunray01 am 14.03.08 10:51:23Jedes Land hat seine eigene Steuervorschriften und nur diese gilt für das jeweilige Land. Steuervorschriften von anderen Ländern werden nicht berücksichtigt.

      ...hoffe ich doch mal, nur wird uns über früh oder lang die EU den Ar... aufreißen, die werden uns schröpfen bis letztendlich nichts mehr zu holen ist, Deutschland spielt dabei nur eine Vorreiterrolle.

      Bin mir sicher, dass dieses Szenario einige auf den Plan ruft und daraus mit absoluter Sicherheit irgendwo auf diesem Planeten eine Oase entsteht, in der man noch die Möglichkeit hat, Kapital anzuhäufen.

      Deutschland hat fertig, hier wird in Raubrittermanier geschröpft was das Zeug hält, wer nicht zu den Obrigkeiten gehört, sollte sein Hab und Gut in Sicherheit bringen...
      Avatar
      schrieb am 08.05.08 12:31:57
      Beitrag Nr. 49 ()
      Grundsätzlich ist die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer.
      Die Commerzbank konnte auf meine Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, als Ausländer von dieser Steuer ausgenommen zu werden, keine Antwort liefern.
      Zwar ist der Ausländer nicht abgeltungssteuerpflichtig, da er keine inländischen Einkünfte § 49 EStG erzielt. Aber als Ausländer kann er eben auch keine Freistellung erlangen.Freistellung ist nur für steuerpflichtige Personen in Deutschland möglich.
      Die Banken werden ab 2008 also auch beim Ausländer die Abgeltungssteuer direkt abziehen. Da der ausländische Kunde keine Möglichkeit hat, von dieser Besteuerung an der Quelle ausgenommen zu werden, sieht es so aus, dass er zuerst einmal den Abzug, auch bei Kapitalgewinnen, hinnehmen muss. Auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist nicht möglich, weil der Ausländer eben nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.
      Der Ausländer muss also ab 2009 über Erstattungsansprüche die aufgrund dt. Hoheitsrecht einbehaltene Quellensteuer über das zuständige deutsche Betriebstättenfinanzamt zurückfordern. Je nach Wohnsitzland des Ausländer kommt es dann auf die zwischen dem Wohnland und Deutschland bestehenden Abkommen an. Diese Abkommen werden möglicherweise 2009 noch keine Regelung hinsichtlich der Abgeltungsteuer enthalten. Praktisch heisst das, dass der Ausländer Gefahr läuft die Abgeltungssteuer nicht oder nur mit einem riesigen Aufwand rückfordern zu können. Er muss dann zwischen Lebenszeit oder Rückforderungsbetrag wählen. Für kleine ausländische Anleger ist die Steuer wohl verloren.
      Das Problem ist vom Fiskus m.E. noch nicht erkannt worden. Wird dem Ausländer nicht eine praktische mit wenig Aufwand und in kurzer Zeit durchführbare Möglichkeit geboten, die Quellensteuer rückzufordern, so wird die Quellensteuer zu einem Kostenposten. Es ist dann nicht mehr interessant in Deutschland ein Konto zu unterhalten. Der Anleger weicht dann klüger nach Luxemburg oder England aus.
      Avatar
      schrieb am 08.05.08 13:55:13
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.054.597 von lautruche am 08.05.08 12:31:57Die Banken werden ab 2008 also auch beim Ausländer die Abgeltungssteuer direkt abziehen.

      Von der Deutschen Bank hab ich die genau gegenteilige Auskunft. Chaos und kein Ende. Abgeltungssteuer für Steuerausländer auf Veräußerungsgewinne und Zinsen (bei Dividenden ja bereits jetzt der Fall) wäre ein unfassbarer Hammer. Die Rückforderungs-Bürokratie ist ja bei den Dividenden schon eine Katastrophe.
      Avatar
      schrieb am 08.05.08 14:05:05
      Beitrag Nr. 51 ()
      Für Steuerausländer tritt
      keine Änderung ein.


      http://www.performance-ag.de/upload/div/10.oppenheim_Abgeltu…

      Personen, die in Deutschland weder
      ihren Wohnsitz noch ihren gewöhn-
      lichen Aufenthalt haben, sind i. d. R.
      vom Steuerabzug befreit. Ausnah-
      men von dieser Steuerbefreiung
      gelten für Dividenden, Erträge aus
      Genussrechten und stillen Beteili-
      gungen, wenn der Schuldner Wohn-
      sitz, Geschäftsleitung oder Sitz im
      Inland hat oder die Auszahlung
      „über die Tafel“ (Bargeschäft am
      Schalter) erfolgt.


      www.gladbacher-bank.de/files/pdf/Abgeltungssteuer.pdf

      "Die Verpflichtung der deutschen Zahlstellen zur Mitteilung von Informationen über Zinserträge, die in anderen Mitgliedstaaten ansässige wirtschaftliche Eigentümer in Deutschland erzielen, bleibt von der geplanten Abgeltungsteuer unberührt. Auch bei Einführung einer Abgeltungsteuer wird Deutschland seine Mitteilungspflichten nach der Richtlinie 2003/48/EG gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfüllen. Zu einer Überschneidung zwischen Quellensteuer bzw. Kapitalertragsteuer und Informationspflichten kommt es in aller Regel nicht, denn in den meisten Fällen besteht kein deutsches Besteuerungsrecht für Zinserträge von Steuerausländern. Zinserträge von natürlichen Personen, die in Deutschland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen nur dann in Deutschland der beschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn das Kapitalvermögen im Inland grundpfandrechtlich gesichert ist oder wenn es sich um bestimmte Genussrechte oder Tafelgeschäfte handelt. Nur in diesen Sonderfällen kann es dazu kommen, dass sowohl eine Quellensteuer zu erheben ist, als auch Mitteilungspflichten nach der Richtlinie 2003/48/EG zu erfüllen sind."

      http://dip.bundestag.de/btd/16/052/1605237.pdf

      Wer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflich-
      tig ist, unterliegt auch nicht der Abgeltungsteuer.


      www.sparkasse-re.de/cms/media/relaunch_2006-03/ueber_uns/new…








      Widersprüche ohne Ende.
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 15:54:42
      Beitrag Nr. 52 ()
      Der Umfang der Steuerpflicht bestimmt für beschränkt Steuerpflichtige (sog. Steuerausländer) bestimmt sich nach § 49 EStG. Dort ist in Zif 5 die Steuerpflicht inl. Kapitalerträge geregelt. Sie beschränkt sich im wesentlichen auf Dividenden und einige Sonderfälle. Zinsen von normalen Bankguthaben fallen nicht darunter (Ausnahme: Absicherung durch Grundpfandrecht).
      Dementsprechend findet die Abgeltungssteuer auch keine Anwendung, denn der deutsche Staat hat kein Besteuerungsrecht.
      Wohnt der Zinsgläubiger allerdings in der EU, werden die Zinsen nur mit einem Zinsabschlag ausgezahlt oder es erfolgt eine Mitteilung an das ausl. Finanzamt.
      Für Personen, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nicht in D. haben, ändert sich somit nichts.
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 20:16:44
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.070.736 von lalin1972 am 10.05.08 15:54:42ja, nur widerspricht das diametral der Auskunft, die "lautruche" offenbar von der Commerzbank bekommen hat
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 20:36:14
      Beitrag Nr. 54 ()
      Danke für die nützlichen Links und Informationen.
      Die entscheidende Frage bleibt leider unbeantwortet. Diese Frage lautet, ob die Bundesregierung eine zusätzliche Regelung geschaffen hat, welche es deutschen Banken ermöglicht, Konten von Steuerausländer von der automatischen Einbehaltung von 25% Steuern an der Quelle auszunehmen.
      Die Information, dass Zinserträge und Kapitalerträge von natürlichen Personen, die in Deutschland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht der Abgeltungssteuer unterliegen (respektive ob kein deutsches Besteuerungsrecht besteht - siehe Link oben) ist sekundär. Wegen der Steuerhoheit ist es der Bundesregierung unbenommen, vorzusehen, dass Deutsche Banken auf allen Konten Zinserträge und Kapitalerträge mit 25% Abzug belasten, unabhängig davon, ob der Konteninhaber Steuerausländer ist. Die Bundesregierung kann den Steuerausländer auf ein Erstattungsverfahren verweisen. Die Frage ist, ob die 2003/48/EG Richtlinie möglicherweise einer solchen Entscheidung der Bundesregierung entgegensteht (siehe Link ) und ob in irgend einer Form auf diese Richtlinie bei der praktischen Durchführung der neuen Besteuerung Rücksicht genommen wird. Dann bleibt aber immmer noch die Frage offen, was für Steuerausländer gilt, die nicht in einem Land leben, für welches die EG-Richtlinie gilt. Ich freue mich auf jede erhellende Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 20:39:51
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.073.222 von lautruche am 11.05.08 20:36:14ich mich auch. Sollte diese Frage tatsächlich noch gar nicht geklärt sein, wundere ich mich aber doch sehr über die Untätigkeit der Banken. Deren ausländische Kunden werden sich ein wie auch immer geartetes "Erstattungsverfahren" für bereits frech und dreist abgezogenen Abgeltungssteuer wohl eher nicht antun wollen. Und ihr Geld folgerichtig ins abgeltungssteuerfreie Ausland verlagern...
      Avatar
      schrieb am 12.05.08 13:31:53
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hallo Leute,

      ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe ein Konto bei Internaxx letztes Jahr eröffnet. Jetzt habe ich die Dividenden in ausländischer Währung gutgeschrieben bekommen. Ich habe nun gelesen, dass ich die Dividenden in Euro für meine Steuererklärung umrechnen muss und zwar zu dem Tag, an welchem ich sie erhalten habe. Ist das richtig? und wenn ja wo erhalte ich die Umrechnungskurse, die an diesem Tage galten? Ich brauche Sie für den kanadischen Dollar? Hat schon mal jemand das gleiche Problem gehabt?

      MFG

      Gartmore
      Avatar
      schrieb am 12.05.08 16:45:37
      Beitrag Nr. 57 ()
      Für Umrechnungen
      http://fx.sauder.ubc.ca
      Unter Database Retrieval, historic exchange rates. Links oben Ausgangswährung darunter Zielwährung, daneben gewünschtes Datum.

      Danke für den Internaxx Hinweis. Leider bietet Internaxx, Luxemburg, nach meinen Kenntnissen weder Rentenhandel noch Termingelder an.
      Für Personen mit Wohnsitz nicht in der Schweiz bietet Tradejet Rentenhandel über die Euwax ohne Stempelsteuer aber mit Zinsabschlag nach EG-Richtlinien. Termingelder sind jedoch erst ab 100'000 Euro möglich. Onlinebroker in Deutschland wären moderner, transparenter und billiger. Nur eben nach dem 01.01.2009 dürfte das vorbei sein.
      Avatar
      schrieb am 12.05.08 19:42:24
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.076.304 von lautruche am 12.05.08 16:45:37was ich nicht verstehe: Bankenseitig ist das doch total simpel zu administrieren. Wer als Steuerausländer eingeschlüsselt ist, für den gibts keinen Abgeltungssteuerabzug. Ist doch heute bei Zinsen auch bereits so. Wo liegt da das abwicklungstechnische Problem, zumal von einer Steuerpflicht ja keine Rede sein kann?
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 18:59:57
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.073.222 von lautruche am 11.05.08 20:36:14Die neue Abgeltungssteuer ist in § 32d EStG geregelt und gilt nur für unbechränkt Steuerpflichtige. Beschränkt Steuerpflichtige werden grds. nach der Grundtabelle besteuert.

      Die Frage ist allerdings, ob der Kapitalertragsteuer-Abzug auch auf sog. Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) ausgeweitet wurde.

      Dazu aus dem Haufe-Steuerlexikon zur Kapitalertragsteuer ab 2009:

      HaufeIndex 1799701
      Zum ersten Treffer
      2.2 Ausnahmetatbestand

      Für Steuerausländer ergeben sich durch die neue Rechtslage keine Änderungen, denn wie schon beim Zinsabschlag (vgl. Tz. 1.2) beinhaltet § 49 EStG keine Besteuerungsnorm für nicht im Inland wohnhafte Anleger hinsichtlich der neuen Tatbestände des § 20 EStG - d. h., es ist keine Kapitalertragsteuer einzubehalten.

      Lediglich für Dividenden, Gewinnausschüttungen, Genussrechte, Tafelgeschäfte und Erträge aus Kapitalforderungen, die durch inländischen Grundbesitz gesichert sind, besteht eine Steuerpflicht.


      Die Abgeltungssteuer greift somit nicht für beschränkt Steuerpflichtige; die Kapitalertragsteuer wurde nicht ausgeweitet. Für EU-Bürger gelten jedoch die Besonderheiten der EU-Zinsrichtlinie.
      Avatar
      schrieb am 14.05.08 14:46:34
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.084.534 von lalin1972 am 13.05.08 18:59:57das steht wiederum in direktem Widerspruch zur Auskunft der Commerzbank...
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 14:41:13
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.091.243 von hegels am 14.05.08 14:46:34Dann frag die Commerzbank doch mal nach der Rechtsgrundlage ihrer Auskunft.
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 15:38:00
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.110.689 von lalin1972 am 16.05.08 14:41:13bin kein Kunde, aber der Poster der CBK-Auskunft könnte das tatsächlich mal machen. Wäre ihm sehr dankbar


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