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    INKA AG fuer Beteiligungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.11.05 11:04:15 von
    neuester Beitrag 05.12.05 15:20:40 von
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      schrieb am 06.11.05 11:04:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen
      München
      - Wertpapier-Kenn-Nummer für Stammaktien 525 100 -
      - Wertpapier-Kenn-Nummer für Vorzugsaktien 525 103 -
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 28. Dezember 2005, um 11.00 Uhr im „Grünen Saal“ der Augustinergaststätte, Neuhauser Straße 27, 1. Stock, in 80331 München, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung ein.



      Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004 (01. Januar bis 31. Dezember 2004) mit dem Lagebericht 2004 sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2004 (01. Januar bis 31. Dezember 2004) mit dem Konzernlagebericht 2004 samt dem Bericht des Aufsichtsrats
      Die genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 8.30 bis 17.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 14.30 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) ausgelegt. Die Geschäftsräume befinden sich in 80331 München, Neuhauser Straße 5.

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des zum 31. Dezember 2004 ausgewiesenen Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31.12.2004 ausgewiesenen Bilanzgewinn i.H.v. EUR 7.891.180,30 wie folgt zu verwenden:

      a)
      Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2004
      i.H.v. EUR 2,60 je Aktiennennwert EUR 26,00,
      somit 315.500 x EUR 2,60 =
      820.300,00 EUR

      b)
      Vortrag auf neue Rechnung
      7.070.880,30 EUR

      7.891.180,30 EUR


      3. Bericht des Vorstands zum Stand der Anfechtungs- und Beschlussfeststellungsklage vom 28.10.1994 des Aktionärs Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Stuttgart, wegen Anfechtung des Sonderbeschlusses der ausstehenden Aktionäre in der Hauptversammlung vom 30.09.1994 bzgl. der Zustimmung zur Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Erste Kulmbacher Actienbrauerei Aktiengesellschaft, Kulmbach, vom 24. März 1986 per 30. September 1994.

      4. Bericht des Vorstands zum Stand der Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklagen mehrerer Minderheitsaktionäre gegen in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.12.2004 gefasste Beschlüsse (insbesondere gegen die Beschlussfassung über die Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die INKA Holding GmbH & Co. KG, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung).

      5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

      6. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

      7. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
      Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Der gesamte Aufsichtsrat ist deshalb neu zu bestellen.
      Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Ausscheidende Mitglieder sind wieder wählbar.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, die bisherigen Mitglieder ― Herrn Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg,
      ― Frau Dr. Nicole Brandl, Ärztin, München, und
      ― Herrn Dr. Otto Goedecke, Verbandsdirektor a.D., München,

      zu Aufsichtsratsmitgliedern wiederzuwählen.
      Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:
      Herr Willy Hoffmann ist Mitglied des Aufsichtsrats der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, Augsburg. Herr Dr. Otto Goedecke ist ebenfalls Mitglied (stellvertretender Vorsitzender) des Aufsichtsrats der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft, Augsburg.
      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Dr. Johann - genannt Hans - Inselkammer, Kaufmann, Ottobrunn,

      zu deren Ersatzmitglied zu bestellen mit der Maßgabe, dass Herr Dr. Hans Inselkammer Mitglied des Aufsichtsrats werden soll, wenn ein zu wählendes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor dem Ausscheiden einen Nachfolger gewählt hat. Scheiden mehrere Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig aus, soll Herr Dr. Hans Inselkammer für das an Jahren älteste Aufsichtsratsmitglied nachrücken.
      Herr Dr. Hans Inselkammer ist nicht Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

      8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die UTR Universale Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 81679 München, Keplerstraße 16, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 (vom 01. Januar bis 31. Dezember 2005) zu wählen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung
      Gemäß § 17 der Satzung der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen in Verbindung mit § 16 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts alle Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien zum Beginn des 7. Dezember 2005 bei der Gesellschaftskasse (diese befindet sich in 80331 München, Neuhauser Straße 5, 4. Stock) oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Hinterlegungsstelle

      Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München,
      mit sämtlichen Niederlassungen

      hinterlegt haben.

      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank sind die von diesen auszustellenden Bescheinigungen spätestens am Mittwoch, den 21. Dezember 2005, bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

      Es wird ausdrücklich auf folgende gesetzliche Neuregelung hingewiesen:

      Gemäß § 123 Absatz 3 Satz 2 Aktiengesetz in der Fassung des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) genügt als Nachweis für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in jedem Fall ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 7. Dezember zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 21. Dezember 2005, unter folgender Adresse zugehen: 80331 München, Neuhauser Straße 5.

      Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen können.

      Auf schriftliches Verlangen (zu richten an die INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, 80331 München, Neuhauser Straße 5) erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der in vorstehender Ziffer 1. genannten Unterlagen.

      Ein Aktionär, der Einsicht in die ausgelegten Unterlagen oder die Überlassung von Abschriften dieser Unterlagen verlangt, muss sich als Aktionär der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen legitimieren.




      München, den 4. November 2005

      INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 05.12.05 15:20:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen
      München
      - Wertpapier-Kenn-Nummer für Stammaktien: 525 100 -
      - Wertpapier-Kenn-Nummer für Vorzugsaktien: 525 100 -
      - ISIN: DE0005251003 -
      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre,

      Absage der für den 28.12.2005 einberufenen Hauptversammlung

      A.
      Die ordentliche Hauptversammlung der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen (nachfolgend „INKA AG“) hat am 20. Dezember 2004 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß den Vorschriften für den Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 117,10 je auf den Inhaber lautender Stamm- oder Vorzugsaktie zu nominal EUR 26,00 auf die INKA Holding GmbH & Co. KG beschlossen (Übernahmebeschluss).

      Der Übernahmebeschluss ist am 1. Dezember 2005 in das Handelsregister der INKA AG beim Amtsgericht München eingetragen worden. Gemäß § 327a Absatz 3 Satz 1 AktG sind damit alle Aktien der Minderheitsaktionäre der INKA AG auf die INKA Holding GmbH & Co. KG übergegangen.

      B.
      Die am 04.11.2005 im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der INKA AG für den 28.12.2005 wird hiermit zurückgenommen.

      Die für den 28.12.2005 einberufene ordentliche Hauptversammlung ist damit abgesagt.




      München, den 2. Dezember 2005

      Der Alleinvorstand


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