Frage zu Zwischengewinn / Thesaurierung bei Fonds - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.07.07 13:30:28 von
neuester Beitrag 16.07.07 23:04:58 von
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Hallo,
habe mal eine Frage zur Besteuerung bei Fondserträgen. Ich habe Mitte Juni den Cominvest Adireth gekauft. In der Abrechnung waren 0,57 EUR Zwischengewinn je Anteil ausgewiesen.
Anfang Juli erfolgte eine Ertragsthesaurierung für das Geschäftsjahr 01.07.06 - 30.06.07. Werte pro Anteil:
Thesaurierung pro Stück 0,3426
Zinsabschlagpflichtiger Anteil 0,5761
Der zinsabschlagpflichtige Anteil wurde mir komplett auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Meine Fragen:
- Warum wurde der Zwischengewinn nicht berücksichtigt? Ich hatte den Fonds gerade mal 2 Wochen, versteuere aber scheinbar den Jahresertrag.
- Warum ist der zinsabschlagpflichtige Anteil fast doppelt so hoch wie der Thesaurierungsbetrag?
Danke.
habe mal eine Frage zur Besteuerung bei Fondserträgen. Ich habe Mitte Juni den Cominvest Adireth gekauft. In der Abrechnung waren 0,57 EUR Zwischengewinn je Anteil ausgewiesen.
Anfang Juli erfolgte eine Ertragsthesaurierung für das Geschäftsjahr 01.07.06 - 30.06.07. Werte pro Anteil:
Thesaurierung pro Stück 0,3426
Zinsabschlagpflichtiger Anteil 0,5761
Der zinsabschlagpflichtige Anteil wurde mir komplett auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Meine Fragen:
- Warum wurde der Zwischengewinn nicht berücksichtigt? Ich hatte den Fonds gerade mal 2 Wochen, versteuere aber scheinbar den Jahresertrag.
- Warum ist der zinsabschlagpflichtige Anteil fast doppelt so hoch wie der Thesaurierungsbetrag?
Danke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.683.274 von steschko am 14.07.07 13:30:28hattest du evtl. in der zwischenzeit zinsgutschriften aus anleihen in diesem depot, die dann bereits deinen stueckzinstopf wieder "geleert" haben?
Ja, das könnte es sein. Danke für die Info.
Ich dachte, gezahlte Zwischengewinne gehören zum betreffenden Fonds und werden später bei Ertragsgutschrift bzw. Verkauf (desselben Fonds) verrechnet. War aber wohl falsch, tatsächlich landen sie in einem allgemeinen Stückzinstopf.
Ich dachte, gezahlte Zwischengewinne gehören zum betreffenden Fonds und werden später bei Ertragsgutschrift bzw. Verkauf (desselben Fonds) verrechnet. War aber wohl falsch, tatsächlich landen sie in einem allgemeinen Stückzinstopf.
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