checkAd

    DEUFOL SE NA O.N. -- ehem. D. LOGISTICS AG - News Infos & Aktionäre mit Meinung dazu (Seite 176)

    eröffnet am 29.11.07 03:36:24 von
    neuester Beitrag 30.04.24 14:10:36 von
    Beiträge: 7.989
    ID: 1.135.787
    Aufrufe heute: 11
    Gesamt: 806.208
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 176
    • 799

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 16:38:02
      Beitrag Nr. 6.239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.104.175 von straßenköter am 08.06.17 15:06:39Muss mal in Ruhe schauen, was sich außer der Verlängerung um 1 Jahr gegenüber letztem Jahr geändert hat.
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 16:35:50
      Beitrag Nr. 6.238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.104.889 von frankenfurter_ am 08.06.17 16:27:58pssst, nicht weitersagen ...
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 16:27:58
      Beitrag Nr. 6.237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.104.673 von benni2 am 08.06.17 16:08:36gehörst du zur family?
      habe ja schon vor einigen Jahren diesbezüglich vermutungen angestellt:) ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 16:22:30
      Beitrag Nr. 6.236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.104.673 von benni2 am 08.06.17 16:08:36
      Zitat von benni2: Die Lion’s Place GmbH ist das Mutterunternehmen des Konzerns. Die Fa. Hübner hält über diese ihre Aktien. Sind also über 50% ...


      Danke
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 16:08:36
      Beitrag Nr. 6.235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.104.184 von straßenköter am 08.06.17 15:09:18Die Lion’s Place GmbH ist das Mutterunternehmen des Konzerns. Die Fa. Hübner hält über diese ihre Aktien. Sind also über 50% ...
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1895EUR +1,61 %
      Einer von wenigen in einer elitären Gruppe!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 15:09:18
      Beitrag Nr. 6.234 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.086.799 von Himbeergeist am 06.06.17 12:08:29
      Zitat von Himbeergeist: @straßenköter Bei der Umsatzprognose Stagnation? Wie kommen die auf das Urteil strammes Wachstum? Zum einen wurde von Übernahmen berichtet - das hört sich nach Wachstum an - zum anderen wurde von einer 'Fokussierung' berichtet - einer Ausgliederung im Rahmen eines MBO ... .


      Das NWJ ist bei Überschriften eher vergangenheits- als zukunftsorientiert.

      Ansonsten: Kennt jemand die Lion’s Place GmbH? Um eine TO zu erweitern, braucht man schließlich 5% an einem Unternehmen.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 15:06:39
      Beitrag Nr. 6.233 ()
      Deufol SE
      Hofheim am Taunus
      – ISIN: DE 000A1R1EE6 –
      – WKN: A1R1EE –
      Bekanntmachung

      Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 28. Juni 2017, in Hofheim am Taunus (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 19. Mai 2017) hat die Lion’s Place GmbH, Hofheim, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.

      Die Tagesordnung wird deshalb um folgenden Punkt erweitert:
      7.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

      Die Aktionärin Lion’s Place GmbH schlägt vor, zu beschließen:
      a)

      Die von der Hauptversammlung am 30. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 7 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung wird für die Zeit ab Wirksamwerden der Ermächtigung gemäß nachfolgendem Tagesordnungspunkt 7 b) bis e) aufgehoben.
      b)

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 27. Juni 2022. Sie ist insgesamt auf einen Anteil von 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt.
      c)

      Arten des Erwerbs

      Der Erwerb kann nach Wahl des Verwaltungsrats (aa) über die Börse (dort im Freiverkehr oder einem anderen Handelssegment) oder (bb) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
      aa)

      Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse (dort im Freiverkehr oder einem anderen Handelssegment), darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft, der an den letzten fünf Börsenhandelstagen, die dem jeweiligen Abschluss des zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichtenden Geschäfts vorangehen, im Handel im Freiverkehr oder einem anderen Handelssegment der Börse festgestellt wurde, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
      bb)

      Erfolgt der Erwerb aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, so dürfen


      im Falle eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis bzw.


      im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten)

      den durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Handel im Freiverkehr oder einem anderen Handelssegment der Börse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

      Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Handel im Freiverkehr oder einem anderen Handelssegment der Börse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

      Das Volumen des an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots bzw. der an alle Aktionäre gerichteten Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

      Das an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots kann weitere Bedingungen vorsehen.
      cc)

      Für den Fall, dass die Aktien der Gesellschaft nicht mehr im Freiverkehr oder einem anderen Handelssegment einer Börse gehandelt werden, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Betrag von EUR 0,10 nicht unterschreiten und den Betrag von EUR 4,00 nicht überschreiten.
      d)

      Verwendung eigener Aktien

      Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlichen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
      aa)

      Die eigenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Verwaltungsrat zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Die Einziehung kann auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend anzupassen.
      bb)

      Die eigenen Aktien können gegen Barleistung auch in anderer Weise als über die Börse (dort im Freiverkehr oder einem anderen Handelssegment) oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten und bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Aktienoptionen entstehen können, sofern diese Schuldverschreibungen oder Aktienoptionen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.
      cc)

      Die eigenen Aktien können gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Zusammenschlüssen von Unternehmen veräußert werden.
      dd)

      Die eigenen Aktien können als Gegenleistung für vertraglich erbrachte oder zu erbringende Leistungen aller Art an strategisch wichtige Geschäftspartner veräußert werden.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird ausgeschlossen, soweit diese Aktien gem. den Ermächtigungen bb) bis dd) verwendet werden. Im Falle der Veräußerung der Aktien durch ein Angebot an alle Aktionäre wird ferner das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen.
      e)

      Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigungen – mit Ausnahme der Ermächtigung zur Einziehung der eigenen Aktien – können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaften stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.


      Hofheim (Wallau), im Juni 2017

      Deufol SE

      Der Verwaltungsrat
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.06.17 12:08:29
      Beitrag Nr. 6.232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.062.088 von straßenköter am 01.06.17 21:25:37@straßenköter Bei der Umsatzprognose Stagnation? Wie kommen die auf das Urteil strammes Wachstum? Zum einen wurde von Übernahmen berichtet - das hört sich nach Wachstum an - zum anderen wurde von einer 'Fokussierung' berichtet - einer Ausgliederung im Rahmen eines MBO ... .
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.06.17 11:34:25
      Beitrag Nr. 6.231 ()
      was steht so drin im NWJ-Artikel?
      Avatar
      schrieb am 01.06.17 22:12:32
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      • 1
      • 176
      • 799
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,05
      +0,65
      -0,68
      +0,26
      +0,23
      0,00
      -7,32
      +2,34
      +0,15
      +0,23
      DEUFOL SE NA O.N. -- ehem. D. LOGISTICS AG - News Infos & Aktionäre mit Meinung dazu