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    HMS Bergbau (Seite 5)

    eröffnet am 03.07.09 18:16:12 von
    neuester Beitrag 15.12.23 15:49:04 von
    Beiträge: 65
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      schrieb am 19.12.13 13:04:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Nachricht vom 19.12.2013 | 13:00
      HMS Bergbau AG: Gründerfamilie von CEO Heinz Schernikau erwirbt überwiegende Mehrheit an der HMS Bergbau AG

      HMS Bergbau AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      19.12.2013 / 13:00

      Corporate News vom 19. Dezember 2013

      HMS Bergbau AG: Gründerfamilie von CEO Heinz Schernikau erwirbt überwiegende Mehrheit an der HMS Bergbau AG

      - Kauf der Anteile von IchorCoal N.V.

      - Familie Schernikau hält nun über 90% der Anteile

      Berlin, 19. Dezember 2013: Die HMS Bergbau AG, ein internationaler Kohlehandelskonzern mit operativem Know-how in der Förderung, dem Umschlag und dem Handel von Kohle, gibt bekannt, dass die Familie um Vorstandssprecher Heinz Schernikau sämtliche Anteile der von der IchorCoal N.V. gehaltenen Aktien an der HMS Bergbau AG erworben hat. Durch die Transaktion überschreitet die Familie Schernikau die Schwelle von 90% des Anteilsbesitzes an der HMS Bergbau AG. Gleichzeitig reduzierte die Familie Schernikau ihren Aktienbesitz an der IchorCoal N.V. Über Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.

      Trotz der Auflösung der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen zwischen der IchorCoal N.V. und der HMS Bergbau AG werden beide Gesellschaften weiterhin sehr eng zusammenarbeiten. Das beinhaltet unter anderem den Vertrieb und die professionelle Vermarktung südafrikanischer Kraftwerkskohle aus der Vunene Mine.

      'Wir freuen uns, eine einvernehmliche und freundschaftliche Grundlage für eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung beider Gesellschaften gefunden zu haben, die auch in Zukunft eine kooperative Zusammenarbeit vorsieht. Jetzt gilt es, sich auf die Kernkompetenzen zu fokussieren und die sich daraus ergebenden Vorteile zu realisieren', so Heinz Schernikau.

      Der Vorstand

      Über HMS Bergbau AG:
      Die HMS Bergbau AG, Berlin, ist eines der führenden unabhängigen Kohlehandelsunternehmen in Deutschland. Kerngeschäft ist der internationale An- und Verkauf des Rohstoffs, der an namhafte Stromproduzenten sowie Industrieverbraucher weltweit geliefert wird. Ferner erschließt die HMS Bergbau AG, die vor allem in Asien und Afrika expandiert, exklusive Rohstoffressourcen und übernimmt die gesamte Transportlogistik für ihre Kunden. Seit Dezember 2008 ist die HMS Bergbau AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry Standard notiert.



      Kontakt:
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      HMS Bergbau AG
      An der Wuhlheide 232
      12459 Berlin
      T.: +49 (30) 65 66 81-0
      F: +49 (30) 65 66 81-15
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      URL: www.hms-ag.com

      HMS Investor Relations Kontakt:
      GFEI Aktiengesellschaft
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt am Main
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      Ende der Corporate News

      19.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      245549 19.12.2013

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hms-bergbau-gruenderfamilie-von-ceo-heinz-schernikau-erwirbt-ueberwiegende-mehrheit-der-hms-bergbau-ag/?companyID=264444&newsID=782631
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 12:12:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nachricht vom 10.12.2013 | 09:00
      HMS Bergbau AG: Exportgeschäft aus Exklusivvermarktungsvertrag mit Vunene Mining

      HMS Bergbau AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      10.12.2013 / 09:00

      Corporate News vom 10. Dezember 2013

      HMS Bergbau AG: Exportgeschäft aus Exklusivvermarktungsvertrag mit Vunene Mining

      - Kohlevermarktung von Vunene Mining an asiatischen Kunden

      - Lieferung wird über Richards Bay Coal Terminal abgewickelt

      - Weitere Aufträge sollen folgen

      Berlin, 10. Dezember 2013: Die HMS Bergbau AG, ein internationaler Kohlehandelskonzern mit operativem Know-how in der Förderung, dem Umschlag und dem Handel von Kohle, gibt die erste internationale Kohlevermarktung aus dem Exklusivvermarktungsvertrag mit der Vunene Mining (Pty) bekannt. Im Unterschied zu konventionellen südafrikanischen Kohletransaktionen von so genannten 'Junior Miners' in Südafrika, die zum Großteil über europäische oder andere internationale Großhändler abgewickelt werden, ist es der IchorCoal Gruppe mit der HMS Bergbau AG erstmalig gelungen, das Geschäft auf direktem Weg zwischen der südafrikanischen Mine Vunene und dem Kunden in Asien abzuwickeln. Die erste Lieferung erfolgt noch im Dezember und wird über den Richards Bay Coal Terminal (RBCT) - dem weltweit größten Export Terminal für Kohle - auf dem Seeweg abgewickelt.

      'Die Akquisition und Durchführung dieser Transaktion durch die HMS Bergbau AG für die Vunene Mining und die IchorCoal Gruppe unterstreicht die starke internationale Marktposition der HMS Bergbau AG im Kohlehandel. Mit diesem Geschäft ist Vunene Mining eine von sehr wenigen südafrikanischen 'Junior Miners' mit einer Quattro RBCT Hafen-Allokation, die eine Kohlelieferung direkt mit einem asiatischen Endkunden durchführen kann. Wir gehen davon aus, dass wir zukünftig weitere Aufträge gleicher Art darstellen können', sagt Heinz Schernikau, Vorstandsvorsitzender der HMS Bergbau AG.

      Der Vorstand

      Über HMS Bergbau AG:
      Die HMS Bergbau AG, Berlin, ist eines der führenden unabhängigen Kohlehandelsunternehmen in Deutschland. Kerngeschäft ist der internationale An- und Verkauf des Rohstoffs, der an namhafte Stromproduzenten sowie Industrieverbraucher weltweit geliefert wird. Ferner erschließt die HMS Bergbau AG, die vor allem in Asien und Afrika expandiert, exklusive Rohstoffressourcen und übernimmt die gesamte Transportlogistik für ihre Kunden. Seit Dezember 2008 ist die HMS Bergbau AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry Standard notiert.



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      10.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      243969 10.12.2013

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hms-bergbau-exportgeschaeft-aus-exklusivvermarktungsvertrag-mit-vunene-mining/?companyID=264444&newsID=781375
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 15:12:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      Nachricht vom 26.09.2013 | 15:10
      HMS Bergbau AG kooperiert mit FCC - Franke

      HMS Bergbau AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      26.09.2013 / 15:10

      Corporate News vom 26. September 2013

      HMS Bergbau AG kooperiert mit FCC - Franke

      - Gemeinsamer Ausbau der Marktanteile im Bereich Kohlehandel in Europa
      - Bündelung von Know-how in einer neuen Gesellschaft
      - HMS Bergbau AG hält 51 Prozent an HMS Coal & Coke Trading GmbH

      Berlin, 26. September 2013: Die HMS Bergbau AG, ein internationaler Kohlehandelskonzern mit operativem Know-how in der Förderung, dem Umschlag und dem Handel von Kohle, gibt die Kooperation mit der FCC - Franke Coal & Coke Trading GmbH bekannt.

      Im Rahmen dieser Kooperation hat die HMS Bergbau AG 51 Prozent an einer Gesellschaft der Familie Franke erworben. Die übrigen 49 Prozent werden von der Familie Franke gehalten. In der in Zukunft unter dem Namen HMS Coal & Coke Trading GmbH firmierenden Gesellschaft wird das Know-how beider Gesellschafter gebündelt. Ziel der Kooperation ist der gemeinsame Ausbau von Markanteilen im europäischen Kohlehandel. Beide Parteien stellen jeweils einen Geschäftsführer. Während die HMS Bergbau AG ihre langjährigen Erfahrungen auf dem deutschen Kohlemarkt und diverse Möglichkeiten zur Finanzierung von Kohlehandelsgeschäften mitbringt, stellt das Team der FCC Franke ihre erarbeiteten Kontakte und Geschäfte im europäischen Kohlemarkt sowie vielfältige neue Geschäftsideen zur Verfügung. Zu weiteren Vertragsdetails wurde zwischen den Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.

      Der Vorstand


      Über HMS Bergbau AG:
      Die HMS Bergbau AG, Berlin, ist eines der führenden unabhängigen Kohlehandelsunternehmen in Deutschland. Kerngeschäft ist der internationale An- und Verkauf des Rohstoffs, der an namhafte Stromproduzenten sowie Industrieverbraucher weltweit geliefert wird. Ferner erschließt die HMS Bergbau AG, die vor allem in Asien und Afrika expandiert, exklusive Rohstoffressourcen und übernimmt die gesamte Transportlogistik für ihre Kunden. Seit Dezember 2008 ist die HMS Bergbau AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry Standard notiert.

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      26.09.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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      232154 26.09.2013

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hms-bergbau-kooperiert-mit-fcc-franke/?companyID=264444&newsID=771581
      Avatar
      schrieb am 17.06.13 13:01:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      Nachricht vom 17.06.2013 | 13:00
      HMS Bergbau AG verkauft Hafenbetrieb in Indonesien

      HMS Bergbau AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      17.06.2013 / 13:00

      Corporate News vom 17. Juni 2013

      HMS Bergbau AG verkauft Hafenbetrieb in Indonesien

      - Signifikanter Netto-Cash-Zufluss
      - HMS jetzt reine Handels- und Vertriebsgesellschaft
      - Ausbau von exklusiven (Kohle)Marketingvereinbarungen

      Berlin, 17. Juni 2013: Die HMS Bergbau AG, ein internationaler Kohlehandelskonzern mit operativem Know-how in der Förderung, dem Umschlag und dem Handel von Kohle, hat ihren Hafenbetrieb in Indonesien veräußert. Mit der Veräußerung des Hafensbetriebs inkl. des Servicevertrages hat die HMS Bergbau AG ihre bereits 2011 angekündigte strategische Neuaufstellung als reine Handels- und Vertriebsgesellschaft konsequent umgesetzt und abgeschlossen.

      Von wesentlicher Bedeutung für die strategischen Zielsetzungen der HMS Bergbau AG ist der Zufluss einer signifikanten Nettoliquidität (nach Abzug von Finanzierungsdarlehen). Durch den Verkauf realisiert die HMS Bergbau im Geschäftsjahr 2013 einen im Verhältnis zum Liquiditätszufluss niedrigen Buchwertverlust. Über Vertragsdetails wurde Stillschweigen vereinbart.

      Der Liquiditätszufluss aus der Transaktion soll vorwiegend in den asiatischen und afrikanischen Märkten - insbesondere für exklusive Marketingvereinbarungen mit Kohleproduzenten - eingesetzt werden. Zielsetzung derartiger Vereinbarungen ist der Aufbau langfristiger Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Neben stabilen Umsatz- und Ergebnisbeiträgen bieten die in der Regel längerfristig geschlossenen Verträge aus Sicht der HMS Bergbau AG vor allem Wettbewerbsvorteile im Hinblick auf die Sicherung von Kohlevorkommen sowie bei der Einhaltung von Lieferverpflichtungen.

      Der Vorstand


      Über HMS Bergbau AG:
      Die HMS Bergbau AG, Berlin, ist eines der führenden unabhängigen Kohlehandelsunternehmen in Deutschland. Kerngeschäft ist der internationale An- und Verkauf des Rohstoffs, der an namhafte Stromproduzenten sowie Industrieverbraucher weltweit geliefert wird. Ferner erschließt die HMS Bergbau AG, die vor allem in Asien und Afrika expandiert, exklusive Rohstoffressourcen und übernimmt die gesamte Transportlogistik für ihre Kunden. Seit Dezember 2008 ist die HMS Bergbau AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry Standard notiert.

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      17.06.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      216684 17.06.2013

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hms-bergbau-verkauft-hafenbetrieb-indonesien/?companyID=264444&newsID=760037
      Avatar
      schrieb am 06.05.13 18:09:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      HMS Bergbau AG veröffentlicht Geschäftszahlen 2012


      HMS Bergbau AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis

      06.05.2013 16:55

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Corporate News vom 6. Mai 2013

      HMS Bergbau AG veröffentlicht Geschäftszahlen 2012

      - Konzernumsatzerlöse von TEUR 89.846 (Vorjahr: TEUR 106.669)
      - Konzernergebnis von TEUR 209 (Vorjahr: TEUR -1.038)
      - EPS von EUR 0,05 (Vorjahr: EUR -0,26)
      - Ausblick: Steigende Umsätze bei gleichzeitig höheren Rohmargen

      Berlin, 6. Mai 2013: Die HMS Bergbau AG, ein internationaler
      Kohlehandelskonzern mit operativem Know-how in der Förderung, dem Umschlag
      und dem Handel von Kohle, hat die Geschäftszahlen für das Jahr 2012
      veröffentlicht.

      Im Geschäftsjahr 2012 betrugen die Umsatzerlöse TEUR 89.846 nach TEUR
      106.669 im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Der Rückgang der Umsatzerlöse
      ist preisbedingt und resultiert aus dem signifikant gestiegenen Anteil von
      gehandelten Mengen in Asien und den damit einhergehenden geringeren
      Qualitäten und Preisen. Das Konzernergebnis verbesserte sich von TEUR
      -1.038 im Vorjahr um TEUR 1.247 auf TEUR 209. Dies entspricht einem
      Ergebnis je Aktie von EUR 0,05 (Vorjahr: EUR -0,26).

      Bei einer Bilanzsumme zum 31. Dezember 2012 von TEUR 19.324 (Vorjahr: TEUR
      14.591) belief sich das Eigenkapital auf TEUR 6.679 (Vorjahr: TEUR 4.185).
      Dies entspricht zum Bilanzstichtag einer verbesserten Eigenkapitalquote in
      Höhe von 34,6 (Vorjahr: 28,7 Prozent). Die liquiden Mittel betrugen TEUR
      796 nach TEUR 3.963 zum vergleichbaren Vorjahresstichtag.

      'Im Geschäftsjahr 2012 hat die HMS Bergbau AG weitere Schritte zur
      Aufstellung als reine Handels- und Vertriebsgesellschaft konsequent
      umgesetzt. So haben wir beispielsweise mit der Veräußerung der polnischen
      HMS Niwka Coal Production Sp. z o.o. die Voraussetzungen geschaffen, um
      unseren Schwerpunkt auf den Handel in den asiatischen und afrikanischen
      Märkten legen zu können. Dabei greifen wir als Handels- und
      Vertriebsgesellschaft insbesondere auf exklusive Marketingvereinbarungen
      mit soliden Partnern zurück. Mithilfe dieser Strategie können wir
      Wettbewerbsvorteile nachhaltig sichern und unseren Fokus auf langfristige
      Beziehungen zu Lieferanten und Kunden sowie stabile Wertbeiträge legen. Für
      die kommenden beiden Geschäftsjahre gehören der Ausbau des Asien- und
      Afrikageschäfts und die Wiedergewinnung von Marktanteilen in Europa zu den
      Hauptaufgaben der HMS Bergbau AG. Gleichzeitig wird auch der
      kontinuierliche Ausbau von exklusiven Marketingvereinbarungen verfolgt. So
      erwarten wir zukünftig steigende Umsatzerlöse bei gleichzeitig höheren
      Rohmargen', so Heinz Schernikau, CEO der HMS Bergbau AG.

      Das Testatsexemplar 2012 der HMS Bergbau AG steht im Internet unter
      www.hms-ag.com zum Download zur Verfügung. Der Geschäftsbericht folgt
      unmittelbar nach der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates.

      Der Vorstand


      Über HMS Bergbau AG:
      Die HMS Bergbau AG, Berlin, ist eines der führenden unabhängigen
      Kohlehandelsunternehmen in Deutschland. Kerngeschäft ist der internationale
      An- und Verkauf des Rohstoffs, der an namhafte Stromproduzenten sowie
      Industrieverbraucher weltweit geliefert wird. Ferner erschließt die HMS
      Bergbau AG, die vor allem in Asien und Afrika expandiert, exklusive
      Rohstoffressourcen und übernimmt die gesamte Transportlogistik für ihre
      Kunden. Seit Dezember 2008 ist die HMS Bergbau AG an der Frankfurter
      Wertpapierbörse im Entry Standard notiert.


      Unternehmenskontakt:
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      An der Wuhlheide 232
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      HMS Investor Relations Kontakt:
      GFEI Aktiengesellschaft
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt am Main
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      E-Mail: investors@hms-ag.com


      06.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Unternehmen: HMS Bergbau AG
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      schrieb am 28.08.12 08:46:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nachricht vom 28.08.2012 | 08:30
      HMS Bergbau AG veröffentlicht Halbjahreszahlen 2012


      HMS Bergbau AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis

      28.08.2012 / 08:30

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      Corporate News vom 28. August 2012

      HMS Bergbau AG veröffentlicht Halbjahreszahlen 2012

      - Umsatzerlöse von TEUR 45.753 (Vorjahr: TEUR 51.481)
      - EBIT von TEUR -145 (Vorjahr: TEUR -16)
      - Positiver Ausblick mit Geschäftsausbau in Asien und im südlichen Afrika

      Berlin, 28. August 2012: Die HMS Bergbau AG, ein internationaler
      Kohlehandelskonzern mit operativem Know-how in der Förderung, dem Umschlag
      und dem Handel von Kohle, hat die Halbjahreszahlen 2012 veröffentlicht.

      Im ersten Halbjahr 2012 betrugen die Umsatzerlöse der HMS Bergbau AG TEUR
      45.753. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Rückgang von 11,1
      Prozent. Dies resultiert im Wesentlichen aus der planmäßig fortschreitenden
      Verlagerung des Handelsgeschäftes in den asiatischen Raum und den dort
      gehandelten geringerpreisigen Kohlequalitäten verbunden mitallgemein
      deutlich niedrigeren Marktpreisen für Kohlen sowie leicht gesunkenen
      Handelsmengen. Das EBIT vor außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen
      reduzierte sich nach TEUR -16 im Vorjahreszeitraum auf TEUR -145. Das
      Halbjahresergebnis betrug zum 30. Juni 2012 TEUR -559 nach TEUR -356 im
      Vorjahr. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie bei einer Aktienanzahl von
      4,37 Millionen in Höhe von EUR -0,13 (Vorjahreszeitraum: EUR -0,08).

      Zum 30. Juni 2012 erhöhte sich das Eigenkapital der HMS Bergbau AG auf TEUR
      6.617 (31. Dezember 2011: TEUR 4.185). Bei einer Bilanzsumme zum 30. Juni
      2012 von TEUR 19.064 (31. Dezember 2011: TEUR 14.591) belief sich die
      Eigenkapitalquote auf solide 34,7 Prozent (31. Dezember 2011: 28,7
      Prozent). Dies ist insbesondere auf die im April 2012 durchgeführte
      Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 370.000 neuen Stückaktien auf EUR
      4.370.000 zurückzuführen. Der Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 3.997
      diente im Wesentlichen zusammen mit den vorhandenen liquiden Mitteln der
      weiteren Wachstumsfinanzierung im Handelsgeschäft und resultiert damit in
      einem Rückgang der liquiden Mittel zum 30. Juni 2012 auf TEUR 1.510 nach
      TEUR 3.963 zum 31. Dezember 2011. Dieser Rückgang ist stichtagsbedingt und
      resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau von Forderungen aus
      Handelsgeschäften, welche nicht vollständig durch Lieferantenkredite
      finanziert wurden. Die Verbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag des
      Halbjahresberichts 2012 TEUR 10.855 nach TEUR 8.678 zum Jahresende 2011.
      Während sich die Finanzverbindlichkeiten von TEUR 6.981 auf TEUR 1.877
      reduzierten, stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
      gegenüber dem Jahresende 2011 von TEUR 742 auf TEUR 8.847.

      'Die HMS Bergbau AG hat im laufen Geschäftsjahr 2012 die weitere Umsetzung
      ihrer Strategie verfolgt und steht insbesondere durch ihre operativen
      Tätigkeiten in Asien und in Südafrika auf einem soliden Fundament mit
      deutlichen Wachstumsperspektiven. So werden wir uns auch in Zukunft stärker
      auf den Kohle-Wachstumsmarkt in Asien und im südlichen Afrika fokussieren',
      so Sebastian Giese, CFO der HMS Bergbau AG.

      'Mit der kontinuierlichen Erhöhung des Engagements unserer
      Tochtergesellschaften und Repräsentanzen in Singapur, Indonesien, Pakistan
      und Indien verfolgen wir eine stärkere Partizipation an den steigenden
      Kohleexporten im asiatischen Raum. Zusätzlich soll die Präsenz der HMS
      Bergbau AG in Südafrika weiter ausgebaut werden, um die Sicherung von
      Kohleressourcen voranzutreiben sowie stabile Handelsbeziehungen mit lokalen
      Industrieabnehmern und Endabnehmern zu entwickeln. Insgesamt sehen wir den
      kommenden beiden Geschäftsjahren positiv entgegen. Dies sollte sich auch
      auf der Ertragsseite des HMS-Konzerns widerspiegeln', so Heinz Schernikau,
      CEO der HMS Bergbau AG.

      Der Halbjahresbericht der HMS Bergbau AG steht im Internet unter
      www.hms-ag.com zum Download zur Verfügung.


      Der Vorstand


      Über HMS Bergbau AG:
      Die HMS Bergbau AG, Berlin, ist eines der führenden unabhängigen
      Kohlehandelsunternehmen in Deutschland. Kerngeschäft ist der internationale
      An- und Verkauf des Rohstoffs, der an namhafte Stromproduzenten sowie
      Industrieverbraucher weltweit geliefert wird. Ferner erschließt die HMS
      Bergbau AG, die vor allem in Asien expandiert, eigene Rohstoffressourcen
      und übernimmt die gesamte Transportlogistik für ihre Kunden. Seit Dezember
      2008 ist die HMS Bergbau AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry
      Standard notiert.


      Unternehmenskontakt:
      HMS Bergbau AG
      An der Wuhlheide 232
      12459 Berlin
      T.: +49 (30) 65 66 81-0
      F: +49 (30) 65 66 81-15
      E-Mail: info@hms-ag.com
      URL: www.hms-ag.com

      HMS Investor Relations Kontakt:
      GFEI Aktiengesellschaft
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt am Main
      T.: +49 (69) 74 30 37-00
      F.: +49 (69) 74 30 37-22
      E-Mail: investors@hms-ag.com


      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------

      28.08.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: HMS Bergbau AG
      An der Wuhlheide 232
      12459 Berlin
      Deutschland
      Telefon: 030 65 66 81-0
      Fax: 030 65 66 81-15
      E-Mail: hms@hms-ag.com
      Internet: www.hms-ag.com
      ISIN: DE0006061104
      WKN: 606110
      Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf; Open Market (Entry
      Standard) in Frankfurt


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      ---------------------------------------------------------------------
      183042 28.08.2012

      http://www.dgap.de/news/corporate/hms-bergbau-veroeffentlicht-halbjahreszahlen_264444_730555.htm
      Avatar
      schrieb am 09.06.12 19:10:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      HMS Bergbau AG
      Berlin
      ISIN: DE 0006061104
      DE 000A1ML893
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
      18. Juli 2012, um 13:00 Uhr
      im Gebäude An der Wuhlheide 232, 12459 Berlin,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich aus dem Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 ergebenden Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 1.321.679,28 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
      6.

      Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2009/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

      Mit Beschluss vom 16. März 2012 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 16. März 2012 von der in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2009/I) teilweise Gebrauch gemacht und eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus dem Genehmigten Kapital 2009/I in Höhe von EUR 370.000,00 beschlossen. Die Gesellschaft verfügt dementsprechend derzeit noch über ein Genehmigtes Kapital 2009/I in Höhe von Euro 1.630.000,00. Um der Verwaltung weiterhin den größtmöglichen Spielraum einzuräumen, auf kurzfristige Entwicklungen des Marktes oder auftretende Finanzierungserfordernisse flexibel reagieren zu können, soll das bestehende Genehmigte Kapital 2009/I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstbetrages und für die gesetzlich zulässige Laufzeit von fünf Jahren beschlossen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
      a)

      Das Genehmigte Kapital 2009/I gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung wird, soweit noch nicht ausgenutzt, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend unter Buchstabe b) bestimmten neuen Genehmigten Kapitals 2012/I in das Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben.
      b)

      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.185.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 2.185.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      zur Vermeidung von Spitzenbeträgen;


      bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.


      bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen, von sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder von Forderungen gegen die Gesellschaft.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags, festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der jeweiligen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
      c)

      § 4 Abs. 4 der Satzung wird in der jetzigen Fassung aufgehoben und wie folgt neu gefasst.

      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2017 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.185.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 2.185.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      zur Vermeidung von Spitzenbeträgen;


      bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.


      bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen, von sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder von Forderungen gegen die Gesellschaft.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der jeweiligen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“

      Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I auszuschließen

      Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Ermächtigung dient dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Die Ermächtigung erlaubt es dem Vorstand des Weiteren, flexibel auf kurzfristig auftretende Finanzierungserfordernisse im Zusammenhang mit der Umsetzung von strategischen Entscheidungen reagieren zu können. Im Einzelnen:
      1)

      Der Vorstand hat von der in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltenen Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I) bereits in Höhe von EUR 370.000,00 Gebrauch gemacht.

      Bei einem Grundkapital von EUR 4.370.000,00 verfügt die Gesellschaft dementsprechend derzeit noch über ein Genehmigtes Kapital 2009/I in Höhe von EUR 1.630.000,00. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 vor, das bestehende Genehmigte Kapital 2009/I, soweit noch nicht ausgenutzt, aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstbetrages von EUR 2.185.000,00 zu schaffen. Die Ermächtigung soll in ihrem Umfang dem erhöhten Grundkapital der Gesellschaft Rechnung tragen und der Gesellschaft damit den größtmöglichen Spielraum gewähren, auf kurzfristige Entwicklungen des Marktes oder Finanzierungserfordernisse im Zusammenhang mit der Umsetzung von strategischen Entscheidungen flexibel und schnell reagieren zu können.
      2)

      Ausschluss des Bezugsrechts:

      Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:


      Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012/I ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge beim Genehmigten Kapital 2012/I ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt für die Aktionäre ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.


      Das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital 2012/I soll des Weiteren ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre, da bei der Festlegung des Ausgabebetrages kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Der Vorstand soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt werden, eine für die zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen zu können. Dadurch, dass der Ausgabebetrag der Aktie den Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Ein etwaiger Abschlag vom aktuellen Börsenkurs wird voraussichtlich maximal bei 5% des Börsenkurses liegen. Der Vorstand wird den Ausgabebetrag so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist und sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Diese Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss ist zudem auf einen Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals beschränkt. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Diese Anrechnungen erfolgen im Interesse der Aktionäre an einer möglichst geringen Verwässerung ihrer Beteiligung.


      Der Vorstand soll zudem im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012/I ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder von Forderungen gegen die Gesellschaft auszuschließen.

      Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder von Forderungen gegen die Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Gesellschaft steht im globalen Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der Lage sein, an den internationalen Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Option, Unternehmen, Teile von Unternehmen, Beteiligungen hieran oder sonstige wesentliche Betriebsmittel zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft optimale Umsetzung dieser Option besteht im Einzelfall darin, den Erwerb eines Unternehmens, den Teil eines Unternehmens, einer Beteiligung hieran oder von sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln über die Gewährung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft durchzuführen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Akquisitionen tätigen zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar jeweils zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines uneingeschränkten Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Die weitere Möglichkeit, im Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, hat den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel. Es bedarf daher eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – schnell zugreifen kann.

      Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder von Forderungen gegen die Gesellschaft konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital 2012/I zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder von Forderungen gegen die Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Unternehmens- oder Beteiligungserwerb bzw. der Erwerb von Unternehmensteilen, sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder Forderungen gegen die Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen.

      Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zulasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und angemessen.
      3)

      Bericht des Vorstands über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals:

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I berichten.
      7.

      Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung

      Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 wurde die Papierform des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 abgeschafft und der „elektronische Bundesanzeiger“ in „Bundesanzeiger“ umbenannt. Der Wortlaut von § 3 Abs. 1 der Satzung soll an diese Gesetzesänderung angepasst werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 3 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

      „Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.“
      Unterlagen

      Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der HMS Bergbau AG, An der Wuhlheide 232, 12459 Berlin, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus:


      der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011,


      der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011,


      der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011,


      der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2011,


      der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, und


      der Bericht des Vorstands über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012/I (Tagesordnungspunkt 6).

      Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift sämtlicher vorgenannter Unterlagen zugesandt.
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung nachgewiesen haben.

      Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 11. Juli 2012, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:
      HMS Bergbau AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt
      Fax: +49/69/743 037 22
      hv@gfei.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 27. Juni 2012, 0:00 Uhr, zu beziehen. Er muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse (HMS Bergbau AG, c/o GFEI IR Services GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt, Fax: +49/69/743 037 22, hv@gfei.de) ebenfalls mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 11. Juli 2012, 24:00 Uhr, zugehen.
      Weitere allgemeine Hinweise
      Anfragen von Aktionären und Wahlvorschläge

      Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:
      HMS Bergbau AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt
      Fax: +49/69/743 037 22
      hv@gfei.de

      Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum 3. Juli 2012, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internet-Seite der Gesellschaft (www.hms-ag.com) unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
      Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung

      Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann.

      Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

      Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung muss Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden. Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.
      Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG

      Unterlagen gemäß § 125 AktG bitten wir, unter folgender Adresse anzufordern:
      HMS Bergbau AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt
      Fax: +49/69/743 037 22
      hv@gfei.de



      Berlin, im Juni 2012

      HMS Bergbau AG

      Der Vorstand


      ebundesanzeiger vom 08.06.2012
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 21:00:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nachricht vom 04.04.2012 | 08:30
      HMS Bergbau AG beschließt Kapitalerhöhung für weiteres Wachstum

      HMS Bergbau AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

      04.04.2012 / 08:30

      ---------------------------------------------------------------------

      Corporate News vom 4. April 2012

      HMS Bergbau AG beschließt Kapitalerhöhung für weiteres Wachstum

      - Grundkapitalerhöhung um EUR 370.000 auf EUR 4.370.000
      - Weitere Stärkung der Beteiligung durch ICHOR Coal N.V.
      - Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 3,0 Mio. dient der weiteren
      Wachstumsfinanzierung

      Berlin, 4. April 2012: Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand
      der HMS Bergbau AG, ein internationaler Kohlehandelskonzern mit operativem
      Know-how in der Förderung, dem Umschlag und dem Handel von Kohle, die
      Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter Ausschluss des
      Bezugsrechts beschlossen.

      Unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung
      wird das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.000.000,00 um EUR 370.000
      auf bis zu EUR 4.370.000 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 370.000 neuen
      auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen
      Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Der Zeichner der neuen
      Aktien ist die Mehrheitsaktionärin ICHOR Coal N.V.

      Die neuen Aktien haben die volle Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr
      2012. Der Bezugspreis beträgt EUR 8,10 je Stückaktie. Der
      Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 3,0 Mio. dient der weiteren
      Wachstumsfinanzierung der HMS Bergbau AG.

      'Neben der Stärkung der Eigenkapitalbasis ermöglicht uns das Engagement
      unserer Hauptaktionärin ICHOR Coal N.V. weitere Finanzierungsspielräume
      über die klassischen Handelsfinanzierungen hinaus. Daneben erweist sich der
      Ausbau der Beteiligung auch als weiteres Vertrauenssignal in die Expertise
      und das operative Know-how der HMS Bergbau AG', so Heinz Schernikau, CEO
      der HMS Bergbau AG.


      Über HMS Bergbau AG:
      Die HMS Bergbau AG, Berlin, ist eines der führenden unabhängigen
      Kohlehandelsunternehmen in Deutschland. Kerngeschäft ist der internationale
      An- und Verkauf des Rohstoffs, der an namhafte Stromproduzenten sowie
      Industrieverbraucher weltweit geliefert wird. Ferner erschließt die HMS
      Bergbau AG, die vor allem in Asien expandiert, eigene Rohstoffressourcen
      und übernimmt die gesamte Transportlogistik für ihre Kunden. Seit Dezember
      2008 ist die HMS Bergbau AG an der Frankfurter Wertpapierbörse im Entry
      Standard notiert.


      Unternehmenskontakt:
      HMS Bergbau AG
      An der Wuhlheide 232
      12459 Berlin
      T.: +49 (30) 65 66 81-0
      F: +49 (30) 65 66 81-15
      E-Mail: info@hms-ag.com
      URL: www.hms-ag.com

      HMS Investor Relations Kontakt:
      GFEI Aktiengesellschaft
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt am Main
      T.: +49 (69) 74 30 37-00
      F.: +49 (69) 74 30 37-22
      E-Mail: investors@hms-ag.com


      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------

      04.04.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      163815 04.04.2012

      http://www.dgap.de/news/corporate/hms-bergbau-beschliesst-kapitalerhoehung-fuer-weiteres-wachstum_264444_711170.htm
      Avatar
      schrieb am 15.01.12 08:55:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      HMS Bergbau AG
      Berlin
      Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

      Herr Dr. Lars Schernikau, Rapperswil, Schweiz. hat uns gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.



      Berlin, im November 2011

      HMS Bergbau AG

      Der Vorstand


      ebundesanzeiger vom 12.1.2012
      Avatar
      schrieb am 27.12.11 15:03:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      HMS Bergbau AG
      Berlin
      Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
      1.

      Die ERAG Energie & Rohstoff AG, Rapperswil, Schweiz, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass eine Beteiligung in der nach § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht.
      2.

      Ferner hat uns Herr Dr. Lars Schernikau, Rapperswil, Schweiz, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass eine Beteiligung in der nach § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr besteht.



      Berlin, im Dezember 2011

      HMS Bergbau AG

      Der Vorstand


      ebundesanzeiger vom 27.12.2011
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