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    Interstahl Handel Holding ehem. Convertis AG - was tut sich? (Seite 99)

    eröffnet am 17.07.09 11:42:04 von
    neuester Beitrag 17.10.23 16:36:45 von
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      schrieb am 08.07.14 12:09:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      Das kann man sich vorstellen . . . :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 11:55:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      Das wird wohl ne lustige HV in München....
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 11:47:52
      Beitrag Nr. 30 ()
      Eine Gesellschaft, vor kurzem noch als Vorratsgesellschaft gestartet, verfügt in kürzester Zeit über ein Riesenportfolio und will es nun hier einbringen . . . ?
      Und, wie ich sehe, alles ausgewiesene Experten der Finanzbranche oder sehe ich da was falsch?

      Haben die Jungs eigentlich mal in den jetzt veröffentlichen Jahresabschluss 2013 geschaut? Nach einer Zeit des sparsamen Wirtschaftens fallen auf einmal 15 TSD außerordentliche Aufwendungen an, in einer Gesellschaft mit Null-Geschäftsbetrieb. Respekt, Respekt . . .

      Was ich mich jetzt frage, ist die Gesellschaft nun eigentlich bereits pleite, kurz davor oder mittendrin?

      Unterzeichnet ist der Jahresabschluss mit "Der Aufsichtsratsvorsitzende" . . . hmmm . . . und vom erstellten Lagebericht des Vorstands ist zwar die Rede, doch gegenüber dem Vorjahr nix zu lesen . . . hmmm . . .

      Viele Fragen . . . und man darf gespannt sein . . .
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 18:52:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Convertis AG
      München
      – WKN A0N4P7 –
      Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

      Gemäß Verlangen nach § 122 AktG wird die Tagesordnung der am 28. Juli 2014 um 9.30 Uhr in der Wilhelmstraße 25 (Erdgeschoss), 80801 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte mit Beschlussvorschlag erweitert:
      5.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Sämtliche bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihr Mandat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Es wird vorgeschlagen,


      Herrn Vuk Bello, Geschäftsführer der AMBER Capital GmbH, wohnhaft in Zagreb, Kroatien


      Herrn Zvonimir Bello, selbständiger Kaufmann, wohnhaft in München, Deutschland


      Frau Jadranka Skare-Duric, Rechtsanwältin, wohnhaft in Sesvete, Kroatien

      bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      6.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen

      Es wird vorgeschlagen, die Satzung wie folgt zu ändern:
      a)

      § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „1.

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger.
      2.

      Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung für Aktionäre Inhaberaktien der Gesellschaft in Verwahrung haben, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.
      3.

      Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG an Aktionäre, die es verlangen, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.“
      b)

      § 10 Absätze 3, 4 und 5 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
      „3.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
      4.

      Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft bis zum Ablauf der Frist nach Absatz 1 unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.
      5.

      Die Einzelheiten der Anmeldung, des Nachweises über den Anteilsbesitz und die Ausstellung von Eintrittskarten sind in der Einberufung bekannt zu machen. Der Einberufende wird ermächtigt, für die Fristen nach Absatz 3 und 4 eine kürzere, in Tagen bemessene Frist in der Einberufung festzusetzen. Die Fristberechnung für die Fristen nach Absatz 3 und 4 erfolgt nach § 121 Absatz 7 Satz 1 bis 3 AktG.“
      7.

      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen

      Ein Portfolio von in Deutschland physisch hinterlegten Rohstoffen soll in die Convertis AG im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eingebracht werden. Es wird daher vorgeschlagen, zu beschließen:
      1.

      Das Grundkapital der Convertis AG in Höhe von Euro 50.000,– wird gegen Sacheinlagen um bis zu Euro 14.950.000,– auf bis zu Euro 15.000.000,– durch Ausgabe von bis zu 14.950.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von Euro 1,– je neuer Inhaberaktie erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt Euro 1,– pro Stückaktie. Die neuen Aktien werden mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von bis zu Euro 14.950.000,– ausgegeben. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlagen den Ausgabebetrag der hierfür gewährten neuen Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2014 an gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
      2.

      Sämtliche bis zu 14.950.000 neuen Aktien werden an die AMBER Capital GmbH mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 156679 B, ausgegeben. Die AMBER Capital GmbH ist berechtigt, die neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die AMBER Capital GmbH überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage ein Portfolio von in Deutschland physisch hinterlegten Rohstoffen.
      3.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie der Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien, festzulegen.
      4.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Absatz 1 der Satzung nach dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

      Der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellte Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 wird den Aktionären über die Depotbanken übermittelt, liegt am Verwaltungssitz der Gesellschaft zur Einsicht aus und ist im Internet (http://www.convertis.de) abrufbar.
      8.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

      Das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ist durch Zeitablauf erloschen. Es wird vorgeschlagen, zu beschließen:
      1.

      Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und dementsprechend § 4 Absatz 3 der Satzung wie folgt neu gefasst:
      „Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2019 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 7.500.000,– gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge oder bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen und zum Zweck der Einbringung von Forderungen der die Gesellschaft finanzierenden Kreditgeber gegen die Gesellschaft oder wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der alten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, auszuschließen.“
      2.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Absatz 3 der Satzung in der Fassung aufgrund des vorgenannten Beschlusses hinsichtlich der Höchstsumme des genehmigten Kapitals zu ändern, wenn die unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Kapitalerhöhung nicht in vollem Umfang durchgeführt wird.

      Der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellte Bericht zu Tagesordnungspunkt 8 wird den Aktionären über die Depotbanken übermittelt, liegt am Verwaltungssitz der Gesellschaft zur Einsicht aus und ist im Internet (http:// www.convertis.de) abrufbar.



      München, im Juni 2014

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.06.14 21:18:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      . . . aus dem Bundesanzeiger:
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 20.06.2014

      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 28. Juli 2014, um 9.30 Uhr in der Wilhelmstraße 25 (Erdgeschoss), 80801 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      4. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

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      Avatar
      schrieb am 27.08.12 18:55:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      war keiner auf der hv
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 09:56:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.433.794 von Siola1 am 28.07.12 11:47:07Und? Warst Du auf der HV und was gibt es zu berichten?
      Avatar
      schrieb am 28.07.12 11:47:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich habe die Aktie nicht, würde aber als Münchner die HV am 21.8.12 gerne besuchen und dann auch hier im Board berichten. Wer kann für mich netterweise eine Eintrittskarte bestellen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 17:53:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.445.696 von zuhle01 am 06.12.11 17:33:24Es scheint ja en vogue zu sein . . .
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 17:33:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.445.682 von martingaleur am 06.12.11 17:31:14mh zu wünschen waere es, die anderen machen es ja vor wies geht;)
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