GWB Immobilien : Insolvenzantrag gestellt
eröffnet am 04.07.12 08:04:12 von
neuester Beitrag 25.09.23 17:41:33 von
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Handelseinstellung war aber jetzt und nicht damals.
Ich frage mich eher, wer oder was 2020 die Notierungseinstellung verhindert hat, denn der Handel mit den anderen Insolvenzaktien, für die damals Anhörungen stattfanden, wurde damals eingestellt.
Ich frage mich eher, wer oder was 2020 die Notierungseinstellung verhindert hat, denn der Handel mit den anderen Insolvenzaktien, für die damals Anhörungen stattfanden, wurde damals eingestellt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.536.006 von honigbaer am 25.09.23 15:35:49Ich schrieb von "damals auf Ar.v.", nicht von 2023. Hast du vielleicht überlesen. Oder ignoriert.
Nur wo ist im Fall GWB der Marktmissbrauch, außetr in Deiner Phantasie?
Und die unerfahrene Moderation bei Ariva damals, war das vielleicht auch schon die KI, die jetzt allen auf die Schliche kommt ???
Und die unerfahrene Moderation bei Ariva damals, war das vielleicht auch schon die KI, die jetzt allen auf die Schliche kommt ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.527.032 von honigbaer am 22.09.23 20:45:51"Den Zusammenhang des Börsenhandels mit einer Rechtsprechung, so wie Du Dir das vorstellst, gibt es ja offensichtlich nicht."
Kann dir leider nicht folgen. Wenn du das so sehen willst, müsste Artikel 16 MAR ja bloße Einbildung sein.
https://lexparency.de/eu/32014R0596/ART_16/
Auch eine Relevanz zwischen Handel und Börsenforen halte ich z.b. nicht für bloße Einbildung.
https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/b25ef584-081d-4c…
Kann dir leider nicht folgen. Wenn du das so sehen willst, müsste Artikel 16 MAR ja bloße Einbildung sein.
https://lexparency.de/eu/32014R0596/ART_16/
Auch eine Relevanz zwischen Handel und Börsenforen halte ich z.b. nicht für bloße Einbildung.
https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/b25ef584-081d-4c…
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.156.559 von tbhomy am 27.03.20 19:01:35Den Zusammenhang des Börsenhandels mit einer Rechtsprechung, so wie Du Dir das vorstellst, gibt es ja offensichtlich nicht. Die Börse macht ihre Anhörungen und wenn sich niemand meldet oder wehrt, wird eben der Handel eingestellt. Bei GWB gab es doch bereits vor 3 1/2 Jahren einen erfolglosen Anlauf, der dann doch nicht zum Delisting führte.
R.I.P. GWB
...und was wurde ich damals auf Ar.v. angefeindet, weil ich mir erlaubte, auf merkwürdige Darstellungen mit der Wahrheit zu antworten. Und die Moderation hatte leider zu wenig Erfahrung mit deutscher Rechtssprechung. Was sich in diversen Börsenforen bis heute nicht verbessert hat...
Der Handel mit GWB Immobilien Aktien wurde am 15.09.2023 eingestellt, die beiden untenstehenden Bekanntmachungen wurden veröffentlicht.
Beschluss
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der GWB Immobilien AG, Siek zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 15. September 2023 von Amts wegen widerrufen.
Frankfurt am Main, 3. August 2023 Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Bekanntmachung
Regulierter Markt - General Standard
Einstellung mit Ablauf des 15. September 2023
GWB Immobilien AG, Siek
Nr. ISIN Handelswährung MIC Wertpapierart Spezialist / CBF Nr. Letzter Handelstag CCP bis
1. DE000A0JKHG0 EUR XFRA Aktien Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG / 7827
15.09.2023 23.03.2021
Frankfurt am Main, den 15. September 2023
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Antwort auf Beitrag Nr.: 70.009.243 von honigbaer am 23.11.21 20:29:27
Also ich kann ja auch dumme Fragen stellen, die Genussscheine sind doch bereits zurückgezahlt worden, weil sie "insolvenzgesichert" waren.
Zitat von honigbaer: ...
Sonstige Verbindlichkeiten sind allein schon 45 Mio, die stehen natürlich einer Reaktivierung mit Insolvenzplan entgegen. Sind das die Genussscheine? Welches Volumen hatten die?
Also ich kann ja auch dumme Fragen stellen, die Genussscheine sind doch bereits zurückgezahlt worden, weil sie "insolvenzgesichert" waren.
Zumindest sollten die Bedenken der Börsengeschäftsleitungen, welche die Aktie bereits an diversen Börsen delistet haben und in Frankfurt nur noch den Freiverkehr handelbar ließen, zu denken geben.
Rechtsmittel gegen ein vollständiges Delisting einzulegen war leicht, da die Vermögenslosigkeit laut Bilanz noch nicht gegeben ist. Das ändert sich aber, sobald das vorhandene Vermögen über die Insolvenztabelle vollständig liquidiert und unter die Gläubiger verteilt wurde. NmM.
Rechtsmittel gegen ein vollständiges Delisting einzulegen war leicht, da die Vermögenslosigkeit laut Bilanz noch nicht gegeben ist. Das ändert sich aber, sobald das vorhandene Vermögen über die Insolvenztabelle vollständig liquidiert und unter die Gläubiger verteilt wurde. NmM.