GreenX Metals ehemals Prairie Down - Kohle aus Polen! (Seite 70)
eröffnet am 29.03.14 15:04:04 von
neuester Beitrag 06.07.22 17:34:41 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 67.866.992 von taschenrechner1 am 19.04.21 09:59:21Ob mein bergbauliches, sowie mein mathematisches Wissen extrem hoch ist, möchte ich nicht beurteilen. 30 Jahre hatte ich mit dem deutschen Bergbau zu tun und weiß wie Kohle und Bergbau funktioniert. Wenn der User Late_Knight schreibt „ des Schätzens von Verlusten durch angeheuerte
Experten“ unterstreicht dieses meine Prognose, dass von beiden Schachtanlagen die abbauwürdige Tonnage ermittelt wird und daraus wird die Schadenersatzsumme errechnet.
Beide Schachtanlagen verfügen über 1,7 Milliarden Tonnen K34.K35 und Thermische Kohle.
Nach den aktuellen Stand würden beide Schachtanlagen in 40 Jahren 320 Millionen K34 und K35
fördern. Bei Interesse kannste ja mal deinen —Taschenrechner— rausholen und damit rumwurschteln.
Falls du dann mal zu einem Ergebnis kommst behalte es lieber für dich.............
Experten“ unterstreicht dieses meine Prognose, dass von beiden Schachtanlagen die abbauwürdige Tonnage ermittelt wird und daraus wird die Schadenersatzsumme errechnet.
Beide Schachtanlagen verfügen über 1,7 Milliarden Tonnen K34.K35 und Thermische Kohle.
Nach den aktuellen Stand würden beide Schachtanlagen in 40 Jahren 320 Millionen K34 und K35
fördern. Bei Interesse kannste ja mal deinen —Taschenrechner— rausholen und damit rumwurschteln.
Falls du dann mal zu einem Ergebnis kommst behalte es lieber für dich.............
Hey Legend 1971!
Meines Wissens nach sind die 3 Schiedsrichter die benannt werden in der Regel keine Rechtsprofessoren
und Richter, sondern Spitzenanwälte wobei Polen einen Schiedsrichter von der Staatsanwaltschaft benennen würde. Jede Vorgehensweise wird bei einem Schiedsgerichtverfahren befristet. Die Schiedsrichter hätten maximal 6 Monate Zeit ein Urteil zu fällen.
Meines Wissens nach sind die 3 Schiedsrichter die benannt werden in der Regel keine Rechtsprofessoren
und Richter, sondern Spitzenanwälte wobei Polen einen Schiedsrichter von der Staatsanwaltschaft benennen würde. Jede Vorgehensweise wird bei einem Schiedsgerichtverfahren befristet. Die Schiedsrichter hätten maximal 6 Monate Zeit ein Urteil zu fällen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.001.716 von Legend1971 am 30.04.21 11:01:40
"Ein typischer Zeitstrahl könnte so aussehen (ich gebe Beispieltermine an, die für den Fall PDZ vs. Polen gelten).
Einreichung der sogenannten Notice of Arbitration (von PDZ im September 2020 eingereicht)
Das PDZ bereitet Dokumente und Fakten für die Einreichung der offiziellen Klageschrift vor: mehrere Monate bis eineinhalb Jahre
(in der Zwischenzeit) Ernennung der Schiedsrichter (typischerweise 3; einer wird von PDZ ernannt; einer von Polen; einer von UNCITRAL; letzterer ist in der Regel der Vorsitzende; Schiedsrichter sind in der Regel Rechtsprofessoren und Richter): ca. 5-7 Monate (d.h. Februar - April 2021)
Einreichung der Klageschrift durch das PDZ mit allen begleitenden Unterlagen; ich schätze spätestens Februar 2022 (wahrscheinlich früher im Jahr 2021, vielleicht sogar in der Mitte, da sie sich solide vorbereitet haben und gute Berater haben).
Formelle Zustimmung der Parteien zu den Schiedsregeln (UNCITRAL) und zum Gerichtsstand (voraussichtlich Ständiger Schiedsgerichtshof in Den Haag) - spätestens im Februar 2022
Gericht legt die sogenannte Verfahrensordnung (Regeln und Zeitplan des Verfahrens) fest - spätestens im April 2022
Der Beklagte (Polen) reicht die sog. Klageerwiderung zusammen mit seinen Unterlagen ein - spätestens um Mai 2022
Antragsteller (Polen) reicht sog. Statement of Reply ein - in der Regel 3 Monate später, d.h. spätestens im August 2022
Beklagter (Polen) reicht eine sogenannte Klageerwiderung ein - spätestens um Oktober 2022
Parteien reichen eine Zeugenliste ein - spätestens um November 2022
Anhörungen finden typischerweise 1-2 Monate später statt - d.h. spätestens im Dezember 2022
Die Parteien haben dann 1-3 Monate Zeit, eine endgültige Klage einzureichen - spätestens im März 2023. Ein Urteil wird normalerweise 2-3 Monate später gefällt - spätestens im Juni 2023."
Basierend auf dem heute veröffentlichten Quartalsbericht für Q1 2021 haben wir erfahren, dass:
- die obigen Schritte 1-5 durchgeführt wurden;
- Die größte Überraschung für mich ist, dass bereits eine formelle Klage (Klageschrift) eingereicht wurde, die per Definition unter anderem den zu schlichtenden Betrag festlegt; also all die Arbeit des Sammelns von Daten, des Schätzens von Verlusten durch angeheuerte Experten, des Schreibens von Quittungen durch Anwälte (Punkt 2 oben) - all das wurde getan und eine formelle Klage eingereicht (Punkt 4 oben);
- in Anbetracht der Chronologie des Schiedsverfahrens sind die Schiedsrichter sicherlich ausgewählt worden (Punkt 3 oben)
- die Parteien haben sich auf die Anwendung der UNCITRAL-Regeln geeinigt (Punkt 5 oben)
- wie ich vorausgesagt habe, wurde das PCA in Den Haag als Ort des Schiedsverfahrens gewählt (auch Punkt 5)
- das Schiedsverfahren in Den Haag betrifft PDZ-Ansprüche im Rahmen des bilateralen Abkommens Polen - Australien (eine der beiden Rechtsgrundlagen für PDZ-Ansprüche; die andere ist der Energievertrag, die sogenannte Energiecharta)
Es gibt zwei wesentliche Unwägbarkeiten. Erstens - wir kennen die endgültige Höhe der PDZ-Forderungen nicht (und es ist nicht klar, ob wir sie bald kennen werden). Ich vermute, dass es bis zum Urteil geheim gehalten werden kann. Zweitens ist nicht klar, was mit den Ansprüchen der PDZ nach dem Energievertrag ist. Diese Verfahren finden häufig in den USA statt. Es bleibt vorerst, geduldig auf Neuigkeiten an dieser Front zu warten.
Was bedeutet das? Zunächst einmal bedeutet es, dass das Schiedsverfahren auf der Grundlage des bilateralen Abkommens zwischen Australien und Polen viel schneller voranschreitet als die konservativen Schätzungen aus meinem Eintrag vom Februar. Wir sind de facto fast ein Jahr voraus. Dies bedeutet einen wahrscheinlichen Abschluss des Schiedsverfahrens in Den Haag vor dem dritten Quartal 2022. Die Schritte 6-12 oben sollten bereits ungefähr so ablaufen, wie ich es beschrieben habe (die größte zeitliche Ungewissheit war, wann die PDZ ihre Ansprüche formalisieren würde, und das ist bereits geschehen).
Abgleich des Zeitrahmens der aktuellen Klage vom User late_knight
Am 12. Februar 2020 habe ich einen Beitrag über den typischen Ablauf eines Schiedsverfahrens erstellt. Darin habe ich die wichtigsten Schritte und den konservativsten Zeitrahmen für das Schiedsgerichtsverfahren skizziert. Zur Erinnerung:"Ein typischer Zeitstrahl könnte so aussehen (ich gebe Beispieltermine an, die für den Fall PDZ vs. Polen gelten).
Einreichung der sogenannten Notice of Arbitration (von PDZ im September 2020 eingereicht)
Das PDZ bereitet Dokumente und Fakten für die Einreichung der offiziellen Klageschrift vor: mehrere Monate bis eineinhalb Jahre
(in der Zwischenzeit) Ernennung der Schiedsrichter (typischerweise 3; einer wird von PDZ ernannt; einer von Polen; einer von UNCITRAL; letzterer ist in der Regel der Vorsitzende; Schiedsrichter sind in der Regel Rechtsprofessoren und Richter): ca. 5-7 Monate (d.h. Februar - April 2021)
Einreichung der Klageschrift durch das PDZ mit allen begleitenden Unterlagen; ich schätze spätestens Februar 2022 (wahrscheinlich früher im Jahr 2021, vielleicht sogar in der Mitte, da sie sich solide vorbereitet haben und gute Berater haben).
Formelle Zustimmung der Parteien zu den Schiedsregeln (UNCITRAL) und zum Gerichtsstand (voraussichtlich Ständiger Schiedsgerichtshof in Den Haag) - spätestens im Februar 2022
Gericht legt die sogenannte Verfahrensordnung (Regeln und Zeitplan des Verfahrens) fest - spätestens im April 2022
Der Beklagte (Polen) reicht die sog. Klageerwiderung zusammen mit seinen Unterlagen ein - spätestens um Mai 2022
Antragsteller (Polen) reicht sog. Statement of Reply ein - in der Regel 3 Monate später, d.h. spätestens im August 2022
Beklagter (Polen) reicht eine sogenannte Klageerwiderung ein - spätestens um Oktober 2022
Parteien reichen eine Zeugenliste ein - spätestens um November 2022
Anhörungen finden typischerweise 1-2 Monate später statt - d.h. spätestens im Dezember 2022
Die Parteien haben dann 1-3 Monate Zeit, eine endgültige Klage einzureichen - spätestens im März 2023. Ein Urteil wird normalerweise 2-3 Monate später gefällt - spätestens im Juni 2023."
Basierend auf dem heute veröffentlichten Quartalsbericht für Q1 2021 haben wir erfahren, dass:
- die obigen Schritte 1-5 durchgeführt wurden;
- Die größte Überraschung für mich ist, dass bereits eine formelle Klage (Klageschrift) eingereicht wurde, die per Definition unter anderem den zu schlichtenden Betrag festlegt; also all die Arbeit des Sammelns von Daten, des Schätzens von Verlusten durch angeheuerte Experten, des Schreibens von Quittungen durch Anwälte (Punkt 2 oben) - all das wurde getan und eine formelle Klage eingereicht (Punkt 4 oben);
- in Anbetracht der Chronologie des Schiedsverfahrens sind die Schiedsrichter sicherlich ausgewählt worden (Punkt 3 oben)
- die Parteien haben sich auf die Anwendung der UNCITRAL-Regeln geeinigt (Punkt 5 oben)
- wie ich vorausgesagt habe, wurde das PCA in Den Haag als Ort des Schiedsverfahrens gewählt (auch Punkt 5)
- das Schiedsverfahren in Den Haag betrifft PDZ-Ansprüche im Rahmen des bilateralen Abkommens Polen - Australien (eine der beiden Rechtsgrundlagen für PDZ-Ansprüche; die andere ist der Energievertrag, die sogenannte Energiecharta)
Es gibt zwei wesentliche Unwägbarkeiten. Erstens - wir kennen die endgültige Höhe der PDZ-Forderungen nicht (und es ist nicht klar, ob wir sie bald kennen werden). Ich vermute, dass es bis zum Urteil geheim gehalten werden kann. Zweitens ist nicht klar, was mit den Ansprüchen der PDZ nach dem Energievertrag ist. Diese Verfahren finden häufig in den USA statt. Es bleibt vorerst, geduldig auf Neuigkeiten an dieser Front zu warten.
Was bedeutet das? Zunächst einmal bedeutet es, dass das Schiedsverfahren auf der Grundlage des bilateralen Abkommens zwischen Australien und Polen viel schneller voranschreitet als die konservativen Schätzungen aus meinem Eintrag vom Februar. Wir sind de facto fast ein Jahr voraus. Dies bedeutet einen wahrscheinlichen Abschluss des Schiedsverfahrens in Den Haag vor dem dritten Quartal 2022. Die Schritte 6-12 oben sollten bereits ungefähr so ablaufen, wie ich es beschrieben habe (die größte zeitliche Ungewissheit war, wann die PDZ ihre Ansprüche formalisieren würde, und das ist bereits geschehen).
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.997.585 von taschenrechner1 am 30.04.21 01:01:35Hallo taschenrechner,
die Info war von einem User im polnischen Forum wo auf IA Reporter Zugriff hat.
LG
Legend1971
die Info war von einem User im polnischen Forum wo auf IA Reporter Zugriff hat.
LG
Legend1971
Im Quarterly Report steht nichts Neues, höchstens das:
Im Berichtsquartal wurde das Schiedsgericht für die BIT-Klage konstituiert und die Klage beim Ständigen Schiedshof in Den Haag registriert.
Im Berichtsquartal wurde das Schiedsgericht für die BIT-Klage konstituiert und die Klage beim Ständigen Schiedshof in Den Haag registriert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.989.818 von Legend1971 am 29.04.21 14:18:21bei IA Reporter steht schon seit mindestens einem halben jahr die gleiche Überschrift?
Bitte um kurze Aufklärung
Bitte um kurze Aufklärung
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.989.818 von Legend1971 am 29.04.21 14:18:21
Woher nimmst du deine Infos?
Zitat von Legend1971: Zeitpunkt der Einreichung: 2020
Status des Verfahrens: Schiedsgerichtliche Phase anhängig<--- Phase hat sich heute von Annerkennungsphase auf anhängig geändert !!!!!!😋
Kläger(n): Prairie Mining
Beklagte(r): Republik Polen
Schiedsgerichtsordnung: UNCITRAL und/oder Ad-Hoc
Rechtsinstrument: Vertrag
Vertrag: Energiecharta-Vertrag
https://www.iareporter.com/arbitration-cases/prairie-mining-…
Woher nimmst du deine Infos?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.983.698 von Guiseppe1970 am 29.04.21 07:09:17
Zeitpunkt der Einreichung: 2020
Status des Verfahrens: Schiedsgerichtliche Phase anhängig<--- Phase hat sich heute von Annerkennungsphase auf anhängig geändert !!!!!!😋
Kläger(n): Prairie Mining
Beklagte(r): Republik Polen
Schiedsgerichtsordnung: UNCITRAL und/oder Ad-Hoc
Rechtsinstrument: Vertrag
Vertrag: Energiecharta-Vertrag
https://www.iareporter.com/arbitration-cases/prairie-mining-…
Zeitpunkt der Einreichung: 2020
Status des Verfahrens: Schiedsgerichtliche Phase anhängig<--- Phase hat sich heute von Annerkennungsphase auf anhängig geändert !!!!!!😋
Kläger(n): Prairie Mining
Beklagte(r): Republik Polen
Schiedsgerichtsordnung: UNCITRAL und/oder Ad-Hoc
Rechtsinstrument: Vertrag
Vertrag: Energiecharta-Vertrag
https://www.iareporter.com/arbitration-cases/prairie-mining-…
Polen will bis 2049 alle Kohleminen schließen
Online seit gestern, 22.02 Uhr
Gewerkschaften und die Regierung in Polen haben sich auf die Schließung aller Kohlebergwerke im Land bis 2049 verständigt. Das Ministerium für Staatsvermögen, das die Verhandlungen aufseiten der Regierung geführt hatte, nannte die gestrige Grundsatzeinigung „historisch“. Die Vereinbarung sieht unter anderem Abfindungszahlungen für 120.000 Arbeiter im Kohlesektor sowie Fonds für das schlesische Kohlebecken vor.
„Es ist hart, zufrieden zu sein, wenn man so eine wichtige Industrie liquidiert“, sagte Dominik Kolorz von der Gewerkschaft Solidarnosc der Zeitung „Gazeta Wyborcza“. „Wir haben eine Menge Arbeit vor uns, um alternative Arbeitsplätze zu schaffen.“ Die Einigung muss noch offiziell unterschrieben und bei der EU-Kommission eingereicht werden.
Der Kohlesektor ist in Polen ein sensibles politisches Thema. Minenarbeiter und ihre Familien stellen noch immer eine wichtige Wählergruppe dar, und der polnische Energiebedarf deckt sich derzeit zu rund 70 Prozent aus Kohle. Bis 2040 soll dieser Anteil auf elf Prozent sinken, um den EU-weiten Kohleausstieg bis 2050 zu schaffen. Umweltschützer fordern von der polnischen Regierung, das Tempo beim Kohleausstieg weiter zu erhöhen.
red, ORF.at/Agenturen
Online seit gestern, 22.02 Uhr
Gewerkschaften und die Regierung in Polen haben sich auf die Schließung aller Kohlebergwerke im Land bis 2049 verständigt. Das Ministerium für Staatsvermögen, das die Verhandlungen aufseiten der Regierung geführt hatte, nannte die gestrige Grundsatzeinigung „historisch“. Die Vereinbarung sieht unter anderem Abfindungszahlungen für 120.000 Arbeiter im Kohlesektor sowie Fonds für das schlesische Kohlebecken vor.
„Es ist hart, zufrieden zu sein, wenn man so eine wichtige Industrie liquidiert“, sagte Dominik Kolorz von der Gewerkschaft Solidarnosc der Zeitung „Gazeta Wyborcza“. „Wir haben eine Menge Arbeit vor uns, um alternative Arbeitsplätze zu schaffen.“ Die Einigung muss noch offiziell unterschrieben und bei der EU-Kommission eingereicht werden.
Der Kohlesektor ist in Polen ein sensibles politisches Thema. Minenarbeiter und ihre Familien stellen noch immer eine wichtige Wählergruppe dar, und der polnische Energiebedarf deckt sich derzeit zu rund 70 Prozent aus Kohle. Bis 2040 soll dieser Anteil auf elf Prozent sinken, um den EU-weiten Kohleausstieg bis 2050 zu schaffen. Umweltschützer fordern von der polnischen Regierung, das Tempo beim Kohleausstieg weiter zu erhöhen.
red, ORF.at/Agenturen
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.961.009 von Herrschaftszeiten am 27.04.21 11:26:16
Mal wieder Realsatire hier, einfach nur köstlich. 🤣
Zitat von Herrschaftszeiten: Ist auch egal, Tatsache ist daß es weiter runter geht. Wenn die Aussichten so gut sein sollen, dann würden sich sicher einige positionieren, aber je länger es dauert schwindet die Zuversicht. Ich habe keine Ahnung ob das nun auch noch mit Corona zusammenhängend und alles länger dauert. Mir kommt es zu lang vor oder eine Einigung ist nicht in Sicht. Hier wird über möglich Kurse nachgedacht, ich wäre froh wenn sich überhaupt was tut. Jeder verstrichene Tag kostet PDZ Geld.
Mal wieder Realsatire hier, einfach nur köstlich. 🤣