Clere - ein Hoffnungswert (Seite 130)
eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.111.405 von TheGame90 am 09.06.17 14:27:33
Richtig, außerbörslich kann Elector innerhalb der Jahresfrist nicht höher als zu 16,33€ nachkaufen, ohne eine Nachbesserung auszulösen. Was ich nicht beantworten kann, wie es sich mit der Börse Hamburg verhält, denn rechtlich gesehen ist das Listing dort keine Börsennotiz, da nicht beantragt.
Zitat von TheGame90: Ich habe mal eine Frage zu folgendem Abschnitt:
Nach Abschluss des Delisting-Erwerbsangebos und Verstreichen der einjährigen Frist, innerhalb derer Erwerbe von weiteren Aktien außerhalb der Börse eine Nachbesserungspflicht auslösen, sofern der Erwerb nicht auf bestimmte gesetzliche Verpflichtungen zurückgeht (§ 31 Abs. 5 WpÜG), wird die Bieterin in der Lage sein, weitere Aktien der CLERE AG gegebenenfalls auch zu höheren Preisen zu erwerben, ohne den Angebotspreis für diejenigen CLERE-Aktionäre nachbessern zu müssen, die das Angebot angenommen haben. Innerhalb der vorgenannten Jahresfrist könnte die Bieterin CLERE-Aktien auch zu höheren Preisen über die Börse kaufen, ohne den Angebotspreis für diejenigen Aktionäre nachbessern zu müssen, die das Angebot angenommen haben.
Über das nächste Jahr hinweg darf v.A also außerbörslich keine Aktien oberhalb von 16,33€ kaufen, über eine Börse z.B Hamburg wäre das aber möglich?
Richtig, außerbörslich kann Elector innerhalb der Jahresfrist nicht höher als zu 16,33€ nachkaufen, ohne eine Nachbesserung auszulösen. Was ich nicht beantworten kann, wie es sich mit der Börse Hamburg verhält, denn rechtlich gesehen ist das Listing dort keine Börsennotiz, da nicht beantragt.
Ich habe mal eine Frage zu folgendem Abschnitt:
Nach Abschluss des Delisting-Erwerbsangebos und Verstreichen der einjährigen Frist, innerhalb derer Erwerbe von weiteren Aktien außerhalb der Börse eine Nachbesserungspflicht auslösen, sofern der Erwerb nicht auf bestimmte gesetzliche Verpflichtungen zurückgeht (§ 31 Abs. 5 WpÜG), wird die Bieterin in der Lage sein, weitere Aktien der CLERE AG gegebenenfalls auch zu höheren Preisen zu erwerben, ohne den Angebotspreis für diejenigen CLERE-Aktionäre nachbessern zu müssen, die das Angebot angenommen haben. Innerhalb der vorgenannten Jahresfrist könnte die Bieterin CLERE-Aktien auch zu höheren Preisen über die Börse kaufen, ohne den Angebotspreis für diejenigen Aktionäre nachbessern zu müssen, die das Angebot angenommen haben.
Über das nächste Jahr hinweg darf v.A also außerbörslich keine Aktien oberhalb von 16,33€ kaufen, über eine Börse z.B Hamburg wäre das aber möglich?
Nach Abschluss des Delisting-Erwerbsangebos und Verstreichen der einjährigen Frist, innerhalb derer Erwerbe von weiteren Aktien außerhalb der Börse eine Nachbesserungspflicht auslösen, sofern der Erwerb nicht auf bestimmte gesetzliche Verpflichtungen zurückgeht (§ 31 Abs. 5 WpÜG), wird die Bieterin in der Lage sein, weitere Aktien der CLERE AG gegebenenfalls auch zu höheren Preisen zu erwerben, ohne den Angebotspreis für diejenigen CLERE-Aktionäre nachbessern zu müssen, die das Angebot angenommen haben. Innerhalb der vorgenannten Jahresfrist könnte die Bieterin CLERE-Aktien auch zu höheren Preisen über die Börse kaufen, ohne den Angebotspreis für diejenigen Aktionäre nachbessern zu müssen, die das Angebot angenommen haben.
Über das nächste Jahr hinweg darf v.A also außerbörslich keine Aktien oberhalb von 16,33€ kaufen, über eine Börse z.B Hamburg wäre das aber möglich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.110.454 von Valueperforma am 09.06.17 12:05:15Dann muss man halt in der HV gegen den dividendenvorschlag stimmen. Wenn das jeder Minderheitsaktionär machen würde, wäre momentan die Ablehnung doch klar.
Ich bin doch nicht dafür da Hilfestellung zu leisten, um die Unternehmungen des Großaktionärs zu finanzieren. Geht's noch? Der soll sehen, wo er das Geld auftreibt.
Einzig einer steuefreien Kapitalrückzahlung würde ich möglicherweise zustimmen.
Ich bin doch nicht dafür da Hilfestellung zu leisten, um die Unternehmungen des Großaktionärs zu finanzieren. Geht's noch? Der soll sehen, wo er das Geld auftreibt.
Einzig einer steuefreien Kapitalrückzahlung würde ich möglicherweise zustimmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.110.454 von Valueperforma am 09.06.17 12:05:15
Keine Steuern ist meines Erachtens nicht richtig (allerdings fast). Bei einer GmbH fällt eine Abgeltungsteuer normalerweise auch in bekannter Höhe an. Besitzt eine GmbH wie Elector aber über 10% an der ausschüttenden Gesellschaft reduziert sich der Steuersatz auf 5%, der aber noch mit dem Gewerbesteuer/Körperschaftsteuersatz multipliziert wird.
Angenommen Gewerbe- und Körperschaftssteuerssatz liegen bei 30%, dann bezahlt Elector 1,5% auf die Dividende (30% von 5%).
Zitat von Valueperforma: Einfach Link!
Van Aubel besitzt seine Aktien über der Elector GmbH und da sein Anteil
Entsprechend hoch ist zahlt er keine Steuer auf die Dividende .
In der Kommentierung des Vorstandes wird die Steuerzahlung als Wertminderung
Angedeutet.
Unverschämt
Keine Steuern ist meines Erachtens nicht richtig (allerdings fast). Bei einer GmbH fällt eine Abgeltungsteuer normalerweise auch in bekannter Höhe an. Besitzt eine GmbH wie Elector aber über 10% an der ausschüttenden Gesellschaft reduziert sich der Steuersatz auf 5%, der aber noch mit dem Gewerbesteuer/Körperschaftsteuersatz multipliziert wird.
Angenommen Gewerbe- und Körperschaftssteuerssatz liegen bei 30%, dann bezahlt Elector 1,5% auf die Dividende (30% von 5%).
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.109.194 von Kalchas am 09.06.17 09:34:24
Van Aubel besitzt seine Aktien über der Elector GmbH und da sein Anteil
Entsprechend hoch ist zahlt er keine Steuer auf die Dividende .
In der Kommentierung des Vorstandes wird die Steuerzahlung als Wertminderung
Angedeutet.
Unverschämt
Steuer auf Dividende
Einfach Link!Van Aubel besitzt seine Aktien über der Elector GmbH und da sein Anteil
Entsprechend hoch ist zahlt er keine Steuer auf die Dividende .
In der Kommentierung des Vorstandes wird die Steuerzahlung als Wertminderung
Angedeutet.
Unverschämt
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.109.311 von Effektenkombinat am 09.06.17 09:46:11
Oder vllt will Elector einfach Leute abschrecken, damit sie nicht das Angebot annehmen.
Z.Z. ist doch annehmen und mal schauen wohin sich der Kurs in HH bewegt die beste Lösung.
Zitat von Effektenkombinat: Gerade gingen im Xetra Stücke zu 16,34 um
Vielleicht testet hier mal jemand an, ob Elector das Angebot nachbessert, wenn der Börsenkurs dauerhaft über 16,33 liegt ....
Oder vllt will Elector einfach Leute abschrecken, damit sie nicht das Angebot annehmen.
Z.Z. ist doch annehmen und mal schauen wohin sich der Kurs in HH bewegt die beste Lösung.
Da die Dividende versteuert werden muss werde ich cum verkaufen und ex eventuell wieder kaufen
damit spare ich mir die 26% Steuer auf die Dividende die man nie mehr wieder bekommt
damit spare ich mir die 26% Steuer auf die Dividende die man nie mehr wieder bekommt
Gerade gingen im Xetra Stücke zu 16,34 um
Vielleicht testet hier mal jemand an, ob Elector das Angebot nachbessert, wenn der Börsenkurs dauerhaft über 16,33 liegt ....
Vielleicht testet hier mal jemand an, ob Elector das Angebot nachbessert, wenn der Börsenkurs dauerhaft über 16,33 liegt ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.109.194 von Kalchas am 09.06.17 09:34:24
Danke. Das hört sich logisch an.
Es müsste ja noch ein hoher Bilanzgewinn vorhanden sein. Demzufolge müsste die zukünftige Dividende in der Tat steuerpflichtig sein.
Zitat von Kalchas: Es gab wegen der Kapitalgerabsetzung eine Kapitalrückzahlung (aus den Kapitalrücklagen). Die war steuerftrei.
Es gab aber auch noch eine Dividendenzahlung (aus dem Bilanzgewinn). Da wurde die Dividende versteuert.
Danke. Das hört sich logisch an.
Es müsste ja noch ein hoher Bilanzgewinn vorhanden sein. Demzufolge müsste die zukünftige Dividende in der Tat steuerpflichtig sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.109.023 von straßenköter am 09.06.17 09:21:11Es gab wegen der Kapitalgerabsetzung eine Kapitalrückzahlung (aus den Kapitalrücklagen). Die war steuerftrei.
Es gab aber auch noch eine Dividendenzahlung (aus dem Bilanzgewinn). Da wurde die Dividende versteuert.
Es gab aber auch noch eine Dividendenzahlung (aus dem Bilanzgewinn). Da wurde die Dividende versteuert.