Clere - ein Hoffnungswert (Seite 48)
eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
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Wie hoch ist die Einspeisevergütung für neue Anlagen ?
Die Anlagen in Großbritannien haben eine Restvergütungsdauer von 20 Jahren und erbringen laut Geschäftsbericht ca. 4 Mio € Erlöse im Jahr.
Selbst wenn die aktuelle Einspeisevergütung bei 15 Cent liegen würde, würden dann bei 5 Cent immer noch ca. 1,33 Mio € zufließen. Da dann keine Abschreibungen und Finanzierungskosten mehr anfallen, bliebe ein deutlicher Gewinnbeitrag.
Die Anlagen in Großbritannien haben eine Restvergütungsdauer von 20 Jahren und erbringen laut Geschäftsbericht ca. 4 Mio € Erlöse im Jahr.
Selbst wenn die aktuelle Einspeisevergütung bei 15 Cent liegen würde, würden dann bei 5 Cent immer noch ca. 1,33 Mio € zufließen. Da dann keine Abschreibungen und Finanzierungskosten mehr anfallen, bliebe ein deutlicher Gewinnbeitrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.750.243 von nikittka am 20.09.18 15:05:40
Zitat von nikittka: Dadurch ist das Verhältnis von z.B. 5 Cent zur aktuellen Vergütung so, dass sich auch die 5Cent, denen dann keine Finanzierungskosten und keine Abschreibungen mehr gegenüberstehen, gewinnfördernd auswirken.Kann ich mir nicht vorstellen, da man mit 5 Cents pro KWH wohl kaum eine relevante Pacht erwirtschaften kann ...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Clere Anlagen im Bestand hat, bei denen die Förderung in den nächsten Jahren ausläuft. So nennt der Geschäftsbericht für die Anlagen in Großbritannien eine Laufzeit von 20 Jahren und für die Anlagen in Italien eine Laufzeit von 14 Jahren. Deshalb dürfte die aktuell erhaltene Einspeisevergütung nicht bei 25-35 Cent, geschweige denn bei über 50 Cent liegen.
Dadurch ist das Verhältnis von z.B. 5 Cent zur aktuellen Vergütung so, dass sich auch die 5Cent, denen dann keine Finanzierungskosten und keine Abschreibungen mehr gegenüberstehen, gewinnfördernd auswirken.
Dadurch ist das Verhältnis von z.B. 5 Cent zur aktuellen Vergütung so, dass sich auch die 5Cent, denen dann keine Finanzierungskosten und keine Abschreibungen mehr gegenüberstehen, gewinnfördernd auswirken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.748.788 von honigbaer am 20.09.18 13:10:01
Zitat von honigbaer: Aber wenn das nur 5 Cent je kwh sind, dann fällt das natürlich im Vergleich zu den Einspeisevergütungen alter Anlage von vor 8 bis 10 Jahren in Höhe von 25 bis 35 Cent sowieso nicht ins Gewicht.Bei den Anlagen, die in den nächsten Jahren das Ende des 20-Jahre-Zeitraums erreichen, handelt es sich um solche, die bis zu 50 Cents Einspeisevergütung erhalten haben. Bei diesen Anlagen sind die Pachtverträge - wenn sie denn über 20 Jahre hinausgehen - entsprechend kalkuliert, da die Verpächter ja in der Regel um die Einnahmenhöhe des Pächters wussten. Daher denke ich, dass die heutigen Marktpreise für "Zappelstrom", die bei wenigen Cents pro kwh liegen, nur im Ausnahmefall einen kostendeckenden Weiterbetrieb einer Anlage ermöglichen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.748.299 von nikittka am 20.09.18 12:29:45
Zitat von nikittka: Die Anlagen produzieren am Ende der festgelegten Einspeisevergütung im Regelfall doch noch weiter. Dann kann ich doch den Strom zu Marktpreisen verkaufen. Oder irre ich mich da?Naja, mit der Laufzeit von 20 Jahren endet m. E. auch der Einspeisevorrang. D. h., dass es keine Verpflichtung der Netzbetreiber mehr gibt, den produzierten Strom abzukaufen ... . Bei vielen Großanlagen stellt sich die Frage aber auch gar nicht, da es häufig Pachtvereinbarungen für 20 Jahre gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.748.299 von nikittka am 20.09.18 12:29:45Im 7C Thread hatte ich dazu neulich diesen Hinweis verlinkt:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1551
Daraus zitiert:
Nach gegenwärtiger Rechtslage besteht jedenfalls nach dem EEG kein Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber nach Ablauf des Förderzeitraums den eingespeisten Strom mit dem Monatsmarktwert vergütet.
Jedenfalls ist eine Direktvermarktung an Dritte später möglich. Aber Hinweise darauf, dass angesichts stark gefallener Modulpreise und möglichem Mangel an Flächen für Photovoltaikanlagen in Zukunft ein Weiterbetrieb alter Anlagen weniger wahrscheinlich werde, führten dann zu einer recht kontroversen Diskussion. Fazit, was in 10 oder 15 Jahren Jahren ist, weiß man nicht.
Was ist denn heutzutage ein Marktpreis für den Zappelstrom?
Zappelstrom ist jetzt nicht böse gemeint, als Tilgungsträger ist er durchaus interessant.
Aber wenn das nur 5 Cent je kwh sind, dann fällt das natürlich im Vergleich zu den Einspeisevergütungen alter Anlage von vor 8 bis 10 Jahren in Höhe von 25 bis 35 Cent sowieso nicht ins Gewicht.
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1551
Daraus zitiert:
Nach gegenwärtiger Rechtslage besteht jedenfalls nach dem EEG kein Anspruch darauf, dass der Netzbetreiber nach Ablauf des Förderzeitraums den eingespeisten Strom mit dem Monatsmarktwert vergütet.
Jedenfalls ist eine Direktvermarktung an Dritte später möglich. Aber Hinweise darauf, dass angesichts stark gefallener Modulpreise und möglichem Mangel an Flächen für Photovoltaikanlagen in Zukunft ein Weiterbetrieb alter Anlagen weniger wahrscheinlich werde, führten dann zu einer recht kontroversen Diskussion. Fazit, was in 10 oder 15 Jahren Jahren ist, weiß man nicht.
Was ist denn heutzutage ein Marktpreis für den Zappelstrom?
Zappelstrom ist jetzt nicht böse gemeint, als Tilgungsträger ist er durchaus interessant.
Aber wenn das nur 5 Cent je kwh sind, dann fällt das natürlich im Vergleich zu den Einspeisevergütungen alter Anlage von vor 8 bis 10 Jahren in Höhe von 25 bis 35 Cent sowieso nicht ins Gewicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.748.242 von Herbert H am 20.09.18 12:24:22Die Anlagen produzieren am Ende der festgelegten Einspeisevergütung im Regelfall doch noch weiter. Dann kann ich doch den Strom zu Marktpreisen verkaufen. Oder irre ich mich da?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.747.873 von honigbaer am 20.09.18 11:49:37
Zitat von honigbaer: (...)wenn man einen nur geringen Restwert der Anlagen am Ende der Einspeisevergütung unterstellt.Wieso Restwert? In der Regel hat man am Ende der Laufzeit eine Rückbau- und Entsorgungsverpflichtung ...
Habt ihr denn dazu Daten, dass die Preise am Sekundärmarkt für Photovoltaikanlagen arg gestiegen sein sollen? Seit 2016 war doch eher das Gegenteil der Fall. Ganz im Gegensatz zum Immobilienmarkt übrigens, meines Erachtens bemerkenswert. Auch das Zinstief am Anleihemarkt lag doch in 2016.
Die Rendite einer entsprechenden Investition hängt natürlich stark vom Fremdkapitalzins ab, aber im Prinzip ist die Rechnung nicht viel anders als vor zwei Jahren. Ohne Fremdkapitaleinsatz vielleicht 6 bis 8%, von der Einspeisevergütung geht ja noch etwas für Unterhalt, Pacht und Kosten ab. Jetzt mal nur so aus dem Bauch heraus, wenn man einen nur geringen Restwert der Anlagen am Ende der Einspeisevergütung unterstellt.
Und so viel niedriger ist die Rendite bei Neubauanlagen auch nicht, dafür gibt es aber viel mehr kW pro investiertem Euro.
Die Rendite einer entsprechenden Investition hängt natürlich stark vom Fremdkapitalzins ab, aber im Prinzip ist die Rechnung nicht viel anders als vor zwei Jahren. Ohne Fremdkapitaleinsatz vielleicht 6 bis 8%, von der Einspeisevergütung geht ja noch etwas für Unterhalt, Pacht und Kosten ab. Jetzt mal nur so aus dem Bauch heraus, wenn man einen nur geringen Restwert der Anlagen am Ende der Einspeisevergütung unterstellt.
Und so viel niedriger ist die Rendite bei Neubauanlagen auch nicht, dafür gibt es aber viel mehr kW pro investiertem Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.746.730 von Merrill am 20.09.18 10:21:40
Zitat von Merrill: Aber wie erwähnt: Schnäppchen gibt es bei PV-GroßanlagenSo ist es. Das habe ich ja schon häufiger geschrieben. Vor diesem Hintergrund ist Clere natürlich viel zu spät in diesen Markt eingetreten. Eine wichtige Frage wäre noch, ob die von Clere gezahlten Preise marktgerecht waren? Ist diesbezüglich Transparenz geschaffen worden bzw. war das ein Thema auf der HV?
nicht mehr, die Preise sind arg gestiegen.