Schweizerische Nationalbank SNB Billigste börsennotierte Notenbank - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.02.17 22:32:29 von
neuester Beitrag 04.09.17 17:15:14 von
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Schweizerische Nationalbank : Wert und Bewertung
SNB : Billigste boersennotierte Notenbank
Bewertung
"Die SNB ist anders als die anderen Notenbanken".
Die anderen Notenbanken kaufen nämlich keine Sachwerte,
da sie über den Kauf von Anleihen eine als Antideflationspolitik
vermarktete Staatsfinanzierung betreiben.
Die SNB dagegen betreibt eine Frankenschwächungspolitik.
Die SNB hat unter Vorbehalt ca. :
40 Mrd Fr. Gold
85 Mrd Fr. Rücklagen
150 Mrd Fr. Aktien, also Unternehmenswerte
550 Mrd Fr. Anleihen in USD und EUR
Erst ein Verlust von 50 % auf die Anleihen (Fr. 275 Mrd )
(Währungsverlust/Schuldnerausfall) führt
zu einem wirklichen Verlust der Fr. 275 Mrd
von Gold, Rücklagen und Aktien.
Ausserdem tauscht die SNB weiterhin Anleihen in
Aktien, und das mit Gewinn auf dem hohen
Kursniveau der Anleihen, so dass sich ihre
Risikoanlagen reduzieren.
Die SNB wirtschaftet über längere Zeit laufend
gewinnträchtig und wird
am Ende nicht nur das eigentliche Ziel der
Frankenschwächung erreicht haben, sondern
dieses sogar mit erheblichen Gewinn abschliessen.
Das alles wird an der Börse mit 170 Millionen Franken bewertet.
Der Grund für die Wertdifferenz :
Die Bewertung von Fr. 170 Mio ist ausschliesslich dem stereotyp
und klischeehaft dauerhaft bemühten
verfehlten Bewertungsansatz aus der Sicht eines
dividenden- und stimmrechtsbeschränkten Privat-Aktionärs
in Verbindung mit dem weitverbreiteten Nichtwissen
über die Gesamtbewertung geschuldet.
Selbst wenn man diesem falschen Bewertungsansatz folgte,
würde auffallen, dass bereits er in sich nicht haltbar ist,
da der grösste Teil der Aktionäre öffentliche mit
vollem Stimmrecht sind und sich in einer Valorennummer
mit den privaten wiederfinden.
Zudem beinhaltet dieser Bewertungsansatz, der Wert
der SNB könnte immer weiter zunehmen, der Aktienkurs bleibt gleich.
Der Dividendenbeschränkungs- und Stimmrechtsbeschränkungsansatz bedeutet
ja die völlige Loslösung der Bewertung der SNB von ihrer "Geschäftstätigkeit" ,
also von Gewinn und Verlust, Vermögen und Verbindlichkeiten.
Dieser Logik zufolge könnte die SNB mit ihrem elektronischen Geld
Werte in bedeutendem Ausmass aufkaufen,
der Unternehmenswert bliebe bei 170 Millionen CHF.
Richtig ist wohl vielmehr, der Wert der SNB muss geteilt werden durch die
Anzahl der 100.000 Aktien.
Eine Aufgabe für Banker, Wirtschaftsprüfer, Gutachter.
Die inadäquate Bewertung zeigt sich ja bereits im Vergleich der
börsengelisteten Notenbanken.
Die SNB ist die billigste und mutmasslich beste zugleich.
Die griechische (Fr. 250 Mio) rangiert auf dem Kurszettel deutlich über der SNB,
die belgische (Fr. 1.200 Mio) ist sogar fast siebenmal so teuer.
Die defizitäre japanische (Fr. 340 Mio) wird nahezu doppelt so hoch bewertet.
Einflussmöglichkeiten der Eigentümer von Aktiengesellschaften
sind grundsätzlich beschränkt.
So stellt die SNB für einen reinen Finanzinvestor keine Ausnahme dar.
SNB : Billigste boersennotierte Notenbank
Bewertung
"Die SNB ist anders als die anderen Notenbanken".
Die anderen Notenbanken kaufen nämlich keine Sachwerte,
da sie über den Kauf von Anleihen eine als Antideflationspolitik
vermarktete Staatsfinanzierung betreiben.
Die SNB dagegen betreibt eine Frankenschwächungspolitik.
Die SNB hat unter Vorbehalt ca. :
40 Mrd Fr. Gold
85 Mrd Fr. Rücklagen
150 Mrd Fr. Aktien, also Unternehmenswerte
550 Mrd Fr. Anleihen in USD und EUR
Erst ein Verlust von 50 % auf die Anleihen (Fr. 275 Mrd )
(Währungsverlust/Schuldnerausfall) führt
zu einem wirklichen Verlust der Fr. 275 Mrd
von Gold, Rücklagen und Aktien.
Ausserdem tauscht die SNB weiterhin Anleihen in
Aktien, und das mit Gewinn auf dem hohen
Kursniveau der Anleihen, so dass sich ihre
Risikoanlagen reduzieren.
Die SNB wirtschaftet über längere Zeit laufend
gewinnträchtig und wird
am Ende nicht nur das eigentliche Ziel der
Frankenschwächung erreicht haben, sondern
dieses sogar mit erheblichen Gewinn abschliessen.
Das alles wird an der Börse mit 170 Millionen Franken bewertet.
Der Grund für die Wertdifferenz :
Die Bewertung von Fr. 170 Mio ist ausschliesslich dem stereotyp
und klischeehaft dauerhaft bemühten
verfehlten Bewertungsansatz aus der Sicht eines
dividenden- und stimmrechtsbeschränkten Privat-Aktionärs
in Verbindung mit dem weitverbreiteten Nichtwissen
über die Gesamtbewertung geschuldet.
Selbst wenn man diesem falschen Bewertungsansatz folgte,
würde auffallen, dass bereits er in sich nicht haltbar ist,
da der grösste Teil der Aktionäre öffentliche mit
vollem Stimmrecht sind und sich in einer Valorennummer
mit den privaten wiederfinden.
Zudem beinhaltet dieser Bewertungsansatz, der Wert
der SNB könnte immer weiter zunehmen, der Aktienkurs bleibt gleich.
Der Dividendenbeschränkungs- und Stimmrechtsbeschränkungsansatz bedeutet
ja die völlige Loslösung der Bewertung der SNB von ihrer "Geschäftstätigkeit" ,
also von Gewinn und Verlust, Vermögen und Verbindlichkeiten.
Dieser Logik zufolge könnte die SNB mit ihrem elektronischen Geld
Werte in bedeutendem Ausmass aufkaufen,
der Unternehmenswert bliebe bei 170 Millionen CHF.
Richtig ist wohl vielmehr, der Wert der SNB muss geteilt werden durch die
Anzahl der 100.000 Aktien.
Eine Aufgabe für Banker, Wirtschaftsprüfer, Gutachter.
Die inadäquate Bewertung zeigt sich ja bereits im Vergleich der
börsengelisteten Notenbanken.
Die SNB ist die billigste und mutmasslich beste zugleich.
Die griechische (Fr. 250 Mio) rangiert auf dem Kurszettel deutlich über der SNB,
die belgische (Fr. 1.200 Mio) ist sogar fast siebenmal so teuer.
Die defizitäre japanische (Fr. 340 Mio) wird nahezu doppelt so hoch bewertet.
Einflussmöglichkeiten der Eigentümer von Aktiengesellschaften
sind grundsätzlich beschränkt.
So stellt die SNB für einen reinen Finanzinvestor keine Ausnahme dar.
Schweizerische Nationalbank : Wert und Bewertung
BIZ : Bewertungspreis : Doppelter Börsenkurs
SNB : Börsennotierung
Notenbank
Öffentlich-rechtliche Aufgaben UND Privatinteressen
BIZ : Dekotierung
Notenbank der Notenbanken
Öffentlich-rechtliche Aufgaben VS. Privatinteressen
J.P. Morgan & Cie. SA und Arthur Andersen haben eine Bewertungsanalyse vorgenommen.
Sie ermittelten einen Wert des zweifachen Börsenkurses.
Zu welchem Ergebnis kämen Banken und Wirtschaftsprüfer bei der SNB ?
Würden sie sie bewerten aus der Sicht des stimm- und dividendenbeschränkten Privataktionärs,
oder würden sie vielmehr den "Gesellschaftswert" ermitteln und diesen durch die Anzahl
der insgesamt 100.000 Aktien teilen ?
Würde ihr Bewertungsanalyseergebnis wirklich 170 Mio CHF betragen, also das der
aktuellen Börsenbewertung ?
J.P. Morgan & Cie. SA wurden vom Verwaltungsrat der BIZ beauftragt, die von den Privataktionären gehaltenen BIZ-Aktien zu bewerten. Auf der Basis von Bewertungsanalysen und Empfehlungen von J.P. Morgan & Cie SA hat der Verwaltungsrat der BIZ eine Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie beschlossen. Anfang Dezember 2000 ersuchte der Verwaltungsrat der BIZ J.P. Morgan & Cie SA, die Bewertung angesichts der neuesten Marktentwicklungen zu überprüfen. J.P. Morgan & Cie SA bestätigten ihren ursprünglichen Bewertungsbericht und erklärten insbesondere, dass ihre Berechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen zu einem äquivalenten Ergebnis führten wie die seinerzeit vom Verwaltungsrat zur Festlegung der Entschädigung verwendete Bewertungsanalyse.
Arthur Andersen als unabhängige Experten bekräftigten die Eignung der verwendeten Bewertungsmethoden und die Angemessenheit (fairness) der Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie.
Aus : Pressemitteilung BIZ zur Dekotierung
BIZ : Bewertungspreis : Doppelter Börsenkurs
SNB : Börsennotierung
Notenbank
Öffentlich-rechtliche Aufgaben UND Privatinteressen
BIZ : Dekotierung
Notenbank der Notenbanken
Öffentlich-rechtliche Aufgaben VS. Privatinteressen
J.P. Morgan & Cie. SA und Arthur Andersen haben eine Bewertungsanalyse vorgenommen.
Sie ermittelten einen Wert des zweifachen Börsenkurses.
Zu welchem Ergebnis kämen Banken und Wirtschaftsprüfer bei der SNB ?
Würden sie sie bewerten aus der Sicht des stimm- und dividendenbeschränkten Privataktionärs,
oder würden sie vielmehr den "Gesellschaftswert" ermitteln und diesen durch die Anzahl
der insgesamt 100.000 Aktien teilen ?
Würde ihr Bewertungsanalyseergebnis wirklich 170 Mio CHF betragen, also das der
aktuellen Börsenbewertung ?
J.P. Morgan & Cie. SA wurden vom Verwaltungsrat der BIZ beauftragt, die von den Privataktionären gehaltenen BIZ-Aktien zu bewerten. Auf der Basis von Bewertungsanalysen und Empfehlungen von J.P. Morgan & Cie SA hat der Verwaltungsrat der BIZ eine Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie beschlossen. Anfang Dezember 2000 ersuchte der Verwaltungsrat der BIZ J.P. Morgan & Cie SA, die Bewertung angesichts der neuesten Marktentwicklungen zu überprüfen. J.P. Morgan & Cie SA bestätigten ihren ursprünglichen Bewertungsbericht und erklärten insbesondere, dass ihre Berechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen zu einem äquivalenten Ergebnis führten wie die seinerzeit vom Verwaltungsrat zur Festlegung der Entschädigung verwendete Bewertungsanalyse.
Arthur Andersen als unabhängige Experten bekräftigten die Eignung der verwendeten Bewertungsmethoden und die Angemessenheit (fairness) der Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie.
Aus : Pressemitteilung BIZ zur Dekotierung
Paradoxe Bewertungen
https://mariobabini.com/2017/01/27/paradoxe-bewertungen/
SNB : Billigste boersennotierte Notenbank
WERT und BEWERTUNG
Boersenbewertung : 160 Mio CHF
SNB : Schweizerische Nationalbank
Es gibt nur vier börsennotierte Notenbanken.
Das ist kaum bekannt,
noch viel weniger bekannt sind ihre Bewertungen
und weitgehend unbekannt sind die krassen Bewertungsunterschiede.
Die Börsenbewertung der
schweizerischen ist 160 Mio CHF
griechischen ist 260 Mio CHF
japanischen ist 350 Mio CHF
belgischen ist 1.200 Mio CHF.
Die SNB ist also die billigste.
Warum ist das so ?
Die SNB hat 100.000 Aktien a ca. 1.600 CHF
Davon
Öffentlich-rechtliche Aktionäre : Ca. 55.000 Aktien a ca. 1.600 CHF
Privataktionäre : Ca. 45.000 Aktien a ca. 1.600 CHF
Privataktionäre sind auf 100 Aktien stimmrechtsbeschränkt,
öffentlich-rechtliche Aktionäre dagegen sind voll stimmberechtigt.
Trotz unterschiedlichen Rechteumfangs finden sich beide
Gruppen in einer gemeinsamen Valorennummer wieder.
Durch Eigentümerwechsel, bspw. via Börsenhandel,
leben Stimmrechte auf oder gehen unter, je nach Aktionärsstatus.
Dennoch wird die Privataktionärsbeschränkung vielfach als
Bewertungskriterium angeführt, obwohl die Privataktionäre
von den öffentlich-rechtlichen Aktionären dominiert werden,
noch dazu in einer einzigen Wertpapierkennnummer,
und sich die Stimmrechtsanzahl je nach Börsenhandel ändert.
Hinsichtlich der beschränkten Dividende gibt es keine Unterschiede.
Vielfach wird das Risiko der SNB mit Blick auf ihre hohen
Dollar- und Eurobestände erwähnt,
obwohl sie einen hälftigen Verlust dieser ausgleichen könnte.
Sie hat nämlich "sichere" Anlagen in
Gold ( 40 Mrd CHF ) ,
Rücklagen ( 85 Mrd CHF ) ,
Aktien (150 Mrd CHF )
und tauscht weiterhin risikobehaftete Anleihebestände im Gegenwert
von ca. 550 Mrd CHF in Aktien um, und das mit Kursgewinnen auf
dem Anleihenhochpreisniveau.
Die anderen Notenbanken dagegen kaufen keine Sachwerte,
da sie über den Kauf von Anleihen eine als Antideflationspolitik
vermarktete Staatsfinanzierung betreiben.
Die SNB dagegen betreibt eine Frankenschwächungspolitik.
Die SNB wirtschaftet über längere Zeit per Saldo
gewinnträchtig und wird
am Ende nicht nur das eigentliche Ziel der
Frankenschwächung erreicht haben, sondern
dieses sogar mit erheblichen Gewinn abschliessen.
Die Schweizerische Nationalbank ist also eine reiche Notenbank
eines reichen Landes und kostet 160 Mio CHF.
Im Gegensatz dazu gibt es die teurere griechische,
die defizitäre, mehr als doppelt so teure japanische und
die mehr als siebenmal so teure belgische als Teil des
fragilen Eurosystems.
Einflussmöglichkeiten der Eigentümer von Aktiengesellschaften sind
grundsätzlich beschränkt.
So stellt die SNB für einen reinen Finanzinvestor keine Ausnahme dar.
Der Wert einer Notenbank bemisst sich nach dem Eigenkapital
plus Zentralbankguthaben; dies deshalb, da letzteres nur ein
bilanzielles jedoch kein ökonomisches Passivum darstellt.
http://www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_bilanz#t16
Das sind wohl 530 Mrd CHF aufgeteilt auf 100.000 Aktien
und kontrastieren mit der Börsenbewertung von 160 Mio CHF.
Die SNB ist also eine wohlhabende, gut geführte,
gewinnträchtige Notenbank.
Ihre Eigentümerschaft fusst auf 100.000 Aktien a 1.600 CHF,
von denen nur 45.000 Aktien in privater Hand sind.
Der Grossteil der Notenbanken ist in Staatseigentum.
Eine Überführung der Nationalbank in Nationalvermögen
würde bereits bei 45.000 Bürgern beendet sein, und das
bei nur einer einzigen Aktie pro Bürger.
Warum also ist die SNB als mutmasslich beste die
billigste börsennotierte Notenbank ?
Dem weitverbreiteten Nichtwissen geschuldet über
-die Notierungen der vier Notenbanken
-die SNB als billigste der vier Notenbanken.
-die Gesamtbewertung der SNB von 160 Mio CHF
-den Wert der SNB von mutmasslich 530 Mrd CHF
Auch gibt es kein Research und keine Analyse zu
der "Anlageklasse Notenbanken".
Ferner kann unzureichende Publizität zu geringen
Aktienumsätzen, hohen Kursschwankungen und zur
Unterbewertung von Aktien führen.
Zudem wird für die Bewertung weitverbreitet die Dividenden- und
Stimmrechtsbeschränkung der Privataktionäre angeführt.
Dieser Bewertungsansatz dürfte jedoch verfehlt sein, bedeutet er doch die völlige
Loslösung der Bewertung der SNB von ihrer "Geschäftstätigkeit", also von
Gewinn und Verlust, Vermögen und Verbindlichkeiten.
Dieser Logik zufolge könnte die SNB mit ihrem elektronischen Geld
Werte in bedeutendem Ausmass aufkaufen, die Bewertung
bliebe bei 160 Mio CHF.
Richtig ist wohl vielmehr, der Wert der SNB muss geteilt werden durch die
Anzahl der 100.000 Aktien.
Eine Aufgabe für Banker, Wirtschaftsprüfer, Gutachter.
So geschehen mit der BIZ, der Notenbank der Notenbanken;
sie wurde 2001 dekotiert, und das mit dem doppelten Bewertungspreis des
Börsenkurses aufgrund eines Bewertungsgutachtens von JP Morgan.
Zudem wurde als Delistingbegründung die Kollision
der Privataktionärsinteressen mit den hoheitlichen Aufgaben angeführt.
http://www.bis.org/press/p010108g.htm
WERT und BEWERTUNG
Boersenbewertung : 160 Mio CHF
SNB : Schweizerische Nationalbank
Es gibt nur vier börsennotierte Notenbanken.
Das ist kaum bekannt,
noch viel weniger bekannt sind ihre Bewertungen
und weitgehend unbekannt sind die krassen Bewertungsunterschiede.
Die Börsenbewertung der
schweizerischen ist 160 Mio CHF
griechischen ist 260 Mio CHF
japanischen ist 350 Mio CHF
belgischen ist 1.200 Mio CHF.
Die SNB ist also die billigste.
Warum ist das so ?
Die SNB hat 100.000 Aktien a ca. 1.600 CHF
Davon
Öffentlich-rechtliche Aktionäre : Ca. 55.000 Aktien a ca. 1.600 CHF
Privataktionäre : Ca. 45.000 Aktien a ca. 1.600 CHF
Privataktionäre sind auf 100 Aktien stimmrechtsbeschränkt,
öffentlich-rechtliche Aktionäre dagegen sind voll stimmberechtigt.
Trotz unterschiedlichen Rechteumfangs finden sich beide
Gruppen in einer gemeinsamen Valorennummer wieder.
Durch Eigentümerwechsel, bspw. via Börsenhandel,
leben Stimmrechte auf oder gehen unter, je nach Aktionärsstatus.
Dennoch wird die Privataktionärsbeschränkung vielfach als
Bewertungskriterium angeführt, obwohl die Privataktionäre
von den öffentlich-rechtlichen Aktionären dominiert werden,
noch dazu in einer einzigen Wertpapierkennnummer,
und sich die Stimmrechtsanzahl je nach Börsenhandel ändert.
Hinsichtlich der beschränkten Dividende gibt es keine Unterschiede.
Vielfach wird das Risiko der SNB mit Blick auf ihre hohen
Dollar- und Eurobestände erwähnt,
obwohl sie einen hälftigen Verlust dieser ausgleichen könnte.
Sie hat nämlich "sichere" Anlagen in
Gold ( 40 Mrd CHF ) ,
Rücklagen ( 85 Mrd CHF ) ,
Aktien (150 Mrd CHF )
und tauscht weiterhin risikobehaftete Anleihebestände im Gegenwert
von ca. 550 Mrd CHF in Aktien um, und das mit Kursgewinnen auf
dem Anleihenhochpreisniveau.
Die anderen Notenbanken dagegen kaufen keine Sachwerte,
da sie über den Kauf von Anleihen eine als Antideflationspolitik
vermarktete Staatsfinanzierung betreiben.
Die SNB dagegen betreibt eine Frankenschwächungspolitik.
Die SNB wirtschaftet über längere Zeit per Saldo
gewinnträchtig und wird
am Ende nicht nur das eigentliche Ziel der
Frankenschwächung erreicht haben, sondern
dieses sogar mit erheblichen Gewinn abschliessen.
Die Schweizerische Nationalbank ist also eine reiche Notenbank
eines reichen Landes und kostet 160 Mio CHF.
Im Gegensatz dazu gibt es die teurere griechische,
die defizitäre, mehr als doppelt so teure japanische und
die mehr als siebenmal so teure belgische als Teil des
fragilen Eurosystems.
Einflussmöglichkeiten der Eigentümer von Aktiengesellschaften sind
grundsätzlich beschränkt.
So stellt die SNB für einen reinen Finanzinvestor keine Ausnahme dar.
Der Wert einer Notenbank bemisst sich nach dem Eigenkapital
plus Zentralbankguthaben; dies deshalb, da letzteres nur ein
bilanzielles jedoch kein ökonomisches Passivum darstellt.
http://www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_bilanz#t16
Das sind wohl 530 Mrd CHF aufgeteilt auf 100.000 Aktien
und kontrastieren mit der Börsenbewertung von 160 Mio CHF.
Die SNB ist also eine wohlhabende, gut geführte,
gewinnträchtige Notenbank.
Ihre Eigentümerschaft fusst auf 100.000 Aktien a 1.600 CHF,
von denen nur 45.000 Aktien in privater Hand sind.
Der Grossteil der Notenbanken ist in Staatseigentum.
Eine Überführung der Nationalbank in Nationalvermögen
würde bereits bei 45.000 Bürgern beendet sein, und das
bei nur einer einzigen Aktie pro Bürger.
Warum also ist die SNB als mutmasslich beste die
billigste börsennotierte Notenbank ?
Dem weitverbreiteten Nichtwissen geschuldet über
-die Notierungen der vier Notenbanken
-die SNB als billigste der vier Notenbanken.
-die Gesamtbewertung der SNB von 160 Mio CHF
-den Wert der SNB von mutmasslich 530 Mrd CHF
Auch gibt es kein Research und keine Analyse zu
der "Anlageklasse Notenbanken".
Ferner kann unzureichende Publizität zu geringen
Aktienumsätzen, hohen Kursschwankungen und zur
Unterbewertung von Aktien führen.
Zudem wird für die Bewertung weitverbreitet die Dividenden- und
Stimmrechtsbeschränkung der Privataktionäre angeführt.
Dieser Bewertungsansatz dürfte jedoch verfehlt sein, bedeutet er doch die völlige
Loslösung der Bewertung der SNB von ihrer "Geschäftstätigkeit", also von
Gewinn und Verlust, Vermögen und Verbindlichkeiten.
Dieser Logik zufolge könnte die SNB mit ihrem elektronischen Geld
Werte in bedeutendem Ausmass aufkaufen, die Bewertung
bliebe bei 160 Mio CHF.
Richtig ist wohl vielmehr, der Wert der SNB muss geteilt werden durch die
Anzahl der 100.000 Aktien.
Eine Aufgabe für Banker, Wirtschaftsprüfer, Gutachter.
So geschehen mit der BIZ, der Notenbank der Notenbanken;
sie wurde 2001 dekotiert, und das mit dem doppelten Bewertungspreis des
Börsenkurses aufgrund eines Bewertungsgutachtens von JP Morgan.
Zudem wurde als Delistingbegründung die Kollision
der Privataktionärsinteressen mit den hoheitlichen Aufgaben angeführt.
http://www.bis.org/press/p010108g.htm
Ist es wirklich richtig was du hier so schreibst?? Hier sind doch Zweifel angebracht.
http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/snb-setzt-auf-bedru…
http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/snb-setzt-auf-bedru…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.356.713 von InvestorWissen am 18.02.17 22:32:29
denn zum Einen wird auf den Nennwert von 250 Sfr eine gesetzlich auf maximal 6% beschränkte Dividende gezahlt -also keinerlei Phantasie-
und zum Anderen wird es keine Auflösung und Auskehrung von Liquidationserlösen geben.
Ergo:
Divi 6% von 250,- = 15 Sfr geteilt durch Kurs von 1.650 Franken ergibt Rendite von 0,9% für einen Langläufer mit Fälligkeitsdatum unendlich.
Dazu kommt der -vermutete- Nebennutzen, dass man zur HV gehen und sagen kann, "ich bin Miteigentümer der Schweizer Nationalbank". Kommt sicher gut als Party smalltalk.
Die Bewertung ist ganz einfach:
denn faktisch handelt es sich eben nicht um eine Aktie, sondern um eine Anleihe;denn zum Einen wird auf den Nennwert von 250 Sfr eine gesetzlich auf maximal 6% beschränkte Dividende gezahlt -also keinerlei Phantasie-
und zum Anderen wird es keine Auflösung und Auskehrung von Liquidationserlösen geben.
Ergo:
Divi 6% von 250,- = 15 Sfr geteilt durch Kurs von 1.650 Franken ergibt Rendite von 0,9% für einen Langläufer mit Fälligkeitsdatum unendlich.
Dazu kommt der -vermutete- Nebennutzen, dass man zur HV gehen und sagen kann, "ich bin Miteigentümer der Schweizer Nationalbank". Kommt sicher gut als Party smalltalk.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.442.107 von mistery01 am 01.03.17 18:10:05
"Deutscher baut Anteil aus
Im Jahresbericht 2015 wird neben dieser Veränderung ausserdem deutlich, dass mit rund 6,60 Prozent der deutsche Professor Theo Siegert nach dem Kanton Bern mit 6,63 Prozent mittlerweile der zweitgrösste Aktionär der SNB ist. Erst danach kommen als Anteilseigner die Kantone Zürich (5,2%) und Waadt (3,4%) sowie St. Gallen (3,0%). Der Deutsche hält derzeit 6595 Aktien und hat seinen Anteil über die vergangenen Jahre kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2013 waren beispielsweise erst 6250 Aktien (6,25%) und im Jahr 2011 lediglich 5950 Aktien (5,9%) in seinem Besitz gewesen.
Einfluss auf die Schweizer Geldpolitik kann der Deutsche damit zwar nicht direkt ausüben, allerdings profitiert er von den Ausschüttungen. So hat die SNB bekanntermassen 2015 einen Verlust von 23 Milliarden Franken nach einem Gewinn von 38 Milliarden Franken im Vorjahr ausgewiesen. Trotz dieses Jahresverlustes wurde aber eine Dividendenzahlung an Aktionäre von 1,5 Millionen Franken sowie eine ordentliche Ausschüttung von 1 Milliarde Franken an Bund und Kantone vorgenommen."
=> man sieht, wer die Kohle kriegt
Die Quelle ist ganz cool:
Auszug"Deutscher baut Anteil aus
Im Jahresbericht 2015 wird neben dieser Veränderung ausserdem deutlich, dass mit rund 6,60 Prozent der deutsche Professor Theo Siegert nach dem Kanton Bern mit 6,63 Prozent mittlerweile der zweitgrösste Aktionär der SNB ist. Erst danach kommen als Anteilseigner die Kantone Zürich (5,2%) und Waadt (3,4%) sowie St. Gallen (3,0%). Der Deutsche hält derzeit 6595 Aktien und hat seinen Anteil über die vergangenen Jahre kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2013 waren beispielsweise erst 6250 Aktien (6,25%) und im Jahr 2011 lediglich 5950 Aktien (5,9%) in seinem Besitz gewesen.
Einfluss auf die Schweizer Geldpolitik kann der Deutsche damit zwar nicht direkt ausüben, allerdings profitiert er von den Ausschüttungen. So hat die SNB bekanntermassen 2015 einen Verlust von 23 Milliarden Franken nach einem Gewinn von 38 Milliarden Franken im Vorjahr ausgewiesen. Trotz dieses Jahresverlustes wurde aber eine Dividendenzahlung an Aktionäre von 1,5 Millionen Franken sowie eine ordentliche Ausschüttung von 1 Milliarde Franken an Bund und Kantone vorgenommen."
=> man sieht, wer die Kohle kriegt
SNB : Üblicher Bewertungsansatz richtig ?
SNB : Grundkapital bestünde aus fünf Aktien
Fünf Aktien würden zu einem Wert von 8.000 CHF
für die gesamte Notenbank führen.
Kann der üblicherweise bemühte Bewertungsansatz
richtig sein ?
Dieser stellt auf das aktuelle Preisniveau ab mit der
Begründung der Dividenden- und Stimmrechtsbeschränkung
eines Privataktionärs.
Dieser Kurs von 1.600 CHF/Aktie
multipliziert mit der Aktienanzahl von 100.000
ergibt den angeblich gerechtfertigten Gesamtwert von
160 Mio CHF.
Das folgende Beispiel anhand von fünf Aktien
demonstriert die Fragwürdigkeit dieses ständig bemühten
Bewertungsansatzes :
Das Grundkapital wäre eingeteilt in nur fünf Aktien mit
drei öffentlichen und zwei Privataktionären.
Die Aktien würden dem üblicherweise genannten Bewertungsansatz
zufolge, also aus Sicht des dividenden- und stimmrechtsbeschränkten
Privataktionärs, je 1.600 CHF kosten müssen.
Das gesamte "Unternehmen", die SNB also, hätte zum einen
einen Gesamtwert von 8.000 CHF.
Zum anderen hätte jede Aktie rechtlich vorgegeben
ex Emission 5 Mio CHF Kurswert , da der Ausgabepreis
den Nennwert von 25 Mio CHF
Grundkapital nicht unterschreiten darf.
Nach Erstnotiz fiele der Kurs von fünf Mio CHF auf
1.600 CHF , nur um dem ständig bemühten
Bewertungsansatz des stimm- und dividendenbeschränkten
Privataktionärs gerecht zu werden.
Dieses Szenario ist sowohl rechtlich als auch ökonomisch
nicht denkbar und hinterfragt die Bestandskraft des
Bewertungsansatzes vom
stimm- und dividendenbeschränkten
Privataktionär.
SNB : Grundkapital bestünde aus fünf Aktien
Fünf Aktien würden zu einem Wert von 8.000 CHF
für die gesamte Notenbank führen.
Kann der üblicherweise bemühte Bewertungsansatz
richtig sein ?
Dieser stellt auf das aktuelle Preisniveau ab mit der
Begründung der Dividenden- und Stimmrechtsbeschränkung
eines Privataktionärs.
Dieser Kurs von 1.600 CHF/Aktie
multipliziert mit der Aktienanzahl von 100.000
ergibt den angeblich gerechtfertigten Gesamtwert von
160 Mio CHF.
Das folgende Beispiel anhand von fünf Aktien
demonstriert die Fragwürdigkeit dieses ständig bemühten
Bewertungsansatzes :
Das Grundkapital wäre eingeteilt in nur fünf Aktien mit
drei öffentlichen und zwei Privataktionären.
Die Aktien würden dem üblicherweise genannten Bewertungsansatz
zufolge, also aus Sicht des dividenden- und stimmrechtsbeschränkten
Privataktionärs, je 1.600 CHF kosten müssen.
Das gesamte "Unternehmen", die SNB also, hätte zum einen
einen Gesamtwert von 8.000 CHF.
Zum anderen hätte jede Aktie rechtlich vorgegeben
ex Emission 5 Mio CHF Kurswert , da der Ausgabepreis
den Nennwert von 25 Mio CHF
Grundkapital nicht unterschreiten darf.
Nach Erstnotiz fiele der Kurs von fünf Mio CHF auf
1.600 CHF , nur um dem ständig bemühten
Bewertungsansatz des stimm- und dividendenbeschränkten
Privataktionärs gerecht zu werden.
Dieses Szenario ist sowohl rechtlich als auch ökonomisch
nicht denkbar und hinterfragt die Bestandskraft des
Bewertungsansatzes vom
stimm- und dividendenbeschränkten
Privataktionär.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.461.454 von InvestorWissen am 03.03.17 19:34:30
wirtschaftlich ähneln sie vielmehr einer Anleihe wie oben ausgeführt.
Kapiere es, oder laß' es.
WENN Du selbst an Deine "Argumentation" glauben würdest, dann müsstest Du zu aktuellen Kursen ja wie blöde kaufen, weil der "wahre" Wert ja VIEL höher als die 1.600 Fränkli sein müsste.
Tust Du das?
Oder willst du nur andere aufs Glatteis führen?
Du hast nicht zugehört:
diese "Aktien" sind wirtschaftlich eben doch keine echten Aktien, weil sie nicht mit den üblichen Rechten ausgestattet sind;wirtschaftlich ähneln sie vielmehr einer Anleihe wie oben ausgeführt.
Kapiere es, oder laß' es.
WENN Du selbst an Deine "Argumentation" glauben würdest, dann müsstest Du zu aktuellen Kursen ja wie blöde kaufen, weil der "wahre" Wert ja VIEL höher als die 1.600 Fränkli sein müsste.
Tust Du das?
Oder willst du nur andere aufs Glatteis führen?
SNB : Nur 45.000 Aktien für Privataktionäre
Verfehlter Bewertungsansatz
Gesamtbörsenbewertung : 160 Mio CHF
Die "ganze Welt" angeblich für 160 Mio CHF
SNB : Billigste börsennotierte Notenbank
So weitverbreitet der stereotyp und klischeehaft bemühte Bewertungsansatz
für die Beurteilung des Wertes der Schweizerischen Nationalbank auch ist,
nämlich die Bewertung aus der Sicht eines dividenden- und
stimmrechtsbeschränkten Privataktionärs,
so falsch ist er ; bedeutet er doch, dass der SNB die ganze Welt
gehören könnte, ihr Wert bliebe 160 Mio CHF.
Bedeutet er doch ferner, die SNB könnte die höchsten Gewinne erzielen,
die höchsten Vermögen anhäufen, ihr Wert bliebe bei 160 Mio.
Selbst wenn man diesem falschen Bewertungsansatz folgte,
würde auffallen, dass bereits er in sich nicht haltbar ist,
da der grösste Teil der Aktionäre öffentliche mit
vollem Stimmrecht sind und sich in einer Valorennummer
mit den privaten wiederfinden.
Die Schweizer Nationalbank ist eine äusserst vermögende,
hervorragend geführte Notenbank eines reichen Landes,
und ist ganz sicher nicht aus der Sicht eines dividen- und
stimmrechtsbeschränkten Privataktionärs zu bewerten, von
denen es gerade einmal ca. 2.000 gibt, auf diese sich die
ca. 45.000 Aktien verteilen.
http://www.snb.ch/de/mmr/reference/shares_structure/source/a…
Der Wert einer Notenbank bemisst sich vielmehr nach dem
Eigenkapital und dem Zentralbankgeld.
Eine Aufgabe für Wirtschaftsprüfer, Banker, Gutachter.
Dieser Wert wird durch die Anzahl der 100.000 Aktien geteilt.
Verfehlter Bewertungsansatz
Gesamtbörsenbewertung : 160 Mio CHF
Die "ganze Welt" angeblich für 160 Mio CHF
SNB : Billigste börsennotierte Notenbank
So weitverbreitet der stereotyp und klischeehaft bemühte Bewertungsansatz
für die Beurteilung des Wertes der Schweizerischen Nationalbank auch ist,
nämlich die Bewertung aus der Sicht eines dividenden- und
stimmrechtsbeschränkten Privataktionärs,
so falsch ist er ; bedeutet er doch, dass der SNB die ganze Welt
gehören könnte, ihr Wert bliebe 160 Mio CHF.
Bedeutet er doch ferner, die SNB könnte die höchsten Gewinne erzielen,
die höchsten Vermögen anhäufen, ihr Wert bliebe bei 160 Mio.
Selbst wenn man diesem falschen Bewertungsansatz folgte,
würde auffallen, dass bereits er in sich nicht haltbar ist,
da der grösste Teil der Aktionäre öffentliche mit
vollem Stimmrecht sind und sich in einer Valorennummer
mit den privaten wiederfinden.
Die Schweizer Nationalbank ist eine äusserst vermögende,
hervorragend geführte Notenbank eines reichen Landes,
und ist ganz sicher nicht aus der Sicht eines dividen- und
stimmrechtsbeschränkten Privataktionärs zu bewerten, von
denen es gerade einmal ca. 2.000 gibt, auf diese sich die
ca. 45.000 Aktien verteilen.
http://www.snb.ch/de/mmr/reference/shares_structure/source/a…
Der Wert einer Notenbank bemisst sich vielmehr nach dem
Eigenkapital und dem Zentralbankgeld.
Eine Aufgabe für Wirtschaftsprüfer, Banker, Gutachter.
Dieser Wert wird durch die Anzahl der 100.000 Aktien geteilt.
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Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Unterstellung
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.464.490 von R-BgO am 04.03.17 10:21:13
Illiquides Orderbuch
Grosse Orders
Das Orderbuch der SNB ist recht illiquide, und das
wiederum führt zu weiterer Handelszurückhaltung.
Unzureichende Publizität kann zu geringen
Aktienumsätzen, hohen Kursschwankungen und zur
Unterbewertung von Aktien führen.
Für die Notenbank als börsennotiertes Unternehmen sind
die Anleger auf Publizität, Transparenz, Analysen,
Einschätzungen dringend angewiesen,
zumal es kein Research und keine
Analyse für die "Anlageklasse" Notenbanken gibt.
Die Schweizerische Nationalbank wird weitverbreitet
und häufig als grosses Risiko dargestellt.
Auf der Gegenseite gibt es Beobachter, die gegenteiliger
Meinung sind.
Andere wiederum sehen die Risiken, erkennen aber auch,
wie diese notenbankseitig gehandhabt werden.
Konträre Einschätzungen sind der ideale Nährboden
für liquiden Handel.
Nicht selten führt der Handel von einer einzelnen Aktie
zu einer Kursschwankung von mehreren Jahresdividenden.
Grössere Orders, sogar grössere Verkaufsorders,
dürften angesichts der Börsenkapitalisierung den
Markt daher kaum erschrecken, sondern im Gegenteil
Interesse wecken.
SNB : Kontroverse Einschätzungen
SNB : Kontroverse Einschätzungen Illiquides Orderbuch
Grosse Orders
Das Orderbuch der SNB ist recht illiquide, und das
wiederum führt zu weiterer Handelszurückhaltung.
Unzureichende Publizität kann zu geringen
Aktienumsätzen, hohen Kursschwankungen und zur
Unterbewertung von Aktien führen.
Für die Notenbank als börsennotiertes Unternehmen sind
die Anleger auf Publizität, Transparenz, Analysen,
Einschätzungen dringend angewiesen,
zumal es kein Research und keine
Analyse für die "Anlageklasse" Notenbanken gibt.
Die Schweizerische Nationalbank wird weitverbreitet
und häufig als grosses Risiko dargestellt.
Auf der Gegenseite gibt es Beobachter, die gegenteiliger
Meinung sind.
Andere wiederum sehen die Risiken, erkennen aber auch,
wie diese notenbankseitig gehandhabt werden.
Konträre Einschätzungen sind der ideale Nährboden
für liquiden Handel.
Nicht selten führt der Handel von einer einzelnen Aktie
zu einer Kursschwankung von mehreren Jahresdividenden.
Grössere Orders, sogar grössere Verkaufsorders,
dürften angesichts der Börsenkapitalisierung den
Markt daher kaum erschrecken, sondern im Gegenteil
Interesse wecken.
Schweizerische Nationalbank SNB und BIZ "Notenbank der Notenbanken"
SNB : Nur VIER Notenbanken weltweit börsennotiert SNB : Billigste börsennotierte Notenbank
BIZ : "Notenbank der Notenbanken" : Delisting 2001
Am 11. September 2000 hat der Verwaltungsrat der BIZ
den Vorschlag angekündigt, die Aktionärsschaft ausschliesslich
auf Zentralbanken zu beschränken.
Am 08.Januar 2001 hat die ausserordentliche Generalversammlung
diesen Vorschlag angenommen.
Sämtliche Aktien der Privataktionäre wurden gegen
Entschädigung zurückgenommen .
Bild einbinden
BIZ gibt Rücknahme sämtlicher Aktien in Händen von Privataktionären gegen CHF 16 000 je Aktie bekannt
8. Januar 2001
FREN
Pressemitteilung
Die ausserordentliche Generalversammlung (AGV) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) heute in Basel hat den am 11. September 2000 angekündigten Vorschlag des Verwaltungsrats angenommen, die Möglichkeit, BIZ-Aktien zu halten, ausschliesslich auf Zentralbanken zu beschränken. Sämtliche derzeit von Privataktionären gehaltenen BIZ-Aktien werden gegen Zahlung einer Entschädigung von CHF 16 000 (d.h. zum heutigen Kurs fast USD 10 000) je Aktie zurückgenommen.
Infolge dieses Beschlusses sind die BIZ-Aktien - deren Handel heute ausgesetzt wurde - endgültig nicht mehr handelbar; die Dekotierung wird gemäss den einschlägigen Bestimmungen an den betreffenden Börsen erfolgen.
Für eine einzige Schweizernational Bank Aktie erhalte ich eine SBB Tageskarte 1 Klasse
gültig für die ganze Schweiz im Wert von weit mehr als 100 CHF plus Dividende von 15 CHF. Somit habe ich eine Dividendenrendite von ca. 10%.
gültig für die ganze Schweiz im Wert von weit mehr als 100 CHF plus Dividende von 15 CHF. Somit habe ich eine Dividendenrendite von ca. 10%.
Und wie und wo kann der aktionär eine solche Karte bekommen??
ich habe meine Fahrkarte schon bekommen, soviel ich weiß läuft das so ab:
Falls Du eine Aktie besitzt, würde ich mich
an die SNB wenden, unverzüglich:
https://www.snb.ch/de/iabout/snb/address/id/snb_addresses_of…
Die SNB sendet jedem am 20. April im Aktionärsbuch
eingetragenen Einzelaktionär eine
SBB-Fahrkarte im Wert von mehr als
100 CHF, 1. Klasse,
gültig für die ganze Schweiz am Freitag, den 28.04.2017.
Das Eintragungsgesuch muss bis zum 19.04.17, Mittwoch,
9 Uhr beim Aktienregister eintreffen.
https://www.snb.ch/de/ifor/shares/anngen/id/shares_anngenmee…
Falls Du eine Aktie besitzt, würde ich mich
an die SNB wenden, unverzüglich:
https://www.snb.ch/de/iabout/snb/address/id/snb_addresses_of…
Die SNB sendet jedem am 20. April im Aktionärsbuch
eingetragenen Einzelaktionär eine
SBB-Fahrkarte im Wert von mehr als
100 CHF, 1. Klasse,
gültig für die ganze Schweiz am Freitag, den 28.04.2017.
Das Eintragungsgesuch muss bis zum 19.04.17, Mittwoch,
9 Uhr beim Aktienregister eintreffen.
https://www.snb.ch/de/ifor/shares/anngen/id/shares_anngenmee…
SNB : Nominalwert und Bewertung
Das Aktienrecht sieht einen Mindestnominalwert von 0,01 CHF vor.
Eine Einteilung des Aktienkapitals der SNB in 50 Rappen Aktien
hätte demnach einen rechnerischen Kurs von CHF 3,40 zur Folge,
ein 10 Rappen Nominalwert einen rechnerischen Kurs von CHF 0,68.
Und das bei einem Börsenwert von 170 Mio CHF, der auffallend hinter dem der
anderen börsennotierten Notenbanken rangiert und sich mutmaßlich
nach dem Eigenkapital plus Zentralbankguthaben berechnet,
also ca. 630 Mrd. CHF beträgt.
SNB: 250,00 CHF
Novartis: 0,50 CHF
Nestle: 0,10 CHF
Aktienrecht: 0,01 CHF
Das Aktienrecht sieht einen Mindestnominalwert von 0,01 CHF vor.
SNB Novartis Nestle
Nominalwert 250,00 CHF 0,50 CHF 0,10 CHF
Anzahl Aktien 100.000 ca. 2.500.000.000 ca. 3.000.000.000
Börsenbewertung 170 Mio ca. 200 Mrd ca. 240 Mrd
SNB-Nominalwert Rechnerischer* SNB-Aktienkurs
250,00 CHF 1.700,00 CHF
0,50 CHF 3,40 CHF*
0,10 CHF 0,68 CHF*
Eine Einteilung des Aktienkapitals der SNB in 50 Rappen Aktien
hätte demnach einen rechnerischen Kurs von CHF 3,40 zur Folge,
ein 10 Rappen Nominalwert einen rechnerischen Kurs von CHF 0,68.
Und das bei einem Börsenwert von 170 Mio CHF, der auffallend hinter dem der
anderen börsennotierten Notenbanken rangiert und sich mutmaßlich
nach dem Eigenkapital plus Zentralbankguthaben berechnet,
also ca. 630 Mrd. CHF beträgt.
Interessanter Artikel zur SNB vom 06. Juni 2017:
SNB, BIZ :
Beträchtlicher Abschlag des Börsenkurses gegenüber dem Nettosubstanzwert
SNB :
Bewertung : Substanzwert und Gesellschaftsvergleich
Es gibt mehrere Verfahren zur Bewertung einer börsennotierten
Gesellschaft, vor allem, wenn die Marktteilnehmer nicht oder nicht
vollständig über den Wert dieser informiert sind, und es einen
erheblichen Abschlag des Börsenkurses gegenüber dem
bereinigten Nettosubstanzwert gibt.
Die BIZ wurde bekanntlich 2001 dekotiert unter Zahlung einer
Entschädigung i.H.v. ca. dem Zweifachen des letzten Börsenkurses.
Von grundsätzlich fünf Bewertungsmethoden hat J.P. Morgan
zwei zugrunde gelegt.
http://www.bis.org/about/notesholdg.pdf
Die Ermittlung des
1 Dividenden-Barwertes und des
2 bereinigten Nettosubstanzwertes .
Verworfen wurde die Heranziehung
3 vergleichbarer Börsenunternehmen
4 vergleichbarer Börsentransaktionen
5 der Rentabilität des Nettosubstanzwertes .
Dagegen dürfte für die Bewertung der SNB
wohl zugrunde gelegt werden der
1 Vergleich börsennotierter Gesellschaften sowie der
2 bereinigte Nettosubstanzwert.
Begründung
a
Dem Dividendengesichtspunkt wurde bei der Bewertung der BIZ
eine hohe Bedeutung beigemessen,
denn die Dividendenrendite der BIZ betrug ein Vielfaches der stets
niedrigen der SNB.
Dagegen veranlassen 15 Franken Dividende wohl kaum einen Anleger
zum Kauf einer Aktie von 1.500 bis 1.900 Franken,
so dass der Substanzwertgedanke gewichtiger sein dürfte,
auch wenn der Börsenkurs wesentlich unter dem Substanzwert
liegt.
b
Vergleichbare Unternehmen gab es für die BIZ nicht,
für die SNB jedoch gibt es drei weitere börsennotierte
Notenbanken, die alle die SNB als hochwerthaltige und excellent
geführte Gesellschaft in ihrer Börsenbewertung
übertreffen, jedoch sicher nicht in ihrem Wert.
c
Die Substanzwertmethode dürfte auch für die SNB
anwendbar sein.
Sie verfügt über ein zu bereinigendes Eigenkapital von ca.
85 Mrd Franken, aufteilbar auf 100.000 Aktien.
Der so ermittelte Substanzwert wurde einem
Abschlag unterworfen, aus Liquiditätsmangel-
und Stimmrechtsbeschränkungsgründen ähnlich
denen der SNB.
d und e
Vergleichbare Transaktionen und
Rentabilität des Nettosubstanzwertes
bleiben wohl auch bei der SNB unbeachtlich.
Schlussfolgerung
Die Börsenkurse der BIZ lagen unter dem bereinigten
Nettosubstanzwert, so dass die Entschädigung unter
Abschlägen an diesen angepasst wurde.
Auch die Börsenkapitalisierung der SNB von 190 Mio CHF
liegt deutlich unter dem Eigenkapital von ca. 85 Mrd CHF.
SNB, BIZ :
Beträchtlicher Abschlag des Börsenkurses gegenüber dem Nettosubstanzwert
SNB :
Bewertung : Substanzwert und Gesellschaftsvergleich
Es gibt mehrere Verfahren zur Bewertung einer börsennotierten
Gesellschaft, vor allem, wenn die Marktteilnehmer nicht oder nicht
vollständig über den Wert dieser informiert sind, und es einen
erheblichen Abschlag des Börsenkurses gegenüber dem
bereinigten Nettosubstanzwert gibt.
Die BIZ wurde bekanntlich 2001 dekotiert unter Zahlung einer
Entschädigung i.H.v. ca. dem Zweifachen des letzten Börsenkurses.
Von grundsätzlich fünf Bewertungsmethoden hat J.P. Morgan
zwei zugrunde gelegt.
http://www.bis.org/about/notesholdg.pdf
Die Ermittlung des
1 Dividenden-Barwertes und des
2 bereinigten Nettosubstanzwertes .
Verworfen wurde die Heranziehung
3 vergleichbarer Börsenunternehmen
4 vergleichbarer Börsentransaktionen
5 der Rentabilität des Nettosubstanzwertes .
Dagegen dürfte für die Bewertung der SNB
wohl zugrunde gelegt werden der
1 Vergleich börsennotierter Gesellschaften sowie der
2 bereinigte Nettosubstanzwert.
Begründung
a
Dem Dividendengesichtspunkt wurde bei der Bewertung der BIZ
eine hohe Bedeutung beigemessen,
denn die Dividendenrendite der BIZ betrug ein Vielfaches der stets
niedrigen der SNB.
Dagegen veranlassen 15 Franken Dividende wohl kaum einen Anleger
zum Kauf einer Aktie von 1.500 bis 1.900 Franken,
so dass der Substanzwertgedanke gewichtiger sein dürfte,
auch wenn der Börsenkurs wesentlich unter dem Substanzwert
liegt.
b
Vergleichbare Unternehmen gab es für die BIZ nicht,
für die SNB jedoch gibt es drei weitere börsennotierte
Notenbanken, die alle die SNB als hochwerthaltige und excellent
geführte Gesellschaft in ihrer Börsenbewertung
übertreffen, jedoch sicher nicht in ihrem Wert.
c
Die Substanzwertmethode dürfte auch für die SNB
anwendbar sein.
Sie verfügt über ein zu bereinigendes Eigenkapital von ca.
85 Mrd Franken, aufteilbar auf 100.000 Aktien.
Der so ermittelte Substanzwert wurde einem
Abschlag unterworfen, aus Liquiditätsmangel-
und Stimmrechtsbeschränkungsgründen ähnlich
denen der SNB.
d und e
Vergleichbare Transaktionen und
Rentabilität des Nettosubstanzwertes
bleiben wohl auch bei der SNB unbeachtlich.
Schlussfolgerung
Die Börsenkurse der BIZ lagen unter dem bereinigten
Nettosubstanzwert, so dass die Entschädigung unter
Abschlägen an diesen angepasst wurde.
Auch die Börsenkapitalisierung der SNB von 190 Mio CHF
liegt deutlich unter dem Eigenkapital von ca. 85 Mrd CHF.
SNB : Minderheitsaktionäre beeinflussen öffentlich-rechtliches Eigentum
Der beschränkte Privataktionär, noch dazu in der Minderheit,
wird weitverbreitet bemüht zur
Beurteilung der Börsenkapitalisierung einer der wohlhabendsten,
bestgeführtesten börsennotierten Gesellschaften weltweit.
Dieser Bewertungsansatz führt dazu, dass eine milliardenschwere
börsennotierte Gesellschaft mit lediglich 190 Millionen CHF
bewertet wird.
Diese niedrige Börsenkapitalisierung hat zur Folge, dass der
beschränkte Privataktionär mit 25 % der Stimmrechte
nach dem ohnehin verfehlten Bewertungsansatz
das Eigentum unbeschränkter öffentlich-rechtlicher Aktionäre
mit 75 % der Stimmrechte mitbewertet.
https://www.snb.ch/de/mmr/reference/...truktur.de.pdf
Eine Minderheit reglementiert also das immense Vermögen
der Kantone, Kantonalbanken und weiterer öffentlich-rechtlicher
Eigentümer.
Der beschränkte Privataktionär, noch dazu in der Minderheit,
wird weitverbreitet bemüht zur
Beurteilung der Börsenkapitalisierung einer der wohlhabendsten,
bestgeführtesten börsennotierten Gesellschaften weltweit.
Dieser Bewertungsansatz führt dazu, dass eine milliardenschwere
börsennotierte Gesellschaft mit lediglich 190 Millionen CHF
bewertet wird.
Diese niedrige Börsenkapitalisierung hat zur Folge, dass der
beschränkte Privataktionär mit 25 % der Stimmrechte
nach dem ohnehin verfehlten Bewertungsansatz
das Eigentum unbeschränkter öffentlich-rechtlicher Aktionäre
mit 75 % der Stimmrechte mitbewertet.
https://www.snb.ch/de/mmr/reference/...truktur.de.pdf
Eine Minderheit reglementiert also das immense Vermögen
der Kantone, Kantonalbanken und weiterer öffentlich-rechtlicher
Eigentümer.
SNB - Aktie "risikolos" bis 3.060
SNB - "Risikolos" bis 3.060 https://www.snb.ch/de/ifor/shares
Eine Aktie ist ein Eigentumspapier.
Ein Vergleich mit Fremdkapital in Form einer Anleihe
verbietet sich.
Die SNB jedoch vergleicht ihre 100.000 Aktien mit Anleihen;
hinsichtlich der Kursentwicklung.
So fragwürdig der Vergleich auch ist,
da in die SNB wohl eher aus Substanzwerterwägungen
denn aus Dividendenüberlegungen investiert wird,
so ist anzunehmen,
dass sie ihr Eigenkapital mit Anleihen
mit einer Laufzeit von 50 Jahren vergleicht.
Deren Rendite beträgt z.Zt. 0,49 % .
Auf die Aktie bezogen : 3.060 CHF ( 15 CHF : 0,49 X 100 )
Bis zu diesem Kurs erklärt die SNB ihre 100.000
Aktien also für "risikolos":
https://www.snb.ch/de/ifor/shares
SNB : BIZ-Bewertungsgutachten : 10-Jahre
Für die Bewertung der BIZ anlässlich ihrer Dekotierung
wurde eine zehnjährige Anleihe zugrunde gelegt.
Eine Rendite von 0,01 % würde zu einem
Kurs von 150.000 CHF ( 15 : 0,01 X 100 ) führen.
Allerdings sind Anleger auch auf der Suche nach
Gesellschaften, deren Wert höher ist als ihre Bewertung :
SNB :
Begehrlichkeit wegen Wert-Bewertungs-Diskrepanz
Nur über den Privataktionär erfolgt die Bewertung der
SNB an der Börse.
Nur durch den Handel zwischen Privataktionären an
der Börse wird die Bewertung der Notenbank
hervorgebracht.
Da dem Privataktionär stets nachgesagt wird, das Interesse
an der SNB bestünde ausschliesslich an der Dividende,
hält sich für den ausschliesslich dividendeninteressierten Anleger
sein Engagement in Grenzen.
Es gibt jedoch auch Investoren, die ein Investment in Erwartung
einer angemessenen Börsenbewertung eingehen, wie
bei anderen sogar gänzlich ertraglosen Anlageklassen.
Diese Investoren sind der Meinung, dass die SNB ganz sicher
nicht 280 Mio CHF wert ist und ein mit ihrer Bewertung
beauftragter Wirtschaftsprüfer auch nicht diesen
Wert ermitteln würde.
So ziehen Wirtschaftsprüfer und so einige Anleger zur Bewertung
einer Gesellschaft Vergleichsunternehmen heran und stellen
fest, dass die wertvollste und bestgeführte börsennotierte
Notenbank mit
02.800 CHF billiger ist als die griechische mit
03.300 CHF und die japanische mit
03.300 CHF und deutlich billiger ist als die belgische mit
13.000 CHF .
Für die Bewertung der BIZ anlässlich ihrer Dekotierung
wurde eine zehnjährige Anleihe zugrunde gelegt.
Eine Rendite von 0,01 % würde zu einem
Kurs von 150.000 CHF ( 15 : 0,01 X 100 ) führen.
Allerdings sind Anleger auch auf der Suche nach
Gesellschaften, deren Wert höher ist als ihre Bewertung :
SNB :
Begehrlichkeit wegen Wert-Bewertungs-Diskrepanz
Nur über den Privataktionär erfolgt die Bewertung der
SNB an der Börse.
Nur durch den Handel zwischen Privataktionären an
der Börse wird die Bewertung der Notenbank
hervorgebracht.
Da dem Privataktionär stets nachgesagt wird, das Interesse
an der SNB bestünde ausschliesslich an der Dividende,
hält sich für den ausschliesslich dividendeninteressierten Anleger
sein Engagement in Grenzen.
Es gibt jedoch auch Investoren, die ein Investment in Erwartung
einer angemessenen Börsenbewertung eingehen, wie
bei anderen sogar gänzlich ertraglosen Anlageklassen.
Diese Investoren sind der Meinung, dass die SNB ganz sicher
nicht 280 Mio CHF wert ist und ein mit ihrer Bewertung
beauftragter Wirtschaftsprüfer auch nicht diesen
Wert ermitteln würde.
So ziehen Wirtschaftsprüfer und so einige Anleger zur Bewertung
einer Gesellschaft Vergleichsunternehmen heran und stellen
fest, dass die wertvollste und bestgeführte börsennotierte
Notenbank mit
02.800 CHF billiger ist als die griechische mit
03.300 CHF und die japanische mit
03.300 CHF und deutlich billiger ist als die belgische mit
13.000 CHF .
InvestorWissen, der sich offensichtlich nur deshalb bei Wallstreet:Online angemeldet hat, um ausschließlich über die Schweizerische Nationalbank zu philosophieren, bereitet seinem Namen leider keine Ehre. Was ich im Parallelthread geschrieben habe, gilt auch für diese Diskussion: Der Thread erinnert an das Weihnachtslied „Alle Jahre wieder“.
Vor ca. 15 bis 20 Jahren hatten wir schon einmal derartige Diskussionen, damals befeuert von der Finanzwoche. Einer wahren Kursexplosion folgte nicht viel später ein entsprechender Kurskollaps, so dass der Kurs letztlich wieder am Ausgangspunkt angekommen ist. "Den letzten fraßen dabei die Hunde".
Ich selbst bin damals rechtzeitig ausgestiegen, nachdem ich das Nationalbankgesetz im Detail gelesen hatte (sollte man eigentlich besser vor einer Investitionsentscheidung tun). Da der damalige Kursverlauf an Zeiten der Tulpenzwiebelspekulation erinnerte und die Erfahrungen für mich so eindrücklich waren, habe ich den alten SNB-Gesetzestext sogar aufgehoben. Darin ist zu lesen:
Art. 68
Abs.1 Im Falle des Übergangs der Nationalbank an den Bund wird das einbezahlte Grundkapital, samt Zins zu 5 Prozent für die Dauer der Liquidation, zurückbezahlt.
Abs.2 Der Reservefonds wird, soweit er nicht zur Deckung von Verlusten in Anspruch genommen werden muss, in folgender Weise verteilt: zu einem Drittel, jedoch nur bis zu 10 Prozent des eingezahlten Grundkapitals, an die Aktionäre, der Rest zur Hälfte an den Bund zuhanden der neuen Notenbank und an die Kantone nach Maßgabe der Bevölkerung.
Abs.3 Der Überschuss an Aktiven geht in das Eigentum der neuen Notenbank des Bundes über.
Auch wenn sich der Wortlaut zwischenzeitlich geändert haben mag (s. Beiträge des Users fallencommunist), so haben die wesentlichen Aussagen nach wie Gültigkeit.
Ich prophezeie, dass die aktuelle Spekulationsblase ebenso platzen wird wie ihre Vorgängerblase.
Vergleiche mit der BIZ (Squeeze-Out-Spekulation) sind nicht zielführend, da die BIZ schon immer völlig anders organisiert war als die SBN und gesellschaftliche Stellung sowie Aufgabengebiete der Banken nicht vergleichbar waren bzw. sind.
Ich habe lange genug in der Schweiz gelebt und weiß, dass man dort die Spekulationen um die SNB mit Kopfschütteln verfolgt. Es sollte zu denken geben, dass die Spekulationsblase fast ausschließlich von Deutschen Anlegern mit Luft gefüllt worden ist, während Schweizer, denen man einen Geschäftssinn ja nun wirklich nicht absprechen kann, staunend an der Seitenlinie stehen. Das Thema ist in den vergangenen Jahren immer mal wieder in Zeitungen wie der NZZ oder der Finanz und Wirtschaft thematisiert worden.
Vor ca. 15 bis 20 Jahren hatten wir schon einmal derartige Diskussionen, damals befeuert von der Finanzwoche. Einer wahren Kursexplosion folgte nicht viel später ein entsprechender Kurskollaps, so dass der Kurs letztlich wieder am Ausgangspunkt angekommen ist. "Den letzten fraßen dabei die Hunde".
Ich selbst bin damals rechtzeitig ausgestiegen, nachdem ich das Nationalbankgesetz im Detail gelesen hatte (sollte man eigentlich besser vor einer Investitionsentscheidung tun). Da der damalige Kursverlauf an Zeiten der Tulpenzwiebelspekulation erinnerte und die Erfahrungen für mich so eindrücklich waren, habe ich den alten SNB-Gesetzestext sogar aufgehoben. Darin ist zu lesen:
Art. 68
Abs.1 Im Falle des Übergangs der Nationalbank an den Bund wird das einbezahlte Grundkapital, samt Zins zu 5 Prozent für die Dauer der Liquidation, zurückbezahlt.
Abs.2 Der Reservefonds wird, soweit er nicht zur Deckung von Verlusten in Anspruch genommen werden muss, in folgender Weise verteilt: zu einem Drittel, jedoch nur bis zu 10 Prozent des eingezahlten Grundkapitals, an die Aktionäre, der Rest zur Hälfte an den Bund zuhanden der neuen Notenbank und an die Kantone nach Maßgabe der Bevölkerung.
Abs.3 Der Überschuss an Aktiven geht in das Eigentum der neuen Notenbank des Bundes über.
Auch wenn sich der Wortlaut zwischenzeitlich geändert haben mag (s. Beiträge des Users fallencommunist), so haben die wesentlichen Aussagen nach wie Gültigkeit.
Ich prophezeie, dass die aktuelle Spekulationsblase ebenso platzen wird wie ihre Vorgängerblase.
Vergleiche mit der BIZ (Squeeze-Out-Spekulation) sind nicht zielführend, da die BIZ schon immer völlig anders organisiert war als die SBN und gesellschaftliche Stellung sowie Aufgabengebiete der Banken nicht vergleichbar waren bzw. sind.
Ich habe lange genug in der Schweiz gelebt und weiß, dass man dort die Spekulationen um die SNB mit Kopfschütteln verfolgt. Es sollte zu denken geben, dass die Spekulationsblase fast ausschließlich von Deutschen Anlegern mit Luft gefüllt worden ist, während Schweizer, denen man einen Geschäftssinn ja nun wirklich nicht absprechen kann, staunend an der Seitenlinie stehen. Das Thema ist in den vergangenen Jahren immer mal wieder in Zeitungen wie der NZZ oder der Finanz und Wirtschaft thematisiert worden.
Wir scheinen uns einig zu sein, dass die SNB AKTIE ein Anachronismus ist.
Sie ist definitiv eine Aktie mit Stimmrecht, auch wenn es auf 100 Stimmen pro privaten Aktionär begrenzt ist.
Die Satzung begrenzt die Dividende, obwohl die Dividendengrenze bereits einmal erhöht wurde. Das sagt nichts über den Wert der Aktie aus. Auch darüber sollte Einigkeit herrschen. Ansonsten wären viele Aktien ohne Dividende nichts wert.
Die Passagen im Nationalbankgesetz / Satzung zur Verteilung des Liquidationserlöses bei Übertragung auf eine Nachfolgerbank sind per se fragwürdig. Es gibt ähnliche Passagen bei anderen öffentlich dominierten Gesellschaften wie z.B. der GAG AG aus Köln, einem ehemals öffentlich-rechtlichen Wohnungsbauunternehmen. Hier ist die Frage, ob solche Klauseln tatsächlich Anwendung fänden.
Einmal ist die Frage, ob die SNB jemals liquidiert werden wird. Und die zweite Frage ist, ob die Klauseln, die den Aktionären lediglich 275 CHF zubilligen, gezogen würden und ob sie Bestand hätten. Da nicht nur private Aktionäre aus Deutschalnd zu den Betroffenen zählen würden, sondern deutlich mehr Ö-R aus der Schweiz, darf man bezweifeln, dass dies realistischerweise so umgesetzt würde. Es wäre eine Art Raubzug zulasten der freien Aktionäre und würde sicherlich massive negative Begleiteffekte haben. Ob die Klauseln bei Klagen Bestand hätten, ist ebenfalls fraglich. Bereits die Erklärung der SNB zur zu erwartenden Kursentwicklung, "eher" wie eine Obligation, wäre Ansatzpunkt für Klagen, denn eine Obligation mit 15 CHF Kupon hätte einen Wert von ca. 3.000 CHF und nicht von 275 CHF. Da führt sich der Hinweis auf das Nationalbankgesetz ad absurdum.
Es bleibt die Frage, ob die Schweiz etwas an der anachronistischen Struktur mit der SNB Aktie ändern wird. Darauf basiert ein Teil der Kursentwicklung und der Spekulation auf noch deutlich höhere Kurse. Sofern dies irgendwann der Fall sein sollte, ist die Frage, wie dies umgesetzt werden könnte. Wie bereits in einem früheren Beitrag dargestellt, könnte man versuchen, SNB Aktien zuzukaufen und den free float außerhalb der Ö-R zu minimieren. Dies treibt den Kurs massiv. Man könnte auch ein Rückkaufangebot machen oder ein Abfindungsangebot.
Ein Abfindungsangebot müsste m.E. folgende Komponenten berücksichtigen:
1. Die Bewertung anhand einer langfristigen Anleihe, zu verschiedenen Laufzeiten wie 10 Jahre und 30 Jahre. Dies wäre der Mindestwert.
2. Bewertung der anderen notierten Notenbanken.
3. Die Entwicklung des Eigenkapitals.
4. Die jeweils aktuellen Aktienkurse. Auch diese sollten eine Mindsthöhe vorgeben.
Daraus ergibt sich für mich, dass die Spekulation keineswegs irreal ist. Wie einige offizielle schweizerische Beobachter oder die SNB die Kursentwicklung offiziell einschätzen, ist dabei belanglos.
Selbstverständlich handelt es sich um eine Spekulation, bei der wir aktuell "eher" noch unterhalb der Wertuntergrenze einer etwaigen Abfindung und der Werteinschätzung der SNB selbst stehen. Die Wertuntergrenze sollte bei ca. 3.000 CHF verlaufen. Die Obergrenze könnte man bei X% unterhalb des Eigenkapitals pro Aktie vermuten, das sich auf knapp 1 Mio. pro Aktie beläuft.
Daher sehe ich die SNB Aktie als eine attraktive Mischung aus geringem Risiko und hoher Chance an.
Sie ist definitiv eine Aktie mit Stimmrecht, auch wenn es auf 100 Stimmen pro privaten Aktionär begrenzt ist.
Die Satzung begrenzt die Dividende, obwohl die Dividendengrenze bereits einmal erhöht wurde. Das sagt nichts über den Wert der Aktie aus. Auch darüber sollte Einigkeit herrschen. Ansonsten wären viele Aktien ohne Dividende nichts wert.
Die Passagen im Nationalbankgesetz / Satzung zur Verteilung des Liquidationserlöses bei Übertragung auf eine Nachfolgerbank sind per se fragwürdig. Es gibt ähnliche Passagen bei anderen öffentlich dominierten Gesellschaften wie z.B. der GAG AG aus Köln, einem ehemals öffentlich-rechtlichen Wohnungsbauunternehmen. Hier ist die Frage, ob solche Klauseln tatsächlich Anwendung fänden.
Einmal ist die Frage, ob die SNB jemals liquidiert werden wird. Und die zweite Frage ist, ob die Klauseln, die den Aktionären lediglich 275 CHF zubilligen, gezogen würden und ob sie Bestand hätten. Da nicht nur private Aktionäre aus Deutschalnd zu den Betroffenen zählen würden, sondern deutlich mehr Ö-R aus der Schweiz, darf man bezweifeln, dass dies realistischerweise so umgesetzt würde. Es wäre eine Art Raubzug zulasten der freien Aktionäre und würde sicherlich massive negative Begleiteffekte haben. Ob die Klauseln bei Klagen Bestand hätten, ist ebenfalls fraglich. Bereits die Erklärung der SNB zur zu erwartenden Kursentwicklung, "eher" wie eine Obligation, wäre Ansatzpunkt für Klagen, denn eine Obligation mit 15 CHF Kupon hätte einen Wert von ca. 3.000 CHF und nicht von 275 CHF. Da führt sich der Hinweis auf das Nationalbankgesetz ad absurdum.
Es bleibt die Frage, ob die Schweiz etwas an der anachronistischen Struktur mit der SNB Aktie ändern wird. Darauf basiert ein Teil der Kursentwicklung und der Spekulation auf noch deutlich höhere Kurse. Sofern dies irgendwann der Fall sein sollte, ist die Frage, wie dies umgesetzt werden könnte. Wie bereits in einem früheren Beitrag dargestellt, könnte man versuchen, SNB Aktien zuzukaufen und den free float außerhalb der Ö-R zu minimieren. Dies treibt den Kurs massiv. Man könnte auch ein Rückkaufangebot machen oder ein Abfindungsangebot.
Ein Abfindungsangebot müsste m.E. folgende Komponenten berücksichtigen:
1. Die Bewertung anhand einer langfristigen Anleihe, zu verschiedenen Laufzeiten wie 10 Jahre und 30 Jahre. Dies wäre der Mindestwert.
2. Bewertung der anderen notierten Notenbanken.
3. Die Entwicklung des Eigenkapitals.
4. Die jeweils aktuellen Aktienkurse. Auch diese sollten eine Mindsthöhe vorgeben.
Daraus ergibt sich für mich, dass die Spekulation keineswegs irreal ist. Wie einige offizielle schweizerische Beobachter oder die SNB die Kursentwicklung offiziell einschätzen, ist dabei belanglos.
Selbstverständlich handelt es sich um eine Spekulation, bei der wir aktuell "eher" noch unterhalb der Wertuntergrenze einer etwaigen Abfindung und der Werteinschätzung der SNB selbst stehen. Die Wertuntergrenze sollte bei ca. 3.000 CHF verlaufen. Die Obergrenze könnte man bei X% unterhalb des Eigenkapitals pro Aktie vermuten, das sich auf knapp 1 Mio. pro Aktie beläuft.
Daher sehe ich die SNB Aktie als eine attraktive Mischung aus geringem Risiko und hoher Chance an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.582.204 von Merger-one am 23.08.17 12:40:45Bei aller Wertschätzung für merger-one: Ich halte die SNB-Spekulation für substanzlos, die Argumentation erscheint mir konstruiert. Warum sollte das Nationalbankgesetz fragwürdig sein? Weil es deutschen Spekulanten nicht gefällt?
Die Argumentation "Da nicht nur private Aktionäre aus Deutschalnd zu den Betroffenen zählen würden, sondern deutlich mehr Ö-R aus der Schweiz, darf man bezweifeln, dass dies realistischerweise so umgesetzt würde. Es wäre eine Art Raubzug zulasten der freien Aktionäre und würde sicherlich massive negative Begleiteffekte haben. Ob die Klauseln bei Klagen Bestand hätten, ist ebenfalls fraglich." halte ich ebenfalls nicht für stichhaltig.
1) Nach den Regelungen des Nationalbankgesetzes würden die Kantonen einen wesentlichen Teil des Reservefonds erhalten, mithin gäbe es für die öffentlich-rechtlichen schweizerischen Aktionäre keinen Grund zur Klage.
2) Warum sollten die Klauseln keinen Bestand haben? Sie sind im Nationbankgesetz verankert und in der Schweiz allgemein bekannt und akzeptiert. Einen Raubzug zu Lasten irgendwelcher deutschen Minderheitsaktionäre, die sich jenseits der gesetzlichen Regelungen irgendetwas zusammenreimen, ist nirgendwo zu erkennen.
Ich werde die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen und gehe davon aus, dass diese (aus meiner Sicht substanzlose) Spekulationsblase mit der Zeit in sich zusammenfallen wird.
Die Argumentation "Da nicht nur private Aktionäre aus Deutschalnd zu den Betroffenen zählen würden, sondern deutlich mehr Ö-R aus der Schweiz, darf man bezweifeln, dass dies realistischerweise so umgesetzt würde. Es wäre eine Art Raubzug zulasten der freien Aktionäre und würde sicherlich massive negative Begleiteffekte haben. Ob die Klauseln bei Klagen Bestand hätten, ist ebenfalls fraglich." halte ich ebenfalls nicht für stichhaltig.
1) Nach den Regelungen des Nationalbankgesetzes würden die Kantonen einen wesentlichen Teil des Reservefonds erhalten, mithin gäbe es für die öffentlich-rechtlichen schweizerischen Aktionäre keinen Grund zur Klage.
2) Warum sollten die Klauseln keinen Bestand haben? Sie sind im Nationbankgesetz verankert und in der Schweiz allgemein bekannt und akzeptiert. Einen Raubzug zu Lasten irgendwelcher deutschen Minderheitsaktionäre, die sich jenseits der gesetzlichen Regelungen irgendetwas zusammenreimen, ist nirgendwo zu erkennen.
Ich werde die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen und gehe davon aus, dass diese (aus meiner Sicht substanzlose) Spekulationsblase mit der Zeit in sich zusammenfallen wird.
Du gehtst auf die nicht widerlegbaren Argumente nicht ein. Deine Argumentation wird selbst von der SNB widerlegt.
Es gibt auch kein Gesetz, das den Börsenwert der SNB auf maximal 300 / 100 Mio. CHF festlegt.
Wir sind weiterhin unter der ableitbaren Wertuntergrenze aufgrund der Anleihenbewertung.
Man kann auch nicht von einer 1997 fehlgeschlagenen Spekulation auf heute / zukünftige Kurse schließen. Zitat (nicht wörtlich) Peter Lynch: Man kann die Zukunft nicht im Rückspiegel erkennen.
In §304 Abs. 2 AktK steht auch eine Bewertungsnorm bei Abfindungen als Mindestgröße, der zwar dort steht, aber nicht mehr angewendet wird. Genau so wäre es vermutlich mit dieser ominösen 275 CHF Klausel. **** Vorsicht **** Spekulation ****
Es gibt auch kein Gesetz, das den Börsenwert der SNB auf maximal 300 / 100 Mio. CHF festlegt.
Wir sind weiterhin unter der ableitbaren Wertuntergrenze aufgrund der Anleihenbewertung.
Man kann auch nicht von einer 1997 fehlgeschlagenen Spekulation auf heute / zukünftige Kurse schließen. Zitat (nicht wörtlich) Peter Lynch: Man kann die Zukunft nicht im Rückspiegel erkennen.
In §304 Abs. 2 AktK steht auch eine Bewertungsnorm bei Abfindungen als Mindestgröße, der zwar dort steht, aber nicht mehr angewendet wird. Genau so wäre es vermutlich mit dieser ominösen 275 CHF Klausel. **** Vorsicht **** Spekulation ****
SNB
Wirtschaftsprüfer : Bewertungsgutachten
Investmentziel besonderer Art
An der Börse werden Unternehmenswerte gehandelt.
Die SNB ist milliardenschwer und vorbildlich geführt.
Sie ist ein exzellentes Unternehmen, das seinesgleichen sucht.
Dennoch wird sie mit 280 Mio CHF an der Börse
bewertet.
Das ist für viele völlig unverständlich.
Voneinander unabhängige Wirtschaftsprüfer
würden sicher nicht diesen Wert ermitten :
Nämlich 280 Mio CHF für die Schweizerische Nationalbank .
Die anderen Notenbanken scheinen fair bewertet zu sein;
also Wert und Bewertung an der Börse im Einklang.
Gerade das sehen so manche Anleger bei der SNB
als nicht gegeben.
Sie halten es für schwer nachvollziebar, dass die SNB
billiger sein soll als die anderen drei und
schlichtweg für realitätsfern,
dass die SNB 280 Mio CHF wert sein soll.
Um der Bewertung der SNB den spekulativen
Charakter zu nehmen, wäre es ratsam,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der
Bewertung der SNB zu beauftragen.
Klärungsbedürftig ist also,
ist die SNB soviel wert wie sie an der
Börse bewertet wird ?
PwC
EY
KPMG
Deloitte
Die Dividende eines sich in der Minderheit befindlichen Privataktionärs
kann ganz sicher nicht Milliardenwerte zu Millionen reduzieren.
Wirtschaftsprüfer : Bewertungsgutachten
Investmentziel besonderer Art
An der Börse werden Unternehmenswerte gehandelt.
Die SNB ist milliardenschwer und vorbildlich geführt.
Sie ist ein exzellentes Unternehmen, das seinesgleichen sucht.
Dennoch wird sie mit 280 Mio CHF an der Börse
bewertet.
Das ist für viele völlig unverständlich.
Voneinander unabhängige Wirtschaftsprüfer
würden sicher nicht diesen Wert ermitten :
Nämlich 280 Mio CHF für die Schweizerische Nationalbank .
Die anderen Notenbanken scheinen fair bewertet zu sein;
also Wert und Bewertung an der Börse im Einklang.
Gerade das sehen so manche Anleger bei der SNB
als nicht gegeben.
Sie halten es für schwer nachvollziebar, dass die SNB
billiger sein soll als die anderen drei und
schlichtweg für realitätsfern,
dass die SNB 280 Mio CHF wert sein soll.
Um der Bewertung der SNB den spekulativen
Charakter zu nehmen, wäre es ratsam,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der
Bewertung der SNB zu beauftragen.
Klärungsbedürftig ist also,
ist die SNB soviel wert wie sie an der
Börse bewertet wird ?
PwC
EY
KPMG
Deloitte
Die Dividende eines sich in der Minderheit befindlichen Privataktionärs
kann ganz sicher nicht Milliardenwerte zu Millionen reduzieren.
Auf die sonderbaren Beiträge des Users "InvestorWissen" werde ich nicht näher eingehen, da meine Zeit begrenzt ist. Im Übrigen sollte sich "InvestorWissen" erst einmal mit den unterschiedlichen Rahmenbedingungen (Gesetze/Satzungen) der verschiedenen Notenbanken vertraut machen, bevor er Bewertungsvergleiche anstellt (die allerdings auch im Fall zutreffender Grundannahmen rein akademischer Natur wären).
@Merger-one
Deine sogenannte Anleihebewertung ist eine Momentaufnahme. Veränderte Zinssätze führen zu völlig anderen Ergebnissen.
Parallelvergleiche zum Deutschen Aktiengesetz sind nicht zielführend, weil es sich bei der SNB um eine Gesellschaft handelt, die schweizerischem Recht unterliegt.
Ich möchte aber nicht zu viel Zeit in die SNB-Diskussionen stecken, zumal sich an den derzeit bestehenden Regelungen nichts ändern wird. Alle gegenteiligen Annahmen sind bodenlose Spekulation.
Meine Einwände bzw. meine Warnung habe ich formuliert, jeder muss nun für sich entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.
@Merger-one
Deine sogenannte Anleihebewertung ist eine Momentaufnahme. Veränderte Zinssätze führen zu völlig anderen Ergebnissen.
Parallelvergleiche zum Deutschen Aktiengesetz sind nicht zielführend, weil es sich bei der SNB um eine Gesellschaft handelt, die schweizerischem Recht unterliegt.
Ich möchte aber nicht zu viel Zeit in die SNB-Diskussionen stecken, zumal sich an den derzeit bestehenden Regelungen nichts ändern wird. Alle gegenteiligen Annahmen sind bodenlose Spekulation.
Meine Einwände bzw. meine Warnung habe ich formuliert, jeder muss nun für sich entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.
Selbstverständlich kann sich die Wertuntergrenze der Anleihenbewertung verändern. Die Bandbreite ist akteúell schon groß (3.000 bis 150.000). Aber nicht auf 275 CHF, das ist wohl gesichert. Damit geht die Regelung des NatBankG ins Lehre und wir können sie ad acta legen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.584.466 von Merger-one am 23.08.17 16:42:22Guten Abend,
eine Frage habe ich noch Herr Schröder:
Erklären Sie mir bitte die Position:
Notenumlauf in den Passiven (=Kapitalquellen)
Diese Position wird von der SNB durch ihr Mandat selbst "verwaltet/hergestellt"
Liegt hier nicht eine gewisse "Macht" ?
Vielen Dank für die schöne Diskussion und beste Grüße
eine Frage habe ich noch Herr Schröder:
Erklären Sie mir bitte die Position:
Notenumlauf in den Passiven (=Kapitalquellen)
Diese Position wird von der SNB durch ihr Mandat selbst "verwaltet/hergestellt"
Liegt hier nicht eine gewisse "Macht" ?
Vielen Dank für die schöne Diskussion und beste Grüße
Die schweizerische Wirtschaftszeitung Finanz und Wirtschaft zum Bernecker-Tipp SNB (mit einigen Hinweisen auf unterschiedliche Rahmenbedingungen für Aktionäre bei verschiedenen Nationalbanken) -> https://www.fuw.ch/article/snb-aktien-sind-nicht-einzigartig…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.fuw.ch/article/snb-aktien-sind-nicht-einzigartig…
Fernab der Geldpolitik macht die Schweizerische Nationalbank (SNB (SNBN 3079 5.19%)) derzeit Schlagzeilen: Ihre Aktien stiegen am Montag auf das Allzeithöchst von 3200 Fr. Allein dieses Jahr beträgt der Anstieg damit gut 80%.
Ein möglicher Grund für die jüngste Rally könnte gemäss dem Finanzportal Cash ein deutscher Börsenbrief vom Juli sein. Darin argumentiert Autor Hans A. Bernecker, dass die Aktien der SNB deutlich unterbewertet sind.
Die Nationalbank profitiere gegenwärtig wie kein anderer Akteur vom steigenden Euro-Franken-Kurs, schreibt Bernecker. Der für seine Aktienbewertung herangezogene Unternehmenswert von etwa 1,2 Mrd. Fr. stehe in einem Missverhältnis zur Marktkapitalisierung von 215 Mio. Fr. im Juli.
Aktien als sicherer Hafen
Die SNB-Titel sind aber keine normalen Aktien. Die Nationalbank arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern in öffentlichem Auftrag. Ausser der gesetzlich festgelegten Dividende von 6% des ursprünglichen Aktienkapitals von 25 Mio. Fr. haben die Aktionäre keinen finanziellen Anspruch. Bei 100 000 Titeln sind das maximal 15 Fr. pro Aktie. Für 2016 betrug die Dividendenrendite magere 0,8%. Die der SPI-Titel lag im Schnitt bei 3,3%.
Zudem schüttet sie erst nach der obligatorischen Zuweisung an die Rückstellung für Währungsreserven aus. Dabei ist nicht gesichert, dass die Nationalbank jedes Jahr eine Dividende zahlt. So strich sie für 2013 bei einem Verlust von gut 9 Mrd. Fr. die Ausschüttung.
Weil die SNB zudem nicht in Konkurs gehen kann, gleichen die Aktien gemäss der Notenbank selbst risikolosen langfristigen Bundesobligationen ohne Fälligkeit. Bei einer solchen «ewigen Anleihe» wird das Kapital nie zurückgezahlt.
Oft werden die Titel daher auch als sicherer Hafen bezeichnet. Ähnlich wie beim Gold (Gold 1292.65 0.47%) werde die Nachfrage durch geopolitische Risiken befeuert. Tatsächlich erreichte auch das Edelmetall vergangene Woche bei 1297 $ je Unze ein neues Jahreshöchst. Historisch ist die Korrelation zwischen Gold und dem SNB-Aktienkurs aber tief.
Zwei weitere Notenbanken kotiert
Wegen der Kotierung ist die SNB zwar eine Exotin unter den Notenbanken, ganz allein ist sie jedoch nicht. Weltweit sind die Aktien von zwei weiteren Instituten kotiert: die der griechischen und die der belgischen Notenbank. Die Anteile der Bank of Japan (BoJ) und der Reserve Bank of South Africa sind auch im Besitz privater Investoren, sie werden aber ausserbörslich gehandelt.
Die Besitzverhältnisse sind historisch gewachsen. Die Aktien der SNB werden seit der Gründung der Nationalbank 1907 an der Börse gehandelt. Die Eigentumsverhältnisse blieben seither stabil: Gut 63% der 100 000 Namenaktien hielten 2016 Kantone, Kantonalbanken und andere öffentlich-rechtliche Aktionäre. Der Rest entfiel auf private Anleger.
In Japan hält der Staat seit der Reorganisation der Notenbank 1942 gesetzlich festgelegt mindestens 55% von 1 Mio. Bank-of-Japan-Aktien. Der Rest wird öffentlich gehandelt. Die Dividendenpolitik gleicht derjenigen der SNB. Die Ausschüttung ist auf 5% des Nennwerts von 45 Yen je Aktie beschränkt und wird erst ausgerichtet, wenn die Rückstellung für Währungsreserven gewährleistet ist.
Die Banque Nationale de Belgique (BNB) wurde 1850 mit privatem Kapital gegründet. Heute sind die 400 000 Aktien der Notenbank je zur Hälfte zwischen der Regierung und privaten Investoren aufgeteilt. Anders als die SNB und die BoJ zahlt die BNB die Dividende von 1.50 € – 6% des Nennwerts – vor der Rückstellung aus. Letztere wird durch den Bankrat festgelegt. Bleibt vom Gewinn etwas übrig, müssen davon erneut 50% an die Aktionäre fliessen. 2017 wurde eine Nettodividende von 98 € je Titel ausgezahlt.
Auch die fast 20 Mio. Aktien der Bank of Greece (BoG) sind seit 1930 nach dem Inkrafttreten des Notenbankgesetzes von 1927 an der Athener Börse kotiert. Mit fast zwei Dritteln ist der grösste Teil privaten Investoren vorbehalten. Die Ausschüttung ist nicht begrenzt. 2017 betrug die Dividende 0.6720 €.
Fehlende Mitsprache
Das Mitspracherecht der Aktionäre ist bei allen öffentlich gehandelten Notenbanken eingeschränkt. In der Schweiz findet das Aktienrecht neben dem Nationalbankengesetz ergänzend Anwendung. So können die Privataktionäre an der Generalversammlung (GV) im Hinblick auf die Gewinnverwendung nur über die Dividende von 15 Fr. entscheiden. Auch wählen sie lediglich fünf der elf Bankratpositionen, die restlichen werden durch den Bundesrat besetzt. Insgesamt liegen 80% der Stimmrechte in den Händen öffentlicher Institutionen.
Die Gouverneure der BoJ werden vom Kabinett ernannt. Auch hier können die Aktionäre somit keinen Einfluss auf die Geldpolitik nehmen. Ähnlich ist die Situation bei der BoG. In Belgien setzt der König den gesamten Bankrat ein, der die geldpolitischen Entscheide fällt. Die privaten Investoren können einzig die Finanzaufsicht bestimmen.
Als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sind BNB und BoG zudem nicht frei in ihrer Geldpolitik. Sie üben lediglich das ihnen übertragene Mandat aus. Dazu gehören das Herausgeben der Banknoten sowie das Management der Fremdwährungsreserven.
In Bezug auf die Performance der Notenbankaktien verblassen jedoch andere neben der SNB. Seit 2000 haben sich einzig die Anteile der belgischen Notenbank ebenfalls verteuert. Derzeit kosten sie 2900 € – eine Verdopplung seit Anfang der Nullerjahre. Die Aktionäre der BoJ und der griechischen Notenbank mussten dagegen vor allem nach 2008 einen deutlichen Verlust hinnehmen.
Fernab der Geldpolitik macht die Schweizerische Nationalbank (SNB (SNBN 3079 5.19%)) derzeit Schlagzeilen: Ihre Aktien stiegen am Montag auf das Allzeithöchst von 3200 Fr. Allein dieses Jahr beträgt der Anstieg damit gut 80%.
Ein möglicher Grund für die jüngste Rally könnte gemäss dem Finanzportal Cash ein deutscher Börsenbrief vom Juli sein. Darin argumentiert Autor Hans A. Bernecker, dass die Aktien der SNB deutlich unterbewertet sind.
Die Nationalbank profitiere gegenwärtig wie kein anderer Akteur vom steigenden Euro-Franken-Kurs, schreibt Bernecker. Der für seine Aktienbewertung herangezogene Unternehmenswert von etwa 1,2 Mrd. Fr. stehe in einem Missverhältnis zur Marktkapitalisierung von 215 Mio. Fr. im Juli.
Aktien als sicherer Hafen
Die SNB-Titel sind aber keine normalen Aktien. Die Nationalbank arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern in öffentlichem Auftrag. Ausser der gesetzlich festgelegten Dividende von 6% des ursprünglichen Aktienkapitals von 25 Mio. Fr. haben die Aktionäre keinen finanziellen Anspruch. Bei 100 000 Titeln sind das maximal 15 Fr. pro Aktie. Für 2016 betrug die Dividendenrendite magere 0,8%. Die der SPI-Titel lag im Schnitt bei 3,3%.
Zudem schüttet sie erst nach der obligatorischen Zuweisung an die Rückstellung für Währungsreserven aus. Dabei ist nicht gesichert, dass die Nationalbank jedes Jahr eine Dividende zahlt. So strich sie für 2013 bei einem Verlust von gut 9 Mrd. Fr. die Ausschüttung.
Weil die SNB zudem nicht in Konkurs gehen kann, gleichen die Aktien gemäss der Notenbank selbst risikolosen langfristigen Bundesobligationen ohne Fälligkeit. Bei einer solchen «ewigen Anleihe» wird das Kapital nie zurückgezahlt.
Oft werden die Titel daher auch als sicherer Hafen bezeichnet. Ähnlich wie beim Gold (Gold 1292.65 0.47%) werde die Nachfrage durch geopolitische Risiken befeuert. Tatsächlich erreichte auch das Edelmetall vergangene Woche bei 1297 $ je Unze ein neues Jahreshöchst. Historisch ist die Korrelation zwischen Gold und dem SNB-Aktienkurs aber tief.
Zwei weitere Notenbanken kotiert
Wegen der Kotierung ist die SNB zwar eine Exotin unter den Notenbanken, ganz allein ist sie jedoch nicht. Weltweit sind die Aktien von zwei weiteren Instituten kotiert: die der griechischen und die der belgischen Notenbank. Die Anteile der Bank of Japan (BoJ) und der Reserve Bank of South Africa sind auch im Besitz privater Investoren, sie werden aber ausserbörslich gehandelt.
Die Besitzverhältnisse sind historisch gewachsen. Die Aktien der SNB werden seit der Gründung der Nationalbank 1907 an der Börse gehandelt. Die Eigentumsverhältnisse blieben seither stabil: Gut 63% der 100 000 Namenaktien hielten 2016 Kantone, Kantonalbanken und andere öffentlich-rechtliche Aktionäre. Der Rest entfiel auf private Anleger.
In Japan hält der Staat seit der Reorganisation der Notenbank 1942 gesetzlich festgelegt mindestens 55% von 1 Mio. Bank-of-Japan-Aktien. Der Rest wird öffentlich gehandelt. Die Dividendenpolitik gleicht derjenigen der SNB. Die Ausschüttung ist auf 5% des Nennwerts von 45 Yen je Aktie beschränkt und wird erst ausgerichtet, wenn die Rückstellung für Währungsreserven gewährleistet ist.
Die Banque Nationale de Belgique (BNB) wurde 1850 mit privatem Kapital gegründet. Heute sind die 400 000 Aktien der Notenbank je zur Hälfte zwischen der Regierung und privaten Investoren aufgeteilt. Anders als die SNB und die BoJ zahlt die BNB die Dividende von 1.50 € – 6% des Nennwerts – vor der Rückstellung aus. Letztere wird durch den Bankrat festgelegt. Bleibt vom Gewinn etwas übrig, müssen davon erneut 50% an die Aktionäre fliessen. 2017 wurde eine Nettodividende von 98 € je Titel ausgezahlt.
Auch die fast 20 Mio. Aktien der Bank of Greece (BoG) sind seit 1930 nach dem Inkrafttreten des Notenbankgesetzes von 1927 an der Athener Börse kotiert. Mit fast zwei Dritteln ist der grösste Teil privaten Investoren vorbehalten. Die Ausschüttung ist nicht begrenzt. 2017 betrug die Dividende 0.6720 €.
Fehlende Mitsprache
Das Mitspracherecht der Aktionäre ist bei allen öffentlich gehandelten Notenbanken eingeschränkt. In der Schweiz findet das Aktienrecht neben dem Nationalbankengesetz ergänzend Anwendung. So können die Privataktionäre an der Generalversammlung (GV) im Hinblick auf die Gewinnverwendung nur über die Dividende von 15 Fr. entscheiden. Auch wählen sie lediglich fünf der elf Bankratpositionen, die restlichen werden durch den Bundesrat besetzt. Insgesamt liegen 80% der Stimmrechte in den Händen öffentlicher Institutionen.
Die Gouverneure der BoJ werden vom Kabinett ernannt. Auch hier können die Aktionäre somit keinen Einfluss auf die Geldpolitik nehmen. Ähnlich ist die Situation bei der BoG. In Belgien setzt der König den gesamten Bankrat ein, der die geldpolitischen Entscheide fällt. Die privaten Investoren können einzig die Finanzaufsicht bestimmen.
Als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sind BNB und BoG zudem nicht frei in ihrer Geldpolitik. Sie üben lediglich das ihnen übertragene Mandat aus. Dazu gehören das Herausgeben der Banknoten sowie das Management der Fremdwährungsreserven.
In Bezug auf die Performance der Notenbankaktien verblassen jedoch andere neben der SNB. Seit 2000 haben sich einzig die Anteile der belgischen Notenbank ebenfalls verteuert. Derzeit kosten sie 2900 € – eine Verdopplung seit Anfang der Nullerjahre. Die Aktionäre der BoJ und der griechischen Notenbank mussten dagegen vor allem nach 2008 einen deutlichen Verlust hinnehmen.
SNB
Der Unternehmenswert ist das eine,
der Privataktionär ist das andere
Warum soll denn das Eigentum eines Kantons deswegen
nahezu nichts wert sein, weil ein Privataktionär
beschränkt ist .
Die Schweizerische Nationalbank ist möglicherweise
das wertvollste Unternehmen in der Schweiz.
Und das nicht ohne Grund.
Sie behauptet das kleine aber sehr reiche Land
gegen gewaltige finanzkollapsgefährdete Währungsräume,
wirtschaftet im zurückliegenden Zehnjahreszeitraum
per Saldo wirtschaftlich erfolgreich,
hat erhebliche Vermögenswerte aufgebaut,
kaum ein zweites Management würde eine
ähnliche Erfolgsbilanz aufweisen können und
erhält für alles das niemals öffentliche Anerkennung,
sondern ausschliesslich Kritik.
Sie ist zudem sicher nicht 300 Millionen Franken wert.
Auf diesen Wert der SNB würde kaum einer ernsthaft
kommen;
weder mit wirtschaftlichem Sachverstand noch
intuitiv.
Das Nationalbankgesetz sieht keine Börsenkapitalisierungs-
obergrenze vor.
Die SNB ist börsennotiert, die Preise werden an der Börse
aufgrund von Angebot und Nachfrage festgestellt.
Kantone, Kantonalbanken und Gemeinden haben
ein Anrecht auf eine adäquate Bewertung ihres
Unternehmens.
Sie sind mit 75 % der Stimmen die Mehrheitseigner.
Es gibt Beschränkungen im NBG,
jedoch ändert ein minderheitlicher Privataktionär
nichts an dem Wert des Eigentums vor allem der Kantone.
Warum soll denn das Eigentum eines Kantons deswegen
nahezu nichts wert sein, weil ein Privataktionär
beschränkt ist .
Die SNB kauft für Milliarden US-Aktien.
Und das kann sie, weil sie die SNB ist und nicht
irgendeine andere Notenbank.
Diese Milliarden sind und bleiben Milliarden und
diese Milliarden werden nicht deswegen zu einem
Bruchteil, weil ein Privataktionär beschränkt ist.
Ein derartiges Bilanzierungsgesetz gibt es nicht.
Zudem erklärt die SNB ihre Aktien
hinsichtlich der Kursentwicklung für risikolos,
einer ausfallgefährdungsfreien Obligation
mit erstklassigem Schuldner gleich, eben sicher.
Genau das, was viele andere wohl kaum bieten können.
Üblicherweise werden Wirtschaftsprüfer mit der
Bewertung von Werten beauftragt.
Besonders in diesem Fall vielleicht sinnvoll,
in dem ein milliardenschweres
Vorzeigeunternehmen unverständlicherweise
weithin heruntergeredet wird.
Es sind Firmen wie
EY
PwC
Deloitte
KPMG
gefragt, für Orientierung zu sorgen.
Gutes wird gut, Schlechtes wird schlecht bewertet.
Der Unternehmenswert ist das eine,
der Privataktionär ist das andere
Warum soll denn das Eigentum eines Kantons deswegen
nahezu nichts wert sein, weil ein Privataktionär
beschränkt ist .
Die Schweizerische Nationalbank ist möglicherweise
das wertvollste Unternehmen in der Schweiz.
Und das nicht ohne Grund.
Sie behauptet das kleine aber sehr reiche Land
gegen gewaltige finanzkollapsgefährdete Währungsräume,
wirtschaftet im zurückliegenden Zehnjahreszeitraum
per Saldo wirtschaftlich erfolgreich,
hat erhebliche Vermögenswerte aufgebaut,
kaum ein zweites Management würde eine
ähnliche Erfolgsbilanz aufweisen können und
erhält für alles das niemals öffentliche Anerkennung,
sondern ausschliesslich Kritik.
Sie ist zudem sicher nicht 300 Millionen Franken wert.
Auf diesen Wert der SNB würde kaum einer ernsthaft
kommen;
weder mit wirtschaftlichem Sachverstand noch
intuitiv.
Das Nationalbankgesetz sieht keine Börsenkapitalisierungs-
obergrenze vor.
Die SNB ist börsennotiert, die Preise werden an der Börse
aufgrund von Angebot und Nachfrage festgestellt.
Kantone, Kantonalbanken und Gemeinden haben
ein Anrecht auf eine adäquate Bewertung ihres
Unternehmens.
Sie sind mit 75 % der Stimmen die Mehrheitseigner.
Es gibt Beschränkungen im NBG,
jedoch ändert ein minderheitlicher Privataktionär
nichts an dem Wert des Eigentums vor allem der Kantone.
Warum soll denn das Eigentum eines Kantons deswegen
nahezu nichts wert sein, weil ein Privataktionär
beschränkt ist .
Die SNB kauft für Milliarden US-Aktien.
Und das kann sie, weil sie die SNB ist und nicht
irgendeine andere Notenbank.
Diese Milliarden sind und bleiben Milliarden und
diese Milliarden werden nicht deswegen zu einem
Bruchteil, weil ein Privataktionär beschränkt ist.
Ein derartiges Bilanzierungsgesetz gibt es nicht.
Zudem erklärt die SNB ihre Aktien
hinsichtlich der Kursentwicklung für risikolos,
einer ausfallgefährdungsfreien Obligation
mit erstklassigem Schuldner gleich, eben sicher.
Genau das, was viele andere wohl kaum bieten können.
Üblicherweise werden Wirtschaftsprüfer mit der
Bewertung von Werten beauftragt.
Besonders in diesem Fall vielleicht sinnvoll,
in dem ein milliardenschweres
Vorzeigeunternehmen unverständlicherweise
weithin heruntergeredet wird.
Es sind Firmen wie
EY
PwC
Deloitte
KPMG
gefragt, für Orientierung zu sorgen.
Gutes wird gut, Schlechtes wird schlecht bewertet.
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SNB
Ist das öffentlich-rechtliche Eigentum
an der SNB 160 Mio CHF wert ?
und
ist ein Substanzwert erst ein Substanzwert
im Untergangsfall ?
Die Schweizerische Nationalbank ist ein hochwertvolles
Musterunternehmen :
Vom Internetauftritt, über die Unternehmensführung
bis hin zu ihrem Wert.
Sie ist weitverbreitet öffentlicher Kritik ausgesetzt,
ohne die katastrophale Alternative zu bedenken.
Eigentümer dieses vermutlich wertvollsten
"Stück" Schweiz sind gem. NBG die Aktionäre.
Mehrheitseigner wiederum sind die Kantone und
Kantonalbanken.
Eine Börsenkapialisierung von 300 Mio CHF
führt zu ihrem Anteil von ca. 160 Mio CHF.
Beträgt der Wert der ö-r Anteile an der SNB
tatsächlich 160 Mio CHF ?
Würde bei einem going private, also im Falle
eines Delistings die Bewertung beibehalten ?
Würden dann Milliarden an US-Aktien mit
160 Millionen in den Bilanzen stehen ?
Es gibt Rechnungslegungsstandards, die
Grundsätze für die Bewertung von Vermögen
und Schulden, Erträgen und Aufwand vorgeben.
Niemals würden von Wirtschaftsprüfern
EY
PwC
Deloitte
KPMG
die zu
bewertenden Werte der SNB
mit 300 Mio CHF bewertet.
Und sie würden keineswegs der Idee verfallen,
dass die Werte erst im Auflösungsfalle ihren
eigentlichen Wert entfalten.
Im Untergangsfall nämlich haben Werte meist
keinen Wert mehr.
Eine Investition in die SNB ist keine Spekulation.
Eine Investition in die SNB ist ein Engagement
in das Beste, was die Schweiz zu bieten hat.
Ist das öffentlich-rechtliche Eigentum
an der SNB 160 Mio CHF wert ?
und
ist ein Substanzwert erst ein Substanzwert
im Untergangsfall ?
Die Schweizerische Nationalbank ist ein hochwertvolles
Musterunternehmen :
Vom Internetauftritt, über die Unternehmensführung
bis hin zu ihrem Wert.
Sie ist weitverbreitet öffentlicher Kritik ausgesetzt,
ohne die katastrophale Alternative zu bedenken.
Eigentümer dieses vermutlich wertvollsten
"Stück" Schweiz sind gem. NBG die Aktionäre.
Mehrheitseigner wiederum sind die Kantone und
Kantonalbanken.
Eine Börsenkapialisierung von 300 Mio CHF
führt zu ihrem Anteil von ca. 160 Mio CHF.
Beträgt der Wert der ö-r Anteile an der SNB
tatsächlich 160 Mio CHF ?
Würde bei einem going private, also im Falle
eines Delistings die Bewertung beibehalten ?
Würden dann Milliarden an US-Aktien mit
160 Millionen in den Bilanzen stehen ?
Es gibt Rechnungslegungsstandards, die
Grundsätze für die Bewertung von Vermögen
und Schulden, Erträgen und Aufwand vorgeben.
Niemals würden von Wirtschaftsprüfern
EY
PwC
Deloitte
KPMG
die zu
bewertenden Werte der SNB
mit 300 Mio CHF bewertet.
Und sie würden keineswegs der Idee verfallen,
dass die Werte erst im Auflösungsfalle ihren
eigentlichen Wert entfalten.
Im Untergangsfall nämlich haben Werte meist
keinen Wert mehr.
Eine Investition in die SNB ist keine Spekulation.
Eine Investition in die SNB ist ein Engagement
in das Beste, was die Schweiz zu bieten hat.
Es arbeitet hart:
Heute pusht Bernecker mal wieder mit seichten, schwammigen Argumenten die Aktie der SNB, man sieht´s gleich an der Kursentwicklung. Dem außenstehenden Beobachter stellt sich die Frage, ob Bernecker tatsächlich an den Unfug glaubt, den er schreibt.
SNB
Unternehmensführung und Wert
werden heruntergeredet.
Unternehmenswertermittlung geboten
Infragestellungen der Unternehmensführung als auch
des Wertes der SNB scheinen üblich zu sein.
Richtig ist jedoch vielmehr, dass die SNB ein
excellent geführtes Milliardenunternehmen ist.
Hinsichtlich Wertumfang und Wertqualität ihrer
Vermögenswerte nimmt sie weltweit einen Spitzenplatz ein,
hinsichtlich ihrer Bewertung jedoch den Endplatz.
Die Notenbank von Singapur, MAS,
ebenfalls eine Notenbank eines reichen Staates,
ist nicht börsennotiert,
steht jedoch bei ihren Eigentümern bewertet in
deren Büchern,
und das wohl mit schlechteren Bilanzkennziffern,
jedoch wohl zu einem höheren Wert als der der
SNB .
Unternehmensbewertungen erfolgen von
Wirtschaftsprüfern und entziehen der
Spekulation den Boden :
EY
PwC
Deloitte
KPMG
Die Haupteigentümer der SNB, 48 Kantone und
Kantonalbanken, haben sicher kein Interesse,
dass ihr Anteil an der wohl besten Notenbank
weltweit mit 160 Millionen Franken bewertet wird.
Unternehmensführung und Wert
werden heruntergeredet.
Unternehmenswertermittlung geboten
Infragestellungen der Unternehmensführung als auch
des Wertes der SNB scheinen üblich zu sein.
Richtig ist jedoch vielmehr, dass die SNB ein
excellent geführtes Milliardenunternehmen ist.
Hinsichtlich Wertumfang und Wertqualität ihrer
Vermögenswerte nimmt sie weltweit einen Spitzenplatz ein,
hinsichtlich ihrer Bewertung jedoch den Endplatz.
Die Notenbank von Singapur, MAS,
ebenfalls eine Notenbank eines reichen Staates,
ist nicht börsennotiert,
steht jedoch bei ihren Eigentümern bewertet in
deren Büchern,
und das wohl mit schlechteren Bilanzkennziffern,
jedoch wohl zu einem höheren Wert als der der
SNB .
Unternehmensbewertungen erfolgen von
Wirtschaftsprüfern und entziehen der
Spekulation den Boden :
EY
PwC
Deloitte
KPMG
Die Haupteigentümer der SNB, 48 Kantone und
Kantonalbanken, haben sicher kein Interesse,
dass ihr Anteil an der wohl besten Notenbank
weltweit mit 160 Millionen Franken bewertet wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.648.652 von InvestorWissen am 01.09.17 16:37:21@InvestorWissen
Deine Beiträge sind einfach nur abstrus, es handelt sich quasi um eine Extremvariante des hirnrissigen Berneckergeblubbers. Seid Ihr so ahnungslos/naiv oder wollt Ihr Eure Leser für dumm verkaufen (was bei vielen Lesern der Actien-Boerse sicherlich gelingen mag)? Die SNB lässt sich nicht wie ein normales Unternehmen bewerten. Die Rechte der freien Aktionäre sind im Nationalbankgesetz geregelt. Auch Vergleiche mit anderen Notenbanken verbieten sich, weil die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich voneinander abweichen. Mit Deiner skurrilen Forderung, Wirtschaftsprüfer sollten den "Unternehmenswert" der SNB bestimmen, machst Du Dich nur lächerlich.
Deine Beiträge sind einfach nur abstrus, es handelt sich quasi um eine Extremvariante des hirnrissigen Berneckergeblubbers. Seid Ihr so ahnungslos/naiv oder wollt Ihr Eure Leser für dumm verkaufen (was bei vielen Lesern der Actien-Boerse sicherlich gelingen mag)? Die SNB lässt sich nicht wie ein normales Unternehmen bewerten. Die Rechte der freien Aktionäre sind im Nationalbankgesetz geregelt. Auch Vergleiche mit anderen Notenbanken verbieten sich, weil die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich voneinander abweichen. Mit Deiner skurrilen Forderung, Wirtschaftsprüfer sollten den "Unternehmenswert" der SNB bestimmen, machst Du Dich nur lächerlich.
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist heute ein Artikel "Notenbank wird zum Spekulationsobjekt" erschienen, den Bernecker und "InvestorWissen" - am besten mehrfach - sorgfältig durchlesen sollten.
Zitat: "Anleger, die wegen der vermeintlichen Unterbewertung auf steigende Kurse spekulieren, folgen immer gleichen Argumenten: Die SNB sitzt auf einem großen Haufen Aktien und Gold; die Devisenreserven summieren auch auf mehr als 720 Milliarden Schweizer Franken; angesichts der Euroaufwertung winken im weiteren Jahresverlauf (Buch-)Gewinne in zweistelliger Milliardenhöhe. Da könne es doch nichts sein, dass die Notenbanken nur 300 Millionen Franken auf die Börsenwaage bringe, zumal andere börsennotierte Zentralbanken höher bewertet seien, obschon sie viel weniger Vermögen in der Bilanz hätten als die Schweizer.
Dennoch, das kann sein. Mit derlei Argumenten wird eine Phantasie beschworen, die es de facto nicht gibt. Denn die im Notenbankgesetz gefesselte SNB entzieht sich den gängigen Bewertungsmustern. Die Privataktionäre partizipieren nicht am steigenden Vermögen und an erhöhten Gewinnen der Notenbank. Ihr Dividendenanspruch ist auf höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals oder 15 Franken je Aktie begrenzt. Zudem hat keiner von ihnen mehr als 100 Stimmen.
Privataktionäre haben also keinerlei Einfluss, geschweige denn Durchgriff. Eine Übernahme der SNB, die zu knapp 75 Prozent in öffentlich-rechtlicher Hand liegt, ist also unmöglich.
Kursphantasie gibt es allenfalls im negativen Sinne, nämlich dann, wenn die Dividende ausfällt, was auch schon passiert ist."
Im Artikel wird desweiteren ein Vertreter der Schweizer Privatbank Pictet zitiert. "Nach dessen Wahrnehmung sind Leute im Markt unterwegs, die SNB-Aktien verkaufen wollten und daher interessiert daran seien, den Kurs nach oben zu treiben".
Zwei Sätze weiter findet dann noch Berneckers Actien-Börse namentliche Erwähnung.
Zitat: "Anleger, die wegen der vermeintlichen Unterbewertung auf steigende Kurse spekulieren, folgen immer gleichen Argumenten: Die SNB sitzt auf einem großen Haufen Aktien und Gold; die Devisenreserven summieren auch auf mehr als 720 Milliarden Schweizer Franken; angesichts der Euroaufwertung winken im weiteren Jahresverlauf (Buch-)Gewinne in zweistelliger Milliardenhöhe. Da könne es doch nichts sein, dass die Notenbanken nur 300 Millionen Franken auf die Börsenwaage bringe, zumal andere börsennotierte Zentralbanken höher bewertet seien, obschon sie viel weniger Vermögen in der Bilanz hätten als die Schweizer.
Dennoch, das kann sein. Mit derlei Argumenten wird eine Phantasie beschworen, die es de facto nicht gibt. Denn die im Notenbankgesetz gefesselte SNB entzieht sich den gängigen Bewertungsmustern. Die Privataktionäre partizipieren nicht am steigenden Vermögen und an erhöhten Gewinnen der Notenbank. Ihr Dividendenanspruch ist auf höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals oder 15 Franken je Aktie begrenzt. Zudem hat keiner von ihnen mehr als 100 Stimmen.
Privataktionäre haben also keinerlei Einfluss, geschweige denn Durchgriff. Eine Übernahme der SNB, die zu knapp 75 Prozent in öffentlich-rechtlicher Hand liegt, ist also unmöglich.
Kursphantasie gibt es allenfalls im negativen Sinne, nämlich dann, wenn die Dividende ausfällt, was auch schon passiert ist."
Im Artikel wird desweiteren ein Vertreter der Schweizer Privatbank Pictet zitiert. "Nach dessen Wahrnehmung sind Leute im Markt unterwegs, die SNB-Aktien verkaufen wollten und daher interessiert daran seien, den Kurs nach oben zu treiben".
Zwei Sätze weiter findet dann noch Berneckers Actien-Börse namentliche Erwähnung.
SNB
Wirtschaftsprüfer
Presseveröffentlichungen
Investment in eine adäquate Börsenbewertung
Herunterreden des Kantons- und Kantonalbankvermögen
Ein beschränkter Privataktionär ist das eine,
die Börsenkapitalisierung eines hervorragend geführten
Milliardenunternehmens ist das andere.
Diese beiden Einzeltatbestände sind zu entkoppeln.
Sie stehen in keiner Verbindung zueinander,
werden jedoch zum unerklärlichen Schmälern des Vermögens
der öffentlich-rechlichen Eigentümer weiterhin bemüht.
Entscheidend ist das Vermögen der Kantone und Kantonalbanken.
Dieses wird mit 160 Millionen Franken bewertet.
Wirtschaftsprüfer wie
EY
PwC
Deloitte
KPMG
werden keinesfalls das Eigentum i.H.v. 52 % der 48 Kantone
und Kantonalbanken mit 160 Millionen bewerten,
also ca. 3 Millionen durchschnittlich für jede Körperschaft.
Dieses öffentliche Eigentum gilt es fachkundig zu bewerten,
scheint doch ein ausgeprägtes Interesse am
Herunterreden der Politik
der SNB und ihres Wertes zu bestehen.
Es stellt sich die Frage nach dem Hintergrund des
unaufhörlichen Schmälerns der Notenbankpolitik
und des Wertes der SNB und damit des Eigentums
der Kantone und Kantonalbanken.
Jedem sollte an der richtigen Einschätzung des
Unternehmenswertes gelegen sein, um eine
Unterbewertung zu vermeiden, wie dies auch zum
Kernaufgabenbereich des Investor Relation zählt.
Das öffentlich-rechtliche Eigentum an der SNB
ist jedenfalls nicht 160 Millionen CHF wert.
Presseberichterstattung zufolge werden einem
Engagement in die SNB
unmögliche Motivationen zugeschrieben :
Zugriffsrechte auf Vermögen und Gewinn, Übernahme .
Diese Beweggründe können mangels Grundlage
gar nicht existieren.
Richtig ist vielmehr, dass begrenzte Rechte einer minderheitlichen
Aktionärsschaft nicht eine Börsenkapitalisierung
eines Unternehmens hervorbringen können.
Warum soll denn das Eigentum eines Kantons oder einer
Kantonalbank deswegen nahezu nichts wert sein, weil ein
Privataktionär beschränkt ist .
Das Nationalbankgesetz sieht keine Börsenkapitalisierungs-
obergrenze vor.
Kantone, Kantonalbanken und Gemeinden haben
ein Anrecht auf eine adäquate Bewertung ihres
Unternehmens.
Eine Investition in die SNB ist keine Spekulation.
Eine Investition in die SNB ist ein Engagement
in das Beste, was die Schweiz zu bieten hat,
vereint in einer gemeinsamen Valorennummer
mit den Kantonen und Kantonalbanken.
Wirtschaftsprüfer
Presseveröffentlichungen
Investment in eine adäquate Börsenbewertung
Herunterreden des Kantons- und Kantonalbankvermögen
Ein beschränkter Privataktionär ist das eine,
die Börsenkapitalisierung eines hervorragend geführten
Milliardenunternehmens ist das andere.
Diese beiden Einzeltatbestände sind zu entkoppeln.
Sie stehen in keiner Verbindung zueinander,
werden jedoch zum unerklärlichen Schmälern des Vermögens
der öffentlich-rechlichen Eigentümer weiterhin bemüht.
Entscheidend ist das Vermögen der Kantone und Kantonalbanken.
Dieses wird mit 160 Millionen Franken bewertet.
Wirtschaftsprüfer wie
EY
PwC
Deloitte
KPMG
werden keinesfalls das Eigentum i.H.v. 52 % der 48 Kantone
und Kantonalbanken mit 160 Millionen bewerten,
also ca. 3 Millionen durchschnittlich für jede Körperschaft.
Dieses öffentliche Eigentum gilt es fachkundig zu bewerten,
scheint doch ein ausgeprägtes Interesse am
Herunterreden der Politik
der SNB und ihres Wertes zu bestehen.
Es stellt sich die Frage nach dem Hintergrund des
unaufhörlichen Schmälerns der Notenbankpolitik
und des Wertes der SNB und damit des Eigentums
der Kantone und Kantonalbanken.
Jedem sollte an der richtigen Einschätzung des
Unternehmenswertes gelegen sein, um eine
Unterbewertung zu vermeiden, wie dies auch zum
Kernaufgabenbereich des Investor Relation zählt.
Das öffentlich-rechtliche Eigentum an der SNB
ist jedenfalls nicht 160 Millionen CHF wert.
Presseberichterstattung zufolge werden einem
Engagement in die SNB
unmögliche Motivationen zugeschrieben :
Zugriffsrechte auf Vermögen und Gewinn, Übernahme .
Diese Beweggründe können mangels Grundlage
gar nicht existieren.
Richtig ist vielmehr, dass begrenzte Rechte einer minderheitlichen
Aktionärsschaft nicht eine Börsenkapitalisierung
eines Unternehmens hervorbringen können.
Warum soll denn das Eigentum eines Kantons oder einer
Kantonalbank deswegen nahezu nichts wert sein, weil ein
Privataktionär beschränkt ist .
Das Nationalbankgesetz sieht keine Börsenkapitalisierungs-
obergrenze vor.
Kantone, Kantonalbanken und Gemeinden haben
ein Anrecht auf eine adäquate Bewertung ihres
Unternehmens.
Eine Investition in die SNB ist keine Spekulation.
Eine Investition in die SNB ist ein Engagement
in das Beste, was die Schweiz zu bieten hat,
vereint in einer gemeinsamen Valorennummer
mit den Kantonen und Kantonalbanken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.655.411 von InvestorWissen am 03.09.17 07:36:27Deine Versuche, den Kurs der SNB nach oben zu reden, sind einfach nur erbärmlich.
Interessanterweise hat sich noch kein Schweizer Kanton über den SNB-Kurs beschwert. Im Übrigen, und das sollten sich unseriöse Pusher wie Du und Bernecker hinter die Ohren schreiben, haben Einzelpersonen nicht ansatzweise die gleichen Rechte wie öffentlich-rechtliche Schweizer Aktionäre, insoweit wären die Aktien von Privatperson auch völlig anders zu bewerten als diejenigen der Kantone, für die Du Dich ja so selbstlos einsetzt. Dazu reicht ein Blick in die aktuelle Fassung des Nationalbankgesetzes:
Art.1:
Die SNB ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft.
Art.26 des NBG:
Die Eintragung einer Aktionärin oder eines Aktionärs ist auf höchstens 100 Aktien
beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für schweizerische Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts sowie für Kantonalbanken im Sinne von Artikel 3a
des Bankengesetzes vom 8. November 193424.
Art.31 des NBG
Vom Bilanzgewinn wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals
ausgerichtet.
Der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, fällt zu
einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Das Departement
und die Nationalbank vereinbaren für einen bestimmten Zeitraum die Höhe der jährlichen
Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone mit dem Ziel, diese mittelfristig
zu verstetigen. Die Kantone werden vorgängig informiert.
Der den Kantonen zufallende Anteil wird unter Berücksichtigung ihrer Wohnbevölkerung
verteilt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten nach Anhörung der Kantone.
Art.32 des NBG
Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den
Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach
dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen
der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das
Eigentum der neuen Nationalbank über.
Ich möchte vorschlagen, dass Du jetzt allmählich Deine irreführenden Beiträge einstellst. Die Versuche, mit derartigen Beiträgen unbedarfte Anleger zu Käufen einer Aktie zu bewegen, sind absolut inakzeptabel.
Interessanterweise hat sich noch kein Schweizer Kanton über den SNB-Kurs beschwert. Im Übrigen, und das sollten sich unseriöse Pusher wie Du und Bernecker hinter die Ohren schreiben, haben Einzelpersonen nicht ansatzweise die gleichen Rechte wie öffentlich-rechtliche Schweizer Aktionäre, insoweit wären die Aktien von Privatperson auch völlig anders zu bewerten als diejenigen der Kantone, für die Du Dich ja so selbstlos einsetzt. Dazu reicht ein Blick in die aktuelle Fassung des Nationalbankgesetzes:
Art.1:
Die SNB ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft.
Art.26 des NBG:
Die Eintragung einer Aktionärin oder eines Aktionärs ist auf höchstens 100 Aktien
beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für schweizerische Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts sowie für Kantonalbanken im Sinne von Artikel 3a
des Bankengesetzes vom 8. November 193424.
Art.31 des NBG
Vom Bilanzgewinn wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals
ausgerichtet.
Der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, fällt zu
einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Das Departement
und die Nationalbank vereinbaren für einen bestimmten Zeitraum die Höhe der jährlichen
Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone mit dem Ziel, diese mittelfristig
zu verstetigen. Die Kantone werden vorgängig informiert.
Der den Kantonen zufallende Anteil wird unter Berücksichtigung ihrer Wohnbevölkerung
verteilt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten nach Anhörung der Kantone.
Art.32 des NBG
Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den
Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach
dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen
der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das
Eigentum der neuen Nationalbank über.
Ich möchte vorschlagen, dass Du jetzt allmählich Deine irreführenden Beiträge einstellst. Die Versuche, mit derartigen Beiträgen unbedarfte Anleger zu Käufen einer Aktie zu bewegen, sind absolut inakzeptabel.
PS: "InvestorWissen", solltest Du weiterhin in derart penetranter Form versuchen, den Aktienkurs der SNB zu pushen bzw. unbedarfte Anleger zu Käufen zu animieren, werde ich die BaFin informieren. Es wird interessant sein zu sehen, wer sich hinter "InvestorWissen" verbirgt und wessen Interessen "InvestorWissen" hier so unbeirrbar verfolgt. Es drängt sich da eine bestimmte Vermutung auf.
SNB
Die SNB hat es nicht verdient,
von persönlichen Ausuferungen
überschattet zu werden.
Sachwissen statt Irreführung
Börsenwert
Erstklassigkeit
Vergleich mit anderen Notenbanken
Eine gemeinsame Valorennummer für alle Aktionäre
Herunterspielen des Kantons- und Kantonalbankvermögens
Der Wert der SNB ist mehr gefragt denn je, gibt es doch Anwürfe
falscher und irreführender Signale zur Schaffung eines künstlichen
Preisniveaus, die den Urheber jedoch selbst charakterisieren.
Denn welches Interesse wird verfolgt, wenn unsachlich mit Erfindungen
und persönlichen Anfeindungen fortwährend die nahezu Wertlosigkeit
der SNB beschworen wird.
Was treibt denjenigen an, der mit persönlichen Entgleisungen,
unvollständigen Zitaten, unhaltbaren Zuschreibungen und
einer derart respektlosen Vehemenz die
SNB und ihren Wert künstlich kleinredet.
Wird der Börsenwert zum "Einsammeln billiger Stücke"
heruntergeredet, und wenn dem so ist, für wen ?
Gibt es Animositäten anderer Natur ?
Ist er im Auftrag tätig ?
Dieses inhaltliche und persönliche Verhalten löst wohl tatsächlich
ein rechtliches Klärungserfordernis aus.
Anschaffungen und Veräusserungen erfolgen von jedem
eigenverantwortlich aufgrund seiner Entscheidungsparameter.
Dienlich dafür ist Wissen .
Niemand soll sich von niemanden zu etwas verleiten lassen.
Wer die Meinung der Überbewertung vertritt, findet ideale
Ausstiegschancen vor, und umgekehrt.
Der Kernpunkt ist und bleibt :
Wieviel also ist die Schweizerische Nationalbank wert.
Das muss jeder für sich entscheiden.
Ist die SNB 300 Mio CHF wert ?
Fachleute dafür sind Wirtschaftsprüfer und
keine selbsternannten Bilanzexperten.
An der Börse werden Börsenwerte gehandelt.
Im NBG gibt es keine Regelung für die
Höhe der Marktkapitalisierung.
Der SNB wird man nicht gerecht,
sie unaufhaltsam in Frage zu stellen;
und zwar hinsichtlich Notenbank-/Unternehmenspolitik
wie auch hinsichtlich ihres Wertes.
Es handelt sich bei der SNB um ein milliardenschweres
Unternehmen mit excellentem Management.
Ein Investment in ihre Aktien wird gern als Spekulation
abqualifiziert.
Dabei ist es doch nur allzu verständlich, in ein Unternehmen
zu investieren, dass wohlhabend und gutgeführt ist
und für diesen Preis zu "haben" ist.
Auch wenn Gesichtspunkte wie Zugriffsrechte auf Vermögen und
Ertrag und Übernahmen keine Rolle spielen können,
so sind die Privataktionäre in einer gemeinsamen Valorennummer
mit den Kantonen und Kantonalbanken vereint,
und deren Eigentumswert an der SNB ist sehr wohl von
Bedeutung.
Es handelt sich schliesslich um öffentliches Vermögen.
Da dieses an der Börse mit 160 Mio CHF bewertet wird,
und für viele dieser Börsenwert nicht annähernd den
tatsächlichen Wert widerspiegelt,
ist doch ein Engagement durchaus naheliegend,
zumal die SNB die billigste im Vergleich mit anderen
Notenbanken von schlechterer Bilanzqualität ist.
Auch wird die Unvergleichbarkeit mit anderen eingewandt.
Selbstverständlich lassen sich Unterschiede im Regelwerk
durch Auf- und Abschläge bepreisen.
Dafür gibt es Wirtschaftsprüfer.
Werden EY , PwC , Deloitte, KPMG
die SNB mit 300 Millionen bewerten ?
Werden sie den Anteil der Kantone und Kantonalbanken an der
SNB mit 160 Millionen CHF einstufen .
Werden sie zu der Auffassung gelangen, dass ein
börsennotiertes Unternehmen unabhängig von Vermögen,
Schulden, Gewinn und Verlust bewertet werden muss,
wie das behauptet wird.
Auch wenn der Privataktionär gesetzlich keine Zugriffsrechte
hat, so gibt es Engagements in der Erwartung einer
angemessenen Börsenbewertung und Veräusserungen
derjenigen, die diese als überhöht ansehen.
Das ist ein Sachbeitrag,
und stellt keinerlei Handlungsaufforderung zu Wertpapiergeschäften dar.
Die SNB hat es nicht verdient,
von persönlichen Ausuferungen
überschattet zu werden.
Sachwissen statt Irreführung
Börsenwert
Erstklassigkeit
Vergleich mit anderen Notenbanken
Eine gemeinsame Valorennummer für alle Aktionäre
Herunterspielen des Kantons- und Kantonalbankvermögens
Der Wert der SNB ist mehr gefragt denn je, gibt es doch Anwürfe
falscher und irreführender Signale zur Schaffung eines künstlichen
Preisniveaus, die den Urheber jedoch selbst charakterisieren.
Denn welches Interesse wird verfolgt, wenn unsachlich mit Erfindungen
und persönlichen Anfeindungen fortwährend die nahezu Wertlosigkeit
der SNB beschworen wird.
Was treibt denjenigen an, der mit persönlichen Entgleisungen,
unvollständigen Zitaten, unhaltbaren Zuschreibungen und
einer derart respektlosen Vehemenz die
SNB und ihren Wert künstlich kleinredet.
Wird der Börsenwert zum "Einsammeln billiger Stücke"
heruntergeredet, und wenn dem so ist, für wen ?
Gibt es Animositäten anderer Natur ?
Ist er im Auftrag tätig ?
Dieses inhaltliche und persönliche Verhalten löst wohl tatsächlich
ein rechtliches Klärungserfordernis aus.
Anschaffungen und Veräusserungen erfolgen von jedem
eigenverantwortlich aufgrund seiner Entscheidungsparameter.
Dienlich dafür ist Wissen .
Niemand soll sich von niemanden zu etwas verleiten lassen.
Wer die Meinung der Überbewertung vertritt, findet ideale
Ausstiegschancen vor, und umgekehrt.
Der Kernpunkt ist und bleibt :
Wieviel also ist die Schweizerische Nationalbank wert.
Das muss jeder für sich entscheiden.
Ist die SNB 300 Mio CHF wert ?
Fachleute dafür sind Wirtschaftsprüfer und
keine selbsternannten Bilanzexperten.
An der Börse werden Börsenwerte gehandelt.
Im NBG gibt es keine Regelung für die
Höhe der Marktkapitalisierung.
Der SNB wird man nicht gerecht,
sie unaufhaltsam in Frage zu stellen;
und zwar hinsichtlich Notenbank-/Unternehmenspolitik
wie auch hinsichtlich ihres Wertes.
Es handelt sich bei der SNB um ein milliardenschweres
Unternehmen mit excellentem Management.
Ein Investment in ihre Aktien wird gern als Spekulation
abqualifiziert.
Dabei ist es doch nur allzu verständlich, in ein Unternehmen
zu investieren, dass wohlhabend und gutgeführt ist
und für diesen Preis zu "haben" ist.
Auch wenn Gesichtspunkte wie Zugriffsrechte auf Vermögen und
Ertrag und Übernahmen keine Rolle spielen können,
so sind die Privataktionäre in einer gemeinsamen Valorennummer
mit den Kantonen und Kantonalbanken vereint,
und deren Eigentumswert an der SNB ist sehr wohl von
Bedeutung.
Es handelt sich schliesslich um öffentliches Vermögen.
Da dieses an der Börse mit 160 Mio CHF bewertet wird,
und für viele dieser Börsenwert nicht annähernd den
tatsächlichen Wert widerspiegelt,
ist doch ein Engagement durchaus naheliegend,
zumal die SNB die billigste im Vergleich mit anderen
Notenbanken von schlechterer Bilanzqualität ist.
Auch wird die Unvergleichbarkeit mit anderen eingewandt.
Selbstverständlich lassen sich Unterschiede im Regelwerk
durch Auf- und Abschläge bepreisen.
Dafür gibt es Wirtschaftsprüfer.
Werden EY , PwC , Deloitte, KPMG
die SNB mit 300 Millionen bewerten ?
Werden sie den Anteil der Kantone und Kantonalbanken an der
SNB mit 160 Millionen CHF einstufen .
Werden sie zu der Auffassung gelangen, dass ein
börsennotiertes Unternehmen unabhängig von Vermögen,
Schulden, Gewinn und Verlust bewertet werden muss,
wie das behauptet wird.
Auch wenn der Privataktionär gesetzlich keine Zugriffsrechte
hat, so gibt es Engagements in der Erwartung einer
angemessenen Börsenbewertung und Veräusserungen
derjenigen, die diese als überhöht ansehen.
Das ist ein Sachbeitrag,
und stellt keinerlei Handlungsaufforderung zu Wertpapiergeschäften dar.
JoschkaSchröder übersieht, dass das Eigenkapital der SNB trotz der Ausschüttungsregelung langfristig stark ansteigt und alle Aktionäre damit an einem Unternehmen beteiligt sind, welches immer wertvoller wird. Es ist gerade nicht so, dass es sich um ein festverzinsliches Wertpapier oder eine Art Genussschein handelt. STimmrechtsbeschränkungen gibt es bei vielen AG's. Dadurch werden die Aktien aber nicht zu wertlosen Papieren. Der Verweis auf die Liquidationsregelung im NBG ist irrelevant, da eine Liquidation mit Abschaffung des Franken nicht ansteht.
Diese und andere Argumente wurden im Parallelthread bereits diskutiert. Leider ist keiner der"Kritiker" darauf eingegangen.
Große Investmentchancen erkennt man nicht im Rückspiegel.
Diese und andere Argumente wurden im Parallelthread bereits diskutiert. Leider ist keiner der"Kritiker" darauf eingegangen.
Große Investmentchancen erkennt man nicht im Rückspiegel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.657.479 von Merger-one am 03.09.17 16:25:06Ich habe nichts übersehen und verweise auf den aktuellen FAZ-Artikel: Mit derlei Argumenten wird eine Phantasie beschworen, die es de facto nicht gibt.
Zur Ergänzung ein Zitat aus der Neuen Züricher Zeitung vom 17.4.2015:
«Man muss etwas Spass haben an dieser Aktie, denn die Dividende ist
begrenzt, und es gibt sicher nie eine interessante Übernahme, bei der man
irgendeinen Kapitalgewinn machen kann», sagte einst Finanzminister Kaspar
Villiger in diesem Zusammenhang. Dennoch kam es wiederholt zu spekulativen
Höhenflügen, begünstigt durch den begrenzten Streubesitz. Im ersten Halbjahr
1997 zum Beispiel vervierfachte sich der Kurs, gab den Grossteil der Gewinne aber
noch im gleichen Jahr wieder preis.
«Man muss etwas Spass haben an dieser Aktie, denn die Dividende ist
begrenzt, und es gibt sicher nie eine interessante Übernahme, bei der man
irgendeinen Kapitalgewinn machen kann», sagte einst Finanzminister Kaspar
Villiger in diesem Zusammenhang. Dennoch kam es wiederholt zu spekulativen
Höhenflügen, begünstigt durch den begrenzten Streubesitz. Im ersten Halbjahr
1997 zum Beispiel vervierfachte sich der Kurs, gab den Grossteil der Gewinne aber
noch im gleichen Jahr wieder preis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.657.479 von Merger-one am 03.09.17 16:25:06
Der mit Abstand größte Teil des Eigenkapitals besteht aus Rückstellungen für Währungsreserven, die derzeit nach einem Beschluss des Bankrates vorerst um jährlich 8 % steigen sollen. Dies ist der expansiven Schweizer Notenbankpolitik geschuldet. Diese soll und wird jedoch nicht ewig anhalten. In dem Augenblick, in dem Währungsrückstellungen aufgelöst werden können, wird der daraus resultierende Gewinn der Ausschüttungsreserve zugeführt und auf diesem Weg an den Bund und die Kantone verteilt werden. Privataktionäre werden dabei leer ausgehen. So ist die rechtliche Situation.
Die NZZ schrieb in diesem Kontext vor einigen Monaten wörtlich: "Schon mehrfach haben sich Spekulanten von trügerischen Hoffnungen verleiten lassen. ... Wegen des Nationalbankgesetzes kann man nicht wie bei anderen Unternehmen einen Substanzwert auf Basis des OR errechnen; dieser würde angesichts der hohen Devisen- und Goldreserven mehrere hunderttausend Franken pro Aktie betragen. Diese Reserven gehören jedoch dem Volk. Der einzige Grund, der für die Kurskapriolen angeführt werden kann, ist der enge Markt für die Titel."
Damit ziehe ich mich aus den Diskussionen um die SNB zurück. Mir war es wichtig, unbedarfte Anleger davor zu bewahren, sich durch Berneckers Kaufempfehlungen und Pusher wie "InvestorWissen" zu unüberlegten Handlungen hinreißen zu lassen. Aus meiner Sicht ist alles gesagt. Nun kann sich jeder in Ruhe ein eigenes Urteil bilden und tun, was er für richtig hält.
Zitat von Merger-one: JoschkaSchröder übersieht, dass das Eigenkapital der SNB trotz der Ausschüttungsregelung langfristig stark ansteigt und alle Aktionäre damit an einem Unternehmen beteiligt sind, welches immer wertvoller wird.
Der mit Abstand größte Teil des Eigenkapitals besteht aus Rückstellungen für Währungsreserven, die derzeit nach einem Beschluss des Bankrates vorerst um jährlich 8 % steigen sollen. Dies ist der expansiven Schweizer Notenbankpolitik geschuldet. Diese soll und wird jedoch nicht ewig anhalten. In dem Augenblick, in dem Währungsrückstellungen aufgelöst werden können, wird der daraus resultierende Gewinn der Ausschüttungsreserve zugeführt und auf diesem Weg an den Bund und die Kantone verteilt werden. Privataktionäre werden dabei leer ausgehen. So ist die rechtliche Situation.
Die NZZ schrieb in diesem Kontext vor einigen Monaten wörtlich: "Schon mehrfach haben sich Spekulanten von trügerischen Hoffnungen verleiten lassen. ... Wegen des Nationalbankgesetzes kann man nicht wie bei anderen Unternehmen einen Substanzwert auf Basis des OR errechnen; dieser würde angesichts der hohen Devisen- und Goldreserven mehrere hunderttausend Franken pro Aktie betragen. Diese Reserven gehören jedoch dem Volk. Der einzige Grund, der für die Kurskapriolen angeführt werden kann, ist der enge Markt für die Titel."
Damit ziehe ich mich aus den Diskussionen um die SNB zurück. Mir war es wichtig, unbedarfte Anleger davor zu bewahren, sich durch Berneckers Kaufempfehlungen und Pusher wie "InvestorWissen" zu unüberlegten Handlungen hinreißen zu lassen. Aus meiner Sicht ist alles gesagt. Nun kann sich jeder in Ruhe ein eigenes Urteil bilden und tun, was er für richtig hält.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.659.573 von Joschka Schröder am 04.09.17 00:28:35
Das ist natürlich unsinnig formuliert. Es muss heißen "wird der entsprechende Betrag der Ausschüttungsreserve zugeführt"
Zitat von Joschka Schröder: In dem Augenblick, in dem Währungsrückstellungen aufgelöst werden können, wird der daraus resultierende Gewinn der Ausschüttungsreserve zugeführt
Das ist natürlich unsinnig formuliert. Es muss heißen "wird der entsprechende Betrag der Ausschüttungsreserve zugeführt"
SNB
Angemessene Börsenkapitalisierung
und Sachauseinandersetzung sind
kein Hochtreiben
Was ist aber das ausfällige Herunterreden ?
Ablehnung von Wirtschaftsprüfern
Börsenkapitalisierung und Privataktionär sind
voneinander unabhängig
Gemeinsame Valorennummer
Beurteilungssichtweisenwechsel
Deutlich erkennbar wurde, mit welchen Mitteln
eine höhere Börsenkapitalisierung der SNB
verhindert und eine Sachauseinandersetzung
unterbunden werden soll.
Die dahinter stehende Interessenlage
ist klärungsausstehend.
Das öffentliche Eigentum an der SNB wird
mit 160 Millionen bewertet.
Das Unverständnis über diese Börsenbewertung
wird als Hochtreiben von Aktienkursen
abqualifiziert,
zudem die Vermögensbelange der Kantone und Kantonalbanken
als unbeachtlich abgetan.
Das Wirtschaftsprüfererfordernis zur Bewertung der
Notenbank und des öffentlichen Eigentums
wird mit Spott bedacht.
Was steht hinter der Ablehnung einer Expertise
und dem feindselig dargebotenen Unterdückungswillen
einer Sachauseinadersetzung.
Im Gegensatz dazu stellt die Aufbereitung der
Bewertungsparameter jedoch kein Hochtreiben dar.
Die alles durchziehende Kernaussage lautet :
Ein beschränkter Privataktionär ist das eine,
die Börsenkapitalisierung eines hervorragend geführten
Milliardenunternehmens ist das andere.
Diese beiden Einzeltatbestände sind zu entkoppeln.
Sie stehen in keiner Verbindung zueinander.
Entscheidend ist das Vermögen der Kantone und Kantonalbanken.
Privataktionäre mit beschränkten Rechten und ohne Zugriff auf
Vermögen und Ertrag sind jedoch in einer gemeinsamen Valorennummer
mit den Kantonen und Kantonalbanken vereint.
Und genau das ist der Ansatz :
Ein Investment in Erwartung einer adäquaten Börsenbewertung .
Nur weil eine langgeübte Beurteilungsmentalität sich weg
von der Sicht der Beschränkungen eines minderheitlichen
Privataktionärs
hin zu einer angemessenen Börsenkapitalisierung
entwickelt, gibt dieser Bewusstseinswandel doch keinen Anlass
zu einer Kritik, die alles das zum Gegenstand hat, was der Kritiker
selbst verkörpert.
Das alles ist Wissen und kein Hochtreiben
und stellt keinerlei Handlungsaufforderung zu Wertpapiergeschäften dar.
Angemessene Börsenkapitalisierung
und Sachauseinandersetzung sind
kein Hochtreiben
Was ist aber das ausfällige Herunterreden ?
Ablehnung von Wirtschaftsprüfern
Börsenkapitalisierung und Privataktionär sind
voneinander unabhängig
Gemeinsame Valorennummer
Beurteilungssichtweisenwechsel
Deutlich erkennbar wurde, mit welchen Mitteln
eine höhere Börsenkapitalisierung der SNB
verhindert und eine Sachauseinandersetzung
unterbunden werden soll.
Die dahinter stehende Interessenlage
ist klärungsausstehend.
Das öffentliche Eigentum an der SNB wird
mit 160 Millionen bewertet.
Das Unverständnis über diese Börsenbewertung
wird als Hochtreiben von Aktienkursen
abqualifiziert,
zudem die Vermögensbelange der Kantone und Kantonalbanken
als unbeachtlich abgetan.
Das Wirtschaftsprüfererfordernis zur Bewertung der
Notenbank und des öffentlichen Eigentums
wird mit Spott bedacht.
Was steht hinter der Ablehnung einer Expertise
und dem feindselig dargebotenen Unterdückungswillen
einer Sachauseinadersetzung.
Im Gegensatz dazu stellt die Aufbereitung der
Bewertungsparameter jedoch kein Hochtreiben dar.
Die alles durchziehende Kernaussage lautet :
Ein beschränkter Privataktionär ist das eine,
die Börsenkapitalisierung eines hervorragend geführten
Milliardenunternehmens ist das andere.
Diese beiden Einzeltatbestände sind zu entkoppeln.
Sie stehen in keiner Verbindung zueinander.
Entscheidend ist das Vermögen der Kantone und Kantonalbanken.
Privataktionäre mit beschränkten Rechten und ohne Zugriff auf
Vermögen und Ertrag sind jedoch in einer gemeinsamen Valorennummer
mit den Kantonen und Kantonalbanken vereint.
Und genau das ist der Ansatz :
Ein Investment in Erwartung einer adäquaten Börsenbewertung .
Nur weil eine langgeübte Beurteilungsmentalität sich weg
von der Sicht der Beschränkungen eines minderheitlichen
Privataktionärs
hin zu einer angemessenen Börsenkapitalisierung
entwickelt, gibt dieser Bewusstseinswandel doch keinen Anlass
zu einer Kritik, die alles das zum Gegenstand hat, was der Kritiker
selbst verkörpert.
Das alles ist Wissen und kein Hochtreiben
und stellt keinerlei Handlungsaufforderung zu Wertpapiergeschäften dar.
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