Questax Holding Vorzugsaktien (nicht notiert) (Seite 2)
eröffnet am 08.03.17 14:23:28 von
neuester Beitrag 16.01.24 16:31:20 von
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Fairer Wert?
Was ist der faire Wert der Questax Aktie(n)?Inzwischen bietet Taunus Capital € 4,50 pro Stück. Und wie man diese Truppe kennt, ist das höchstens die Hälfte vom fairen Wert ...
Der Umsatz der Questax hat sich 2022 auf Mio € 129 erhöht!
Bei 3 Mio. Aktien wäre das bei einem KUV von 1,0 ein Wert pro Aktie von ca. € 43 bei einem KUV von 0,5 immer noch € 21,50! und bei KUV 0,3 noch € 12,9.
Mit Umsatzmultiplikatoren tun sich da ganz neue Kursdimensionen auf.
Bei dem Umsatz sollte auch mal Geld verdient werden können.
vorgestern gab es erstamls Umsatz auf Valora mit der Aktie
4,50 € - 1.048 Stück am 22.12.2022 12:26:27
4,50 € - 1.048 Stück am 22.12.2022 12:26:27
Neues Kaufangebot der Taunus Capital Management AG, nun zu einem Preis von 4,50 EUR je Aktie. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien pro Übertrag. Das Angebot ist zunächst auf 50.000 Aktien begrenzt
https://www.taunus-capital.de/Questax_2243
https://www.taunus-capital.de/Questax_2243
aktuell läuft ein Kaufangebot der Taunus Capital Management AG
Man bietet 2,05 EUR je Aktie. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien pro Übertrag. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Details siehe
https://www.taunus-capital.de/Questax_2231
Man bietet 2,05 EUR je Aktie. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien pro Übertrag. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Details siehe
https://www.taunus-capital.de/Questax_2231
am 25.07. wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung veröffnetlicht.
Mit Standard-TOPs bis auf TOP 5"Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages mit der Tochtergesellschaft Questax Professionals GmbH"
heute wurde nun wieder eines dieser besonderen "Kaufangebote" veröffentlicht
Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Questax Holding AG
Wertpapierkennnummer A2DA43, ISIN: DE000A2DA430
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Questax Holding AG an, deren Aktien (WKN A2DA43, ISIN: DE000A2DA430) zu einem Preis von 2,05 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 26.08.2022, 18:00 Uhr.Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 26.08.2022, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 716 254 54 bei der Merkur Privatbank, BLZ 701 308 00, zu übertragen. Dafür stehen auf der Homepage
www.taunus-capital.de
die beiden Formulare ´Annahmeerklärung´ und ´Depotübertrag´ zur Verfügung. Dabei fungiert die Merkur Privatbank nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.
Frankfurt, 03.08.2022
Der Vorstand
Mit Standard-TOPs bis auf TOP 5"Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages mit der Tochtergesellschaft Questax Professionals GmbH"
heute wurde nun wieder eines dieser besonderen "Kaufangebote" veröffentlicht
Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Questax Holding AG
Wertpapierkennnummer A2DA43, ISIN: DE000A2DA430
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Questax Holding AG an, deren Aktien (WKN A2DA43, ISIN: DE000A2DA430) zu einem Preis von 2,05 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 250.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 26.08.2022, 18:00 Uhr.Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 26.08.2022, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 716 254 54 bei der Merkur Privatbank, BLZ 701 308 00, zu übertragen. Dafür stehen auf der Homepage
www.taunus-capital.de
die beiden Formulare ´Annahmeerklärung´ und ´Depotübertrag´ zur Verfügung. Dabei fungiert die Merkur Privatbank nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.
Frankfurt, 03.08.2022
Der Vorstand
der Vorstand wurde vergrößert
Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 729299 Bekannt gemacht am: 14.04.2022 10:15 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
14.04.2022
HRB 729299: Questax AG, Heidelberg, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg. Bestellt als Vorstand: Bengisu, Sandra, geb. Trovato, Hockenheim, *08.06.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bengisu, Sandra, geb. Trovato, Hockenheim, *08.06.1982.
Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 729299 Bekannt gemacht am: 14.04.2022 10:15 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
14.04.2022
HRB 729299: Questax AG, Heidelberg, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg. Bestellt als Vorstand: Bengisu, Sandra, geb. Trovato, Hockenheim, *08.06.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bengisu, Sandra, geb. Trovato, Hockenheim, *08.06.1982.
am 08.12. hat die Taunus Capital Management AG eine "Kaufangebot" für 2,05 Euro pro Aktie (max 250000 Aktien) veröffentlicht. Das Angebot läuft heute aus.
Auf Valora Geldkurs 1,38 Euro mit 4.120 Stück
->Aktie dürfte mehr Wert sein. Questax ist alleine in 2021 um 40% gewachsen. Siehe Facebook-Auftritt.
https://www.facebook.com/QuestaxGruppe/ Video gepostet am 22.12.
Auf Valora Geldkurs 1,38 Euro mit 4.120 Stück
->Aktie dürfte mehr Wert sein. Questax ist alleine in 2021 um 40% gewachsen. Siehe Facebook-Auftritt.
https://www.facebook.com/QuestaxGruppe/ Video gepostet am 22.12.
Eine Einladung zur Präsenz-HV am 2.12. wurde im Bundesanzeiger und im IR-Bereich der Homepage veröffentlicht, der Jahresabschluss leider noch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.442.828 von Muckelius am 20.10.20 16:55:00der derzeitige Vorstand scheint keine Ahnung von oder kein Interesse an Investor-Relations-Arbeit zu haben.
Es gibt einen Investor-Relations Bereich auf der Homepage. Siehe:
https://www.questax.com/investor-relations/
nur wieso wird nicht zumindest die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung dort eingestellt? Geschweige denn der Einzel- und und Konzernabschluss?
Es gibt einen Investor-Relations Bereich auf der Homepage. Siehe:
https://www.questax.com/investor-relations/
nur wieso wird nicht zumindest die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung dort eingestellt? Geschweige denn der Einzel- und und Konzernabschluss?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.941.456 von InsertName am 31.08.20 19:10:11aus dem Bundesanzeiger
Questax AG
Heidelberg
Stammaktien – ISIN: DE000A2DA5Z4 / WKN: A2D A5Z
Vorzugsaktien – ISIN: DE000A2DA430 / WKN A2D A43
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 27. November 2020 um 16.00 Uhr
im
Hotel Chester Convention Center
Bonhoefferstraße 12
69123 Heidelberg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019 („nachfolgend: „Geschäftsjahr 2018/2019“ ), des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
2.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019 („nachfolgend: „Rumpfgeschäftsjahr 2019“ ), des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Rumpfgeschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019
Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.11.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde mit Anerkenntnisurteil des Landgerichts Mannheim vom 01.03.2020 für nichtig erklärt. Die Entscheidung über die Entlastung soll nunmehr im Wege der Neuvornahme des Entlastungsbeschlusses erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Mohammad El Khaledi für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Rumpfgeschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Mohammad El Khaledi für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.11.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde mit Anerkenntnisurteil des Landgerichts Mannheim vom 01.03.2020 für nichtig erklärt. Die Entscheidung über die Entlastung soll nunmehr im Wege der Neuvornahme des Entlastungsbeschlusses erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
6.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
7.
Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co. KG, geschäftsansässig: Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 zu bestellen.
8.
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung enden die Amtszeiten der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder. Neuwahlen sind daher erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 AktG i.V.m. § 8 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 8 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats maximal für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Gerd Jakob, Dr. Burkhard Immel und Hans-Jürgen Niemeier haben jeweils ihre Bereitschaft erklärt, für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beschließt, als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erneut zu kandidieren und für den Fall ihrer Wiederwahl die Wahl anzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor,
a)
Herrn Dr. Gerd Jakob, Diplom-Kaufmann, Lissabon (Portugal),
b)
Herrn Dr. Burkhard Immel, Rechtsanwalt, Bad Soden, und
c)
Herrn Hans-Jürgen Niemeier, Diplom-Mathematiker, Köln,
für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beschließt, wieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
II.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des bestehenden Stimmrechts sind nach § 15 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft alle Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis über ihren Aktienbesitz bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. Freitag, den 06. November 2020, 0:00 Uhr; der „Nachweisstichtag“) erbracht haben. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne von § 15 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft.
Daher müssen die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum
Dienstag, den 24. November 2020, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse eingehen:
Questax AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Fax: 07161 / 969317
E-Mail: bgross@martinbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für (Hinzu-)Erwerbe nach dem Nachweisstichtag.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden. Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch der Hauptversammlung und der Ausübung der Aktionärsrechte. Aktionäre, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte teilnahmeberechtigt; sie haben bei Eintritt zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) vorzulegen.
III.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre ihr Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben können. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die vorstehend genannte E-Mail-Adresse.
Soweit die Vollmacht nicht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Absatz. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen erteilt wird, besteht kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die Aktionäre werden, wenn sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.
IV.
Einsichtnahme in Unterlagen
Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen,
a)
der Jahresabschluss der Questax AG zum 31. März 2019 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019
b)
der Konzernjahresabschluss zum 31. März 2019 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019
c)
der Jahresabschluss der Questax AG zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019
d)
der Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019
in den Geschäftsräumen der Questax AG, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden die Unterlagen am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.
V.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Questax AG
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
Telefax: 06221-89017-290
E-Mail: info@questax.com
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
datenschutz@questax.com
oder unter der Adresse des Verantwortlichen mit dem Zusatz „Datenschutz“ oder unter der unten aufgeführten Adresse.
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist und unter Berücksichtigung der Vorgaben geltenden Datenschutzrechts.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
datenschutz@questax.com
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:
my-dsb.com UG (haftungsbeschränkt)
Herr Roland Mons
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Telefon: +49 (0) 621-911 090 80
E-Mail: r.mons@my-dsb.com
Heidelberg, im Oktober 2020
Mohammad El Khaledi
Vorstand
Questax AG
Heidelberg
Stammaktien – ISIN: DE000A2DA5Z4 / WKN: A2D A5Z
Vorzugsaktien – ISIN: DE000A2DA430 / WKN A2D A43
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 27. November 2020 um 16.00 Uhr
im
Hotel Chester Convention Center
Bonhoefferstraße 12
69123 Heidelberg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019 („nachfolgend: „Geschäftsjahr 2018/2019“ ), des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
2.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019 („nachfolgend: „Rumpfgeschäftsjahr 2019“ ), des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Rumpfgeschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019
Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.11.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde mit Anerkenntnisurteil des Landgerichts Mannheim vom 01.03.2020 für nichtig erklärt. Die Entscheidung über die Entlastung soll nunmehr im Wege der Neuvornahme des Entlastungsbeschlusses erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Mohammad El Khaledi für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Rumpfgeschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Mohammad El Khaledi für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.11.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde mit Anerkenntnisurteil des Landgerichts Mannheim vom 01.03.2020 für nichtig erklärt. Die Entscheidung über die Entlastung soll nunmehr im Wege der Neuvornahme des Entlastungsbeschlusses erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
6.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
7.
Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co. KG, geschäftsansässig: Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 zu bestellen.
8.
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung enden die Amtszeiten der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder. Neuwahlen sind daher erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 AktG i.V.m. § 8 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 8 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats maximal für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.
Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Gerd Jakob, Dr. Burkhard Immel und Hans-Jürgen Niemeier haben jeweils ihre Bereitschaft erklärt, für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beschließt, als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erneut zu kandidieren und für den Fall ihrer Wiederwahl die Wahl anzunehmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund vor,
a)
Herrn Dr. Gerd Jakob, Diplom-Kaufmann, Lissabon (Portugal),
b)
Herrn Dr. Burkhard Immel, Rechtsanwalt, Bad Soden, und
c)
Herrn Hans-Jürgen Niemeier, Diplom-Mathematiker, Köln,
für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beschließt, wieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
II.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des bestehenden Stimmrechts sind nach § 15 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft alle Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis über ihren Aktienbesitz bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. Freitag, den 06. November 2020, 0:00 Uhr; der „Nachweisstichtag“) erbracht haben. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne von § 15 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft.
Daher müssen die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum
Dienstag, den 24. November 2020, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse eingehen:
Questax AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Fax: 07161 / 969317
E-Mail: bgross@martinbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für (Hinzu-)Erwerbe nach dem Nachweisstichtag.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden. Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch der Hauptversammlung und der Ausübung der Aktionärsrechte. Aktionäre, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte teilnahmeberechtigt; sie haben bei Eintritt zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) vorzulegen.
III.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre ihr Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben können. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die vorstehend genannte E-Mail-Adresse.
Soweit die Vollmacht nicht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Absatz. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen erteilt wird, besteht kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die Aktionäre werden, wenn sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.
IV.
Einsichtnahme in Unterlagen
Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen,
a)
der Jahresabschluss der Questax AG zum 31. März 2019 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019
b)
der Konzernjahresabschluss zum 31. März 2019 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019
c)
der Jahresabschluss der Questax AG zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019
d)
der Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019
in den Geschäftsräumen der Questax AG, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden die Unterlagen am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.
V.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Questax AG
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
Telefax: 06221-89017-290
E-Mail: info@questax.com
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
datenschutz@questax.com
oder unter der Adresse des Verantwortlichen mit dem Zusatz „Datenschutz“ oder unter der unten aufgeführten Adresse.
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist und unter Berücksichtigung der Vorgaben geltenden Datenschutzrechts.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
datenschutz@questax.com
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:
my-dsb.com UG (haftungsbeschränkt)
Herr Roland Mons
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Telefon: +49 (0) 621-911 090 80
E-Mail: r.mons@my-dsb.com
Heidelberg, im Oktober 2020
Mohammad El Khaledi
Vorstand