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    Questax Holding Vorzugsaktien (nicht notiert) (Seite 3)

    eröffnet am 08.03.17 14:23:28 von
    neuester Beitrag 16.01.24 16:31:20 von
    Beiträge: 44
    ID: 1.248.429
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    ISIN: DE000A2DA5Z4 · WKN: A2DA5Z

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      Avatar
      schrieb am 31.08.20 19:10:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.876.469 von Muckelius am 25.08.20 15:57:49Tja, was haltet Ihr von dem Angebot? Einerseits ist Taunus bekannt dafür, maximal ein Drittel des tatsächlichen Werts von Aktien zu bieten. Andererseits sprechen die Finanzergebnisse von Questax nicht wirklich dafür, die Aktie im Depot zu behalten. Darum erwäge ich tatsächlich, das Angebot anzunehmen. Oder bietet jemand mehr?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.20 15:57:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.749.921 von Muckelius am 21.02.20 15:37:28aus dem Bundesanzeiger

      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Questax Holding AG
      Wertpapierkennnummer A2DA43, ISIN: DE000A2DA430

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Questax Holding AG an, deren Aktien (WKN A2DA43, ISIN: DE000A2DA430) zu einem Preis von 2,05 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 150.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 18.09.2020, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 18.09.2020, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 716 254 54 bei der Merkur Privatbank, BLZ 701 308 00, zu übertragen. Dabei fungiert die Merkur Privatbank nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 25.08.2020
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.20 15:37:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.134.802 von Muckelius am 11.12.19 17:41:12in der letzten Ausgabe des Nebenwerte Journal gab es einen kurzen Artikel zu Questax. Über Valora ist dieser kostenlos verfügbar

      https://veh.de/sites/default/files/2020-02/NWJ202002.pdf
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.12.19 17:41:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      auch gsc-research.de hat einen Bericht über die Hauprversammlung veröffentlicht

      über valora ist dieser kostenlos abrufbar

      https://veh.de/node/23441
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.11.19 16:41:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hinweis auf ein kostenpflichtiges Angebot:

      Den aktuellen, frisch geschriebenen ausführlichen Bericht zur Questax Hauptversammlung am 20.11.2019 in Heidelberg finden Sie bei Interesse unter diesem Link:

      https://www.hauptversammlung24.de/questax/questax-hv-bericht…

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      Avatar
      schrieb am 18.10.19 17:33:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.720.868 von Muckelius am 18.10.19 17:32:03ebenfalls von heute aus dem Bundesanzeiger:

      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Questax Holding AG
      Wertpapierkennnummer A2DA43, ISIN: DE000A2DA430

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Questax Holding AG an, deren Aktien (WKN A2DA43, ISIN: DE000A2DA430) zu einem Preis von 2,05 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 150.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 08.11.2019, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 08.11.2019, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 18.10.2019

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 18.10.19 17:32:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.278.240 von Muckelius am 16.08.19 18:34:41aus dem Bundesanzeiger:

      Questax AG
      Heidelberg
      Stammaktien – ISIN: DE000A2DA5Z4 / WKN: A2D A5Z
      Vorzugsaktien – ISIN: DE000A2DA430 / WKN A2D A43
      Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung (§§ 121 ff., 175 AktG)


      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Mittwoch, den 20. November 2019 um 14:30 Uhr

      im
      Hotel Chester Convention Center
      Bonhoefferstraße 12
      69123 Heidelberg

      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung

      ein.


      I. Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019 (nachfolgend: „Geschäftsjahr 2018/2019“ ), des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
      2.

      Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
      a)

      Herrn Alexander Koch für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen;
      b)

      Herrn Mohammad El Khaledi für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      3.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Cecilienallee 6-7, 40474 Düsseldorf, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. Dezember 2019 zu bestellen.


      II. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des bestehenden Stimmrechts sind nach § 15 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft alle Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis über ihren Aktienbesitz bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. Mittwoch, den 30. Oktober 2019, 0:00 Uhr; der „Nachweisstichtag“) erbracht haben. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne von § 15 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft.

      Daher müssen die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum
      Freitag, den 15. November 2019, 24:00 Uhr,

      bei der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse eingehen:
      Questax AG
      c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
      Schlossplatz 7
      73033 Göppingen
      Fax: 07161 / 969317
      E-Mail: bgross@martinbank.de

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für (Hinzu)Erwerbe nach dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden. Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch der Hauptversammlung und der Ausübung der Aktionärsrechte. Aktionäre, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte teilnahmeberechtigt; sie haben bei Eintritt zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) vorzulegen.

      III. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

      Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre ihr Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben können. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform
      (§ 126b BGB). Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die vorstehend genannte E-Mail-Adresse.

      Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Absatz. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen erteilt wird, besteht kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die Aktionäre werden, wenn sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      IV. Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte auf Verlangen von Aktionären

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass weitere Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum
      Samstag, den 26. Oktober 2019, 24:00 Uhr,

      unter der folgenden Adresse zugehen:
      Questax AG
      Bergheimer Straße 147
      69115 Heidelberg
      Telefax: 06221-89017-290
      E-Mail: mohammed.elkhaledi@questax.com

      Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt sein. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs seines Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.

      V. Anträge von Aktionären

      Gemäß § 126 Absatz 1 AktG werden Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszuges genügt) bis zum
      Dienstag, den 5. November 2019, 24:00 Uhr,

      unter der folgenden Adresse übersandt wurden.
      Questax AG
      Bergheimer Straße 147
      69115 Heidelberg
      Telefax: 06221-89017-290
      E-Mail: mohammed-elkhaledi@questax.com

      Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unter
      www.questax.com

      veröffentlicht. Falsch adressierte oder verspätete (§ 126 Absatz 1 AktG) Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.

      VI. Einsichtnahme in Unterlagen

      Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen,
      a)

      der Jahresabschluss der Questax AG zum 31. März 2019 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019
      b)

      der Konzernjahresabschluss zum 31. März 2019 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis 31. März 2019

      in den Geschäftsräumen der Questax AG, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden die Unterlagen am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.



      Heidelberg, den 14. Oktober 2019

      Mohammad El Khaledi
      Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.08.19 18:34:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.221.152 von Muckelius am 28.03.19 17:18:54Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 729299 Bekannt gemacht am: 13.08.2019 10:07 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      13.08.2019


      HRB 729299: Questax AG, Heidelberg, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg. Nicht mehr Vorstand: Koch, Alexander, München, *16.05.1980. Einzelprokura: Christmann, Thomas, Neckargemünd, *28.09.1980; Göbel, Patricia, Mannheim, *16.06.1988; Trovato, Sandra, Hockenheim, *08.06.1982; Wachter, Mathias, Mannheim, *06.10.1976.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.19 17:18:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.595.056 von Istanbul am 09.01.19 18:13:46es gibt mal eine Pressemitteilung

      https://www.questax.com/presse/personelle-ergaenzung-im-vors…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.01.19 18:13:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nicht annehmen, natürlich.
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