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    Altcoins = die Bitcoin Alternativen Ethereum, Ripple, DASH, Litecoin, Monero oder Bitshares (Seite 331)

    eröffnet am 07.05.17 21:12:00 von
    neuester Beitrag 24.04.24 21:51:55 von
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      Avatar
      schrieb am 04.06.18 00:21:33
      Beitrag Nr. 2.931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.898.719 von huebner07 am 03.06.18 20:49:39
      Zitat von huebner07: Ich möchte bei dieser ganzenn Diskussion auch mal zu bedenken geben: Sobald ich durch einen Coin einen Gewinn erwirtschafte, erhöht sich die Haltedauer (bis der Coin zinsfrei verkauft werden kann) auf 10 Jahre.

      Das heißt, da sollte man sich gut überlegen, ob man so einen Coin staken will, wenn man dann hinterher dafür Zinsen zahlen muss.


      Was meinst du konkret für Gewinne? Wertsteigerungen des Coins? "Zinsen", die ich bei Taas oder NEO (Gas) bekomme? Gewinne aus Mining?
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      Avatar
      schrieb am 03.06.18 20:49:39
      Beitrag Nr. 2.930 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.885.597 von balou_the_bear am 01.06.18 11:48:09
      Gewinne durch Coins
      Ich möchte bei dieser ganzenn Diskussion auch mal zu bedenken geben: Sobald ich durch einen Coin einen Gewinn erwirtschafte, erhöht sich die Haltedauer (bis der Coin zinsfrei verkauft werden kann) auf 10 Jahre.

      Das heißt, da sollte man sich gut überlegen, ob man so einen Coin staken will, wenn man dann hinterher dafür Zinsen zahlen muss.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.06.18 08:25:48
      Beitrag Nr. 2.929 ()
      Nochmals kleines Update zu IDEX, falls "nonce too low" beim Beheben erscheint, einfach den cache leeren, dann funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 02.06.18 13:09:43
      Beitrag Nr. 2.928 ()
      Bzgl. Bytom:
      Exchanges like Huobi, Huobi KR, ZB, Rightbtc, CoinEgg, Kucoin, CEX, Cryptopia, Lbank, Myetherwallet, Kcash, Cobo, Imtoken, Coolcoin, Coinex, Bigone, GDEX, OEX, COINTIGER are in progress.

      Bedeutet das, dass ich meine BTM vermutlich auch einfach auf meinem MEW Konto belassen kann?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 23:06:13
      Beitrag Nr. 2.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.885.597 von balou_the_bear am 01.06.18 11:48:09Bei der Steuerdiskussion um Mining, PoS oder Masternode-Erträgen wird meistens der m.E. entscheidende Punkt übersehen. Bei den Erträgen handelt es sich nicht um die Leistung einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person, sondern die Coins werden vom System nach bestimmten Regeln neu generiert. Es werden keine Coins von einer Person auf eine andere übertragen, sondern diese werden neu erzeugt. Der Ertrag ist nicht das Ergebnis eines Leistungsaustauschs, wie das BMF bereits bei der Frage der Umsatzsteuer richtig festgestellt hat.

      Bei Zinserträgen vermehrt sich das Geld auf dem Konto eben nicht von selbst, sondern dem Gläubiger der Zinserträge steht ein entsprechender Schuldner gegenüber, dies gilt für jede entgeltliche Leistung. Diese Gegenseitigkeit fehlt beim Mining und entsteht erst bei der Veräußerung der Coins. Bei der Veräußerung erhält man im Gegenzug andere Cryptowährungen, echte Währungen, Waren oder Dienstleistungen im Leistungsaustausch. Dies ist zweifellos ein steuerrechtlich relevanter Vorgang im Sinne eines entgeltlichen Vertrags.

      Die reinen Mining-Erträge in die eigene Wallet können nicht anders bewertet werden, als z.B. die private Züchtung von Rassehunden ohne diese zu verkaufen. Man hat dann aus 2 Rassehunden eben 5 gemacht, steuerlich relevant ist dies ebensowenig, wie die eigene Erzeugung von Solarstrom um seine Smartphones aufzuladen, ohne Einspeisung ins Stromnetz. Man kann auch sein Eigenheim komplett in Eigenleistung bauen und spart sich den Bauunternehmer, trotzdem muss man die dadurch ezeugte Wertsteigerung seines Vermögens nicht versteuern. Nicht das Sammeln von Pfandflaschen oder Pilzen ist steuerlich relevant, sondern erst die Einkünfte aus deren Verkauf.

      Die Auffassung, dass Mining-Erträge (egal ob PoW oder PoS) bei Eingang in die eigene Wallet mit dem fiktiv zu ermittelnden "gemeinen" Wert zu versteuern sind, dürfte vor Gericht kaum standhalten.

      Beim Poolmining sieht die Sache natürlich anders aus, hier wird man wohl einen gegenseitigen Leistungsaustausch mit dem Poolbetreiber annehmen müssen.

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      Avatar
      schrieb am 01.06.18 19:16:45
      Beitrag Nr. 2.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.831.431 von Der_E am 25.01.18 20:44:03
      Zitat von Der_E: Link zum E-Book: https://www.krypto-magazin.de/bitcoin-steuer/

      Lass ich euch natürlich kostenlos zukommen. Ich hoffe, dass ich damit nichr gegen irgendwelche Gesetze verstosse :confused: Sonst bitte Bescheid sagen!
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 19:16:29
      Beitrag Nr. 2.925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.831.374 von Der_E am 25.01.18 20:40:10
      Ich habe mir zu dem Thema ein E-Book von einem Hamburger Steuerberater besorgt, der sich mit dem Thema Besteuerung vón Kryptowährungen und seinem unterschiedlichen Aspekten (Traden, Halten, Minen usw.) beschäftigt. Demnach (Stand September 2017) ist die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften 600 Euro.

      Kann das E-Book ich auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. Am besten eine PN mit Mailadresse an mich.[/quote]

      Angebot steht noch
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 17:58:05
      Beitrag Nr. 2.924 ()
      KuCoin
      Kurze Info: Identity verification hat bei mir nur 1 Tag gedauert. Gestern eingeleitet, heute bestätigt. Rekordverdächtig.
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 11:48:09
      Beitrag Nr. 2.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.885.441 von balou_the_bear am 01.06.18 11:33:243. Durch das Fifo-Prinzip ergibt sich darüber hinaus eine m.E. ungewöhnliche Situation:

      Nehmen wir an, ich stake einen Coin und bekomme dadurch weitere Coins desselben Projektes.
      Erstmal habe ich aber gar nicht die Absicht, diese gestakten Coins zu verkaufen. So - nun verkaufe ich Coins dieses Projektes und da Fifo gilt, sind das die Coins, die ich vorher käuflich an einer Börse erworben habe. Ich habe damit aber, wenn ich das richtig sehe, noch keine Einkünfte nach Satz 4 generiert - d.h. hier gilt die 1-Jahres-Frist (nach Satz 1).
      Das Spiel wiederholt sich solange, bis ich alle ursprünglich an der Börse erworbenen Coins verkauft habe. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich m.E. noch keine Einkünfte nach Satz 4 erzielt, so dass die Frist von 1 Jahr gilt.
      Verkaufe ich nun den ersten erstakten Coin, so würde ich (siehe aber meine Gedanken 1) und 2) oben) evtl. zum ersten Mal Einkünfte erzielen, so dass jetzt die Frist für die vorher käuflich erworbenen Coins auf 10 Jahre verlängert werden würde. Diese habe ich aber bereits verkauft und zu dem Zeitpunkt des Verkaufs galt die 1-Jahres-Frist.....
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 11:33:24
      Beitrag Nr. 2.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.881.658 von Geneta am 31.05.18 22:01:52Wow - ehrlich gesagt ist das bisher die fundierteste Darstellung, die mir bisher untergekommen ist - vielen Dank und Daumen hoch dafür.

      Ich habe leider keinen Zugang zu einem Kommentar, möchte aber dennoch kurz zwei Gedanken hier ausführen:

      Der hauptsächlich relevante Part ist ja dieser hier: $ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2:

      "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. (2)Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. (3)Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. (4) Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre"

      1) Sind denn Coins, die gestaked wurden, überhaupt Einkünfte (Satz 4)?
      Einkünfte sind doch generell die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben - ich habe hier aber keine Ausgaben, die ich potentiellen Einkünften (aus dem Verkauf der gestaketen Coins) gegenüberstellen kann.
      Vermögensmehrungen (z.B. Schenkung etc.) fallen m.W. nicht unter den Begriff "Einkünfte" - sowas könnte hier doch aber vorliegen?

      2) Kann man denn das Staken von Coins oder das Coin-Staking an sich überhaupt als "Nutzung als Einkunftsquelle" definieren (wieder Satz 4)?
      Bei Staking werden neue Coins erzeugt, die mehr oder weniger schlicht und einfach Inflation bedeuten. D.h. durch Staking mehre ich evtl. gar nicht meine eigenen Coins (und habe u.U. auch keine Gewinnerzielungsabsicht bzw. die Absicht Einkünfte zu erzielen (zumindest nicht in größerem Maße als durch Ein- und Verkauf von anderen Coins)) - ich will lediglich den Wert meiner Coins erhalten (also die Inflation ausgleichen)
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