Beate Uhse ist platt, aber noch nicht ganz tot (Seite 17) | Diskussion im Forum
eröffnet am 15.12.17 10:48:32 von
neuester Beitrag 17.04.23 11:02:01 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 61.304.629 von chris_xy am 21.08.19 06:50:01
Logo. Die Insolvenzdividende für die Aktionäre besteht aus alten Pornoheften und einschlägigen Filmen.
(Lechz, gier, keuch)
😂
Zitat von chris_xy: weiß jemand ob mit der Insolvenzdividende noch zu rechnen ist und eventuell wann?
Logo. Die Insolvenzdividende für die Aktionäre besteht aus alten Pornoheften und einschlägigen Filmen.
(Lechz, gier, keuch)
😂
Dazu dürfte am ehesten der Sachwalter Dr. Sven-Holger Undritz.etwas sagen können.
Das tun Sachwalter und Insolvenzverwalter - wenn überhaupt - erfahrungsgemäß aber nur Gläubigern gegenüber.
Nun ist es ja so, dass die Nachfolgefirma be you GmbH und deren Töchter (trotz der Verkäufe der online-Aktivität an EDC und von 10 Filialen an Orion) sich bereits ebenfalls in (vorläufiger) Insolvenzverwaltung befinden, wobei das Insolvenzgericht schon Vorkehrungen für den Fall einer Masseunzulänglichkeit getroffen hat. Das sind meines Erachtens keine günstigen Auspizien für Auskehrungen an Gläubiger.
Am ungünstigsten sind natürlich diejenigen Gläubiger dran, die - für ihren Verzicht auf die Insolvenzdividenze 1 und zugezahlte (insgesamt rund 54.000) Euro - Geschäftsanteile an der be you GmbH erworben haben, deren Wert nach dem Insolvenzantrag bei Null anzusiedeln sein dürfte.
Das tun Sachwalter und Insolvenzverwalter - wenn überhaupt - erfahrungsgemäß aber nur Gläubigern gegenüber.
Nun ist es ja so, dass die Nachfolgefirma be you GmbH und deren Töchter (trotz der Verkäufe der online-Aktivität an EDC und von 10 Filialen an Orion) sich bereits ebenfalls in (vorläufiger) Insolvenzverwaltung befinden, wobei das Insolvenzgericht schon Vorkehrungen für den Fall einer Masseunzulänglichkeit getroffen hat. Das sind meines Erachtens keine günstigen Auspizien für Auskehrungen an Gläubiger.
Am ungünstigsten sind natürlich diejenigen Gläubiger dran, die - für ihren Verzicht auf die Insolvenzdividenze 1 und zugezahlte (insgesamt rund 54.000) Euro - Geschäftsanteile an der be you GmbH erworben haben, deren Wert nach dem Insolvenzantrag bei Null anzusiedeln sein dürfte.
weiß jemand ob mit der Insolvenzdividende noch zu rechnen ist und eventuell wann?
Frage zu der Anleihe
an der Börse wird die Anleihe nicht mehr gehandelt, es gibt ein Abfindungsangebot 0,5%, was meint Ihr, ist aus der Insolvenzmasse mit mehr zu rechnen und wenn ja, dann wann ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.592.491 von factsolni am 17.05.19 19:28:56
Aktienkauf
alle die hier kaufen sind alt genug! Und ja, vielleicht haben sie auch mehr Durchblick oder Hintergrundwissen. Mach eine Anzeige wenn Du der Meinung bist es liegt was im Argen!! Aber nerv hier nicht mit Verschwörungstheorien. Danke!
Es ist jetzt vier Monate her, das ich Obiges geschrieben habe.
Ob in Sachen Aufarbeitung der Vergangenheit etwas geschehen ist, ist völlig unklar. Es ist jedenfalls Nichts öffentlich geworden.
Sicherlich gibt es in Zeiten von Cum-Ex und Panama-Papers etc. größere Fische zu fangen als im Zusammenhang mit einer unbedeutenden kleinen AG je ins Netz gehen könnten.
Wenn aber, und danach sieht es aus, die zuständigen Behörden, Aktionäre und Anleihegläubiger nur zuschauen, wie gegen Regeln verstoßen und Geld verbrannt wird, ist das mit Sicherheit sehr schlecht für die in Deutschland ohnehin nur rudimentär vorhandene Aktienkultur.
In Anbetracht der doch sehr komplizierten Struktur des einstigen Beate Uhse Konzerns ist es nicht verwunderlich, dass die Abwicklung nicht von heute auf morgen zu machen ist. Es muss ja nicht nur die AG, sondern auch das mit ihr in die Insolvenz gegangene Geflecht an GmbHs gelöscht werden. Da kann der Sachwalter dann noch so manches Schriftstück verfassen ($$$).
Dafür, dass die per Gerichtsbeschluss wertlose Aktie immer noch börslich gehandelt wird, kann ich aber keinen sachlichen Grund erkennen. Immerhin wird dadurch auch niemand geschädigt. Wer Aktien einer Abwicklungsgesellschaft kauft, kann nicht so tun als habe er nichts gewusst. "Caveat emptor!" gilt hier uneingeschränkt.
Ob in Sachen Aufarbeitung der Vergangenheit etwas geschehen ist, ist völlig unklar. Es ist jedenfalls Nichts öffentlich geworden.
Sicherlich gibt es in Zeiten von Cum-Ex und Panama-Papers etc. größere Fische zu fangen als im Zusammenhang mit einer unbedeutenden kleinen AG je ins Netz gehen könnten.
Wenn aber, und danach sieht es aus, die zuständigen Behörden, Aktionäre und Anleihegläubiger nur zuschauen, wie gegen Regeln verstoßen und Geld verbrannt wird, ist das mit Sicherheit sehr schlecht für die in Deutschland ohnehin nur rudimentär vorhandene Aktienkultur.
In Anbetracht der doch sehr komplizierten Struktur des einstigen Beate Uhse Konzerns ist es nicht verwunderlich, dass die Abwicklung nicht von heute auf morgen zu machen ist. Es muss ja nicht nur die AG, sondern auch das mit ihr in die Insolvenz gegangene Geflecht an GmbHs gelöscht werden. Da kann der Sachwalter dann noch so manches Schriftstück verfassen ($$$).
Dafür, dass die per Gerichtsbeschluss wertlose Aktie immer noch börslich gehandelt wird, kann ich aber keinen sachlichen Grund erkennen. Immerhin wird dadurch auch niemand geschädigt. Wer Aktien einer Abwicklungsgesellschaft kauft, kann nicht so tun als habe er nichts gewusst. "Caveat emptor!" gilt hier uneingeschränkt.
Die einstige Beate Uhse AG, die jetzt Erotik-Abwicklungsgesellschaft AG heißt, hat die Vollbeendigung noch nicht erreicht, ist also, wie der Titel dieses Thread schon sagt, noch nicht ganz tot. Auch hier gilt, wie im menschlichen Leben,
Mors certa, hora incerta.
Was die Aktie betrifft, so sind also (unbeachtlich etwaiger weiterer Eigentümerwechsel zu Kursen im Subpenny-Bereich) alle Messen gelesen.
Interessanter scheint mir die Frage, ob und ggf. wie denn die handelnden Personen, die dieses Desaster verursacht haben (immerhin wurden Anleger und Gläubiger um so einiges Geld gebracht) zur Rechenschaft gezogen werden.
In der jüngeren Geschichte hat es nie das eine einschneidende Ereignis gegeben, das die Firma in den Ruin getrieben hätte. Das Eigenkapital ging nicht plötzlich auf Null. Irgendwann war die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt, und bei ordnungsgemäßer Buchführung hätte dies bemerkt werden müssen - mit allen Konsequenzen einschließlich der Einberufung der Hauptversammlung, um sie über den Sachverhalt zu informieren. Wie wir alle wissen, geschah dies aber nicht.
Ich hoffe sehr, dass sich um solche, und auch um noch viel gravierendere Fragen im Zusammenhang mit Stichwörtern wie z. B.
- Rechtzeitigkeit des Insolvenzantrags,
- Korrektheit der Bilanzen,
- Korrektheit des Anleihe-Emissionsprospekts,
in diesen Sachen zuständige Rechtsorgane kümmern.
Mors certa, hora incerta.
Was die Aktie betrifft, so sind also (unbeachtlich etwaiger weiterer Eigentümerwechsel zu Kursen im Subpenny-Bereich) alle Messen gelesen.
Interessanter scheint mir die Frage, ob und ggf. wie denn die handelnden Personen, die dieses Desaster verursacht haben (immerhin wurden Anleger und Gläubiger um so einiges Geld gebracht) zur Rechenschaft gezogen werden.
In der jüngeren Geschichte hat es nie das eine einschneidende Ereignis gegeben, das die Firma in den Ruin getrieben hätte. Das Eigenkapital ging nicht plötzlich auf Null. Irgendwann war die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt, und bei ordnungsgemäßer Buchführung hätte dies bemerkt werden müssen - mit allen Konsequenzen einschließlich der Einberufung der Hauptversammlung, um sie über den Sachverhalt zu informieren. Wie wir alle wissen, geschah dies aber nicht.
Ich hoffe sehr, dass sich um solche, und auch um noch viel gravierendere Fragen im Zusammenhang mit Stichwörtern wie z. B.
- Rechtzeitigkeit des Insolvenzantrags,
- Korrektheit der Bilanzen,
- Korrektheit des Anleihe-Emissionsprospekts,
in diesen Sachen zuständige Rechtsorgane kümmern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.457.530 von AktiesuchtBauer am 15.12.17 10:48:32"Parallel setzen wir einen strukturierten M&A-Prozess auf, denn möglicherweise erweist sich die übertragende Sanierung via Unternehmensverkauf als beste Option."
Übertragende Sanierung = asset deal" heißt: Werte weg, Schulden bleiben.
Übertragende Sanierung = asset deal" heißt: Werte weg, Schulden bleiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.585.510 von user78 am 02.01.18 10:45:09
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/beate-uhse-aktiengese…
Massekredit
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/beate-uhse-aktiengese…
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.457.530 von AktiesuchtBauer am 15.12.17 10:48:32
Flensburg, 02. Januar 2018. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) teilt mit, dass mit Zustimmung des Gläubigerausschusses heute parallel zur Sanierung in Eigenverwaltung offiziell der Verkaufsprozess für das Unternehmen eingeleitet und hierzu auch einen M&A-Berater mandatiert ist.
"Wir schöpfen selbstverständlich alle vorhandenen Möglichkeiten aus und verfolgen daher eine Dual Track-Lösung", so Justus von Buchwaldt, einer der Generalbevollmächtigten von Beate Uhse und Partner der auf die Restrukturierung von Unternehmen spezialisierten Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff. "Das heißt, der Vorstand und wir arbeiten an einer Fortführungslösung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens und stehen auch bereits in aussichtsreichen Verhandlungen über die Gewährung eines Massekredites. Parallel setzen wir einen strukturierten M&A-Prozess auf, denn möglicherweise erweist sich die übertragende Sanierung via Unternehmensverkauf als beste Option."
Nach Angaben von Dr. Georg Bernsau, zweiter Generalbevollmächtigter im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung, gibt es eine Vielzahl von potenziellen Investoren, die dem Unternehmen bereits Interesse signalisiert haben. Dies sind neben strategischen Käufern und Finanzinvestoren auch Insolvenzplanfinanzierer. "Jetzt geht es darum, im Rahmen eines geordneten M&A-Prozesses sicherzustellen, dass kein potenzieller Interessent außen vor bleibt und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten gefunden wird", so Dr. Bernsau.
Nach eingehender Prüfung entsprechender Angebote verschiedener M&A-Berater wurde entschieden, diesen Prozess von der Beratungsgesellschaft One Square Advisors begleiten zu lassen, die auch als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger fungiert.
"Der hohe Bekanntheitsgrad und die lange Tradition des Unternehmens stoßen ebenso auf Interesse potenzieller Investoren wie unser Kundenstamm", betont Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG. "Dieser ist natürlich weitaus größer als bei reinen Onlineshops."
Zerchlagung
Beate Uhse AG: Einleitung des M&A-ProzessesFlensburg, 02. Januar 2018. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) teilt mit, dass mit Zustimmung des Gläubigerausschusses heute parallel zur Sanierung in Eigenverwaltung offiziell der Verkaufsprozess für das Unternehmen eingeleitet und hierzu auch einen M&A-Berater mandatiert ist.
"Wir schöpfen selbstverständlich alle vorhandenen Möglichkeiten aus und verfolgen daher eine Dual Track-Lösung", so Justus von Buchwaldt, einer der Generalbevollmächtigten von Beate Uhse und Partner der auf die Restrukturierung von Unternehmen spezialisierten Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff. "Das heißt, der Vorstand und wir arbeiten an einer Fortführungslösung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens und stehen auch bereits in aussichtsreichen Verhandlungen über die Gewährung eines Massekredites. Parallel setzen wir einen strukturierten M&A-Prozess auf, denn möglicherweise erweist sich die übertragende Sanierung via Unternehmensverkauf als beste Option."
Nach Angaben von Dr. Georg Bernsau, zweiter Generalbevollmächtigter im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung, gibt es eine Vielzahl von potenziellen Investoren, die dem Unternehmen bereits Interesse signalisiert haben. Dies sind neben strategischen Käufern und Finanzinvestoren auch Insolvenzplanfinanzierer. "Jetzt geht es darum, im Rahmen eines geordneten M&A-Prozesses sicherzustellen, dass kein potenzieller Interessent außen vor bleibt und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten gefunden wird", so Dr. Bernsau.
Nach eingehender Prüfung entsprechender Angebote verschiedener M&A-Berater wurde entschieden, diesen Prozess von der Beratungsgesellschaft One Square Advisors begleiten zu lassen, die auch als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger fungiert.
"Der hohe Bekanntheitsgrad und die lange Tradition des Unternehmens stoßen ebenso auf Interesse potenzieller Investoren wie unser Kundenstamm", betont Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG. "Dieser ist natürlich weitaus größer als bei reinen Onlineshops."
Beate Uhse ist platt, aber noch nicht ganz tot