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    Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.18 15:16:20 von
    neuester Beitrag 23.05.19 19:52:51 von
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      schrieb am 16.07.18 15:16:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft
      Borken (Hessen)
      ISIN DE0005254007 / WKN 525400
      Einladung zur Hauptversammlung
      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein,
      die am Mittwoch, den 22. August 2018 um 11.00 Uhr im Bürgerhaus (Parkhotel),
      Europaplatz 3, 34582 Borken/Hessen stattfindet.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 2.834.697,38 EUR
      a)

      einen Teilbetrag in Höhe von 225.000,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
      b)

      den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 2.609.697,38 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, Bielefeld, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
      Teilnahmebedingungen
      1.

      Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 1. August 2018 (0.00 Uhr) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 15. August 2018, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

      Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft
      c/o UniCredit Bank AG
      CBS51 DS/GM
      80311 München
      Fax: 089 / 54002519
      E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

      Soweit Aktien betroffen sind, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Dies bedeutet, dass Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts haben. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
      2.

      Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

      Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
      http://www.elikraft.de

      im Bereich „Aktuell“ unter der Rubrik „diesjährige Hauptversammlung“ zum Herunterladen zur Verfügung.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

      Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft
      Frielendorfer Straße 26
      34582 Borken/Hessen
      Fax: 06693 / 181218
      E-Mail: ir@elikraft.de

      Weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie ein Formular zur Vollmachtserteilung stehen den Aktionären unter
      http://www.elikraft.de

      im Bereich „Aktuell“ unter der Rubrik „diesjährige Hauptversammlung“ zum Herunterladen zur Verfügung.
      3.

      Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
      a)

      Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher dem Vorstand der Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juli 2018, 24.00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft unter folgender Adresse zu richten:

      Vorstand der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft
      Frielendorfer Straße 26
      34582 Borken/Hessen

      Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
      http://www.elikraft.de

      im Bereich „Aktuell“ unter der Rubrik „diesjährige Hauptversammlung“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
      b)

      Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

      Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung,
      d. h. spätestens bis zum 7. August 2018, 24.00 Uhr, an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

      Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft
      Frielendorfer Straße 26
      34582 Borken/Hessen
      Fax: 06693 / 181218
      E-Mail: ir@elikraft.de
      Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

      Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
      http://www.elikraft.de

      im Bereich „Aktuell“ unter der Rubrik „diesjährige Hauptversammlung“ veröffentlicht.

      Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
      c)

      Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter
      http://www.elikraft.de

      im Bereich „Aktuell“ unter der Rubrik „diesjährige Hauptversammlung“ eingesehen werden.
      4.

      Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

      Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
      http://www.elikraft.de

      im Bereich „Aktuell“ unter der Rubrik „diesjährige Hauptversammlung“ abrufbar.
      5.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft DM 11.250.000,- und ist eingeteilt in 225.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 50,- je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 225.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
      6.

      Hinweis zum Datenschutz

      Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie über die Internetseite
      http://www.elikraft.de

      im Bereich „Aktuell“ unter der Rubrik „diesjährige Hauptversammlung“.



      Borken/Hessen, im Juli 2018

      Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      bundesanzeiger vom 16072018
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 14:22:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Verlangen der Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG auf Durchführung eines Squeeze-Out Verfahrens nach §§ 327a ff. AktG

      http://dgap.de/dgap/News/adhoc/elektrische-licht-und-kraftan…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.05.19 19:52:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.369.510 von Huusmeister am 05.12.18 14:22:06Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Squeeze-Out-Barabfindung auf EUR 69,39 je Aktie erhöht
      Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
      Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Squeeze-Out-Barabfindung auf EUR 69,39 je Aktie erhöht

      23.05.2019 / 17:29 CET/CEST
      Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


      Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Squeeze-Out-Barabfindung auf EUR 69,39 je Aktie erhöht


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