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    $$$Zeichnungsgebühr unzulässig$$$ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.00 01:46:31 von
    neuester Beitrag 26.06.00 00:50:39 von
    Beiträge: 8
    ID: 163.465
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      Avatar
      schrieb am 21.06.00 01:46:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      14. Juni 2000 Spiegel online  P O L I T I K  |  W I R T S C H A F T  |  N E T Z W E L T  
      V E R B R A U C H E R Z E N T R A L E

      Abzockerei bei Aktienemissionen

      Verbraucherschützer haben Banken und Sparkassen der Abzockerei beschuldigt. Bei Aktienemissionen sollen sie ihre Kunden zu Unrecht zur Kasse gebeten haben.

      © DPADüsseldorf - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Banken abgemahnt. Diese hätten versucht, bei erfolglosen Zeichnungsaufträgen Gebühren bis zu 30 Mark zu kassieren. Wenn Kunden bei Aktienemissionen wie dem jüngsten Börsengang von Infineon oder der neuen Tranche der Telekom leer ausgingen, dann hätten auch die Geldinstitute keinen Anspruch auf ein Entgelt, so die Verbraucherschützer.

      Dies sei "ein Zeugnis von Entgeltschinderei und Gebührenabzockerei", kritisierte der Finanzjurist Hartmut Strube. Die Verbraucherzentrale habe deshalb bereits sechs Banken und Sparkassen Abmahnungen zugeschickt.

      Der Kauf von Börsenpapieren zählt zu den so genannten Kommissionsgeschäften. Nimmt die Bank den Auftrag an, schuldet sie keinen Erfolg. Im Gegenzug aber darf sie bei einem Fehlschlag ihrer Bemühungen den Kunden auch nicht zur Kasse bitten. "Somit verstoßen Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung gegen das Gesetz", sagte Strube. Falls die Banken nicht nachgeben, will die Verbraucherzentrale einen Musterprozess führen.

      Der Jurist betonte, die Gebührenabzockerei lohne sich für die Geldinstitute. So spüle eine siebenfach überzeichnete Aktien ein Vielfaches mehr an "Enttäuschungsgebühren" ein, als die meist einprozentige Provision für den tatsächlich erfolgreichen Aktienkauf einbringe.

      Für Bankkunden, die bereits Gebühren bezahlt haben, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit, mit dem das Geld zurückgefordert werden kann. Er kann unter der Faxnummer 0190-5100101014 abgerufen werden.
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 04:23:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr verbraucherfreundlich diese Tel.-Nr.! Gebührenabzockerei scheint nicht nur bei den Banken ein Thema zu sein.

      Gigabelle
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 07:15:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Gigabelle u.a.
      kann mal wohl sagen :mad:
      Vor einigen Wochen mal hat die Verbraucherzentrale
      Sachsen vor 0190er Nummern gewarnt. Abrufen
      konnte man sich die Infos ironischerweise unter 0190...:mad:
      Und das bei einem fast öffentlichem Gut (Mischgut) "Information".
      Wenn der Staat den Bürger weiter so abzockt, dann kann man
      irgendwann die "Maslow-Pyramide" rückwärts laufen und "Otto-Normalbürger"
      kann nur noch physiologische Bedürfnisse decken.
      Marktwirtschaft funktioniert auf Dauer nicht (heisses Eisen)! Aber wie Churchill schon
      einst zur Demokratie sagte (so ungefähr): Die Demokratie ist das beste System; leider
      gibt es keine Alternative.
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 08:44:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Den Faxabruf könnt ihr euch ersparen. Hier ist er. Er wurde von Jabbawock freundlicherweise bereits an anderer Stelle ins Board gestellt:

      Mein Kaufauftrag für...(Anzahl)Aktien von...(Anbieter)

      Sehr geehrte Damen und Herren

      am..(datum) hatte ich Ihnen den Auftrag erteilt, für mich o.a. Aktien zu kaufen. Dieser Auftrag konnte von Ihnen nicht ausgeführt
      werden. Dennoch stellten Sie mir eine Zeichnungsgebühr in Rechnung. Einen Rechtsgrund hierführ gibt es jedoch nicht.
      Gemäß § 396 HGB kann eine Provision nur für einen ausgeführten Auftrag gefordert werden. Eigene Aufwendungen gehören in
      diesem Zusammenhang zu den von Ihnen zu tragenden allgemeinen Betriebskosten. Ich forde sie deshalb auf, den Betrag von
      ..DM bis zum.. (zwei Wochen Frist setzen) auf meinem Konto Nr.:.. gut zu schreiben.

      MfG XYZ
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 12:19:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bekanntlich war ich in meinem früheren - realen - Leben auch einmal Präsident der kubanischen Zentralbank. Ich muß sagen, so etwas gab es bei uns nicht. Das Produktivvermögen gehörte eh dem Volk!

      Ernesto Guevara

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      Avatar
      schrieb am 21.06.00 16:53:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Grunde genommen handelt es sich um "Kleingeld". Darauf spekulieren aber die Institute, weil idR keiner wegen derartiger Beträge einen Prozeß wagt. Daher bleibt ein mehr als schaler Geschmack zurück.

      Moonlight
      Avatar
      schrieb am 22.06.00 12:08:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kleinvieh macht aber auch Mist. Etwas anderes als die eigenen Fonds aufschwatzen können die meisten Bankberater ohnehin nicht. Deshalb bin ich bei comdirekt und bei datek.

      EdMcBain
      Avatar
      schrieb am 26.06.00 00:50:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      WISO-Tipp 15.05.00
      Preisunterschiede bei Börsengeschäften

      Bei den vier deutschen Riesen der Branche - Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank - können die Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch?
      Die Zeichnungsgebühr - eine Modeerscheinung



      In jüngster Zeit ist es in Mode gekommen, schon bei der Zeichnung, also bei der Bestellung von Aktien, eine Gebühr zu verlangen. Damit werden auch die Anleger zur Kasse gebeten, die zwar keine Papiere erhalten, aber der Bank dennoch Arbeit gemacht haben. Dafür berechnen einige Kreditinstitute Pauschalgebühren zwischen 10 und 25 Mark. Zahlen müssen Anleger diese so genannte Zeichnungsgebühr auch bei einigen Direktbanken, die sonst mit dem Hinweis auf niedrige Gebühren um Kunden buhlen. Die Banken machten mit den von ihnen erhobenen Zeichnungsgebühren für die Bestellung von Infineon-Aktien und T-Online-Aktien jedenfalls ein gutes Geschäft, denn bekanntermaßen waren die Börsenneulinge bis zum Zwanzigfachen überzeichnet.

      Bei den vier deutschen Riesen der Branche, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank, können die Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch? Über eine Gebühr wird dort bereits nachgedacht.

      Am stärksten sind die Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen von der neuen Gebühr betroffen. Der Grund: Das Dachinstitut dieser Banken, die Deutsche Genossenschaftsbank (DG Bank), ist häufig gerade bei den Unternehmen im Konsortium vertreten, die als Börsenneulinge an den Neuen Markt gehen. Aus diesem Grund rechnen sich die Kunden der Genossenschaftsbanken vergleichsweise gute Chance aus, bei diesen Emissionen zum Zuge zu kommen. Entsprechend hoch sind dann die zu bewältigenden Zeichnungsaufträge. Insbesondere kleinere Banken stellt das vor ein zeitliches und personelles Problem. Eine Gebühr zu erheben, sei deshalb die logische Konsequenz, erklären die Genossenschaftsbanken. Aber nicht alle bundesweit 2.248 Mitgliedsbanken verlangen Zeichnungsgebühren. Jedes Institut kann nämlich allein darüber entscheiden, ob es sie für notwendig erachtet.
      Rechtlich umstrittenes Entgelt


      Rechtlich ist das "Entgelt für nichterfüllte Zeichnungsaufträge" bei den Verbraucherschützern umstritten. Eigentlich handle es sich um ein Kommissionsgeschäft, bei dem erst dann eine Gebühr fällig werde, wenn das Geschäft zu Stande gekommen ist. Außerdem könne, wenn überhaupt, nur eine Aufwandsentschädigung berechnet werden, die aber nicht mit der Bereithaltung von eigenem Personal begründet werden dürfe, sondern nur mit Kosten, die durch fremde Institute entstanden sind, argumentiert die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27 in 40215 Düsseldorf.
      WISO-Tipps für den Start ins Aktiengeschäft


      * Zeichnen Sie nicht blind bei vielen Kreditinstituten gleichzeitig. Häufig fallen Zeichnungsgebühr und manchmal auch Kosten für die Depoteröffnung an.
      * Wählen Sie die Anlagesumme nicht zu klein. Bei einem Depotwert unter 10.000 Mark fallen die Kosten um so stärker ins Gewicht.
      * Stellen Sie sich auf eine langfristige Geldanlage ein. Viele kleine Aktienpakete und häufige An- und Verkäufe können Börsengeschäfte enorm verteuern.
      * Kursgewinne sind erst nach 12 Monaten steuerfrei. Die Freigrenze beträgt 999,99 Mark im Jahr. Liegen Ihre Gewinne nur 1 Pfennig darüber, fällt Spekulationssteuer auf den gesamten Gewinn an.

      von Claudia Krafczyk


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