Erste Klage gegen EM.TV von Tilp + Kälberer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.04.01 23:28:21 von
neuester Beitrag 09.01.02 11:34:49 von
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0,5200 | -13,33 |
Die Kanzlei Tilp & Kälberer hat erste Klagen eingereicht.
Aktionäre haben unterschiedliche Erfolgschancen.
Kirchentellinsfurt - Die Kanzlei teilt die geschädigten Anleger
in verschiedene "Fallgruppen" ein, je nachdem, zu welchem
Zeitpunkt sie ihre Aktien erworben haben. Je nach
Erwerbszeitpunkt kommen unterschiedliche
Anspruchsgrundlagen in Betracht, teilte die Kanzlei am
Montag mit.
Chancen bei Kauf vor Dezember 2000
Erfolgsaussichten bestünden für
diejenigen EM.TV-Aktionäre, die
zwischen November 1999 bis
einschließlich 1. Dezember 2000
Aktien erworben haben. Die
Kanzlei hat zunächst zwei
Pilotverfahren angestrengt.
Weitere Klagen werden
sukzessive eingereicht.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,126130,00.…
Aktionäre haben unterschiedliche Erfolgschancen.
Kirchentellinsfurt - Die Kanzlei teilt die geschädigten Anleger
in verschiedene "Fallgruppen" ein, je nachdem, zu welchem
Zeitpunkt sie ihre Aktien erworben haben. Je nach
Erwerbszeitpunkt kommen unterschiedliche
Anspruchsgrundlagen in Betracht, teilte die Kanzlei am
Montag mit.
Chancen bei Kauf vor Dezember 2000
Erfolgsaussichten bestünden für
diejenigen EM.TV-Aktionäre, die
zwischen November 1999 bis
einschließlich 1. Dezember 2000
Aktien erworben haben. Die
Kanzlei hat zunächst zwei
Pilotverfahren angestrengt.
Weitere Klagen werden
sukzessive eingereicht.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,126130,00.…
Bei allem Verständnis für persönliche Enttäuschungen, für persönliche Schicksale und für die Folgen von immensen Vermögensverlusten:
Ich hoffe, dass jede dieser nun angestrengten Klagen hochkant abgeschmettert wird (leider erwischt es dann die `Verlierer` nochmals, indem sie die Prozesskosten tragen - aber das haben die ja in Kauf genommen mit Klageeinreichung) - aber wo kommen wir denn hin, wenn man sich bei Kursverlusten an die Rockzipfel der Justiz klammert und irgendeinen Dummen sucht, während Kursgewinne selbstverständlich und als gerecht entstanden mitgenommen werden?
Ich wundere mich sehr über die Anwälte, die ein solches Vorgehen auch noch aktiv unterstützen - die dahinterstehende Motivation der Anwälte dürfte hinreichend klar sein.
Aber jeder muss wissen, wem er folgt.
Ein über den Verfall nicht der Börsenkultur (damit sieht es teilweise schon schlimm aus), aber der Eigenverantwortung sich kopfschüttelnd wundernder
Duffy2000
Ich hoffe, dass jede dieser nun angestrengten Klagen hochkant abgeschmettert wird (leider erwischt es dann die `Verlierer` nochmals, indem sie die Prozesskosten tragen - aber das haben die ja in Kauf genommen mit Klageeinreichung) - aber wo kommen wir denn hin, wenn man sich bei Kursverlusten an die Rockzipfel der Justiz klammert und irgendeinen Dummen sucht, während Kursgewinne selbstverständlich und als gerecht entstanden mitgenommen werden?
Ich wundere mich sehr über die Anwälte, die ein solches Vorgehen auch noch aktiv unterstützen - die dahinterstehende Motivation der Anwälte dürfte hinreichend klar sein.
Aber jeder muss wissen, wem er folgt.
Ein über den Verfall nicht der Börsenkultur (damit sieht es teilweise schon schlimm aus), aber der Eigenverantwortung sich kopfschüttelnd wundernder
Duffy2000
Das wurde höchste Zeit. Kann allen Klägern nur die
Daumen drücken - hoffentlich haben sie Erfolg!
Daumen drücken - hoffentlich haben sie Erfolg!
@Nachtwchter
Crash-Gewinnler wie "Tilp&Kälberer" sind mir schon die liebsten!
Erst verzocken die Leute ihr Geld mit EM-TV oder anderen Werten, dann werfen sie dem schlechten Geld das gute nach!
Hat jemals jemand einen derartigen Rechtsversuch gewonnen?
"Tilp & Kälberer² gehören auch zu denen, die mal überprüft werden sollten!
Aktien kauft jeder in eigenem Ermessen! Wenn jemand zu dumm ist, dann sollte er baldmöglichst auf die Schnautze fallen!
Möglichst sollte er dann sein restlich verbleibendes Geld der Kanzlei "Tilp & Kälberer" anvertrauen. Die werden es schon richten!
Wo sind wir denn?
Crash-Gewinnler wie "Tilp&Kälberer" sind mir schon die liebsten!
Erst verzocken die Leute ihr Geld mit EM-TV oder anderen Werten, dann werfen sie dem schlechten Geld das gute nach!
Hat jemals jemand einen derartigen Rechtsversuch gewonnen?
"Tilp & Kälberer² gehören auch zu denen, die mal überprüft werden sollten!
Aktien kauft jeder in eigenem Ermessen! Wenn jemand zu dumm ist, dann sollte er baldmöglichst auf die Schnautze fallen!
Möglichst sollte er dann sein restlich verbleibendes Geld der Kanzlei "Tilp & Kälberer" anvertrauen. Die werden es schon richten!
Wo sind wir denn?
@Duffy 2000:
Es geht ja nicht nur um Kursverluste, die irgendwelchen
gierigen Kleinanlegern aus reiner Gier entstanden sind.
Es geht um masiven Kursbetrug, an dem etliche Beteiligte
mitgewirkt und hochgradig verdient haben. Beispiel Kurt
Ochner: Er war nach eigener Aussage zwischenzeitlich einer
der grössten Einzelaktionäre von EM.TV und hat den Kurs
nach Einschätzung diverser Experten offenbar massiv gepusht.
Kein Wunder, dass Julius Bär ihn jetzt fristlos entlassen hat.
Es geht ja nicht nur um Kursverluste, die irgendwelchen
gierigen Kleinanlegern aus reiner Gier entstanden sind.
Es geht um masiven Kursbetrug, an dem etliche Beteiligte
mitgewirkt und hochgradig verdient haben. Beispiel Kurt
Ochner: Er war nach eigener Aussage zwischenzeitlich einer
der grössten Einzelaktionäre von EM.TV und hat den Kurs
nach Einschätzung diverser Experten offenbar massiv gepusht.
Kein Wunder, dass Julius Bär ihn jetzt fristlos entlassen hat.
@duffy2000
...kam etwas zu spät, du hast es in meinem Sinn formuliert!
...kam etwas zu spät, du hast es in meinem Sinn formuliert!
@ Börsenflopp: D`accord!!
Duffy2000
Duffy2000
@Börsenflopp:
Wohl wahr, ich halte auch nichts von Leuten, die sich nun
auf Kosten der Geschädigten noch bereichern wollen. Allerdings
kann ich mich zu Tilp + Kälberer nicht äussern. Soweit ich
weiss, hat man denen bislang keine Schweinereien nachgewiesen.
Und solange das so ist, wüsste ich nicht, was gegen sie
spricht - so lange sie einen guten Job als Anwaltskanzlei
machen. Meine Meinung.
Wohl wahr, ich halte auch nichts von Leuten, die sich nun
auf Kosten der Geschädigten noch bereichern wollen. Allerdings
kann ich mich zu Tilp + Kälberer nicht äussern. Soweit ich
weiss, hat man denen bislang keine Schweinereien nachgewiesen.
Und solange das so ist, wüsste ich nicht, was gegen sie
spricht - so lange sie einen guten Job als Anwaltskanzlei
machen. Meine Meinung.
@ Nachtwächter:
Sorry - das Argument verstehe ich nicht - Tilp verklgt doch EMTV und nicht Ochner ... und ist EMTV nun die Henne oder das Ei im Ganzen?
Duffy2000
Sorry - das Argument verstehe ich nicht - Tilp verklgt doch EMTV und nicht Ochner ... und ist EMTV nun die Henne oder das Ei im Ganzen?
Duffy2000
RA Tilp hat sich einen sehr guten Namen gemacht in verschiedenen Klagen gegen die Banken seinerzeit, als es darum ging, Verluste aus Optionsgeschäften zu reklamieren wegen fehlender Termingeschäftsfähigkeit ... aber damals gab es KONKRETE Spielregeln, die nicht eingehalten wurden - und deshalb haben die Kläger seinerzeit auch mit Aussicht auf Erfolg geklagt - aber NUN ist es ein Schuss ins Blaue - und Musterverfahren führe ich nicht auf Kosten von verschreckten Kleinanlegern ---> ganz schlechter Stil
Duffy 2000
Duffy 2000
@Duffy 2000:
Was ist an dem Argument nicht zu verstehen? Ochner hat bei
dem Manipulationsspiel offenbar fleissig mitgemacht, und die
Gelackmeierten waren die Kleinanleger. Jedenfalls die, die
auf die Pushereien reingefallen sind. Kann jedem nur
empfehlen, sich mal mit der Person von Kurt Ochner auseinander-
zusetzen. Es gab mal einen gut recherchierten SPIEGEL-Artikel,
in dem sehr anschaulich beschrieben wurde, wie er mit Marian
von Korff gemeinsame Sache gemacht hat. Wir erinnern uns:
Marian von Korff war bis Anfang 1999 Finanzredakteur bei
Focus. Wer noch einen Stapel alter Focus-Ausgaben zuhause
rumliegen hat, sollte sich mal die alten Exemplare ansehen.
Es lohnt sich.
Was ist an dem Argument nicht zu verstehen? Ochner hat bei
dem Manipulationsspiel offenbar fleissig mitgemacht, und die
Gelackmeierten waren die Kleinanleger. Jedenfalls die, die
auf die Pushereien reingefallen sind. Kann jedem nur
empfehlen, sich mal mit der Person von Kurt Ochner auseinander-
zusetzen. Es gab mal einen gut recherchierten SPIEGEL-Artikel,
in dem sehr anschaulich beschrieben wurde, wie er mit Marian
von Korff gemeinsame Sache gemacht hat. Wir erinnern uns:
Marian von Korff war bis Anfang 1999 Finanzredakteur bei
Focus. Wer noch einen Stapel alter Focus-Ausgaben zuhause
rumliegen hat, sollte sich mal die alten Exemplare ansehen.
Es lohnt sich.
Ich wunder mich schon sehr über das mangelhafte Rechtsbewußtsein einiger Aktionäre:
Eigenverantwortung endet dort, wo überlegenes Sachwissen anderer beginnt. Soll heißen : das Problem an der Börse ist nunmal, daß man den Einschätzungen und Zahlen der Unternehmen vertrauen muß. Erst auf Grundlage dieser Daten kann jeder eigenverantwortlich handeln und sein Bild über eine AG anstellen.
Habe ich aber falsche Daten und kann später nachgewiesen werden, daß diese Daten bewußt falsch erstellt wurden, kann man nicht mehr die Kleinanleger auf ihre Eigenverantwortlichkeit verweisen !!
Dann muß das Unternehmen haften !!
Fraglich ist nur, ob es passende Anspruchsgrundlagen im Deutschen Recht gibt. Und dies könnte zum Problem werden.
Schon ein Herr Haffa brauchte sich in Ermangelung von einschlägigen Normen keine Sorgen machen seine Aktien innerhalb der Haltefrist zu verkaufen.
Ich hoffe, daß EM-TV bluten muß. Auch wenn das Unternehmen in Konkurs gehen sollte ist es nicht Schade. Es ist nur Schade, daß EM- TV das Vertrauen in Qualität durch offensichtliche Falschprognosen derart erschüttert hat.
Eigenverantwortung endet dort, wo überlegenes Sachwissen anderer beginnt. Soll heißen : das Problem an der Börse ist nunmal, daß man den Einschätzungen und Zahlen der Unternehmen vertrauen muß. Erst auf Grundlage dieser Daten kann jeder eigenverantwortlich handeln und sein Bild über eine AG anstellen.
Habe ich aber falsche Daten und kann später nachgewiesen werden, daß diese Daten bewußt falsch erstellt wurden, kann man nicht mehr die Kleinanleger auf ihre Eigenverantwortlichkeit verweisen !!
Dann muß das Unternehmen haften !!
Fraglich ist nur, ob es passende Anspruchsgrundlagen im Deutschen Recht gibt. Und dies könnte zum Problem werden.
Schon ein Herr Haffa brauchte sich in Ermangelung von einschlägigen Normen keine Sorgen machen seine Aktien innerhalb der Haltefrist zu verkaufen.
Ich hoffe, daß EM-TV bluten muß. Auch wenn das Unternehmen in Konkurs gehen sollte ist es nicht Schade. Es ist nur Schade, daß EM- TV das Vertrauen in Qualität durch offensichtliche Falschprognosen derart erschüttert hat.
Leute, hier geht es zum einen um 5.000 DM und zum anderen
um 15.000 DM. Finde ich lächerlich im Verhältnis was insgesamt verbrand worden ist.Dies wird sicherlich kein Erfolg haben, mein Schwager ist Anwalt und hat auch mit EM-TV Geld verloren( 30.000.-DM). Er sagt, er hätte keine Chance!
Stefan
um 15.000 DM. Finde ich lächerlich im Verhältnis was insgesamt verbrand worden ist.Dies wird sicherlich kein Erfolg haben, mein Schwager ist Anwalt und hat auch mit EM-TV Geld verloren( 30.000.-DM). Er sagt, er hätte keine Chance!
Stefan
Zur allgemeinen Erinnerung:
"sharky" vom Platow-Board war der ERSTE, der gegen EM-TV Strafanzeige gestellt hat.
Und gegen Leo Kirch gleich mit - wegen "Beteiligung".
Die Verfahren laufen.
Hoffentlich setzt sich die Sta durch!
"lepenseur" (alias "sharky" vom Platow-Board)
"sharky" vom Platow-Board war der ERSTE, der gegen EM-TV Strafanzeige gestellt hat.
Und gegen Leo Kirch gleich mit - wegen "Beteiligung".
Die Verfahren laufen.
Hoffentlich setzt sich die Sta durch!
"lepenseur" (alias "sharky" vom Platow-Board)
Lepens, meine guten Wuensche begleiten Dich. Berichte doch
beizeiten, wie`s ausgegangen ist. Viel Erfolg noch!!!
Zeig ihnen, wo der Hammer hängt.
beizeiten, wie`s ausgegangen ist. Viel Erfolg noch!!!
Zeig ihnen, wo der Hammer hängt.
@ alle kläger und befürworter,
stimme euch 100%tig zu. lasst euch nicht davon abbringen.
klärt es auch mit euren rechtschutzversicherungen ab, um nicht auf
irgendwelchen kosten sitzen zu bleiben.
ich drücke euch auf jeden fall die daumen.
die leute, die hier die kläger überhaupt nicht verstehen können,
machen mir den eindruck als ob wenn sie entweder kein rechtsbewusstsein
hätten oder was aber noch viel schlimmer wäre, dass sie für die gegenseite
versuchen die lage zu entschärfen und die geschädigten von ihrem vorhaben
abzubringen.
anders kann ich mir das nicht erklären, dass einige vermeintliche aktionäre
sich so scheinheilig zu dieser thematik äussern und mit entsätzen auf die
vorgehensweise der betrogenen aktionäre reagieren.
es gibt ein artikel, welches veröffentlicht wurde (habe ihn gerade nicht zur
hand) dessen inhalt diese praktiken der gegenposter sehr gut beschreiben.
das ziel sollte wohl jetzt jedem klar sein.
normalerweise sollten aktionäre zu aktionären stehen, erst recht wenn diese
auf so eine art und weise betrogen wurden.
auch interessant --------------> Thread: Neuer Markt= Betrug durch BANKEN und ANHANG.Kursmanipulation: Kriminelle im Chefsesse
stimme euch 100%tig zu. lasst euch nicht davon abbringen.
klärt es auch mit euren rechtschutzversicherungen ab, um nicht auf
irgendwelchen kosten sitzen zu bleiben.
ich drücke euch auf jeden fall die daumen.
die leute, die hier die kläger überhaupt nicht verstehen können,
machen mir den eindruck als ob wenn sie entweder kein rechtsbewusstsein
hätten oder was aber noch viel schlimmer wäre, dass sie für die gegenseite
versuchen die lage zu entschärfen und die geschädigten von ihrem vorhaben
abzubringen.
anders kann ich mir das nicht erklären, dass einige vermeintliche aktionäre
sich so scheinheilig zu dieser thematik äussern und mit entsätzen auf die
vorgehensweise der betrogenen aktionäre reagieren.
es gibt ein artikel, welches veröffentlicht wurde (habe ihn gerade nicht zur
hand) dessen inhalt diese praktiken der gegenposter sehr gut beschreiben.
das ziel sollte wohl jetzt jedem klar sein.
normalerweise sollten aktionäre zu aktionären stehen, erst recht wenn diese
auf so eine art und weise betrogen wurden.
auch interessant --------------> Thread: Neuer Markt= Betrug durch BANKEN und ANHANG.Kursmanipulation: Kriminelle im Chefsesse
@nachtwchter
Tilp & Kälberer verlangen für die "eine erste Prüfung" (d.h. einen Brief lesen) zunächst 400 DMchen, die zahlt auch erstmal nicht die Rechtsschutzversicherung, weil es sich um eine Honorarvereinbarung handelt.
400 DMchen pro gelesenem Brief bei vielleicht ein paar 1.000 geschundenen Anlegern von EM-TV, Inderschrott und Co. macht auch ein nettes Sümmchen, egal, ob weitere Aktivitäten folgen oder nicht, oder?
Solange die Rechtslage in der BRD so ist, wie sie ist, kann man lieber gut Essen gehen für das Geld oder einen neuen Spiegel kaufen, um sein Eselsgesicht drin anzugucken.
Hab ich auch gemacht.
gruss,
BigBlender
Tilp & Kälberer verlangen für die "eine erste Prüfung" (d.h. einen Brief lesen) zunächst 400 DMchen, die zahlt auch erstmal nicht die Rechtsschutzversicherung, weil es sich um eine Honorarvereinbarung handelt.
400 DMchen pro gelesenem Brief bei vielleicht ein paar 1.000 geschundenen Anlegern von EM-TV, Inderschrott und Co. macht auch ein nettes Sümmchen, egal, ob weitere Aktivitäten folgen oder nicht, oder?
Solange die Rechtslage in der BRD so ist, wie sie ist, kann man lieber gut Essen gehen für das Geld oder einen neuen Spiegel kaufen, um sein Eselsgesicht drin anzugucken.
Hab ich auch gemacht.
gruss,
BigBlender
oder noch was besseres:
für 400DM tret ich Schambach gerne noch 4x mit Anlauf in den Arsch, bis mein Schuh drin stecken bleibt.
Dann hat er wieder was gelernt, wie er sagt.
gruss,
BigBlender
für 400DM tret ich Schambach gerne noch 4x mit Anlauf in den Arsch, bis mein Schuh drin stecken bleibt.
Dann hat er wieder was gelernt, wie er sagt.
gruss,
BigBlender
Kann nur Gutes über die Kanzlei Tilp & Kälberer berichten.Sie sind zwar recht teuer aber im Normalfall übernimmt das die Rechtschutzversicherung.Bei mir war es jedenfalls so gegenüber der Sparkasse . Die ganze Angelegenheit wurde bei mir aussergerichtlich und grosszügig geregelt,obwohl ich im Vorfeld nicht mehr damit gerechnet habe.Erst durch Einschaltung dieser Fachanwälte war denen bei der Sparkasse überhaupt Paroli zu bieten.Wenn sich jemand mal die Zeit nimmt und sich näher mit den Fällen dieser Kanzlei beschäftigt,dann werdet Ihr sehen, dass die Jungs schon viel für uns Kleinanleger erreicht haben.
MfG
Baffo
MfG
Baffo
@Baffo:
Kann dem nur zustimmen. Habe ähnliches gehört.
Kann dem nur zustimmen. Habe ähnliches gehört.
@all
teuer? m.e. wird nach allgemeingültigen brabo gebühren abgerechnet. außerdem ist auch eine finanzierung über foris wahrscheinlich möglich. kann nur jedem raten, sich anzuschließen.
gruß yyy
teuer? m.e. wird nach allgemeingültigen brabo gebühren abgerechnet. außerdem ist auch eine finanzierung über foris wahrscheinlich möglich. kann nur jedem raten, sich anzuschließen.
gruß yyy
Capital
03.05.2001
Zugkräftige Capital-Aktion
EM.TV-Sammelklage
Über 4000 geschädigte Anleger wollen gegen EM.TV vor Gericht
ziehen. Dies ist das Ergebnis der gemeinsamen Aktion von
Capital und Foris. Die Vorstände des Berliner Prozess-
finanzierers, Christian Rollmann (l.) und Lothar Müller-
Güldemeister, helfen EM.TV-Aktionären, ohne finanzielles
Risiko ihre Kursverluste einzuklagen.
Während die Brüder
Haffa ihre eigenen Aktien entgegen öffentlicher Versprechen
vorzeitig verkauften, verloren EM.TV-Aktionäre rund 16
Milliarden Euro. Trotz eindeutiger Beweislage schrecken
auf Grund der hohen Prozessgebühren viele Kleinanleger davor
zurück, die Haffa-Brüder zur Rechenschaft zu ziehen.
Für die Teilnehmer der Capital-Aktion kein Problem:
Die Kosten der anstehenden Sammelklage gegen EM.TV werden
von Foris übernommen. Dafür müssen die betroffenen Anleger
bei einem juristischen Sieg ein Drittel der eingeklagten
Summe an den Prozessfinanzierer abgeben. Alle Aktionäre,
die sich rechtzeitig gemeldet haben, erhalten jetzt eine
Nachricht über ihre individuellen Prozessaussichten.
Um die Klage einzureichen, benötigt Foris schnell das
schriftliche Einverständnis aller Geschädigten. Nur so ist
sichergestellt, dass die auf Aktienrecht spezialisierte
Kanzlei Tilp& Kälberer die Sammelklage vor Ablauf der
Verjährungsfrist einreichen kann.
03.05.2001
Zugkräftige Capital-Aktion
EM.TV-Sammelklage
Über 4000 geschädigte Anleger wollen gegen EM.TV vor Gericht
ziehen. Dies ist das Ergebnis der gemeinsamen Aktion von
Capital und Foris. Die Vorstände des Berliner Prozess-
finanzierers, Christian Rollmann (l.) und Lothar Müller-
Güldemeister, helfen EM.TV-Aktionären, ohne finanzielles
Risiko ihre Kursverluste einzuklagen.
Während die Brüder
Haffa ihre eigenen Aktien entgegen öffentlicher Versprechen
vorzeitig verkauften, verloren EM.TV-Aktionäre rund 16
Milliarden Euro. Trotz eindeutiger Beweislage schrecken
auf Grund der hohen Prozessgebühren viele Kleinanleger davor
zurück, die Haffa-Brüder zur Rechenschaft zu ziehen.
Für die Teilnehmer der Capital-Aktion kein Problem:
Die Kosten der anstehenden Sammelklage gegen EM.TV werden
von Foris übernommen. Dafür müssen die betroffenen Anleger
bei einem juristischen Sieg ein Drittel der eingeklagten
Summe an den Prozessfinanzierer abgeben. Alle Aktionäre,
die sich rechtzeitig gemeldet haben, erhalten jetzt eine
Nachricht über ihre individuellen Prozessaussichten.
Um die Klage einzureichen, benötigt Foris schnell das
schriftliche Einverständnis aller Geschädigten. Nur so ist
sichergestellt, dass die auf Aktienrecht spezialisierte
Kanzlei Tilp& Kälberer die Sammelklage vor Ablauf der
Verjährungsfrist einreichen kann.
Ich habe heute vom Rechtsanwalt Josef Willmeroth-Hohenadl, Stuttgart die Mitteilung erhalten habe
, dass er für meine Schadensersatzansprüche
gegen EM-TV als Treuhänder tätig werden wird. Die Firma
Foris AG finanziert die Verfahren.
Es handelt sich dabei, wie mir der Rechtsanwalt mitteilte
um 2 Vorgänge:
1. Verfahren Prospekthaftung; dieses erste Verfahren
betrifft die Ansprüche aus Aktienerwerben in der Zeit vom
20.2.2000 bis 12.5.2000.
2. Verfahren Herbst 2000: Dieses 2. Verfahren betrifft
die Ansprüche aus Aktienerwerben in der Zeit vom 9.10.
bis 1.12.2000.
Ich hoffe, dass sich möglichst viele Geschädigte sich diesem
Verfahren anschliessen, um den Herren Vorständen Thomas und
Thomas Haffa deutlich zu machen, dass es kein Kavaliersdelikt
ist, gutgäubige Aktionäre hinters Licht zu führen, um
selbst aus Aktienverkäufen dicke Gewinne abzustauben.
Bitte hier alle Erfahrungsberichte in dieser Sache
hier sammeln !!!
, dass er für meine Schadensersatzansprüche
gegen EM-TV als Treuhänder tätig werden wird. Die Firma
Foris AG finanziert die Verfahren.
Es handelt sich dabei, wie mir der Rechtsanwalt mitteilte
um 2 Vorgänge:
1. Verfahren Prospekthaftung; dieses erste Verfahren
betrifft die Ansprüche aus Aktienerwerben in der Zeit vom
20.2.2000 bis 12.5.2000.
2. Verfahren Herbst 2000: Dieses 2. Verfahren betrifft
die Ansprüche aus Aktienerwerben in der Zeit vom 9.10.
bis 1.12.2000.
Ich hoffe, dass sich möglichst viele Geschädigte sich diesem
Verfahren anschliessen, um den Herren Vorständen Thomas und
Thomas Haffa deutlich zu machen, dass es kein Kavaliersdelikt
ist, gutgäubige Aktionäre hinters Licht zu führen, um
selbst aus Aktienverkäufen dicke Gewinne abzustauben.
Bitte hier alle Erfahrungsberichte in dieser Sache
hier sammeln !!!
@ LauraGerhard:
Klasse! Finde ich super, dass Du das gemacht hast. Wenn ich
Aktien von EM.TV gekauft hätte, wuerde ich genau das gleiche
machen. Bin sehr gespannt, wie es bei Dir weitergeht und
drücke beide Daumen. Halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden,
wie sich die Sache weiterentwickelt.
Klasse! Finde ich super, dass Du das gemacht hast. Wenn ich
Aktien von EM.TV gekauft hätte, wuerde ich genau das gleiche
machen. Bin sehr gespannt, wie es bei Dir weitergeht und
drücke beide Daumen. Halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden,
wie sich die Sache weiterentwickelt.
Zum Prozess:
Vielen Dank für Deine Info, Laura-Gerhard.
Habe noch keine Post von Herrn Willmeroth-Hohenadl bekommen und deswegen eben angerufen. Bin auf jeden Fall bei dem Prozess dabei, der sich wohl über mehrere Jahre erstrecken kann. Für die deutsche Aktienkultur wäre eine erfolgreiche Klage eminent wichtig.
Also,im Namen aller geschädigten Kleinaktionäre drauf auf die Haffas und ihre 3-Sterne-Köche und Riesen-Yachten.
Vielen Dank für Deine Info, Laura-Gerhard.
Habe noch keine Post von Herrn Willmeroth-Hohenadl bekommen und deswegen eben angerufen. Bin auf jeden Fall bei dem Prozess dabei, der sich wohl über mehrere Jahre erstrecken kann. Für die deutsche Aktienkultur wäre eine erfolgreiche Klage eminent wichtig.
Also,im Namen aller geschädigten Kleinaktionäre drauf auf die Haffas und ihre 3-Sterne-Köche und Riesen-Yachten.
Danke für den Zuspruch zur Klage. Die Foris AG hat ja nun
eine Finanzierungzusage gegeben, da man nun doch
gute Erfolgschancen sieht. Bei der Foris AG eine Grundvoraussetzung
für die Übernahme des Prozeßkostenrisikos.
Mir waren bei dem Kauf von EM-TV folgende Tatsachen nicht bekannt:
1.dass Herr Thomas Haffa gegen die lock-up Verpflichtung
,wie nachträglich bekannt wurde,verstoßen hat
2.dass der Einstieg der EM-TV in die Formel 1 mit einer
Put-Option zugunsten Herrn Bernie Ecclestones verbunden
war und zwar zu einem Verkaufspreis von ca. 986 Mio US-$,
deren Finanzierung überhaupt nicht geklärt war.
3. das andere Anbieter nur etwa die Hälfte des Kaufpreises
für die Hälfte des Kaufpreises für die "The Jim Henson
Company" geboten hatten.
4.dass Herr Florian Haffa nur wenige Tage nach der New Market Pressekonforenz
am 23.Oktober 2000 eigene Aktien veräußern würde und dass die
Prognosen des Gewinns vor Zinsen und Steuern (EBIT)
ca 5 Wochen nach der Pressekonferenz auf 50 Mio DM
korrigiert wurden.
Leute, es geht nicht darum, dass Unternehmen, ihre Prognosen
nicht einhalten können (dies geschieht laufend am Neuen Markt)
sondern darum, dass die Haffa-Brüder im Zeitpunkt
der Abgabe ihrer Prognosen von ihren eigenen Prognosen
nicht überzeugt waren und EM-TV Aktien nach Abgabe ihrer Prognosen verkauft haben.
Dies empfinde ich als ein sehr perfides Verhalten gegenüber
den gutgläubigen Anlegern, die nun auf ihren Verlusten sitzen
während die Haffa Brüder Millionen an den Aktienverkäufen
verdienten !!!
eine Finanzierungzusage gegeben, da man nun doch
gute Erfolgschancen sieht. Bei der Foris AG eine Grundvoraussetzung
für die Übernahme des Prozeßkostenrisikos.
Mir waren bei dem Kauf von EM-TV folgende Tatsachen nicht bekannt:
1.dass Herr Thomas Haffa gegen die lock-up Verpflichtung
,wie nachträglich bekannt wurde,verstoßen hat
2.dass der Einstieg der EM-TV in die Formel 1 mit einer
Put-Option zugunsten Herrn Bernie Ecclestones verbunden
war und zwar zu einem Verkaufspreis von ca. 986 Mio US-$,
deren Finanzierung überhaupt nicht geklärt war.
3. das andere Anbieter nur etwa die Hälfte des Kaufpreises
für die Hälfte des Kaufpreises für die "The Jim Henson
Company" geboten hatten.
4.dass Herr Florian Haffa nur wenige Tage nach der New Market Pressekonforenz
am 23.Oktober 2000 eigene Aktien veräußern würde und dass die
Prognosen des Gewinns vor Zinsen und Steuern (EBIT)
ca 5 Wochen nach der Pressekonferenz auf 50 Mio DM
korrigiert wurden.
Leute, es geht nicht darum, dass Unternehmen, ihre Prognosen
nicht einhalten können (dies geschieht laufend am Neuen Markt)
sondern darum, dass die Haffa-Brüder im Zeitpunkt
der Abgabe ihrer Prognosen von ihren eigenen Prognosen
nicht überzeugt waren und EM-TV Aktien nach Abgabe ihrer Prognosen verkauft haben.
Dies empfinde ich als ein sehr perfides Verhalten gegenüber
den gutgläubigen Anlegern, die nun auf ihren Verlusten sitzen
während die Haffa Brüder Millionen an den Aktienverkäufen
verdienten !!!
Weiß einer von euch bis wann man spätestens bei einjer klage dabei sein muß?
Ich meine wegen Verjährung oder was auch immer.
Danke
bender.
Ich meine wegen Verjährung oder was auch immer.
Danke
bender.
Aus der FTD vom 21.5.2001
www.ftd.de/kleinaktionaere
Im Namen der Kleinaktionäre
Von Anton Notz und Nicola de Paoli, Hamburg
Der Kurssturz am Neuen Markt hat die Börsenstars entzaubert. Jetzt
fordern empörte Anleger ihr Geld zurück und schleifen die Konzernchefs
vor Gericht.
Gerhard Harlos und Alexander Häfele, die Ex-Vorstände des
Technologie-Unternehmens Infomatec, haben schon mal weicher gesessen. Aber in
Saal 255 gibt es nur einen gepolsterten Chefsessel, und der steht Richter
Hans-Peter Hirmer zu.
Der Prozess am Landgericht Augsburg, der die beiden Beklagten am Freitag in die
Holzklasse verbannte, könnte Rechtsgeschichte in Deutschland schreiben. Nicht
wegen der geforderten 12.000 DM Schadensersatz, sondern weil es sich beim
Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 O 4224/00 wohl um den ersten Prozess eines
enttäuschten Kleinanlegers handelt, der nach Kursverlusten am Neuen Markt sein
Geld zurück will.
Viele Börsianer sind aggressiver geworden, seit die Charts in den Keller gingen.
Entnervte Anleger fackeln nicht mehr lange, stellen Strafanzeige, klagen ihren
Schaden ein. Und bescheren geschäftstüchtigen Anwälten, die sich mit etablierten
Konzernen und New-Economy-Firmen anlegen, goldene Zeiten. In Amerika sind
solche Attacken längst gang und gäbe. "Deutschland wird eine ähnliche Entwicklung
durchmachen", sagt Anwalt Sven Galla, der mit seinen Kollegen von der Münchner
Kanzlei Rotter gerne den Schutzengel der Wertpapieranleger spielt.
Ein Paradebeispiel dafür ist der Fall des Münchner Filmrechtehändlers EM.TV. Im
Herbst hatte Chef Thomas Haffa die Gewinnerwartung drastisch nach unten
korrigiert. Inzwischen wird der einstige Shootingstar mit kriminellen
Machenschaften in Verbindung gebracht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, bei
Gericht türmen sich die Klagen wütender Aktionäre. Der Kurs fiel von 120 Euro auf
heute knapp 5 Euro.
Kein Einzelfall. Längst stehen Firmen wie CAA, Infomatec, Intershop, Metabox,
Sunburst, Deutsche Telekom oder Refugium bei Aktionärsschützern, Anlegern und
Anwälten auf der schwarzen Liste. Und die wird von Woche zu Woche länger: Wer
abends TV-Bilder von zerknirschten Brokern und zupackenden Ermittlern gesehen
hat, die kistenweise Unterlagen aus Firmenzentralen tragen, kommt leicht auf die
Idee, am nächsten Morgen zum Anwalt zu rennen - und landet dann vielleicht in
Harpstedt.
Beschauliches Dorf
Das beschauliche Dorf zwischen Bremen und Delmenhorst ist auf der Landkarte
ungefähr so leicht zu finden wie Paris/Texas. Trotzdem hat sich Jens-Peter
Gieschen mit seiner Kanzlei hier niedergelassen, in Sichtweite einer restaurierten
Windmühle, und seit Monaten flattern ihm die Mandate nur so ins Haus. Der
37-jährige Mann mit dem Goldring im linken Ohr, Feierabend-Schriftsteller eines
400-Seiten-Krimis über Europol, schlägt sich mit der Deutschen Telekom herum.
200 Kleinaktionäre vertritt der gelernte Strafverteidiger mittlerweile. Sie fühlen sich
vom Vorstand durch die Vermögenswert-Angaben im Aktien-Verkaufsprospekt
verschaukelt und fordern Schadensersatz. "Ein Prozess könnte die Telekom noch
sehr, sehr viel Geld kosten", sagt Gieschen.
Die Konzernjuristen haben Gieschen bisher abblitzen lassen: Das Unternehmen, so
heißt es in einem Zweizeiler, sehe keinen Gesprächsbedarf. "Die nehmen uns nicht
ernst", hadert der Telekom-Jäger, "aber sie werden sich noch wundern."
Auch Audi hatte den Nobody ignoriert, als er vor zwei Jahren, gemeinsam mit
seinem Hannoveraner Kollegen Hans Joachim Wiebe, Klage gegen die
Volkswagentochter einleitete. Der leidenschaftliche TT-Fahrer Gieschen beschwerte
sich wie viele andere auch, dass das Sportcabrio bei hoher Geschwindigkeit
ausbreche. Nach langem Hin und Her willigte der Autokonzern im vergangenen Jahr
ein, rund 26.000 Fahrzeuge nachzubessern. Kostenaufwand laut Audi-Angaben: 150
Mio. DM.
Bei EM.TV hat ebenfalls ein Sinneswandel eingesetzt. Nachdem das Unternehmen
vor einigen Wochen noch einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag abgelehnt
hatte, sind nun aus München andere Töne zu hören. "Wir nehmen die Klagen sehr
ernst", sagt eine Sprecherin.
Schärfere Spielregeln
In den USA werden Kleinaktionäre schon längst nicht mehr gering geachtet. Die
Spielregeln an der Wall Street sind schärfer, Aktiengesellschaften müssen
durchschaubarer sein als hier zu Lande. Seit Jahresbeginn dürfen Anleger sogar am
Telefon mithören, wie Analysten die Unternehmenschefs mit Fragen bombardieren.
Und sie können bei Investorenkonferenzen dabei sein.
Über all dem wacht die amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC. Jedes
Jahr leitet sie zwischen 400 und 500 zivilrechtliche Verfahren ein wegen
Insiderhandel, Bilanzbetrug und Verbreitung falscher oder irreführender
Informationen. Für die Anwälte bedeutet das bares Geld.
"Wir haben ein neues Geschäftsfeld entdeckt", sagt Anwalt Galla. Auch mit ihrer
Pressearbeit und Werbung kopieren einige deutsche Sozietäten die US-Vorbilder.
Als Jens-Peter Gieschen beispielsweise Strafanzeige gegen einen
Telekom-Aufsichtsrat stellte, alarmierte ein Pressebüro Zeitungen, Radio- und
TV-Sender. "Auf der frisch geschalteten Website www.t-ax.de informiert die
Aktionsgemeinschaft geschädigter T-Aktionäre über Fortgang und Resonanz des
Prozesses."
"Es macht Spaß, sich mit Konzernen zu streiten", sagt Gieschen. Und wenn sie
hinterher finanziell bluten müssen, findet er das alles andere als tragisch. Den
Vorwurf, ein Blutsauger zu sein und mit den Hoffnungen enttäuschter Aktionäre
Geld zu machen, höre er oft, erzählt Galla. "Wir machen jedoch kein Hehl daraus,
dass die rechtlichen Voraussetzungen für Klagen in Deutschland schwierig sind."
Juristische Ödnis
In den Gesetzes-Kommentaren zum Aktienrecht, aus denen die Juristen bei
Schriftsätzen und Urteilen zitieren, herrscht Ödenei. "Die praktischen Erfahrungen
für einen Schadensersatz-Prozess liegen nahe null", sagt Harald Petersen,
Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre.
Grund genug für viele Anwälte, richtig kreativ zu werden. Gegen Unternehmen wie
Lucent Technologies und Intershop erhoben sie im Namen ihrer deutschen
Mandanten Sammelklagen in den USA. Ausgang der Prozesse: ungewiss. Andere
Aktionärsschützer brachten den Europäischen Gerichtshof ins Spiel - in der
Hoffnung, Klauseln, die Schadensersatzansprüche blockieren, könnten für
EU-rechtswidrig erklärt werden. Chancen dabei: ungewiss.
Die neueste Masche ist es, den Firmen mit Strafanzeigen die Staatsanwaltschaft auf
den Hals zu hetzen - wegen Kursbetrugs, -manipulation oder Insiderhandel. Galla
wie Gieschen sehen das ganz pragmatisch: "Die Staatsanwälte erleichtern unsere
Arbeit." Sie versorgen die Kanzleien von Amts wegen mit den Informationen, die
sie für ihre Schadensersatzklagen brauchen, aber oft selbst nicht beschaffen
können.
Die Firmen kommt das teuer zu stehen, selbst wenn die Ermittlungen im Sande
verlaufen. Der Imageverlust ist enorm. Daniela Bergdoldt von der Deutschen
Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz warnt: "Mit der Keule des Strafrechts darf
man nicht leichtfertig umgehen."
Häufig werden die Staatsanwälte allerdings fündig. Bei EM.TV, Infomatec und
Intershop reichte es allemal für ein Ermittlungsverfahren. Die Straftaten sind für die
Behörden genauso kompliziert wie für die Anwälte, die die Strafanzeigen stellen.
"Wir betreten weitgehend Neuland und müssen erst mal sehen, wie wir künftig
damit umgehen", sagt Norbert Mayer, Sprecher der Osnabrücker
Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt gegen den Firmengründer sowie den früheren
Finanzvorstand der Sunburst-Merchandising. Der Vorwurf: Insidergeschäfte und
Betrug durch falsche Pflichtveröffentlichungen. Die Aktie wird mittlerweile nicht
mehr am Neuen Markt gehandelt.
Schutz der Anleger
Dass manche Vorstände börsennotierter Startups leicht mit dem Gesetz in Konflikt
kommen, erklärt Jens Meggers, Anwalt der Sunburst-Manager, so: "Die haben
keine Ochsentour durch Großunternehmen hinter sich. Daher ist ihr Bewusstsein für
die Erfordernisse des Aktienrechts mitunter nicht scharf genug ausgebildet." Im
Sommer werden die Jungunternehmer ungefragt Nachhilfe aus Berlin bekommen.
Die Bundesregierung plant, das Aktienrecht zu ändern - zum Schutz der
Kleinanleger.
© 2001 Financial Times Deutschland
www.ftd.de/kleinaktionaere
Im Namen der Kleinaktionäre
Von Anton Notz und Nicola de Paoli, Hamburg
Der Kurssturz am Neuen Markt hat die Börsenstars entzaubert. Jetzt
fordern empörte Anleger ihr Geld zurück und schleifen die Konzernchefs
vor Gericht.
Gerhard Harlos und Alexander Häfele, die Ex-Vorstände des
Technologie-Unternehmens Infomatec, haben schon mal weicher gesessen. Aber in
Saal 255 gibt es nur einen gepolsterten Chefsessel, und der steht Richter
Hans-Peter Hirmer zu.
Der Prozess am Landgericht Augsburg, der die beiden Beklagten am Freitag in die
Holzklasse verbannte, könnte Rechtsgeschichte in Deutschland schreiben. Nicht
wegen der geforderten 12.000 DM Schadensersatz, sondern weil es sich beim
Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 O 4224/00 wohl um den ersten Prozess eines
enttäuschten Kleinanlegers handelt, der nach Kursverlusten am Neuen Markt sein
Geld zurück will.
Viele Börsianer sind aggressiver geworden, seit die Charts in den Keller gingen.
Entnervte Anleger fackeln nicht mehr lange, stellen Strafanzeige, klagen ihren
Schaden ein. Und bescheren geschäftstüchtigen Anwälten, die sich mit etablierten
Konzernen und New-Economy-Firmen anlegen, goldene Zeiten. In Amerika sind
solche Attacken längst gang und gäbe. "Deutschland wird eine ähnliche Entwicklung
durchmachen", sagt Anwalt Sven Galla, der mit seinen Kollegen von der Münchner
Kanzlei Rotter gerne den Schutzengel der Wertpapieranleger spielt.
Ein Paradebeispiel dafür ist der Fall des Münchner Filmrechtehändlers EM.TV. Im
Herbst hatte Chef Thomas Haffa die Gewinnerwartung drastisch nach unten
korrigiert. Inzwischen wird der einstige Shootingstar mit kriminellen
Machenschaften in Verbindung gebracht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, bei
Gericht türmen sich die Klagen wütender Aktionäre. Der Kurs fiel von 120 Euro auf
heute knapp 5 Euro.
Kein Einzelfall. Längst stehen Firmen wie CAA, Infomatec, Intershop, Metabox,
Sunburst, Deutsche Telekom oder Refugium bei Aktionärsschützern, Anlegern und
Anwälten auf der schwarzen Liste. Und die wird von Woche zu Woche länger: Wer
abends TV-Bilder von zerknirschten Brokern und zupackenden Ermittlern gesehen
hat, die kistenweise Unterlagen aus Firmenzentralen tragen, kommt leicht auf die
Idee, am nächsten Morgen zum Anwalt zu rennen - und landet dann vielleicht in
Harpstedt.
Beschauliches Dorf
Das beschauliche Dorf zwischen Bremen und Delmenhorst ist auf der Landkarte
ungefähr so leicht zu finden wie Paris/Texas. Trotzdem hat sich Jens-Peter
Gieschen mit seiner Kanzlei hier niedergelassen, in Sichtweite einer restaurierten
Windmühle, und seit Monaten flattern ihm die Mandate nur so ins Haus. Der
37-jährige Mann mit dem Goldring im linken Ohr, Feierabend-Schriftsteller eines
400-Seiten-Krimis über Europol, schlägt sich mit der Deutschen Telekom herum.
200 Kleinaktionäre vertritt der gelernte Strafverteidiger mittlerweile. Sie fühlen sich
vom Vorstand durch die Vermögenswert-Angaben im Aktien-Verkaufsprospekt
verschaukelt und fordern Schadensersatz. "Ein Prozess könnte die Telekom noch
sehr, sehr viel Geld kosten", sagt Gieschen.
Die Konzernjuristen haben Gieschen bisher abblitzen lassen: Das Unternehmen, so
heißt es in einem Zweizeiler, sehe keinen Gesprächsbedarf. "Die nehmen uns nicht
ernst", hadert der Telekom-Jäger, "aber sie werden sich noch wundern."
Auch Audi hatte den Nobody ignoriert, als er vor zwei Jahren, gemeinsam mit
seinem Hannoveraner Kollegen Hans Joachim Wiebe, Klage gegen die
Volkswagentochter einleitete. Der leidenschaftliche TT-Fahrer Gieschen beschwerte
sich wie viele andere auch, dass das Sportcabrio bei hoher Geschwindigkeit
ausbreche. Nach langem Hin und Her willigte der Autokonzern im vergangenen Jahr
ein, rund 26.000 Fahrzeuge nachzubessern. Kostenaufwand laut Audi-Angaben: 150
Mio. DM.
Bei EM.TV hat ebenfalls ein Sinneswandel eingesetzt. Nachdem das Unternehmen
vor einigen Wochen noch einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag abgelehnt
hatte, sind nun aus München andere Töne zu hören. "Wir nehmen die Klagen sehr
ernst", sagt eine Sprecherin.
Schärfere Spielregeln
In den USA werden Kleinaktionäre schon längst nicht mehr gering geachtet. Die
Spielregeln an der Wall Street sind schärfer, Aktiengesellschaften müssen
durchschaubarer sein als hier zu Lande. Seit Jahresbeginn dürfen Anleger sogar am
Telefon mithören, wie Analysten die Unternehmenschefs mit Fragen bombardieren.
Und sie können bei Investorenkonferenzen dabei sein.
Über all dem wacht die amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC. Jedes
Jahr leitet sie zwischen 400 und 500 zivilrechtliche Verfahren ein wegen
Insiderhandel, Bilanzbetrug und Verbreitung falscher oder irreführender
Informationen. Für die Anwälte bedeutet das bares Geld.
"Wir haben ein neues Geschäftsfeld entdeckt", sagt Anwalt Galla. Auch mit ihrer
Pressearbeit und Werbung kopieren einige deutsche Sozietäten die US-Vorbilder.
Als Jens-Peter Gieschen beispielsweise Strafanzeige gegen einen
Telekom-Aufsichtsrat stellte, alarmierte ein Pressebüro Zeitungen, Radio- und
TV-Sender. "Auf der frisch geschalteten Website www.t-ax.de informiert die
Aktionsgemeinschaft geschädigter T-Aktionäre über Fortgang und Resonanz des
Prozesses."
"Es macht Spaß, sich mit Konzernen zu streiten", sagt Gieschen. Und wenn sie
hinterher finanziell bluten müssen, findet er das alles andere als tragisch. Den
Vorwurf, ein Blutsauger zu sein und mit den Hoffnungen enttäuschter Aktionäre
Geld zu machen, höre er oft, erzählt Galla. "Wir machen jedoch kein Hehl daraus,
dass die rechtlichen Voraussetzungen für Klagen in Deutschland schwierig sind."
Juristische Ödnis
In den Gesetzes-Kommentaren zum Aktienrecht, aus denen die Juristen bei
Schriftsätzen und Urteilen zitieren, herrscht Ödenei. "Die praktischen Erfahrungen
für einen Schadensersatz-Prozess liegen nahe null", sagt Harald Petersen,
Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre.
Grund genug für viele Anwälte, richtig kreativ zu werden. Gegen Unternehmen wie
Lucent Technologies und Intershop erhoben sie im Namen ihrer deutschen
Mandanten Sammelklagen in den USA. Ausgang der Prozesse: ungewiss. Andere
Aktionärsschützer brachten den Europäischen Gerichtshof ins Spiel - in der
Hoffnung, Klauseln, die Schadensersatzansprüche blockieren, könnten für
EU-rechtswidrig erklärt werden. Chancen dabei: ungewiss.
Die neueste Masche ist es, den Firmen mit Strafanzeigen die Staatsanwaltschaft auf
den Hals zu hetzen - wegen Kursbetrugs, -manipulation oder Insiderhandel. Galla
wie Gieschen sehen das ganz pragmatisch: "Die Staatsanwälte erleichtern unsere
Arbeit." Sie versorgen die Kanzleien von Amts wegen mit den Informationen, die
sie für ihre Schadensersatzklagen brauchen, aber oft selbst nicht beschaffen
können.
Die Firmen kommt das teuer zu stehen, selbst wenn die Ermittlungen im Sande
verlaufen. Der Imageverlust ist enorm. Daniela Bergdoldt von der Deutschen
Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz warnt: "Mit der Keule des Strafrechts darf
man nicht leichtfertig umgehen."
Häufig werden die Staatsanwälte allerdings fündig. Bei EM.TV, Infomatec und
Intershop reichte es allemal für ein Ermittlungsverfahren. Die Straftaten sind für die
Behörden genauso kompliziert wie für die Anwälte, die die Strafanzeigen stellen.
"Wir betreten weitgehend Neuland und müssen erst mal sehen, wie wir künftig
damit umgehen", sagt Norbert Mayer, Sprecher der Osnabrücker
Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt gegen den Firmengründer sowie den früheren
Finanzvorstand der Sunburst-Merchandising. Der Vorwurf: Insidergeschäfte und
Betrug durch falsche Pflichtveröffentlichungen. Die Aktie wird mittlerweile nicht
mehr am Neuen Markt gehandelt.
Schutz der Anleger
Dass manche Vorstände börsennotierter Startups leicht mit dem Gesetz in Konflikt
kommen, erklärt Jens Meggers, Anwalt der Sunburst-Manager, so: "Die haben
keine Ochsentour durch Großunternehmen hinter sich. Daher ist ihr Bewusstsein für
die Erfordernisse des Aktienrechts mitunter nicht scharf genug ausgebildet." Im
Sommer werden die Jungunternehmer ungefragt Nachhilfe aus Berlin bekommen.
Die Bundesregierung plant, das Aktienrecht zu ändern - zum Schutz der
Kleinanleger.
© 2001 Financial Times Deutschland
@Bender
Der RA Wilmeroth-Hohenadl hat mir heute per e-mail
mitgeteilt, dass die Ansprüche aus Prospekthaftung zum
1.6.2001 verjähren. Größte Eile ist daher geboten !!!
Wie der Rechtsanwalt mir heute auch mitteilte, werden
im 1. Verfahren (Ansprüche aus Prospekthaftung) Schäden
von über 10 Mio geltend gemacht. Verständlich, dass man
die Verfahren bei Em-TV inzwischen sehr ernst nimmt,
da die Anspruchsgrundlagen recht begründet sind.
Vielleicht bereut man sogar, dass man einen Vergleich
ausgeschlagen hat, da sich die Klagen zu einer
beträchtlichen Lawine zu entwickeln erscheinen !!!
Der RA Wilmeroth-Hohenadl hat mir heute per e-mail
mitgeteilt, dass die Ansprüche aus Prospekthaftung zum
1.6.2001 verjähren. Größte Eile ist daher geboten !!!
Wie der Rechtsanwalt mir heute auch mitteilte, werden
im 1. Verfahren (Ansprüche aus Prospekthaftung) Schäden
von über 10 Mio geltend gemacht. Verständlich, dass man
die Verfahren bei Em-TV inzwischen sehr ernst nimmt,
da die Anspruchsgrundlagen recht begründet sind.
Vielleicht bereut man sogar, dass man einen Vergleich
ausgeschlagen hat, da sich die Klagen zu einer
beträchtlichen Lawine zu entwickeln erscheinen !!!
Hi LauraG,
bin ebenfalls mit an Bord bei der Foris-Klage und mal gespannt, wie es damit weitergeht!
Schönen Sonntag noch!
bin ebenfalls mit an Bord bei der Foris-Klage und mal gespannt, wie es damit weitergeht!
Schönen Sonntag noch!
@ DocTobi:
Finde ich gut, dass Du Dich der Foris-Klage angeschlossen hast.
Wäre schön, wenn Du uns regelmässig auf dem Laufenden hältst,
wie die Geschichte weitergeht.
Finde ich gut, dass Du Dich der Foris-Klage angeschlossen hast.
Wäre schön, wenn Du uns regelmässig auf dem Laufenden hältst,
wie die Geschichte weitergeht.
aus der FR von heute:
-------------------------------------------------------------------------------------
Zur Sache: Rechte für Kleinaktionäre
Über Umwege ans Geld
Wer manipuliert, Zusagen bricht oder mit falschen Versprechungen Leuten das
Geld vom Konto lockt, der muss nach allgemeinem Rechtsverständnis zahlen,
wenn er erwischt wird. An der Börse machen Anleger andere Erfahrungen. Erstaunt
stellen sie fest, wie schwer es ist, Schadenersatz von Gaunern in Vorstandsetagen
zu bekommen. Weil die hiesigen Gesetze den Verbrauchern auf direktem Weg nur
in Ausnahmefällen Ansprüche einräumen, müssen die Anwälte auf Nebenstrecken
ausweichen. Möglicherweise führen diese Umwege aber doch ans Geld:
• Börsennotierte Unternehmen müssen laut Wertpapierhandelsgesetz alle
Tatsachen veröffentlichen, die ihren Aktienkurs beeinflussen. Sanktionen sieht der
Gesetzgeber nicht vor; im Gegenteil schloss er Schadenersatzansprüche bei
Verstößen gegen seine Bestimmungen ausdrücklich aus. Experten wie der
Berliner Juraprofessor Hans-Peter Schwintowski werten den Verzicht auf
Sanktionen als Verstoß gegen eine EU-Richtlinie. Sie schließen daher nicht aus,
dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ans Ziel führen könnte. Den
absurd anmutenden Ausschluss von Konsequenzen können die Lobbyisten der
Banken als Erfolg für sich reklamieren. Die Kreditinstitute fürchteten, bei
Börsenpleiten zur Kasse gebeten zu werden, wenn bei den Unternehmern oder
deren Vorständen nichts mehr zu holen ist.
• Wenn Unternehmen an die Börse gehen, müssen sie in einem
Emissionsprospekt alle Sünden beichten. Informieren sie falsch oder unvollständig,
kann der Anleger laut Börsengesetz die Papiere zum Kaufpreis zurückgeben.
Voraussetzung ist, dass die Papiere innerhalb von sechs Monaten nach der
Ausgabe erworben wurden. Unklar ist, ob die so genannte Prospekthaftung auch
bei Berichten greift, die im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung veröffentlicht
wurden. Darauf setzen einige Kläger im Fall EM TV. Denn sie erwarben ihre Titel
nach der Kapitalerhöhung im November 1999 und nicht unmittelbar nach der
Erstemission 1998.
• Weil die Aktiengesetze nicht weiter helfen, weicht Rechtsanwalt Klaus Rotter auf
das Bürgerliche Gesetzbuch aus, das eine Schadenersatzpflicht bei "vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung" vorsieht. Doch dieser Umweg hat seine Tücken: Die
Anleger müssen nicht nur den Managern Vorsatz nachweisen, sondern auch einen
konkreten Schaden dokumentieren. Der Verweis auf den Kurszettel reicht nicht, da
auch Titel von Unternehmen mit ehrlichen Vorständen abstürzen können. Nötig ist
der Beleg, dass der Aktionär ohne die geschönten Gewinnprognosen nicht
eingestiegen wäre.
Wie die Prozesse ausgehen werden, lässt sich nicht prognostizieren, da keine
Grundsatzurteile vorliegen. Ein großes Problem ist dabei, dass die Ansprüche
rasch verjähren. Der "enorme Zeitdruck", warnt Verbraucherschützer Volker
Pietsch, treibt Privatleute in Prozesse mit ungewissem Ausgang. "Besser wäre es,
wenn sie erst einmal Musterverfahren abwarten könnten." Auch die
Verjährungsfristen gehören daher bei den Reformplänen des Aktienrechtes auf die
Tagesordnung. msv
-------------------------------------------------------------------------------------
Zur Sache: Rechte für Kleinaktionäre
Über Umwege ans Geld
Wer manipuliert, Zusagen bricht oder mit falschen Versprechungen Leuten das
Geld vom Konto lockt, der muss nach allgemeinem Rechtsverständnis zahlen,
wenn er erwischt wird. An der Börse machen Anleger andere Erfahrungen. Erstaunt
stellen sie fest, wie schwer es ist, Schadenersatz von Gaunern in Vorstandsetagen
zu bekommen. Weil die hiesigen Gesetze den Verbrauchern auf direktem Weg nur
in Ausnahmefällen Ansprüche einräumen, müssen die Anwälte auf Nebenstrecken
ausweichen. Möglicherweise führen diese Umwege aber doch ans Geld:
• Börsennotierte Unternehmen müssen laut Wertpapierhandelsgesetz alle
Tatsachen veröffentlichen, die ihren Aktienkurs beeinflussen. Sanktionen sieht der
Gesetzgeber nicht vor; im Gegenteil schloss er Schadenersatzansprüche bei
Verstößen gegen seine Bestimmungen ausdrücklich aus. Experten wie der
Berliner Juraprofessor Hans-Peter Schwintowski werten den Verzicht auf
Sanktionen als Verstoß gegen eine EU-Richtlinie. Sie schließen daher nicht aus,
dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ans Ziel führen könnte. Den
absurd anmutenden Ausschluss von Konsequenzen können die Lobbyisten der
Banken als Erfolg für sich reklamieren. Die Kreditinstitute fürchteten, bei
Börsenpleiten zur Kasse gebeten zu werden, wenn bei den Unternehmern oder
deren Vorständen nichts mehr zu holen ist.
• Wenn Unternehmen an die Börse gehen, müssen sie in einem
Emissionsprospekt alle Sünden beichten. Informieren sie falsch oder unvollständig,
kann der Anleger laut Börsengesetz die Papiere zum Kaufpreis zurückgeben.
Voraussetzung ist, dass die Papiere innerhalb von sechs Monaten nach der
Ausgabe erworben wurden. Unklar ist, ob die so genannte Prospekthaftung auch
bei Berichten greift, die im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung veröffentlicht
wurden. Darauf setzen einige Kläger im Fall EM TV. Denn sie erwarben ihre Titel
nach der Kapitalerhöhung im November 1999 und nicht unmittelbar nach der
Erstemission 1998.
• Weil die Aktiengesetze nicht weiter helfen, weicht Rechtsanwalt Klaus Rotter auf
das Bürgerliche Gesetzbuch aus, das eine Schadenersatzpflicht bei "vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung" vorsieht. Doch dieser Umweg hat seine Tücken: Die
Anleger müssen nicht nur den Managern Vorsatz nachweisen, sondern auch einen
konkreten Schaden dokumentieren. Der Verweis auf den Kurszettel reicht nicht, da
auch Titel von Unternehmen mit ehrlichen Vorständen abstürzen können. Nötig ist
der Beleg, dass der Aktionär ohne die geschönten Gewinnprognosen nicht
eingestiegen wäre.
Wie die Prozesse ausgehen werden, lässt sich nicht prognostizieren, da keine
Grundsatzurteile vorliegen. Ein großes Problem ist dabei, dass die Ansprüche
rasch verjähren. Der "enorme Zeitdruck", warnt Verbraucherschützer Volker
Pietsch, treibt Privatleute in Prozesse mit ungewissem Ausgang. "Besser wäre es,
wenn sie erst einmal Musterverfahren abwarten könnten." Auch die
Verjährungsfristen gehören daher bei den Reformplänen des Aktienrechtes auf die
Tagesordnung. msv
Heute haben mir die Rechtsanwälte Willeroth-Hohenadl
in Sachen Klagen gegen EM-TV per e-mail folgendes mitgeteilt:
1. Für das 1. Verfahren (Käufe EM-TV Aktien in der Zeit vom 20.2.2000 bis 12.5.2000)
wurde am 1.6.2001 Klage beim Landgericht eingereicht. Die Schadenersatzansprüche
belaufen sich auf 7 Mio.
2. Für das 2. Verfahren( Käufe 9.10.2000 bis 1.12.2000)
zeichnet sich ein Streitwert von 6 Mio Euro ab. Es gehen
zur Zeit immer noch Ansprüche bei den Rechtsanwälten ein.
Bis 10 Juli 2001 wollen die Rechtsanwälte das Verfahren
abgeschlossen haben und falls die Finanzierungszusage
vorliegt ebenfalls Klage einreichen.
Wer somit glaubt noch Ansprüche für das 2. Verfahren zu haben
sollte sich somit unverzüglich mit der Foris AG (www.foris.de)
in Verbindung setzen und seine Ansprüche anmelden.
in Sachen Klagen gegen EM-TV per e-mail folgendes mitgeteilt:
1. Für das 1. Verfahren (Käufe EM-TV Aktien in der Zeit vom 20.2.2000 bis 12.5.2000)
wurde am 1.6.2001 Klage beim Landgericht eingereicht. Die Schadenersatzansprüche
belaufen sich auf 7 Mio.
2. Für das 2. Verfahren( Käufe 9.10.2000 bis 1.12.2000)
zeichnet sich ein Streitwert von 6 Mio Euro ab. Es gehen
zur Zeit immer noch Ansprüche bei den Rechtsanwälten ein.
Bis 10 Juli 2001 wollen die Rechtsanwälte das Verfahren
abgeschlossen haben und falls die Finanzierungszusage
vorliegt ebenfalls Klage einreichen.
Wer somit glaubt noch Ansprüche für das 2. Verfahren zu haben
sollte sich somit unverzüglich mit der Foris AG (www.foris.de)
in Verbindung setzen und seine Ansprüche anmelden.
@ LauraGerhard:
Vielen Dank für die Info. Was ist denn mit den Anlegern, die
zwischen Mai und Oktober 2000 gekauft haben? Gibt es da
auch die Möglichkeit für eine Klage?
Vielen Dank für die Info. Was ist denn mit den Anlegern, die
zwischen Mai und Oktober 2000 gekauft haben? Gibt es da
auch die Möglichkeit für eine Klage?
@Nachtwchter
Leider nicht über Foris AG. Die Foris AG betritt hinsichtlich
der Massenklage juristisches Neuland und prüft recht
intensiv, welche Zeiträume aus juristischer Sicht
erfolgsversprechend sind. Es muß ja schuldhaftes Vehalten der
Vorstände im einzelnen nachgewiesen werden und auch,
dass der Kauf der EM-TV Aktien und der daraus resultierende
Schaden durch das schuldhafte Verhalten des Vorstandes ursächlich
verursacht worden ist. Eine recht schwierige Beweiskette.
Das zeigt, dass es in Deutschland im Gegensatz zu
den USA kein sehr anlegerfreundlichen Rechtsschutz gibt.
Leider nicht über Foris AG. Die Foris AG betritt hinsichtlich
der Massenklage juristisches Neuland und prüft recht
intensiv, welche Zeiträume aus juristischer Sicht
erfolgsversprechend sind. Es muß ja schuldhaftes Vehalten der
Vorstände im einzelnen nachgewiesen werden und auch,
dass der Kauf der EM-TV Aktien und der daraus resultierende
Schaden durch das schuldhafte Verhalten des Vorstandes ursächlich
verursacht worden ist. Eine recht schwierige Beweiskette.
Das zeigt, dass es in Deutschland im Gegensatz zu
den USA kein sehr anlegerfreundlichen Rechtsschutz gibt.
@ LauraGerhard:
Danke für die Info!
Danke für die Info!
Erster Schadenersatz-Prozess gegen Medienkonzern EM.TV
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Erstmals hat ein Aktionär den Medienkonzern EM.TV am Donnerstag vor dem
Amtsgericht München auf Schadenersatz geklagt. Der Anleger aus dem Raum Köln sei durch das
Unternehmen getäuscht worden und habe durch den Kursverlust der EM.TV-Aktie mehr als 5.000 DM
verloren, sagte sein Anwalt Andreas Tilp. Der Prozess sei nach rund einstündiger Verhandlung auf Ende
August vertagt worden. Bis dahin hätten beide Parteien Zeit, weitere Beweise vorzubringen./dw/DP/fn
21.06. - 13:40 Uhr
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Erstmals hat ein Aktionär den Medienkonzern EM.TV am Donnerstag vor dem
Amtsgericht München auf Schadenersatz geklagt. Der Anleger aus dem Raum Köln sei durch das
Unternehmen getäuscht worden und habe durch den Kursverlust der EM.TV-Aktie mehr als 5.000 DM
verloren, sagte sein Anwalt Andreas Tilp. Der Prozess sei nach rund einstündiger Verhandlung auf Ende
August vertagt worden. Bis dahin hätten beide Parteien Zeit, weitere Beweise vorzubringen./dw/DP/fn
21.06. - 13:40 Uhr
Aus der Berliner Zeitung vom 26.6.2001:
Die Verschiebung der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat belastet
den Kurs von EM.TV, vermutet Marc Röder, Analyst bei HSBC
Trinkaus & Burkhardt. "Das ist ein sehr unüblicher Vorgang, wir raten
zum Verkauf", sagte Röder.
Nach dem Gesetz muss die Hauptversammlung über die Entlastung der
Führungsspitze abstimmen. Üblicherweise erfolgt dies zeitgleich mit der
Diskussion über den Jahresabschluss. An die Entlastung seien aber
keine rechtlichen Sanktionen geknüpft, erläutert Anlegeranwalt Sven
Galler von der Kanzlei Tilp und Kälberer.
Anleger erwarten eine hitzige Debatte auf der Hauptversammlung am 1.
August. Das Unternehmen hatte einen Gewinn von über 500 Millionen
Mark angekündigt, tatsächlich aber mit 2,6 Milliarden Mark Verlust
abgeschlossen.
Die Verschiebung der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat belastet
den Kurs von EM.TV, vermutet Marc Röder, Analyst bei HSBC
Trinkaus & Burkhardt. "Das ist ein sehr unüblicher Vorgang, wir raten
zum Verkauf", sagte Röder.
Nach dem Gesetz muss die Hauptversammlung über die Entlastung der
Führungsspitze abstimmen. Üblicherweise erfolgt dies zeitgleich mit der
Diskussion über den Jahresabschluss. An die Entlastung seien aber
keine rechtlichen Sanktionen geknüpft, erläutert Anlegeranwalt Sven
Galler von der Kanzlei Tilp und Kälberer.
Anleger erwarten eine hitzige Debatte auf der Hauptversammlung am 1.
August. Das Unternehmen hatte einen Gewinn von über 500 Millionen
Mark angekündigt, tatsächlich aber mit 2,6 Milliarden Mark Verlust
abgeschlossen.
.
Was der neue EM.TV-Chef Werner E. Klatten zu den Klagen sagt:
Den juristischen Verfahren gegen EM.TV wegen des Kurs-
verfalls der Aktie sieht der ehemalige Anwalt gelassen
entgegen. Klatten: "Es gibt sowohl strafrechtliche
Verfahren gegen den Gründer und früheren Vorstandschef
Thomas Haffa als auch zivilrechtliche Verfahren gegen
das Unternehmen. Zur rechtlichen Situation meines Vorgängers
kann ich mich nicht äußern, aber was unsere Aktiengesell-
schaft angeht, sehe ich keine wirkliche Anspruchsgrundlage
der Kläger. Es liegen Gutachten vor, die hier zu einem
klaren Ergebnis zugunsten der EM.TV AG kommen."
Quelle: http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,14693…
Was ich dazu sage: RIESENSAUEREI!!
.
Was der neue EM.TV-Chef Werner E. Klatten zu den Klagen sagt:
Den juristischen Verfahren gegen EM.TV wegen des Kurs-
verfalls der Aktie sieht der ehemalige Anwalt gelassen
entgegen. Klatten: "Es gibt sowohl strafrechtliche
Verfahren gegen den Gründer und früheren Vorstandschef
Thomas Haffa als auch zivilrechtliche Verfahren gegen
das Unternehmen. Zur rechtlichen Situation meines Vorgängers
kann ich mich nicht äußern, aber was unsere Aktiengesell-
schaft angeht, sehe ich keine wirkliche Anspruchsgrundlage
der Kläger. Es liegen Gutachten vor, die hier zu einem
klaren Ergebnis zugunsten der EM.TV AG kommen."
Quelle: http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,14693…
Was ich dazu sage: RIESENSAUEREI!!
.
Sehe ich genauso. Riesensauerei. Es läuft eben immer wieder
nach dem gleichen Muster ab. Herr Haffa verpieselt sich
mit seinen zig Millionen in die Südsee, und die geprellten
Kleinanleger sitzen auf ihren Verlusten.
nach dem gleichen Muster ab. Herr Haffa verpieselt sich
mit seinen zig Millionen in die Südsee, und die geprellten
Kleinanleger sitzen auf ihren Verlusten.
Aus der FTD vom 23.8.2001
www.ftd.de/em-tv
Kein Insiderhandel bei EM.TV
Von Nicola de Paoli, Hamburg
Die Ermittlungen gegen Florian Haffa werden teilweise
eingestellt. Am Donnerstag wird das
Grundsatzurteil in dem Schadensersatzprozess erwartet.
Die Staatsanwaltschaft München wird ihr
Ermittlungsverfahren gegen den früheren Finanzvorstand des
Münchener Medienkonzerns EM.TV, Florian Haffa,
teilweise einstellen. Der Verdacht auf Insiderhandel habe sich
nicht aufrechterhalten lassen, sagte der Leitende
Oberstaatsanwalt Manfred Wick der Financial Times
Deutschland. "Die Tatsache ist feststehend, dass sich der
Verdacht nicht verfestigt hat." Die Staatsanwaltschaft
prüft noch, ob Florian Haffa und der frühere
EM.TV-Vorstandschef Thomas Haffa gegen das Aktiengesetz
verstoßen haben. Mit einem Ergebnis der Ermittlungen
rechnet Wick "in Kürze".
Die Staatsanwaltschaft München hatte Ende vergangenen
Jahres die Ermittlungen gegen die früheren
EM.TV-Vorstände aufgenommen. "Es gab den
Anfangsverdacht, dass Florian Haffa in Kenntnis von
Insiderinformationen Aktien verkauft hat", sagte Wick. Der
Anwalt von Florian Haffa hatte Anfang des Jahres
angegeben, sein Mandant habe EM.TV-Aktien verkauft.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind dadurch aber
offenbar keine Strafvorschriften verletzt worden. Es werde
nun noch untersucht, ob die beiden
Ex-EM.TV-Vorstände unter anderem die Verhältnisse und
den Vermögensstand des Konzerns falsch dargestellt
hätten, sagte Wick. Das Aktiengesetz sieht dafür eine
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
EM.TV hatte die Gewinnprognose für 2000 Ende
vergangenen Jahres drastisch nach unten korrigiert. Inwieweit
das bei den Ermittlungen eine Rolle spielt sowie weitere
Details wollte Wick nicht nennen.
Musterverfahren trotz geringen Streitwertes
Die Arbeit der Ermittlungsbehörden wird vor allem von
enttäuschten EM.TV-Anlegern und ihren Anwälten
aufmerksam verfolgt. Sie rechnen sich für ihre
Schadensersatzklagen bessere Erfolgschancen aus wenn
feststeht, dass die ehemaligen Vorstände strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden können. Am
Donnerstag Nachmittag will auch das Amtsgericht München
eine Entscheidung in Sachen Schadensersatz gegen
EM.TV verkünden. Offen ist, ob es bereits ein
abschließendes Urteil geben wird. Der Prozess gilt trotz seines
geringen Streitwertes von rund 5000 DM als
Musterverfahren. "Wir gehen realistisch davon aus, dass es für uns
nicht gut aussieht", sagte der Anwalt des Klägers, Andreas
Tilp.
Eines der Probleme bei Schadensersatzklagen enttäuschter
Aktionäre gegen Unternehmen am Neuen Markt war
bislang der schwierige Nachweis, dass zwischen der
Information des Unternehmens und dem anschließenden
Kauf von Aktien tatsächlich ein direkter, unmittelbarer
Zusammenhang bestand. Erst am vergangenen Dienstag
hatte das Landgericht München die Klage eines
Kleinaktionärs gegen die Softwarefirma Softmatic abgewiesen.
Der Anspruch sei nicht ausreichend begründet, hieß es.
Entsprechend vorsichtig sind mittlerweile andere
Klagewillige. Der Prozessfinanzierer Foris hat nach eigenen
Angaben bereits eine Klage über 7 Mio. DM für rund 880
EM.TV-Anleger eingereicht. Mit einem weiteren, noch
größeren Prozess gibt man sich zurückhaltend. "Wir
beobachten die laufenden Verfahren und gucken, wo es
noch hakt", sagt Foris-Mitarbeiterin Kerstin Heide.
Die Anwälte des enttäuschten EM.TV-Anlegers übten sich
am Mittwoch in Zweckoptimismus. Immerhin habe das
Gericht in einem Parallel-Verfahren zu EM.TV
Beweisbeschluss erlassen: "Das zeigt, das unsere Argumentation
doch stimmt", hieß es am Mittwoch.
© 2001 Financial Times Deutschland
www.ftd.de/em-tv
Kein Insiderhandel bei EM.TV
Von Nicola de Paoli, Hamburg
Die Ermittlungen gegen Florian Haffa werden teilweise
eingestellt. Am Donnerstag wird das
Grundsatzurteil in dem Schadensersatzprozess erwartet.
Die Staatsanwaltschaft München wird ihr
Ermittlungsverfahren gegen den früheren Finanzvorstand des
Münchener Medienkonzerns EM.TV, Florian Haffa,
teilweise einstellen. Der Verdacht auf Insiderhandel habe sich
nicht aufrechterhalten lassen, sagte der Leitende
Oberstaatsanwalt Manfred Wick der Financial Times
Deutschland. "Die Tatsache ist feststehend, dass sich der
Verdacht nicht verfestigt hat." Die Staatsanwaltschaft
prüft noch, ob Florian Haffa und der frühere
EM.TV-Vorstandschef Thomas Haffa gegen das Aktiengesetz
verstoßen haben. Mit einem Ergebnis der Ermittlungen
rechnet Wick "in Kürze".
Die Staatsanwaltschaft München hatte Ende vergangenen
Jahres die Ermittlungen gegen die früheren
EM.TV-Vorstände aufgenommen. "Es gab den
Anfangsverdacht, dass Florian Haffa in Kenntnis von
Insiderinformationen Aktien verkauft hat", sagte Wick. Der
Anwalt von Florian Haffa hatte Anfang des Jahres
angegeben, sein Mandant habe EM.TV-Aktien verkauft.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind dadurch aber
offenbar keine Strafvorschriften verletzt worden. Es werde
nun noch untersucht, ob die beiden
Ex-EM.TV-Vorstände unter anderem die Verhältnisse und
den Vermögensstand des Konzerns falsch dargestellt
hätten, sagte Wick. Das Aktiengesetz sieht dafür eine
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
EM.TV hatte die Gewinnprognose für 2000 Ende
vergangenen Jahres drastisch nach unten korrigiert. Inwieweit
das bei den Ermittlungen eine Rolle spielt sowie weitere
Details wollte Wick nicht nennen.
Musterverfahren trotz geringen Streitwertes
Die Arbeit der Ermittlungsbehörden wird vor allem von
enttäuschten EM.TV-Anlegern und ihren Anwälten
aufmerksam verfolgt. Sie rechnen sich für ihre
Schadensersatzklagen bessere Erfolgschancen aus wenn
feststeht, dass die ehemaligen Vorstände strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden können. Am
Donnerstag Nachmittag will auch das Amtsgericht München
eine Entscheidung in Sachen Schadensersatz gegen
EM.TV verkünden. Offen ist, ob es bereits ein
abschließendes Urteil geben wird. Der Prozess gilt trotz seines
geringen Streitwertes von rund 5000 DM als
Musterverfahren. "Wir gehen realistisch davon aus, dass es für uns
nicht gut aussieht", sagte der Anwalt des Klägers, Andreas
Tilp.
Eines der Probleme bei Schadensersatzklagen enttäuschter
Aktionäre gegen Unternehmen am Neuen Markt war
bislang der schwierige Nachweis, dass zwischen der
Information des Unternehmens und dem anschließenden
Kauf von Aktien tatsächlich ein direkter, unmittelbarer
Zusammenhang bestand. Erst am vergangenen Dienstag
hatte das Landgericht München die Klage eines
Kleinaktionärs gegen die Softwarefirma Softmatic abgewiesen.
Der Anspruch sei nicht ausreichend begründet, hieß es.
Entsprechend vorsichtig sind mittlerweile andere
Klagewillige. Der Prozessfinanzierer Foris hat nach eigenen
Angaben bereits eine Klage über 7 Mio. DM für rund 880
EM.TV-Anleger eingereicht. Mit einem weiteren, noch
größeren Prozess gibt man sich zurückhaltend. "Wir
beobachten die laufenden Verfahren und gucken, wo es
noch hakt", sagt Foris-Mitarbeiterin Kerstin Heide.
Die Anwälte des enttäuschten EM.TV-Anlegers übten sich
am Mittwoch in Zweckoptimismus. Immerhin habe das
Gericht in einem Parallel-Verfahren zu EM.TV
Beweisbeschluss erlassen: "Das zeigt, das unsere Argumentation
doch stimmt", hieß es am Mittwoch.
© 2001 Financial Times Deutschland
KIRCHENTELLINSFURT (dpa-AFX) - Die Kanzlei Tilp & Kälberer wird
im Auftrag ihrer Mandaten Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht
München im Fall EM.TV einlegen. Dies teilte die Kanzlei
in einer Meldung am Freitag in Kirchentellinsfurt mit.
Da es in diesem Prozess schwerpunktmäßig um die Frage gehe, ob
die Verletzung von Ad-hoc-Mitteilungspflichten dem geschädigten
Anleger Recht auf Schadensersatz gebe, sei es Ziel dieses Prozesses
von Anfang an gewesen diese Frage schnellstmöglich dem Europäischen
Gerichtshof in Brüssel zur Entscheidung vorzulegen.
Nach Art. 234 EGV sei das letztinstanzliche nationale Gericht grundsätzlich zu einer
solchen Vorlage verpflichtet. Die Kanzlei sei daher zuversichtlich,
dass die Berufungsinstanz, das Landgericht München I, eine solche
Entscheidung treffen werde.
Im ersten Schadenersatzprozess gegen den Medienkonzern EM.TV
hatte das Amtsgericht München die Klage eines Kleinaktionärs
abwiesen. Dem Aktionär hätte klar sein müssen, dass eine Geldanlage
am Neuen Markt hoch risikobehaftet sei, sagte die Richterin am
Donnerstag in München. Der Anleger aus dem Raum Köln hatte EM.TV
vorgeworfen, zu spät vor drohenden Verlusten gewarnt zu haben. Durch
den Kurssturz der Aktie habe er rund 5.000 DM verloren.
im Auftrag ihrer Mandaten Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht
München im Fall EM.TV einlegen. Dies teilte die Kanzlei
in einer Meldung am Freitag in Kirchentellinsfurt mit.
Da es in diesem Prozess schwerpunktmäßig um die Frage gehe, ob
die Verletzung von Ad-hoc-Mitteilungspflichten dem geschädigten
Anleger Recht auf Schadensersatz gebe, sei es Ziel dieses Prozesses
von Anfang an gewesen diese Frage schnellstmöglich dem Europäischen
Gerichtshof in Brüssel zur Entscheidung vorzulegen.
Nach Art. 234 EGV sei das letztinstanzliche nationale Gericht grundsätzlich zu einer
solchen Vorlage verpflichtet. Die Kanzlei sei daher zuversichtlich,
dass die Berufungsinstanz, das Landgericht München I, eine solche
Entscheidung treffen werde.
Im ersten Schadenersatzprozess gegen den Medienkonzern EM.TV
hatte das Amtsgericht München die Klage eines Kleinaktionärs
abwiesen. Dem Aktionär hätte klar sein müssen, dass eine Geldanlage
am Neuen Markt hoch risikobehaftet sei, sagte die Richterin am
Donnerstag in München. Der Anleger aus dem Raum Köln hatte EM.TV
vorgeworfen, zu spät vor drohenden Verlusten gewarnt zu haben. Durch
den Kurssturz der Aktie habe er rund 5.000 DM verloren.
Die Vorgänge bei EM.TV werden immer grotesker.
Erst bescheissen die Gebrüder Haffa tausende von Anlegern,
dann kommt Werner E. Klatten und behauptet, er würde
36 Mio. Anteile von Haffa übernehmen und unterbewertete
Unternehmen am Neuen Markt kaufen. Die Aktie zischt nach
oben, aber nach über einem halben Jahr ist immer noch
nichts passiert. Das erinnert doch stark an die Vorgänge
bei Infomatec, Metabox & Co.
Ich kann nur hoffen, dass die Anwälte endlich Erfolg mit
ihren Klagen haben.
Erst bescheissen die Gebrüder Haffa tausende von Anlegern,
dann kommt Werner E. Klatten und behauptet, er würde
36 Mio. Anteile von Haffa übernehmen und unterbewertete
Unternehmen am Neuen Markt kaufen. Die Aktie zischt nach
oben, aber nach über einem halben Jahr ist immer noch
nichts passiert. Das erinnert doch stark an die Vorgänge
bei Infomatec, Metabox & Co.
Ich kann nur hoffen, dass die Anwälte endlich Erfolg mit
ihren Klagen haben.
Der pure Neid weil du nicht früh genug zugegriffen hast.
Verpiß dich.
Verpiß dich.
@ Joscht
Warum musst Du immer so ordinär wie ein 3JahreAlter rumprollen?
Irgendwie erkennt man Dich mit jeder ID wieder.
Warum musst Du immer so ordinär wie ein 3JahreAlter rumprollen?
Irgendwie erkennt man Dich mit jeder ID wieder.
@ rv:
Sehr guter Kommentar.
Dem kann ich mich nur anschliessen.
Sehr guter Kommentar.
Dem kann ich mich nur anschliessen.
Nicht zu fassen: Schon wieder eine Klage abgewiesen.
München, 07. Jan (Reuters) - Das Landgericht München hat
nach den Angaben der EM.TV & Merchandising AG erneut
eine Schadenersatzklage einer Aktionärin gegen das
Medienunternehmen abgewiesen. Das sei der dritte Prozesserfolg
von EM.TV bei Aktionärsklagen auf Schadenersatz, teilte das
Unternehmen am Montag mit. Die Begründung für das jüngste Urteil
stehe noch aus.
Die Aktionärin hatte sich durch Äußerungen
früherer EM.TV-Vorstände über die Unternehmenssituation
getäuscht gefühlt und nach dem Einbruch der EM.TV-Aktien im
Herbst 2000 das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Die
Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer, die die Klägerin vertritt,
will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie Berufung einlegt.
Münchener Gerichte hatten bereits im vergangenen Jahr die
Klage eines anderen EM.TV-Aktionärs sowie eine Sammelklage von
59 Anlegern abgewiesen. Beide Verfahren gehen nach Berufung in
die zweite Instanz. Gegen die EM.TV AG, deren Aktienkurs nach
einer überraschenden Gewinnwarnung im Herbst 2000 um mehr als 90
Prozent eingebrochen war, laufen noch mehrere weitere
Schadensersatzverfahren. Zudem hat die Staatsanwaltschaft
München gegen den ehemaligen EM.TV-Vorstandschef Thomas Haffa
und seinen früher als Finanzvorstand tätigen Bruder Florian
Anklage wegen des Verdachts auf Kursbetrug erhoben. Die
Ex-Vorstände haben die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen.
München, 07. Jan (Reuters) - Das Landgericht München hat
nach den Angaben der EM.TV & Merchandising AG erneut
eine Schadenersatzklage einer Aktionärin gegen das
Medienunternehmen abgewiesen. Das sei der dritte Prozesserfolg
von EM.TV bei Aktionärsklagen auf Schadenersatz, teilte das
Unternehmen am Montag mit. Die Begründung für das jüngste Urteil
stehe noch aus.
Die Aktionärin hatte sich durch Äußerungen
früherer EM.TV-Vorstände über die Unternehmenssituation
getäuscht gefühlt und nach dem Einbruch der EM.TV-Aktien im
Herbst 2000 das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Die
Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer, die die Klägerin vertritt,
will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie Berufung einlegt.
Münchener Gerichte hatten bereits im vergangenen Jahr die
Klage eines anderen EM.TV-Aktionärs sowie eine Sammelklage von
59 Anlegern abgewiesen. Beide Verfahren gehen nach Berufung in
die zweite Instanz. Gegen die EM.TV AG, deren Aktienkurs nach
einer überraschenden Gewinnwarnung im Herbst 2000 um mehr als 90
Prozent eingebrochen war, laufen noch mehrere weitere
Schadensersatzverfahren. Zudem hat die Staatsanwaltschaft
München gegen den ehemaligen EM.TV-Vorstandschef Thomas Haffa
und seinen früher als Finanzvorstand tätigen Bruder Florian
Anklage wegen des Verdachts auf Kursbetrug erhoben. Die
Ex-Vorstände haben die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen.
Abweisung im Sinne der jetzigen Aktionäre - sehrgut !
Ich hab zu 1,21 gekauft. Jetzt noch Verkauf von
irgendwelchen Unternehmensteilen und die Meldung
vom Vollzug der Klattenbeteiligung.
Dann streiche ich ein hübsches Sümmchen ein !
Ich hab zu 1,21 gekauft. Jetzt noch Verkauf von
irgendwelchen Unternehmensteilen und die Meldung
vom Vollzug der Klattenbeteiligung.
Dann streiche ich ein hübsches Sümmchen ein !
Kaum ist (mal wieder) eine Klage wegen Schadensersatz in erster Instanz gescheitert (da kommt es wohl auch auf den Ausgang des Strafprozesses gegen die Haffas an), droht neues Ungemach. Das Manager-Magazin bestätigt jedenfalls eine schon einige Tage alte Meldung der Prior-Börse, dass eine Gruppe von Gläubigern auf sofortige Rückzahlung der Wandelanleihe klagt. Außerdem läuft noch die Klage der DeuBa-Töchter...
------------------------------------
manager-magazin.de, 08.01.2002, 19:48 Uhr
http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,17607…
E M . T V
Außerordentliches Kündigungsrecht?
Eine neue Klage droht. Geprellte Anleger wollen vorzeitig 400 Millionen Euro zurück.
München - Anleger wollen den angeschlagenen Medienkonzern EM.TV auf sofortige Rückzahlung einer Wandelanleihe in Höhe von 400 Millionen Euro verklagen.
? [M];DPA.mm.de
"Unbegründete Klage": EM.TV-Chef Werner Klatten
Die auf Aktionärsklagen spezialisierte Kanzlei des Münchner Anwalts Klaus Rotter bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Wirtschaftsmagazins "Capital". Rotter wolle noch im Laufe dieses Monats neben einer Schadensersatzklage für 600 Mandanten dies als weitere Klage einreichen.
Der Anwalt beruft sich dem Bericht zufolge bei der offiziell bis 2005 befristeten Schuldverschreibung auf ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Mehrheitswechsels. Dieser Punkt sei bei EM.TV durch den Einstieg des früheren Spiegel-Managers Werner Klatten und den Einfluss der Kirch-Gruppe erfüllt.
Zudem sei bei dem Unternehmen inzwischen kein einziger der früheren Vorstände mehr im Amt, fügte ein Kanzleisprecher hinzu, der von hohen Erfolgschancen der Klage sprach.
Klatten selbst sagte in "Capital": "Unsere Anwälte halten die Klage für unbegründet." Dem Magazin zufolge wäre bei einem Erfolg Rotters das Sanierungskonzept in Gefahr.
Rotter hatte im September vor dem Augsburger Landgericht erstmals für einen Kleinaktionär am Neuen Markt Schadenersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen der Pleite gegangenen Infomatec AG erstritten.
-----------------------------------------------------
@ Joscht
Du hast insofern recht, dass natürlich die gegenwärtigen Eigner von solchen Entscheidungen profitieren. Jubel darüber halte ich allerdings für äußerst kurzsichtig.
Das Deutsche Aktienrecht stellt Firmen und Management weitgehend frei von Haftungsansprüchen geprellter Aktionäre, selbst bei offensichtlichem Betrug - auch und vor allem zum Schutz der (vorrangigen) Ansprüche der Gläubiger. Es ist lächerlich, darin einen Vorteil für Aktionäre zu sehen.
------------------------------------
manager-magazin.de, 08.01.2002, 19:48 Uhr
http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,17607…
E M . T V
Außerordentliches Kündigungsrecht?
Eine neue Klage droht. Geprellte Anleger wollen vorzeitig 400 Millionen Euro zurück.
München - Anleger wollen den angeschlagenen Medienkonzern EM.TV auf sofortige Rückzahlung einer Wandelanleihe in Höhe von 400 Millionen Euro verklagen.
? [M];DPA.mm.de
"Unbegründete Klage": EM.TV-Chef Werner Klatten
Die auf Aktionärsklagen spezialisierte Kanzlei des Münchner Anwalts Klaus Rotter bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Wirtschaftsmagazins "Capital". Rotter wolle noch im Laufe dieses Monats neben einer Schadensersatzklage für 600 Mandanten dies als weitere Klage einreichen.
Der Anwalt beruft sich dem Bericht zufolge bei der offiziell bis 2005 befristeten Schuldverschreibung auf ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Mehrheitswechsels. Dieser Punkt sei bei EM.TV durch den Einstieg des früheren Spiegel-Managers Werner Klatten und den Einfluss der Kirch-Gruppe erfüllt.
Zudem sei bei dem Unternehmen inzwischen kein einziger der früheren Vorstände mehr im Amt, fügte ein Kanzleisprecher hinzu, der von hohen Erfolgschancen der Klage sprach.
Klatten selbst sagte in "Capital": "Unsere Anwälte halten die Klage für unbegründet." Dem Magazin zufolge wäre bei einem Erfolg Rotters das Sanierungskonzept in Gefahr.
Rotter hatte im September vor dem Augsburger Landgericht erstmals für einen Kleinaktionär am Neuen Markt Schadenersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen der Pleite gegangenen Infomatec AG erstritten.
-----------------------------------------------------
@ Joscht
Du hast insofern recht, dass natürlich die gegenwärtigen Eigner von solchen Entscheidungen profitieren. Jubel darüber halte ich allerdings für äußerst kurzsichtig.
Das Deutsche Aktienrecht stellt Firmen und Management weitgehend frei von Haftungsansprüchen geprellter Aktionäre, selbst bei offensichtlichem Betrug - auch und vor allem zum Schutz der (vorrangigen) Ansprüche der Gläubiger. Es ist lächerlich, darin einen Vorteil für Aktionäre zu sehen.
@ rv:
Zu Deinem Satz
Es ist lächerlich, darin einen Vorteil für Aktionäre zu sehen
kann ich Dir nur zustimmen. Genauso ist es doch. Diese
untragbaren Verhältnisse sind ein Nachteil für alle
Aktionäre, weil der Neue Markt für Anleger aus dem Ausland
zunehmend uninteressant wird, weil die Schieflagen einfach
nicht beseitigt werden.
Zu Deinem Satz
Es ist lächerlich, darin einen Vorteil für Aktionäre zu sehen
kann ich Dir nur zustimmen. Genauso ist es doch. Diese
untragbaren Verhältnisse sind ein Nachteil für alle
Aktionäre, weil der Neue Markt für Anleger aus dem Ausland
zunehmend uninteressant wird, weil die Schieflagen einfach
nicht beseitigt werden.
@ stockpicker
Der Satz stimmt allerdings nur, wenn man unter "Aktionäre" in erster Linie "Investoren" versteht. Spekulanten profitieren möglicherweise von der gegenwärtigen Regelung.
Spekulation ist eine notwendige Begleiterscheinung der Börse; sie hat gelegentlich auch positive Effekte und macht manchmal auch Spass (mir auch) - aber der Zweck der Börse ist ein fairer Handelsplatz für Investoren unter größtmöglicher Transparenz. Leider wirkt das deutsche Aktienrecht einer solchen Transparenz entgegen und begünstigt so die Entstehung von Spekulationsblasen. Der Markt für Investoren wurde/wird so zerstört.
Übrigens: Joscht hat sich selbst in seinem Posting als Spekulant geoutet. Möglicherweise gehört er also tatsächlich zu den Profiteuren. Ich glaube das allerdings kaum: die überwiegende Anzahl der Spekulanten arbeitet mit Verlust. Selbst Großspekulanten wie Ochner konnten ihre Gewinne nicht halten.
Der Satz stimmt allerdings nur, wenn man unter "Aktionäre" in erster Linie "Investoren" versteht. Spekulanten profitieren möglicherweise von der gegenwärtigen Regelung.
Spekulation ist eine notwendige Begleiterscheinung der Börse; sie hat gelegentlich auch positive Effekte und macht manchmal auch Spass (mir auch) - aber der Zweck der Börse ist ein fairer Handelsplatz für Investoren unter größtmöglicher Transparenz. Leider wirkt das deutsche Aktienrecht einer solchen Transparenz entgegen und begünstigt so die Entstehung von Spekulationsblasen. Der Markt für Investoren wurde/wird so zerstört.
Übrigens: Joscht hat sich selbst in seinem Posting als Spekulant geoutet. Möglicherweise gehört er also tatsächlich zu den Profiteuren. Ich glaube das allerdings kaum: die überwiegende Anzahl der Spekulanten arbeitet mit Verlust. Selbst Großspekulanten wie Ochner konnten ihre Gewinne nicht halten.
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Erste Klage gegen EM.TV von Tilp + Kälberer