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    Erste Klage gegen EM.TV von Tilp + Kälberer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.01 23:28:21 von
    neuester Beitrag 09.01.02 11:34:49 von
    Beiträge: 53
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      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:28:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Kanzlei Tilp & Kälberer hat erste Klagen eingereicht.
      Aktionäre haben unterschiedliche Erfolgschancen.


      Kirchentellinsfurt - Die Kanzlei teilt die geschädigten Anleger
      in verschiedene "Fallgruppen" ein, je nachdem, zu welchem
      Zeitpunkt sie ihre Aktien erworben haben. Je nach
      Erwerbszeitpunkt kommen unterschiedliche
      Anspruchsgrundlagen in Betracht, teilte die Kanzlei am
      Montag mit.

      Chancen bei Kauf vor Dezember 2000

      Erfolgsaussichten bestünden für
      diejenigen EM.TV-Aktionäre, die
      zwischen November 1999 bis
      einschließlich 1. Dezember 2000
      Aktien erworben haben. Die
      Kanzlei hat zunächst zwei
      Pilotverfahren angestrengt.
      Weitere Klagen werden
      sukzessive eingereicht.

      Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,126130,00.…
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:44:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei allem Verständnis für persönliche Enttäuschungen, für persönliche Schicksale und für die Folgen von immensen Vermögensverlusten:

      Ich hoffe, dass jede dieser nun angestrengten Klagen hochkant abgeschmettert wird (leider erwischt es dann die `Verlierer` nochmals, indem sie die Prozesskosten tragen - aber das haben die ja in Kauf genommen mit Klageeinreichung) - aber wo kommen wir denn hin, wenn man sich bei Kursverlusten an die Rockzipfel der Justiz klammert und irgendeinen Dummen sucht, während Kursgewinne selbstverständlich und als gerecht entstanden mitgenommen werden?

      Ich wundere mich sehr über die Anwälte, die ein solches Vorgehen auch noch aktiv unterstützen - die dahinterstehende Motivation der Anwälte dürfte hinreichend klar sein.

      Aber jeder muss wissen, wem er folgt.

      Ein über den Verfall nicht der Börsenkultur (damit sieht es teilweise schon schlimm aus), aber der Eigenverantwortung sich kopfschüttelnd wundernder

      Duffy2000
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:44:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das wurde höchste Zeit. Kann allen Klägern nur die
      Daumen drücken - hoffentlich haben sie Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:47:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Nachtwchter
      Crash-Gewinnler wie "Tilp&Kälberer" sind mir schon die liebsten!
      Erst verzocken die Leute ihr Geld mit EM-TV oder anderen Werten, dann werfen sie dem schlechten Geld das gute nach!
      Hat jemals jemand einen derartigen Rechtsversuch gewonnen?
      "Tilp & Kälberer² gehören auch zu denen, die mal überprüft werden sollten!
      Aktien kauft jeder in eigenem Ermessen! Wenn jemand zu dumm ist, dann sollte er baldmöglichst auf die Schnautze fallen!
      Möglichst sollte er dann sein restlich verbleibendes Geld der Kanzlei "Tilp & Kälberer" anvertrauen. Die werden es schon richten!
      Wo sind wir denn?
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:48:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Duffy 2000:

      Es geht ja nicht nur um Kursverluste, die irgendwelchen
      gierigen Kleinanlegern aus reiner Gier entstanden sind.
      Es geht um masiven Kursbetrug, an dem etliche Beteiligte
      mitgewirkt und hochgradig verdient haben. Beispiel Kurt
      Ochner: Er war nach eigener Aussage zwischenzeitlich einer
      der grössten Einzelaktionäre von EM.TV und hat den Kurs
      nach Einschätzung diverser Experten offenbar massiv gepusht.
      Kein Wunder, dass Julius Bär ihn jetzt fristlos entlassen hat.

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      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:48:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      @duffy2000
      ...kam etwas zu spät, du hast es in meinem Sinn formuliert!
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:48:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Börsenflopp: D`accord!!

      Duffy2000
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:52:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Börsenflopp:

      Wohl wahr, ich halte auch nichts von Leuten, die sich nun
      auf Kosten der Geschädigten noch bereichern wollen. Allerdings
      kann ich mich zu Tilp + Kälberer nicht äussern. Soweit ich
      weiss, hat man denen bislang keine Schweinereien nachgewiesen.
      Und solange das so ist, wüsste ich nicht, was gegen sie
      spricht - so lange sie einen guten Job als Anwaltskanzlei
      machen. Meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:53:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Nachtwächter:

      Sorry - das Argument verstehe ich nicht - Tilp verklgt doch EMTV und nicht Ochner ... und ist EMTV nun die Henne oder das Ei im Ganzen?

      Duffy2000
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 23:57:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      RA Tilp hat sich einen sehr guten Namen gemacht in verschiedenen Klagen gegen die Banken seinerzeit, als es darum ging, Verluste aus Optionsgeschäften zu reklamieren wegen fehlender Termingeschäftsfähigkeit ... aber damals gab es KONKRETE Spielregeln, die nicht eingehalten wurden - und deshalb haben die Kläger seinerzeit auch mit Aussicht auf Erfolg geklagt - aber NUN ist es ein Schuss ins Blaue - und Musterverfahren führe ich nicht auf Kosten von verschreckten Kleinanlegern ---> ganz schlechter Stil

      Duffy 2000
      Avatar
      schrieb am 03.04.01 00:01:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Duffy 2000:

      Was ist an dem Argument nicht zu verstehen? Ochner hat bei
      dem Manipulationsspiel offenbar fleissig mitgemacht, und die
      Gelackmeierten waren die Kleinanleger. Jedenfalls die, die
      auf die Pushereien reingefallen sind. Kann jedem nur
      empfehlen, sich mal mit der Person von Kurt Ochner auseinander-
      zusetzen. Es gab mal einen gut recherchierten SPIEGEL-Artikel,
      in dem sehr anschaulich beschrieben wurde, wie er mit Marian
      von Korff gemeinsame Sache gemacht hat. Wir erinnern uns:
      Marian von Korff war bis Anfang 1999 Finanzredakteur bei
      Focus. Wer noch einen Stapel alter Focus-Ausgaben zuhause
      rumliegen hat, sollte sich mal die alten Exemplare ansehen.
      Es lohnt sich.
      Avatar
      schrieb am 03.04.01 00:04:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich wunder mich schon sehr über das mangelhafte Rechtsbewußtsein einiger Aktionäre:

      Eigenverantwortung endet dort, wo überlegenes Sachwissen anderer beginnt. Soll heißen : das Problem an der Börse ist nunmal, daß man den Einschätzungen und Zahlen der Unternehmen vertrauen muß. Erst auf Grundlage dieser Daten kann jeder eigenverantwortlich handeln und sein Bild über eine AG anstellen.

      Habe ich aber falsche Daten und kann später nachgewiesen werden, daß diese Daten bewußt falsch erstellt wurden, kann man nicht mehr die Kleinanleger auf ihre Eigenverantwortlichkeit verweisen !!

      Dann muß das Unternehmen haften !!

      Fraglich ist nur, ob es passende Anspruchsgrundlagen im Deutschen Recht gibt. Und dies könnte zum Problem werden.

      Schon ein Herr Haffa brauchte sich in Ermangelung von einschlägigen Normen keine Sorgen machen seine Aktien innerhalb der Haltefrist zu verkaufen.

      Ich hoffe, daß EM-TV bluten muß. Auch wenn das Unternehmen in Konkurs gehen sollte ist es nicht Schade. Es ist nur Schade, daß EM- TV das Vertrauen in Qualität durch offensichtliche Falschprognosen derart erschüttert hat.
      Avatar
      schrieb am 03.04.01 01:02:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Leute, hier geht es zum einen um 5.000 DM und zum anderen
      um 15.000 DM. Finde ich lächerlich im Verhältnis was insgesamt verbrand worden ist.Dies wird sicherlich kein Erfolg haben, mein Schwager ist Anwalt und hat auch mit EM-TV Geld verloren( 30.000.-DM). Er sagt, er hätte keine Chance!

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 03.04.01 04:33:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zur allgemeinen Erinnerung:

      "sharky" vom Platow-Board war der ERSTE, der gegen EM-TV Strafanzeige gestellt hat.

      Und gegen Leo Kirch gleich mit - wegen "Beteiligung".

      Die Verfahren laufen.

      Hoffentlich setzt sich die Sta durch!

      "lepenseur" (alias "sharky" vom Platow-Board)
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 17:14:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Lepens, meine guten Wuensche begleiten Dich. Berichte doch
      beizeiten, wie`s ausgegangen ist. Viel Erfolg noch!!!
      Zeig ihnen, wo der Hammer hängt.
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 17:37:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ alle kläger und befürworter,

      stimme euch 100%tig zu. lasst euch nicht davon abbringen.
      klärt es auch mit euren rechtschutzversicherungen ab, um nicht auf
      irgendwelchen kosten sitzen zu bleiben.
      ich drücke euch auf jeden fall die daumen.
      die leute, die hier die kläger überhaupt nicht verstehen können,
      machen mir den eindruck als ob wenn sie entweder kein rechtsbewusstsein
      hätten oder was aber noch viel schlimmer wäre, dass sie für die gegenseite
      versuchen die lage zu entschärfen und die geschädigten von ihrem vorhaben
      abzubringen.
      anders kann ich mir das nicht erklären, dass einige vermeintliche aktionäre
      sich so scheinheilig zu dieser thematik äussern und mit entsätzen auf die
      vorgehensweise der betrogenen aktionäre reagieren.
      es gibt ein artikel, welches veröffentlicht wurde (habe ihn gerade nicht zur
      hand) dessen inhalt diese praktiken der gegenposter sehr gut beschreiben.
      das ziel sollte wohl jetzt jedem klar sein.
      normalerweise sollten aktionäre zu aktionären stehen, erst recht wenn diese
      auf so eine art und weise betrogen wurden.


      auch interessant --------------> Thread: Neuer Markt= Betrug durch BANKEN und ANHANG.Kursmanipulation: Kriminelle im Chefsesse
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 18:10:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      @nachtwchter

      Tilp & Kälberer verlangen für die "eine erste Prüfung" (d.h. einen Brief lesen) zunächst 400 DMchen, die zahlt auch erstmal nicht die Rechtsschutzversicherung, weil es sich um eine Honorarvereinbarung handelt.
      400 DMchen pro gelesenem Brief bei vielleicht ein paar 1.000 geschundenen Anlegern von EM-TV, Inderschrott und Co. macht auch ein nettes Sümmchen, egal, ob weitere Aktivitäten folgen oder nicht, oder?

      Solange die Rechtslage in der BRD so ist, wie sie ist, kann man lieber gut Essen gehen für das Geld oder einen neuen Spiegel kaufen, um sein Eselsgesicht drin anzugucken.

      Hab ich auch gemacht.

      gruss,
      BigBlender
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 18:14:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      oder noch was besseres:

      für 400DM tret ich Schambach gerne noch 4x mit Anlauf in den Arsch, bis mein Schuh drin stecken bleibt.
      Dann hat er wieder was gelernt, wie er sagt.

      gruss,
      BigBlender
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 18:24:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Kann nur Gutes über die Kanzlei Tilp & Kälberer berichten.Sie sind zwar recht teuer aber im Normalfall übernimmt das die Rechtschutzversicherung.Bei mir war es jedenfalls so gegenüber der Sparkasse . Die ganze Angelegenheit wurde bei mir aussergerichtlich und grosszügig geregelt,obwohl ich im Vorfeld nicht mehr damit gerechnet habe.Erst durch Einschaltung dieser Fachanwälte war denen bei der Sparkasse überhaupt Paroli zu bieten.Wenn sich jemand mal die Zeit nimmt und sich näher mit den Fällen dieser Kanzlei beschäftigt,dann werdet Ihr sehen, dass die Jungs schon viel für uns Kleinanleger erreicht haben.

      MfG
      Baffo
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 19:37:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Baffo:

      Kann dem nur zustimmen. Habe ähnliches gehört.
      Avatar
      schrieb am 04.04.01 19:45:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      @all
      teuer? m.e. wird nach allgemeingültigen brabo gebühren abgerechnet. außerdem ist auch eine finanzierung über foris wahrscheinlich möglich. kann nur jedem raten, sich anzuschließen.
      gruß yyy
      Avatar
      schrieb am 12.05.01 21:59:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Avatar
      schrieb am 21.05.01 17:26:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Capital

      03.05.2001

      Zugkräftige Capital-Aktion
      EM.TV-Sammelklage

      Über 4000 geschädigte Anleger wollen gegen EM.TV vor Gericht
      ziehen. Dies ist das Ergebnis der gemeinsamen Aktion von
      Capital und Foris. Die Vorstände des Berliner Prozess-
      finanzierers, Christian Rollmann (l.) und Lothar Müller-
      Güldemeister, helfen EM.TV-Aktionären, ohne finanzielles
      Risiko ihre Kursverluste einzuklagen.

      Während die Brüder
      Haffa ihre eigenen Aktien entgegen öffentlicher Versprechen
      vorzeitig verkauften, verloren EM.TV-Aktionäre rund 16
      Milliarden Euro. Trotz eindeutiger Beweislage schrecken
      auf Grund der hohen Prozessgebühren viele Kleinanleger davor
      zurück, die Haffa-Brüder zur Rechenschaft zu ziehen.

      Für die Teilnehmer der Capital-Aktion kein Problem:
      Die Kosten der anstehenden Sammelklage gegen EM.TV werden
      von Foris übernommen. Dafür müssen die betroffenen Anleger
      bei einem juristischen Sieg ein Drittel der eingeklagten
      Summe an den Prozessfinanzierer abgeben. Alle Aktionäre,
      die sich rechtzeitig gemeldet haben, erhalten jetzt eine
      Nachricht über ihre individuellen Prozessaussichten.

      Um die Klage einzureichen, benötigt Foris schnell das
      schriftliche Einverständnis aller Geschädigten. Nur so ist
      sichergestellt, dass die auf Aktienrecht spezialisierte
      Kanzlei Tilp& Kälberer die Sammelklage vor Ablauf der
      Verjährungsfrist einreichen kann.
      Avatar
      schrieb am 21.05.01 20:04:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich habe heute vom Rechtsanwalt Josef Willmeroth-Hohenadl, Stuttgart die Mitteilung erhalten habe
      , dass er für meine Schadensersatzansprüche
      gegen EM-TV als Treuhänder tätig werden wird. Die Firma
      Foris AG finanziert die Verfahren.
      Es handelt sich dabei, wie mir der Rechtsanwalt mitteilte
      um 2 Vorgänge:
      1. Verfahren Prospekthaftung; dieses erste Verfahren
      betrifft die Ansprüche aus Aktienerwerben in der Zeit vom
      20.2.2000 bis 12.5.2000.
      2. Verfahren Herbst 2000: Dieses 2. Verfahren betrifft
      die Ansprüche aus Aktienerwerben in der Zeit vom 9.10.
      bis 1.12.2000.

      Ich hoffe, dass sich möglichst viele Geschädigte sich diesem
      Verfahren anschliessen, um den Herren Vorständen Thomas und
      Thomas Haffa deutlich zu machen, dass es kein Kavaliersdelikt
      ist, gutgäubige Aktionäre hinters Licht zu führen, um
      selbst aus Aktienverkäufen dicke Gewinne abzustauben.
      Bitte hier alle Erfahrungsberichte in dieser Sache
      hier sammeln !!!
      Avatar
      schrieb am 21.05.01 23:39:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ LauraGerhard:

      Klasse! Finde ich super, dass Du das gemacht hast. Wenn ich
      Aktien von EM.TV gekauft hätte, wuerde ich genau das gleiche
      machen. Bin sehr gespannt, wie es bei Dir weitergeht und
      drücke beide Daumen. Halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden,
      wie sich die Sache weiterentwickelt.
      Avatar
      schrieb am 23.05.01 11:53:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zum Prozess:
      Vielen Dank für Deine Info, Laura-Gerhard.
      Habe noch keine Post von Herrn Willmeroth-Hohenadl bekommen und deswegen eben angerufen. Bin auf jeden Fall bei dem Prozess dabei, der sich wohl über mehrere Jahre erstrecken kann. Für die deutsche Aktienkultur wäre eine erfolgreiche Klage eminent wichtig.
      Also,im Namen aller geschädigten Kleinaktionäre drauf auf die Haffas und ihre 3-Sterne-Köche und Riesen-Yachten.
      Avatar
      schrieb am 24.05.01 17:54:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      Danke für den Zuspruch zur Klage. Die Foris AG hat ja nun
      eine Finanzierungzusage gegeben, da man nun doch
      gute Erfolgschancen sieht. Bei der Foris AG eine Grundvoraussetzung
      für die Übernahme des Prozeßkostenrisikos.

      Mir waren bei dem Kauf von EM-TV folgende Tatsachen nicht bekannt:

      1.dass Herr Thomas Haffa gegen die lock-up Verpflichtung
      ,wie nachträglich bekannt wurde,verstoßen hat
      2.dass der Einstieg der EM-TV in die Formel 1 mit einer
      Put-Option zugunsten Herrn Bernie Ecclestones verbunden
      war und zwar zu einem Verkaufspreis von ca. 986 Mio US-$,
      deren Finanzierung überhaupt nicht geklärt war.
      3. das andere Anbieter nur etwa die Hälfte des Kaufpreises
      für die Hälfte des Kaufpreises für die "The Jim Henson
      Company" geboten hatten.
      4.dass Herr Florian Haffa nur wenige Tage nach der New Market Pressekonforenz
      am 23.Oktober 2000 eigene Aktien veräußern würde und dass die
      Prognosen des Gewinns vor Zinsen und Steuern (EBIT)
      ca 5 Wochen nach der Pressekonferenz auf 50 Mio DM
      korrigiert wurden.

      Leute, es geht nicht darum, dass Unternehmen, ihre Prognosen
      nicht einhalten können (dies geschieht laufend am Neuen Markt)
      sondern darum, dass die Haffa-Brüder im Zeitpunkt
      der Abgabe ihrer Prognosen von ihren eigenen Prognosen
      nicht überzeugt waren und EM-TV Aktien nach Abgabe ihrer Prognosen verkauft haben.
      Dies empfinde ich als ein sehr perfides Verhalten gegenüber
      den gutgläubigen Anlegern, die nun auf ihren Verlusten sitzen
      während die Haffa Brüder Millionen an den Aktienverkäufen
      verdienten !!!
      Avatar
      schrieb am 24.05.01 18:26:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      Weiß einer von euch bis wann man spätestens bei einjer klage dabei sein muß?

      Ich meine wegen Verjährung oder was auch immer.


      Danke

      bender.
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 16:04:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      Aus der FTD vom 21.5.2001
      www.ftd.de/kleinaktionaere

      Im Namen der Kleinaktionäre
      Von Anton Notz und Nicola de Paoli, Hamburg

      Der Kurssturz am Neuen Markt hat die Börsenstars entzaubert. Jetzt
      fordern empörte Anleger ihr Geld zurück und schleifen die Konzernchefs
      vor Gericht.

      Gerhard Harlos und Alexander Häfele, die Ex-Vorstände des
      Technologie-Unternehmens Infomatec, haben schon mal weicher gesessen. Aber in
      Saal 255 gibt es nur einen gepolsterten Chefsessel, und der steht Richter
      Hans-Peter Hirmer zu.

      Der Prozess am Landgericht Augsburg, der die beiden Beklagten am Freitag in die
      Holzklasse verbannte, könnte Rechtsgeschichte in Deutschland schreiben. Nicht
      wegen der geforderten 12.000 DM Schadensersatz, sondern weil es sich beim
      Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 O 4224/00 wohl um den ersten Prozess eines
      enttäuschten Kleinanlegers handelt, der nach Kursverlusten am Neuen Markt sein
      Geld zurück will.

      Viele Börsianer sind aggressiver geworden, seit die Charts in den Keller gingen.
      Entnervte Anleger fackeln nicht mehr lange, stellen Strafanzeige, klagen ihren
      Schaden ein. Und bescheren geschäftstüchtigen Anwälten, die sich mit etablierten
      Konzernen und New-Economy-Firmen anlegen, goldene Zeiten. In Amerika sind
      solche Attacken längst gang und gäbe. "Deutschland wird eine ähnliche Entwicklung
      durchmachen", sagt Anwalt Sven Galla, der mit seinen Kollegen von der Münchner
      Kanzlei Rotter gerne den Schutzengel der Wertpapieranleger spielt.

      Ein Paradebeispiel dafür ist der Fall des Münchner Filmrechtehändlers EM.TV. Im
      Herbst hatte Chef Thomas Haffa die Gewinnerwartung drastisch nach unten
      korrigiert. Inzwischen wird der einstige Shootingstar mit kriminellen
      Machenschaften in Verbindung gebracht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, bei
      Gericht türmen sich die Klagen wütender Aktionäre. Der Kurs fiel von 120 Euro auf
      heute knapp 5 Euro.

      Kein Einzelfall. Längst stehen Firmen wie CAA, Infomatec, Intershop, Metabox,
      Sunburst, Deutsche Telekom oder Refugium bei Aktionärsschützern, Anlegern und
      Anwälten auf der schwarzen Liste. Und die wird von Woche zu Woche länger: Wer
      abends TV-Bilder von zerknirschten Brokern und zupackenden Ermittlern gesehen
      hat, die kistenweise Unterlagen aus Firmenzentralen tragen, kommt leicht auf die
      Idee, am nächsten Morgen zum Anwalt zu rennen - und landet dann vielleicht in
      Harpstedt.

      Beschauliches Dorf

      Das beschauliche Dorf zwischen Bremen und Delmenhorst ist auf der Landkarte
      ungefähr so leicht zu finden wie Paris/Texas. Trotzdem hat sich Jens-Peter
      Gieschen mit seiner Kanzlei hier niedergelassen, in Sichtweite einer restaurierten
      Windmühle, und seit Monaten flattern ihm die Mandate nur so ins Haus. Der
      37-jährige Mann mit dem Goldring im linken Ohr, Feierabend-Schriftsteller eines
      400-Seiten-Krimis über Europol, schlägt sich mit der Deutschen Telekom herum.

      200 Kleinaktionäre vertritt der gelernte Strafverteidiger mittlerweile. Sie fühlen sich
      vom Vorstand durch die Vermögenswert-Angaben im Aktien-Verkaufsprospekt
      verschaukelt und fordern Schadensersatz. "Ein Prozess könnte die Telekom noch
      sehr, sehr viel Geld kosten", sagt Gieschen.

      Die Konzernjuristen haben Gieschen bisher abblitzen lassen: Das Unternehmen, so
      heißt es in einem Zweizeiler, sehe keinen Gesprächsbedarf. "Die nehmen uns nicht
      ernst", hadert der Telekom-Jäger, "aber sie werden sich noch wundern."

      Auch Audi hatte den Nobody ignoriert, als er vor zwei Jahren, gemeinsam mit
      seinem Hannoveraner Kollegen Hans Joachim Wiebe, Klage gegen die
      Volkswagentochter einleitete. Der leidenschaftliche TT-Fahrer Gieschen beschwerte
      sich wie viele andere auch, dass das Sportcabrio bei hoher Geschwindigkeit
      ausbreche. Nach langem Hin und Her willigte der Autokonzern im vergangenen Jahr
      ein, rund 26.000 Fahrzeuge nachzubessern. Kostenaufwand laut Audi-Angaben: 150
      Mio. DM.

      Bei EM.TV hat ebenfalls ein Sinneswandel eingesetzt. Nachdem das Unternehmen
      vor einigen Wochen noch einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag abgelehnt
      hatte, sind nun aus München andere Töne zu hören. "Wir nehmen die Klagen sehr
      ernst", sagt eine Sprecherin.

      Schärfere Spielregeln

      In den USA werden Kleinaktionäre schon längst nicht mehr gering geachtet. Die
      Spielregeln an der Wall Street sind schärfer, Aktiengesellschaften müssen
      durchschaubarer sein als hier zu Lande. Seit Jahresbeginn dürfen Anleger sogar am
      Telefon mithören, wie Analysten die Unternehmenschefs mit Fragen bombardieren.
      Und sie können bei Investorenkonferenzen dabei sein.

      Über all dem wacht die amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC. Jedes
      Jahr leitet sie zwischen 400 und 500 zivilrechtliche Verfahren ein wegen
      Insiderhandel, Bilanzbetrug und Verbreitung falscher oder irreführender
      Informationen. Für die Anwälte bedeutet das bares Geld.

      "Wir haben ein neues Geschäftsfeld entdeckt", sagt Anwalt Galla. Auch mit ihrer
      Pressearbeit und Werbung kopieren einige deutsche Sozietäten die US-Vorbilder.
      Als Jens-Peter Gieschen beispielsweise Strafanzeige gegen einen
      Telekom-Aufsichtsrat stellte, alarmierte ein Pressebüro Zeitungen, Radio- und
      TV-Sender. "Auf der frisch geschalteten Website www.t-ax.de informiert die
      Aktionsgemeinschaft geschädigter T-Aktionäre über Fortgang und Resonanz des
      Prozesses."

      "Es macht Spaß, sich mit Konzernen zu streiten", sagt Gieschen. Und wenn sie
      hinterher finanziell bluten müssen, findet er das alles andere als tragisch. Den
      Vorwurf, ein Blutsauger zu sein und mit den Hoffnungen enttäuschter Aktionäre
      Geld zu machen, höre er oft, erzählt Galla. "Wir machen jedoch kein Hehl daraus,
      dass die rechtlichen Voraussetzungen für Klagen in Deutschland schwierig sind."

      Juristische Ödnis

      In den Gesetzes-Kommentaren zum Aktienrecht, aus denen die Juristen bei
      Schriftsätzen und Urteilen zitieren, herrscht Ödenei. "Die praktischen Erfahrungen
      für einen Schadensersatz-Prozess liegen nahe null", sagt Harald Petersen,
      Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre.

      Grund genug für viele Anwälte, richtig kreativ zu werden. Gegen Unternehmen wie
      Lucent Technologies und Intershop erhoben sie im Namen ihrer deutschen
      Mandanten Sammelklagen in den USA. Ausgang der Prozesse: ungewiss. Andere
      Aktionärsschützer brachten den Europäischen Gerichtshof ins Spiel - in der
      Hoffnung, Klauseln, die Schadensersatzansprüche blockieren, könnten für
      EU-rechtswidrig erklärt werden. Chancen dabei: ungewiss.

      Die neueste Masche ist es, den Firmen mit Strafanzeigen die Staatsanwaltschaft auf
      den Hals zu hetzen - wegen Kursbetrugs, -manipulation oder Insiderhandel. Galla
      wie Gieschen sehen das ganz pragmatisch: "Die Staatsanwälte erleichtern unsere
      Arbeit." Sie versorgen die Kanzleien von Amts wegen mit den Informationen, die
      sie für ihre Schadensersatzklagen brauchen, aber oft selbst nicht beschaffen
      können.

      Die Firmen kommt das teuer zu stehen, selbst wenn die Ermittlungen im Sande
      verlaufen. Der Imageverlust ist enorm. Daniela Bergdoldt von der Deutschen
      Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz warnt: "Mit der Keule des Strafrechts darf
      man nicht leichtfertig umgehen."

      Häufig werden die Staatsanwälte allerdings fündig. Bei EM.TV, Infomatec und
      Intershop reichte es allemal für ein Ermittlungsverfahren. Die Straftaten sind für die
      Behörden genauso kompliziert wie für die Anwälte, die die Strafanzeigen stellen.
      "Wir betreten weitgehend Neuland und müssen erst mal sehen, wie wir künftig
      damit umgehen", sagt Norbert Mayer, Sprecher der Osnabrücker
      Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt gegen den Firmengründer sowie den früheren
      Finanzvorstand der Sunburst-Merchandising. Der Vorwurf: Insidergeschäfte und
      Betrug durch falsche Pflichtveröffentlichungen. Die Aktie wird mittlerweile nicht
      mehr am Neuen Markt gehandelt.

      Schutz der Anleger

      Dass manche Vorstände börsennotierter Startups leicht mit dem Gesetz in Konflikt
      kommen, erklärt Jens Meggers, Anwalt der Sunburst-Manager, so: "Die haben
      keine Ochsentour durch Großunternehmen hinter sich. Daher ist ihr Bewusstsein für
      die Erfordernisse des Aktienrechts mitunter nicht scharf genug ausgebildet." Im
      Sommer werden die Jungunternehmer ungefragt Nachhilfe aus Berlin bekommen.
      Die Bundesregierung plant, das Aktienrecht zu ändern - zum Schutz der
      Kleinanleger.


      © 2001 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 22:23:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Bender
      Der RA Wilmeroth-Hohenadl hat mir heute per e-mail
      mitgeteilt, dass die Ansprüche aus Prospekthaftung zum
      1.6.2001 verjähren. Größte Eile ist daher geboten !!!
      Wie der Rechtsanwalt mir heute auch mitteilte, werden
      im 1. Verfahren (Ansprüche aus Prospekthaftung) Schäden
      von über 10 Mio geltend gemacht. Verständlich, dass man
      die Verfahren bei Em-TV inzwischen sehr ernst nimmt,
      da die Anspruchsgrundlagen recht begründet sind.
      Vielleicht bereut man sogar, dass man einen Vergleich
      ausgeschlagen hat, da sich die Klagen zu einer
      beträchtlichen Lawine zu entwickeln erscheinen !!!
      Avatar
      schrieb am 27.05.01 09:59:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hi LauraG,
      bin ebenfalls mit an Bord bei der Foris-Klage und mal gespannt, wie es damit weitergeht!
      Schönen Sonntag noch!
      Avatar
      schrieb am 28.05.01 18:19:45
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ DocTobi:

      Finde ich gut, dass Du Dich der Foris-Klage angeschlossen hast.
      Wäre schön, wenn Du uns regelmässig auf dem Laufenden hältst,
      wie die Geschichte weitergeht.
      Avatar
      schrieb am 02.06.01 14:00:14
      Beitrag Nr. 33 ()
      aus der FR von heute:
      -------------------------------------------------------------------------------------

      Zur Sache: Rechte für Kleinaktionäre


      Über Umwege ans Geld

      Wer manipuliert, Zusagen bricht oder mit falschen Versprechungen Leuten das
      Geld vom Konto lockt, der muss nach allgemeinem Rechtsverständnis zahlen,
      wenn er erwischt wird. An der Börse machen Anleger andere Erfahrungen. Erstaunt
      stellen sie fest, wie schwer es ist, Schadenersatz von Gaunern in Vorstandsetagen
      zu bekommen. Weil die hiesigen Gesetze den Verbrauchern auf direktem Weg nur
      in Ausnahmefällen Ansprüche einräumen, müssen die Anwälte auf Nebenstrecken
      ausweichen. Möglicherweise führen diese Umwege aber doch ans Geld:

      • Börsennotierte Unternehmen müssen laut Wertpapierhandelsgesetz alle
      Tatsachen veröffentlichen, die ihren Aktienkurs beeinflussen. Sanktionen sieht der
      Gesetzgeber nicht vor; im Gegenteil schloss er Schadenersatzansprüche bei
      Verstößen gegen seine Bestimmungen ausdrücklich aus. Experten wie der
      Berliner Juraprofessor Hans-Peter Schwintowski werten den Verzicht auf
      Sanktionen als Verstoß gegen eine EU-Richtlinie. Sie schließen daher nicht aus,
      dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ans Ziel führen könnte. Den
      absurd anmutenden Ausschluss von Konsequenzen können die Lobbyisten der
      Banken als Erfolg für sich reklamieren. Die Kreditinstitute fürchteten, bei
      Börsenpleiten zur Kasse gebeten zu werden, wenn bei den Unternehmern oder
      deren Vorständen nichts mehr zu holen ist.

      • Wenn Unternehmen an die Börse gehen, müssen sie in einem
      Emissionsprospekt alle Sünden beichten. Informieren sie falsch oder unvollständig,
      kann der Anleger laut Börsengesetz die Papiere zum Kaufpreis zurückgeben.
      Voraussetzung ist, dass die Papiere innerhalb von sechs Monaten nach der
      Ausgabe erworben wurden. Unklar ist, ob die so genannte Prospekthaftung auch
      bei Berichten greift, die im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung veröffentlicht
      wurden. Darauf setzen einige Kläger im Fall EM TV. Denn sie erwarben ihre Titel
      nach der Kapitalerhöhung im November 1999 und nicht unmittelbar nach der
      Erstemission 1998.

      • Weil die Aktiengesetze nicht weiter helfen, weicht Rechtsanwalt Klaus Rotter auf
      das Bürgerliche Gesetzbuch aus, das eine Schadenersatzpflicht bei "vorsätzlicher
      sittenwidriger Schädigung" vorsieht. Doch dieser Umweg hat seine Tücken: Die
      Anleger müssen nicht nur den Managern Vorsatz nachweisen, sondern auch einen
      konkreten Schaden dokumentieren. Der Verweis auf den Kurszettel reicht nicht, da
      auch Titel von Unternehmen mit ehrlichen Vorständen abstürzen können. Nötig ist
      der Beleg, dass der Aktionär ohne die geschönten Gewinnprognosen nicht
      eingestiegen wäre.

      Wie die Prozesse ausgehen werden, lässt sich nicht prognostizieren, da keine
      Grundsatzurteile vorliegen. Ein großes Problem ist dabei, dass die Ansprüche
      rasch verjähren. Der "enorme Zeitdruck", warnt Verbraucherschützer Volker
      Pietsch, treibt Privatleute in Prozesse mit ungewissem Ausgang. "Besser wäre es,
      wenn sie erst einmal Musterverfahren abwarten könnten." Auch die
      Verjährungsfristen gehören daher bei den Reformplänen des Aktienrechtes auf die
      Tagesordnung. msv
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 18:33:10
      Beitrag Nr. 34 ()
      Heute haben mir die Rechtsanwälte Willeroth-Hohenadl
      in Sachen Klagen gegen EM-TV per e-mail folgendes mitgeteilt:

      1. Für das 1. Verfahren (Käufe EM-TV Aktien in der Zeit vom 20.2.2000 bis 12.5.2000)
      wurde am 1.6.2001 Klage beim Landgericht eingereicht. Die Schadenersatzansprüche
      belaufen sich auf 7 Mio.
      2. Für das 2. Verfahren( Käufe 9.10.2000 bis 1.12.2000)
      zeichnet sich ein Streitwert von 6 Mio Euro ab. Es gehen
      zur Zeit immer noch Ansprüche bei den Rechtsanwälten ein.
      Bis 10 Juli 2001 wollen die Rechtsanwälte das Verfahren
      abgeschlossen haben und falls die Finanzierungszusage
      vorliegt ebenfalls Klage einreichen.

      Wer somit glaubt noch Ansprüche für das 2. Verfahren zu haben
      sollte sich somit unverzüglich mit der Foris AG (www.foris.de)
      in Verbindung setzen und seine Ansprüche anmelden.
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 17:49:00
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ LauraGerhard:

      Vielen Dank für die Info. Was ist denn mit den Anlegern, die
      zwischen Mai und Oktober 2000 gekauft haben? Gibt es da
      auch die Möglichkeit für eine Klage?
      Avatar
      schrieb am 17.06.01 20:08:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Nachtwchter
      Leider nicht über Foris AG. Die Foris AG betritt hinsichtlich
      der Massenklage juristisches Neuland und prüft recht
      intensiv, welche Zeiträume aus juristischer Sicht
      erfolgsversprechend sind. Es muß ja schuldhaftes Vehalten der
      Vorstände im einzelnen nachgewiesen werden und auch,
      dass der Kauf der EM-TV Aktien und der daraus resultierende
      Schaden durch das schuldhafte Verhalten des Vorstandes ursächlich
      verursacht worden ist. Eine recht schwierige Beweiskette.
      Das zeigt, dass es in Deutschland im Gegensatz zu
      den USA kein sehr anlegerfreundlichen Rechtsschutz gibt.
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 20:51:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      @ LauraGerhard:

      Danke für die Info!
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 14:43:45
      Beitrag Nr. 38 ()
      Erster Schadenersatz-Prozess gegen Medienkonzern EM.TV

      MÜNCHEN (dpa-AFX) - Erstmals hat ein Aktionär den Medienkonzern EM.TV am Donnerstag vor dem
      Amtsgericht München auf Schadenersatz geklagt. Der Anleger aus dem Raum Köln sei durch das
      Unternehmen getäuscht worden und habe durch den Kursverlust der EM.TV-Aktie mehr als 5.000 DM
      verloren, sagte sein Anwalt Andreas Tilp. Der Prozess sei nach rund einstündiger Verhandlung auf Ende
      August vertagt worden. Bis dahin hätten beide Parteien Zeit, weitere Beweise vorzubringen./dw/DP/fn


      21.06. - 13:40 Uhr
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 18:09:25
      Beitrag Nr. 39 ()
      Weitere Infos dazu unter

      http://www.tilp-kaelberer.de/start2.html

      Avatar
      schrieb am 30.06.01 23:07:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      Aus der Berliner Zeitung vom 26.6.2001:

      Die Verschiebung der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat belastet
      den Kurs von EM.TV, vermutet Marc Röder, Analyst bei HSBC
      Trinkaus & Burkhardt. "Das ist ein sehr unüblicher Vorgang, wir raten
      zum Verkauf", sagte Röder.

      Nach dem Gesetz muss die Hauptversammlung über die Entlastung der
      Führungsspitze abstimmen. Üblicherweise erfolgt dies zeitgleich mit der
      Diskussion über den Jahresabschluss. An die Entlastung seien aber
      keine rechtlichen Sanktionen geknüpft, erläutert Anlegeranwalt Sven
      Galler von der Kanzlei Tilp und Kälberer.

      Anleger erwarten eine hitzige Debatte auf der Hauptversammlung am 1.
      August. Das Unternehmen hatte einen Gewinn von über 500 Millionen
      Mark angekündigt, tatsächlich aber mit 2,6 Milliarden Mark Verlust
      abgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.01 22:23:35
      Beitrag Nr. 41 ()
      .

      Was der neue EM.TV-Chef Werner E. Klatten zu den Klagen sagt:

      Den juristischen Verfahren gegen EM.TV wegen des Kurs-
      verfalls der Aktie sieht der ehemalige Anwalt gelassen
      entgegen. Klatten: "Es gibt sowohl strafrechtliche
      Verfahren gegen den Gründer und früheren Vorstandschef
      Thomas Haffa als auch zivilrechtliche Verfahren gegen
      das Unternehmen. Zur rechtlichen Situation meines Vorgängers
      kann ich mich nicht äußern, aber was unsere Aktiengesell-
      schaft angeht, sehe ich keine wirkliche Anspruchsgrundlage
      der Kläger. Es liegen Gutachten vor, die hier zu einem
      klaren Ergebnis zugunsten der EM.TV AG kommen
      ."

      Quelle: http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,14693…

      Was ich dazu sage: RIESENSAUEREI!!
      .
      Avatar
      schrieb am 31.07.01 20:34:47
      Beitrag Nr. 42 ()
      Sehe ich genauso. Riesensauerei. Es läuft eben immer wieder
      nach dem gleichen Muster ab. Herr Haffa verpieselt sich
      mit seinen zig Millionen in die Südsee, und die geprellten
      Kleinanleger sitzen auf ihren Verlusten.
      Avatar
      schrieb am 23.08.01 01:51:33
      Beitrag Nr. 43 ()
      Aus der FTD vom 23.8.2001

      www.ftd.de/em-tv

      Kein Insiderhandel bei EM.TV
      Von Nicola de Paoli, Hamburg

      Die Ermittlungen gegen Florian Haffa werden teilweise
      eingestellt. Am Donnerstag wird das
      Grundsatzurteil in dem Schadensersatzprozess erwartet.

      Die Staatsanwaltschaft München wird ihr
      Ermittlungsverfahren gegen den früheren Finanzvorstand des
      Münchener Medienkonzerns EM.TV, Florian Haffa,
      teilweise einstellen. Der Verdacht auf Insiderhandel habe sich
      nicht aufrechterhalten lassen, sagte der Leitende
      Oberstaatsanwalt Manfred Wick der Financial Times
      Deutschland. "Die Tatsache ist feststehend, dass sich der
      Verdacht nicht verfestigt hat." Die Staatsanwaltschaft
      prüft noch, ob Florian Haffa und der frühere
      EM.TV-Vorstandschef Thomas Haffa gegen das Aktiengesetz
      verstoßen haben. Mit einem Ergebnis der Ermittlungen
      rechnet Wick "in Kürze".

      Die Staatsanwaltschaft München hatte Ende vergangenen
      Jahres die Ermittlungen gegen die früheren
      EM.TV-Vorstände aufgenommen. "Es gab den
      Anfangsverdacht, dass Florian Haffa in Kenntnis von
      Insiderinformationen Aktien verkauft hat", sagte Wick. Der
      Anwalt von Florian Haffa hatte Anfang des Jahres
      angegeben, sein Mandant habe EM.TV-Aktien verkauft.
      Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind dadurch aber
      offenbar keine Strafvorschriften verletzt worden. Es werde
      nun noch untersucht, ob die beiden
      Ex-EM.TV-Vorstände unter anderem die Verhältnisse und
      den Vermögensstand des Konzerns falsch dargestellt
      hätten, sagte Wick. Das Aktiengesetz sieht dafür eine
      Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
      EM.TV hatte die Gewinnprognose für 2000 Ende
      vergangenen Jahres drastisch nach unten korrigiert. Inwieweit
      das bei den Ermittlungen eine Rolle spielt sowie weitere
      Details wollte Wick nicht nennen.

      Musterverfahren trotz geringen Streitwertes

      Die Arbeit der Ermittlungsbehörden wird vor allem von
      enttäuschten EM.TV-Anlegern und ihren Anwälten
      aufmerksam verfolgt. Sie rechnen sich für ihre
      Schadensersatzklagen bessere Erfolgschancen aus wenn
      feststeht, dass die ehemaligen Vorstände strafrechtlich zur
      Verantwortung gezogen werden können. Am
      Donnerstag Nachmittag will auch das Amtsgericht München
      eine Entscheidung in Sachen Schadensersatz gegen
      EM.TV verkünden. Offen ist, ob es bereits ein
      abschließendes Urteil geben wird. Der Prozess gilt trotz seines
      geringen Streitwertes von rund 5000 DM als
      Musterverfahren. "Wir gehen realistisch davon aus, dass es für uns
      nicht gut aussieht", sagte der Anwalt des Klägers, Andreas
      Tilp.

      Eines der Probleme bei Schadensersatzklagen enttäuschter
      Aktionäre gegen Unternehmen am Neuen Markt war
      bislang der schwierige Nachweis, dass zwischen der
      Information des Unternehmens und dem anschließenden
      Kauf von Aktien tatsächlich ein direkter, unmittelbarer
      Zusammenhang bestand. Erst am vergangenen Dienstag
      hatte das Landgericht München die Klage eines
      Kleinaktionärs gegen die Softwarefirma Softmatic abgewiesen.
      Der Anspruch sei nicht ausreichend begründet, hieß es.

      Entsprechend vorsichtig sind mittlerweile andere
      Klagewillige. Der Prozessfinanzierer Foris hat nach eigenen
      Angaben bereits eine Klage über 7 Mio. DM für rund 880
      EM.TV-Anleger eingereicht. Mit einem weiteren, noch
      größeren Prozess gibt man sich zurückhaltend. "Wir
      beobachten die laufenden Verfahren und gucken, wo es
      noch hakt", sagt Foris-Mitarbeiterin Kerstin Heide.

      Die Anwälte des enttäuschten EM.TV-Anlegers übten sich
      am Mittwoch in Zweckoptimismus. Immerhin habe das
      Gericht in einem Parallel-Verfahren zu EM.TV
      Beweisbeschluss erlassen: "Das zeigt, das unsere Argumentation
      doch stimmt", hieß es am Mittwoch.


      © 2001 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 25.08.01 00:59:31
      Beitrag Nr. 44 ()
      KIRCHENTELLINSFURT (dpa-AFX) - Die Kanzlei Tilp & Kälberer wird
      im Auftrag ihrer Mandaten Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht
      München im Fall EM.TV einlegen. Dies teilte die Kanzlei
      in einer Meldung am Freitag in Kirchentellinsfurt mit.

      Da es in diesem Prozess schwerpunktmäßig um die Frage gehe, ob
      die Verletzung von Ad-hoc-Mitteilungspflichten dem geschädigten
      Anleger Recht auf Schadensersatz gebe, sei es Ziel dieses Prozesses
      von Anfang an gewesen diese Frage schnellstmöglich dem Europäischen
      Gerichtshof in Brüssel
      zur Entscheidung vorzulegen.

      Nach Art. 234 EGV sei das letztinstanzliche nationale Gericht grundsätzlich zu einer
      solchen Vorlage verpflichtet. Die Kanzlei sei daher zuversichtlich,
      dass die Berufungsinstanz, das Landgericht München I, eine solche
      Entscheidung treffen werde.

      Im ersten Schadenersatzprozess gegen den Medienkonzern EM.TV
      hatte das Amtsgericht München die Klage eines Kleinaktionärs
      abwiesen. Dem Aktionär hätte klar sein müssen, dass eine Geldanlage
      am Neuen Markt hoch risikobehaftet sei, sagte die Richterin am
      Donnerstag in München. Der Anleger aus dem Raum Köln hatte EM.TV
      vorgeworfen, zu spät vor drohenden Verlusten gewarnt zu haben. Durch
      den Kurssturz der Aktie habe er rund 5.000 DM verloren.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 20:41:45
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die Vorgänge bei EM.TV werden immer grotesker.
      Erst bescheissen die Gebrüder Haffa tausende von Anlegern,
      dann kommt Werner E. Klatten und behauptet, er würde
      36 Mio. Anteile von Haffa übernehmen und unterbewertete
      Unternehmen am Neuen Markt kaufen. Die Aktie zischt nach
      oben, aber nach über einem halben Jahr ist immer noch
      nichts passiert. Das erinnert doch stark an die Vorgänge
      bei Infomatec, Metabox & Co.

      Ich kann nur hoffen, dass die Anwälte endlich Erfolg mit
      ihren Klagen haben.
      Avatar
      schrieb am 03.01.02 20:47:31
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der pure Neid weil du nicht früh genug zugegriffen hast.
      Verpiß dich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.02 09:42:55
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ Joscht

      Warum musst Du immer so ordinär wie ein 3JahreAlter rumprollen?
      Irgendwie erkennt man Dich mit jeder ID wieder.
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 08:52:14
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ rv:

      Sehr guter Kommentar.
      Dem kann ich mich nur anschliessen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 15:09:16
      Beitrag Nr. 49 ()
      Nicht zu fassen: Schon wieder eine Klage abgewiesen.

      München, 07. Jan (Reuters) - Das Landgericht München hat
      nach den Angaben der EM.TV & Merchandising AG erneut
      eine Schadenersatzklage einer Aktionärin gegen das
      Medienunternehmen abgewiesen. Das sei der dritte Prozesserfolg
      von EM.TV bei Aktionärsklagen auf Schadenersatz, teilte das
      Unternehmen am Montag mit. Die Begründung für das jüngste Urteil
      stehe noch aus.

      Die Aktionärin hatte sich durch Äußerungen
      früherer EM.TV-Vorstände über die Unternehmenssituation
      getäuscht gefühlt und nach dem Einbruch der EM.TV-Aktien im
      Herbst 2000 das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Die
      Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer, die die Klägerin vertritt,
      will nach eigenen Angaben prüfen, ob sie Berufung einlegt.

      Münchener Gerichte hatten bereits im vergangenen Jahr die
      Klage eines anderen EM.TV-Aktionärs sowie eine Sammelklage von
      59 Anlegern abgewiesen. Beide Verfahren gehen nach Berufung in
      die zweite Instanz. Gegen die EM.TV AG, deren Aktienkurs nach
      einer überraschenden Gewinnwarnung im Herbst 2000 um mehr als 90
      Prozent eingebrochen war, laufen noch mehrere weitere
      Schadensersatzverfahren. Zudem hat die Staatsanwaltschaft
      München gegen den ehemaligen EM.TV-Vorstandschef Thomas Haffa
      und seinen früher als Finanzvorstand tätigen Bruder Florian
      Anklage wegen des Verdachts auf Kursbetrug erhoben. Die
      Ex-Vorstände haben die Vorwürfe jedoch zurückgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.02 18:59:01
      Beitrag Nr. 50 ()
      Abweisung im Sinne der jetzigen Aktionäre - sehrgut !

      Ich hab zu 1,21 gekauft. Jetzt noch Verkauf von
      irgendwelchen Unternehmensteilen und die Meldung
      vom Vollzug der Klattenbeteiligung.
      Dann streiche ich ein hübsches Sümmchen ein !
      Avatar
      schrieb am 09.01.02 08:53:28
      Beitrag Nr. 51 ()
      Kaum ist (mal wieder) eine Klage wegen Schadensersatz in erster Instanz gescheitert (da kommt es wohl auch auf den Ausgang des Strafprozesses gegen die Haffas an), droht neues Ungemach. Das Manager-Magazin bestätigt jedenfalls eine schon einige Tage alte Meldung der Prior-Börse, dass eine Gruppe von Gläubigern auf sofortige Rückzahlung der Wandelanleihe klagt. Außerdem läuft noch die Klage der DeuBa-Töchter...

      ------------------------------------


      manager-magazin.de, 08.01.2002, 19:48 Uhr
      http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,17607…

      E M . T V

      Außerordentliches Kündigungsrecht?

      Eine neue Klage droht. Geprellte Anleger wollen vorzeitig 400 Millionen Euro zurück.


      München - Anleger wollen den angeschlagenen Medienkonzern EM.TV auf sofortige Rückzahlung einer Wandelanleihe in Höhe von 400 Millionen Euro verklagen.

      ? [M];DPA.mm.de
      "Unbegründete Klage": EM.TV-Chef Werner Klatten
      Die auf Aktionärsklagen spezialisierte Kanzlei des Münchner Anwalts Klaus Rotter bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Wirtschaftsmagazins "Capital". Rotter wolle noch im Laufe dieses Monats neben einer Schadensersatzklage für 600 Mandanten dies als weitere Klage einreichen.

      Der Anwalt beruft sich dem Bericht zufolge bei der offiziell bis 2005 befristeten Schuldverschreibung auf ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines Mehrheitswechsels. Dieser Punkt sei bei EM.TV durch den Einstieg des früheren Spiegel-Managers Werner Klatten und den Einfluss der Kirch-Gruppe erfüllt.

      Zudem sei bei dem Unternehmen inzwischen kein einziger der früheren Vorstände mehr im Amt, fügte ein Kanzleisprecher hinzu, der von hohen Erfolgschancen der Klage sprach.

      Klatten selbst sagte in "Capital": "Unsere Anwälte halten die Klage für unbegründet." Dem Magazin zufolge wäre bei einem Erfolg Rotters das Sanierungskonzept in Gefahr.

      Rotter hatte im September vor dem Augsburger Landgericht erstmals für einen Kleinaktionär am Neuen Markt Schadenersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen der Pleite gegangenen Infomatec AG erstritten.

      -----------------------------------------------------

      @ Joscht

      Du hast insofern recht, dass natürlich die gegenwärtigen Eigner von solchen Entscheidungen profitieren. Jubel darüber halte ich allerdings für äußerst kurzsichtig.
      Das Deutsche Aktienrecht stellt Firmen und Management weitgehend frei von Haftungsansprüchen geprellter Aktionäre, selbst bei offensichtlichem Betrug - auch und vor allem zum Schutz der (vorrangigen) Ansprüche der Gläubiger. Es ist lächerlich, darin einen Vorteil für Aktionäre zu sehen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.02 11:18:14
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ rv:

      Zu Deinem Satz
      Es ist lächerlich, darin einen Vorteil für Aktionäre zu sehen
      kann ich Dir nur zustimmen. Genauso ist es doch. Diese
      untragbaren Verhältnisse sind ein Nachteil für alle
      Aktionäre, weil der Neue Markt für Anleger aus dem Ausland
      zunehmend uninteressant wird, weil die Schieflagen einfach
      nicht beseitigt werden.
      Avatar
      schrieb am 09.01.02 11:34:49
      Beitrag Nr. 53 ()
      @ stockpicker

      Der Satz stimmt allerdings nur, wenn man unter "Aktionäre" in erster Linie "Investoren" versteht. Spekulanten profitieren möglicherweise von der gegenwärtigen Regelung.

      Spekulation ist eine notwendige Begleiterscheinung der Börse; sie hat gelegentlich auch positive Effekte und macht manchmal auch Spass (mir auch) - aber der Zweck der Börse ist ein fairer Handelsplatz für Investoren unter größtmöglicher Transparenz. Leider wirkt das deutsche Aktienrecht einer solchen Transparenz entgegen und begünstigt so die Entstehung von Spekulationsblasen. Der Markt für Investoren wurde/wird so zerstört.

      Übrigens: Joscht hat sich selbst in seinem Posting als Spekulant geoutet. Möglicherweise gehört er also tatsächlich zu den Profiteuren. Ich glaube das allerdings kaum: die überwiegende Anzahl der Spekulanten arbeitet mit Verlust. Selbst Großspekulanten wie Ochner konnten ihre Gewinne nicht halten.


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