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    Norwegische Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.20 15:09:45 von
    neuester Beitrag 26.12.20 11:50:21 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 24.12.20 15:09:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich benötige ein paar Informationen bezüglich der Quellensteuer aus Norwegen, da ich kein Interesse habe 50% der Dividenden abzudrücken.
      Es gibt wohl die Möglichkeit, sich komplett von der Quellensteuer aus Norwegen befreien zu lassen, allerdings kann der Antrag wohl nur von der Depotbank selbst gestellt werden. Macht meine leider nicht, fällt also weg.
      Die 2. Option wäre, dass man per Antrag sich 10% zurückerstatten lässt und die restlichen 15% in der Steuererklärung geltend macht.
      Jetzt zu meiner Frage: "Kann ich auch einfach 15% in meiner Steuererklärung geltend machen, wenn ich keine der oben genannten Verfahren in Anspruch nehmen möchte?"
      Ich zahle also weiterhin 25% an Norwegen und 25% an Deutschland und möchte mir wenigstens 15% in der Steuererklärung wiederholen.
      Denn ansonsten stünde Aufwand/Nutzen in keinem guten Verhältnis.

      Manchmal habe ich das Gefühl, die Verfahren werden extra komplex und inkompatibel gehalten, um Aktionäre möglichst viele Steine in den Weg zu legen und doppelt zu schröpfen.

      Wenn mir jemand weiter helfen könnte, würde mich das sehr freuen.
      Beste Grüße und schöne Weihnachten
      Mowi | 188,00 nkr
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.12.20 16:31:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.189.307 von xolo am 24.12.20 15:09:45Also du hast ja schon die 2 Varianten genannt.

      und dann scheibst du "Denn ansonsten stünde Aufwand/Nutzen in keinem guten Verhältnis."

      und willst wegen was? Paar Cent oder Euro Angaben in der ESt so hinbiegen, das du "wenigstens 15% in der Steuererklärung wiederholen."

      ... zu Variante 1: deutsche Fiskus hat den Banken die Anrechnung der norwegischen Quellensteuer verboten. ... D.h. kann einen Antrag auf shielding deduction einreichen.

      oder Variante 2 machen.

      Musst du dir halt überlegen, ob es die Briefmarke wert ist.
      Mowi | 17,70 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.12.20 17:04:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.189.907 von Chris_M am 24.12.20 16:31:23
      Zitat von Chris_M: Also du hast ja schon die 2 Varianten genannt.

      und dann scheibst du "Denn ansonsten stünde Aufwand/Nutzen in keinem guten Verhältnis."

      und willst wegen was? Paar Cent oder Euro Angaben in der ESt so hinbiegen, das du "wenigstens 15% in der Steuererklärung wiederholen."

      ... zu Variante 1: deutsche Fiskus hat den Banken die Anrechnung der norwegischen Quellensteuer verboten. ... D.h. kann einen Antrag auf shielding deduction einreichen.

      oder Variante 2 machen.

      Musst du dir halt überlegen, ob es die Briefmarke wert ist.


      Die Steuererklärung mache ich sowieso, weshalb der Aufwand für die 15% nicht ausufern würde. Dagegen wäre die Problematik, dass wenn ich Variante 2 Wählen würde, 1. einen viel größeren Aufwand betreiben müsste und 2. daraus sogar ein Verlustgeschäft resultieren würde, da 20€ Fremdwährungsgebühren bei der Bank anfallen würden (wie bei Nestle)
      Deshalb meine Frage, ob ich die 15% in der Steuererklärung geltend machen kann, auch ohne weitere Anträge nach Norwegen.
      Mowi | 17,70 €
      Avatar
      schrieb am 24.12.20 19:51:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.189.307 von xolo am 24.12.20 15:09:45Von den 25% werden doch 15% schon angerechnet.

      Voraussetzung ist natürlich dass du mehr an Kapitalerträge hast als der Freistellungsauftrag.

      Hier der LINK für alle Länder: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/Auslae…
      Mowi | 17,67 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.12.20 20:26:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.190.813 von 1erhart am 24.12.20 19:51:31
      Zitat von 1erhart: Von den 25% werden doch 15% schon angerechnet.

      Voraussetzung ist natürlich dass du mehr an Kapitalerträge hast als der Freistellungsauftrag.

      Hier der LINK für alle Länder: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/Auslae…


      Da wird nichts angerechnet. Mir werden sowohl bei Mowi, als auch bei Salmar 50% der Dividende abgezogen. Norwegen kassiert 25% Quellensteuer und Deutschland greift sich dann auch noch mal 25% Kapitalertragssteuer + Soli.
      Und das ganze wird nicht mal so abgerechnet, dass aus den bereits verminderten Ertrag die 25% abgezogen werden, nein, es wird der volle Bruttobetrag als Grundlage genommen. So hat man dann tatsächlich über 50% Abzüge.
      Mowi | 17,70 €

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      Avatar
      schrieb am 24.12.20 21:45:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde annehmen, dass die Anrechnung kein Problem ist, auch wenn man in Norwegen gar keinen Erstattungsantrag einreicht. Die 15%, für die man die Erstatttung beantragt, in Zeile 41 Anlage KAP "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer" eintragen.

      Explizit geht das zwar auch aus den Erläuterungen hier nicht hervor, aber da man für beide Varianten der Erstattung in Norwegen eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt bräuchte, ist für das Finanzamt ersichtlich, dass man in Norwegen nichts beantragen kann, wenn man diese nicht beim deutschen Finanzamt anfordert.
      https://www.gevestor.de/details/quellensteuer-norwegen-wie-s…

      Oder man fordert die Ansässigkeitsbescheinigung an und wählt Variante 2. Ob man dann letztlich den Erstattungsantrag nach Norwegen schickt, oder das vergisst, wird das Finanzamt nicht nachverfolgen.

      (Allerdings läuft ggfs unter dem Freibetrag die Anrechnung ins Leere.)

      @ 1erhart Tatsächlich ist Norwegen ein Ausnahmefall, die Anrechnung der 15% auf Bankebene ist im Fall Norwegens nicht möglich.
      Mowi | 17,70 €
      Avatar
      schrieb am 24.12.20 22:02:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Besten Dank.
      Mowi | 17,68 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.20 11:50:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.191.062 von xolo am 24.12.20 22:02:04Hi hallo ja also so weit ich weiss muss man sich einen Teil der Quellensteuer zurück holen aus Norwegen das geht über einen Antrag recht einfach und du musst eine "Ansässigkeitsbescheinigung" mitschicken

      Aber es gibt schon Banken die das für dich erledigen
      Mowi | 17,70 €


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