Endlich werden Maßnahmen gegen die zu niedrigen Aktienkurse ergriffen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.09.01 16:11:49 von
neuester Beitrag 10.09.01 16:26:43 von
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Zur Aufrechterhaltung des Listings am Neuen Markt wird der Vorstand des Suchmaschinenbetreibers ABACHO AG vermutlich seinen Aktionären in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, einem Reversal-Split der ABACHO-Aktien zuzustimmen.
Die Aktie des Unternehmens notiert aktuell bei 0,5 Euro. Zudem ist das Unternehmen nur noch 6 Mio. Euro wert, wodurch beide Klauseln, die einen Ausschluß aus dem Neuen Markt rechtfertigen, erfüllt sind.
Um einen solchen Ausschluß zu verhindern soll der Reverse Split durchgeführt werden. Dieser hat normalerweise ein Verhältnis von 1:10. Zudem hat Abacho vor dem Landgericht Frankfurt gegen die neuen Regeln der Börse geklagt. Dieses hat in einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln ab Oktober 2001 auf die am Neuen Markt notierte ABACHO AG anzuwenden. Nach dem Beschluß der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt zur Folge dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April 2002 auf den Suchmaschinen-Betreiber angewandt werden.
Die Aktie des Unternehmens notiert aktuell bei 0,5 Euro. Zudem ist das Unternehmen nur noch 6 Mio. Euro wert, wodurch beide Klauseln, die einen Ausschluß aus dem Neuen Markt rechtfertigen, erfüllt sind.
Um einen solchen Ausschluß zu verhindern soll der Reverse Split durchgeführt werden. Dieser hat normalerweise ein Verhältnis von 1:10. Zudem hat Abacho vor dem Landgericht Frankfurt gegen die neuen Regeln der Börse geklagt. Dieses hat in einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln ab Oktober 2001 auf die am Neuen Markt notierte ABACHO AG anzuwenden. Nach dem Beschluß der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt zur Folge dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April 2002 auf den Suchmaschinen-Betreiber angewandt werden.
Zur Aufrechterhaltung des Listings am Neuen Markt wird der Vorstand des Suchmaschinenbetreibers ABACHO AG vermutlich seinen Aktionären in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, einem Reversal-Split der ABACHO-Aktien zuzustimmen.
Die Aktie des Unternehmens notiert aktuell bei 0,5 Euro. Zudem ist das Unternehmen nur noch 6 Mio. Euro wert, wodurch beide Klauseln, die einen Ausschluß aus dem Neuen Markt rechtfertigen, erfüllt sind.
Um einen solchen Ausschluß zu verhindern soll der Reverse Split durchgeführt werden. Dieser hat normalerweise ein Verhältnis von 1:10. Zudem hat Abacho vor dem Landgericht Frankfurt gegen die neuen Regeln der Börse geklagt. Dieses hat in einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln ab Oktober 2001 auf die am Neuen Markt notierte ABACHO AG anzuwenden. Nach dem Beschluß der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt zur Folge dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April 2002 auf den Suchmaschinen-Betreiber angewandt werden.
Die Aktie des Unternehmens notiert aktuell bei 0,5 Euro. Zudem ist das Unternehmen nur noch 6 Mio. Euro wert, wodurch beide Klauseln, die einen Ausschluß aus dem Neuen Markt rechtfertigen, erfüllt sind.
Um einen solchen Ausschluß zu verhindern soll der Reverse Split durchgeführt werden. Dieser hat normalerweise ein Verhältnis von 1:10. Zudem hat Abacho vor dem Landgericht Frankfurt gegen die neuen Regeln der Börse geklagt. Dieses hat in einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln ab Oktober 2001 auf die am Neuen Markt notierte ABACHO AG anzuwenden. Nach dem Beschluß der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt zur Folge dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April 2002 auf den Suchmaschinen-Betreiber angewandt werden.
Zur Aufrechterhaltung des Listings am Neuen Markt wird der Vorstand des Suchmaschinenbetreibers ABACHO AG vermutlich seinen Aktionären in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, einem Reversal-Split der ABACHO-Aktien zuzustimmen.
Die Aktie des Unternehmens notiert aktuell bei 0,5 Euro. Zudem ist das Unternehmen nur noch 6 Mio. Euro wert, wodurch beide Klauseln, die einen Ausschluß aus dem Neuen Markt rechtfertigen, erfüllt sind.
Um einen solchen Ausschluß zu verhindern soll der Reverse Split durchgeführt werden. Dieser hat normalerweise ein Verhältnis von 1:10. Zudem hat Abacho vor dem Landgericht Frankfurt gegen die neuen Regeln der Börse geklagt. Dieses hat in einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln ab Oktober 2001 auf die am Neuen Markt notierte ABACHO AG anzuwenden. Nach dem Beschluß der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt zur Folge dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April 2002 auf den Suchmaschinen-Betreiber angewandt werden.
Die Aktie des Unternehmens notiert aktuell bei 0,5 Euro. Zudem ist das Unternehmen nur noch 6 Mio. Euro wert, wodurch beide Klauseln, die einen Ausschluß aus dem Neuen Markt rechtfertigen, erfüllt sind.
Um einen solchen Ausschluß zu verhindern soll der Reverse Split durchgeführt werden. Dieser hat normalerweise ein Verhältnis von 1:10. Zudem hat Abacho vor dem Landgericht Frankfurt gegen die neuen Regeln der Börse geklagt. Dieses hat in einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Börse untersagt, ihre neuen Delisting-Regeln ab Oktober 2001 auf die am Neuen Markt notierte ABACHO AG anzuwenden. Nach dem Beschluß der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt zur Folge dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April 2002 auf den Suchmaschinen-Betreiber angewandt werden.
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