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    Tkom weiter unter Druck - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.01 20:09:16 von
    neuester Beitrag 20.12.01 21:56:43 von
    Beiträge: 4
    ID: 525.177
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      schrieb am 20.12.01 20:09:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Brüssel, 20. Dez (Reuters) - Die Europäische Kommission hat eigenen Angaben zufolge am Donnerstag entschieden, gegen drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wegen angeblicher Versäumnisse bei der Öffnung der ehemaligen Telekommunikationsmonopole für den Wettbewerb juristische Verfahren einzuleiten. Die Kommission teilte am Donnerstag in Brüssel mit, gegen Deutschland, Portugal und Griechenland könnten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, sofern sie nicht den Wettbewerb auf ihren Telekommunikationsmärkten verbesserten. In Bezug auf Deutschland begründete der für Informationstechnik zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen sein Vorgehen mit der dominierenden Marktstellung der Deutschen Telekom bei schnellen Internet-Anschlüssen (DSL).
      Die Ankündigung kommt den Angaben zufolge einer Abmahnung gleich. Die betroffenen Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern. Anschließend kann die Kommission über bindende Auflagen befinden und nach einer weiteren Frist notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Mitgliedsstaaten klagen. Die Rechtsgrundlage für ihre Vorgehensweise leitet die Kommission eigenen Angaben zufolge aus der so genannten Entbündelungsverordnung vom Dezember 2000 ab, wonach Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen von den ehemaligen Monopolunternehmen auf den nationalen Märkten den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss (Line-Sharing) verlangen können. Mittels Line-Sharing kann eine Telefonleitung gleichzeitig für Sprache und Datenübertragungen (Internet) genutzt werden. Die Kommission sieht im Line-Sharing ein Mittel zur Verbreitung von breitbandigen Internet-Zugängen via DSL.
      EU-Kommissar Liikanen kritisierte in einer schriftlichen Erklärung, dass in Deutschland die Deutsche Telekom einen "beunruhigenden Vorsprung" vor anderen Anbietern auf dem DSL-Markt habe. Dadurch bestehe die Gefahr, dass "jeglicher Wettbewerb beim Breitbandzugang abgewürgt wird". Die Telekom verfüge einerseits über nahezu alle DSL-Anschlüsse in Deutschland, biete den Hochgeschwindigkeits-Internet-Zugang aber weder ihren Konkurrenten als Vorleistungsprodukt an, noch gewähre sie den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss (Line-Sharing). Der Kommissar verweist darauf, dass seiner Ansicht nach das Eingreifen der deutschen Regulierungsbehörde bislang nicht ausgereicht hat.
      Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte in einer ersten Stellungnahme, die Bedingungen für Line-Sharing seien in Deutschland geschaffen worden. Entsprechende Verträge zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern würden von der Regulierungsbehörde geprüft.
      Der Präsident der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth (SPD), sagte in einer Stellungnahme der Nachrichtenagentur Reuters, die Vorgehensweise der Kommission flankiere die Sichtweise seiner Behörde. Das eingeleitete Verfahren decke sich mit den Bemühungen auf dem wichtigen Teilmarkt DSL. Seine Behörde habe am Dienstag das Entgeltregulierungsverfahren gegen die DSL-Tarife der Telekom wieder aufgenommen. "Es bleibt festzuhalten, dass die Telekom unsere zuvor gestellten Bedingungen (zur Gewährung von Line-Sharing) nicht erfüllt hat. Durch diese Missachtung ist die von der Kommission reklamierte Schieflage auf dem DSL-Markt erst entstanden", sagte Kurth.
      Als erster Telekom-Konkurrent hat QSC Angaben vom Donnerstag zufolge mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über die Mitbenutzung der schnellen Telekom-Leitungen (DSL) für Datenübertragungen unterzeichnet. Zwischen den Vertragspartner gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen über den Preis für die Mitbenutzung. Der Vertrag sieht einen Preis 28,65 Mark pro Anschluss und Monat vor, den QSC allerdings für zu hoch hält. Statt des von der Telekom geforderten Preises ist nach Angaben des Firmensprechers für das Line-Sharing ein Preis von ein bis zwei Euro Kosten deckend. Die Telekom macht dagegen höhere Kosten geltend. Die Telekom hat sich wiederholt gegen die Verpflichtung zum Angebot von Line-Sharing gewandt, ist vor Gericht damit aber gescheitert.
      In mit der Situation vertrauten Branchenkreisen heißt es, der Präsident der Regulierungsbehörde Kurth habe QSC auf unter Berücksichtigung des Drucks aus Brüssel seit Wochen zum Vertragsabschluss mit Telekom gedrängt. Kurth habe angeboten, die zwischen beiden Parteien strittigen Punkten in einem Entgeltregulierungsverfahren zu klären. Ohne einen Vertragsabschluss kann die Regulierungsbehörde nicht tätig werden und daher auch nicht über einen ihrer Meinung nach Kosten deckenden Preis für die Mitbenutzung der DSL-Leitungen entscheiden.
      sac/tcs
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 20:54:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      ... nur eine frage der zeit - das problem ist das qsc keine hat !
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 21:24:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Jazzo,

      wo kann ich die von Dir gepostete Meldung im Web als Original bekommen?


      Ich würde sie gerne archivieren, und dazu wäre die komplette Meldung inkl. vollständigem Titel und Uhrzeit sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 21:56:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      inzwischen Quelle gefunden, Meldung ist bei Yahoo erhältlich

      http://de.news.yahoo.com/011220/71/2gwgo.html


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