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    Was passiert mit der MLP FOPO? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.03 19:34:06 von
    neuester Beitrag 01.03.04 17:54:14 von
    Beiträge: 215
    ID: 788.202
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990
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      Avatar
      schrieb am 21.10.03 19:34:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich zitiere von der Homepage www.tilp-kaelberer.de

      "...Ende Juni 2003 hat die MLP Lebensversicherung AG die Klageerwiderung vorgelegt. Darin räumt sie ein, dass bei der Modellrechnung nicht berücksichtigt wird, dass Managementgebühren für das Umschichten des Fondsvermögens anfallen bzw. anfallen können.

      Dr. Termühlen, Vorstandsvorsitzender der Beklagten, hat nach deren Vortrag auf der HV der MLP AG am 17. Juni 2003 auf Frage von Rechtsanwalt Tilp erklärt, dass bei der gemanagten Fondspolice, die der Kläger gewählt hat, im Durchschnitt der letzten Jahre etwa 0,6% Managementgebühren pro Jahr berechnet wurden.

      Anfang Oktober hat unsere Kanzlei hierauf erwidert, dass damit unseres Erachtens eine fehlerhafte Modellrechnung vorliegt und die Beklagte daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wir haben ausgeführt, dass für die streitgegenständliche FLV eine jährliche Managementgebühr von 0,6% einen um ca. 20% niedrigeren End-Anteilswert ergibt, als in der Modellrechnung ausgewiesen.

      Das Gericht wird nach unserer Einschätung einen Termin zur mündlichen Verhandlung binnen der nächsten drei Monate ansetzen."

      Sollen jetzt alle MPL Kunden Ihre FOPO kündigen und sich nach Qualität umsehen??????
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 21:41:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, und bei der Skandia abschließen:D oder doch eher bei der Hann. leben ??? Vorher auf alle Fälle: interna fragen !!!:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 07:21:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mannheimer Leben wäre bis vor kurzem auch noch eine sinnvolle Alternative gewesen... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:08:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      @all

      Wie wäre es mit dem Abschluß einer individuellen Fondspolice? Der Berater wählt dabei (in Analogie zu der Geldanlage des Kunden) entsprechende Fonds für die Fondspolice aus und integriert damit diese Form der (noch steuerbefreiten) Geldanlage in die gesamte Vermögensstruktur des Kunden.

      Die Vorteile sind:

      1. Es gibt keine "passiven" Umschichtungsgebühren.
      2. Berater und Kunden können jederzeit durch die Fondspolice(n) aktiv auf den Markt reagieren und dort Umschichtungen vornehmen, welche im nichtsteuerbefreiten Bereich vielleicht nocht nicht vorgenommen werden sollen (Spekulationsfristen etc.).

      Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, daß die freie Liquidität des Kunden jederzeit gewährleistet ist.

      Kunden, welche Kapitalertragssteuern zu zahlen haben und dieses Vermögen aus verschiedenen Gründen derzeit nicht in LVs umschichten möchten/können/wollen/sollen, empfehle ich für den Rentenbereich sich mal nach Zerobonds umzuschauen.

      Viele Grüße an langermanfred und deresbesserweis


      @Studentenschreck1

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 22:39:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja interna, es gehören aber hellseherische Fähigkeiten dazu, um "jederzeit und rechtzeitig zu switchen", wie prima das funktioniert, zeigen ja die vergangenen 4 Jahre:D, spannend wird es, wenn der Kunde, welch profi, beginnt zu entscheiden:rolleyes:

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      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 23:49:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist doch für den großen interna nun wirklich das kleinste Problem - also rechtzeitig umswitchen, das ist doch nun wirklich ne Kleinigkeit.... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 09:57:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5 und #6

      Ihr seid wirklich dümmer als ich dachte. Wenn ein Kunde z.B. eine Aktien/Rentenverteilung von 70/30 haben möchte, wähle ich ihm dafür entsprechende Fonds aus. Ändert sich durch Kursbewegungen diese Quote und möchte ich diese anpassen, dann kann ich das je gerne veranlassen.

      Nur:

      Wenn ein MLP-Top-Portfolio-Switch von

      Oppenheim nach Oppenheim
      Rentenfond nach Rentenfond
      Kurzläufer nach Kurzläufer

      (wie gesagt: Man vergleiche mal diese Fonds)

      schon 1% Ausgabeaufschlag kosten könnte (Versehen oder Absicht?) und noch 1,16% Managementgebühren p.a. hinzukommen, dann muß ich als Vermögensverwalter schon extrem gut sein, um diese Kosten durch Überperformance für den Kunden wieder hereinzubekommen.

      So etwa 0,5-0,6% p.a. halte ich für eine faire Bestandsgebühr (bei nahezu kostenfreiem Switchen).

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 10:10:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eine Verständnisfrage ohne Dir nähertreten zu wollen.

      Wie kann sich durch Kursbewegungen die Quote verändern? In meinen Augen ist diese absolut, d.h. fix.

      Das einzige was sich ändert, ist die Wertentwicklung in der Sparte.

      In der Fondspolice wird der monatliche Beitrag z.B. 100,00 Euro nach der Quote 70/30 aufgeteilt. Durch den Cost-Average-Effekt bleibt aber das Verhältnis erhalten. Von billigen kaufe ich mehr, von teuren weniger, so daß hier der Abstand regelmäßig gewahrt bleibt, nämlich 100,00 Euro zu 70/30.

      Denkfehler?
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 10:31:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      @#8

      er meint den Fondsbestand nicht den monatlichen Beitrag. Ist zu Beginn das Verhältnis Aktien/ Renten: 70/30 und die Aktien entwickeln sich (hoffentlich) besser als die Renten verschiebt sich das Verhältnis zu Gunsten der Aktien.

      Der monatliche Beitrag fließt unverändert zu 70 % in Aktien und zu 30 % in Renten. Dieses Verhältnis müsste ggf. dann zu Gunsten der Renten geändert werden um im Fondsbestand das Verhältnis 70/30 wieder herzustellen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 11:11:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      @threadwatch

      :)

      Genau!
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 18:40:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Durch den Cost-Average müsste das doch dann ausgeglichen werden?!
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 21:50:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das gilt nicht für die Bestände!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 00:13:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      interna, ich wußte es doch: Du bist der schlaue, alle anderen die Dummen, hast immer recht und vor allem das letzte Wort. So langsam dämmert mir, wie hoch Deine "Beliebtheit" insbesonderen bei gestandenen Beratern/GLs war bzw. diese gestiegen sein wird (im Laufe der 6 Jahre), die stehen nämlich urst auf solche Schlaumeierei, vor allem wenn das das Einzigste ist, wofür man bekannt ist:D.
      Woher Du die Höhe der Man.-geb. hast ist Deine eigene Weisheit.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 05:54:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Gerade für die Bestände, da diese doch bei Kursschwächen überproportional aufgebaut werden und somit bei Kurssteigerungen überproportional zunehmen. Und umgekehrt.

      Beispiel: Rente billig, viel Kaufen, Rente steigt, plötzlich viel Wert. Umgekehrt bei Aktien. ?????
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 07:36:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      @langermanfred

      Du verhältst Dich wie ein kleines, verbocktes Kind. Hier geht es um eine reine fachliche Sach und Du bist nicht in der Lage, Deine Emotionen mal im Zaum halten zu können. Traurig!

      @Filialleiter

      Bsp:
      Stand 01.01.
      Bestand: 3.000 Rente 7.000 Aktien
      mon. Sparrate: 30 Rente 70 Aktien

      Stand 01.02. (fiktiv) starke Verluste am Aktienmarkt (-20%)- hoher Anstieg am Rentenmarkt (+10%)

      Bestand: 3.333 (inkl. Sparrate) Rente und
      5656 Aktien

      Gewünscht waren 30% Rente und 70% Aktien
      => 2.696,70 Rente (d.h. Rente verkaufen)
      => 6.292,30 Aktien (entsprechend kaufen)


      OK?
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 07:36:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Man könnte es "Cost-Average für Bestände nennen"???
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 09:48:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielleicht bin ich ja auch verbockt ... ;)

      Das ist erstens eine Monatsbetrachtung und zweitens beinhaltet sie, sagen wir "ungewöhnliche" Kursbewegungen.

      Realistisch betrachtet habe ich Zeiträume in Jahren, so daß ich der Meinung bin, durch den Cost-Average-Effekt die Bestandswandlungen auszugleichen.

      Entweder habe ich einen Denkfehler, bin zu ..., sehe den Wald vor lauten Bäumen nicht oder oder oder :)

      Kursschwankungen schlagen sich im Bestand nieder, werden aber doch die Nachkäufe im vorgebenen Verhältnis ausgeglichen wäre meine Schlußfolgerung.

      Alles nicht so einfach am Freitag Morgen ;)
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 10:24:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ fillialleiter

      dann nehmen wir doch mal eine 3-jahresbetrachtung, zeitraum 2000-2003. aktienmaerkte - 70% rentenmaerkte + 20%.

      gerade bei den bestaenden hat sich hier die gewuenschte quote (70/30) vollkommen verschoben. diese konnte auch i.d.r. nicht durch zukaeufe ausgeglichen werden, da sich der verlust bei den aktien schneller entwickelte als das "nachfuettern" durch die sparrate. gleichzeitig ging die schere durch den anstieg der renten noch staerker auf.
      wenn du eine bestimmte allocation ueber einen laengeren zeitpunkt halten willst, bleibt dir nichts anderes uebrig, als das portfolio mindestens alle monate oder ab bestimmten abweichungen ( z.b. bei 5% abweichung ) zu reballancen.

      bei geringen schwankungen die sich im rahmen des prozentualen anteils der sparrate am verlust bewegen, gebe ich dir erecht, dann gleicht dies sparrate in etwa den verlust aus. hast du aber staerkere gewinne musst du ebenfalls wieder reballancen. dies mal nur in die andere richtung.

      :)

      diceman
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 10:33:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      Aha, dann haben wir ja alle Recht. Salomonische Lösung ;)

      Jetzt leuchtet es mir übrigens ein. Ich gehe eher von moderaten Schwankungen aus, wobei die Vergangenkeit stärkere Schwankungen vorweist. Nun gut... :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 17:54:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Filialleiter

      entweder hast Du nach 2000 bei MLP angefangen oder noch nie was mit Geldanlage zu tun gehabt.
      Wenn ich 50/50%haben will, also z.B. 5000 in Aktien und 5000 in Renten anlege und diese sich z.B. Aktien mit 10% und Renten mit 4% entwickeln (ohne MLP-Kosten ;-)) sind es nach einem Jahr 5500 / 5200 ist das noch 50/50%???

      Aber vielleicht bist Du ja Filialleiter bei Tschibo. Da ändert sich 50/50 nicht nur ganze Bohne oder gemahlen.
      ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 18:07:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Filialleiter

      es geht hier nicht um moderate oder stärker Schwankungen.
      Wenn Du nach 10 Jahren 100.000 angespart hast und die haben eine anteilige Aktien / Renten -rendite verändert sich wesentlich in diesem Teil des Sparplans / FLV mehr, als Du im Jahreszeitraum mit den 100€-Raten, also 1200€ p.a. ausgleichst.

      "Coast Average - ist super"

      Das ist das unsinnige Geschwätz derer, die fallende Kurse als gut verkaufen, weil man angeblich billiger einkaufen kann.

      Es ist intelligenter das Geld auf ein Sparbuch zu legen (also keine Verluste hinzunehmen) und dann so nahe wie Möglich am Punkt des mittel- oder langfristigen Trendwechsels voll zu investieren.

      Oder in Papiere zu investieren, die sich auch bei fallenden Kursen positiv entwickeln - gibts ja genügend.

      Bei MLP - weiss ich nichts von ???

      Allerdings stimmt es, dafür benötigt man eine kompetente und qualifizierte Vermögensverwaltung - davon gibt es wenig, und die müssten sich überlegen, wovon sie leben, wenn das Geld auf dem Sparbuch gesichert wird - und dem Kunden das Vermögen erhalten bleibt.

      Gruß M.
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 07:40:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      @MLPohweh

      Ich bin weder bei MLP gewesen, noch verbimmel ich AXA bei Tchibo. Im übrigen habe ich seit ca. 15 Jahren mit Geldanlage zu tun, habe 2000 meine ganzen Aktien verbimmelt und bin seitdem in Rohstoffen. Habe seitdem mit Minen- und Goldfonds 270% gemacht. Also erzähl` mir nichts.

      Du gibst ein gutes Beispiel dafür ab, wie man aus einem ernstgemeinten Thread zum Thema Technik, einen Thread für tendenziöse, persönliche Angriffe machen kann.

      Über Cost-Average kann man denken, was man will. Über Sparbuch kann man denken, was man will. Über "den richtigen Zeitpunkt" kann man denken, was man will, denn des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

      Wenn soviele "Berater", zu denen ich Dich auch zähle, etwas von Vemögensmanagement verstehen, warum sind diese dann nicht steinreich???
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 12:44:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      interna, Dein #7 sowie die anderen Einlassungenlassen zeigen, daß sich Dein Strickmuster nicht geändert hat: nachwievor stellst Du Behauptungen in den Raum und präsentierst dann als einzig "seriöser, vertrauensvoller und serviceorientierter Onkel" die "Superlösung"
      was hat das mit Sachlichkeit zu tun :eek:
      Im Übrigen unterstreicht es nur: Du mußt so richtig beliebt gewesen sein ...:D :D
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 09:07:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      @langermanfred

      Du liegst leider falsch mit Deinen Aussagen. Bei Dir kann es nur zwei Gründe dafür geben:

      1. Du hast Dich über mich nicht ausreichend informiert

      oder

      2. Du willst es nicht zugeben, in welchen Punkten ich richtig lag (OLG Koblenz sagt Dir hoffentlich etwas - oder?).

      Ich mache Dir einen Vorschlag:

      Wir beide werden von heute an bis Ende November 2003 gegenseitig die Polemik lassen und hier rein fachlich posten? Die Bedingung dazu ist, auf Fragen ehrlich zu antworten, wobei ich die Antwort "Ich weiß es, werde mich dazu aber nicht äußern aus verschiedenen Gründen akzeptiere."

      Das ist mein Angebot und ich beginne mit der ersten Frage:

      1. Wo steht in den Anträgen für eine fondsgebunden MLP-Versicherung (FLV oder FRV), daß eine Umschichtungsgebühr in Höhe bis zu 1,0% p.a. auf den Durchschnittsbestand anfallen kann und diese Gebühren nicht in der prognostizierten Ablaufleistung enthalten sind?

      Deine Antwort bitte (und natürlich auch eine fachliche Frage von Dir).

      Ich freue mich bis Ende November auf eine interessante und für beide Seiten fruchtbare Diskussion.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 19:49:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich freue mich auf den Prozess :D :D :D :D :D :D :D und bin gespannt, wie die Luschen von MPL dem Richter erklären wollen, welche Kosten in der FOPO sind und welche nicht.

      Termin: 27.11.2003

      Wenn der Kläger recht bekommt, dann knallt es ganz ordentlich im Karton, denn dann können Kunden wahrscheinlich ihr Geld zurück verlangen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 21:46:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Rückabwicklungen sind für jede Firma ziemlich teuer.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 09:49:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Studentenschreck und interna

      Hallo Jungs,
      hoffe einer von Euch kann mir umfassende Informationen zu folgendem Sachverhalt geben:

      gesetzt den Fall, daß ein MLPler im Jahr 2000 FoPos in Höhe von Wertungssumme 4 Mio DM damals verkauft hat, und MLP damals, sagen wir es mal vorsichtig, Probleme mit dem Inkasso hatte, trotz Vorliegen der Lastschrifteinzugsermächtigung, darf MLP nach über 14 Monaten dann dem Mitarbeiter die Verträge als Storno belasten, weil sie von den Kunden z. B. 10 Monate lang nicht die Beiträge abgebucht haben und der Kunde kein Interesse daran hat, die ausstehenden Beiträge in einer Summe abbuchen zu lassen, und darauf hin den Vertrag storniert?

      Viele Grüße Katharina
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 10:12:47
      Beitrag Nr. 28 ()
      Was sind Probleme mit dem Lastschrifteinzug? Hat MLP das zu verantworten? Dann wäre eine Provisionsrückbelastung zumindest sehr fragwürdig. Andererseits hat ja MLP mit den Verträgen kein Geld verdient, so daß hier keine Leistung fließen muß.

      Ich verstehe sowieso nicht, warum diese Verträge den Bach runtergehen. Der Kunde muß nicht nachzahlen! Dafür gibt es die rückwirkende Stundung bzw. den Beitragslückausgleich.

      Gibt es bei MLP nicht soetwas wie eine Bestandsorganisation bzw. Nachbearbeitungen? Kümmert man sich darum nicht? Hat man dem Kunden diese Alternativlösungen nicht angeboten???
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 10:14:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Katharina

      :) Du also auch!

      Meiner persönlichen Meinung nach darf MLP die von Dir angesprochenen Verträge Dir nicht als Storno belasten, weil die Schuld des Stornos von MLP verursacht wurde (sofern Deine Beschreibung richtig ist).

      Ich empfehle Dir, Dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen und den Fall zu erläutern. Das HGB hat hier relativ eindeutige Regeln.

      Das ist meine persönliche Meinung ohne jegliche rechtliche Verbindlichkeit.


      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 17:54:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ interna

      Danke für die info, hat mir sehr geholfen!

      Gruß Katharina


      @ Filialleiter

      Tja, es wurden leider sehr unlustige Briefe an Kunden versendet (ich war davon auch betroffen - welch Ironie), und das nach zig Monaten erst, in denen drin stand, daß die Bank die Lastschrift nicht eingelöst hat. Tolle Beule.
      Dies Schreiben ist damals von MLP Leben an alle betroffenen Kunden von mir und anderen Kollegen rausgegangen. Du kannst dir sicherlich vorstellen, was die für ein Tamtam gemacht haben....! MLP Leben wollte die "ausstehenden Beiträge" selbstverständlich sofort haben, da sie dem Kunden geschrieben haben, daß sie seit dem Beginn der jeweiligen Police schließlich die Anteile gekauft hätten, obwohl kein Inkasso stattgefunden hatte. Die Kunden haben je nach Höhe der ausstehenden Beiträge sofort die Policen storniert. Da aber die Provisionen geflossen sind, obwohl der Erstbeitrag nicht eingelöst wurde, ist dann erst ein Jahr später das Storno eingebucht worden. Ist alles sehr sehr lustig gewesen!!

      Gruß Katharina
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 18:40:08
      Beitrag Nr. 31 ()
      @interna


      Lieber interna,

      wenn ich die boardgemeinde richtig verstanden habe, dann ist folgendes passiert:

      1. Das Inkasso der MLP Lebensversicherung hat über Monate bei vielen Kunden nicht korrekt funktioniert.

      2. Die Kunden haben Mitteilungen erhalten, nach denen die Anteile gemäß den vereinbarten Beitragszahlungen gekauft wurden. Daraus errechneten sich die virtuellen Rückkaufswerte der Fonds der Fondspolice.

      3. Nach Feststellung des fehlerhaften Inkassos wurden die Beiträge von den Kunden nachentrichtet und erst jetzt wurde in Fonds investiert.

      Hier tickt doch wohl eine viel größere Bombe, als 0,6 oder 1% Verwaltungskosten!!

      1. Wie ist es möglich, dass Inkasso und Bestandsverwaltung unterschiedliche Zahlen haben? Ich dachte man kann nur investieren, was auf dem Konto liegt.

      2. Wieso fällt es erst nach Monaten auf, wenn Beiträge nicht inkassiert werden? Ich dachte man muss die Fondskäufe auch bezahlen, wenn man sie tätigt.

      3. Wie kann ein Beitrag/Anteilskauf einer Fondspolice gutgeschrieben werden, wenn kein Kauf erfolgte? Durch Scheinbuchungen?

      4. Werden die heute gezahlten Beiträge den Verträgen gutgeschrieben, oder ist es immer noch möglich dass die gezahlten Beiträge nicht in den Verträgen landen?

      5. Haben alle Kunden, die ihre Beiträge nachentrichtet haben, eine exakte Verrechnung der Fondskäufe bekommen?

      6. War der hohe Gewinn des Jahres 2001 eine Folge der nachentrichteten Beiträge? Die Fondsanteile konnten bestimmt zum Zeitpunkt des Geldeingangs billiger gekauft werden, als sie zum Buchungszeitpunkt davor der Police gutgeschrieben wurden.

      7. Haben alle Kunden, die vom Inkasso-Chaos betroffen waren eine Aufstellung der Inkassobeiträge und Buchungszeitpunkte bekommen?

      8. Hat das BaFin sich mit dieser Thematik beschäftigt?

      9. Hat SAP die Software für die Lebensversicherung geliefert?

      10. Hat Hopp als Aufsichtsratschef eine Bürgschaft für MLP gegeben, oder für Termühlen?

      11. Hat Hopp Ahnung von Finanzdienstleistungen, oder von EDV, oder von ??

      12. Hat interna die Policen seiner Kunden schon auf Unregelmäßigkeiten überprüfen lassen?

      Farny
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 19:54:13
      Beitrag Nr. 32 ()
      San Francisco - Der US-Reifenhersteller Goodyear hat in den vergangenen fünfeinhalb Jahren zu hohe finanzielle Ergebnisse angegeben. Insgesamt könnten bis zu 100 Millionen Dollar (85,5 Millionen Euro) zu viel genannt worden sein, teilte der Konzern am Mittwoch (Ortszeit) in San Francisco mit. Der Fehler sei möglicherweise auf eine falsche Installierung der Buchhaltungs-Software zurückzuführen. Der Konzern will nun die Bilanzen der Jahre 1998 bis 2002 sowie die Zahlen für die ersten beiden Quartale 2003 korrigieren.

      Die für diesen Donnerstag geplante Vorlage der Ergebnisse für das dritte Quartal 2003 wurde verschoben. Goodyear teilte jedoch mit, dass das Unternehmen mit einem Nettoverlust zwischen 90 Millionen und 115 Millionen Dollar rechne. Das entspreche einem Ergebnis je Aktie (EPS) von minus 51 bis minus 66 Cent. Der Umsatz werde voraussichtlich bei etwa 3,9 Milliarden Dollar liegen.



      Artikel vom 23.10.2003 |apa |ric

      http://www.kurier.at/wirtschaft/419774.php
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 11:34:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ lehrstuhlfarny

      Hallo lehrstuhlfarny,

      ich glaube, du hast die Boardgemeinde richtig verstanden.
      1. Das Inkasso hat tatsächlich über mehrere Monate nicht funktioniert

      2. Die Schreiben sind damals gemäß der Schreiben so raus an die Kunden, daß man ihnen mitgeteilt hat, man hätte die Anteile gekauft. (Zur Erinnerung was passierte mit den Märkten ab dem Sommer 2000....sie gingen deutlich runter...Folge daraus ist logisch...)

      3. Viele Kunden haben eben nicht nachentrichten können oder wollen, wo die Märkte in der Zwischenzeit ja stark fielen...die sind ja schließlich nicht doof gewesen und konnten halt auch rechnen...

      Ziemlich lustig, oder? Habe damals meine Wertbestätigung der FoPo von MLP erhalten, ohne auch nur den Erstbeitrag entrichtet zu haben!!!!

      Zu den weiteren Punkten ist noch folgendes anzumerken:

      1. Das war uns auch unklar wie das passieren konnte. Ich dachte auch, daß man nur investieren kann, was auf dem Konto liegt, scheint aber auch anders zu gehen :)

      2. Die Frage die sich hier stellt muß doch eher lauten, wer sie bezahlt hat!

      3. Erfolgte nun ein Kauf oder nicht - das ist doch hier die Frage!

      4. Dass sie nicht gutgeschrieben werden, kann ich mir nicht vorstellen!

      5. Keine antwort auf diese Frage

      6. Gute Frage, dein Fazit daraus ist gut, aber was ist wenn die Anteile sagen wir mal aus anderen Töpfen gekauft wurden, als die anteile noch teuer waren .... implementieren sich auch noch andere Schlußfolgerungen daraus?

      7., 8., 9., 10. und 11. großes Fragezeichen? :)

      gruß Katharina
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 12:45:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Katharina.d.M.

      Ich wüßte gern, ob die betreffenden Kunden Ihre KV auch über MLP abgeschlossen haben und ob an die FoPO eine BU geknüpft war.

      Ich würde mir mal über Schadenersatzforderungen Gedanken machen, denn zu vertreten hat den Vermögensschaden zu Deinem Nachteil der Loriot- Betrieb und nicht Frau Medici. Aber dann kann man sich als Berater(in) abschreiben., oder ?

      Gruß cafard
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 15:38:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      @cafard

      Ich möchte sehen, daß MLP den Berater abschießt, nachdem er/sie erfolgreich gegen solche Storni vorgegangen ist. Dann hätte MLP eine Zeitbombe gezündet, denn so jemand würde das dann sicher ganz hoch aufhängen.

      ;)


      Spaß beseite:

      Wenn MLP am Storno schuld ist, haben die das zu tragen. Wenn nicht, der Berater. Man sollte miteinander einen Redeversuch unternehmen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 19:45:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hier scheinen ja doch einige Vermittler mitzulesen.

      Was halten diese von solchen Versicherungsprodukten?

      http://www.dab-bank.com/DE/de/promos/inora/inora_final.pdf;j…
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 21:11:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Durchschnitt

      Ganz nett - der Anbieter holt sich sein Geld eben auf eine andere Weise. Es ist eben keine Fondspolice sondern eine Aktien-Basket-Police.

      Als Zusatz für ein bestehendes Vermögen kann das generell interessant sein - doch dann möchte ich mit meinem Kunden schon die Aktien dafür auswählen (ja, gibt es auch schon).

      Interessant wäre es für Inhaber von AGs und GmbHs, die einen Teil Ihrer Anteile an der "Börse" an eine solche Police verkaufen und man damit Wertsteigerungen von der "Steuer" befreit.

      ;)

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 18:08:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      @all

      Zumindest ist klar, warum heute keiner postet. Allen (!) Finanz"kollegen" wünsche ich eine lange und erfolgreiche Nacht und einen entsprechenden Verdienst.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 08:40:13
      Beitrag Nr. 39 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Interna hat recht, da die Poster scheinbar im MPL büro keinen Internet-Anschluß haben. :D :D :D :D :D :D

      Zum totlachen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 10:51:44
      Beitrag Nr. 40 ()
      gespenst

      locker bleiben, mit der zeitverschiebung ist das halt mal so ne sache... puh das wird ganz schoen warm heute...:cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 14:11:02
      Beitrag Nr. 41 ()
      @springbocky

      Vertgebene Chance - schnief!

      Du weißt sicher, was gemeint war - schnief!


      :cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 19:32:03
      Beitrag Nr. 42 ()
      nee, hilf mir mal auf die spruenge, der "bock" hat heute ne lange leitung;)
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 11:56:00
      Beitrag Nr. 43 ()
      Meister aller Böcke,

      Du hast Boardmail!
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:24:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      Aus der FTD vom 12.11.2003
      Aufsicht nimmt deutsche Fonds unter die Lupe
      Von Meike Schreiber, Frankfurt

      Nach der britischen Finanzaufsicht FSA prüft nun auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin die Handelspraktiken der Fondsgesellschaften. Damit reagiert sie auf den Fondsskandal in den USA, der immer weitere Kreise zieht.


      "Auf Grund der internationalen Ereignisse wollen wir uns genauer informieren", sagte eine BaFin-Sprecherin der FTD. Die zentrale Frage ist dabei, ob Spekulanten mit fragwürdigen oder illegalen Geschäften auf Kosten von Fondsanteilseignern Gewinne gemacht haben. Vergangene Woche hatte die Behörde noch mitgeteilt, keinen Handlungsbedarf zu sehen.

      In den USA erschüttern derzeit die Ermittlungen des New Yorker Generalstaatsanwalts Eliot Spitzer die 7000 Mrd. $ schwere Fondsbranche. Seit Beginn der Untersuchung Anfang Oktober ist allein das verwaltete Vermögen der US-Gesellschaft Putnam um 14 Mrd. $ gesunken.


      Die BaFin hat nach eigenen Angaben vor einigen Tagen eine Umfrage unter den in Deutschland ansässigen Fondsgesellschaften gestartet, ob sie die zweifelhafte Handelspraxis Market Timing oder illegale Geschäfte mit dem so genannten Late Trading beobachtet haben. Nach wie vor habe man aber keine Anzeichen für solche gesetzwidrigen Late-Trading-Spekulationen, sagte die Sprecherin.



      Vertrauensverlust droht


      Das Informationsbedürfnis der BaFin zeigt aber immerhin, dass sie bei den knapp 430 Mrd. Euro schweren deutschen Publikumsfonds Klärungsbedarf hinsichtlich deren Handelspraktiken sieht. Wie die FTD am Montag berichtet hatte, waren die deutschen Fondsgesellschaften Dit, Union und auch die britische Schroders Ziel von Spekulanten - in der Regel Hedge Funds -, die Market Timing betrieben haben. Nicht nur der Ruf der Fonds steht auf dem Spiel, auch die sich gerade in Deutschland etablierenden Hedge Funds müssen sich nun auf kritische Fragen gefasst machen.


      Market Timer machen Gewinne durch den schnellen Ein- und Ausstieg in nicht börsennotierte Fonds, die über Zeitzonen hinweg investieren. Sie nutzen die unterschiedlichen Handelszeiten an den weltweiten Börsen und profitieren dabei von der Differenz zwischen dem festgestellten Fondspreis und dem Kurswert der im Fonds enthaltenen Aktien. Market-Timing-Spekulationen müssen laut BaFin nicht gemeldet werden, da sie nicht illegal sind.


      Solche Spekulationen gehen indes zu Lasten langfristig orientierter Anleger, da die Profite der Spekulanten aus der Substanz der Fonds bezahlt werden. In den USA sollen Anleger auf diese Weise um mehrere Milliarden Dollar gebracht worden sein.


      Beim illegalen Late Trading ermöglichen Fonds bevorzugten Anlegern, noch nach Feststellung des täglichen Fondspreises Anteile zu diesen alten Konditionen zu kaufen.



      Quelle: Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:25:01
      Beitrag Nr. 45 ()
      Bis die Fondsaffäre aufgeklärt ist sollte man alle Fonds meiden - insbesondere wenn sie von MLP angeboten werden.
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:37:14
      Beitrag Nr. 46 ()
      se

      ja das ist doch mal ne klare aussage :kiss:
      mal schauen was die mlp ag dazu meint, das koennte nun sehr interessant werden....:) :)
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 16:20:35
      Beitrag Nr. 47 ()
      Mir fällt da das TopPortfolio von MLP ein - und dazu der Name Oppenheim.

      springbocky, hier wäre ich vorsichtig!

      ;)

      Grüße nach ...
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 16:45:28
      Beitrag Nr. 48 ()
      ach interna
      du weisst wie was gemeint ist, also lass die allbernheiten bitte.
      der gute "se" kann
      a. sicherlich fuer sich selbst sprechen
      b. wenn er sich dann weit genug aus dem fenster lehnt sollte er auch wissen wie weit es denn in "ernstfall" runter geht...:D

      lass mal oppenheim stecken, kann ich nichts zu sagen, weiss ich nicht mal was du meinst.. ehrlich.
      es ging um seinen etwas sagen wir "voreiligen" aufruf zur sache...:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 09:42:52
      Beitrag Nr. 49 ()
      Die Frage ist doch : Bietet MLP Produkte von Fonds an die sich an zweifelhafen oder betruegerischen Handelspraktiken beteiligen.

      Die Besserwisser und Klugscheißer halten sich da sehr bedeckt. :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 10:01:49
      Beitrag Nr. 50 ()
      "Die Frage ist doch : Bietet MLP Produkte von Fonds an die sich an zweifelhafen oder betruegerischen Handelspraktiken beteiligen."

      Dazu muß man erstmal rausfinden, welche das sind oder sein könnten.
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 11:38:26
      Beitrag Nr. 51 ()
      se

      wieso sollen sich die besserwisser und klugscheisser bedeckt halten,, du bist doch andauernd auf sendung, was diese von dir aufgestellte these eindeutig wiederlegt, oder?

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 12:04:44
      Beitrag Nr. 52 ()
      :D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 14:03:44
      Beitrag Nr. 53 ()
      @springbocky

      Oppenheim habe ich erwähnt, weil das möglicherweise sehr viel mit dem Thema zu tun haben könnte. Informiere Dich doch mal.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 15:50:31
      Beitrag Nr. 54 ()
      habe... koennte ...wuerde... sein.....
      gibts was substantielles, dann lass hoeren, wenn nich dann halt den schnabel wuerde ich jetzt mal sagen ......

      :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 16:01:22
      Beitrag Nr. 55 ()
      Er verbreitet halt so gerne heisse Luft - verpackt in kryptische Hülsen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 16:12:47
      Beitrag Nr. 56 ()
      @springbocky

      Bzgl. der einen Sache habe ich Dir per Boardmail die Details genannt.

      Bzgl. Topportfolio und Oppenheim bitte ich Dich, mal selber tätig zu werden. Es ist hier dazu alles gepostet worden.

      Wie bewertest Du das "Versehen" von MLP bzgl. der Umschichtungen beim TopPortfolio?

      (Das war jetzt mal ganz ohne könnte, hätte, ..., daher erwarte ich eine konkrete Antwort.).


      Grüße an Dich
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 17:28:48
      Beitrag Nr. 57 ()
      interna "...da erwarte ich.."
      als dann ,deine erwartungshaltung mal in ehren.
      dein ansprechpartner in solchen faellen ist der zustaendige fund manager, oder?

      wenn du was auf der pfann ehast dann spuks aus, machs wegen mir publik aber als lange es hie in nem dunklen forum diskutiert werden muss, von mit verlaub "unwissenden" und "hobbyboersianern", und dat sind wir nun mal, bin ich geneigt der einen oder anderen sache die ernsthaftigkeit abzusprechen, da eben nicht die notwendige fachkompetenz zugegen scheint.
      damit nehm ich mit ein wohlgemerkt.

      von daher lass uns lieber weiteralbern...:D
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 08:44:34
      Beitrag Nr. 58 ()
      springbocky,

      wenn Du nicht das entsprechende Thread hier mitliest, kann ich auch nichts dafür. Bzgl. MLP und Topportfolio steht dort alles, was Du wissen mußt.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 14:48:43
      Beitrag Nr. 59 ()
      interna

      das is schon richtig was du da sagst, nur aendert es nichts an der tatsache, dass dein zustaendiger ansprechpartnet, der dir quasi satisfaction hinsichtlich deiner frage geben kann hier
      a. nicht mitliest
      b. offensichtlich nicht aktiver teilnehmer

      unserer "quasselstunde" ist.
      von daher....:confused: :confused:


      springbocky goes fishing today:cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 15:28:13
      Beitrag Nr. 60 ()
      @springbocky

      Die Oppenheim-Sache hat sich erledigt, MLP hat anscheinend alles rückabgewickelt.

      Damit ist das Thema erledigt - nur: Wieviel % AA zahlen die Kunden jetzt für den neuen Fonds?


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 10:10:29
      Beitrag Nr. 61 ()
      Morgen ist es endlich mal soweit, dass wir vielleicht Klarheit bei der FOPO bekommen. Bin mal gespannt, was die Herren aus Wiesloch dem Richter für Müll auftischen werden, vielleicht wie eine Beratung??? :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Ich kann nur für alle hoffen, dass es mal so richtig knallt im Karton.
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 11:56:17
      Beitrag Nr. 62 ()
      :)

      Schönes Zugfahren!

      interna
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 12:06:51
      Beitrag Nr. 63 ()
      Ich bezweifle, ob sich Studentenschreck bei den derzeitigen Rahmenbedingungen ein Ticket von München nach Heidelberg und zurück leisten kann.

      Zum Auto reicht`s ja angeblich schon länger nicht mehr...

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 12:27:03
      Beitrag Nr. 64 ()
      @deresbesserweiss

      Bist Du morgen wenigstens dabei? Oder kannst Du Dir das nicht leisten?

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 12:58:08
      Beitrag Nr. 65 ()
      @Studenteschreck1

      Jedesmal wenn MLP einen Gerichtstermin hat steigt die Aktie um 1,5% bis 4,5%.

      Vom knallen im Karton kann wohl nicht die große Rede sein, oder?:confused:

      Hoffentlich haben die in Heidelberg noch viele Termine, dan könntest auch Du dir, wenn investiert, auch bald wieder ein Auto leisten.:laugh: :laugh:

      Spaß bei seite, warum läuft es bei AWD z.Zt wesentlich besser als bei MLP??

      Wer hat neue Zahlen von MLP oder AWD??

      Wieviel Berater hat MLP z.Zt??

      Liebe Grüße Timework
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 15:55:22
      Beitrag Nr. 66 ()
      @timework

      Dann schaue mal auf 656990 ab morgen, 27.11.2003, 10:45 Uhr. Mich interessiert, ob und was da läuft.

      Wer schaut mal nach bzgl. Eurex?


      Grüße - bis morgen Abend dann!
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 17:06:44
      Beitrag Nr. 67 ()
      Dass Ihr noch selber hinfahren müßt, ist schon arm. Dafür hat man doch jemand. In der Zeit verdiene ich lieber ein paar Euros...

      Andere hängen den ganzen Tag am Rechner und sind scheinbar nicht gerade produktiv:D :D :D :D :D :D :D :D .

      Der Termin morgen hat es schon deswegen in sich, weil es meines Wissens mal an ein Produkt geht und die Herren, ach ich will keine Namen nemmen, endlich mal die Karten auf den Tisch legen müßen.

      Es ist auch besser, wenn ich nicht da bin, es könnte durchaus sein, dass der eine oder andere von mir eine Backpfeife bekäme..........:eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 18:17:11
      Beitrag Nr. 68 ()
      naja gespenst, im austeilen biste ja super... der rest ist bekannt von daher gibts noch was neues?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.11.03 18:29:42
      Beitrag Nr. 69 ()
      ... Du pöser pöser ..schreck Du!!

      Hauptsache, Du wirfst nicht mit Wattebäuschchen!!!

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 11:49:17
      Beitrag Nr. 70 ()
      #66

      Ich habe nachgeschaut, konnte aber nix entdecken.

      interna, wann merkst Du`s endlich?

      Kein Mensch interessiert sich für Deine Sülze - vielleicht abgesehen von Deiner Familie weil sie vor lauter Anwaltskosten irgendwann Pleite ist.

      Ich mag gar nicht daran denken, wieviel Kinderspielzeug man dafür schon hätte kaufen können.

      Fröhliche Heimfahrt!
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 13:45:30
      Beitrag Nr. 71 ()
      Entgegen anderer Meinungen rappelt es wohl nicht so sehr im Karton.

      Eher ist Ruhe im Karton :D:D:D:D:D:D:D:D:D

      T-9, T-8, T-7, T-6 ....
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 18:19:52
      Beitrag Nr. 72 ()
      @Nierentee

      Es sollte gar nicht rappeln, sondern "knallen"!! :D

      Wäre bei den "Knallerbsen" die Klage nach Klage einreichen nur bedingt zu hören gewesen.

      Wen interessierts??, wahrscheinlich nicht einmal der Konkurenz.

      Gruß Timework
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 22:19:51
      Beitrag Nr. 73 ()
      am montag wird uns interna aufklären und sicher feststellen, daß alles ganz anders ist und der große knall schon noch kommen wird .... irgendwie, -wo, -wann .....:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 11:20:54
      Beitrag Nr. 74 ()
      Eben twitscherts von den Bäumen:

      Klage abgewiesen.

      Wie wohl die Begründung lauten wird? :D
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 22:25:55
      Beitrag Nr. 75 ()
      @nierentee

      Ja, die Klage wurde abgewiesen. Ich bin gespannt auf die Begründung. Du solltest das auch sein, denn der Bumerang ist eingebaut (Stichworte für Dich: Modellrechnung, Beratungsprotokoll).

      Got it?

      :laugh:

      Übrigens, im Juni hat ein Bluff schon mal gewirkt.

      Grüße - wir sehen uns vor dem OLG!
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 00:35:40
      Beitrag Nr. 76 ()
      @interna

      Die Sache mit dem OLG war jedem klar. Das brauchtest Du nicht extra zu erwähnen ;)

      Und nun kurz zum Thema Bluff:

      Es gibt da einen echten Bluff, der Dir nicht so sehr schmecken wird.

      Got it?

      Nein?

      Dann lass Dich überraschen :D:laugh::D:laugh:

      Grüße - wir sehen uns vor dem OLG! Und nicht nur da!
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 08:59:20
      Beitrag Nr. 77 ()
      auf jeden Fall kann man allen Anlegern nur raten bis zur Klärung des Sachverhaltes keine Geschäfte mit MLP zu tätigen.

      Die MLP Aktie angesichts der starken Überbewertung und der "bizarren" Bilanzierung verkaufen. Kursziel zunächst 5 Euro!
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 11:53:14
      Beitrag Nr. 78 ()
      Und auch hier ein weiterer unqualifizierter Beitrag des Short- und Mekong-Spezialisten se0815.

      Bravo, mach` weiter so. Es gibt keinen besseren als Dich. Höchstens interna. Der hat wenigstens den Mumm seinen Visionen rechtliches Gehör zu verschaffen.

      Meine Güte, Ihr seid zwei Kameraden :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 13:06:32
      Beitrag Nr. 79 ()
      @nierentee

      Ich glaube, eine Pokernacht mit Dir würde mir viel Spaß bereiten.

      Dann bluffe (oder auch nicht) ich mal mit 9121012!

      Got it?

      Ein Bluff von MLP hat bisher gesessen - das war der Quatsch mit dem angeblich gestohlenem Notebook. Gefressen hat das aus unverständlichen Gründen damals nur die Staatsanwaltschaft. Das gab schon einmal einen bösen Rückzug für die :).

      Ok, Du bist an der Reihe mit dem Bluffen - macht doch Spaß - oder?

      Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende - interna
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 13:36:28
      Beitrag Nr. 80 ()
      Fakt ist doch, daß MLP weder Performance Zahlen noch nachvollziehbare Gebühren für die FOPO veröffentlicht.

      Außerdem it nicht klar ob und welche der von MLP angebotenen Fonds in den Fondsskandal verwickelt sind.

      Bis dahin schließt man eben mit MLP keine Geschäfte ab.
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 20:57:57
      Beitrag Nr. 81 ()
      Tach auch, nicht lachen oder schimpfen, ich bin neu hier und gerade persönlich mit dem MLP-Mist befasst. Habe vor drei Jahren von einem alten Schulfreund (jaja, ich ärgere mich schon genug) ne` FoPo und ne` Standard Life KLV abgeschlossen. ZUM GLÜCK (!) waren es welche mit verminderten Anfangsbeiträgen (bin an der Uni tätig), so dass ich bisher bei der LV jeden Monat nur 33 Mark gezahlt habe und den Airbag von 8 Makk für die FoPo. Jetzt habe ich den Kram mit Tilp und Co und der Umschichtungsgebühr gelesen - ausserdem nervt mich der Laden eh an, weil die uns (meiner Frau und mir) STÄNDIG LVs zum sparen und zur Altersvorsorge andrehen wollen. Kann mir jemand raten, wie ich da am besten rauskomm?
      Die FoPo wollte ich einfach kündigen, sch**** auf die 150 Euro, die LV dann wohl auch, oder macht ein Widerspruch im Rahmen dieser EU-Richtlinie (vergessen) Sinn? Weiterzahlen will ich jedenfalls auf keinen Fall. Die Renditen sind ja sowas an schlecht (garantiert 1,4% nach Steuern - lächerlich, da ist jedes Sparbuch mit RLV besser..BIN STINKSAUER, leider erst in den letzten Tagen drauf gekommen, weil wir für eine Millisekunde überlegt haben, ob meine Frau bei MLP mal vorspricht.

      Jetzt jedoch: Saftladen und Apotheke. Ab heute mach` ich wirklich alles selber. BSV und direkt in Aktien (habe ich bisher auch schon zu 80% gemacht.)
      Sorry, aber das musste raus. Kann einer helfen?

      Vielen Dank
      Diplomatbv8:mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 05:03:35
      Beitrag Nr. 82 ()
      Vertrag kündigen, Einzugsermächtigung widerrufen mit Einschreiben und Rückschein.

      Falls MLP weiter abbucht, Lastschriften zurückgehen lassen.
      Letzteres macht für MLP viel Arbeit bei den kleinen Beträgen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 22:21:40
      Beitrag Nr. 83 ()
      #81, also um auf deinem niveau zu bleiben (damit es auch du verstehst): es kommt sicher was dabei raus, wenn du es dir selber machst:D :D :D
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 22:27:53
      Beitrag Nr. 84 ()
      na, wenn schon, dann auch richtig lesen: Ich schrieb:"Ab heute mach` ich wirklich alles selber." Nicht: "Ab heute mach`ich`s mir selber.". Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

      Ab davon: Was gefällt Dir an meinem Niveau nicht?
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 10:47:23
      Beitrag Nr. 85 ()
      # 81
      So, wie Du Deine Situation beschreibst, macht eine FoPo oder eine LV bei Dir wirklich keinen Sinn. Scheint so, dass Du nie wirklich viel Geld ansparen wirst.:look:

      Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück mit Deinem BSV und den Aktien! Ist ja wenigstens planbar, wenn man niemals über Sparerfreibeträge kommt !!
      ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 19:04:56
      Beitrag Nr. 86 ()
      tja Greetchen,
      typischer Denkfehler. Erstens: ich habe meine jetztige Situation beschrieben. Du kennst weder meinen Humankapitalwert noch die tatsächliche Realisierung desselben.
      Zweitens: Die Überwälzungseffekte der Steuerbefreiung der LV sind völlig unklar, in dubio tragen es Faktoren, die die geringere Marktmacht haben - irgendwelche Aussagen dazu sind ziemlich unseriös, zu vermuten, die Versicherten hätten die Vorteile, zeugt von einer gewissen Unkenntnis bzgl. der Steuerinzidenzlehre.
      Drittens: Sag` mir doch mal, warum ich unter den Bedingungen noch Risiko und Sparen in einem Produkt vornehmen sollte?
      Junge, junge, gehörst Du etwa auch zu denen, die eine Hausfinanzierung endfällig mit einer FoPo tilgen würden?
      Wenn ja, rate ich dazu, dringend einen Kurs in Entscheidungstheorie zu belegen.
      Gruß
      Diplomatbv8
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 20:26:29
      Beitrag Nr. 87 ()
      diplom

      ob fopo oder xyz dat spielt keine rolle, kommt ja mal auf deine verhaeltnisse an.
      haettest du es gerne konservativ , na dann eben mit ner konservativen variante.
      interssanter da eher die feststellung, dass du der du bei , na was haben wir bat 2a oder so was, oder bat 2 a /2 von ner endfaelligen tilgung redest.
      hast ja sicherlich schon ne menge finanziert.
      abartig dann die feststellung vom aktienengagement.
      solltest mit deinen kroeten vorsichtiger umgehen.
      dann schon eher dein spaarbuch.
      alles in allem schlage ich vor geh und lass dich professionell beraten, kannst ja vergleichen.

      konnte mich da ueber meinen mlp menschen im verhaeltnis zum sonstigen angebot beileibe nicht beklagen.

      by the way bin selbst bei der stl kunde, da gibt es aber mal nicht zu meckern.

      w deine sonstigen ausfuehrungen anbelangt, so sind diese rein theoretischer art, promov. du gerade in vwl? :D
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 20:37:50
      Beitrag Nr. 88 ()
      Bock
      Bevor Du mich schräg von der Seite anmachst: Lies` erst mal richtig hin. Ich habe nicht gesagt, dass ich ne` endfällig Tilgung mit ner` FoPo machen würde. Selbst wenn es im Falle einer fremdgenutzen Immobilie vorteilhaft sein kann, ist es leider so, dass sich die Unsicherheit auf der Haben-Seite multipliziert. Sehr schlau.

      Welche Feststellung vom Aktienmanagment ist abartig? Professionelle Beratung? Von Leuten, die glaube, dass sie mit ner` FoPo den Markt schlagen könnten? Da ist die Dartscheibe besser.

      Die Ausführungen mögen theoretischer Art sein, wenn Du mir sagen kannst (und belegen kannst), dass die Allianz-Anteilseigner nichts von der Steuerfreiheit der LV haben, dann bin ich beruhigt. Andernfalls hätte ich gerne einen fundierten Beleg dafür, warum die Elastizitäten gerade so sein sollten, dass "ich" der Nutznießer der Steuerfreiheit bin.

      BtW, wie misst Du Deine Zufriedenheit mit der StL?
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 20:45:08
      Beitrag Nr. 89 ()
      Die Klage eines ehemaligen MLP-Geschäftsstellenleiters gegen MLP wurde abgewiesen. Der frühere Mitarbeiter hatte die MLP Lebensversicherungs AG auf Schadensersatz verklagt, da nach seiner Auffassung Managementgebühren bei der Berechnung der Leistungen seiner fondsgebundenen Lebensversicherung unberücksichtigt geblieben seien. Dies hätte zur Folge gehabt, daß die Summen, die er nach Vertragsende erhält, zu hoch angegeben seien. Der Kläger verlangte deshalb die Rückerstattung der von ihm bezahlten Beiträge nebst Verzinsung.

      Entscheidend für die Klageabweisung war die Tatsache, daß dem ehemaligen MLP-Mitabeiter die nach seiner Meinung unzutreffende Modellrechnung nicht wie behauptet vorlegen konnte.....

      Aus Stuttgarter Zeitung 02.12.2003

      Dilettantischer kann man einen solchen Prozeß gar nicht angehen, was meinst du Interna?.

      Ich könnte hier einen besseren Anwalt empfehlen!
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 20:52:08
      Beitrag Nr. 90 ()
      Ach ja, Interna,

      meinst du denn der Kläger kann vor dem OLG seine Modellrechnung vorlegen??
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 22:12:03
      Beitrag Nr. 91 ()
      diplom

      bleib locker, denn schraeg angemacht hat dich niemand, liegt ein grund zur sorge vor ?

      dann drueck ich dir mal die daumen, dass du mit der dartscheibe besser bist
      ;)

      meine zufriedenheit hinsichtlich der stl messe ich daran, dass ich mit meinem investment eben zufrieden bin, da es in diesem segment ganz ordentlich unterwegs ist.
      wobei ich doch ordentlich getreut habe und selbstverst. auch anderswo noch vertreten bin.

      will heissen hab mich nicht nur theoretisch sondern eben vor allem prakt. ganz ordentl. aufgestellt
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 22:28:47
      Beitrag Nr. 92 ()
      Na, wer mir erzählt, „ich hätte ja schon viel finanziert“ und damit insinuiert, Finanzierungswissen könne aus „Erfahrung“ kommen, der macht mich „schräg von der Seite an“. ;-)

      Meine Erfahrung mit MLP-Luschis ist die, dass die Jungs von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. LVs für die Hausfinanzierung, LVs zum Kurzfristsparen, LVs zur Altersvorsorge, LVs als ISP - sonst noch was? Dann der Schwachsinn mit der endfälligen Tilgung per FoPo, gleichzeitig investiert der Berater sein letztes Hemd in MLP Aktien (buy at the highest and sell at the lowest *lol*) – hat also sein ihm aufgeschwatztes „magisches Dreieck“ der Geldanlage wohl selbst nicht mal anwenden können. Sorry. So luschig kann ich selber sein, da brauch‘ ich keinen mehr für zu bezahlen. Und wer argumentiert, man müsse das alles langfristig sehen, weil.. die blabla Renditen der letzten 30 Jahre – der hat in Statistik nicht aufgepasst.Aber was soll man auch in drei oder fünf Monaten Basisausbildung lernen. Insofern können die meisten ja nicht mal was dafür.
      Insofern: Die Luschigkeit eines durchschnittlichen Strukis toppt meine Dartscheibe locker.
      Gruß
      Diplomatbv8
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 23:00:44
      Beitrag Nr. 93 ()
      #92 es geht doch nichts über angelerntes schulbuchwissen,
      wer 33 dm in LVs investieren wollte, konnte meist nicht mehr(du natürlich nur, weil du direkt investiertest):D :D
      und dann die mutti vorschicken:laugh: :laugh: :laugh:
      es ist wirklich besser, wenn du es dir mit der dartscheibe selber machst ...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 23:09:11
      Beitrag Nr. 94 ()
      oh spannenlanger Hanseln - kennste deine eigenen Produkte nicht? Ich schrieb: verminderter Anfangsbeitrag. Mehr nicht.

      Ich sach`s doch: nur luschis. ach ja: "magisches Fünfeck" gibt`s ja auch noch.*lach*

      Die Sache mit dem Schulbuchwissen und der MLP-Ausbildung ist übrigens wirklich traurig. Ich habe deren Unterlagen mal gesehen *gröhl*. Die würden bei uns nicht mal für die ersten drei Wochen bei Erstsemestern reichen. Aber so ist es halt. LV und FoPo verkloppen darf halt jeder - auch wenn seine Ausbildung ihn mal gerade zur Tätigkeit als Markierungshütchen bei BAB-Bauarbeiten qualifiziert.

      Diplomatbv8
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 01:19:19
      Beitrag Nr. 95 ()
      Guten Abend zusammen,

      das Niveau steigt ja täglich.

      Das MLP-Konzept ist mit Sicherheit nicht das Schlechteste, ansonsten würde es nicht so oft kopiert werden. Die LV-Lastigkeit der Beratung ist mit Sicherheit abhängig von der Person des Beraters. Wer den Dienstleistungsgedanken schätzt wird in diesem Unternehmen etwas finden was zu ihm passt. Dies ist natürlich auch in anderen Vertrieben möglich, leider oft schlechter. Der hessische Ableger, der zweifelslos eine sehr interessante oder bessere Alternative darstellt, beruht fast ausschließlich auf dem bekannten Beratungsansatz, etwas verfeinert im Bereich der Geldanlage unteranderem mit Schiffbeteiligungen. Nach meinem Kenntnisstand sind das fats ausschließlich Ex-MLP Berater

      MLP ist weder schwarz noch weiß. Es ist immer die Frage, wie ich mich als Kunde verhalte. Ich habe nicht alles, aber doch vieles bei MLP gemacht und bin nicht ganz unzufrieden.

      Der Austausch der produkutspezifischen Eigenschaften und der Spekulation der zukünftigen Steuersituation in unserem Lande läßt leider doch einige Rückschlüsse auf die Kompetenz der beteiligten Gesprächpartner zu. Mich persönlich würde es freuen, wenn beide Seiten doch etwas mehr sich an den Fakten orientieren würden und damit das Niveau dieses Forums heben.

      Herzlichen Dank
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:34:45
      Beitrag Nr. 96 ()
      @Rex03

      Auch Du scheinst nicht zu realisieren, welche Auswirkungen die Begründung des Urteils für MLP jetzt hat.

      Denn es liegen in über 90% aller Fälle Modellrechnungen vor.

      Schon mal von davon gehört, daß man den Prozeßgegner auch in eine Argumentationsschiene hineinbringen kann, aus welcher er nicht mehr herauskommt?

      (Nachtrag: Gleiches Muster hat schon im Juni 2003 funktioniert!)

      Grüße

      :D
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:40:45
      Beitrag Nr. 97 ()
      Interna, das ist Quatsch, was du schreibst.

      Das Gericht ist gar nicht in die materielle Rechtsprüfung eingestiegen, weil die Modellrechnung nicht vorgelegen hat.
      Insofern wird das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf eine möglicher fehlerhafte Modellrechnung in keinster Weise eingehen.

      Für die Anwälte ist dieses Verfahren m.E. ein klarer Haftungsfall, weil offensichtlich nur ein Satz der Gegenseite gereicht hatte, um zu einem Urteil zu gelangen: "Ich bestreite".

      Also Vorsicht vor dem OLG-Verfahren!
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:07:41
      Beitrag Nr. 98 ()
      Vielleicht sollte mal ersteinmal die offizielle urteilsbegründung abwarten !
      In der RNZ vom 02.12.2003 steht folgende Begründung:

      .....Die Abweisung der Klage begründet das Gericht nach Angaben eines Sprechers damit, dass der Kläger nicht habe nachweisen können, dass er die Lebensversicherung aufgrund dieser Modellrechnung abgeschlossen habe. Das Urteil sei keine inhaltliche Wertung bezüglich der Modellrechnung............

      Was stimmt nu ?????
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:23:18
      Beitrag Nr. 99 ()
      #98

      Also, mal ein paar Fakten:

      interna hatte angegeben, im Jahr 1995 eine MLP-Police aufgrund einer MLP-Modellrechnung abgeschlossen zu haben (da er m.W. damals schon bei MLP war, hat er sie übrigens an sich selbst verkauft :D ).

      Nun behauptet er, diese Modellrechnung sei falsch gewesen und legt als Beweis eine Modellrechnung vom 17. Februar 2003 vor.

      Dieser Logik konnten in letzter Zeit viele, auch das LG Heidelberg, nicht folgen. Das Gericht urteilt also (sinngemäß), er könne nicht mit einer Modellrechnung vom Februar 2003 belegen, beim Abschluss 1995 getäuscht worden zu sein.

      Eigentlich ganz logisch, oder?

      Fazit: Das Gericht hat sich erst gar nicht damit beschäftigt, ob die damalige (oder auch heutige) Modellrechnung falsch oder richtig ist.

      Aber das kann ja dann das OLG machen. Dort wird er dann vielleicht die richtige Rechnung mitbringen... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:33:23
      Beitrag Nr. 100 ()
      @deresbesserweiss

      Wo steht, daß ich mich auf eine Modellrechnung vom 17.02.2003 beziehe?

      Das ist falsch. Nehme diese Aussage daher zurück oder beweise Sie. Ich verweise auf Regel 1 für das Nutzen dieses Boards (Falschmeldungen).

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:46:49
      Beitrag Nr. 101 ()
      #100

      Ich breche zum letzten Mal Dir zuliebe meinen Grundsatz, auf Deine Sülze nicht mehr einzugehen.

      Rhein-Neckar-Zeitung, 2.12.2003: "Die Modellrechnung, auf die sich der Kläger bezieht, trägt das Datum 17.02.2003..."

      Also mach hier nicht schon wieder `ne riesen Welle sondern lies lieber mal Zeitung.
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 12:03:58
      Beitrag Nr. 102 ()
      #101

      Danke - habe Faxkopie erhalten - Aussage ist falsch!

      :)
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 11:23:00
      Beitrag Nr. 103 ()
      Weiss eigentlich jemand, ob der Kläger die FLV an sich selbst vermittelt hat und wann der Versicherungsbeginn war?
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 11:30:31
      Beitrag Nr. 104 ()
      #103

      Wie wäre es, wenn Du mal #99 liest???
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 11:58:54
      Beitrag Nr. 105 ()
      Besser ist:


      www.tilp-kaelberer.de


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 12:04:47
      Beitrag Nr. 106 ()
      Also anders gefragt.
      Hat der Kläger die FLV vor oder nachdem er bei MLP angefangen hat abgeschlossen?
      Oder anders gefragt: Wie lange war der Kläger vor Abschluss der FLV bereits für MLP tätig?
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 13:09:34
      Beitrag Nr. 107 ()
      Interna,

      mit dem Prozeß-Ergebnis mußte nicht noch Werbung machen.

      Die Klage ist blamabel für dich und noch viel blamabeler für diese Kanzlei.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 13:14:48
      Beitrag Nr. 108 ()
      @Rex03

      Abwarten, lieber Rex03, abwarten. Lese doch einfach noch mal auf der Homepage von Tilp&Kaelberer genau nach.

      Außerdem stehe ich zu Niederlagen und das war letzte Woche eine Niederlage.

      Gut, wir sehen uns vor dem OLG!

      @Durchschnitt

      16 Tage ist die Antwort auf Deine Frage - reicht das?
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 13:21:58
      Beitrag Nr. 109 ()
      Interna,

      diese Niederlage hätte sich leicht vermeiden lassen.

      Ich denke, du warst nicht gut beraten!!
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 13:26:27
      Beitrag Nr. 110 ()
      Interna,

      Das denke ich erst recht, nachdem ich die Mitteilung auf der website von T&K gelesen habe.

      Ich kann dir bessere Anwälte empfehlen!
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 13:47:03
      Beitrag Nr. 111 ()
      Nein interna, Ihre Antwort reicht nicht!
      Weder in Ihren Postings noch auf der website von Tilp&Kaelberer erhält der Aussenstehende genügend Informationen um sich ein Bild machen zu können.

      "Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 27.11.2003,
      Az: 3 O 129/03, unsere Musterklage wegen fehlerhafter Modellrechnung bei fondsgebunden Lebensversicherungen gegen die MLP Lebensversicherung AG abgewiesen. Das LG begründet das Urteil damit, dass der Kläger hat "nicht den ihm obliegenden Beweis erbringen können, dass ihm bei oder vor Abschluss des Vertrages eine Modellrechnung der Beklagten vorgelegen habe". Zur Frage, ob die Modellrechnung fehlerhaft war, äußert sich das Gericht nicht. Unsere Kanzlei geht allerdings davon aus, dass das Gericht eine Fehlerhaftigkeit bejaht hat, weil es sonst den Kläger zur Frage, ob ihm die Modellrechnung vorgelegen hatte, nicht befragt hätte. "
      Quelle: http://www.tilp-kaelberer.de/pa/2_674.htm

      An sich verkörpert ja der Kläger - als Vermittler für MLP tätig - bereits die Modellrechnung, da er ja auch sicherlich ausgebildet wurde die FLV zu vermitteln. Insofern kann ich die Urteilsbegründung des LG Heidelberg nicht nachvollziehen.

      Der Kläger vermittelte ja vermutlich nicht nur an sich persönlich eine FLV sondern führte vermutlich auch anderweitig diesbezüglich Verkaufsgespräche.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 14:01:31
      Beitrag Nr. 112 ()
      @Durchschnitt

      Interessante Sichtweise:

      a) Ich war bei dem Abschluß durch meine Ausbildung schon so weit, daß ich die Modellrechnung schon verinnerlicht hatte und Sie daher nicht mehr schriftlich benötigte.

      Daraus würde folgen: Das Urteil ist falsch, denn dann hatte ich die Modellrechnung schon ja. Dann sage ich: Danke!

      b) Ich war nach 16 Tagen bei MLP noch nicht so weit (ist ja auch eine Annahme). Die Schlußfolgerung(en!) überlasse ich Dir.

      Herr/Frau Durchschnitt, mein Vorschlag ist, daß Sie auch einmal MLP um eine Stellungnahme bitten, um sich ein möglichst objektives Bild zu machen.


      @Rex03

      Sorry, aber Du verstehst nicht, in welche Richtung das Ganze läuft. Eine Niederlage vor einem LG ist nichtig, wenn vor einem OLG gewonnen wird. Bis dahin ist der Weg das Ziel.

      Für mich gehört es dazu, auch Niederlagen zu veröffentlichen. Das ist ein Zeichen von Stärke.

      ;)

      Ps: Ein Dank an den Faxzusender !!!
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 15:46:32
      Beitrag Nr. 113 ()
      Interna,

      ich wette mit dir, daß deine Berufung bereits durch Beschluß verworfen wird.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:02:21
      Beitrag Nr. 114 ()
      @Rex03

      Um was möchtest Du wetten?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:28:53
      Beitrag Nr. 115 ()
      "Zur Frage, ob die Modellrechnung fehlerhaft war, äußert sich das Gericht nicht. Unsere Kanzlei geht allerdings davon aus, dass das Gericht eine Fehlerhaftigkeit bejaht hat, weil es sonst den Kläger zur Frage, ob ihm die Modellrechnung vorgelegen hatte, nicht befragt hätte."

      Interessante Rechtsauffassung. Mein Anwalt (spezialisiert auf Kapitalanlagerecht) meinte, das verdient beinahe die Bezeichnung "Witz der Woche".

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:33:34
      Beitrag Nr. 116 ()
      Interna, wie wäre es mit einer Einladung zum Essen?
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:40:40
      Beitrag Nr. 117 ()
      @deresbesserweiss

      Dann zwei Punkte zu Dir:

      1. Du bist mir noch eine Antwort auf meine Frage an Dich schuldig.

      2. Welchen Anwalt hast Du denn? Etwa T...?

      :D

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:43:25
      Beitrag Nr. 118 ()
      @Rex03

      Endlich mal ein Angebot. Ok, wir wetten um ein Essen wie folgt:

      1. Gewinne ich bzgl. der FLV-Sache vor dem OLG, lädst Du mich ein.
      2. Verliere ich, lade ich Dich ein.
      3. Im unwahrscheinlichen Fall eines Vergleiches werden wir beide anteilig zur Kasse gebeten.
      4. Der Gewinner darf die Lokalität aussuchen.

      Ort: Raum Heidelberg/Mannheim (gerne auch in meiner Stadt)

      Ich freue mich auf das Essen und einen angenehmen Abend. Endlich mal jemand, der auch etwas einsetzt!

      Viele Grüße


      interna
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:46:21
      Beitrag Nr. 119 ()
      @deresbesserweiss

      Nachtrag zu #115:

      Wo ist das Problem? Angenommen, die Modellrechnung wäre korrekt und vollständig gewesen. Dann wäre es für mich doch nur vorteilhaft gewesen, keine gehabt zu haben.

      Das Gericht meint ja, mir hätte eben keine (!) vorgelegen. Das wäre für mich dann ja gut gewesen.

      Vorschlag: Lese Dir mal das gesamte Urteil durch - hast ja anscheinend die entsprechenden Beziehungen.

      ;)

      Ps: Ein nochmaliger Dank an den heutigen Faxversender. Schön, was es alles so gibt.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:47:11
      Beitrag Nr. 120 ()
      Interna

      Punkt 1-3 ist ok

      Punkt 4 ist noch zu klären.

      Wie wäre es mit Raum Frankfurt?

      In Trier gibt es keine ordentlichen Lokalitäten! ;)
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:47:46
      Beitrag Nr. 121 ()
      @Rex03

      Beachte, daß ich Dir in der Wette noch weit entgegengekommen bin. Es reicht mir also nicht, eine Berufung durchzubekommen.


      Grüße

      interna
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 16:50:57
      Beitrag Nr. 122 ()
      Interna,

      Ich habe schon verstanden!. Ich gehe trotzdem davon aus, daß deine Berufung bereits durch Beschluß abgeschmettert wird.

      Wenn ich die Wette gewinne, kriegste von mir einen Gratis-Tip über einen richtig guten Anwalt dazu!
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:17:25
      Beitrag Nr. 123 ()
      @Rex03

      :D

      Wenn ich gewinne, weißt Du ja, an wen Du Dich dann wenden kannst.

      :D
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:20:20
      Beitrag Nr. 124 ()
      Von mir auch!

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:21:53
      Beitrag Nr. 125 ()
      @Rex03 #120

      Raum Frankfurt ist ok. Sage nur nichts gegen die Lokalitäten in Trier und insbesondere der Umgebung von Trier.

      http://212.227.147.241/cuisinierducoeur/feinschmecker/RHEIN.HTM

      sagt dazu einiges aus!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:23:54
      Beitrag Nr. 126 ()
      @deresbesserweiss

      Du Oberschlauer, teile uns bzgl. Punkt 4. doch einfach mal mit, was Rex03 und ich bisher nicht eindeutig gelöst haben.
      Oder bist Du auch dazu nicht in der Lage?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:28:34
      Beitrag Nr. 127 ()
      Interna,
      Die Wette ist geschlossen. Über die Lokalität werden wir uns noch einigen.

      Trotz deiner Popularität in MLP-Kreisen ist mir dein "neuer" vollständiger Name unbekannt. Du kannst mich ja hier über das board informieren, sobald die Weitte eingelöst werden kann.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:38:12
      Beitrag Nr. 128 ()
      Rex03, die Wette ist geschlossen!
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:40:52
      Beitrag Nr. 129 ()
      @amalgan

      Wo bleibt denn Dein Wettverprechen?
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 17:53:38
      Beitrag Nr. 130 ()
      Interna

      mail!
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 08:39:55
      Beitrag Nr. 131 ()
      :)
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 16:12:43
      Beitrag Nr. 132 ()
      @Rex03

      Womit begründen Sie ihre Annahme, dass die Berufung bereits durch Beschluss abgeschmettert wird?
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 10:22:04
      Beitrag Nr. 133 ()
      Durchschnitt,

      wo soll denn die Grundlage für die Berufung herkommen?
      Interna, du kannst uns ja aufklären!
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 13:16:03
      Beitrag Nr. 134 ()
      @Rex03

      Abwarten!

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 16:40:25
      Beitrag Nr. 135 ()
      Ihre Posting werden auch von mal zu mal inhaltsloser interna.
      Sie sollten vielleicht mehr auf Qualität anstelle von Masse setzen.
      Würde auch Ihre Glaubwürdigkeit erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 16:58:42
      Beitrag Nr. 136 ()
      @Durchschnitt

      Man möge mir verzeihen. Wenn Rex03 etwas wissen will, muß er eben noch warten. Wer nichts wagt, der nichts gewinnt.

      Wie sehen Sie denn die Sache? Hätten Sie sich auf die Wette eingelassen?

      Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und freue mich auf Ihre überdurchschnittlichen Antworten.

      Ihr interna
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 17:17:24
      Beitrag Nr. 137 ()
      Es geht nicht um Rex03, sondern um Ihre oftmals recht "selektive Informationspolitik".

      in #119 schreiben Sie z.B.:
      "...Das Gericht meint ja, mir hätte eben keine (!) vorgelegen. Das wäre für mich dann ja gut gewesen.

      Vorschlag: Lese Dir mal das gesamte Urteil durch - hast ja anscheinend die entsprechenden Beziehungen.
      ..."

      Wenn Sie informieren wollen, dann schreiben Sie halt, was z.B. diesbezüglich im Urteil steht.

      Aber anscheinend wollen Sie oftmals nicht informieren, sondern wohl eher Meinungen manipulieren?

      Wie ich die Sache sehe?

      Der große Schwachpunkt der Klage sind Sie wohl selber.
      Denn eines dürfte wohl klar sein:
      Sie hätten 1995 diese FLV auch dann abgeschlossen, wenn Sie sich der Managementgebühr bewusst gewesen wären.

      Vielleicht hatte auch der Richter solch ähnliche Gedanken. ...

      Desweiteren erscheint suspekt, dass anscheinend bis jetzt kein Kunde gegen MLP wegen Schadensersatz klagt.
      Oder gibt es neben Ihnen auch andere Kläger?
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 17:35:03
      Beitrag Nr. 138 ()
      Interna,

      ein Argument von Durchschnitt, was nicht von der Hand zu weisen ist.
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 21:57:54
      Beitrag Nr. 139 ()
      #137

      da sieht man mal, was MLP für reiche Kunden hat (oder sind die jetzt so arm, dass sie nicht mehr klagen können?!
      :laugh:

      Das Problem ist doch hier, dass dem Richter wohl nicht aufgehen (s)wollte, dass mit einer, sicherlich "unverbindlichen" Modellrechnung, irrtümlich, fahrlässig oder vorsätzlich Kunden falsch informiert (vorsichtig ausgedrückt) werden. Was macht man mit seinem Kunden, wenn einem der Fehler auffällt ?
      Die Autohersteller rufen zurück und bessern auf Ihre Kosten nach.
      Was macht MLP ? Was macht das Gesetz?
      Aber schliesslich geht es um einen grossen Arbeitgeber der Region oder?


      Recht ist eben nicht gleich Recht
      M.:cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 22:02:18
      Beitrag Nr. 140 ()
      MLP Ohweh

      Das ist Käse, was du schreibst. Der Richter hätte gar nicht anders können, wenn die Modellrechnung nicht vorgelegt werden kann, auf die sich die Klage bezieht.

      Hier hat nur ein Satz ausgereicht, um die Klage abzuweisen: Ich bestreite.

      Vorgenannter Vortrag bezieht sich auf den Presseartikel in der Stuttgarter Zeitung.

      Interna, du kannst mich ja aufklären, wenn es anders war.
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 00:14:28
      Beitrag Nr. 141 ()
      #137 #138

      Welches Argument?

      Durchschnitt, ich hätte die FLV nicht abgeschlossen, wenn ich 1995 schon gewußt hätte, daß die Modellrechnungen von MLP die Umschichtungsgebühren nicht enthält.

      Andere Kläger?

      Tja, das wüßtest Du gerne, das wüßtet Ihr gerne. Wie wäre es mit einer Wette?

      Ich bitte um Wetteinsätze!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 12:13:18
      Beitrag Nr. 142 ()
      Da könnte ein Richter aber auch auf den Gedanken kommen: Schutzbehauptung

      Fakt dürfte es doch wohl sein, dass sich die MLP-Berater, wenn sie ihre Vermittlertätigkeit beginnen, sich auch bei MLP versichern.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 12:52:25
      Beitrag Nr. 143 ()
      internas Reaktion auf die Frage nach anderen Klägern lässt wohl den Schluss zu, dass derzeit keine weiteren Klagen auf Schadensersatz gegen MLP bzgl. FLV und Managementgebühr anhängig sind.
      Sollte Sie interna den Prozess verlieren, dann dürfte die Angelegenheit wohl für MLP erledigt sein.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 13:42:09
      Beitrag Nr. 144 ()
      @Durchschnitt

      :D

      Ich weiß mehr und empfehle Ihnen für die nächsten Wochen ein intensives Studium der Seite


      www.tilp-kaelberer.de


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 14:08:48
      Beitrag Nr. 145 ()
      Na, dann bin ich mal gespannt, ob in diesen Fällen die Modellrechnung vorgelegt werden kann! :lick:
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 14:37:53
      Beitrag Nr. 146 ()
      Wollen wir wetten?

      :laugh: :p :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 14:38:45
      Beitrag Nr. 147 ()
      Nachtrag zu #86

      habe ja auch noch andere Dinge zu tun, als ständig in diesem Forum zu blättern. Daher kurze Erwiderung zu Dplomatbv8 (der sich anscheinend aber eh wieder verabschiedet hat)

      "Die Überwälzungseffekte der Steuerbefreiung der LV sind völlig unklar, in dubio tragen es Faktoren, die die geringere Marktmacht haben - irgendwelche Aussagen dazu sind ziemlich unseriös, zu vermuten, die Versicherten hätten die Vorteile, zeugt von einer gewissen Unkenntnis bzgl. der Steuerinzidenzlehre"

      Kann ich leider nichts zu sagen, da völlige Unkenntnis der Steuerinzidenzlehre - was ist denn das ??

      Allerdings glaube ich an meine Chance bezüglich der Steuerfreiheit der Erträge meiner Fondspolice. Es wird in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur zukünftigen Besteuerung der LV doch auch von einem Bestandsschutz gesprochen - oder ?

      "Drittens: Sag` mir doch mal, warum ich unter den Bedingungen noch Risiko und Sparen in einem Produkt vornehmen sollte?
      Junge, junge, gehörst Du etwa auch zu denen, die eine Hausfinanzierung endfällig mit einer FoPo tilgen würden?"

      Neben der Steuerfreiheit gibt es doch auch noch die psychologische Komponente. Der Sparprozess ist für das langfristige Ziel vorgesehen !
      Im übrigen habe ich eine Fopo bei einer Hausfinanzierung hinterlegt. Allerdings nicht mit dem originären Ziel, damit auch das Darlehen zu tilgen, denn das dürfte ich innerhalb der nächsten 25 Jahre auch anderweitig hinkriegen. Die Inflation hilft ja auch ein wenig - gell ?!

      Sollte es dann bei der Steuerfreiheit der LV bleiben, dann war es dann sicher ein gutes Geschäft. Vor allem, wenn ansonsten alle anderweitigen Erträge der Steuerpflicht unterliegen.

      Soviel als Nachtrag. Tschuldigung, dass ich das alles nochmal aufwärme, aber ich war ein paar Tage im Urlaub.:p :p

      Gruß

      Greetchen
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 10:57:19
      Beitrag Nr. 148 ()
      Tach Greetchen ---

      habe ja auch noch andere Dinge zu tun, als ständig in diesem Forum zu blättern.
      *ich auch - deswegen die Absentierung.;-))*

      Daher kurze Erwiderung zu Dplomatbv8 (der sich anscheinend aber eh wieder verabschiedet hat)

      " Die Überwälzungseffekte der Steuerbefreiung der LV sind völlig unklar, in dubio tragen es Faktoren, die die geringere Marktmacht haben - irgendwelche Aussagen dazu sind ziemlich unseriös, zu vermuten, die Versicherten hätten die Vorteile, zeugt von einer gewissen Unkenntnis bzgl. der Steuerinzidenzlehre"

      Kann ich leider nichts zu sagen, da völlige Unkenntnis der Steuerinzidenzlehre - was ist denn das ??

      Also: Kurzeinführung: Unterschieden werden Steuerzahler und Träger. Bsp. Umsatzsteuer: Zahler ist der Unternehmenssektor, es hängt von den Marktelastizitäten ab, ob die Bruttopreise erhöht und damit die STeuerzahlung voll an den Kunden weitergegeben werden können oder ob es zu einer Reduktion der Nettopreise kommt, die eine Überwälzung an die Lieferanten, Aktionäre oder sonstwen zur Folge hat. Träger ist damit im Regelfall nicht der, der auch der Zahler ist. Dasselbe gilt für die Steuerfreiheit der LV. Die Versicherer wissen, dass die LV steuerfrei ist und können die Verzinsung demzufolge so gestalten, dass es für den "durchschnittlichen Steuerzahler" VIELLEICHT gerade ausreicht, eine Verzinsung zu erreichen, die leicht über dem Marktzins liegt. Es könnte aber auch sein, dass der Vorteil der Steuerfreiheit direkt an die Aktionäre der Allianz wandert. Aussagen dazu sind nur möglich, wenn man die Marktmacht der beteiligten Akteure kannt. Unterstellt Absprachen, hat der Versicherte keine Chance.


      Allerdings glaube ich an meine Chance bezüglich der Steuerfreiheit der Erträge meiner Fondspolice. Es wird in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur zukünftigen Besteuerung der LV doch auch von einem Bestandsschutz gesprochen - oder ?

      Darum geht es nicht, siehe oben.

      " Drittens: Sag` mir doch mal, warum ich unter den Bedingungen noch Risiko und Sparen in einem Produkt vornehmen sollte?
      Junge, junge, gehörst Du etwa auch zu denen, die eine Hausfinanzierung endfällig mit einer FoPo tilgen würden?"

      Neben der Steuerfreiheit gibt es doch auch noch die psychologische Komponente. Der Sparprozess ist für das langfristige Ziel vorgesehen !

      Auch so, der MLP-Berater als Florence Nightingale der Finanzberatung? LV als meritorisches Gut? *lach* So habe ich das noch nicht gesehen. Kann man mit BSV und Sparplänen keine langfristigen Sparziele erreichen?


      Im übrigen habe ich eine Fopo bei einer Hausfinanzierung hinterlegt. Allerdings nicht mit dem originären Ziel, damit auch das Darlehen zu tilgen, denn das dürfte ich innerhalb der nächsten 25 Jahre auch anderweitig hinkriegen. Die Inflation hilft ja auch ein wenig - gell ?!

      Darum geht es auch nicht. Es ist einfach schwachsinnig, eine Hausfinanzierung endfällig zu gestalten, wenn unklar ist, ob es sich um ein Renditeobjekt handeln wird. Estmal ist zu tilgen, weil sonst die Finanzierung zu teuer wird.
      Wer dann am Ende des Geldes kein Monat mehr da ist, kann man ja immer noch eine LV zur Tilgung der vermieteten Wohnung abschliessen....

      Sollte es dann bei der Steuerfreiheit der LV bleiben, dann war es dann sicher ein gutes Geschäft. Vor allem, wenn ansonsten alle anderweitigen Erträge der Steuerpflicht unterliegen.

      Soviel als Nachtrag. Tschuldigung, dass ich das alles nochmal aufwärme, aber ich war ein paar Tage im Urlaub.

      Gruß

      Greetchen

      MAcht nichts - ich nicht..;-(
      Gruß
      Diplomatbv8
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 21:34:49
      Beitrag Nr. 149 ()
      #148, auch wenn ich mich wiederhole: manch einer schwört offensichtlich auf angelerntes schulbuchwissen, am besten seitenweise abgeschrieben :laugh: fern jeder praxis:(
      solch akademischer nachwuchs: armes deutschland:(
      da lob´ ich mir die mathematiker: die können rechnen und schließen deshalb fopos ab:D :D
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 12:51:27
      Beitrag Nr. 150 ()
      @langermanfred

      :D (der war gut - hast wohl keine kreative Pause?!)

      Wenn der Input falsch ist, hilft selbst die beste Mathematik nichts. ;)

      interna
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 13:06:33
      Beitrag Nr. 151 ()
      http://www.tilp-kaelberer.de/files/lghdb27112003.pdf

      @Rex03
      Wie würden Sie obige Begründung interpretieren?
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 13:52:13
      Beitrag Nr. 152 ()
      Durchschnitt

      Die Entscheidungsgründe sind juristische gesehen schlüssig und entsprechen voll und ganz der Rechtslage.

      Das Urteil ist eine Ohrfeige für Interna`s Anwälte, da Minimum-Kenntnisse des Zivil-Prozeßrechts nicht beachtet wurden.

      Für ein Berufungsverfahren sehe ich nicht die geringste Grundlage, jedenfalls nicht auf dem Sachstand des Verfahrens der 1. Instanz.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 14:01:36
      Beitrag Nr. 153 ()
      oh manni-- auch dein Mathematiker muss sich über seine Risikonutzenfunktion klar werden, wenn er eine FoPo abschliesst.

      Dass MLP-Fuzzis nichts auf der Pfanne haben, ist nicht neu. Dass sie das auch noch laut heraustrompeten, auch nicht.
      Aber dass sie nunmehr meinen, ihr vermeintliches Praxiswissen, unterfüttert durch Schulungsunterlagen auf bestensfalls Bankkaufmannsniveau, auch noch fundierte Statements bzgl. Steuerwirkungen und Kapitalmarkttheorie abgeben zu können - das ist nun wirklich lächerlich.

      Burschi, ich gebe Dir einen gutgemeinten Raten: Mach` Dich nicht zur Witzfigur.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 14:08:02
      Beitrag Nr. 154 ()
      interna,

      ich hatte ja schon vieles von Dir erwartet, aber dass Du (inkl. Deiner fantastischen Anwälte) derart dilettantisch arbeitest, das hätte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können:

      Zitat LG Heidelberg: "...Eine Parteivernehmung hatte nicht stattzufinden, weil es hierfür an dem erforderlichen Anbeweis bzw. einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung des Klägers fehlt. Es fehlt nämlich an objektiven Anhalstpunkten dafür, dass die Behauptung des Klägers insoweit der Wahrheit entspricht. Es wäre übrigen zu erwarten, dass eine derartige Modellrechung bei den Versicherungsunterlagen aufbewahrt wird. Auf Grund dessen spricht es eher gegen die Wahrheit dieser Behauptung des Klägers, dass er die Modellrechnung nicht mehr vorlegen kann, weil er sie nicht mehr Zuhause auffinden könnte, wie er in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat...

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 14:34:31
      Beitrag Nr. 155 ()
      Interna,

      in diesem Fall weiß deresbesserweiß es wirklich besser!!

      Peinlich so ein Urteil mit einer solchen Begründung noch auf die website zu stellen.

      Soll das als Abschreckung dienen???
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 15:17:31
      Beitrag Nr. 156 ()
      @Rex03

      Als Nichtjurist erachte ich das Urteil eher als peinlich für das Gericht.

      Es wird argumentiert mit:
      "...Eine Parteivernehmung gem. § 448 ZPO hatte nicht stattzufinden, weil es hierfür an dem erforderlichen Anbeweis bzw. einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung des Klägers fehlt. ..."

      Will das Gericht damit sagen, dass wenn man Kapitalanlagen über Versicherungen tätigt, man sich nicht über den zu erwartenden Gewinn bzw. die voraussichtliche Ablaufleistung erkundigt?

      Dies scheint mir doch eine ziemlich weltfremde Sichtweise zu sein!
      Muss man nicht im Gegenteil davon ausgehen, dass man sich an den unverbindlichen Ablaufleistungen orientiert.
      Bei mir war es jedenfalls so, dass die voraussichtliche Ablaufleistung mich zum Abschluss bewegt hat.

      Was versteht man eigentlich unter "Anbeweis" im juristischen Sinn?

      § 448
      Vernehmung von Amts wegen
      Auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen, die Vernehmung einer Partei oder beider Parteien über die Tatsache anordnen.

      http://dejure.org/gesetze/ZPO/448.html
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 15:22:57
      Beitrag Nr. 157 ()
      @interna

      Findest Du es nicht etwas, sagen wir mal, "Simonesk", vor Gericht zu behaupten, Du könntest die Modellrechnung Zuhause nicht mehr finden?

      Kann es sein, dass Du da evtl. die Fakten etwas fehlinterpretiert hast?

      Das kratzt doch schon ein wenig an Deinem "ich bin der beste Mensch der Welt"-Nimbus, den Du Dir hier immer wieder versuchst aufzubauen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 16:47:02
      Beitrag Nr. 158 ()
      @Durchschnitt

      Sie sind auf dem richtigen Weg!

      @nierentee

      Was soll ich denn sonst sagen? Lügen? Nein, danke, daß machen ja schon andere. Und manche werden aus Schaden klug (Wortspiel erkannt?).

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 17:16:53
      Beitrag Nr. 159 ()
      Durchschnitt u. Interna

      Gerne nocheinmal:

      Nach dem Beibringungsgrundsatz müssen diejenigen Behauptungen, die die Grundlage für den gerichtlichen Anspruch darstellen, von den Parteien, hier vom Kläger, beigebracht werden.

      Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, muß für diese Behauptung Beweis angeboten werden, sofern der behaupetete Sachvortrag von der Gegenseite, hier MLP, bestritten wird.

      Interna konnte weder die eine noch die andere der o.a. Erfordernisse erfüllen.

      Eine Parteinvernehmung ist nur ein zulässiges Beweismittel, sofern zwar kein voller Beweis geführt werden konnte, jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit bzw. Anscheinsbeweis (so muß es wohl heißen, Durchschnitt) vorliegen, daß die zu beweisende Behautpung richtig ist.

      Stellen sich jedoch die Parteibehauptungen gänzlich beweislos gegenüber, ist eine Parteivernehmung unzulässig.

      Folglich prüft das Gericht im weiteren gar nicht erst, ob die Modellrechnung richtig oder falsch ist.

      Das Urteil ist absolut korrekt!! Die MLP-Anwälte hatten hier m.E. ein absolut leichtes Spiel.

      Das wäre sicherlich anders gewesen, hätte die Modellrechnung vorgelegen.

      Wem darf ich meine Rechnung schicken? ;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 20:28:45
      Beitrag Nr. 160 ()
      MLP - wenn die so gut zahlen wie bei den Abrechnungen ;)!

      Ach ja, einen Anscheinbeweis sehe ich auf jeden Fall! Lese dazu mal ein BGH-Urteil bzgl. den Anforderungen an Modellrechnungen von LV-Gesellschaften durch.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 21:08:37
      Beitrag Nr. 161 ()
      Interna,

      dein BGH-Urteil bezieht sich sich wohl auf vorliegende Modellrechnungen oder nicht!

      Ansonsten bitte mit Quellenangabe!

      ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 14:02:21
      Beitrag Nr. 162 ()
      interna
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: ...koestlich

      noch ein nachtrag gewidmet unserem promotionsstudenten aus #153

      nimm dich nicht so wichtig "flachfurzer", das niveau eines bankkaufmanns ist beileibe nichts wofuer man sich zu schaemen hat.
      lies mal in einem deiner buecher nach... kriegste sicherlich in der UB.
      leute wie dich gab es bereits zu meiner zeit an der uni.
      ne menge von denen haengen noch heute dort rum... :D :D
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 15:09:01
      Beitrag Nr. 163 ()
      @ Böckchen:
      *gähn*
      nein, für das Niveau eines Bankkaufmanns muss man sich nicht schämen - man sollte nur nicht meinen, man hätte Ahnung von Kapitalmarkttheorie oder von Preisbildungsprozessen. Verlangt ja auch keiner. Bankkaufleute und MLP-ler sind Verkäufer, und nichts anderes. Ich erwarte von einem Möbelverkäufer auch nicht, dass er weiss, wie Möbel hergestellt werden.
      Also: Blast Euch nicht so auf, wenn außer heißer Luft nichts kommt.

      PS: "Flachfurzer" ist schön. G`fallt mer.:D :D
      PS2: Leute wie Du hingen leider meist nicht lange genug an der Uni rum.
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 15:53:59
      Beitrag Nr. 164 ()
      Ei jei jei

      das ist ja wieder ein hochgeistiges Nieveau in diesem thread :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 17:11:03
      Beitrag Nr. 165 ()
      @Rex03

      Ihre Ausführungen sind schlüssig.
      Dennoch würde ich die Urteilsbegründung in dieser Form als "peinlich" bezeichnen.

      "... einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung des Klägers fehlt."

      Gerade das Gegenteil ist der Fall!

      Man muss erstmal davon ausgehen, dass wenn jemand 500,- DM monatlich investiert hat, er sich vor Unterschrift über die Ablaufleistung orientiert hat.
      Folglich wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine unverbindliche Modellrechnung vorgelegen hat.
      Dann wäre zu begründen, warum es im vorliegendem Fall nicht so gewesen ist.

      Der Kläger sollte wohl Ihre Anregung aus Posting #110 beherzigen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 17:45:38
      Beitrag Nr. 166 ()
      Durchschnitt,

      Für den Fall, daß das Gericht sich Ihrer Auffassung angeschlossen hätte, wäre ein entsprechendes Urteil nicht mehr vom Zivilprozeßrecht gedeckt.

      Bitte vergessen Sie nicht, daß das Gericht nicht aufgrund eines hypothetischen Sachverhalts entscheidet, sondern aufgrund dessen, was der Kläger vorträgt (Beibringungsgrundsatz).

      Und wenn der behauptet, die Modellrechnung habe tatsächliche Kosten nicht berücksichtigt und kann dann noch nicht einmal die Modellrechnung vorlegen, muß das Gericht im Falle des Bestreitens der Gegenseite die Klage abweisen.

      Da ist nicht im geringsten Raum für einen Anscheinsbeweis.

      Stellen Sie sich vor, deutsche Gerichte könnten über "was wäre wenn"- Sachverhalte entscheiden. Das würde die Aufgabe des Rechtsstaats bedeuten.

      Ich bleibe damit dabei, daß aufgrund der Sach- und Rechtslage der 1. Instanz die eingelegte Berufung bereits durch Beschluß zurück gewiesen wird.
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 19:52:12
      Beitrag Nr. 167 ()
      und Durchschnitt,

      Folglich wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine unverbindliche Modellrechnung vorgelegen hat.
      Dann wäre zu begründen, warum es im vorliegendem Fall nicht so gewesen ist.


      Bei einer unverbindlichen Modellrechnung ist ohnehin die Frage, ob diesbezüglich überhaupt ein Rechtsbindungswille vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 11:21:48
      Beitrag Nr. 168 ()
      @Rex03

      Ändert aber nichts daran, dass zum Teil die Urteilsbegründung in sich als "falsch" angesehen werden kann.
      Das Gericht verwendet den Begriff Wahrscheinlichkeit und räumt somit ein, dass der Beibringungsgrundsatz auch mit Hilfe der Wahrscheinlichkeit erbracht werden kann.

      "Für den Fall, daß das Gericht sich Ihrer Auffassung angeschlossen hätte, wäre ein entsprechendes Urteil nicht mehr vom Zivilprozeßrecht gedeckt."

      Insofern habe ich meine Auffassung aus der Urteilsbegründung abgeleitet und sie müsste demzufolge vom Zivilprozessrecht gedeckt sein.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:25:07
      Beitrag Nr. 169 ()
      @interna

      Das Wortspiel habe ich schon verstanden, nur verstehe ich Deine Klage nicht.
      Wenn Du, mal ohne durch die Hassbrille zu schauen, genau auf die Tatsachen eingehst, dann sollte Dir doch klar sein, dass an der Klage nichts dran ist.

      Jedenfalls ist dieser Vorgang mal wieder ein Beleg dafür, dass Du des öfteren über "das Ziel" hinaus schießt.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:49:21
      Beitrag Nr. 170 ()
      #169

      Ich versteh es einfach nicht!

      Wie kann jemand wegen einer (angeblich falschen) Modellrechnung vor Gericht ziehen, ohne die Rechnung überhaupt vorlegen zu können???

      So naiv kann man doch nicht sein, oder?

      Das kommt mir vor, als würde jemand wegen eines Schadens am eigenen Auto klagen und vor Gericht stellt sich heraus, dass er gar kein Auto hat. :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 12:12:27
      Beitrag Nr. 171 ()
      @deresbesserweiss

      Wollen wir wetten? Rex03 hat wenigstens das Standing, einen Einsatz zu geben.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 12:23:58
      Beitrag Nr. 172 ()
      Du willst Dich ständig mit den Leuten treffen und daher habe ich an einer Wette ehrlich gesagt wenig Interesse. Der bisherige Kontakt mit ausreichend Distanz reicht mir völlig. :D
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 12:41:42
      Beitrag Nr. 173 ()
      Ein Wort von mir: Feigling!

      Es gibt auch Wetten, ohne sich treffen zu müssen (z.B. wer verliert, spendet die Summe für einen sozialen Zweck etc. etc.)! Aber das weißt Du ja anscheinend nicht "besser".

      Kurzum: Schwanz einkneifen, wenn es ernst wird. Sorry, damit disqualifizierst Du Dich ziemlich.

      Good bye!
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 12:43:28
      Beitrag Nr. 174 ()
      deresbesserweiß

      Du hast es erfaßt!

      Aber Interna läßt sich davon nicht beeindrucken.

      Es bleibt spannend!
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 12:49:24
      Beitrag Nr. 175 ()
      Interna, kannst du uns mal sagen was dich so sicher macht?

      So große Scheuklappen kann doch niemand aufhaben!
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 13:12:46
      Beitrag Nr. 176 ()
      Ganz einfach: FANATISMUS!

      Der verkauft auch noch Oma, Frau und Tochter wenn er damit MLP an den Karren pinkeln kann!
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 14:49:58
      Beitrag Nr. 177 ()
      @Rex03 #175

      Du hast sicher Verständnis dafür, daß ich diese Dinge vor allem hier nicht ausbreiten werde. Ach ja, im Gegensatz zu anderen Menschen habe ich nicht Oma, Frau, Tochter etc. bettelarm machen müssen, um Schulden für MLP-Aktien zurückzahlen zu können.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 14:51:26
      Beitrag Nr. 178 ()
      Hei besserwissi,

      gilt das auch für adoptierte Kinder? Oder würdest Du hier anders bewerten?

      :D
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 15:07:16
      Beitrag Nr. 179 ()
      Interna,

      klar habe ich Verständnis dafür. Ich sagte ja, es bleibt spannend, was du noch so alles aus dem Hut zauberst.!

      Im übrigen muß ich dir auch recht geben.

      Es soll ja Leute geben, die ihre Mitarbeiter schonungslos zum eigenen Vorteil in den finanziellen Ruin getrieben haben. Und wenn sie dann völlig am Boden liegen, kommt ein guter Mensch und rettet sie alle.

      Fast wie im Märchen, oder???
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 15:09:22
      Beitrag Nr. 180 ()
      Interna,

      verrate uns doch wenigstens was hinter den adopt. Kindern steckt? :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 16:22:57
      Beitrag Nr. 181 ()
      @Rex03

      Zum Märchen: Manchmal werden Märchen wahr. Wir werden sehen. Am schönsten sind die Märchen, die nicht bekannt werden (;)).

      Die adoptierten Kinder versteht besserwissi schon - gelle?
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 16:39:37
      Beitrag Nr. 182 ()
      Das Märchen hat, so glaube ich, kein happy-end.

      Da wird sich doch wieder auf Kosten anderer profiliert!

      Diese Samariter-Show ist einfach lächerlich!
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 07:34:34
      Beitrag Nr. 183 ()
      @interna #181

      Sag, mal - mit welchen kranken Mitteln versuchst Du denn hier irgendwelche Identitäten aufzudecken?

      Du vermutest mal wieder das Falsche, aber das ist ja nichts wirklich Neues.
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 08:54:06
      Beitrag Nr. 184 ()
      @nierentee

      Ich verweise auf #176 und bitte um Stellungnahme auch dazu.

      Vielen Dank und einen schönen Tag


      interna
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 09:57:19
      Beitrag Nr. 185 ()
      #181

      Mal wieder ein typischer interna:

      Einerseits plädierst Du dafür Privatangelegenheiten rauszulassen, andererseits packst Du die Nummer mit den Kindern aus.

      Du bleibst Deinen Prinzipien wirklich treu.

      Junge, geh auf die Suche nach Deiner Modellrechnung, das ist sinnvoller! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 10:31:56
      Beitrag Nr. 186 ()
      deresbesserweiß

      Was ist denn mit den adoptierten Kinder?

      Würde mich auch mal interessieren!
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 10:47:57
      Beitrag Nr. 187 ()
      @interna

      In Postin #176 wird Dir Fanatismus unterstellt.

      Meine Stellungnahme hierzu:

      Grundsätzlich kann man diesen Eindruck gewinnen, wenn man sich z.B. mal die Historie Deiner Threads und Postings anschaut.

      Geht man weiter in die Tiefe, kann sich dieser Eindruck durchaus erhärten.

      Zudem wird Dir unterstellt, Du würdest Deine Oma, Deine Frau und Deine Tochter verkaufen, wenn Du dadurch MLP an den Karren pinkeln könntest.

      Meine Stellungnahme hierzu:

      Bezogen auf meine erste Stellungnahme könnte man, wenn man es auf die Spitze und darüber hinaus treibt (beide Vorgehensarten sind Dir ja bestens bekannt), ebenfalls den Eindruck gewinnen, dass dem im übertragenen Sinn so sein könnte.

      ---------

      Kurz und gut: Was Du mit den Kindern gebracht hast ist Bullshit und nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 11:39:37
      Beitrag Nr. 188 ()
      #186

      Rex,

      ganz einfach: interna vermutet hinter meinem Nickname eine bestimmte Person die sich der Tatsache erfreut, "Vater" zweier adoptierter Kinder zu sein.

      Mit seinen Andeutungen will er nun offensichtlich mal wieder zeigen wie toll er ist, weil er unter Verwendung kryptischer Andeutungen vorgibt, was rausgekriegt zu haben.

      Wo daran allerdings die von ihm geforderten Fakten sein sollen, weiß ich beim besten Willen nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 14:15:53
      Beitrag Nr. 189 ()
      deresbesserweiß

      und, handelt es sich bei dir um diese vermutete Person?

      Und was haben adoptierte Kinder mit diesem thread zu tun?

      Was Interna anbetrifft, kann ich sein Verhalten gegenüber MLP verstehen.

      Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es wieder heraus.Und MLP hat aus den Fehlern der Vergangenheit nicht im Geringsten dazu gelernt, auch nicht durch den Weggang von T.

      In diesem Sinne denke ich, daß es in Zukunft noch viele, viele Internas geben wird und die MLP AG wird genau das kriegen, was sie verdient!
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 15:34:45
      Beitrag Nr. 190 ()
      interna,

      ich könnte Dir zum Beispiel # 77 zeigen...
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 20:02:46
      Beitrag Nr. 191 ()
      @ Rex
      schade daß du es nicht weißt, ich weiß es nämlich schon, und viele anderen Exmlp-ler auch. :laugh:

      @ interna

      mein lieber freund, der war echt gut und ist wirklich nur was für insider:) aber schauen wir mal wer mit der aussage noch nichts anfangen kann, bzw. wer was damit anfangen kann:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 21:00:04
      Beitrag Nr. 192 ()
      salomefordertkopf,

      da weiß der kleine USW nicht, was Du und ich wissen. Heute schon Postaktien gekauft?

      Unterschätze Rex03 nicht, bei ihm bin ich mir nicht so sicher.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 01:50:48
      Beitrag Nr. 193 ()
      MLP technische Analyse Datum: 19.01.2004


      Seit der letzten MLP-Analyse vom 22.10.2003 bei 14,90 ist die MLP-Aktie (ISIN DE0006569908/ WKN 656990) um 32% vorangekommen, berichten der technische Analyst Holger Struck von der WAVE Management AG bei "tradesignal.com". Der Kurszielbereich von 25 - 30 Euro für 2004 bleibe natürlich bestehen, doch lasse sich die positive Meinung zu dieser Aktie aktuell (Stand 19.01.2004) wie folgt aktualisieren: aktuell überkaufte Marktlage; derzeit Ausbruch über die Bollinger-Band-Obergrenze; jede Konsolidierung oberhalb der gerade gefallenen Ausbruchsmarken wäre weiterhin sehr bullish zu interpretieren. Die mit großem Abstand wichtigste Botschaft sei der damals erwartete und mittlerweile in aller Deutlichkeit erfolgte Ausbruch über die Widerstandsmarken bei 16,39 und vor allem 17,88 Euro. Auf dem Weg nach oben sei noch sehr viel Luft bzw. Spielraum vorhanden. Die nächsten Kursziele der im März 2003 begonnenen Aufwärtsbewegung lägen mit den Fibonacci-Extensionsniveaus von 138,2% und 161,8% bei 22,57 und 25,48 Euro. Allein aus der Abstandshöhe der Ausbruchsformation (vertikaler Formationsabstand) lasse sich der Kurszielbereich von 25 - 30 Euro problemlos aufrechterhalten. Möglicherweise werde er sogar im Laufe des Jahres 2004 nach oben zu revidieren sein. Während andere Anlegergruppen noch immer die mögliche Bodenbildung bei MLP diskutieren würden, freue sich der Investor, der den antizyklischen Kaufsignalen gefolgt sei, mittlerweile über "die ersten (fast) 300% Kursgewinn" und blicke in eine charttechnisch weiter vielversprechende Zukunft - jedenfalls solange 17,88 und 16,39 Euro als Ausbruchsmarken überwunden und damit bestätigt bleiben würden.




      Quelle: AKTIENCHECK.DE
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 10:59:35
      Beitrag Nr. 194 ()
      Hallo salome,

      nett, dass Du Dich hier auch mal wieder blicken lässt. Was macht die Karriere in der Nach-D.S.-Ära? Soll ja nicht so dolle gewesen sein...

      Zum Thema "Ich weiß was":

      Vor ziemlich genau einem Jahr hast Du einige Tage vorher gewusst, dass "Börse Online eine Bombe platzen lassen will - inkl. persönlicher Daten von Beratern" und allem drum und dran.

      Netterweise hast Du alle möglichen (Ex-)Kollegen, die das eigentlich gar nicht wollten, an Deinem Wissen teilhaben lassen.

      Ich warte bis heute auf diese Bombe (erinnert mich ein bißchen an internas T-9, T-8, T-7, ...). Kannst Du mir bitte sagen, wann sie denn nun platzt (oder explodiert)?

      Und kannst Du mir bitte sagen, ob Deine jetzigen Informationen eine ähnliche Qualität haben?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 11:25:59
      Beitrag Nr. 195 ()
      @deresbesserweiss

      Geht es um den DWS-Deal, sorry, die DWS-Deals?

      :D

      Toll, was man so über Geldmarktfonds-höhen erfährt.


      Zu den Bilanzen gleich mehr!
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 15:00:23
      Beitrag Nr. 196 ()
      Etwas weniger als 1 Jahr alt:

      MLP-AdHoc 12-02-03

      Der Vorstand hat - wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt - die MLP- Bilanzierung auf den Prüfstand gestellt und entschieden, zum Abschluss des Geschäftsjahres 2002 verschiedene Bilanzpositionen sehr konservativ zu beurteilen. In diesem Zusammenhang treten in der Bilanz des Jahres 2002 die beiden folgenden Sondereffekte von -145,6 Mio. Euro einmalig auf: 1. Rückstellungen für in den Vorjahren getätigte Factoringgeschäfte in Höhe von 120,1 Mio. Euro. Die Auflösung dieser Rückstellung erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2012. 2. Risikovorsorge und Wertberichtigungen in Höhe von 25,5 Mio. Euro. Die genannten Sondereffekte und Maßnahmen werden das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2002 erheblich beeinflussen. Dieses wird nach heutigem Stand bei minus 114,5 Mio. Euro liegen, nach plus 151 Mio. Euro im Vorjahr.

      @ 194

      Geht´s noch "bombiger"? (Enron, Parmalat mal aussen vor ...)
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 15:07:37
      Beitrag Nr. 197 ()
      @Ayrtonw

      Ja, es wäre fast noch bombiger gegangen. Ohne das Geld durch den Verkauf an die Uniqa und die Erträge aus den Sondererlösen im Bereich KV sowie die weiterlaufenden Erträge aus dem Rückversicherungsgeschäft (Quellen: MLP-Hompage, MLP-Geschäftsbericht inkl. MLP-Bilanzen, Presse, Auswertung Bilanzen 1999-2002) hätte MLP möglicherweise vor dem Konkurs gestanden.

      Das wäre bombiger gewesen.

      Möglicherweise 80 Mio. Cash Uniqua
      Ca. 20 Mio. aus Sonder-KV
      Möglicherweise viele Mio. aus Erhöhung der Rückversicherungsquote

      Summe: Möglicherweise: 100 - 150 Mio. Rechne das einmal ein!


      ;)

      interna
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 15:30:14
      Beitrag Nr. 198 ()
      #196

      Lies doch bitte nochmal genau, was ich geschrieben habe - es ging um eine "Bomben"-geschichte in Börse Online, die Salome in der halben Welt mit `ner riesen Welle angekündigt hatte.

      Ich warte bis heute drauf.
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 15:34:27
      Beitrag Nr. 199 ()
      deresbesserweiß

      na ja, die Bombengeschichte in Börse online hat zumindes due Ermittlungen der STA ausgelöst. Da kommt die Bombe vielleicht noch ?!
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 15:38:10
      Beitrag Nr. 200 ()
      @deresbesserweiss

      Du hast von ambitionierten Kursen gesprochen (Posting von Dir).
      Du besitzt mit großer Wahrscheinlichkeit ein große Insiderwissen.
      Du hast dadurch möglicherweise einige Berater vor größeren Investments bewahrt.

      Das kannst Du Dir auf Deine Fahne schreiben (im Positiven)!
      Achte auf Deine Proxies etc. (weißt ja, was ich meine)!

      Grüße

      @Rex03
      salome weiß, was er tut! :D
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 17:25:04
      Beitrag Nr. 201 ()
      @interna

      Was meinst Du denn mit "Achte auf Deine Proxies etc."

      deresbesserweis hat bei MLP nur einen Proxi zur Verfügung. Und auf den braucht er nicht zu achten, er kann ihn auch nicht beeinflussen usw.
      Bitte konkretisiere doch Deine Anspielung, bzw. lass uns darüber diskutieren.
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 17:30:28
      Beitrag Nr. 202 ()
      Mahadma,

      bist du sicher, daß deresbesserweiß nur einen proxi zur Verfügung hat? ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 18:52:20
      Beitrag Nr. 203 ()
      Nur für se2707:

      Die Wertentwicklung der MLP Leben Österreich und Deutschland dürften zu 95% parallel verlaufen sein.
      Die Raiffeisenfonds werden nichts kaputt gemacht haben.



      Stand: 30.01.2004

      Wertentwicklung in % seit
      Portefeuille I Portefeuille II Portefeuille III Portefeuille IV
      Beginn (1.9.95) 50,2 55,8 51,3 53,5
      seit 1.1.2004 0,3 0,9 1,6 2,8
      p.a. Rendite 5,0 5,4 5,0 5,2
      Geschäftsjahr 2003 3,7 4,7 8,6 10,5
      Geschäftsjahr 2002 5,3 -5,5 -16,4 -29,9
      Geschäftsjahr 2001 3,8 -0,3 -7,8 -13,6
      Geschäftsjahr 2000 4,6 5,6 0,3 -5,7
      Geschäftsjahr 1999 -1,1 6,0 25,9 63,0
      Geschäftsjahr 1998 7,6 8,7 8,7 7,5
      Geschäftsjahr 1997 5,6 11,2 11,9 15,5
      Geschäftsjahr 1996 8,3 11,4 12,0 13,7
      Wertentwicklungszahlen beziehen sich auf die Vergangenheit und haben keine Aussagekraft über die künftigen Entwicklungen der Portefeuilles!

      MLP verschweigt leider auf der homepage die Wertentwicklung seiner Produkte. Warum?
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 18:55:27
      Beitrag Nr. 204 ()
      es fehlten die Einzelfonds zum Vergleich:

      Avatar
      schrieb am 06.02.04 20:31:47
      Beitrag Nr. 205 ()
      @ deresbesserweiß

      altes haus, hätte nicht gedacht daß du so ungeduldig bist! Kannst wohl nicht in ruhe abwarten und kaffee trinken? sorry, etwas alkoholisches ist ja bekanntlich deutlich mehr nach deinem geschmack! daß du dich auf einem HS von einer frau hast unter den tisch saufen lassen hast du wohl vergessen - ja, ja, immer diese gedächtnislücken!! gerade du solltest wissen, daß du dich nicht weiter strecken als pinkeln kannst, also warte noch etwas ab, alle von mir geforderten köpfe sind innerhalb eines jahres gerollt :D und im gegensatz zu dir habe ich alle zeit der welt, aber rotter wird sich dafür nicht alle zeit der welt lassen..... Tja mein lieber, laß den kopf nicht so hängen, das nächste HS zum baggern ist zum greifen nah und denk dran "vino rosso, cazzo grosso" und nicht mit whiskey probieren, hat den gegenteiligen effekt!!! :D bis dahin gehab dich wohl und carpe diem!

      es grüßt dich salome, die in ruhe ihren kaffee trinkt!

      übrigens hast du auch noch schlechte infos bezüglich meiner Zeit bei D.S.! Schau doch mal ob du die Umsatzlisten noch bekommen kannst aus der zeit wo ich noch dabei war!!! also erst informiern, dann fresse aufmachen, wobei schlecht gemachter zahnersatz auch bei wahrheit schlecht ankommt:D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 06.02.04 21:00:57
      Beitrag Nr. 206 ()
      deresbesserweiß

      was man so alles erfährt. Das ist ja pfui pfui pfui!!!

      Schäm dich und geh in die Ecke!

      :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 14:37:12
      Beitrag Nr. 207 ()
      # 205

      Es hätte mich gefreut wenn Du statt wild herum zu spekulieren mal sachlich zu #194 Stellung genommen hättest.

      Ist doch eigentlich eine ganz einfache Frage, oder?
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 15:47:24
      Beitrag Nr. 208 ()
      @ deresangeblichbesserweiß

      also besserwisser, sachlich ist der stand folgender:

      1. ich habe mich geäußert, anscheinend reichen deine transferleistungen nicht aus um eine verbindung zu deiner frage herzustellen! Deshalb nochmal: warte die Rotterthematik ab!!! Die liste von der du sprichst halten bereits seit einiger zeit die richtigen personen in händen. und die haben es ja nicht so eilig wie du!!! Gut ding will weile haben!! genieß die zeit bis dahin mit den kompetenzen die du noch hast, später werde ich die zeit geniessen....:D naja, vielleicht hast du ja fracksausen? ich persönlich würde meinen namen in der liste auch nicht veröffentlicht wissen wollen:D :D :D :D

      2. na, was sagt die umsatzliste????:D :D :D :D :D

      viele grüße von salome
      Avatar
      schrieb am 07.02.04 20:41:35
      Beitrag Nr. 209 ()
      @deresbesserweiss

      Stichwort Zürich für Dich (nur wenig verschlüsselt, daher solltest Du herausbekommen, was ich meine).

      @salomefordertkopf

      Es gibt gute News. Die Staatsanwaltschaft Mannheim bekommt möglicherweise endlich mal "Unterstützung" bzgl. dem FPK-Gutachten aus 2000 (für beide Versionen). Das wurde auch Zeit! Die "Unterstützung" scheint schnell und gut zu arbeiten.

      :D
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 16:45:04
      Beitrag Nr. 210 ()
      Habe mal den Taschenrechner bemüht und meinen PC und die Einzelfonds der MLP-Fondspolice PF IV betrachtet:
      Ergebnis:
      1.MLP hat bis auf die m.E. zu starke US-Gewichtung gut gewählt!
      Das ist das Positive!
      2. Wie (leider) immer: Das Negative:
      Die Einzelfonds erbrachten zusammen mit der von Lieschen angegebenen Gewichtung ein Ergebnis von:
      ca. + 13% in 2003!!!
      Frage:
      Wo sind die knapp 3% Differenz??? Durchs "geniale" Management ver(w)"bessert" worden? Bzw. durchs Umschichten zum "optimalen" Zeitpunkt?
      Vielleicht sollte man ein gutes FondsPF doch einfach sich selbst überlassen - spart auch dem Kunden Gebühren (was natürlich schlecht für die Bilanz ist :cool:
      Grüße
      B.
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 16:51:03
      Beitrag Nr. 211 ()
      beobacher1,

      maile mir bitte die Daten zu - danke!
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 14:23:32
      Beitrag Nr. 212 ()
      Moin alle mit einander,
      leider bin ich noch nicht berechtigt einen eigenen Thread zu eröffnen. Des wegen poste ich auch hier unter einem eigentlich "falschen" Thread. Sorry schon mal vorab.

      Frage:
      Bei MLP konnte man in 2001 einen Riestervetrag mit Höchststandsgarantie abschließen. Wer dies tat wurde in 2003 dazu überredet, diesen doch beitragsfrei zu stellen und einen neuen best Partner abzuschliessen. Eine Übertragung des ersten Vertrasg in den zweiten ist jedoch nach Aussage von MLP "derzeit" nicht möglich. Ein Wechsel des Anbieters kostet beim neuen Vetrag € 150,--.

      Ist das so eigentlich rechtens? War es nicht Bedingung für die Zertifizierung den Inhalt eines Vertrags ohne Probleme in einen anderen übtragen zu können?
      Und sind € 150,-- nit a bissl ville?


      Fr3351d3
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 14:44:33
      Beitrag Nr. 213 ()
      http://www.bafin.de

      Nach den Vertragsbestimmungen muss während der Ansparphase ein Anspruch darauf bestehen,
      den Vertrag
      mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag desselben oder eines anderen Anbieters übertragen zu lassen oder...


      Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus § 1 Abs. 1 AltZertG.

      Dein Fall:

      "MLP bestpartner topinvest FRV mit high performance concept" Zertifikat Nr: 003596 erteilt am: 02.04.2002
      war der ursprüngliche Vertrag.

      Wurde getauscht in eine der drei Produkte:

      MLP bestpartner classic Rentenversicherungâ AVMG 003597 02.04.2002

      MLP bestpartner balanced invest Rentenversicherungâ AVMG 003688 01.08.2002

      "MLP bestpartner classic
      Rentenversicherung" 003777 02.02.2004

      Deine Kündigung bis Ende März führt dazu, dass MLP das Fondsguthaben bis zum 30.06. auf einen anderen Anbieter übertragen haben muss.

      Zu den Kosten der Übertragung:

      Welche Informationspflichten hat der Anbieter?
      Vor Abschluss eines Altersvorsorgevertrages muss der Anbieter den Vertragspartner insbesondere schriftlich über

      die Kosten, die dem Vertragspartner im Falle eines Wechsels in ein anderes gefördertes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals entstehen,
      informieren.


      Schau noch einmal in den Antrag. Dort sollten die 150 Euro stehen.

      ansonsten Beschwerde an die BAFIN Graurheindorffer Str. Bonn.
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 17:49:56
      Beitrag Nr. 214 ()
      @ polenfluechtling

      Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!
      Mein MLPler hat mir aber nun per Mail mitgeteilt, dass eine Übertragung nicht möglich sei, man aber daran arbeiten würde. Dann hätte doch ds zertifikat gar nicht erteilt werden dürfen, oder?
      Die € 150,-- stehen in dem Vertrag drin. Die Frage war eher, ob das ggü. dem Markt nicht zuviel ist. MLP scheint ja den Postings hier nicht so der günstigste Anbieter zu sein ( Kosten FoPo, Kosten Riester, Kosten Fondssparpläne etc. )

      :-) Fr3351d3
      Avatar
      schrieb am 01.03.04 17:54:14
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort siehe #213


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