checkAd

    DEWB - OLG Jena (nicht rechtskräftig): Abfindung in Höhe von EUR26,51 pro Stückaktie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.05 15:46:18 von
    neuester Beitrag 23.06.05 17:03:25 von
    Beiträge: 421
    ID: 955.087
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 20.252
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0008041005 · WKN: 804100
    0,5150
     
    EUR
    +1,78 %
    +0,0090 EUR
    Letzter Kurs 02.05.24 Lang & Schwarz

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    32,00+27,95
    2,1200+25,44
    33,00+20,00
    6,1100+18,64
    6,3000+14,55
    WertpapierKursPerf. %
    1,3800-10,39
    14,750-14,14
    1,8775-14,17
    5,6000-14,50
    0,7500-34,78

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 15:46:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der nachfolgende Ausschnitt kein abschließendes Bild über den Börsenzulassungsprospekt geben kann und dass Tipfehler oder sonstige Übertragungsfehler aufgetreten sein können.

      Ausschnitt aus dem Börsenzulassungsprospekt der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Jena vom 9. Februar 2005 für die Zulassung von Stück 3.891.872 auf den Namen lautenden Stammaktien.


      Risikofaktoren
      [...]
      Risiken aus der Volatilität des Marktpreises
      Die Jenoptik AG ist Beklagte eines Rechtsstreits, der im Abschnitt „Allgemeine Informationen“ dargestellt ist. Durch die Verbreitung des Inhalts des dort dargestellten Urteils des OLG Jena vom 22. 12. 2004 könnte sich möglicherweise der Kurs der DEWB-Aktie ganz erheblich erhöhen, da nach den Entscheidungsgründen jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie verlangen könnte. Die Jenoptik AG hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt; das Urteil des OLG Jena ist daher nicht rechtskräftig. Sofern der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Jena vom 22. 12. 2004 aufhebt und der klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung folgt, könnte sich der Kurs der DEWB-Aktien wieder auf das Niveau vor der Entscheidung des OLG Jena vom 22. 12. 2004 ermäßigen, sofern sonstige Einflussfaktoren auf den Kurs der DEWB-Aktien außer Acht gelassen werden.
      [....]


      Der Prospekt ist unter folgender Adresse abrufbar:
      http://www1.deutsche-boerse.com/INTERNET/EXCHANGE/fwbprospek…

      Der Zulassungsbeschluß ist unter folgender Adresse abrufbar:
      http://www3.deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/(KIR…

      Das zugrunde liegende Urteil sollte dies unter dem nachfolgenden Link abrufbare sein:

      http://www.thueringen.de/olg/urteil/infothek10.html
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:46:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:49:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu unverständlich.

      ausserdem kann doch hier irgendetwas nicht stimmen.

      wenn das gericht 26,51€ auch nur ansatzweise in aussicht gestellt hätte, wäre die aktie explodiert.

      ist sie aber nicht.

      warum?

      weil an der geschichte nichts dran ist.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 17:08:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also wer behauptet, dass an der Sache nichts dran ist, der hat den Börsenzulassungsprospekt und/oder das Urteil des OLG Jena vom 22. Dezember 2004 nicht gelesen. Der Fall ist zwar noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig, allerdings ist die Begründung des OLG Jena nicht so einfach von der Hand zu weisen. Damit besteht eine Chance, dass ein Abfindungsanspruch gegenüber der Jenoptik besteht.
      Und weswegen die Aktie noch nicht explodiert ist, kann ich auch nicht verstehen. Alle Informationen sind öffentlich zugänglich, allerdings haben Jenoptik und DEWB die Entscheidung des OLG nicht selbständig gemeldet, obwohl diese Information durchaus kursbeeinflussend sein kann und meines Erachtens nach ist.
      Natürlich kann man auch auf die Entscheidung des BGH warten, allerdins ist dann auch die Phantasie draußen.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 17:08:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      DEWB wird so oder so explodieren, allein schon aufgrund der Medigene-Beteiligung. Alles nur eine Frage der Zeit!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 17:59:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      In den letzten Handelsminuten gings schön nach oben...

      Ich hoffe, dass das erst der Anfang ist.

      Was sind eure (kurzfristigen) Kursziele?
      Ich persönliche denke dass wir bald die 3€ zu sehen - vielleicht schon nächste Woche???
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:00:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mir persönlich würde schon eine "Explosion" (:D) auf 4 - 5 € reichen, was ich auch - binnen 18 - 24 Monaten - für einigermassen realistisch halte (die 26,51 € pro Aktie nehm ich natürlich auch noch mit :cry::cry::cry: )

      gruss

      M.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:04:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bei 4-5 Euro würde ich natürlich auch nicht nein sagen, aber die 50% Gewinn (bei einem Kurs von 3 Euro) wären schon mal ein netter Anfang :-)

      Dürfte auf jeden Fall spannend werden!

      Wünsche allen investierten viel Glück
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:06:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      P.S.: wie so´n kleiner Thread Kurse machen kann ... Ts,Ts,Ts :D

      z.B.:
      Times + Sales Stuttgart
      Zeit ....... Kurs ... Umsatz
      18:03:26 2,16 1.000
      17:54:16 2,12 1.000
      17:36:10 2,05 2.000
      17:32:55 1,99 2.000
      17:13:12 1,97 500
      15:43:39 1,95 1.500
      14:08:56 1,96 9
      13:44:30 1,94 800
      13:44:12 1,95 750
      12:38:09 1,92 600
      11:20:14 1,92 1
      09:49:27 1,90 98
      09:06:29 1,90 2.000
      09:02:13 1,91 500
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:38:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich verstehe nicht warum die Jenoptik nicht alle DEWB Aktien aufkauft. Könnte doch dadurch bei den aktuellen Kursen mächtig Geld sparen, falls das Urteil rechtskräftig werden sollte.
      Die Experten der Jenoptik beurteilen die Chancen dafür aber anscheinend nicht so gut.

      Kann mir das jemand erklären?
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:48:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielleicht tun Sie es ja?

      Im übrigen gilt auch für Jenoptik: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 19:57:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      ja wunderbar. wir haben das gut begründete urteil immerhin eines olg; die chancen, dass der bgh es bestätigt, liegen bei 50% (ist ganz einfach so); dh der pps sollte sich auf die 14 € hin bewegen (milchmädchenrechnung). jetzt muss das ganze nur noch mehr publik werden
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:03:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      wenn Ihr Euch so sicher seid, warum kauft ihr dann nicht zum Schnäppchenpreis von 2,39€??


      Ich kann Euch sagen warum, weil ihr Euch ebend nicht sicher seid!!!


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:06:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      woher weißt du denn, dass wir nicht kaufen?
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:10:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich glaube wir kriegen das Teil bis morgen noch auf die 3,xx :-)

      Weiter so!
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:11:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Achtung: Denkfehler???

      Es gibt nach dem Prospekt 15.230.000 Aktien.

      Abzuziehen sind nur die Aktien der Jenoptik AG, dass sind ca. 5 Mio. Stück.

      Die Jenoptik AG kann vermutlich nicht über die Pensionen bestimmen, somit hätten dann wohl auch die JENOPTIK Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 4.700.000 30,86% 0,00% 0,00% (für den JENOPTIK Pensiontrust e.V. ) Ansprüche.

      Damit würden geschätzt Ansprüche von ca. 10 Mio Aktien a EUR 26,51 bestehen, sollte das alles so stimmen und vor Gericht bestätigt werden. Das wären aber ca. 270 bis 300 Mio. Euro!!!

      Woher soll Jenoptik soviel Geld nehmen? Offensichtlich - siehe die Ratings - ist Jenoptik so gut wie mittellos und kaum noch kreditwürdig!

      Folge: Würde das eintreten, wäre eine Insolvenz von Jenoptik wohl so gut wie sicher.

      Da Jenoptik aber vermutlich sowieso schon fast komplett an die Banken (und bzgl. der diversen Anleihen) verpfändet worden sein wird, dürften Forderungen Dritter - Aktionäre von DEWB - sicher faktisch wertlos sein.

      Selbst die gegenwärtigen 2 bis 3 Euro der Aktie, gleich bis zu 30 Mio. Euro, könnte Jenoptik doch vermutlich im Falle eines Falles nicht aufbringen.

      Also: Theoretisch wohl denkbar, in der Praxis jedoch vermutlich nicht umsetzbar...

      PS: Das einzig ironische wäre, dass der eigenen Pensionstrust Jenoptik in die Insolvenz drängen könnte. Denn der muss vermutlich die Maximierung seiner Beteiligungen betreiben, ist ein Verein, und dürfte - zumindest offiziell - wohl nicht von Jenoptik beeinflusst werden... Das wäre dann ein klassisches Eigentor. Läge die Beteiligung bei Jenoptik, sähe das anders aus... Ob Späth dann rumtricksen könnte?

      PS: Nicht nur die DEWB-Aktionäre würden vermutlich leer ausgehen - wohl auch die von Jenoptik. Stichwort: Mögliche Insolvenz... :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:16:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:19:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also wir sollten mal folgendes festhalten:

      Die DEWB hatte einen Kurs von 2 Euro vor dem ganzen Klatteratatsch. Die DEWB ist unterbewertet und wenn die OASIS verkauft wird, werden die stillen Reserven freigesetzt. Diese stillen Reserven bleiben aufgrund der HGB Bilanzierung unendeckt und werden nur bei der Versilberung frei.
      D.h. die DEWB ist im Moment auch unterbewertet und weit mehr als läppische 2 Euro wert. Alleine das EK ist bei 2,16 Euro und dies berücksichtigt eben noch nicht die stillen Reserven.

      Jetzt könnte ein Leckerli in Höhe von 26,50 Euro je Aktie hinzu kommen.

      Was passiert?

      1) Die Jenoptik lässt es auf den Prozess ankommen mit der Möglichkeit zuverlieren und muss jedem freien Aktionär 26,50 Euro in die Hand drücken.

      oder

      2) Die Jenoptik versucht über einen Vergleich dieses Endurteil abzuwenden. Sprich sie macht ein Angebot an die Aktionäre das bei 4 Euro, 5 Euro, 6 Euro oder auch 10 Euro liegen könnte.


      3) Die Jenoptik gewinnt den Prozess, dann würde die Aktie abhängig von ihrer eigenen Entwicklung wieder zurückkommen. Also auf etwa 2 Euro wenn sich nichts großartig ändert.


      Mein Fazit ist folgendes:

      In der DEWB steckt nun mehr als die Fantasie durch einen Exit, nein, die Aktionäre könnten sogar einen patzen Geld aus diesem Urteil noch dazu bekommen. Das Teil hat einen Hebel das es einem schwindelig wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Jenoptik bereit ist so hoch zu pokern. Im schlimmsten Falle könnte dies soagr den Exitus bedeuten. Ich gehe davon aus, dass es im Rahmen des Verfahren ein Angebot von Jenoptik an die freien Aktionäre gibt. Man muss dabei beachten, dass Jenoptik sicher nicht den Preis festlegt und unter 5 Euro wird seitens der Kläger auch nix laufen.

      Also, die DEWB ist mit einem Kurs bis 3 Euro gerade einmal fair bewertet. Dazu kommt das Leckerli, das nicht ohne ist. Daher tippe ich auf Kurse weit über 3 Euro in nächster Zeit!


      Nachdenkliche Grüße
      Johannes
      www.aige.de
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:36:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Reiner Push-Versuch???

      Ein Vergleich ist kaum denkbar: Denn dann müssten alle zustimmen, insbesondere der Trust. Äußerst fraglich, ob der das dürfte (!), denn dann würde der offensichtlich wahrscheinlich die ihm treuhändlerisch (?) anvertrauten Pensionen schmälern. Das könnte derart strafrechtlich relevant sein, dass das vermutlich niemand machen wird von den Verantwortlichen.

      Auch 3, oder 4 Euro dürfte für Jenoptik derzeit - siehe Ratings - ohne Insolenz kaum machbar sein...

      Und das ganze einmal realistisch einzuschätzen: Welcher Aktionär würde 4 Euro nehmen, wenn er 26 (theoretisch) kriegen würde? Es würden mit Sicherheit viele erneut klagen - damit ist es fast ausgeschlossen, dass Jenoptik mit den anderen Vergleiche abschließen könnte.

      Sollte das Gericht tatsächlich so entscheiden, könnte dann jeder vermutlich mit einfachem Mahn-Bescheid das Geld fordern? Wie ist das? Eine wohl dann nicht mehr aufzuhaltende Zahlungsaufforderung des Trust - machen die sich sonst wohl strafbar? - hätte vermutlich die sofortige Insolvenz der Jenoptik AG zur Folge.

      Die Chancen auf 26 Euro oder einen Bruchteil davon tendieren wohl eher gegen Null...

      Was nichts zu den sonstigen Bewertungen der DEWB AG aussagt.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:43:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      Glaube kaum, dass die Jenoptik so einfach aus der Sache herauskommt. Ein Vergleich kommt dann zustande wenn der Schuldner nicht die erforderliche Höhe eines Betrages aufbringen kann. Dann wird vereinbart, dass der Schuldner an den Gläubiger das max. mögliche ausbezahlt.

      Was das max. mögliche ist sei dahingestellt. Fakt ist, dass man kaum sagt jawohl Jenoptik mache fleißig weiter und DEWB du gehst leer aus, obwohl du den Prozess gewonnen hast.

      Gut möglich das Jenoptik bald eine Beteiligung der DEWB ist :rolleyes::rolleyes: (nicht ganz ernst gemeint).

      Ich sags nochmal, wer auf die 26 Euro spekuliert kann mächtig auf die Nase fallen. ich halte aber Kurse nach den mir bekannten Infos bis 5 Euro für sehr realistisch.

      Gruß
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 21:03:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Vergleiche sind immer freiwillig. Es ist wohl ausgeschlossen, dass sich alle daran beteiligen würden - zumal es wohl eher weniger als den aktuellen Kurs geben würde und damit sinnlos wäre. Machen aber nicht alle mit, wird das wohl nichts... Und der Trust dürfte wohl gar nicht... Der kann schließlich nicht einfach auf Teile der Pensionen verzichten, die er nur verwaltet...

      Dass Jenoptik eine Beteiligung der DEWB werden würde, wäre durchaus denkbar - wenn da nicht die Jenoptik-Aktionäre noch wären... Zudem wäre das überflüssig: Dann könnte Jenoptik gleich eine KE machen und die Aktien an die DEWB-Aktionäre geben - warum an die DEWB? Die hat doch anscheinend gar keine (!) Ansprüche, sondern die Aktionäre. Die DEWB ist also anscheinend überhaupt nicht (!) beteiligt. Eine Wertsteigerung der DEWB selbst scheint somit ausgeschlossen. Allenfalls die Aktien könnten an Jenoptik veräußert werden - aber nicht an Dritte!! Die Firma wird also nicht (!) mehr wert. Und der Verkauf an Jenoptik scheint ausgeschlossen...

      Ganz abgesehen davon, dass Jenoptik wohl nur nach Klage eines jeden einzelnen Aktionärs zahlen würde - aber wohl nicht könnte.. Wollt Ihr alle klagen?

      Und dann wird es wohl eher heißen: Gierige Aktionäre. Es ist viel wichtiger, die Arbeitsplätze bei Jenoptik zu retten. Ginge das schön über eine Insolvenz? Eine dann schuldenfreie Firma könnte an Dritte verkauft werden. Alle Probleme von heute wären vermutlich weg, nur die Aktionäre - die Banken haben sicher Sicherheiten - wären wohl wieder einmal die Dummen...

      Vermute, dass solche Szenarien sicher schon bei Jenoptik durch gespielt werden könnten. Vorstände etc. könnten dann Abfindungen bekommen oder weiter beschäftigt werden. Einzige Verlierer wären Aktionäre und eventl. Gläubiger. Aber nicht umsonst hat Jenoptik wohl keine Kredite mehr bekommen und musste zuletzt große Anleihen und KEs begeben....
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 21:17:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich kann dir zum großen Teil auch zustimmen. aber irgendeine veränderung muss es aber geben. ich glaube nicht, dass die jenoptik sich auf russisches roulette einlassen kann.

      hab mein posting gelesen, es stimmt es kommt so rüber als hätte die dewb ansprüche, das ist natürlich quatsch, ansprüche haben in erster linie die kläger und dann die aktionäre der dewb.

      ohne in eine moralische diskussion zu verfallen, es hat am neuen markt auch keinen geschert wie man die kleinaktionäre über den tisch gezogen hat. man beachte auch mal die ganzen bilanzskandale. und vor gericht zählen nunmal nur fakten und keine moralischen bedenken.

      ich weiss auch nicht was passiet. wir werden uns diesbezüglich nochmal zusammensetzen. das wollten wie sowieso weil wir einen antrag und gegenantrag für die HV der dewb vorbereiten wollen...

      allerdings muss man mir auch beipflichten, dass der aktienkurs wohl eher steigen wird als das er fällt!

      grüße
      joahnnes
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 21:20:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      @johannes,

      die Veränderung hat es doch heute mit +20% gegeben!!!
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 21:30:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      hallo rudi,

      das ist richtig, aber wie ich schon im posting vorher erwähnt habe, wissen wir doch alle, dass die dewb nach hgb bilanziert. alle anderen vc unternehmen weissen nach ias aus. ich will damit sagen das in der dewb noch unendecktes potential steckt das wahrscheinlich mit voller wucht bei der oasis zum tragen kommt. laut dem börsenzulassungsbericht muss die dewb wohl ab 2005 auf ias umsteigen, somit wird sich plötzlich die bilanzstruktur wesentlich verändern.

      ich sehe das mögliche gerichtsurteil nur als spekulation nebenbei. die dewb ist m.e. massiv unterbewertet und meiner meinung nach mehr als 3 euro wert. dazu kommt noch dieses beim bgh anhängige verfahren dass sich kaum wertmindernd auf den aktienkurs auswirken wird, wie wir heute schon gesehen haben. selbst bei einem kurs von 2,35 euro ist das papier zu billig. schaut euch doch nur mal die börsennotierten beteiligungen an...

      eine andere frage, die im moment gar keinen ínteressiert ist auch wer die ca. 4 mio neuen aktien bekommen hat!?


      welcher investor würde bei der dewb einsteigen wenn er wüsste, dass die kiste in ein paar jahren tot ist?? 4 mio aktien ausserbörslich einzutreiben empfinde ich als gute leistung. kubis hat auch damals auf der hv schon angedeutet, dass er die nächste(n) ke nicht mehr über die börse durchführen wird.

      bitte nicht auf 26,50 euro spekulieren!! das wird nix. aber auf ein attraktives angebot seitens der jenoptik kann man hoffen, denn wie schon gesagt ist es ein pokerspiel sich auf das bgh seitens der jenoptik zu verlassen, hier wird es womöglich eine andere einigung geben. evt. besteht auch noch die möglichkeit, das nur die kläger abgefunden werden was aber wahrscheinlich eine welle neuer klagen auslösen würde...

      für die dewb aktionäre und dem pensionsfonds ist das letztlich nicht von nachteil (hoffe ich)
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 21:50:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      ich gehe jede wette, dass jenoptik schon massig aktien eingesammelt hat und einsammelt, und die haben natürlich überhaupt kein interesse, dass der preis irgendwie steigt, deshalb geht auch nichts nach draußen, aber wenn es öffentlich wird, dann steigt der preis. also leute

      KÄMPFENKÄMPFENKÄMPFENKÄMPFENKÄMPFENKÄMPFENKÄMPFEN
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 22:17:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      hallo,

      ich vermute auch das jetzt jemand zu sammeln beginnt, das wäre die einzige möglichkeit das russische roulette abzufedern.

      könnt ihr euch vielleicht an den 1.feb erinnern?! die auf den ersten blick negativen zahlen kamen heraus und der kurs machte die biegung. in unserer gestrigen sitzung haben wir nochmal den verfall analysiert weil uns aufgefallen war, dass bei jedem paket sofort ein käufer zur stelle gewesen ist. egal ob 500 aktien oder 5000 alles wurde im bereich von 2,05 und 2,15 euro aufgesogen. in den folgetagen wurden im bereich bis 1,96 euro über 600 000 Aktien umgesetzt. ich frage mich ernsthaft wer diese aktien gekauft hat. normalerweise hätte die dewb bei den umsätzen wie ein stein fallen müssen (das ist dann auch intraday mal passiert bis auf 1,65 in xetra. lag aber daran, dass jemand unlimitiert 10 000 aktien in den markt gworfen hat). vorallem wer kauft bei diesen news im größen stil?
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 22:46:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      dg6nds ... Du sprichst mir aus der Seele ! :D

      Ich hab mir Mo+Di ein kleines Paketchen zusammengekauft und wurde prompt bedient (zu 1,95 u. 1,98). Es gibt also auch Abgeber von grösseren Stückzahlen (den Kurs hat´s unberührt gelassen).

      Zur Phantasie und zur Unterbewertung: siehe auch in meinem Thread "DEWB: Zeit zum Perlentauchen" (strong long-term buy) # 1

      Zum Urteil OLG Jena wg. Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie DEWB (nicht rechtskräftig): Wir werden abwarten müssen, ob der Schatz tatsächlich gehoben werden kann. ;)

      Zum Schlusskurs heute Fr./M.: 2,40 € (mit Umsätzen auf sehr stark erhöhtem Niveau: 58T.St.)

      Zum Sentiment-Faktor: vorläufig

      Zum Spass-Wert:

      Motto: Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich. (W. Busch)
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 23:59:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      hier wird eine an sich schlechte meldung in eine gute meldung verwandelt.

      da gibt es eine 7 tage alte meldung über eine neuzulassung von fast 3,9 millionen aktien, und mit hilfe dieses threads wird aus dem börsenprospekt nur der abschnitt entnommen, der im bezug auf die risikofaktoren eine mögliche zahlung durch jenoptik anbetrifft. :laugh:


      die verwässerung spricht kein mensch an. könnte ja den kurs belasten. eigentlich hätte der kurs sich weiter nach unten entwickeln müssen, aber nach der veröffentlichung dieses threads, in dem nur ein auschnitt aus dem prospekt geliefrt wurde, steigt der kurs.
      wie blöd sind eigentlich die anleger heutzutage, das sie sich von 2-3 usern eines internetforums eine ansicht in den kopf hämmern lassen ohne auch nur einmal selbst nachzudenken?

      die umsätze nach 16 uhr sprechen ja wohl eindeutig für die typischen kleinen wallstreet-online-zocker.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 00:17:27
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ RicheyJames ... zur Euphorie in Richtung 26€-Marke besteht - allerdings aus anderen Erwägungen - zunächst kein Anlass. Zu einem manipulativen Desinformationsversuch Deinen Kalibers jedoch auch nicht.

      Wie sagte schon Wilhelm Busch ("Die fromme Helene"): Ein guter Mensch gibt gerne acht, ob auch der andre was Böses macht. ;)

      Na denn mal Gute Nacht

      M.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 00:22:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Richie: Sehe ich nicht so. Die Verwässerung ist bereits bei der Ausgabe der Aktien Anfang 2004 eingetreten. Das was jetzt passiert ist lediglich die Zulassung bereits vorhandener Aktien. Eine erneute Verwässerung findet also nicht statt.

      Jenoptik minimiert die Risiken auf jeden Fall, wenn sie DEWB-Aktien zurückkaufen und das Volumen des Streubesitzes verringern.

      Mir war das Urteil bis heute nicht bekannt. Vielen Dank an Kamikaze! Die Begründung des OLG ist aber eindeutig. Jenoptik ist zur Zahlung verdonnert. Und vor diesem Hintergrund kommt jetzt erst einmal Bewegung in die Aktie.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 00:27:31
      Beitrag Nr. 31 ()
      in der threadüberschrift steht ja wenigstes noch nicht rechtskräftig und jetzt kommt M-Dupont ...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 00:36:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      Moin,

      also ich versteh das nicht so, dass es eine aktuelle KE gab sondern, das lediglich die 4 Mio. Aktien jetzt am 09.02.05 eine Börsenzulassung erhalten haben. Diese Aktien stammen aus der KE 2003 und KE 2004. Von aktueller KE ist nichts bekannt und müsste normalerweise auch AdHoc mitgeteilt werden.

      Ergo ist die Verwäserung bereits zum Zeitpunkt der Platzierung eingetreten, oder liege ich hier falsch.

      Gruß
      Johannes


      Die Gesellschaft hat den Nettoemissionserlös der Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen vom 29. Dezember
      2003 in Höhe von ca. TEUR 4.635 und 25. Mai 2004 in Höhe von ca. TEUR 5.855 für den Erwerb weiterer
      Beteiligungen, die Nachfinanzierung vorhandener Beteiligungsunternehmen sowie die Stärkung ihrer
      Liquiditätsposition verwandt.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 09:13:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Richie: Nicht rechtskräftig, weil Revision zugelassen. Das OLG hat aber ein Urteil gefällt.

      Vielleicht solltest Du Dir das Urteil einfach einmal durchlesen....
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 09:42:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      @richey

      es gibt keine neuerliche KE - es werden nur die bereits emititierten zum Handel zugelassen... steht doch drin im Prospekt... also was soll die bewusste (oder unbewusste)Fehlinformation...?

      26 EUR halte ich ebenfalls für utopisch....aber eine gewisse Fantasie ausgehend von dann einem wie auch immer juristisch herbeigeführten Mittelweg kann durchaus noch einige Kursfantasie erzeugen...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 09:44:42
      Beitrag Nr. 35 ()
      wo kann man das Urteil durchlesen? Ist das etwa öffentlich gemacht oder bist du ein Insider? Zeig´s mir doch auch mal, dann lass ich mich gerne überzeugen:look:;)
      Übrigens Wilhelm Busch sagte auch: ALLES GUTE DAS STEHT FEST, IST DAS SCHLECHTE DAS MAN LÄSST!
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:02:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      Moin,

      dann les halt Posting 1 in diesem Thread da sind alle Quellen angegeben. Interessant ist Seite 8 unten des Verkaufsprospektes.

      Die DEWB weist ausdrücklich darauf hin, das sich der Kurs der DEWB Aktie deutlich erhöhen kann aufgrund dieses Urteils. Gleichzeitig sollen sich adie Aktionäre aber bewusst sein, dass bei der Verwerfung der Klage der Kurs wieder zurückfallen könnte auf den Wert wie vor der Gerichtsentscheidung vom 22.12.2004.

      Also alles belegbar und real. Das es keiner glaubt liegt wohl daran das man soetwas für kaum möglich halten kann, es ist aber so!


      PS: Der Kurs sollte erstmal weg von seiner Unterbewertung kommen. Ich weise ausdrücklich nochmal daraufhin, dass die DEWB nach HBG bilanziert!! Wird die DEWB wie angekündigt dieses Jahr auf IAS umstellen wird sich schlagartig das Eigenkapital erhöhen, da die stillen Reserven ausgewiesen werden können und müssen. Vermutlich liegt dann das EK weit über 3 Euro bei einem pillepalle Aktienkurs von gerade einmal 2,30 Euro, und die Fantasie für ein positives Gerichtsurteil kommt noch dazu...




      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:04:14
      Beitrag Nr. 37 ()
      Meines Wissens ist die DEWB an Medigene und Nexus beteiligt. Medigene ist in letzter Zeit gut gelaufen,
      Nexus könnte noch...
      Wie hoch ist der Wert dieser Beteiligungen ?
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:04:55
      Beitrag Nr. 38 ()
      Der Hyperlink auf die Seite des OLG Jena ist doch angegeben. Okay man muss noch über die Suchmaske das Datum der Entscheidung eingeben (22.12.2004) und schon findet man drei Entscheidungen. Unter diesen drei Entscheidungen die herauszufinden, die gegen Jenoptik ergangen ist, ist nicht so schwer.
      Viel Erfolg @rubelprinter
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:10:22
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ich habe es :
      Die Medigene Beteiligung ist 7,5 Mio Euro wert.
      Die Nexus Ag 5,8 M Mios. = Summe 13,3 Mio momentaner Wert dieser Beteiligungen.
      Dewb ist de facto unterbewertet.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:14:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      Genau jetzt noch was zu den Beteiligungen.

      Diese haben ein ausgewiesenen Wert von über 20 Mio Euro (!). An Nexus hält DEWb mehr als 25%. An Medigene 4,4% oder 810 000 Aktien. schaut euch doch mal die kurse der beteiligungen, insbesondere der medigene an, die steigt und steigt aktuell bei 11,60 Euro. die Dewb hat die aktien zu 6,60 euro im tausch für munich biotech bekommen.
      an der lila logistig ist man mit 7,8% beteiligt.

      eine vollständige aufstellung findet man im zulassungsprospekt für die "neuen" DEWB aktien auf seite 35
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:21:04
      Beitrag Nr. 41 ()
      Tatsache ist, dass wenn der BGH gegen die Jenoptik entscheidet, diese zumindest im Jahr darauf insolvent sein würde, da dann erheblicher Abschreibungsbedarf käme, wenn nicht der erhebliche Liquiditätsbedarf sofort die Insolvenz bringt.
      Ein Vergleich ist IMO in dieser Sache nicht so einfach.Vergleichen könnte man sich in diesem Fall nicht auf einen niedrigeren Abfindungskurs, denn dieser ist nicht streitig. Vergleichbar (Vielleicht auch eine den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Entscheidung des BGH) wäre allenfalls eine Annahmequote, etwa im Verhältnis Grundkapital der DEWB vor diversen KE zu GK heute. Das würde dann bedeuten, dass man z.B. für jede 10. DEWB Aktie 26,51 bekommt, der Rest ist nicht abzufinden (die Quote ist jetzt mal aus der Luft gegriffen, lässt sich aber sicher schnell ermitteln). Wenn man von so einem Szenario ausgeht, dann dürfte der Kurs der DEWB zwischen 3 und 4 Euro fair gepreist sein...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:22:35
      Beitrag Nr. 42 ()
      aus meiner sicht ist nur folgendes denkbar:

      jenoptik sammelt ausnahmslos alles am markt ein, um einfach das risiko auf kosten zu mindern...alles andere wäre unlogisch, wenn man nicht handelt.

      des weiteren bildet jenoptik rückstellungen, dies würde einen starken kursrückgang von jenoptik wohl mit sich bringen.

      dewb sollte also stark steigen, da ich nicht denke, dass jenoptik durch stolpern über diesen stein eine lebensbedrohliche verletzung in kauf nehmen will.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:23:52
      Beitrag Nr. 43 ()
      Medigene sollte 810 000 Aktien x 11,60 Euro = 9,4 Mio. Euro wert sein.....

      Die DEWB schreibt selbst im Verkaufsprospekt, dass alle börsennotierten beteiligungen bis zum stichtag über 20 mio wert gewesen sind. sollte die oasis veräußert werden und was laut aussage frau ahlers auch bis zu diesjährigen hv im april oder mai angepeilt wird, kommt es zu einer explosion.

      die dewb jetzt zu kaufen aufgrund der möglichen 26,50 euro abfindung sind fatal. darauf kann man sich nicht verlassen. man kann sich aber darauf verlassen, dass bei der umstellung auf IAS von HGB die stillen reserven sichtbar werden und da könnte es einigen sehr schwindelig werden. man denke nur mal an die oasis siliconsystems ag !

      die meiste fantasie steckt darin und das leckerlich abfindung von XX Euro durch die jenoptik kommt dazu...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:29:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ich habe unter 2 € auch erste Positionen aufgebaut. Meine Gründe waren aber folgende:
      DEWB hat ein sehr umfangreiches Portfolio diversester Unternehmen. Viele der Unternehmen arbeiten profitabel und haben auch schon eine gewisse Größe erreicht ( z.B. Fa. Olpe oder KSW Microtec mit jeweils 60 Mitarbeitern ). Herzstück ist natürlich die Oasis.
      Nun hat die DEWB zwei der Beteiligungen ( davon eine insolvente... ) in bereits bestehende, börsennotierte Aktiengesellschaften gegen Aktientausch eingebracht. Für die Munich Biotech bekam man 810000 Medigene-Aktien und für die Micom bekam man 25,2 % an der Nexus AG. Alleine der Wert der Aktien beträgt nach aktuellen Börsenkursen 17 Mio. €. Damit hat man auf geschickte Weise schon mal ein Teil des Wertes „offengelegt“. Viele Werte wird man allerdings erst bei besserer Börsenlage offen legen.
      Die Frage aller Fragen ist nun: Wann laufen Neuemissionen wieder? Denn nur dann kann die DEWB nicht nur wieder gut, sondern „unverschämt gut“ verdienen. Bis dahin ist warten angesagt. Und jedem sollte klar sein das wenn Neuemissionen irgendwann wieder laufen, wir hier Kurse im zweistelligen Bereich sehen werden. Denn vom Kaliber einer mit ach und krach platzierten Paion ( Börsenwert: 108 Mio. €...:rolleyes:...) hat DEWB auch ein paar in Petto...


      Euer Wächter
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:34:36
      Beitrag Nr. 45 ()
      @Zwutscher

      So ist es, die einzige Möglichkeit das ganze abzufedern liegt darin, dass die Jenoptik DEWB Aktien kauft oder kaufen lässt. Weiter könnte die Jenoptik mit diesem Unternehmen vertraglich regeln, dass sie keinen Anspruch auf die möglichen 26 Euro erheben. Somit müsste man "nur" die freien Aktionäre und den Pensionsfonds abfinden. Wohin die über 600 000 Aktien nach der Meldung vom 1.Feb. hingewandert sind gibt auch ??? auf. Möglich das diese Meldung nicht ganz unbeabsichtigt war und bewusst negativ geschrieben wurd (im übrigen war der inhalt bis auf die neuerlichen abschreibungen und das dr. kubis gegangen worden ist, wohl negativ, der rest eher positiv).

      die frage ist jetzt, handelt jenoptik ja oder nein. wenn jenoptik nicht handelt spielen die russisches roulette. ich glaube nicht, dass die sich das leisten können und wer gibt schon geld einem unternehmen das nach einer gerichtsentscheidung pleite ist. weiss jemand wann es zahlen der jenoptik gibt?? da das verfahren schon länger anhängig ist sollte die jenoptik bereits rückstellungen gebildet haben und noch bilden das würden wir im Gb sehen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:37:53
      Beitrag Nr. 46 ()
      wenn die jenoptik nichts macht, dann würde ich als jenoptik aktionär denen aber die bude heiss machen...das wäre doch absurd..rückstellungen müssen her...das aufkaufen müssten die allerdings schon vor monaten begonnen haben, ich denke aber, die haben bislang nicht gehandelt...wahrscheinlich wieder diese arrogante selbstsicherheit...uns kann doch keiner was...wie sie bei vielen unternehmen anzutreffen ist..
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 11:01:15
      Beitrag Nr. 47 ()
      Achtung, vor Weihnachten habe ich ein Posting geschrieben, dass laut Aussage DEWB seit August ein Fonds Aktien der DEWB über die Börse verkauft. Es waren auch weit mehr als 500 000 Aktien die Umgegangen sind, schaut euch die Umsätze vor Weihnachten an! Für die Aktien gab es auch sofort wieder Käufer. Das Orderbuch war nicht prall gefüllt und wer hätte diesen Patzen so ohne weiteres aufsaugen können?? Wir haben vermutet, dass ein Fonds von der einen Seite in einen anderen Fonds der gleichen Gesellschaft schiebt. Das machen die gerne über die Börse und zum Jahresende da man ersten einen fairen Aktienkurs bekommt und zweitens wird das Kapital nur wo anders geparkt. Womöglich sind diese Aktien bereits in definierte Hände geflossen. Laut GB2004 hat sich der ANteil der Jenoptik an der DEWB nicht verändert, was für einen möglichen "Mittelsmann" sprechen könnte.

      Wie gesagt das ist alles nur Spekulation aber durchaus denkbar. Im übrigen wurden soeben auf Xetra die beiden grßen Verkaufsblöcke bei 2,35 und 2,38 Euro mit fast 20 000 Aktien abgezogen. der nächste kleine Widerstand kommt bei 2,45 Euro mit 9000 Aktien, aber das ist ja nicht die Welt. Danach 6000 Aktien bis zu einem Kurs von 2,55 Euro
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 11:15:16
      Beitrag Nr. 48 ()
      Irgendwie passt alles momentan nicht zusammen. Jenoptik steigt sogar aktuell heute morgen, obwohl die OLG Info dort im Thread geposted wurde. Das Ganze hat noch nicht genügend Bekanntheitsgrad, scheinbar. Ich hoffe, daß bald die Wirtschaftspresse und die Börsenschreiber das Thema aufnehmen. Dann sollte wirkliche Bewegung in die Kurse kommen. Bis jetzt m.E. alles Vorgeplänkel.
      Bin gestern abend raus und heute morgen wieder günstiger rein. Am liebsten würde ich einen Put auf Jenoptik kaufen, mit dem bald richtig Geld zu verdienen sein müsste. Aber habe mir geschworen, nichts mehr in Optionen zu machen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 12:02:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      Sorry - aber da ist irgendwas faul .. - ev. sogar oberfaul - bin raus (mit Gewinn :D ) denn Gier macht Blind :eek:

      17.02.2005
      DEWB ein Verkauf
      FOCUS-MONEY

      Die Experten vom Magazin "FOCUS-MONEY" raten zum Verkauf der DEWB-Aktie (ISIN DE0008041005/ WKN 804100).

      Tiefrote Zahlen würden den Kurs der Beteiligungsgesellschaft auf Talfahrt schicken. Der Umsatz sei im Jahr 2004 von 30,7 auf 5 Mio. Euro gesunken. Das Ergebnis vor Steuern sei auf -12,3 Mio. Euro gesunken. Das Unternehmen habe Entlassungen angekündigt. Auf diese Weise sollten die Fixkosten reduziert werden.

      Trotz technischer Gegenreaktion ist die DEWB-Aktie für die Experten von "FOCUS-MONEY" ein Verkauf.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 12:10:28
      Beitrag Nr. 50 ()
      Focus Money bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm wenn Sie eine Beteiligungsgesellschaft nur anhand der aktuellen Zahlen bewertet... aber ehrlich gesagt habe ich dieses von den Focus Money Redakteuren eigentlich auch nicht besser erwartet....

      Der Kaufbefehl ;) wird noch kommen - wartet ab...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 12:59:15
      Beitrag Nr. 51 ()
      was glaubt ihr: warum wohl empfiehlt focus money die dewb zum verkauf? na?
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 13:22:35
      Beitrag Nr. 52 ()
      genau, weil ... :D
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:13:30
      Beitrag Nr. 53 ()
      RE: DEWB

      der Kurs ballert weiter hoch, unter großen Umsätzen.
      Die 2,50 sind gerade auf Xetra gefallen.
      Kommen heute noch die 3 Euro ?

      SOM
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:14:34
      Beitrag Nr. 54 ()
      @ alle

      Zum Urteil OLG Jena wg. Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie DEWB (nicht rechtskräftig, in nächster Instanz Vergleich auf ermässigten Niveau möglich ... und wahrscheinlich): Wir werden weiterhin abwarten müssen, ob der Schatz - ggfs. auch nur in Teilen - tatsächlich gehoben werden kann.

      Zum Sentiment-Faktor : vorläufig weiterhin

      Zur Phantasie und zur Unterbewertung :

      Der innere Wert der börsennotierten, - wie auch der noch ausserbörslichen Beteiligungen (vgl. zur Info http://www.dewb-vc.com/de/unternehmen/beteiligungen/ )übertrifft die Marktkapitalisierung der DEWB bei weitem !

      Hinzu kommt, dass sich die limitierten Exit-Möglichkeiten vom vergangenen Jahr in diesem Jahr verstärkt fortsetzen sollten (s. IPO-Pipeline), wovon auch die DEWB im starken Masse profitieren sollte.

      Und zwar aus folgender Begründung : Während in Zeiten der Hype zur Jahrhundertwende selbst unreife Unternehmen auf kräftige Nachfrage bei (privaten und institutionellen) Investoren gestossen ist, hat das Pendel zwischenzeitig das gegenteilige Extrem erreicht. Die risikoaversen Privatinvestoren und institutionelle Anleger bevorzugen heute "börsenreife" Beteiligungen, also Unternehmen mit (sehr bald) etablierten Absatzmärkten und (sehr bald) nachhaltiger Profitabilität. Auch das Bewertungsniveau der Beteiligungen ist wieder "geerdet", so dass die Aufnahmebereitschaft der Börsen für IPO´s - entsprechendes gilt auch für Trade- und Buyout-Sales - zunehmen sollte, sobald das betreffende Unternehmen attraktiv bewertet ist (vgl. Paion - Prozedere).

      In den Portfolio´s vieler - vor allem älterer - Venture-Kapital Unternehmen schlummern etliche "börsenreife" Beteiligungen, und es ist zu erwarten, dass der "Anlagenotstand" unserer Zeit zu verstärkten und erfolgreichen IPO-Aktivitäten führen wird, - mit der Folge einer deutlichen Verbesserung des Sentiment für das Thema Venture-Kapital.

      Privatinvestoren und institutionelle Anleger werden ihr Augenmerk also schon bald auf solche Portfolio´s focussieren, wovon auch die stark unterbewerte DEWB mit ihren zahlreichen attraktiven Beteiligungen profitieren wird.

      Die etwaigen Kompensationsleistungen an DEWB-Aktionäre aus o.g. OLG-Urteil (bzw. späterem BGH-Urteil) sehe ich nur als - wenngleich auch überaus gewichtiges - Sahnehäubchen oben d´rauf.

      MFG

      M.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:19:33
      Beitrag Nr. 55 ()
      Frage an die Charttechniker:

      Haben wir es hier mit einem Island-Gap zu tun?

      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:38:42
      Beitrag Nr. 56 ()
      Das weiß man noch nicht. Wenn das Ding morgen 2 eröffnet, war es eines.:eek: Eröffnet der Kurs morgen 2,60, war es ein Breakaway-Gap :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:40:24
      Beitrag Nr. 57 ()
      Was für eine Aufregung um die DEWB in den letzten Wochen ...

      Die Dramatik nimmt immer mehr zu - nichts mehr von dem schlummernden Titel der letzten Jahre: eben noch Insolvenz - jetzt riesige Abfindung?

      Ich kenne das Urteil nicht; doch weise ich darauf hin, daß, wenn der Beklagte zu einer solchen Zahlung verurteilt würde, er diese Zahlung nur an den Kläger bzw. die aus dem Umkreis des Klägers mit gleichen Rechten ausgestatteten Effektenbesitzern vornehmen müßte. Bislang hat noch niemand der Diskutanten genauer dargelegt ob, falls es zu einer Entschädigung käme, alle DEWB-Aktionäre betroffen wären, oder nur solchen, die die Stücke zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. 01.01.2002) gehalten haben bzw. auf dem Rechtswege um Entschädigung nachgesucht haben.

      Es wird zudem immer wieder auf die Stillen Reserven verwiesen, die das Portfolio von DEWB ausweist: doch muß man fäirerweise auch die stillen Risiken mit einbeziehen. Eine Beteiligung von 0,x% (Orbotech?) fällt nicht ins Gewicht. Müller-Logistik ist zwar gestiegen, doch lag der Emmissionspreis doch bei 7 Euro? Zu welchem Niveau hat Jenoptik eingekauft? Diesen Preis kenne wir nicht!

      Wir sollten bedenken, daß nicht nur jede Totalabschreibung Verluste bringt, sondern auch solche, die mit nominell 10 - 20% Gewinn in der Position (Verkaufspreis-Einkaufspreis) veräußert wird, weil in Gesamtbilanz diese Veräußerungs-Gewinne mit den allgemeinen Kosten verrechnet werden müssen (Zinsen, Mieten, Gehälter, Abfindungen, Abschreibungen, Werbung, Börsenkosten etc.). Nicht zu vergessen die Beteiligungen die man mit "Tausch" oder Verkauf zum Einkaufspreis nicht abschreiben muß, die aber per Saldo doch einen "Verlust" bedingen.

      Zur Zeit werden Beteilungsgesellschaften mit dem einfachen ihres Buchwertes gehandelt. Dieser liegt bei DEWB um die 2 Euro - alle anderen Preise sind durch Abfindungs-Gerüchte und OASIS-Verkaufs-Gerüchte modifiziert. -

      Warten wir also ab, wo sich der Kurs beruhigt - ich habe kein gutes Gefühl, was die Dauerhaftikgeit des Anstiegs rechtfertig - doch vielleicht ist das ja der Zeitpunkt, zu welchem Petronius endlich verkaufen kann (2,50 Euro waren sein Ziel!).

      Gruß Lothar.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:42:59
      Beitrag Nr. 58 ()
      @Burleigh

      Ich meinte eigentlich, ob man die Zeitspanne von Anfang Februar bis gestern als "Island" sehen kann. Das könnte man dann doch als starke Umkehrformation sehen. Oder sehe ich das falsch.

      :)
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:50:57
      Beitrag Nr. 59 ()
      RE: DEWB

      ich habe jetzt auch noch mal mein Hirn bemüht.
      Der mögliche Abfindungsanspruch betrifft m.E. nur den Kläger der rechtzeitig die Klagefrist eingehalten hat.

      Hier auf eine "globale" Abfindung für alle Aktionäre zu schliessen halte ich für unwahrscheinlich.
      Weiterhin dürften dann die "neuen" Aktien sicherlich nicht dem möglichen Abfindungsanspruch unterliegen.

      Naja, ich habe die Pos. deutlich reduziert halze aber noch 500 Stücke um den Spass weiterzuverfolgen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:57:22
      Beitrag Nr. 60 ()
      imho wird der haken bei

      EFF (DEWB)


      sein, das man die aktie zu einem bestimmten termin gehabt haben muss (ähnlich wie bei mci world, beiersdorf, cob)
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 14:57:42
      Beitrag Nr. 61 ()
      @ #57 und #59: Euch ist wohl das Lesen von Gerichtsurteilen schon zu viel....
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:03:49
      Beitrag Nr. 62 ()
      RE: #61

      mir liegt das Urteil im Wortlaut nicht vor, lediglich
      die Kernsätze aus dem Internet Link.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:15:01
      Beitrag Nr. 63 ()
      @SOM.you.

      Über den Link bekommst Du auch das komplette Urteil!

      Viel Spaß beim Lesen...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:16:15
      Beitrag Nr. 64 ()
      @SOM.You

      Hier bitte das Urteil. Lesen musst Du aber selber:

      ------------------------------------------------------

      THÜRINGER OBERLANDESGERICHT

      IM NAMEN DES VOLKES

      URTEIL

      In dem Rechtsstreit

      1. A


      2. L


      - Kläger -



      3. M


      - Kläger und Berufungskläger -



      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. G


      gegen


      J AG v.d.d. Vorstandsvorsitzenden

      - Beklagte und Berufungsbeklagte -



      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W






      hat der 7. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena durch


      Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Weber,

      Richter am Oberlandesgericht Nährig und

      Richter am Landgericht Jacob




      aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.11.2004





      für Recht erkannt:





      1. Auf die Berufung des Klägers zu 3. wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 01.04.2003, AZ. 2 HK O 272/02 abgeändert:


      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3. 292.272,75 € nebst Zinsen von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2000 Zug-um-Zug gegen Übereignung von 11.025 Stückaktien der D AG, (WKN 804 100) zu zahlen.


      Im übrigen wird die Klage abgewiesen.


      2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.


      3. Von den Gerichtskosten des ersten Rechtszuges haben die Kläger zu 1 und 2 jeweils 13,5 %, die Beklagte 73 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten im ersten Rechtszuges haben die Kläger 1 und 2 jeweils 13,5% zu tragen. Der Beklagten fallen darüber hinaus im ersten Rechtszug die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 3 und 73% ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten zur Last.


      Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt-


      4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann gegen Sicherheitsleistung von 330.000,00 € die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger zu 3. vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


      5. Die Revision wird zugelassen.




      Gründe:



      I.



      Die Kläger haben von der Beklagten eine Abfindung im Sinne des § 305 Abs. 1 AktG begehrt.


      Die Beklagte ist Aktionärin der D Aktiengesellschaft mit jetzigem Sitz in J. Die H GmbH (V GmbH) schloss am 6.4.1993 als anderer Vertragsteil mit der D, damals noch mit Sitz in F, als beherrschtes Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Unternehmensvertrag), der am 8.9.1993 in das Handelsregister der D eingetragen wurde. Der Unternehmensvertrag enthält unter § 5 Abs. 1 eine Abfindungsverpflichtung des herrschenden Unternehmens zu 1.400,00 DM je Aktie im Nennbetrag von 50,00 DM. Sie wurde nach § 5 Abs. 2 befristet bis zum Ablauf von 2 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Unternehmensvertrages als bekannt gemacht gilt. Zu den Einzelheiten des Vertrages nimmt der Senat Bezug auf die Anlage K3 (Bl. 12 Bd. I d.A.).


      Durch die zwischenzeitliche Umstellung des Grundkapitals der D und wegen der Einführung des Euro beläuft sich der Abfindungsbetrag mittlerweile auf 26,51 € je Stückaktie.


      Gegen die Höhe des Abfindungsbetrages haben einzelne außenstehende Aktionäre der D innerhalb der Annahmefrist ein Spruchstellenverfahren eingeleitet, das noch nicht beendet ist.


      Die V GmbH ging im Wege der Verschmelzung in der Beklagten auf.


      Die Beklagte kündigte den Unternehmensvertrag zum 31.12.1999. Die Vertragsbeendigung wurde am 22.02.2000 in das Handelsregister eingetragen und die Eintragung am 17.03.2000 bekannt gemacht.


      Die Kläger haben behauptet, sie hätten nach Bekanntmachung der Eintragung des Unternehmensvertrages in das Handelsregister Aktien der D erworben, die bereits vor Beendigung des Unternehmensvertrages in den Händen außenstehender Aktionäre waren, u.a. der Kläger zu 3. 11.025 Stückaktien.


      Die Kläger haben die Auffassung vertreten, für ihre Berechtigung für eine Abfindung aus § 5 Abs. 1 des Unternehmensvertrages komme es aufgrund des laufenden Spruchstellenverfahrens nicht darauf an, wann sie die streitgegenständlichen Aktien des beherrschten Unternehmens erwarben, insbesondere nicht, ob dies vor Bekanntmachung der Eintragung der Kündigung des Unternehmensvertrages erfolgte.


      Der Abfindungsanspruch gehe mit der Aktie auf den Erwerber der Aktien über, sofern dieser ebenfalls außenstehend i.S.d. § 305 AktG ist.


      Da die Beklagte durch den Verkauf eigener Aktien, die nicht abfindungsberechtigt sind, am Kapitalmarkt eine Vermischung von Aktien mit Abfindungsanspruch und solchen ohne Abfindungsanspruch schuldhaft verursacht und somit den Klägern den Beweis abgeschnitten habe, sie hätten ihre Aktien von einem außenstehenden Aktionär, also mit Abfindungsanspruch erworben, gehe die Beweislast für die Anspruchsgrundlage, die Kläger seien Inhaber abfindungsberechtigter Aktien, auf die Beklagte über. Die Beklagte hätte ihre Aktien bei Veräußerung durch Vergabe einer neuen Wertpapierkennnummer (WKN) als nicht abfindungsberechtigt kennzeichnen müssen.




      Die Kläger haben beantragt,




      Die Beklagte wird verurteilt,


      an den Kläger zu 1. insgesamt 53.020,00 € zuzüglich Zinsen daraus mit


      8 ¾ % vom 08.09.1993 – 09.09.1993

      8 ¼ % vom 10.09.1993 – 21.10.1993

      7 ¾ % vom22.10.1993 – 17.02.1994

      7 ¼ % vom 18.02.1994 – 14.04.1994

      7,0 % vom 15.04.1994 – 12.05.1994

      6 ½ % vom 13.05.1994 – 30.03.1995

      6,0 % vom 31.03.1995 – 24.08.1995

      5 ½ % vom 25.08.1995 – 14.12.1995

      5,0 % vom 15.12.1995 – 18.04.1996

      4 ½ % vom 19.04.1996 – 30.04.1999

      3,95 % vom 01.05.1999 – 31.12.1999

      4,68 % vom 01.01.2000 – 30.04.2000

      5,42 % vom 01.05.2000 – 31.08.2000

      6,26 % vom 01.09.2000 – 31.08.2001

      5,62 % vom 01.09.2001 – 31.12.2001

      4,71 % vom 01.01.2002 – 02.05.2002 und

      7,57 % vom 03.05.2002

      6,97 % ab 01.01.2003




      zu zahlen Zug-um-Zug gegen Übereignung von 2.000 Stückaktien der D AG, J (WKN 804 100),


      an die Klägerin zu 2. insgesamt 53.020,00 € zuzüglich Zinsen daraus mit


      8 ¾ % vom 08.09.1993 – 09.09.1993

      8 ¼ % vom 10.09.1993 – 21.10.1993

      7 ¾ % vom22.10.1993 – 17.02.1994

      7 ¼ % vom 18.02.1994 – 14.04.1994

      7,0 % vom 15.04.1994 – 12.05.1994

      6 ½ % vom 13.05.1994 – 30.03.1995

      6,0 % vom 31.03.1995 – 24.08.1995

      5 ½ % vom 25.08.1995 – 14.12.1995

      5,0 % vom 15.12.1995 – 18.04.1996

      4 ½ % vom 19.04.1996 – 30.04.1999

      3,95 % vom 01.05.1999 – 31.12.1999

      4,68 % vom 01.01.2000 – 30.04.2000

      5,42 % vom 01.05.2000 – 31.08.2000

      6,26 % vom 01.09.2000 – 31.08.2001

      5,62 % vom 01.09.2001 – 31.12.2001

      4,71 % vom 01.01.2002 – 02.05.2002 und

      7,57 % vom 03.05.2002




      zu zahlen Zug-um-Zug gegen Übereignung von 2.000 Stückaktien der D AG, J (WKN 804 100),


      an den Kläger zu 3. insgesamt 292.272,75 € zuzüglich Zinsen daraus mit


      8 ¾ % vom 08.09.1993 – 09.09.1993

      8 ¼ % vom 10.09.1993 – 21.10.1993

      7 ¾ % vom22.10.1993 – 17.02.1994

      7 ¼ % vom 18.02.1994 – 14.04.1994

      7,0 % vom 15.04.1994 – 12.05.1994

      6 ½ % vom 13.05.1994 – 30.03.1995

      6,0 % vom 31.03.1995 – 24.08.1995

      5 ½ % vom 25.08.1995 – 14.12.1995

      5,0 % vom 15.12.1995 – 18.04.1996

      4 ½ % vom 19.04.1996 – 30.04.1999

      3,95 % vom 01.05.1999 – 31.12.1999

      4,68 % vom 01.01.2000 – 30.04.2000

      5,42 % vom 01.05.2000 – 31.08.2000

      6,26 % vom 01.09.2000 – 31.08.2001

      5,62 % vom 01.09.2001 – 31.12.2001

      4,71 % vom 01.01.2002 – 02.05.2002 und

      7,57 % vom 03.05.2002




      zu zahlen Zug-um-Zug gegen Übereignung von 11.025 Stückaktien der D AG, J (WKN 804 100).




      Die Beklagte hat beantragt,


      die Klage abzuweisen.




      Die Beklagte hat behauptet, sie habe nach Bekanntmachung der Beendigung des Unternehmensvertrages in großem Umfang, zum Teil auch über die Börse, Aktien der D wieder verkauft und auf diese Weise ihren Aktienbesitz von 99% auf 92,6% verringert.


      Die Beklagte hat die Meinung vertreten,


      es komme sehr wohl darauf an, ob die Kläger vor oder nach dem Zeitpunkt, an dem ihnen gegenüber die Kündigung des Unternehmensvertrages gilt, erworben haben. Nach Beendigung des Unternehmensvertrages hätten sie die Aktien nicht mehr von einem Außenstehenden i.S.d. § 305 AktG erworben, da diese Eigenschaft mit Beendigung des Unternehmensvertrages erlösche.


      Im übrigen würden die Kläger die Beweislast dafür tragen, dass sie ihre Aktien nicht von der Beklagten, also mit Abfindungsanspruch erworben hätten.


      Das Landgericht hat die Klage durch Urteil vom 01.04.2003 in vollem Umfang abgewiesen.


      Es stützt seine Entscheidung auf die Erwägung, die Kläger hätten nach Beendigung des Unternehmensvertrages die Aktien der D ohne Abfindungsrecht erworben, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Stellung eines außenstehenden Aktionärs hätten erlangen können, dies sei nur bei gleichzeitiger Geltung eines Unternehmensvertrages i.S.d. § 305 AktG möglich. Der Schutzzweck des Abfindungsrechts gebiete keine Verkehrsfähigkeit über die Dauer der Geltung des Unternehmensvertrages hinaus, weil nach dessen Beendigung die hierdurch verursachte typische Beeinträchtigung der Aktionäre ende. Der Käufer der Aktien erwerbe vielmehr auf Grund einer eigenen Entscheidung unbeeinträchtigte Mitgliedschaftsrechte zu einem marktgerechten Börsenkurs. Da die Kläger nicht den Nachweis dafür erbrachten, dass sie ihre Aktien bereits vor Beendigung des Unternehmensvertrages erwarben, seien sie für die anspruchsbegründende Voraussetzung, außenstehender Aktionär zu sein, beweisfällig geblieben.


      Hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen hat das Landgericht für bewiesen erachtet, dass die Kläger Inhaber der von ihnen behaupteten Menge an Aktien sind und dass die Beklagte nach Beendigung des Unternehmensvertrages Aktien, zum Teil auch über die Börse, wieder verkaufte.


      Im übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.


      Gegen dieses Urteil hat der Kläger zu 3. form- und fristgerecht Berufung eingelegt, die er auch rechtzeitig begründet hat.


      Unter Bezugnahme auf seine Rechtsausführungen in erster Instanz führt er ergänzend aus, es verstoße die Auffassung vom nicht übertragbaren Recht auf Abfindung gegen die allgemeinen Grundsätze des deutschen Wertpapierrechts, nach denen mit dem Wertpapier auch sämtliche Rechte aus dem Papier einschließlich des Rechts auf Abfindung auf den Erwerber übergingen.


      Der Denkansatz, nach dem Ende des Unternehmensvertrages könnten die Rechte des Käufers, der die Aktien erst zu diesem Zeitpunkt erwirbt, durch den Vertrag nicht mehr beeinträchtigt werden, sei verfehlt. Andernfalls sei entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach Beendigung des Unternehmensvertrages auch der ursprüngliche außenstehende Aktionär, der seine Aktien behält, nicht mehr schutzwürdig.


      Der Abfindungsanspruch resultiere aus der Beeinträchtigung der Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft, die durch den Abschluss des Unternehmensvertrages entstanden ist. Diese werde nicht dadurch beseitigt, dass ein Dritter die Beteiligung erwerbe. Das sei nicht anders als bei der Übertragung von Aktien nach Ablauf eines Geschäftsjahres aber vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses. Auch hier könne der Käufer das Dividendenrecht für ein Geschäftsjahr ausüben, in dem er gar nicht Aktionär gewesen ist.


      Andernfalls wären die außenstehenden Aktionäre gezwungen, ihr Wahlrecht zwischen Abfindung und Ausgleich noch vor der Beendigung des Unternehmensvertrags auszuüben, da sie danach ihre Aktien nicht mehr auf dem Kapitalmarkt zu einem Preis, der den Abfindungsbetrag und damit die Entschädigung für die beendete vertragliche Beherrschung umfaßt, veräußern könnten. Insbesondere würde der Preis solcher Aktien entgegen § 305 Abs. 4 S. 3 AktG die Erfolgsaussichten des Spruchverfahrens unberücksichtigt lassen. Wollten die früheren außenstehenden Aktionäre nicht auf ihren Abfindungsanspruch verzichten, hätten sie daher nur die Wahl, bis zum Abschluss des Spruchverfahrens Aktionäre des beherrschten Unternehmens zu bleiben; die darin liegende Vermögensbindung werde durch die Verzinsungspflicht nach § 305 Abs. 3 S. 3 AktG nur zum Teil ausgeglichen und widerspreche vor allem dem schützenswerten Interesse der Aktionäre an einer Deinvestitionsmöglichkeit. Je länger und unvorhersehbarer der Zeitraum zwischen Ende des Unternehmensvertrages und Abschluss des Spruchverfahrens ist, desto länger bliebe der Aktionär an die Aktie gebunden und desto größer wäre der Druck, sich von seiner Aktie zu trennen.


      Dass der Ausgleichsanspruch des § 304 Abs. 1 AktG im Falle einer Veräußerung der Aktie erlösche, stehe dem nicht entgegen, da die Ausgleichsansprüche lediglich pro rata temporis bestünden, während der Abfindungsanspruch die Beeinträchtigung der Mitgliedschaft insgesamt ausgleichen solle, ohne dass eine Trennung nach Besitzzeiten möglich wäre.


      Zudem widerspräche die Entscheidung schon den Grundsätzen des Kaufrechts. Der Markt vertraue darauf, dass alle gehandelten Aktien der D mit einem Abfindungsrecht versehen sind. Wenn die Beklagte in dieser Markterwartung ohne Ankündigung und ohne Kennzeichnung eigene Aktien ohne Abfindungsrecht auf den Markt bringe, müsse sie sich aufgrund des bei den Marktteilnehmern aufrecht erhaltenen Vertrauenstatbestandes bezüglich dieser Aktien so behandeln lassen, als seien diese mit einem Abfindungsrecht versehen.


      Die durch die Beklagte verkauften Aktien ohne Abfindungsrecht stellten eine eigene Gattung Aktien i.S.d. § 11 AktG dar und hätten daher mit einer eigenen WKN versehen werden müssen. Dies ergebe sich aus einer Analogie zu § 44 Abs. 1 S. 3 BörsG.


      Die Beklagte hätte für ihre Aktien auch eine gesonderte WKN (jetzt: ISIN) erhalten. Für die Vergabe einer solchen komme es noch nicht einmal darauf an, ob unterschiedliche Finanzinstrumente unterschiedliche Rechte verkörpern, es genüge vielmehr, dass die unterschiedlichen Wertpapiere eine unterschiedliche Verkehrsfähigkeit - aus welchen Gründen auch immer - haben sollen. Dies ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass die D bei 2 Kapitalerhöhungen, die 2003 über 1.889.688 € und 2004 über 2.972.184 € erfolgt sind, jeweils eigene WKN für die neuen Aktien hat vergeben lassen, obwohl diese mit den gleichen Rechten ausgestattet worden waren, wie die bereits zuvor ausgegebenen Aktien.


      Durch Unterlassung der Kennzeichnung habe die Beklagte eine Obliegenheit verletzt. Dies habe zur Folge, dass der Beklagten gegenüber alle auf dem Markt befindlichen Aktien als abfindungsberechtigt gelten würden. Zumindest habe nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung die Beklagte die Beweislast dafür zu tragen, dass der Kläger zu 3. seine Aktien nicht von einem außenstehenden Aktionär erworben habe.


      Zudem sei die Beklagte nach der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht und den Vorschriften des deutschen Kapitalmarktrechts verpflichtet gewesen, über die Absicht des Verkaufs eigener Aktien den Markt zu informieren. Indem sie dies unterlassen habe, habe sie eine Pflichtverletzung begangen, die ebenfalls zur Folge habe, dass ihr gegenüber alle auf dem Markt befindlichen Aktien als abfindungsberechtigt gälten.




      Der Kläger zu 3. beantragt:


      1. Das Urteil des Landgerichts Gera vom 01.04.2003 – Az. 2HK O 272/02 wird abgeändert.


      2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3.. insgesamt 292.272,75 € zuzüglich Zinsen daraus mit


      8 ¾ % vom 08.09.1993 – 09.09.1993

      8 ¼ % vom 10.09.1993 – 21.10.1993

      7 ¾ % vom22.10.1993 – 17.02.1994

      7 ¼ % vom 18.02.1994 – 14.04.1994

      7,0 % vom 15.04.1994 – 12.05.1994

      6 ½ % vom 13.05.1994 – 30.03.1995

      6,0 % vom 31.03.1995 – 24.08.1995

      5 ½ % vom 25.08.1995 – 14.12.1995

      5,0 % vom 15.12.1995 – 18.04.1996

      4 ½ % vom 19.04.1996 – 30.04.1999

      3,95 % vom 01.05.1999 – 31.12.1999

      4,68 % vom 01.01.2000 – 30.04.2000

      5,42 % vom 01.05.2000 – 31.08.2000

      6,26 % vom 01.09.2000 – 31.08.2001

      5,62 % vom 01.09.2001 – 31.12.2001

      7,57 % vom 01.01.2002 – 30.06.2002

      7,47 % vom 01.07.2002 – 31.12.2002 und

      6,97 % ab 01.01.2003


      zu zahlen Zug-um-Zug gegen Übereignung von 11.025 Stückaktien der D AG, J (WKN 804 100)




      Die Beklagte beantragt,


      die Berufung zurückzuweisen.


      Die Beklagte verteidigt das ihr günstige Urteil unter Wiederholung ihrer Rechtsauffassung, der Abfindungsanspruch i.S.d. § 305 AktG sei nicht verkehrsfähig. Zumindest erlösche dieser durch den Verkauf der Aktien nach Beendigung des Unternehmensvertrages, weil der Erwerber zu diesem Zeitpunkt nicht die Eigenschaft eines außenstehenden Aktionärs erlangen könne. Dies sei mit dem Schutzzweck des § 305 AktG zu vereinbaren, da mit der Veräußerung der Aktie die zurückliegenden bereits erlittenen Beeinträchtigungen der Aktionärsrechte durch den Unternehmensvertrag nicht auf den Erwerber übergingen. Nach dem Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 304, 305 AktG erlöschten im Falle der Veräußerung von Aktien der beherrschten Gesellschaft eventuelle Ausgleichs- und Abfindungsansprüche des Veräusserers und entstünden beim Erwerber nur dann originär, wenn dieser als außenstehender Aktionär zu qualifzieren sei.


      Entscheide sich ein außenstehender Aktionär aus autonomen Motiven dafür, seine Aktien nicht dem früheren anderen Vertragsteil anzudienen, sondern sie vielmehr zum Marktwert zu veräußern, so sei kein Grund ersichtlich, warum der Erwerber der Aktien Kompensationsansprüche des Veräusserers miterwerben sollte.


      Der außenstehende Aktionär werde seine Aktien nur unter der Voraussetzung, dass er an der Börse einen den Abfindungsbetrag übersteigenden Erlös erziele, veräußern. Unter diesen Voraussetzungen bedürfe er nicht mehr des Schutzes aus § 305 AktG.


      Der Regelungszweck des § 305 AktG bestehe nicht darin, dem außenstehenden Aktionär im Falle einer Deinvestitionsentscheidung zusätzlich eine Wahlmöglichkeit auch dahingehend zu eröffnen, ob er seine Aktien gegen Zahlung des angemessenen Abfindungsbetrages an das herrschende Unternehmen oder aber an einen Dritten abgeben wolle.


      Auch im Rahmen des § 304 AktG erlösche der Anspruch auf Ausgleichszahlung, sobald der außenstehende Aktionär seine Aktien veräußere.


      Dem Erwerber obliege im übrigen darzulegen und zu beweisen, dass die von ihm zwecks Abfindung angedienten Aktien spätestens im Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages entweder von ihm oder von einem anderen damals außenstehenden und damit abfindungsberechtigten Aktionär gehalten wurden.


      Zudem habe die Beklagte keine Obliegenheit oder Pflicht verletzt, indem sie eigene Aktien nach Beendigung des Unternehmensvertrages verkauft habe. Eine Kennzeichnung ihrer Aktien habe nicht sie, sondern nur die D veranlassen können. Eine eigene WKN habe nicht erlangt werden können, weil der fehlende Abfindungsanspruch der Aktien der Beklagten nicht zu einer eigenen Gattung von Aktien i.S.d. § 11 AktG geführt habe. Es bestehe daher kein Anlass für eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Klägers zu 3.


      Darüber hinaus sei vom Abfindungsbetrag die Differenz des Börsenwertes zwischen dem Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages und der Andienung der Aktien zur Abfindung zu berücksichtigen.


      Schließlich wären die Aktien der Beklagten, sofern eine gesonderte WKN vergeben worden wäre, nicht mehr an der Börse zugelassen worden:


      Die Einführung einer zweiten WKN für einen Teil der Aktien hätte dazu geführt, dass die mit der neuen WKN versehenen Aktien an den Börsen ohne Durchführung eines weiteren Zulassungsverfahrens nicht mehr handelbar gewesen sind.


      Einen Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel hätte gem. § 30 BörsG nur die D als Emittentin stellen können. Ein Weisungsrecht der Beklagten habe nicht bestanden.


      Eine Zulassung wäre mangels hinreichender Marktverfügbarkeit gem. § 9 BörsZulVO i.V.m. § 38 Abs. 1 Nr. 2 BörsG nicht erfolgt bzw. der Handel wäre eingestellt worden.


      Grund hierfür sei zum einen, dass die Beklagte im Jahr 2000 lediglich 0,09% der D-Aktien verkauft hat. Ein ordnungsgemäßer Börsenhandel, insbesondere eine ordnungsgemäße, den in § 24 BörsG normierten Gebot der Kurswahrheit entsprechende Preisbildung, wäre mit diesem minimalen Volumen gar nicht möglich gewesen. Aus diesem Grunde wäre die Notierung der gesondert zu kennzeichnenden Aktien, selbst wenn eine neue WKN vergeben worden wäre, gem. § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BörsG unmittelbar eingestellt worden. Das umso mehr auch deshalb, weil dem Publikum eine zutreffende Information über die Ausstattung der gesondert gekennzeichneten D-Aktien und der Unterschiede zu den D-Aktien mit der ursprünglichen WKN mangels eines entsprechenden Prospektes nicht möglich gewesen wäre.


      Zum anderen hat sie im Jahr 2000 nicht geplant, wie für die Börsenzulassung gemäß §§ 36 Abs. 3 Nr. 1, 38 BörsG erforderlich, eine Streuung von mindestens 25% des Nennbetrages der von ihr gehaltenen Aktien der D umzusetzen. Dies ergibt sich bereits aus dem Umfang der Aktienverkäufe bis zum 19.06.2002 von nur ca. 7,4% der D-Aktien.


      Unter Verweis auf die sog. Macrotron-Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1032,1034) sei die Börsenfähigkeit ihrer Aktien jedoch grundgesetzlich geschützter Bestandteil ihres Eigentumsrechts.


      Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.


      Der Senat hat Beweis erhoben durch Einholung einer schriftlichen amtlichen Auskunft der Deutsche Börse AG in Frankfurt am Main als Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse sowie Vernehmung des Zeugen O. Hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die schriftliche Auskunft der Deutsche Börse AG vom 26.02.2004 (Bl. 439 u. 448 f. Bd. II d.A.) und das Terminsprotokoll vom 17.11.2004 (Bl. 653 Bd. III i.V.m. Bl. 450 f. Bd. II d.A.) verwiesen.








      II.


      Die zulässige Berufung ist begründet.


      Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 5 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 06.04.1993 zwischen der Beklagten und der V GmbH ein Zahlungsanspruch in der geltend gemachten Höhe Zug-um-Zug gegen Übereignung von 11.025 Stückaktien der D zu.


      Unstreitig hat sich die V GmbH, die in die Beklagte verschmolzen worden ist, in dem Unternehmensvertrag unter § 5 Abs. 1 verpflichtet, „auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der D AG dessen Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 1.400,-- DM je Aktie im Nennwert von 50,00 DM zu erwerben“. Nach Umstellung des Grundkapitals und nach der Einführung des Euro beläuft sich der Abfindungsanspruch der Höhe nach ebenfalls unstreitig auf 26,51 € je Stückaktie.


      Schuldnerin des Abfindungsanspruchs ist aufgrund der Verschmelzung der V GmbH die Beklagte als Rechtsnachfolgerin, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG.


      Nach den nicht angefochtenen Feststellungen des Landgerichts ist der Kläger Inhaber von 11.025 Stückaktien der D.


      Die Frist des § 5 Abs. 2 des Unternehmensvertrages ist nicht abgelaufen. Unstreitig ist vor Beendigung des Unternehmensvertrages über die Höhe der Abfindung ein sog. Spruchstellenverfahren eingeleitet worden, das noch nicht beendet ist. Gemäß § 305 Abs. 4 S. 2 AktG endet damit vor Ablauf einer Frist von 2 Monaten nach Beendigung dieses Verfahrens das Recht der Abfindung nicht. Sie besteht unverändert auch zu Gunsten der Aktionäre, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, fort (vgl. BGH NJW 1997, 2242,2243; BVerfG NJW 1999, 1701).


      Nach ganz herrschender Meinung in der Literatur, der sich der Senat anschließt, ist der Abfindungsanspruch verkehrsfähig, geht also mit der Veräußerung der Aktie an den Erwerber über, sofern auch der Erwerber zum Kreis der außenstehenden Aktionäre gehört (vgl. Bilda in Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305 Rn. 14; Würdinger in Großkommentar Aktiengesetz, 3. Aufl., § 305 Anm. 2; Geßler in Geßler / Hefermehl / Eckardt / Kropff, Aktiengesetz, § 305 Rn. 15; Krieger in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 2. Aufl., § 305 Rn. 90).


      Der Kläger zu 3. ist vorbehaltlich der möglichen Auswirkung, dass der Unternehmensvertrag nicht mehr zum Zeitpunkt des Aktienerwerbes bestand, außenstehender Aktionär, da er unstreitig nicht der Beklagten als anderer Vertragsteil zuzurechnen ist.


      Für das Vorliegen des Anspruchs ist ohne Belang, ob der Kläger die Aktien erst nach Beendigung des Unternehmensvertrages erworben hat.


      Die Verkehrsfähigkeit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Geltendmachung des Abfindungsverlangens (vgl. Bilda in Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305 Rn. 14; Emmerich in Emmerich / Habersack, Aktien- und GmbH- Konzernrecht, 3. Aufl., § 305 Rn. 20; Geßler in Geßler / Hefermehl / Eckardt / Kropff, Aktiengesetz, § 305 Rn. 15; Krieger in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 2. Aufl., § 305 Rn. 90), somit ungeachtet dessen, dass der Kläger die Aktien nach den Feststellungen des Landgerichts erst nach Beendigung des Unternehmensvertrages erworben hat.


      Dies folgt zum einen aus dem Charakter der Aktie als echtem Wertpapier, das die aus der Mitgliedschaft resultierenden Vermögenswerte ihres Inhabers und damit auch den Abfindungsanspruch, sofern nicht in der Person des Erwerbers Gründe vorliegen, die zum Untergang des Anspruchs führen, verkörpert.


      Dieses, der Dogmatik des Wertpapierrechts folgende Ergebnis, wird bestätigt durch die erforderliche verfassungskonforme Auslegung von § 305 Abs. 1 AktG.


      Die Regelungen des Unternehmensvertrages, insbesondere die Weisungsabhängigkeit der abhängigen Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1 und die Gewinnabführungspflicht dieser an den anderen Vertragsteil nach § 2 Abs. 1 stellen einen Eingriff in das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Anteilsrecht des Aktionärs dar, der nur unter der Voraussetzung zulässig ist, dass die berechtigten Interessen der außenstehenden Aktionäre gewahrt werden. Hierzu gehört, dass sie für den Verlust ihrer Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667,1668 f.; 1999, 1699,1700), insbesondere die Möglichkeit erhalten, gegen eine angemessene Abfindung aus der abhängigen Gesellschaft auszuscheiden (vgl. BVerfG NJW 1999; 1701,1702).


      Vor diesem Hintergrund besteht der Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre auch bei Beendigung des Unternehmensvertrages bis zum Abschluss des Spruchstellenverfahrens, dessen rechtskräftige Entscheidung nach §§ 306 Abs. 2 AktG a.F., 99 Abs. 5 S. 2 AktG für und gegen alle außenstehende Aktionäre gilt, unabhängig davon, ob sie an diesem Verfahren teilnehmen. Andernfalls könnte der Schutz der Aktionäre unterlaufen werden, da der andere Vertragsteil infolge seiner Weisungsbefugnis sanktionslos in der Lage wäre, die abhängige Gesellschaft vor Abschluss des Spruchstellenverfahrens weitgehend zu entkleiden und damit nicht nur den Unternehmenswert, sondern auch den Wert des Aktionärsanteils auszuzehren (vgl. BVerfG NJW 1700; 1701; BGH NJW 1997, 2242). Kündigte in dieser Situation der andere Vertragsteil, der keinen oder einen zu niedrigen Abfindungsanspruch im Rahmen des Unternehmensvertrages vereinbart hatte, den Vertrag, würde der außenstehende Aktionär um den Wert seiner Teilhaberschaft und um eine den Wert seiner Aktie voll ausgleichende Abfindung gebracht werden.


      Diese aus dem grundrechtlich geschützten Eigentumsrecht abgeleitete wirtschaftliche Betrachtungsweise bedingt auch die Verkehrsfähigkeit des Abfindungsanspruchs, also seine Übertragung mit Veräußerung der Aktie. In den Fällen, in denen der Abfindungsanspruch zu niedrig oder erst gar nicht festgesetzt worden ist, kann der außenstehende Aktionär zur Verwirklichung seines Anteilswertes nicht auf die Beendigung des nicht selten mehrjährigen Spruchstellenverfahrens verwiesen werden (z.B. 12 Jahre im Verfahren LG München I, DB 1997, 2013). Der Anspruch auf eine volle wirtschaftliche Entschädigung beinhaltet vielmehr auch die Beibehaltung der Verkehrsfähigkeit des tatsächlichen Anteilswertes, also der jederzeitigen Möglichkeit, diesen ungeschmälert durch die Beeinträchtigungen des Unternehmensvertrages durch Verkauf in Barvermögen umzusetzen (vgl. zur Schutzwürdigkeit des Interesses der Aktionäre an einer Deinvestitionsmöglichkeit: BGH NJW 2003, 1032,1034).


      Dieses Interesse entfällt auch nicht dadurch, dass dem außenstehenden Aktionär, der vor Beendigung des Spruchstellenverfahrens seine Aktien zur Abfindung andient, bei Abschluss des Verfahrens mit dem Ergebnis eines höheren Abfindungsbetrages nach wohl herrschender Meinung ein entsprechender Abfindungsergänzungsanspruch zusteht (vgl. Hüffer, a.a.O., § 305, Rn. 32 m.w.N). Dem Erfordernis, bei Unternehmensverträgen für den Verlust seiner Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt zu werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667,1668 f.; 1999, 1699,1700), wird nur gerecht, dass der außenstehende Aktionär jederzeit die konkrete Investition vollständig beenden und durch eine andere, wie z.B. den Kauf von Aktien einer Gesellschaft, in der seine Mitgliedschaftsrechte nicht beschränkt sind, ersetzen kann. Durch das Zuwarten auf den Abfindungsergänzungsanspruch wäre er jedoch auf unabsehbare Zeit zumindest zum Teil daran gehindert, seine Vermögensanlage auszutauschen, da ihm der Betrag des Ergänzungsanspruchs nicht für eine zeitnahe Investition zur Verfügung stünde. Die hierzu erforderliche vollständige Liquidität könnte ihm nur die Veräußerung zu einem marktgerechten Preis verschaffen.


      Deutlich wird dies insbesondere in den Fällen, in denen der Unternehmensvertrag schon gar keine Abfindung vorsieht. Hier wäre ohne fortdauernde Verkehrsfähigkeit des Abfindungsanspruchs ein Ausscheiden aus der abhängigen Gesellschaft nicht nur gegen eine angemessene, sondern gegen jegliche Abfindung erst nach Beendigung des Spruchstellenverfahrens möglich.


      Dem steht nicht entgegen, dass Aktien mit Abfindungsrecht zum Gegenstand besonderer Spekulationsgeschäfte werden können. Zum einen ist die Spekulation mit einem höheren Abfindungsanspruch als Ergebnis des Spruchstellenverfahrens in einem freien Markt nicht illegitim. Zum anderen ist das Wahlrecht des außenstehenden Aktionärs zwischen Ausgleichsanspruch, Abfindung und Veräußerung über die Börse notwendig, um das Vermögensinteresse des außenstehenden Aktionärs lückenlos zu gewährleisten. Der aus diesem Wahlrecht resultierende Vorteil, mit einer Aktie mit garantiertem Mindesterlös Handel treiben zu können, ist als unabdingbare Nebenfolge, die das herrschende Unternehmen nicht zusätzlich belastet, hinzunehmen.


      Aufgrund der mangelnden Voraussehbarkeit, ob und in welchem Maße ein Spruchstellenverfahren erfolgreich sein wird, in welcher Höhe der Abfindungsanspruch letztendlich wirksam sein wird, hat die Entscheidung des außenstehenden Aktionärs, seine Aktien nicht dem herrschenden Unternehmen zum Abfindungsbetrag anzudienen, sondern diese zu einem Börsenkurs, der dem vertraglichen Abfindungsbetrag übersteigt, zu verkaufen, keinen Einfluss auf seine Schutzwürdigkeit i.S.d. § 305 AktG. In diesem Fall entscheidet er sich für die Verwertung zu dem derzeit feststehenden höchsten Wert, obwohl dieser u.U. nicht den tatsächlichen Vermögenswert seiner Teilhaberrechte erreicht. Der Börsenwert wird jedoch - bei entsprechender Markttransparenz auch über die Verkehrsfähigkeit des Abfindungsanspruchs - zumindest nicht unwesentlich auch durch die Einschätzung der Marktteilnehmer vom tatsächlichen Wert der Aktie und damit von dem erwarteten Ergebnis des Spruchstellenverfahrens beeinflusst. Ohne die Verkehrsfähigkeit des Abfindungsanspruchs würde dieser werterhöhende Faktor, der für die Ermittlung des Wertes der Aktie unabdingbar ist, entfallen, was sich auf den Kurs der Aktie negativ auswirken würde.


      Die Regelung des § 305 AktG dient zwar dem Schutz des außenstehenden Aktionärs, der im Zeitpunkt des Unternehmensvertrages Teilhaber der abhängigen Gesellschaft ist. Auf das Abfindungsrecht kann sich jedoch auch sein Vertragspartner berufen, der von ihm abfindungsberechtigte Aktien erwirbt, da andernfalls die Verwertungsmöglichkeit des originären außenstehenden Aktionärs unzulässig eingeschränkt würde.


      Die Ansicht, der Abfindungsanspruch sei nach Beendigung des Unternehmensvertrages nicht mehr im Wege der Einzelrechtsnachfolge übertragbar, weil zu diesem Zeitpunkt der Erwerber nicht mehr außenstehender Aktionär sein könne; diese Stellung könne nur während eines Unternehmensvertrages erlangt werden, da es außerhalb seiner Wirksamkeit nicht die Funktion des außenstehenden Aktionärs gäbe (vgl. Altmeppen in Festschrift Ulmer, S. 3, 112 f., die er in seinem Rechtsgutachten vom 26.04.2004 zu vorliegendem Verfahren nicht aufrecht erhalten hat) stützt sich allein auf einen formalen Gesichtspunkt. Sie berücksichtigt indes weder den Charakter der Aktie als Wertpapier, noch den auf Art. 14 GG beruhenden Schutzzweck der Vorschrift des § 305 AktG.


      Dem Kläger zu 3. kann nicht entgegengehalten werden, er könne nicht beweisen, dass er seine Aktien von außenstehenden Aktionären erworben habe. Durch die von der Beklagten verursachten Aufhebung der Fungbilität der unter der Bezeichnung mit dem Firmennamen der D und der entsprechenden WKN an der Börse gehandelten Aktien, muss die Beklagte den Kläger zu 3. vielmehr so behandeln, als habe er seine Aktien von außenstehenden Aktionären erworben.


      Grundsätzlich trifft den Aktionär die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen seines Abfindungsanspruchs. Dieser Beweis ist ihm durch das Verhalten der Beklagten unmöglich gemacht worden, indem diese nach den nicht angefochtenen Feststellungen des Landgerichts im Rahmen der Abfindung erworbene Aktien, mithin solche ohne Abfindungsrecht, wieder über die Börse ohne gesonderte Kennzeichnung verkauft und mit den Aktien mit Abfindungsrecht vermengt hat. Hierdurch ist der Marktteilnehmer objektiv getäuscht worden, da er beim Erwerb von Aktien der D darauf vertrauen mußte, dass unter der gleichen Bezeichnung und gleicher WKN Aktien mit den gleichen Rechten verkauft werden, und zwar - da eine Übernahme aller Aktien durch den anderen Vertragsteil nicht erfolgt ist - solche mit dem ursprünglichen Charakter, also der von außenstehenden Aktionären. Dieses Verhalten ist objektiv missbilligenswert, da die Beklagte hierdurch den Grundsatz der Fungibilität der unter einer WKN an der Börse gehandelten Aktien, die nach § 30 BörsG Zulassungsvoraussetzung ist, verletzt hat. Für den Handel am amtlichen Markt muss garantiert sein, dass jedes einzelne Wertpapier einer durch die jeweilige WKN bzw. ISIN gekennzeichneten Gattung die gleichen Rechte verkörpert (vgl. Heidelbach in Schwark, Kapitalmarktrechts-Kommentar, § 30 BörsG Rn. 8). Die unterlassene Aufklärung der Marktteilnehmer durch die Beklagte führt nach § 286 ZPO zu einer Umkehr zumindest der Beweislast entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verletzung von vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. BGH NJW 1990, 1659,1661; 1992, 228,231). Hierbei hat die Beklagte als Verletzerin der Aufklärungspflicht sowohl zu beweisen, dass die von dem Kläger zu 3. erworbenen Aktien nicht von einem außenstehenden Aktionär stammen sowie, sollte dies bewiesen sein, der Kläger zu 3. die Aktien auch erworben hätte, hätte er Kenntnis gehabt, dass diese zuvor von der Beklagten erworben worden waren und somit kein Abfindungsrecht verbriefen.


      Die Verletzung der Aufklärung der Marktteilnehmer ist der Beklagten subjektiv vorwerfbar. Sie hat nach eigenen Angaben nach Beendigung des Unternehmensvertrages 99% der Aktien der abhängigen Gesellschaft in den eigenen Händen gehabt und hat somit gewußt, dass 1% der Aktien noch von außenstehenden Aktionären gehalten werden, diese also auch nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beendigung des Unternehmensvertrages am 17.03.2000 bereits gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung mit einem Abfindungsanspruch bis zur Beendigung des Spruchstellenverfahrens versehen sind. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bereits ganz herrschenden Meinung in der Literatur, die die Verkehrsfähigkeit des Abfindungsanspruches ohne Einschränkungen, also auch nicht auflösend bedingt durch die Beendigung des Unternehmensvertrages bejaht hat (vgl. Bilda in Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305 Rn. 14; Emmerich in Emmerich / Habersack, Aktien- und GmbH- Konzernrecht, 3. Aufl., § 305 Rn. 20; Geßler in Geßler / Hefermehl / Eckardt / Kropff, Aktiengesetz, § 305 Rn. 15; Krieger in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 2. Aufl., § 305 Rn. 90, a.A. lediglich Altmeppen in FS Ulmer, S. 3, 12 f.), hat sie - zumal aufgrund der unstreitigen Kursentwicklung der Aktie bis zu einem Vielfachen des Abfindungsanspruches - auch davon ausgehen müssen, dass abfindungsberechtigte Aktien an der Börse gehandelt werden. Sie hätte daher zur Vermeidung der Vermischung von Aktien mit verschiedenen Rechten Maßnahmen zur Kennzeichnung der von ihr als nicht außenstehender Aktionärin gehaltenen Aktien herbeiführen müssen.


      Eine solche Kennzeichnung ist der Beklagten nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme zumindest durch Verleihung einer gesonderten WKN möglich und zumutbar gewesen.


      Die Vergabe der WKN erfolgt nach der amtlichen Auskunft der Deutsche Börse AG , die als Träger der Frankfurter Wertpapierbörse auch für die Zulassung von Wertpapieren an der Börse als öffentlich-rechtliche Aufgabe zuständig ist und an der alle anderen deutschen Börsenträger als Gesellschafter beteiligt sind (vgl. Schwark, Börsengesetz, 2. Aufl., § 1 Rn. 15, 27) sowie nach der glaubhaften Aussage des Zeugen O durch den Verlag Wertpapiermitteilungen (WM). Aus den Angaben des Zeugen O als dem in der WM für die Vergabe von WKN in leitender



      Funktion zuständigen Mitarbeiter folgt zudem, dass

      - für die Aktien derselben Aktiengesellschaft unterschiedliche WKN vergeben werden können, wobei hierfür entscheidendes Kriterium die Fungibilität der Aktien ist,

      - für Aktien mit unterschiedlichen Rechten unterschiedliche WKN zur Verfügung gestellt werden, u.U. auch nur für einen begrenzten Zeitraum,

      - auch für den vorliegenden Fall eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen zwei Aktiengesellschaften eine separate WKN zur Verfügung gestellt werden kann, sofern es Aktien mit unterschiedlichen Rechten gibt,

      - die Antragsbefugnis für die Vergabe von WKN nicht auf die Aktiengesellschaft, die die Aktien ausgegeben hat, beschränkt ist, sondern auch die Beklagte für die von ihr gehaltenen Aktien der D eine WKN hätte beantragen können.




      Hierbei ist unerheblich, ob die WM auf einen entsprechenden Antrag der Beklagten mangels vorangegangenen vergleichbaren Antrags, eine weitere WKN zunächst nicht erteilt hätte. Entscheidend ist allein, dass bei Darlegung der verschiedenen Rechte, mit denen die Aktien der außenstehenden Aktionäre sowie des anderen Vertragsteils versehen sind, wodurch die Fungibilität bei einem Verkauf über die Börse nicht gewahrt werden kann, eine gesonderte WKN auf der Grundlage der abstrakten Vergabegrundsätze erteilt worden wäre. Schließlich stellt die WKN nach der Aussage des Zeugen O ausschließlich ein technisches Hilfsmittel dar, welches die Abwicklung von Wertpapier-Geschäften unterstützen soll und demzufolge in enger Abstimmung mit den Anforderungen der Praxis erfolgt.


      Zudem hätte die Beklagte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Unterscheidbarkeit herbeiführen können, indem sie selbst eine Nummer für die nicht abfindungsberechtigten Aktien vergeben hätte.


      Ein Monopol für die Vergabe von WKN besteht weder für die WM, noch für einen Dritten. Für die Vergabe der WKN gibt es keine gesetzlichen Grundlagen, lediglich unter § 15 Abs. 1 Nr. 14 BörsZulV ist in einer Rechtsvorschrift die WKN erwähnt. Nach der Aussage des Zeugen O besteht lediglich ein historisch entwickeltes Mandat der deutschen Kreditwirtschaft, durch das die WM beauftragt worden ist, maßgebliche Stelle für die Vergabe von WKN zu sein. Der Begriff „maßgebliche Stelle“ schließt Dritte nicht aus. Hierfür spricht auch die eingeholte amtliche Auskunft der Deutsche Börse AG, nach der die Vergabe lediglich grundsätzlich durch die WM erfolgt. Die Verwendung des Begriffs grundsätzlich macht deutlich, dass zwar in der Praxis WM WKN vergibt, Dritte hiervon jedoch nicht ausgeschlossen sind und somit von einer deutschen Börse eine - entsprechend gekennzeichnete - WKN Dritter ebenfalls im Rahmen von § 15 BörsZulV anerkannt werden würde.


      Auch aus rechtlichen Gründen besteht kein Monopol der WM mit einer Prüfungsbefugnis und somit einem Zurückweisungsrecht von Anträgen auf Vergabe von WKN. Die Vergabe der WKN ist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 14 BörsZulV Voraussetzung der Börsenzulassung und somit Teil des Börsenzulassungsverfahrens, das im übrigen die Börsen ausüben und das nach herrschender Auffassung öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. Schwark, Börsengesetz, 2. Aufl., § 1 Rn. 15 f.). Eine Befugnis der WM, einen Antrag auf Vergabe einer eigenen WKN für bestimmte Aktien abzulehnen, besteht mangels gesetzlicher Grundlage nicht. Für die Ausübung hoheitlicher Gewalt fehlt der WM die erforderliche gesetzliche Ermächtigung. Bei einer ablehnenden hoheitlichen Entscheidung wäre bereits nach Art. 2 Abs. 1 GG als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit eine ermächtigende Rechtsvorschrift erforderlich. Nach der Aussage des Zeugen O liegt auch kein, möglicherweise eine entsprechende gesetzliche Grundlage lieferndes, vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht vor, da der - zivilrechtlich einzuordnende - Auftrag, die Arbeiten für das Wertpapier-Nummerierungs-Buch fortzuführen, erst im Jahr 1951 erfolgt ist und die entsprechende Übung einer unter Umständen alleinigen Zuständigkeit der WM hierzu sich erst anschließend hat entwickeln können. Somit sind die deutschen Börsen verpflichtet, auch von anderen Personen als der WM vergebene WKN anzunehmen, sofern nur die Unterscheidbarkeit der verschiedenen WKN und die Austauschbarkeit der Wertpapiere als rein technische Voraussetzungen gewahrt sind.


      Die Zumutbarkeit einer Obliegenheit zu gesonderter Kennzeichnung ihrer Aktien wird durch den unbestrittenen konkreten Vortrag der Beklagten zu ihrer Schlussfolgerung, sie hätte für ihre mit einer eigenen WKN versehenen Aktien keine Börsenzulassung bekommen, nicht erschüttert, auch unterstellt, das Zulassungsverfahren sei ohne Vereinfachungen in vollem Umfang durchzuführen gewesen.


      Voraussetzung für die Zulassung von Aktien ist gem. § 9 Abs. 1 BörsZulV eine ausreichende Streuung der Aktien. Zudem kann nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 BörsG die amtliche Notierung zugelassener Wertpapiere eingestellt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel für die Wertpapiere nicht mehr gewährleistet erscheint. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Umsätze so gering sind, dass sich kein feststellbarer Marktwert herausbildet (vgl. LG Hamburg WM 1989, 336,337).


      Das aus Art. 14 GG abgeleitete Eigentumsrecht an Aktien könnte zwar grundsätzlich auch deren Verkehrsfähigkeit an der Börse umfassen, dies jedoch nur unter dem Vorbehalt des Vorliegens der börsenrechtlichen Voraussetzungen. Beabsichtigt der andere Vertragsteil eine Verwertung der im Rahmen eines Unternehmensvertrages erworbenen Aktien, die nahezu das gesamte Grundkapital umfassen, nach Beendigung des Vertrages, genießt seine Erwartung an Bestandsschutz für die vor dem Vertrag erlangte Börsenzulassung der Aktien keinen Schutz, sofern er eine Verwertung anstrebt, für die keine Börsenzulassung erteilt werden würde. Der Schutz der Verkehrsfähigkeit der Aktien an der Börse ist allenfalls in dem Umfang gewährleistet, in dem auch die Voraussetzungen einer Börsenzulassung fortdauern.


      Im übrigen liegt auch kein schlüssiger Vortrag vor, aus dem sich ergibt, die Beklagte hätte keine Börsenzulassung für ihre Aktien erhalten.


      Die Beklagte wäre nicht gehalten gewesen, ausschließlich den Promille-Anteil der Aktien am Grundkapital, die sie im Jahr 2000 verkauft hat, zum Gegenstand der Börsenzulassung zu machen. Ihr wäre insbesondere möglich gewesen, für alle von ihr erworbenen Aktien ohne Abfindungsanspruch eine Börsenzulassung zu beantragen. Die Klägerin hat nach Abschluss des Unternehmensvertrages unstreitig nahezu alle Aktien der D erworben und hat schließlich über zumindest 99% des Grundkapitals verfügt. Die Aktien der D hatten die Börsenzulassung erhalten. Es ist daher kein Gesichtspunkt ersichtlich, warum für die Aktien der D ohne Abfindungsanspruch, die 99% des Grundkapitals der D ausmachen, mangels hinreichender Marktfähigkeit keine Börsenzulassung hätte erteilt werden sollen.


      Dies wäre nicht anders, würden nur die verkauften Aktien betrachtet werden. Hierzu trägt die Beklagte unvollständig vor. Ausweislich ihres eigenen Vortrages, insbesondere ihrer Anlagen hierzu, hat sie im Jahr 2000 zwar nur insgesamt 38.209 Aktien verkauft, in den Jahren 2001 und 2002 allerdings 130.000 und 420.435 Stück Aktien über die Börse veräußert, somit in diesen 3 Jahren insgesamt 588.644 Stück. Anschließend hat es weitere Verkäufe gegeben, da die Beklagte vorträgt, 3,5 Mio. Aktien seien im Streubesitz, 4,7 Mio Aktien halte der J e.V. Bei einem unstreitigen Kurswert von 30 € zum Kündigungszeitpunkt des Unternehmensvertrages am 31.12.1999 (der sich bis 97 € im Laufe des Jahres 2002 erhöht hat), bedeutet dies zu diesem Zeitpunkt einen Aktienwert von 246.000.000 € für die in den Jahren 2000 bis 2002 verkauften Aktien. Ein Vortrag, dass dieses Aktienvolumen keine ausreichende Marktverfügbarkeit dargestellt hätte, liegt indes nicht vor.


      Die Beklagte könnte sich auch nicht darauf berufen, sie habe ihre Aktien nicht in dem für eine Zulassung erforderlichen Umfange im Sinne von § 9 BörsZulV streuen wollen. Ihr hat es frei gestanden, den Umfang der zuzulassenden Aktien und damit die nach § 9 BörsZulV erforderliche Anzahl an zu streuenden Aktien zu bestimmen. Da sich mittlerweile nach Veräußerung von Aktien im Umfang von 7,4% des Grundkapitals (von 99 % auf 92,6 % verringert) 3,5 Mio. Aktien im Streubesitz und 4,7 Mio. Aktien von der J e.V. gehalten werden, befinden sich, auch unterstellt, die nicht zur Abfindung gereichten Aktien, die 1% ausmachen, seien allesamt im Streubesitz, mehr als ¼ der verkauften Aktien, für die lediglich eine Börsenzulassung hätte beantragt werden müssen, im Streubesitz. In diesem Rahmen wäre eine Zulassung nach den obigen Ausführungen auch nicht an einer zu geringen Marktverfügbarkeit gescheitert.


      Unerheblich ist auch die Ausführung der Beklagten, mangels Prospektes habe die Beklagte (oder die Emittentin) das Publikum keine zutreffenden Informationen über die Ausstattung der gesondert gekennzeichneten D-Aktien und die Unterschiede zu den D-Aktien mit der ursprünglichen WKN geben können. Der Beklagten ist zuzumuten gewesen, sofern keine Befreiung von der Prospektpflicht eingetreten wäre, einen solchen Prospekt für die D zu erstellen. Da die Aktie bereits zugelassen worden war und nur hinsichtlich des Abfindungsanspruches Unterschiede bestanden haben, ist dies mit keinem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden gewesen. Dies hat die Beklagte zumindest nicht behauptet.


      Nicht erheblich ist weiterhin, dass die Beklagte keinen Antrag auf Börsenzulassung hat stellen können, dieser nach § 30 Abs. 2 BörsG ausschließlich dem Emittenten vorbehalten ist, wobei auch die Muttergesellschaft der emittierenden Gesellschaft nicht Emittentin ist (vgl. Hopt ZHR 159 (1995), 135,151).


      Zumindest während der Laufzeit des Unternehmensvertrages ist ein solcher Zulassungsantrag vom Weisungsrecht der Beklagten gemäß § 308 Abs. 2 S. 1 AktG umfasst gewesen. Es handelt sich hierbei um einen Gegenstand der Leitungsbefugnis des Vorstandes gemäß § 76 Abs. 1 AktG. Die Vergabe einer gesonderten WKN und Zulassung der nicht mehr abfindungsberechtigten Aktien am Börsenhandel berührt weder die Befugnisse der Hauptversammlung gem. § 119 Abs. 1 AktG, noch die des Aufsichtsrates gem. §§ 111 ff. AktG, wobei dessen fehlende Zustimmung nach § 308 Abs. 3 S. 2 AktG übergangen werden könnte. Hierdurch wird weder eine Änderung des Grundkapitals bewirkt, noch eine sonstige Änderung der Struktur der Gesellschaft. Vielmehr wird dem Unternehmensvertrag für die Zeit nach dessen Beendigung börsenrechtlich Rechnung getragen, indem verhindert wird, dass Aktien mit verschiedenen Rechten über die Börse nicht unterscheidbar gehandelt werden. Andernfalls würde eine der für die Zulassung der Aktie zum Börsenhandel erforderlichen Voraussetzungen entfallen, da – wie bereits oben erläutert - nach § 30 BörsG für den Handel am amtlichen Markt garantiert sein muss, dass jedes einzelne Wertpapier einer durch die jeweilige WKN bzw. ISIN gekennzeichneten Gattung die gleichen Rechte verkörpert (vgl. Heidelbach in Schwark, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 3. Aufl., 2004, § 30 BörsG Rn. 11).


      Der Beklagten ist zuzumuten gewesen, ihr Weisungsrecht in diesem Sinne während der Geltung des Unternehmensvertrages auszuüben, da sie mit dessen Kündigung davon hat ausgehen müssen, dass sie eigene Aktien wieder verkaufen wird. Damit kann dahingestellt bleiben, ob ihr nicht auch als Aktionärin mit 99 % des Grundkapitals rechtlich möglich gewesen wäre, nach Beendigung des Unternehmensvertrages diesen Zulassungsantrag an der Börse durch den Vorstand der D durchzusetzen, u.a. unter dem Gesichtspunkt eines nachvertraglichen Anspruchs.


      Aus den vorangegangenen Erläuterungen folgt zudem, dass dahingestellt bleiben kann, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner sog. Macroton-Entscheidung (BGH NJW 2003, 1032,1034), die zugunsten von Minderheitsaktionären nach Abschluss eines Unternehmensvertrages getroffen worden ist, auch zugunsten des anderen Vertragsteils im Sinne eines Anspruchs auf Verkehrsfähigkeit seiner Aktien an der Börse übertragen werden kann.


      Darüber hinaus ist der Beklagten nach ihrem Vortrag im Termin vom 17.11.2004 aufgrund besonderen Sachverstandes möglich, anhand der Kaufabrechnung des Klägers zu 3. zu ermitteln, ob er von einem außenstehenden Aktionär die Aktien erworben hat. Damit ist ihr, sollte ihr die gesonderte Kennzeichnung der eigenen Aktien entgegen der obigen Ausführungen entweder nicht möglich oder diese mit unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Rechte verbunden sein, ersatzweise zumindest zuzumuten, diese Ermittlungen durchzuführen. Dies hat die Beklagte unterlasen, obwohl es ihr möglich gewesen wäre. Insbesondere hat sie versäumt, den Kläger zu 3. mit einem förmlichen Antrag nach §§ 421, 424, 425 ZPO entweder zur Vorlage der hierzu erforderlichen Unterlagen zu zwingen oder den Vorteil der Beweisregel des § 427 S. 2 ZPO zu erstreiten.


      Der Abfindungsanspruch besteht auch in der geltend gemachten Höhe.


      Insbesondere ist der Verlust des Börsenwertes, den die Aktie zwischen der Beendigung des Unternehmensvertrages und dem Angebot auf Abfindung durch den Kläger zu 3. erlitten hat, nicht auf den Abfindungsbetrag anzurechnen, da dies dem Schutzzweck des § 305 und Sinn und Zweck des Spruchstellenverfahrens widerspräche. Andernfalls wäre der andere Vertragspartner nicht daran gehindert, durch sein Weisungsrecht das Vermögen der abhängigen Gesellschaft auszuzehren, da dies grundsätzlich auch eine Verringerung des Börsenwertes der abhängigen Gesellschaft zur Folge hätte. Diese Folge kann, muss sich jedoch aufgrund der grundsätzlich fehlenden Transparenz des Inhalts der getroffenen Weisungen des herrschenden Unternehmens nicht sofort auf den Börsenkurs auswirken; insbesondere ist denkbar, dass diese Folge auch erst nach Beendigung des Unternehmensvertrages eintritt. Das Risiko der Kursentwicklung während des Spruchstellenverfahrens trägt daher der andere Vertragsteil (a.A. Altmeppen in Festschrift Ulmer, S. 3, 10,15ff.)


      Der Abfindungsanspruch ist gemäß § 305 Abs. 3 S. 3 AktG mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt jedoch erst mit Beendigung des Unternehmensvertrages am 01.01.2000, da auf die Aktie unstreitig zuvor Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG geleistet wurden (so auch Nirk in Nirk / Reuter / Bächle, Handbuch der Aktiengesellschaft, 3. Aufl. Stand 10/03, Rn. 2412; zum Meinungsstand vgl. Hüffer, Aktiengesetz, 5. Aufl., § 305 Rn. 26a). Nach § 305 Abs. 3 S. 3 AktG, dem zufolge der Abzinsungsbetrag vom Tage der Wirksamkeit des Unternehmensvertrages an zu verzinsen ist, wird der Aktionär so gestellt, als habe er von Anfang an die Abfindung gewählt. Bei dem Aktionär, der erst nachträglich die Verzinsung wählt und zwischenzeitlich Ausgleichszahlungen erhält, würde die gleichzeitige Verzinsung des Abfindungsbetrages zu einer doppelten Entschädigung führen. Um dies zu vermeiden, erachtet der Senat die teleologische Reduktion von § 305 Abs. 3 S. 3 AktG auf die Zeiträume, zu denen keine Ausgleichszahlungen erfolgt sind, für sachgerecht. Die pauschale Verzinsung stellt nur einen Hilfsanspruch dar, wenn der tatsächliche Renditewert nicht erstattet wird (a.A. LG München I, DB 1997, 2013, das die Ausgleichszahlungen vom Zinsanspruch, berechnet über die gesamte Laufzeit, abzieht).


      Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §§ 92, 100 ZPO.


      Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 10, 711 S. 1 ZPO.


      Die Revision ist zuzulassen, da die zu entscheidenden Rechtsfragen der Verkehrsfähigkeit des Abfindungsanspruches i.S.d. § 305 Abs. 1 AktG, der Beweislastverteilung bei Vermengung von abfindungsberechtigten Aktien mit nicht abfindungsberechtigten durch Veräußerung von Aktien durch den anderen Vertragsteil nach Beendigung des Unternehmensvertrages sowie die Lösung zur Vermeidung der Kumulation von Ausgleichsansprüchen i.S.d. § 304 Abs. 1 AktG und Verzinsungspflicht gemäß § 305 Abs. 3 S. 3 AktG von grundsätzlicher Bedeutung sind, § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:20:34
      Beitrag Nr. 65 ()
      Nexus scheint auch langsam ins Laufen zu kommen:




      Und über Medigene brauchen wir wohl nicht mehr reden:




      Trotzdem steht und fällt die Bewertung mit dem Anspringen der Neuemissionen. Vorher kann man die Werte einzelner Beteiligungen nur schätzen...


      Euer Wächter
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:41:57
      Beitrag Nr. 66 ()
      RE: # 64

      mir scheint dieser Punkt zentral zu sein :

      Durch Unterlassung der Kennzeichnung habe die Beklagte eine Obliegenheit verletzt. Dies habe zur Folge, dass der Beklagten gegenüber alle auf dem Markt befindlichen Aktien als abfindungsberechtigt gelten würden. Zumindest habe nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung die Beklagte die Beweislast dafür zu tragen, dass der Kläger zu 3. seine Aktien nicht von einem außenstehenden Aktionär erworben habe.

      Meiner Ansicht nach muß der BGH die
      a) Verkehrsfähigkeit des Abfindungsanspruches
      b) Beweislastverteilung

      regeln.

      Wenn Jenoptik hier verlieren sollte wirds ja echt teuer.

      Hat jemand Kenntnis wann die Sache verhandelt wird ?

      SOM
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:45:53
      Beitrag Nr. 67 ()
      @ Wächter Matrix ... zu den positiven Aussichten zunehmender IPO-Aktivitäten der Venture-Kapital Szene vgl. # 13 in meinem Thread DEWB: Zeit zum "Perlentauchen" (strong long-term buy)

      gruss
      M.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:48:58
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ich möchte gar nicht mehr dazu sagen. Lest die Seite 8 des Zulassungsprospektes der DEWB. Hier steht eindeutig, dass jeder Aktionär anpruch auf die 26,50 Euro im Falle des positiven Urteils hätte.

      Ist doch komisch, erst empfehlen alle die DEWB und große Fonds steigen aus. Jetzt wird die DEWB zum Verkauf empfohlen wo der Kurs steigt ???? Das soll mal einer kapieren. Man sollte man die FOCUS MONKEY Redaktion anschreiben ob die überhaupt eine Ahnung haben was da ab geht....



      Risiken aus der Volatilität des Marktpreises
      Die Jenoptik AG ist Beklagte eines Rechtsstreites, der im Abschnitt „Allgemeine Informationen“ dargestellt
      ist. Durch die Verbreitung des Inhalts des dort dargestellten Urteils des OLG Jena vom 22.12.2004 könnte
      sich möglicherweise der Kurs der DEWB-Aktie ganz erheblich erhöhen, da nach den Entscheidungsgründen
      jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie verlangen
      könnte. Die Jenoptik AG hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt; das
      Urteil des OLG Jena ist daher nicht rechtskräftig. Sofern der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Jena
      vom 22.12.2004 aufhebt und der klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung folgt, könnte sich der
      Kurs der DEWB-Aktien wieder auf das Niveau vor der Entscheidung des OLG Jena vom 22.12.2004
      ermäßigen, sofern sonstige Einflussfaktoren auf den Kurs der DEWB-Aktien außer Acht gelassen werden.
      Die Anzahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien, Änderungen der Betriebsergebnisse der Gesellschaft und
      der Mitbewerber sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Branche, der Gesamtwirtschaft und der
      Finanzmärkte können erhebliche Kursschwankungen bei den Aktien der Gesellschaft hervorrufen. Generell
      haben Wertpapiermärkte in der Vergangenheit deutliche Kurs- und Umsatzschwankungen erfahren. Sollte
      die Gesellschaft die Kriterien für die Zulassung zum Prime Standard in Zukunft nicht mehr erfüllen und
      aufgrund dessen die Zulassung zum Prime Standard widerrufen werden oder aus anderen Gründen den
      Prime Standard verlassen, könnte sich dies ungeachtet der Betriebsergebnisse oder der Finanzlage der
      Gesellschaft nachteilig auf den Kurs der Aktie auswirken.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:54:16
      Beitrag Nr. 69 ()
      Wie schnell man bei Focus Monkey sich um 180° drehen kann zeigt diese Veröffentlichung die nicht mal ein Jahr alt ist.... Das erfahrungsgemäß Quartale auch schelchter bei der DEWB ausfallen können ist bekannt und auch eingetreten. Wenn Focus Monkey nur annähernd eine Ahnung hätte wie es um die Beteiligungen steht würden die jetzt nicht so einen Mist schreiben.

      Ich möchte wetten, wenn DEWB nach IAS bilanziert, kommt FM und empfihelt die AKtie wieder....



      29.04.2004
      DEWB eklatant unterbewertet
      FOCUS-MONEY

      Das Anlegermagazin "Focus Money" empfiehlt erneut ein Engagement in die Aktien von Deutschen Effekten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG (ISIN DE0008041005/ WKN 804100).

      Der Wagniskapitalgeber Deutsche Effekten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG (DEWB) sei nach wie vor drastisch unterbewertet. Der Börsenwert der DEWB-Aktie liege bei rund 47,4 Millionen Euro - die Beteiligungen bei weit mehr als 80 Millionen Euro. Die Aussichten auf einen Börsengang aus dem Portfolio seien weiter gut - das dürfte die Kurse erneut beflügeln.

      Vor diesem Hintergrund rät das Anlegermagazin "Focus Money" erneut zu einem Engagement in die Aktien von DEWB. Der Stoppkurs sollte bei 2,90 Euro platziert werden.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:31:26
      Beitrag Nr. 70 ()
      Alles schön und gut, die Sache hat nur zwei Haken:
      - wie entscheidet der BGH?
      - Jenoptik ist auch ohne DEWB anscheinend fast pleite. Damit erscheint es unwahrscheinlich, dass Jenoptik vorab Aktien kauft, noch, dass Jenoptik beim Verlieren des Prozesses eine Insolvenz abwenden könnte. Bei Insolvenz würden die DEWB-Aktionäre nach allen anderen kommen (nur vor den Jenoptik-Aktionären), da sicher alles werthaltige bei Jenoptik längst verpfändet sein dürfte...

      Folge: Alles sehr, sehr theoretisch. Nur wenn der Prozess gewonnen werden würde und (!) Jenoptik Geld hätte, würde es sich vielleicht lohnen... Derzeit gilt vermutlich: Jenoptik hat kein Geld - damit ist es relativ egal, wie das Urteil ausfallen wird...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:51:23
      Beitrag Nr. 71 ()
      also so pleite ist das vorzeigeunternehmen ost nun auch wieder nicht:cool:
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:55:47
      Beitrag Nr. 72 ()
      ich denke auch, dass das vorzeigeunternehmen ost nicht in die insolvenz "gegangen" wird.

      wenn das passiert, braucht sich wohl kein politiker mehr im osten sehen lassen.

      schliesslich ist jenoptik ein symbol.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:59:25
      Beitrag Nr. 73 ()
      Jenoptik könnte aber z.B. jedem Aktionär 2 Euro pro Aktie bieten oder 1 Euro pro Aktie und sagt, hey Jungs mehr is nich drinne entweder diese Kohle oder Insolvenz.

      Oder Jenoptik lässt es darauf ankommen und ist sofort pleite wenn sie das Urteil verlieren... den DEWB Aktionären bringt das zwar auch nix, aber würde an den Fundamentaldaten der DEWB trotzdem nix ändern, da die DEWB ihr eigenes operatives Geschäft hat. Das gleiche wenn die Klage abgewiesen wird

      Die wirklichen Verlierer könnten nur die Jenoptik Aktionäre sein...

      Die möglichen Gewinner nur die DEWB Aktionäre. Ich will nur darauf hinaus, dass die DEWB m.E. unterbewertet ist und ein hohes Potential hat. Dieses sowie eine mögliche Abfindung durch die Jenoptik sind doch genug Fantasie den Kurs auf ein ordentliches Niveau zu heben. Und dieses Niveau wird sichtbar wenn die DEWB nach IAS bilanziert...

      Mir geht es gar nicht um die 26,50 Euro, aber fakt ist nunmal das die DEWB Aktionäre möglicherweise etwas daraus schlagen können... ein Leckerli wie ich es gerne bezeichne. Und die Jenoptik ist im Zugzwang, hopp oder topp. Es ist nur fraglich wie Risikobereit man bei der Jenoptik diesbezüglich ist.

      Und denkt dran, ich bin fest überzeugt das wir bis Mai bereits den ersten Exit sehen werden und glaube da fest an die Oasis. Wer glaubt ich will hier puschen sollte diese Mails lesen:

      Dr. Stefan Stenzel vom 03.02.05:
      Wir sind der Ansicht, dass die getroffenen personellen und strukturellen Maßnahmen zusammen mit der vorgesehenen verstärkten Fokussierung auf Investitionen in Wachstumsunternehmen in optische Technologien nunmehr eine gute Basis dafür schaffen, dass die Gesellschaft im Jahr 2005 zur Profitabilität zurückkehren kann.

      Dr. Stefan Stenzel vom 10.12.04:
      Aus unserer Sicht ist der aktuelle Kursstand fundamental nicht gerechtfertigt. Die DEWB hat im Jahr 2004 durch die Einbringung der micom GmbH in die Nexus AG und durch den Verkauf der Assets der mbt AG an die MediGene AG, zwei sehr werthaltige Beteiligungen an börsennotierten Aktiengesellschaften erworben. Insbesondere der Aktienkurs der MediGene AG hat sich seit unserem Aktienerwerb sehr erfreulich entwickelt.

      Da der Börsenkurs - zumindest theoretisch - den Net Asset Value einer Private Equity Gesellschaft widerspiegeln sollte, ist es auch unerheblich, ob wir die OASIS bereits verkauft haben und damit Cash in unserer Bilanz ausweisen können, oder ob wir sie als Aktienbeteiligung halten. Wesentlich ist die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gesellschaft und die ist bisher durchweg positiv. Der von uns auf der letzten HV im Mai 2004 avisierte Verkaufszeitpunkt wird von uns nach wie vor für realistisch gehalten, da wir aktiv an dem Exit der OASIS arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 19:09:51
      Beitrag Nr. 74 ()
      Nachtrag:

      Frau Ahlers und Dr. Kubis haben vor der versammelten HV (2004) mitgeteilt, dass man die grüne Oase (gemeint ist Oasis) innerhalb der nächsten 12 Monate veräußern wollte. Dr. Kubis hat angefügt, dass man gehen solle (in Bezug auf Oasis Beteiligung) wenn es am schönsten ist. Dr. Stenzel hat in einer Anfrage im Dez. die Einhaltung des Exits im genannten Zeitraum bestätigt.

      Auf der Electronica 2004 in München konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Oasis SiliconSystems AG bereits im Consumer-Market Fuß fassen konnte. Die wird auch auf der HP von OASIS bestätigt. Der Marktwert könnte sich dadurch von 20 auf 40 Mio. verdoppeln (Wert der 17,5%igen Beteiligung / das aktive Geschäft der Oasis war/ist die im automotive Bereich bekannte MOST Technologie).

      Eine Garantie das dieser Exit auch wirklich bis 05/05 stattfindet gibt es natürlich nicht. Wie schon mehrfach von der DEWB erwähnt unterliegt das VC-Geschäft den Schwankungen des Marktes....
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 19:26:35
      Beitrag Nr. 75 ()
      Also ich bin mal wieder derjenige, der vieles nicht versteht:rolleyes:.
      Wenn das doch alles so ist wie ihr schreibt und die Jenoptik eine Abfindung zahlen muss, egal jetzt ob 5 oder 26 Euro, dann frage ich mich, weshalb der Kurs heute noch genau da steht wo er gestern abend war, nämlich bei 2,40. Da ist es doch sicher besser auszusteigen wenn man 20 oder 30 Prozent Gewinn zu realisieren hat als darauf zu warten ob eintritt was von vielen hier spekuliert wird. Oder liege ich mit meiner Meinung total daneben.
      Weshalb geht der Kurs nicht durch die Decke? Ich meine es gibt ja genügend Profi- Zocker wie z.B. Herrn Florian Homm. Hier könnte er das Geld gewinnen, was er beim BVB nachschiessen will.:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 19:34:07
      Beitrag Nr. 76 ()
      Eine Insolvenz von Jenoptik hieße ja nicht, dass Jenoptik am Ende wäre. Es könnte so ablaufen wie bei der Walter AG: Bei Insolvenz gründe man eine Tochterfirma, eine GmbH, und verkaufe diese. Für das Unternehmen hätte das einen Vorteil: Von einer auf die andere Sekunde schuldenfrei und vor allem Ansprüchen Dritter sicher. Diese würden sich dann ja nach wie vor gegen die insolvente AG richten. Aiuch so lässt sich einn Unternehmen sanieren. Wennd as schnell über die Bühne geht, sind auch keine Arbeitsplätze gefährdet...

      Nur die Aktionäre - DEWB und Jenoptik - gingen vemrutlich leer aus. Aber wen interessieren schon Aktionäre? Jenoptik hat seit dem Börengang sowieso ca. 50 Prozent verloren... Ganz zu schweigen von der DEWB...

      Das Angebot "121 oder zwie Euro" geben - we rwürde das annehmen? Spätestens dann würde HedgeFonds oder so die Aktien über die Börse aufkaufen und das letzte aus Jenoptik herauspressen wolen... Alles unwahrscheinlich... Und wer nimmt schon einen Euro, wenn er 26 haben könnte, zumindest theoretisch... Zumal die Verantworltichen des Pensionsfonds nicht ihr eigenen Geld, sondern das der Rentner verwalten. Wenn die sich auf so einen Deal einlassen würden, stehn die aber wegen Untreue o. .ä mit einem bein im Gefängnis...

      Jenoptik hat miserable Ratings von F&P und Fitch, kaum Eigentkapitla und könnte wohl selbst einiege Euro pro Aktie kuam aufbringen... Denn die haben schon mehrere KEs und Anleihen in der jüngsten Zeit hinter sich...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 19:39:48
      Beitrag Nr. 77 ()
      Hallo,

      das Urteil der OLG Jena ist nicht rechtskräftig da die Jenoptik AG Einspruch vor dem BGH eingelegt hat. Es ist also gar nicht sicher ob es eine derartige Abfindung überhaupt geben wird.
      Diese Abfindung kann es nur geben wenn der BGH zum gleichen Entschluss wie das OLG kommt. Wie lange dieses Verfahren dauert kann man abschließend nicht sagen. Fakt ist aber, dass die Chance 50/50 ist das Jenoptik verliert. In folge dessen könnte die Jenoptik insolvent gehen (im übrigen hat die Jenoptik bis zum 30. Sept. 2004 Rückstellungen in Höhe von 339 Mio. Euro gebildet). Das würde aber weder den DEWB Aktionären noch der Jenoptik helfen. Wird zu Gunsten der Jenoptik entschieden so passiert der DEWB eigentlich auch nichts, da die DEWB ihr eigenes operatives Geschäft hat.

      Die Jenoptik kann nun Pokern und sagen, wir machen hopp oder topp. Oder macht den DEWB Aktionären im Vorfeld ein Angebot damit die Klage erst gar nicht vor dem BGH verhandelt wird. Weiter besteht die Möglichkeit, dass die Jenoptik versucht Risiko zu fahren, gleichzeitig dieses aber zu minimieren indem sie oder ein ihr nahe stehendes Unternehmen Aktien der DEWB vom MArkt kauft um bei negativen Urteil (für die Jenoptik) keine so hohen Schadensansprüche entstehen.

      Im Klartext bedeutet dies, dass die DEWB Aktie zu ihrem fairen Wert auch noch als Zugabe diese Spekulation bekommt.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 20:47:42
      Beitrag Nr. 78 ()
      339 mio € rückstellungen

      es gibt 15,2 mio dewb-aktien.

      davon halten jenoptik und der pensionsfond jeweils ca. 40%.

      bleiben 3,04 mio aktien übrig.

      3,04*26,51 ergibt 80,60 mio €. also wäre das ganze locker zu bezahlen für jenoptik.

      vorher werden die noch ordentlich stücke über die börse einsammeln und durch ist das ding.

      wieso soll jenoptik dadurch pleite gehen??????????????????

      völliger unsinn.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 20:47:59
      Beitrag Nr. 79 ()
      #77

      "im übrigen hat die Jenoptik bis zum 30. Sept. 2004 Rückstellungen in Höhe von 339 Mio. Euro gebildet"

      Die betreffen aber wahrscheinlich andere Geschäftsvorgänge
      und nicht die hier besprochenen Prozeßrisiken.

      Gruß
      keith
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 20:49:30
      Beitrag Nr. 80 ()
      @keith


      das ist aber reine spekulation!

      ausserdem würden ja maximal 80 mio € reihen, um alles zu bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 21:08:48
      Beitrag Nr. 81 ()
      Rückstellungen:

      I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 44,356 Mio Euro

      II. Steuerrückstellungen 10,223 Mio Euro

      III. Sonstige Rückstellungen 339,440 Mio Euro



      die Jenoptik muss auch den Pensionsfonds der ja ein eingetragener Verein ist gleichfalls wie alle DEWB Aktionäre behandeln. weiter ist ein e.V. laut satzung dazu verpflichtet das maximum zu erwirtschaften.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 21:17:21
      Beitrag Nr. 82 ()
      Ich lese alle Beiträge mit Interesse und wenn nur ein Hauch einer Chance zwischen 2,40 und 26,50 bestünde, dann müsste dieser "Hauch" etwas mehr als 40 Cent Steigerung wert sein.
      Also solange sich Profis fernhalten sollten es doch alle anderen auch tun.Oder habe ich da einen Denkfehler?:confused:
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 21:27:08
      Beitrag Nr. 83 ()
      #80

      Spekulation?

      Schau doch mal nach (Seite 18):

      http://www.jenoptik.com/documents/K_Anhang.pdf

      Gruß
      keith
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 21:50:38
      Beitrag Nr. 84 ()
      Sehe ich richtig, daß zu den 26komma Euro noch durchschnittlich 6% Zinsen für grob 10 Jahre kommen? Dann beliefe sich der tatsächliche Abfindungsbetrag auf über 40 Euro (um die 47 :eek: Euro mit Zinseszins)???

      Bezüglich Abfindung sollte man nicht dermaßen deutsch fantasielos sein und nur an Bargeld denken. Wenn Jenoptik entsprechend viele neue Aktien herausgibt und (entsprechend ermitteltem Ertragswert/Buchwert/was auch immer analog zu Verschmelzungsverfahren oder Abfindungsverfahren angewendet wird) an die Aktionäre der DEWB verteilt, bleibt die Jenoptik bestehen, die Sicherungsansprüche der Banken gegenüber der Jenoptik insgesamt bleiben gleich; zu Lasten ginge dieses Verfahren durch die Dilution den Anteilseignern der Jenoptik, jedoch tragen die eben wie sonst auch das finanzielle Risiko und können sich wg. Schadenersatz an das Management der Jenoptik und die anderen Akteure (Banken, Rechtsberater, ...) wenden.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 22:04:05
      Beitrag Nr. 85 ()
      #84

      "Auf die Berufung des Klägers zu 3. wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 01.04.2003, AZ. 2 HK O 272/02 abgeändert:
      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3. 292.272,75 € nebst Zinsen von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2000 Zug-um-Zug gegen Übereignung von 11.025 Stückaktien der D AG, (WKN 804 100) zu zahlen."
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 22:16:44
      Beitrag Nr. 86 ()
      Ah ja, sorry und danke. Die Version mit den länger aufgelaufenen Zinsen war ja der Antrag, nicht das Urteil. Wer genau liest, ist im Vorteil ;)
      Fragt sich aber, ob im endgültigen Urteil nicht doch noch mehr Zinsen gezahlt werden.
      Auf jeden Fall sind die 26,51 E gar nicht mal das Ende der Fahnenstange :D
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 22:31:05
      Beitrag Nr. 87 ()
      @rubelprinter

      Das Problem das die DEWB schon seit Jahren hat ist der mangelnde Bekanntheitsgrad. Die DEWB ist weiter ein relativ kleines Unternehmen mit einem Grundkapital von gerade einmal 15 Mio. Aktien. Bis vor einem Jahr gingen pro Tag gerade einmal 1000 bis 5000 Aktien übern Tresen, an schwachen Tage wurde mal gar keine Aktie umgesetzt.
      Zwischenzeitlich gab es sogar Vorschläge, bei der HV, die Aktien der DEWB ausschließlich auf Xetra zu handeln um die Liquidität des Wertpapiers halbwegs sicherzustellen. Mittlerweile hat die DEWB mit der Equinet Frankfurt einen Vertrag geschlossen der vorsieht, dass die DEWB Aktien mit ausreichender Liquidität handelbar ist.

      Ich vermute mal starkt, dass der Großteil der Aktionäre noch gar nichts von den Vorgängen der letzten Tage mitbekommen haben. Die Meldungen wurden weder veröffentlicht noch im größeren Umfang publiziert.

      Weiter ist ja gar nicht klar was letztlich für die DEWB Aktionäre dabei rausspringen könnte. Wer auf diese Abfindung spekuliert wird eher grob fahrlässig handeln. Der Kurs wird sich hoffentlich nun dem fairen Wert angleichen und zusätzlich sollte es diesen "Spekulationsaufschlag" geben. Dann wären Kurse zwischen 3 und 6 Euro kaum unrealistisch.

      Im übrigen gingen heute vor Handlesschluss in Frankfurt Pakete zu 2000, 3000 und 5000 Stücken übern Tresen. Vielleicht ein erstes Indiz das nun andere Investoren einsteigen, wer weiss...

      Gruß
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 22:36:16
      Beitrag Nr. 88 ()
      ok dann nochmal :-)

      339,44 mio sonstige rückstellungen


      jetzt incl. pensionsfonds

      15,2 mio aktien--> 40% hält jenoptik selbst, bleiben 9,12 mio übrig


      9,12 * 26,51 = 242 mio

      wenn man darauf die angelaufenen zinsschulden rechnet, dürfte man in etwa die 339,44 mio sonstige rückstellungen haben.

      jetzt müsste mal ein jenoptikexperte sagen, was die momentan noch für offene rechtsstreitigkeiten haben oder wofür die sonst 339,44 mio sonstige rückstellungen brauchen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 22:38:50
      Beitrag Nr. 89 ()
      und hier mal das ergebnis zu dem ein jenoptik-aktionär im ariva-thread kommt.
      er hat das urteil mal genau analysiert.

      also:

      In der Zwischenzeit habe ich das Urteil des OLG Jena vom 22.12.2004 gelesen.
      Die Begründung ist recht umfangreich und die Richter scheinen einigen Sach-
      verstand zu haben.
      Der Tenor:
      Aktien einer Gattung (WKN) genießen alle die selben Rechte. Die Rechte (auch
      die auf Zahlung einer Dividende oder Abfindung) sind verkehrsfähig, können
      also verkauft werden. Vermischt die AG die Aktien abfindungsberechtigter frei-
      er Aktionäre mit anderen -nicht berechtigten- Aktien, unterminiert sie das
      Recht der freien Aktionäre. In diesem Fall fällt ihr die Last des Beweises zu,daß
      einem Abfindungsverlangen KEINE abfindungeberechtigte Aktienkategorie zu-
      grunde liegt.

      Interessant ist, daß das damalige Abfindungsangebot zwar auf 2 Monate befris-
      tet wurde. Die Frist wurde aber noch gar nicht in Gang gesetzt, weil das Ange-
      bot vor der Spruchkammer angefochten und BIS HEUTE NICHT ENTSCHIEDEN
      wurde!!

      JENOPTIK hat es auch in der Folge unterlassen, die an die hinzukommenden
      freien Aktinäre ausgegebenen Aktien gesondert mit anderen WKN zu kennzeich-
      nen. Infolgedessen sind BIS DATO ALLE im Streubesitz befindlichen Aktien ein
      und derselben Kategorie, und jeder Aktionär kann dem Urteil des OLG entspre-
      chend mit Recht behaupten, seine Aktie stamme von einem der früheren Altak-
      tionäre und sei somit abfindungsberechtigt.

      So gesehen muß ich meine Meinung zu dem Fall dahingehend modifizieren, daß
      ich ihn für offen halte.

      Nun scheint sich auch der Kreis zu schließen: immer habe ich letztes Jahr über
      die Gründe des Kursverfalls gerätselt. Nun liegt es klar auf der Hand.

      Beim Verlust des Prozesses wären 4.442 808 Aktien betroffen. Das ergäbe eine
      Summe (unverzinst) von rund 117,4 Mio. EURO. Wobei völlig in der Luft steht,
      wie das Spruchkammerverfahren ausgeht. Würde die Börse das 1:1 umsetzen,
      hätte dies einen Kursrutsch von heute 8,80 auf 6,50 zur Folge. Anders gesagt:
      den Test des historischen Tiefs vom August 2004 bei 5,85 EURO.

      Andererseits würde die DEWB-Aktie geradezu explodieren.

      Was wird wohl geschehen?
      JENOPTIK hat 3 Möglichkeiten:
      Erstens: sie sieht dem Prozess gelassen entgegen und hofft auf einen Sieg.
      Zweitens: sie findet den Kläger klammheimlich ab.
      Drittens: (zusätzlich zu 1 +2 ) sie kauft klammheimlich alle DEWB-Aktien im
      Streubesitz auf, und schafft sich damit potentielle Kläger vom Hals.

      Fazit:
      was auch geschehen mag - wenn JENOPTIK einigermaßen klug und gut beraten
      ist, wird sie vorsichtshalber alles an DEWB aufkaufen, was den Kopf in die
      Höhe streckt. Ich vermute fast, gestern war so ein Kauftag. Zwischendurch
      wird man schlechte News streuen, um Aktionäre zum Verkauf zu bewegen und
      den Kurs auf erträglichem Niveau zu halten.


      http://www.ariva.de/board/190950/thread.m?secu=1533@ANY
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 23:09:33
      Beitrag Nr. 90 ()
      Auf Zinsen hat nur ein Kläger seit Klageeinreichung Anspruch. Andere Aktionäre nicht. Das mit den Zinsen ist also für alle hier, die nicht geklagt haben, irrelevant. Deswegen steht davon auch nichts im Prospekt...

      Die Aktienzahl ist falsch berechnet.

      Der Jenoptik Pensionsfond ist nichtabzuziehen. Dieses ist ein eingetragener Verein der vermutlich treuhändlerischdie Renten verwaltet. Daraus folgt zweierlei:
      - Jenoptik hat - darf - vermutlich rechtlich keine Einflussmöglichkeiten auf dessen Entscheidungen
      - vermutlich einziges Ziel des Vereins ist die Mehrung des Vermögens der Rentner. Also drohen den Verantwortlichen vermutlich aufgrund möglicher schwerer Untreue bis zu zehn Jahren Gefängnis, sollten sie einen Vergleich unterhalb des maximal möglichen abschließen. Die müssten vermutlich sogar von allen am hartnäckigsten bleiben... Natürlich wäre es eine Ironie der Geschichte, dass Jenoptik durch den DEWB-Pensionsdeal sein eigenen Grab geschaufelt haben könnte... Es sind also ca. 10 Mio. Aktien betroffen. Das macht ca. 300 Mio. Euro.

      Die Höhe des Eigenkapitals ist laut dem o. g. Link ist irrelevant - denn dieses ist bei einer Insolvenz i. d. R. erstens ja gar nicht realisierbar und zweitens dürften alle Vermögenswerte von Jenoptik verpfändet sein in Zusammenhang mit Krediten und Anleihen. Unter dem Gesichtspunkt, dass Jenoptik Anleihen ausgeben musste, ist zu befürchten, dass Jenoptik keine Kredite mehr bekam, weil es keine Sicherheiten mehr gehabt haben könnte. Das hieße, dass selbst die Anleihen von Jenoptik wertlos sein könnten... Und die kommen lange vor eventuellen Ansprüchen er DEWB_Aktionäre.

      Richtig ist natürlich, dass die DEWB nicht betroffen ist. da es nur um die Verkaufmöglichkeit derer Aktien geht.

      Es ist aber sicher falsch, dass es die Spekulation "on top" gibt. Denn der Kurs ist bereits ca. 40 % aufgrund dieser Spekulation gestiegen. Bei einer Niederlage dürfte es - wie dei DEWB selbst schreibt, um diesen Prozentsatz zurück gehen. Und nicht nur dass: Die Verkaufswelle dürfte den Kurs noch viel tiefer drücken. Also könnte DEWB auf zwischen zeitlich vielleicht auf 1 Euro o. ä. fallen. Zumal es heute bereits wieder eine Verkaufsempfehlung von Focus gab. Eventuell wird der Kurs schon länger durch die Spekulation gestützt - mit allen Gefahren bei einem Nicht-Eintreffen.

      Zur finanziellen Situation von Jenoptik nur dieses hier:

      "13.10.2004 - 14:57 Uhr
      Fitch stuft Jenoptik auf "Rating Watch Negative"

      LONDON (Dow Jones-VWD)--Die Ratingagentur Fitch Ratings hat die vorrangig nichtbesicherten Bonitäten "B+" und das Kurzfristrating "B" der Jenoptik AG, Jena, auf "Rating Watch Negative" gestuft. Zur Begründung verwies Fitch auf die Ankündigung, dass die Jenoptik-Tochter M+W Zander eine Übernahme des IT-Dienstleisters Caatoosee AG erwäge. Fitch werde sich in der kommenden Woche mit dem Jenoptik-Management treffen, danach werde über den Status "Negative Watch" entschieden, hieß es weiter von Fitch. Jenoptik kontrolliert einen 70-prozentigen Anteil von M+W Zander.
      (ENDE) Dow Jones Newswires/12/13.10.2004/chr/nas"

      Quelle: http://nachrichten.finanztreff.de/ftreff/kurse_einzelkurs_ne…

      "16.12.2004 - 16:40 Uhr
      S&P prüft Jenoptik weiterhin auf mögliche Herabstufung

      FRANKFURT (Dow Jones-VWD)--Standard & Poor`s behält sich die Herabstufung des Ratings der Jenoptik AG weiter vor. Noch sei die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass das Unternehmen die verlustbringende Caatoosee AG übernehme, teilte die Ratingagentur am Donnerstag mit. Aus diesem Grund beobachtet Standard & Poor`s das Jenoptik-Rating "B+" bereits seit dem 13. Oktober auf eine mögliche Herabstufung.
      (ENDE) Dow Jones Newswires/12/16.12.2004/apr/nas"

      Quelle: http://nachrichten.finanztreff.de/ftreff/kurse_einzelkurs_ne…


      Das da Dritte auch nur einen Euro sehen könnten, ist aber sehr gewagt zu vermuten... :cry:


      Auf Seite 1 und 18 des o. g. PDFs - Konzernlagebericht zum 31.12.2003 - belaufen sich die Verbindlichkeiten auf ca. 450 Mio. Euro (nach Abzug von Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung). Seitdem hat sich das sicher noch deutlich verschlechtert.... Könnt` Ihr gerne selbst nachlesen, Jenoptik steht das Wasser aber sicher bis zum Halse...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 23:27:50
      Beitrag Nr. 91 ()
      @idte
      Sehr guter Beitrag. Danke.
      Ich denke Möglichkeit 2 wird das Ziel sein. Bis das geschafft ist, wird Möglichkeit 3 verfolgt. Würde Möglichkeit 1 betrieben werden (nicht völlig auszuschließen), hätten wir wieder mal ein Beispiel totaler Unfähigkeit des Managements.
      Ich wünsche mir, daß dieses Thema endlich breit in die Öffentlichkeit kommt. Nicht nur durch ("bezahlte") Schreiber wie Focus-Money. Gibt`s nicht irgendjemand hier, der den Stein ins Rollen bringen kann.
      Bin nur bei DEWB drin. Jenoptik interessiert mich nicht (meine natürlich die Aktie). Kann mir nicht vorstellen, daß dem Unternehmen ernsthaft etwas passieren wird. Es geht doch nur um unterschiedliche Bewertungen, wovon die Börse lebt. Aber es macht schon Sinn, daß in letzter Zeit DEWB unten gehalten wurde, um den potenziellen, absehbaren Schaden so gering wie möglich zu halten.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 23:36:55
      Beitrag Nr. 92 ()
      Zu den angeblichen Aktienrückkäufen folgende Fragen:
      - Jenoptik hatte nach dem Urteil im Dezember 2004 schon zwei Monate Zeit dazu: Warum haben sie es anscheinend nicht gemacht? Glaubt hier irgendjemand, die wären so blöd, wenn sie tatsächlich Aktien zurück kaufen wollten, dass sie warten, bis der Sachverhalt öffentlich bekannt wird und sie mehr zahlen müssen?
      - Wer wird ein Übernahmeangebot annehmen? Im Thread würden sicher alle als erstes davor warnen, ein Angebot von 2 Euro anzunehmen, wenn man - theoretisch - 26 kriegen könnte.
      - Jenoptik kann vermutlich gar keine Aktien zurück kaufen, weil die anscheinend kein Geld haben. Das Rating s. o. sagt ja schon fast alles...

      Fazit:
      - Die Erfolgsaussichten der Klage sind ungewiss.
      - Zinsen wird es nicht geben, da haben nur Kläger drauf Anspruch.
      - Aktienrückkäufe und Auszahlungen von 26 Euro oder auch nur einem Bruchteil davon wird es vermutlich auch nicht geben, weil Jenoptik es wohl finanziell nicht könnte und im Falle eines Falles wohl Insolvenz anmelden müsste.[r/ed]
      - Bei Insolvenz würden wohl allenfalls die Banken und Anleiheinhaber etwas Geld bekommen, da den riesigen Schulden von Jenoptik anscheinend kaum Vermögen gegenüber steht, welches zudem vermutlich komplett verpfändet sein dürfte.
      - Im Falle eines Falles wäre wohl auch der Pensionsfond anspruchsberechtigt. Dieser hat wohl außer dem Namen nichts mit Jenoptik zu tun - eingetragener Verein - und die Verantwortlichen würden sich wohl bei einem Nachgeben strafbar machen, da die vermutlich nur die Renten mehren müssen - sonst nichts. Gerade der Fonds dürfte wohl nicht nachgeben. - auch wenn es Jenotpik in den Ruin reisßen könnte...

      Die Probleme sind somit:
      - die ungewissen Klageaussichten und
      - bei Erfolg - salopp: Es ist anscheinend kein Geld da,was für die theoretischen Ansprüche praktisch ausgezahlt werden könnte.
      - der Aktienkurs der DEWB dürfte bei einer Niederlage auf das Niveau vor den Spekulationen, also unter Euro - oder angesichts der aktuellen Verkaufsempfehlungen sogar noch viel tiefer fallen, zumal dann alle verkaufen dürften...:cry:
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 23:44:09
      Beitrag Nr. 93 ()
      Ich will natürlich nicht ausschließen, dass es doch noch eine Rettungssanierungs-Aktion für Jneoptik dann geben könnte, die auch den DEWB_Aktionären zugute käme... Alles ist möglich - aber auch unwahrscheinlich...

      @91: Das ist unlogisch mit dem "unten halten". Es wurden bis jetzt anscheinend keine Aktien aufgekauft und im Falle des Falles würde hier mit Sicherheit keiner einem Vergleich von cca. 1/10 oder 1/5 zustimmen...

      Außerdem wurde es ja gerade durch die DEWB bekannt gemacht... Sicher Jenoptik hat es nicht (?) veröffentlicht... Aber: Wen wundert das? Was wird bei Jenoptik ansonsten bekannt gegeben? Nichts wichtiges? Es sind auf den ersten Blick wohl keine Auffälligkeiten in der Informationspolitik von Jenoptik bzgl. dieses Themas und sonst festzustellen. Solltet Euch mal ein wenig mit Jenoptik beschäftigen...

      Ihr lauft hier anscheinend einen Phantasiegebilde hinterher, das leider die Unwägbaserkeit Klageresultat und den anscheinend Fakt "wohl kein Geld bei Jenoptik vorhanden und schon gar nicht zu holen" hat...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 23:58:08
      Beitrag Nr. 94 ()
      wie scon gesagt ist die jenoptik bald eine tochter der dewb :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:00:04
      Beitrag Nr. 95 ()
      mein gott tagchen, du jammerst schon mindestens 1,5 jahre, dass jenoptik insolvent wird, und die firma lebt immer noch
      überdenke deine lebenseinstellung.
      gewinne lust aus freude
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:14:07
      Beitrag Nr. 96 ()
      Bis dato hat sich die öffentliche, aber nicht überall bekannte Information über die Internetboards weit verbreitet. Allerdings hat noch nicht jeder die Nachricht zur Kenntnis genommen bzw. die möglichen Auswirkungen auf den Aktienkurs erkannt.
      Ob die Presse oder Börsenbriefe in den nächsten Wochen das Thema aufgreifen und wenn ja, was diese zu dem nicht rechtskräftigen Abfindungsanspruch sagen, bleibt abzuwarten. Hier könnte eine weitere Lawine losgetreten werden.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:28:23
      Beitrag Nr. 97 ()
      Mitteilung an Focus Money vom 17.02.2005:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      heute haben Sie in Ihrem Wirtschaftsteil "Focus Money" eine Verkaufsempfehlung für die DEWB AG (WKN: 804100) mit dem Titel:
      "DEWB ein Verkauf" abgegeben.

      Dazu möchte ich Ihnen folgendes übermitteln:

      Wie Sie wissen sollten, ist die DEWB AG im Venture Capital Bereich tätig. Am 29.04.2004 haben Sie die Aktien der DEWB AG
      zum Kauf empfohlen und dem Unternehmen eine "eklatante" Unterbewertung bescheinigt. Nach nicht mal einem Jahr haben Sie nun
      Ihre Einschätzung aufgrund periodenbedingter Schwankungen um 180° gedreht und die Aktien nun zum Verkauf empfohlen.

      Sie sollten wissen, dass sich Exits über die Börse nicht beliebig durchführen lassen. Der VC Markt ist von der aktuellen konjunkturellen
      Lage maßgeblich abhängig. Sie begründen Ihre Verkaufsempfehlung damit, dass der Umsatz von 30,7 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro ein-
      gebrochen ist. Hinter diesem Umsatzrückgang steckt aber vielmehr die Tatsache, dass die DEWB in 2004 wesentlich weniger
      Unternehmen verkauft hat als im Jahr 2003. Dies ist aufgrund der natürlichen Schwankungen im VC-Geschäft nicht unüblich. Weiter
      lassen Sie ausser Acht, dass die DEWB AG zwei wertvolle Beteiligungen erworben hat, die natürlich nicht im Umsatz verbucht werden.
      Hierbei handelt es sich um die Medigene AG (Beteiligungsquote von 4,38% oder 812 000 Aktien) und der Nexus AG (über 25%
      Beteiligungsquote).

      Die Aktien der Medigene AG wurden zu einem Preis von 6,60 Euro der DEWB übereignet. Der heutige Schlusskurs an der Frankfurter
      Wertpapierbörse im Segment Xetra war 11,60 Euro je Medigene Anteil. Die Nexus Aktie notierte in Xetra bei 2,34 Euro.


      Das Ergebnis nach Steuern vom 31.12.2004 ergibt einen Periodenfehlbetrag von 14,9 Mio. Euro. Darin sind allerdings die Kosten für die
      in 2004 durchgeführte Kapitalerhöhung enthalten. Weiter wurden durch den geplanten Personalabbau 1,5 Mio. Euro an Abfindungen und
      Strukturanpassungen einmalig in diesem Ergebnis verarbeitet. Der restliche Anteil entfällt auf vorgenommene Abschreibungen.

      Die jährlichen Fixkosten betrugen in 2004 ca. 4 Mio. Euro. Durch den Abbau von Personal kann somit ein herblicher Teil dieser Kosten
      eingespart werden. Die Mitarbeiterzahl soll von 28, deutlich auf 10 bis 12 in 2005 reduziert werden. Der jetzt durchgeführte Schritt wurde
      schon seit Jahren von Seiten vieler Aktionäre gefordert und ist daher sehr begrüßenswert.

      Das nach HGB ausgewiesene Eigenkapital zum 31.12.2004 betrug 2,16 Euro je Aktie. In 2005 wird die DEWB sehr wahrscheinlich nach
      IFRS/IAS bilanzieren müssen. Somit würden auch die "stillen Reserven" der DEWB sichtbar.

      Lassen Sie mich fortfahren warum die Überschrift Ihrer heutigen Meldung eigentlich "DEWB ein klarer KAUF"
      hätte heißen müssen:

      Die maßgebliche Beteiligung der DEWB AG ist die OASIS SiliconSystems AG mit einer Beteiligungsquote von 17,5%. Dieses
      Unternehmen wurde Anfang 2001 in Portfolio der DEWB AG aufgenommen. Die OASIS AG hat sich im Bereich der Elektrotechnik
      mittlerweile zum Global Player entwickelt (MOST-Technologie). Nachdem die OASIS AG mittlerweile große Erfolge mit dieser
      Technologie erreicht und auch die Fussstapfen im Bereich des Consumer-Market bekommen hat, dürfte sich der Wert der Beteiligung
      erheblich gesteigert haben. Da die DEWB aufgrund der HGB-Bilanzierung und des strengen Niederstwertsprinzips diese "stillen
      Reserven" nicht ausweisen kann, werden diese erst bei einem Verkauf der OASIS SiliconSystems AG sichtbar. An der Veräußerung
      dieser Beteiligung wird momentan fieberhaft gearbeitet, und soll planmäßig, bis zu kommenden HV 2005 von statten gehen.

      Möglicherweise sind Sie auch nicht über weitere Vorgänge in Bezug zwischen der DEWB AG und Jenoptik AG informiert!
      Laut eines Urteils des OLG Jena vom 22.12.2004 könnte sich möglicherweise der Kurs der DEWB-Aktie ganz erheblich erhöhen, da
      nach den Entscheidungsgründen jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie
      verlangen könnte. Die Jenoptik AG hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt; das Urteil des OLG Jena
      ist daher nicht rechtskräftig.

      Diese Informationen sind aus öffentlichen Quellen entnommen und ich würde mich freuen wenn Sie diese gleichfalls berücksichtigen
      würden.

      Das Urteil des OLG Jena finden Sie unter:

      http://www.thueringen.de/olg/urteil/infothek10.html

      Dann bitte bei Entscheidungsdatum den 22.12.2004 eingeben. Sie finden das Urteil unter dem Aktenzeichen 7 U 391/03. Anschließend
      "Entscheidung Volltext" anklicken um zum gesamten Urteil zu gelangen.

      Das bei der Deutschen Börse AG hinterlegte Börsenzulassungsprospekt für 3.891.872 Aktien der DEWB AG aus einer Kapitalerhöhung
      von 2003 und 2004 vom 09.02.2005 weisst ausdrücklich auf dieses Urteil des OLG Jena hin. Auf Seite 8 finden Sie folgende Aussage der
      DEWB AG:

      "Die Jenoptik AG ist Beklagte eines Rechtsstreites, der im Abschnitt „Allgemeine Informationen“ dargestellt ist. Durch die Verbreitung des
      Inhalts des dort dargestellten Urteils des OLG Jena vom 22.12.2004 könnte sich möglicherweise der Kurs der DEWB-Aktie ganz erheblich
      erhöhen, da nach den Entscheidungsgründen jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro
      Stückaktie verlangen könnte. Die Jenoptik AG hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt; das Urteil des
      OLG Jena ist daher nicht rechtskräftig. Sofern der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Jena vom 22.12.2004 aufhebt und der
      klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung folgt, könnte sich der Kurs der DEWB-Aktien wieder auf das Niveau vor der
      Entscheidung des OLG Jena vom 22.12.2004 ermäßigen, sofern sonstige Einflussfaktoren auf den Kurs der DEWB-Aktien außer
      Acht gelassen werden. Die Anzahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien, Änderungen der Betriebsergebnisse der Gesellschaft und der
      Mitbewerber sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Branche, der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte können erhebliche
      Kursschwankungen bei den Aktien der Gesellschaft hervorrufen. Generell haben Wertpapiermärkte in der Vergangenheit deutliche Kurs-
      und Umsatzschwankungen erfahren. Sollte die Gesellschaft die Kriterien für die Zulassung zum Prime Standard in Zukunft nicht mehr
      erfüllen und aufgrund dessen die Zulassung zum Prime Standard widerrufen werden oder aus anderen Gründen den Prime Standard
      verlassen, könnte sich dies ungeachtet der Betriebsergebnisse oder der Finanzlage der Gesellschaft nachteilig auf den Kurs der Aktie
      auswirken."

      Quelle: Seite 8 DEWB AG Zulassungsprospekt vom 09.02.2005

      http://www1.deutsche-boerse.com/INTERNET/EXCHANGE/fwbprospek…


      Die Bekanntmachung zum Zulassungsbeschluss seitens der Deutschen Börse AG finden Sie unter:

      http://www3.deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/(KIR…



      Abschließend möchte ich kein weiteres Urteil über die möglichen Auswirkungen auf den DEWB Aktienkurs abgeben. Die Informationen
      wurden erst vor wenigen Tagen Zug-um-Zug der breiten Öffentlichkeit publik gemacht. Allerdings sollten Sie aus den dargelegten
      Gründen Ihre heutige Mitteilung "DEWB ein Verkauf" gründlichst überdenken. Weiter habe ich in Ihrem Artikel stichhaltige Darlegungen
      vermisst, die dieser Verkaufsempfehlung hätten Rechnung tragen können!
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:31:31
      Beitrag Nr. 98 ()
      wenn das alles so negativ für Jenoptik wäre d.h. die 26 Euro wären auch nur annähernd realistisch nun warum reagierte der Kurs von Jenoptik Ende Dezember nicht negativ darauf und warum gab es keine Insiderkäufe bei 804100 lasst euch nicht verarschen denn der unerwartet verarscht wurde mir den neuen Zahlen sollte nun so langsam noch mal die kurve bekommen haben
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:41:53
      Beitrag Nr. 99 ()
      jaja, tagchen postet seine Katastrophenhalbwahrheiten schon seit langem.

      Bis jetzt hat er noch nie damit recht gehabt.

      Er glaubt eben immer noch auf WO Kurse zu bewegen.

      Und merkt nicht dass jegliches Insolvenzszenario laengst zu einer entsprechenden Abstufung des Ratings gefuehrt haette.

      Und dass der verlauf der Boersenkurse aller Beteiligten seinen postings diametral wiederspricht.

      Lest doch mal seinen Jenoptik Thread - da habt Ihr schnell raus was abgeht...

      gruss,
      Norbi

      (und lasst euch nicht vera.....)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:48:39
      Beitrag Nr. 100 ()
      die aktie der dewb hat reagiert!! anstieg von 2,15 euro auf 2,50 euro. weils keiner weiter gewusst hat gings wieder gen süden, danach wieder anstieg bis 2,70 euro. absturz mit der scheinbar negativen meldung am 01.02.05

      jenoptik ist am 22.12.04 leicht eingeknickt von ca. 7,94 euro auf ca. 7,79. wahrlich erstaunlich das sich da nicht mehr geregt hat. bei der dewb wars aber schon heftiger...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:54:00
      Beitrag Nr. 101 ()
      @norbi2

      Das freut mich um so mehr, dass man bei WO keine Kurse pushen kann. Wer hat dann 429 000 Aktien an 2 Tagen gekauft :confused::D
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 00:57:49
      Beitrag Nr. 102 ()
      Ja und???

      "Weiter hats keiner gemerkt"

      Soll das ein Witz sein? Was glaubst Du eigentlich womit Profibaenker und Investmentexperten ihren tag verbringen??

      Nicht zu reden von den betroffenen Schuldnern die dann ja wohl laengst Mord und Brand geschrien haetten.

      Jenoptik hat zum 30.09 sonstige Rueckstellungen von ca. 340 Mio.

      Wertpapiere des Anlagevermoegens sind ca 285 Mio wert.

      Warum haben wir denn nicht laengst eine moerderische Rueckstufung des ratings die einer derartigen Lage entspraeche??

      Haben die das auch nicht bemerkt??

      Oder hat es ausser Dir und tagchen mal wieder niemand bemerkt??

      Fakt ist dass Du irgendetwas in minimale Kurschwankungen hineininterpretieren willst was bei tatsaechlich entsprechenden Sachverhalten wohl eher erdbebenartige Folgen gehabt haette.

      Wirklich schade dass es mal wieder niemand gemerkt hat...

      Norbi

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 01:05:12
      Beitrag Nr. 103 ()
      @IDTE

      "jetzt müsste mal ein jenoptikexperte sagen, was die momentan noch für offene rechtsstreitigkeiten haben oder wofür die sonst 339,44 mio sonstige rückstellungen brauchen."


      Wie wäre es mit Nachlaufkosten, Personalrückstellungen etc. ?

      Schau Dir doch bitte mal den Link aus #80 an. Dann wirst Du feststellen, daß die sonstigen Rückstellungen nichts oder nur sehr wenig mit dem hier diskutierten Urteil zu tun haben.

      Jenoptik ist ein mittelgroßer Industriekonzern, der eben auch die üblichen Rückstellungen bildet.

      Wie soll Jenoptik bei ihrer Größe denn mit 330 Mio. Rückstellungen für Prozeßrisiken noch eine
      ausgeglichene Bilanz vorweisen? Dann hätten die nämlich ein negatives EK von 100+x Mio auf der Aktivseite der Bilanz.

      Gruß
      keith
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 01:10:02
      Beitrag Nr. 104 ()
      @IDTE

      Link aus #83 natürlich.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 01:27:08
      Beitrag Nr. 105 ()
      Was ist mit folgendem Risiko (Zitat OLG Jena, 22.12.2004, Az.:7 U 391/03 ):

      Darüber hinaus ist der Beklagten nach ihrem Vortrag im Termin vom 17.11.2004 aufgrund besonderen Sachverstandes möglich, anhand der Kaufabrechnung des Klägers zu 3. zu ermitteln, ob er von einem außenstehenden Aktionär die Aktien erworben hat. Damit ist ihr, sollte ihr die gesonderte Kennzeichnung der eigenen Aktien entgegen der obigen Ausführungen entweder nicht möglich oder diese mit unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Rechte verbunden sein, ersatzweise zumindest zuzumuten, diese Ermittlungen durchzuführen. Dies hat die Beklagte unterlasen, obwohl es ihr möglich gewesen wäre. Insbesondere hat sie versäumt, den Kläger zu 3. mit einem förmlichen Antrag nach §§ 421, 424, 425 ZPO entweder zur Vorlage der hierzu erforderlichen Unterlagen zu zwingen oder den Vorteil der Beweisregel des § 427 S. 2 ZPO zu erstreiten.

      Das heißt, daß Jenoptik sehr wohl ermitteln kann, ob die Aktie aus dem 1% der mit dem Abfindungsrecht gem. § 305 Abs. 1 AktG versehenen Aktie stammt.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 01:27:13
      Beitrag Nr. 106 ()
      wie gesagt, dewb hat nicht sehr viele möglichkeiten des reagierend.

      man muss aktien zurückkaufen, um im fall der fällt nicht komplett als "depp" dazustehen.

      man muss rückstellungen bilden, um rechtlich abgesichert zu sein.

      man muss versuchen einen weg der einigung zu finden, allerdings egal wie dieser aussieht müssen obige punkte durchgeführt werden, zeitnah oder sofort.

      dann gibt es die andere seite, börsenexperte, magazine etc. die wohl mehr einen nutzen haben, wenn sie dewb pushen, als in aussicht zu stellen, dass keine möglichkeit auf 26 euro gegeben ist.

      man kann es drehen wie man will, der kurs muss zumindest auf 4 wochen sicht stetig steigen...und ich weiss nicht, ob man hier sagen kann bei 4 euro wäre schluss...

      wir wissen alle wie börse funktioniert und gerade wenn es um eine tausend prozent chance geht, dann siegt selten die ratio....
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 01:35:34
      Beitrag Nr. 107 ()
      @sternenstaub

      ja, dein schluss kann alles oder nichts bedeuten.
      entweder will die jenoptik gar nicht nachgucken, da man evt. feststellen würde es ist was schief gelaufen und man kann sich gleich den weg zum bgh sparen und unmittelbar beim konkursgericht vorbeigucken

      oder

      die jenoptik hält infos zurück um vorm bgh die keule auszupacken. fragt sich nur was wahrscheinlicher ist.


      also ich sag mal erstes szenario weil warum ist man so doof und lässt erst 2 gerichtverfahren sich an den arsch hängen wenn an der sache nix dran ist?!?

      hätte der kläger gegen die jenoptik keine beweise, warum hat dann das OLG jena den beschluss vom LG gera aufgehoben???

      willkommen in der lustigen welt der spekulation...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 01:44:50
      Beitrag Nr. 108 ()
      @dg6nds

      1. Das OLG hat die Jenoptik AG verurteilt, weil die AG nicht den ihr zumutbaren Beweis erbracht hat, daß die Aktien des Klägers zu den von der Jenoptik AG verkauften Aktien gehört, die nicht mit dem Abfindungsrecht des § 305 AktG versehen waren.

      2. Den Nachweis hat die Jenoptik AG vielleicht deshalb nicht erbracht, weil es sich bei 200 T€ nicht rechnet.
      Bei 100Mio€ rechnet sich der Aufwand vielleicht schon.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 01:56:55
      Beitrag Nr. 109 ()
      Moin mittlerweile :)

      Ja das ist richtig, aber ich frage mich was es für einen Sinn macht wenn ich als Beschuldigter vor Gericht gezogen werde und mich nicht verteidigen werde. Hat die Jenoptik gedacht, dass sie ohne diesen Nachweis erbringen zu können den Prozess gewinnt oder was?? Das ist als wenn ich ohne RA und Erfahrung vor Gericht gehe und glaube, dass ich auch noch Recht bekomme... Man hätte sich ja den dritten Gang vor Gericht ja sparen können wenn die Jenoptik gleich erklärt hätte das diese Aktien nicht Abfindungsberechtigt waren. Das kostet ja auch Geld und die Nerven etlicher Investoren. Wäre es nicht sinnvoller gewesen diesen seit Jahren andauernden Rechtsstreit aufgrund von Kosten zu beenden???

      Möglicherweise hätte die Jenoptik aufgrund des Urteils einen Gefahrenhinweis an seine Aktionäre abgeben müssen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit seitens der Jenoptik als sehr gering eingestuft wird, dass das Urteil vom OLG bestand hat. Durch diese Klage vor dem BGH geht trotz alledem eine existenz bedrohende Gefahr aus...

      Das versteh wer will...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 02:20:46
      Beitrag Nr. 110 ()
      @ dg6nds ... :yawn::eek::yawn:

      In der Gefahr zeigt sich der Mann ... und was er leisten kann. ;)

      Du hast ja heute kräftig - und inhaltlich meist durchaus ansprechend - gepostet. Ist viel Geld im Spiel ?

      Mach mal Pause, morgen ist auch noch ein Tag.

      Nightwatch-Ende

      M.

      P.S. Als Mitinvestor hast Du natürlich mein Mitgefühl !
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 07:26:47
      Beitrag Nr. 111 ()
      BÖRSE ONLINE Nr. 7 u. 8:

      Streubesitz DEWB 5 % ??? Eine ganz normale journalistische (Fehl)Leistung oder...
      5 % entsprechen in etwa dem gestrigem Volumen, dies erscheint mir beliebig unwahrscheinlich.

      schaun wer mal
      diptam
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 09:02:33
      Beitrag Nr. 112 ()
      Moin,

      bitte was steht genau in Börse-Online 7 und 8 ???
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 09:57:50
      Beitrag Nr. 113 ()
      der gag ist doch, dass die dewb mitarbeiter mehr oder minder von jenoptik bezahlt wurden/werden. richtig eigenständig waren die doch nie.

      vor kurzem hab ich in einer mail an dr. stenzel geschrieben:

      hier mal ein auszug (2.2.2005)

      "Sehr geehrter Herr Stenzel,

      ich komme nicht umhin Ihnen ein paar Worte des Unverständnisses zukommen zu lassen. Anhand der bisherigen Aussendarstellung muss man ja fast zu dem Schluss kommen, dass ein Interesse ihrerseits an fallenden Kursen besteht.
      Schlechte Neuigkeiten werden zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt herausposaunt, gute Nachrichten hingegen werden nicht im Ansatz kommuniziert.
      Shareholder-Value scheint leider ein echtes Fremdwort für Ihr Unternehmen zu sein. ...."


      also unter dem jetzigen aspekt wird mir einiges klar. nun glaub ich fast wirklich dran, dass die ganze politik der dewb darauf zielt, niedrige kurse zu schaffen, damit jenoptik günstig aufkaufen kann.
      schliesslich sind es ja alles irgendwo mitarbeiter von jenoptik.
      vielleicht wollte kubis ja auch dieses spielchen nicht mehr mit machen...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:26:43
      Beitrag Nr. 114 ()
      :look:wie? IST DAS ETWA SCHON DAS ENDE DER SPEKULATIONSBLASE?
      ALSO MEIN GEFÜHL WIRD MEHR UND MEHR BESTÄTIGT------- HIER SIND MÖGLICHERWEISE WELCHE ZUGANGE DIE NUR VERSUCHEN DURCH INTERPRETATION EINES GERICHTSURTEILS ÜBER DIESES FORUM DEN KURS NACH OBEN ZU TREIBEN UM DANN SELBST EIN SCHNÄPPCHEN ZU MACHEN.
      ICH KANN MICH NUR WIEDERHOLEN, WENN VON DER GESCHICHTE WIRKLICH SOVIEL KURSPOTENTIAL AUSGEHEN KÖNNTE, WARUM SIND NICHT LÄNGST DIE PROFIS AN BOARD????
      DIESE FRAGE KONNTE MIR NOCH KEINER AUSREICHEND BEANTWORTEN:confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:30:47
      Beitrag Nr. 115 ()
      Woher willst du wissen, dass keine Profis an Bord sind? Die Umsätze waren groß genug in den letzten Wochen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:30:49
      Beitrag Nr. 116 ()
      RE: Rubelprinter

      ist doch klar das hier jetzt die Spekulation die Kurse treibt. Jeder hier spekuliert auf ein Schnäppchen. Das ist an Börsen so üblich.

      Du hast ja die frei Wahl dich daran zu beteiligen oder es zu lassen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:36:22
      Beitrag Nr. 117 ()
      OKAY!:laugh:
      Dann werd ich´s einfach mal testen ob Profis da sind, mal sehen wem die Luft gleich zuerst ausgeht.;)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:43:14
      Beitrag Nr. 118 ()
      So jetzt nur noch 24 000 Aktien bis 2,75 Euro auf der Verkaufsseite...

      Ich glaube an die DEWB Story (eigenes operatives Geschäft)und glaube an die Richtigkeit des Urteils des OLG Jena. Wer lesen kann ist klar im Vorteil und ich verweise das letzte mal auf das Zulassungsprospekt der DEWB vom 09.02.2005 das nicht publiziert wurde! Einzig einigen DEWB Aktionären ist es zu verdanken, dass dieses nun auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde!

      In diesem Thread steht auch mittlerweile alles detailliert niedergeschrieben und die notwendigen Quellen aufgezeigt. Jeder möchte sich doch seine eigene Meinung bilden.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 10:46:46
      Beitrag Nr. 119 ()
      denken einige gar nicht mit????


      selbst wenn es jenoptik möglich wäre, nach all den jahren, die betreffenden aktien ausfindig zu machen, wer sagt denn,. dass diese aktien nicht gerade in eurem oder meinem besitz sind????

      vielleicht sind es aber auch gerade die, die jetzt im ask stehen :-)

      jenoptik hat die ganze sache einfach total verpennt. die ansprüche sind nun da und scheinbar (bis jetzt) gerechtfertigt.
      jenoptik hofft, dass die ganze sache irgendwie in der versenkung verschwindet.
      wird sie aber nicht :-)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 11:03:33
      Beitrag Nr. 120 ()
      So jetzt ist der Deckel drauf:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 11:06:27
      Beitrag Nr. 121 ()
      14.000 stück von 2,36 bis 2,45...wer hat noch nicht wer will nochmal...zum ersten, zweiten....
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 11:07:38
      Beitrag Nr. 122 ()
      soll ich´s dem zu 2,35 geben?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 11:24:42
      Beitrag Nr. 123 ()
      .. und nun 2,33... wo sind die Profis, die an 3 Euro glauben?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 11:24:51
      Beitrag Nr. 124 ()
      und schon wurden wieder 6500 weggekauft ausm ask...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 11:34:05
      Beitrag Nr. 125 ()
      Was soll das denn?? Das nach einem Anstieg von 30% auchmal eine Verschnaufpause eingelegt werden kann ist ja all zu verständlich. Hoffentlich sind bald alle Kurzfristtrader aus dem Wert draussen, dann kanns ja endlich weiter aufwärts gehen.

      Ausserdem bringt es doch gar nichts hier Kursschwankungen nach oben oder unten als Really oder Absturz zu interpretieren... einfach nur lächerlich!
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 13:29:29
      Beitrag Nr. 126 ()
      kann jemand mal bitte das orderbuch reinstellen? Danke.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 13:33:32
      Beitrag Nr. 127 ()
      RE: DEWB

      die DEWB Beteiligung Nexus AG
      hat nen schönen Auftrag bekommen.


      DGAP-Ad hoc: NEXUS AG deutsch

      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Auftrag aus dem Kantonsspital Fribourg

      NEXUS AG: NEXUS gewinnt Ausschreibung im Kanton Fribourg (Schweiz)

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ------------------------------------------------------------------------------

      Villingen-Schwenningen, 18. Februar 2005: Eine umfassende Ausschreibung von sechs Krankenhäusern des Kantons Fribourg konnte die NEXUS AG mit ihrer schweizerischen Tochtergesellschaft für sich entscheiden. Dieser Auftrag hat nicht nur eine große wirtschaftliche Bedeutung, sondern ist auch durch den Eintritt in den französisch-sprachigen Markt ein wichtiger Schritt in der Internationalisierung des Unternehmens. Der Vertrag wurde mit dem größten Krankenhaus, dem Hôpital Cantonal Fribourg, am 17.02.2005 unterzeichnet.

      Die Umsetzung des Projektes wird sich über mehrere Jahre erstrecken.

      Für weitere Informationen: NEXUS AG-Angelika Lange-78052 Villingen-Schwenningen- Tel.: 0 77 21/84 82 320 angelika.lange@nexus-ag.de, http://www.nexus-ag.de/





      SOM
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 13:39:44
      Beitrag Nr. 128 ()
      Alleine der heutige Anstieg von Nexus macht schon knapp 10 cent je DEWB-Aktie (5,8 Mio Nexus-Aktien mal 0,25 Euro geteilt durch 15,2 Mio DEWB-Aktien).
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 13:59:35
      Beitrag Nr. 129 ()
      @Sternenstaub zitiert:

      Was ist mit folgendem Risiko (Zitat OLG Jena, 22.12.2004, Az.:7 U 391/03 ):

      Darüber hinaus ist der Beklagten nach ihrem Vortrag im Termin vom 17.11.2004 aufgrund besonderen Sachverstandes möglich, anhand der Kaufabrechnung des Klägers zu 3. zu ermitteln, ob er von einem außenstehenden Aktionär die Aktien erworben hat. Damit ist ihr, sollte ihr die gesonderte Kennzeichnung der eigenen Aktien entgegen der obigen Ausführungen entweder nicht möglich oder diese mit unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Rechte verbunden sein, ersatzweise zumindest zuzumuten, diese Ermittlungen durchzuführen. Dies hat die Beklagte unterlasen, obwohl es ihr möglich gewesen wäre. Insbesondere hat sie versäumt, den Kläger zu 3. mit einem förmlichen Antrag nach §§ 421, 424, 425 ZPO entweder zur Vorlage der hierzu erforderlichen Unterlagen zu zwingen oder den Vorteil der Beweisregel des § 427 S. 2 ZPO zu erstreiten.

      1. M.e. wird hier nur darauf hingewiesen, daß JENOPTIK nicht gehandelt hat: "Dies hat die Beklagte unterlasen" und "ihr möglich gewesen wäre" und "hat sie versäumt" ... Die Zeitformen sind nicht im Präsens gefaßt. Was mich jedoch wundert ist der Präsens im Eingangssatz: "Darüber hinaus ist der Beklagten nach ihrem Vortrag im Termin vom 17.11.2004 aufgrund besonderen Sachverstandes möglich" was unterstellt, dies sei JENOPTIK immer noch möglich sei, sonst müßte es heißen: war möglich. Dies könnte in der Tat bedeuten, daß JENOPTIK im Revisionsverfahren dieses Tatbestand hervorbring. Wenn meine überaus bescheidenen Rechtskenntnisse hinlangen, werden jedoch in einem Revisionsverfahren keine Tatbestände mehr aufgenommen, sondern nur noch die bis dahin vorgebrachten Tatbestände und ihre rechtliche Würdigung geprüft.
      2. An einer anderen Stelle weiter oben wird nicht nur auf den Nachweis von JENOPTIK aufmerksam gemacht: man habe zu zeigen, daß die Aktien nicht von außenstehenden Aktionären stammten, sondern zugleich der Nachweis, daß dies die Erwerber wußte, daß er keine Aktien mit Entschädigungsansprüche erwürbe: dies dürfte schwer fallen ...
      3. Es ist ferner zu bedenken, daß JENOPTIK auch wirtschaftliche Interessen gegen die DEWB hat (ca. 40 Mill. Euro). Da JENOPTIK die DEWB über völlig überhöte Dividendenzahlungen ausgehöhlt hat, an denen ja auch die außenstehenden Aktionäre beteiligt wurden, besteht heute bei der DEWB eine wirtschaftliche Schieflage und ein weiter bestehendes Abhängigkeitsverhältnis (neben dem Beteiligungsrechten).
      4. Die faktische Einflußnahme der JENOPTIK auf den Pensionsfond ist durchaus gegeben. Hier sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer zwiespältigen Situation.
      5. Das Handeln von JENOPTIK ist -aus sich von Kleinanlegern - bezogen auf die DEWB völlig unsinnig und dilletantisch:
      als der Kurs stabil um 60 Euro schwankte hat man keine Aktie (über 26,51 Euro) mit Gewinn veräußert; als der Kurs unter 26,51 Euro fiel hat man Aktien an den Pensionsfond veräußert (so bei ca. 15 Euro); als sich das Desaster des neuen Marktes abzeichnet hat man DEWB durch Dividendenzahlungen geschwächt
      als der Kurs ganz unten war (2-3 Euro) hat man Kapitalerhöhungen vorgenommen um den eigenen Kurs zu verwässern. Welche Gründe es für dieses Handeln gab ist mir völlig schleierhaft.
      @IDTE
      "selbst wenn es jenoptik möglich wäre, nach all den jahren, die betreffenden aktien ausfindig zu machen, wer sagt denn,. dass diese aktien nicht gerade in eurem oder meinem besitz sind????"
      6. Bis 2 Monate nach Ende des Spruchstellenverfahrens haben auch alle anderen Aktionäre das Recht auf Einreichung einer Klage ...


      Im übrigen haben Jenoptik-Aktionäre doch das Recht Vorstand und Aufsichtsrat auf Ihr Handeln und ihre Versäumnisse hin zu befragen und Rechenschaft zu fordern.

      Gruß Lothar.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:03:36
      Beitrag Nr. 130 ()
      Priima,

      Nexus AG steigt auf über 2,60 Euro... und das der Vorstand noch schnell 40.000 Aktien gekauft hat spricht für sich!!!

      Na jetzt bin ich mal gespannt!! DEWB hält 25,17% !!





      14.02.2005
      NEXUS Insiderkauf
      Directors Dealings Report

      Die NEXUS AG (ISIN DE0005220909/ WKN 522090) meldet nach § 15a WpHG einen Aktienkauf, berichten die Experten von "Directors` Dealings Report".

      So habe Vorstandsmitglied, Stefan Burkhart, am 04. Februar 2005 40.000 NEXUS-Aktien zu einem Kurs von 1,95 Euro gekauft. Das Volumen seiner Transaktion belaufe sich auf 78.000 Euro.

      Seine letzte Transaktion liege etwas länger zurück. So habe er zuletzt am 13.12.2001 66.666 Aktien zu einem Kurs von 2,52 Euro im Volumen von 167.832 Euro erworben.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:13:51
      Beitrag Nr. 131 ()
      das management von jenoptik hat falsch und absolut schlecht gehandelt.

      daraus ergeben sich jetzt die absolut berechtigten probleme. und das problem der absindung ist ja im prinzip, der derzeitige so miserbale börsenwert von dewb...den man auch mitverschuldet hat. stünde dewb bei 20 würden die 26 doch keinen interessieren.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:18:39
      Beitrag Nr. 132 ()
      jetzt ist es amtlich (kam gerade auf Reuters):

      18.02.05 14:07



      JENA (dpa-AFX) - Ein Rechtsstreit um Abfindungszahlungen der Jenoptik AG
      an Aktionäre der Risikokapitalgesellschaft DEWB AG geht vor den
      Bundesgerichtshof. Eine Jenoptik-Sprecherin bestätigte am Freitag, dass gegen
      ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) von Dezember 2004 Revision
      beim Bundesgerichtshof eingelegt wurde. Das OLG hatte DEWB-Aktionären
      Abfindungsansprüche in Höhe von rund 292.000 Euro zugesprochen. Sie sollen aus
      einem Ende 1999 gekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      resultieren./ro/DP/she
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:39:48
      Beitrag Nr. 133 ()
      klasse leistung von jenoptik..:(

      jetzt müssen die echt bald zahlen...:rolleyes:

      rechtlich haben sie das nix zu holen
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:41:58
      Beitrag Nr. 134 ()
      man man man leute, ihr seid doch echt panne. verkauft eine aktie, die eine 50%-option auf € 26,51 bietet, für ein bißchen was über 2 € *kopfschüttel*
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:51:51
      Beitrag Nr. 135 ()
      du setzt voraus, dass jeder, der verkauft, auch in kenntnis über die vorgänge ist...

      ich denke ein aufgeklärter privatanleger wird zur zeit nicht verkaufen..
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:54:47
      Beitrag Nr. 136 ()
      @Lothar #129

      Wenn meine überaus bescheidenen Rechtskenntnisse hinlangen, werden jedoch in einem Revisionsverfahren keine Tatbestände mehr aufgenommen, sondern nur noch die bis dahin vorgebrachten Tatbestände und ihre rechtliche Würdigung geprüft.

      So isses. In der Revision wird das Verfahren nicht mehr komplett aufgerollt. Hier besteht keine 50/50 sondern eher eine 60/40 Chance dafür, daß die Klage auch in der Revision durchgeht.

      :)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:56:48
      Beitrag Nr. 137 ()
      Auch die Reuters-Meldung geht von rd. 290.000 Euro aus.

      Die mögliche Dimension der Nachricht wird daraus immer noch nicht ersichtlich.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:00:38
      Beitrag Nr. 138 ()
      Weil es diese Option eben nicht so klar gibt.

      Hier sind Pusher und Basher gleichzeitig am Werk.

      Wenn die NAchricht wirklich einen Einfluss auf den Kurs von Jenoptik haette der bisher noch nicht bekannt war dann muesste die Aktie doch heute wenigstens etwas reagieren.

      Tut sie auch, sie performt gerade wieder leicht den TEC-DAX aus der in den Miesen ist waehrend Jenoptik +/- 0% macht.

      Sieht so die Reaktion von Profis und Wertpapierexperten auf zukuenftige Gefahren aus?

      Ich verstehe nicht woher hier die ganzen Hell und Weitsichtigen Samariter kommen die von 26+ Euro reden um allen die grosse Chance mitzuteilen.

      Warum kauft ihr den Schrott denn dann nicht jetzt billig und verkauft ihn nach dem Urteil mit Riesengewinn??

      Ich finde es zum Kot.. wenn einige Leute hier andere zum Kaufen draengen wollen! Fuer eventuell unerfahrene Mitleser ist das schon eine arge Falle.

      Aber das interessiert unseren profilierungssuechtigen Boardadel, der seine Kernkompetenzen teilweise schon durch hervorragendes Investorverhalten bei Schneider fuer alle an WO sichtbar unter Beweis gestellt hat, nicht die Bohne.

      Diese Experten sollten statt Aktientipps lieber ihre Lottozahlen fuer naechste Woche veroeffentlichen, die Chance auf Eintreten des Ereignisses waere statistisch gesehen vermutlich besser!

      Gruss,
      Norbi
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:08:12
      Beitrag Nr. 139 ()
      GGäähn,

      Norbi behauptet, das es das Urteil vom OLG Jena gar nicht gibt, obwohl sogar die DEWB im Zulassungsprospekt darauf hinweist. Ganz klar verbreitet die DEWB absichtlich im Zulassungsprospekt die Unwahrheit indem sie schreibt:
      "...nach den Entscheidungsgründen jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie verlangen könnte". Seite 8 Zulassungsprospekt 09.02.2005.


      Ich bevorzuge:

      Jenoptik PUT/9.00 2006/12 (DRB) (DR6ELL)

      Schöne Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:09:51
      Beitrag Nr. 140 ()
      Achja,

      und selbst wenn keiner etwas von der Jenoptik AG bekommt, dann will ich hier nochmal schnell auf die aktuellen NEXUS Nachrichten hinweisen:D
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:13:47
      Beitrag Nr. 141 ()
      Was soll das Getöse ?

      DEWB ist ein krasser Fall der Unterbewertung, was wohl ausser Frage steht. Es handelt sich mithin nicht um die Frage des OB, sondern um die Frage des WIE (hoch denn die Unterbewertung wohl ausfallen könnte).

      Die Kursphantasie aus dem vielzitierten, nicht rechtskräftigen OLG-Urteil (a.a.O.) mag dabei ausser Acht gelassen werden, denn sie ist - wie auch der Ausgang des Verfahrens vor dem BGH selbst - brisant und unkalkulierbar.

      Über die Bewertung des Beteiligungs-Portfolios lässt sich zugegebener Massen je nach Blickwinkel und rechnerischem Ansatz trefflich streiten. Mir als langfristigem Investoren ist es heute völlig wurscht, ob der innere Wert des Beteiligungsportfolio´s z.Zt. 3,4,5 oder 6€ je Aktie ausmacht. Die langfristigen Investitionsaussichten sind excellent.
      Der Reifeprozess, dem die Beteiligungen der DEWB mit weiter fortlaufender Zeit unterworfen sind, aber auch die positive Aussicht auf zunehmende IPO-Aktivitäten der Venture-Kapital- und Private-Equity Szene (vgl. # 13 in meinem Thread DEWB: Zeit zum " Perlentauchen") wird in Zukunft "automatisch" zu Höherbewertungen führen.
      Dabei werden die (Wert-)Vorteile gereifter Beteiligungen die (Wert-) Nachteile enttäuschender Beteiligungen mehr als überkompensieren, wie die Erfahrungen mit älteren Venture-Fonds gezeigt haben. Der herrschende "Anlagenotstand" institutioneller und privater Investoren wird sein Übriges dazu beitragen.

      Man soll den Apfelbaum ernten, wenn die Äpfel reif sind. Der Erntezeit (12 - 18) sehe ich gelassen entgegen. Mal sehen ob es dann 3,4,5 oder mehr Äpfel sind - oder gar noch 26,5 (zzgl. Zinsen ;) ) hinzukommen.

      Es gibt ja auch noch andere Bäume der gleichen Gattung (z.B. MediGene :D).

      MfG

      M.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:16:13
      Beitrag Nr. 142 ()
      dgdingsbums,

      wer lesen kann hat es leichter im Leben. Da mein Posting oberhalb Deines Postings steht hast Du es ja nicht weit zu einem neuen Anlauf. Bitte suche doch dort explizit die Stelle in der ich behaupte das es das Urteil nicht gaebe.

      Zum Thema Publizitaeten beider Firmen ist ebenso wie zum Theme der Rueckstellungen schon vieles hier gepostet. Ebenso zur reaktion von Maerkten auf wirklich kursrelevante nachrichten.

      Am Rande meine bescheidene Meinung zum Thema Pusher und Basher die alle anderen zum Riskieren ihres Geldes bewegen wollen und selber scheinbar gar nichts machen. Nochmal: Kauf den Schrott doch selber und animiere andere nicht dazu sich die Finger zu verbrennen.

      Ich hoffte dass das aus meinem Posting klar hervorgeht.

      Allerdings hatte ich da noch nicht mit Deiner Leseschwaeche gerechnet die in Verbindung mit starker, zum Gaehnen fuehrenden Muedigkeit natuerlich die vollinhaltliche Erfassung auch einfacher Texte nicht beguenstigt.

      Gruss,
      Norbi

      Jenoptik jetzt +0,45%, viel Spass mit Deinem Put!
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:35:38
      Beitrag Nr. 143 ()
      bitte nicht streiten, jeder anleger ist reif genug, sich zu informieren und jeder weiss, die absolut sichere option gibt es in der börse nie.

      aber wenn wir die alternativen sehen, kurs pendelt weiter bei 2 oder geht bei konkurs, was aber abwegig ist auf, auf 0....oder aber, kurs wird mit dem 10 fachen abgefunden, dann ist eigentlich schonmal die basis für jedermanns entscheidung aufgeführt.:)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:43:23
      Beitrag Nr. 144 ()
      Also,

      es ist richtig das Norbi nicht geschrieben hat, dass es das Urteil nicht gibt. Mein Fehler!

      Weiter trage ich schon eine Brille. Weiter bin ich überrascht das du versuchst eine neutrale Position einzunehmen und gleichzeitig die DEWB Aktie als Schrott bezeichnest.

      Meine Postings sind Darlegungen von Fakten und möglichen Spekulationen die aber als solches durch den Wortlaut gekennzeichnet sind.
      Des Weiteren sollte man meinen, dass jeder Anleger selbst für seine Aktienkäufe und Verkäufe verantwortlich ist. Es wurden zu keinem Zeitpunkt, wissentlich Unwahrheiten hier in das Forum gepostet!

      Weiter sind wir bereits in DEWB mit einer nicht unerheblichen Summe investiert.

      Gruß
      Johannes
      www.aige.de
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:55:42
      Beitrag Nr. 145 ()
      RE: Jenoptik

      ich habe gerade mal bei der Jenoptik(J) nachgefragt.

      1.) ein Termin beim BGH steht noch nicht fest.
      2.) nach Ansicht von J. würde der Anspruch nicht automatisch auf alle Aktionäre übergehen. Jeder einzelne müsste einen ähnlichen Klageweg beschreiten wie der bisherige Kläger. Ob und wie dann die einzelnen Instanzen den Einzelfall beurteilen bleibt abzuwarten( wie gesagt: alles Meinung von J. )
      3.) J.meint, dass eine Niederlage vor dem BGH sehr unwahrscheinlich ist.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:59:55
      Beitrag Nr. 146 ()
      @ Dg6nds
      Die Höhe Deines Engagements in DEWB ist "zwischen den Zeilen" mehr als deutlich geworden (vgl. mein # 110)Ich hoffe, Dir bleibt auch die Zeit, die Früchte Deiner Bemühungen zu ernten ( ;) ).

      @ Norbi2

      Ein guter Mensch gibt gerne acht, ob auch der andre was Böses macht (W. Busch). Gelle ! :rolleyes:

      Grüsse

      M.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:03:21
      Beitrag Nr. 147 ()
      :laugh:

      die sind ja mutig. richtig, eine niederlage der kläger ist sehr unwahrscheinlich:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:08:06
      Beitrag Nr. 148 ()
      dg6nd,

      Brille trage ich leider auch. In DEWB investiert bin ich nicht, ich hoffe dass das nicht an meiner Sehschwaeche liegt. Ich suche zur Zeit auch nicht aktiv nach neuen Investments sondern benchmarke lediglich Bestehendes gegen den Rest, da ich fuer meine verhaeltnisse bereits relativ hoch und langfristig investiert bin. Jenoptik ist ein kleiner Teil davon und fuer meine Alnjagestrategie neben ABB wohl schon der spekulativste Wert, wobei es mir mit ABB bisher besser gegangen ist als mit Jenoptik...

      Der Schrott ist bitte bildlich zu verstehen, ich halte die Aktie unter den gegebenen Voraussetzungen fuer einen relativ riskanten oder zumindest volatilen Wert. Ist eben auch eine Frage der Philosophie, ich sehe die Boerse als einen Teil meiner Altersvorsorge.

      Interessanter als die beruehmte 26+ Euronen Spekulation ist fuer mich der Auftrag aus der Schweiz. Und ich wuensche auch durchaus allen dass es ihnen gut geht.

      Sollte auf Risiken und Chancen hingewiesen werden so kann ich jedoch die plakative und teilweise schon nachgerade boeswillige Art einiger user die sich hier zum Thema Jenoptik bewegen nicht akzeptieren. Und dann werde ich durchaus auch schon mal plakativ und vielleicht gelegentlich eben auch ein wenig boesartig, sozusagen die gleiche Muenze.

      Ich sehe halt zur Zeit in der Jenoptik langfristig bessere Chancen als ind der DEWB, und kann die Uebertreibungen einiger "Experten" hier nicht nachvollziehen. Das ist eigentlich schon alles!

      Viele Gruesse und happy trades!

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:09:04
      Beitrag Nr. 149 ()
      hallo,

      zunächst einmal vielen dank für die hier bereitgestellten informationen, die mir so nicht ohne weiteres zugekommen wären.

      ich bin seit einiger zeit langfrsitig in dewb investiert, die beteiligungen rechtfertigen auch ein weiteres engagement,
      ich werde allein aus diesem grund weiter zukaufen, die kurse sind ja in folge der angst vor einem push eher günstig. die anstehende ias bilanzierung wird ein wesentlich freundlicheres bild auf die dewb werfen als eine hgb bewertung, diese sollte auch eine faire bewertung der aktie nach sich ziehen.

      wird dann schon q1/05 nach ias berichtet, können wir uns alle bestimmt bald freuen. kennt hier jemand den zeitplan?

      enttäuscht und verwundert bin ich natürlich über die informationspolitik der dewb... einige beiträge hier können aber da so manchens erklären. auf der hv werden wir viele fragen fragen können. die dewb verkauft sich deutlich unter wert. eine geeignete presse arbeit sieht heute anders aus. fast entsteht der eindruck, man möchte nur keine positive aufmerksamkeit erzeugen.

      sehr neugierig bin auch auf die beurteilung des olg urteils.

      ich habe eine -vorerst informelle- juristische prüfung in auftrag gegeben, insbesondere interessiert mich:

      - ob dieser abfindungsanspruch jetzt tatsächlich für jede aktie besteht (nach meiner interpretation der urteilsbegründung und dem prospekt der dewb ist dies gegeben).
      - wie ein anspruch gegen die jenoptik gegebenenfalls durchzusetzen wäre.
      - ob bei einer eventuell notwendigen klage die beweislast vergleichbar gesehen wird.
      - ob das urteil für dewb bzw. jenoptik ad hoc pflichtig war, immerhin hat ein olg mit weit reichenden konsequenzen für die ein dewb entschieden, die dewb geht selbst von einer sehr kurzrelevanten wirkung aus.
      - ob die jenoptik bereits rückstellungen in 2004 ob des drohenden urteils bilden mußte.
      - ob die jenoptik nun in 2005 rückstellungen bilden muß.

      vielleicht können wir auch hier meinungen zu diesen fragen diskutieren? meinungen sind willkommen.

      das bgh urteil wird sicher einige zeit (3 jahre?) auf sich warten lassen. in anbetracht der konsequenzen muss die jenoptik aber jetzt bereits handeln.

      eine weitergehende berichterstattung zum olg urteil und des auswirkungen für alle dewb aktionäre sollte sicher kurzfristig einiges für den kurs bewirken. man stelle sich nur einen artikel in der sz oder faz mit einem hintergrundbericht über die vorgänge und die derzeit in aussicht stehende abfindung vor... zu beleuchten wären insbesondere die handlungsalternativen der jenoptik von bgh abwarten bis dewb aufkaufen oder abfindung vereinbaren. kam bei reuters noch mehr dazu? oft kommt dann später eine ausführliche berichterstattung. auf jeden fall sollten die redaktionsstuben jetzt aufmerksam geworden sein. vergleichbare prozesse haben ja auch jede menge aufmerksamkeit bekommen.

      mir sind die xetra orderbücher leider nicht zugänglich, sehr interessant wäre ja eine analyse des verkäufer/ käuferverhaltens. insbesondere die frage, welche anzahlen gehen zu welchen preisen. wird hier tatsächlich bewußt gepflegt?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:11:27
      Beitrag Nr. 150 ()
      Hallo Meganonn,

      zu Posting 110 kann ich nur sagen, dass wir nicht die notwendige Mehrheit nach dem AktG haben um bei der HV einen Antrag stellen zu können, wir werden es aber trotzdem tun :o)

      zu SOM.you.

      zu 2)

      Das ist richtig. Wenn der Kläger gewinnt müsste jeder DEWB Aktionär selbst gegen die Jenoptik klagen und ggf. beweisen, dass er eben diese streitigen Aktien hat (wobei es vielleicht ausreicht, das er belegt das er Aktionär der DEWB ist und das sollte kein Problem sein). Da aber die Jenoptik ggf. auch nicht beweisen kann das es nicht so ist, ist m.E. alles möglich.

      zu 3)

      An Jenoptiks Stelle hätte ich das auch gesagt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:17:00
      Beitrag Nr. 151 ()
      Solange keine klare ad-hoc von Jenoptik existiert werden sich die Investor Relators bestimmt nicht im negativen Sinne bezueglich des Urteiles aeussern.

      Die direkte Frage, und das koennte ja vielleicht einmal ein WO user der auch Aktionaer ist und es nicht weit zur HV hat, waere meines Erachtens auf der Hauptversammlung zu stellen.

      In etwa:

      Wie bewertet Jenoptik das sich aus dem schwebenden Revisionsverfahren gegebene Risiko?

      Wie hoch sind etwaige bereits gebildete Rueckstellungen zu diesem Fall?

      Damit haetten wir doch schon einmal klare Antworten.

      Wer meldet sich freiwillig (und tagchen, sei mir nicht boese, aber bitte nicht DU!)

      Gruss,
      Norbi
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:17:55
      Beitrag Nr. 152 ()
      Kaufseite Xetra:

      500 2,06
      2 500 2,10
      1 000 2,11
      700 2,12
      1 000 2,13
      11 400 2,18
      5 100 2,20
      3 000 2,21
      4 743 2,25
      1 101 2,26

      Verkaufsseite:

      2,32 2 000
      2,33 1 800
      2,35 1 450
      2,36 2 000
      2,37 2 000
      2,38 3 145
      2,40 1 290
      2,41 3 000
      2,42 3 000
      2,45 3 000


      Ratio: 1,368 zu Gunsten der Kaufseite

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:22:55
      Beitrag Nr. 153 ()
      @Norbi2


      Ich bin mal gespannt was der Witzleben für ein Gesicht bei der HV der DEWB ziehen wird. Im Prinzip sitzt er in der Höhle des Löwen. Auch wenn dieses Verfahren nur indirekt die DEWB AG slebst betrifft sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu äußern müssen.

      Ich seh jetzt schon, das wird ne richtige "HV-Party", damit meine ich, das es drunter und drüber gehen könnte...

      Gruß
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:25:28
      Beitrag Nr. 154 ()
      @SOM.YOu
      "nach Ansicht von J. würde der Anspruch nicht automatisch auf alle Aktionäre übergehen". - So wollte ich es auch verstanden haben: Jeder müßte separat klagen (Sammelklage?); immerhin wurde schon in einem anderen Beitrag darauf verwiesen. Letzter Einstiegs-Termin für jeden DEWB-Aktionäre wäre der Schiedspruch (+ 2 Monate). Sonst würde auch der Hinweis im Börsenprospekt der DEWB (vom 09.02.2005?) falsch sein, der ja auf einen möglichen individuellen Anspruch jedes Aktionärs abstellt. -
      "J.meint, dass eine Niederlage vor dem BGH sehr unwahrscheinlich ist". Diese MEINUNG ist völlig korrekt! Fraglich ist, warum überhaupt erst eine Niederlage vor dem BGH besprochen werden muß. Wer sich das Urteil vom OLG Jena anschaut - dem Sitz der DEWB und der JENOPTIK! - der kann sich des Eindrucks nicht erwehren, UNTER DER KERZE IST DER GRÖSZTE SCHATTEN. Es sei denn bei Jenoptik ist ein Knick in der OPTIK, sodaß man alles ganz anders sieht als die übrige Welt ...
      So oder so werden sich viele sagen - zur Grundlage seiner Geldanlage sollte man die Experten aus Jena nicht erwählen. Andererseits: vielleicht ist das ja DAS das Wesen dieser Wirtschaftsordnung: Kapital UND Besser - wir gehen mit IHREM Geld um - ohne Haftung! Das Wesen der Aktie besteht in der Abtretung eigener Subjektivität an Fremder statt - was nichts anderes ist als - Feudalismus.

      Gruß Lothar.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:27:49
      Beitrag Nr. 155 ()
      dg6nds,

      falls man die Frage entsprechend formuliert schriftlich einreicht sollte sich zumindest der Vorstand aeussern muessen.

      Das werden sicherlich interessante Statements. Aber ich kann mir im Jahre des Herrn 2005 einfach nicht mehr vorstellen dass eine boersennotierte Gesellschaft wichtigen ad-hoc Pflichten nicht nachkommt, und gerade dann nicht wenn der entsprechende Sachverhalt bereits bekannt und publiziert sowie durch Gerichtsurteil dokumentiert ist.

      Und deswegen erwarte ich eventuell etwas Adrenalin aber kein Erdbeben.

      Gruss,
      Norbi
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:25:58
      Beitrag Nr. 156 ()
      Hallo Norbi2,

      du könntest ja mal die IR-abteilung von Jenoptik bezüglich dieser Geschichte befragen.

      Wäre ja mal ein anfang.




      @lothar
      wenn für jenoptik so klar ist, dass sie den rechtsstreit vor dem BGH gewinnen, wieso haben sie dann vor dem OLG verloren?

      :-)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 18:18:09
      Beitrag Nr. 157 ()
      IDTE,

      prinzipiell gerne, aber ich befinde mich etwas weit vom Schuss, naemlich in Uebersee. Und derartige Anfragen macht man per Einschreiben und nicht per E-Mail.

      Gruss,
      Norbi
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 18:25:19
      Beitrag Nr. 158 ()
      Man beachte: Jenoptik hat anscheinend nicht nur vor "einem" OLG verloren, sondern dem in Jena...

      Das ändert aber nichts daran, dass zwischen Recht bekommen und Geld ausgezahlt bekommen, die (katastrophalen) Finanzen von Jenoptik liegen (siehe Ratings in meinem Posting oben) - und eventl. Einzelklagen von jedem Aktionär.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 18:39:39
      Beitrag Nr. 159 ()
      Norbi2, ich bin froh dass es neben mir doch noch einen gibt der nicht mehr daran glaubt die Erde sei eine Scheibe.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 18:52:17
      Beitrag Nr. 160 ()
      ...aber da gibt es tatsächlich noch welche, die sich am Freitagabend nach Ladenschluss zu Höchstpreisen eindecken! Heute Mittag war das Zeug teilweise im Sonderangebot und jetzt werden wieder Rekordmarken gesetzt. ....kopfschüttel...:confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:18:54
      Beitrag Nr. 161 ()
      Jenoptik kauft!!!!!!!!!!!!:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:20:28
      Beitrag Nr. 162 ()
      und warum kaufen die nicht tagsüber sondern zu Höchstkursen?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:27:20
      Beitrag Nr. 163 ()
      guten abend, nun wirds doch schnell spannend.

      könnte mal bitte jemand die order bücher reinstellen? danke!
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:30:01
      Beitrag Nr. 164 ()
      Gibt nur ein Orderbuch z.Z. Das in Frankfurt. Und das sieht nur der Makler ;)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:33:46
      Beitrag Nr. 165 ()
      @rubelprinter

      Vielleicht liegts auch an der sehr guten Nachricht von der Nexus AG an der die DEWB 25,17% hält?

      Vielleicht bahnt sich weiter noch ein schnellerer Exit an, als es geplant war??

      8 000 Stücke auf der Kaufseite zu 2,55 Euro. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 700 000 Aktien nur von WO-Lesern umgesetzt worden sind...

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:38:34
      Beitrag Nr. 166 ()
      @dg6nds
      Exits Freitag abends :laugh: Es sind Eure Diskussionen hier, welche die Zocker anlocken. Mancher wittert eine 2. CBB :eek: Also könnte es durchaus ohne Nachrichten noch 1-2 Tage steil bergauf gehn.

      Und was sind schon 8000 Stk. Unterschätze mal die WO-Gemeinde nicht.

      Good trades
      TB
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:38:58
      Beitrag Nr. 167 ()
      und was da auf einmal für blöcke übern tisch gehen.

      vorhin wollte keiner und nun 5800 zu 2,55, 4000 zu 2,58.
      dazwischen viel kleinkram und mittlerweile 8000 im bid zu 2,55€.


      auf xetra tauchte am nachmittag auch ne einzelne order über 11000 stück auf. aber zu 2,20 oder so.

      auf jeden fall scheint das interesse zu wachsen.

      wenn nämlich ne zeitung oder eoin börsenbrief die sache aufnimmt, dann sind hier schnell 100% drin.

      vorher müssen die sich allerdings auch noch eindecken :-)


      wenn es erts mal publiziert ist, dann wird der kurs ins laufen kommen, weil alle aufzuspringen versuchen werden.

      und das bei nur 3 mio verfügbaren aktien.

      mittlerweile ist es total unwichtig ob man das urteil für begründet hält oder ob alle aktionäre den anspruch haben (ich sag mal 2 mal "ja"), denn wenn es in den zeitungen auftaucht, gehts hier steil berg auf.

      dann können jenoptik und die lemminge um die wette kaufen :-)

      ich schau mir das spiel dann in ruhe an und freu mich über steigende kurse...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:49:28
      Beitrag Nr. 168 ()
      und wie kann man am unauffälligsten Stücke kaufen,am Freitag nach 17 Uhr,wenn alle anderen zu hause sind,
      denke ebenfalls das in kürze ein Bericht über die DEWB kommt,schätze in ca. 2 Wochen
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:49:51
      Beitrag Nr. 169 ()
      @Timburg

      Ich habe die über 600 000 Aktien gemeint die innerhalb von 2 1/2 Tagen umgesetzt worden sind. Aber hallo das sind immerhin über 1,3 Mio. Euro!!!

      Und das soeben ein Exit gemeldet wird auch auch keiner geschrieben, aber vielleicht ist ja doch etwas in der Pipeline dasgenauso wie das Zulassungsprospekt vom 09.02.05 hat auch keiner etwas davon gewusst....
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:54:00
      Beitrag Nr. 170 ()
      dg6nds
      Brauchst Dich ja nicht zu entschuldigen. Im Gegenteil, danke, der Thread hat - unter anderem - auch mich auf diese Sache aufmerksam gemacht und so hab ich eben heute zugeschlagen. Tatsache ist, das es eine interessante Story ist und auf sowas wartet die Meute (nicht nur die Hardcore-Zocker von WO). Wie das Urteil ausfällt interessiert wahrscheinlich nur noch 5% der derzeit Investierten, Hauptsache man hat eine schöne Erinnerung an die DEWB ;)

      In diesem Sinne
      Good trades
      TB
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 19:54:41
      Beitrag Nr. 171 ()
      ...kann es sein, dass die 600.000 mehrheitlich bei einem Käufer gelandet sind?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 20:08:36
      Beitrag Nr. 172 ()
      Tja, so ist das hier. Die meisten wollen wohl nur zocken, siehe oben. Das Urteil wird wohl kaum jemand interessieren oder gar jemand abwarten. Es geht nur um einen Zock, wohl weil viele wissen, dass es die Entschädigung kaum geben wird (kann)... Die Frage ist da wohl nur, wann rechtzeitig aussteigen...

      Die naheliegendste Lösung hat wohl noch keiner (?) erkannt:

      Es geht doch in der Klage nur um 200.000 Euro oder so, stimmts?

      Wenn ja: Wenn Jenoptik sieht, dass es vor Gericht verlieren wird, wird Jenoptik vermutlich 5 Minuten vor der Urteilsverkündung einen Vergleich mit dem Kläger schließen:
      - Das kostet dann zwar einige hunderttausend, aber Jenoptik vermeidet ein rechtskräftiges urteil!
      - kein rechtskräftiges urteil, keine Ansprüche für Dritte. Die müssten dann neu klagen. Fraglich dürfte zudem sein, ob mittlerweile dei Ansprüche nicht verjährt sind...

      Soviel zu den Erfolgsaussichten von "Trittbrettfahren" und Zockern hier...

      Abgesehen davon, dass das Geld vermutlich nicht eintreibbar wäre, müsstet ihr darauf hoffen, dass der Kläger standhaft bleibt und keinen Vergleich akzeptiert. Ein Vergleich kann sicherlich übrigens beliebig sein. Er kann den Kläger wohl sogar besser stellen...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 20:17:41
      Beitrag Nr. 173 ()
      falsch tagchen.

      jenoptik kämpft gegen ein bereits gefälltes urteil an.

      das geht wohl kaum mit nem vergleich...

      es ist an jenoptik zu beweisen, dass die ansprüche nicht bestehen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 20:19:44
      Beitrag Nr. 174 ()
      ja tagchen, ich glaub dass du auch diesen Vorgang nicht richtig verstanden hast.
      Du solltest wissen, dass vor dem BVG lediglich die Verfassungsmässigkeit geprüft wird, da gibt es keine Vergleiche wie vor dem Amtsgericht Quickborn.
      Aber das macht ja nix, deshalb erklär ich es dir ja.;)
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 20:35:23
      Beitrag Nr. 175 ()
      Und nach dem Bundesverfassungsgericht gehen wir dann zu Jörg Pilawa, der prüft dann die Verfassungsmässigkeit unserer Beiträge in diesem Forum. Wenn´s dann noch geht können wir beim OLG Grüssgott sagen und das Urteil vom BGH einrahmen und neben die DEWB Aktien hängen:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 21:00:58
      Beitrag Nr. 176 ()
      #112 von dg6nds
      Habe über Tag nur Sichtoptionen. Obwohl sicher lange erledigt , hier die Präzisierung. Unter der Datenbank Börse-Online Smallcaps, z. B. in der gestrigen Druchausgabe auf Seite 68 unter DEWB sind 5 % Streubesitz ausgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 21:54:16
      Beitrag Nr. 177 ()
      Vielleicht nimmt sich ja der allseits beliebte Markus Frick morgen der Sache an:



      "Freitag 18.02.2005


      Meine neue Seminar-Rakete


      Unylon + Primacom + Drillisch + Solarworld


      EM.TV + Vivacon + Continental + CTS Eventim


      Cancom + Concord Effekten + DEAG + ID Media


      Sa9Uhr Kommt die neue Primacom !!


      Schauen Sie bitte auch auf die Teletext Seite 299 bei NTV, denn dort befinden sich noch mehr Themen!!"
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 22:11:31
      Beitrag Nr. 178 ()
      @diptam

      Bei der Börse-Online kann ich nix zur DEWB finden. Wo möglich waren die Angaben ausschlielich in der Druckversion gestanden. Gibt es eine Angabe seitens der BÖ von wann diese Daten stammen (Datum)?

      Wäre schon mal interessant zu wissen ob es nur ein Druckfehler ist oder ob die BÖ "neue" Zahlen vorliegen hat??

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 22:17:50
      Beitrag Nr. 179 ()
      http://www.dsw-info.de/Laufende_Spruchverfahren.121.0.html

      1993

      Citibank* | LG Düsseldorf

      Königsbacher Brauerei* | LG Koblenz

      Ytong | LG München I

      Hoesch-Krupp | LG Dortmund

      Elbschloß Brauerei | LG Hamburg

      Hannover Papier* | LG Hannover

      Krupp Stahl | LG Dortmund

      DEWB | LG Frankfurt :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 22:56:48
      Beitrag Nr. 180 ()
      Am Montag im Platow-Brief: - Jenoptik - Teure Klagewelle befürchtet
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 23:10:47
      Beitrag Nr. 181 ()
      woher weißt du das?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 23:23:32
      Beitrag Nr. 182 ()
      Rubish-Time ! :yawn::yawn::look::laugh::look::yawn::yawn:
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 02:22:20
      Beitrag Nr. 183 ()
      jenoptik wird keinen vergleich schließen. sie haben jetzt die chance, das ganze mit moderatem streitwert höchstrichterlich entscheiden zu lassen, also zu geringen kosten

      anderenfalls: vergleich -> keine höchstrichterliche entscheidung -> sammelklage von meinetwegen 1000 aktionären - > monsterstreitwert, durch drei instanzen -> immense kostenbelastung für jenoptik im falle des unterliegens
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 04:56:33
      Beitrag Nr. 184 ()
      Wort zum Samstag ff.

      ... Manche Postings hier und a.a.O. lassen auf einen Fatalismus schliessen, der mich zum schmunzeln bringt. Das gilt im Besonderen für diejenigen, die nicht wissen, das das " wirkliche Leben" sich auch an der Börse abspielt.
      Mit anderen Worten: Es irrt der Mensch, so lang er strebt (Goethe).

      Info´s sammeln, recherchieren, werten und kaufen, zukaufen, halten, rechtzeitig verkaufen ... oder doch Langfristinvestment, short-term trade, stop buy ... es bleibt ein Spiel der Leidenschaften und Hoffnungen mit vielen Unbekannten (im allerweitesten Sinne). Das gilt für die DEWB, wie für jeden anderen Wert. Humor ist ein guter und manchmal auch tröstlicher Ratgeber.

      DEWB ist für mich ein Teil meines spekulativen und wohlselektierten Venture-Portfolio´s, welches wiederum Teil meines langfristig ausgerichteten Gesamtportfolio´s ist.
      Im Hinblick auf die DEWB und das betreffende Kursgeschehen der letzten Tage sollte man sich folgendes vor Augen halten:
      1. Die Tec-Dax-Aufnahme der börsennotierten Beteiligung an der MediGene " droht" im März. Tec-Dax- und Biotech-Fonds, sowie andere Themenfonds schaffen Platz in ihren Portfolio´s für die MediGene AG, wobei 5,3 % der MDG-Marktkapitalisierung noch von der DEWB AG gehalten werden, ... die Sperrfrist für Altaktionäre der MBT und die DEWB AG läuft bis Ende August. Die ebenfalls börsennotierte Nexus AG hat Fahrt aufgenommen.
      2. Angesichts der gehandelten Volumina und der jüngsten Nachrichtenlage (OLG-Urteil, a.a.O.) hat der Aktien-Kurs der DEWB nur mässig zugelegt, die Phantasie auf Kompensations-/bzw. Schadensersatzzahlungen - auch auf ermässigtem Vergleichsniveau - bleibt m.E. " aktiv" .
      3. Die " Venture´s" bzw. " Private-Equity´s" (Beteiligungs-Geselschaften und -AG´s) haben eine " verheissungsvolle" Zukunft, das Innovations- und Bewertungspotential einzelner Beteiligungen ist enorm, das Sentiment - noch - brachliegend ! Es herrscht Anlagenotstand für institutionelle und private Anleger.
      4. Einzelne Investments dürften zunehmend in das Reife-Stadium etablierter Absatzmärkte mit der Aussicht auf nachhaltige Profitabilität eintreten, womit sich die Bewertung des Portfolio´s und mithin auch das Sentiment für die DEWB ganz erheblich verbessern würde.
      5. Einzelinvestments bleiben - nicht zuletzt auch aufgrund der Besonderheiten der Branche (je nachdem: Patentstreitigkeiten, Scheitern von Produkten aus der Entwicklungspipeline, Finanzierungs - und Liquiditätsprobleme, etc.) - je nach Selektion mehr oder weniger unkalkulierbar und risikobehaftet, was die Taxierung des Einzelwerts insbes. von ausserbörslichen Beteiligungen erschwert.

      Solange die Story " stimmt" und die Zukunftsvision nicht einer - möglichen - Zäsur zum Opfer fällt, ist die DEWB ein aussichtsreiches Investment mit m.E. grossem Potential, weshalb ich sie als " kalkulierbares" und weniger riskantes Bestandteil meines Gesamt-Engagements betrachte.

      Fazit DEWB: ein aussichtsreiches Langfristinvestment mit hohem Potential und " Sahnehäubchen" (Weiterungen des OLG-Urteils) auf vergleichsweise niedrigem Risikoniveau. Der Newsflow sollte jedoch genau beobachtet werden, um etwaigen veränderten Bedingungen zum Nachteil der " Story" Rechnung tragen zu können.

      Besonderheit: Für Trader geeignet !? :rolleyes:;)

      MfG

      M.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 07:40:36
      Beitrag Nr. 185 ()
      @180 transaction
      Bist Du Hellseher oder Platow selber ????

      @184 Meganonn
      Auf welchen Wert schätzt Du denn die Beteiligung an Oasis ??

      Thx
      TB
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 11:11:17
      Beitrag Nr. 186 ()
      nochmal in vereinfachter form den zusammenhang erklärt:


      Worum geht es?


      Der frühere Besitzer der DEWB, die Hermann Voith
      Beteiligungsgesellschaft, hatte außenstehenden Aktionären einen bis 1999
      geltenden Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro zugebilligt. 1997 wurde die
      DEWB zu rd. 99% durch Jenoptik übernommen. Vor dem IPO der DEWB Anfang 2000
      hatte auch Jenoptik einigen wenigen der außenstehenden Aktionären auf Wunsch
      diese Abfindung ausbezahlt. Nach dem IPO schoss der DEWB-Kurs allerdings
      zunächst auf über 60 Euro, um erst danach auf eine andauernde Talfahrt zu gehen.
      Theoretisch, so die Sorge bei Jenoptik, hat jetzt jeder DEWB-Aktionär die
      Möglichkeit, von Jenoptik die genannte Summe einzuklagen. Denn, so das OLG in
      seiner Begründung, Jenoptik habe es versäumt, beim IPO die alten
      anspruchsberechtigten Aktien etwa durch eine andere WKN von den neu ausgegebenen
      erkennbar zu trennen. Damit liege die Beweislast, ob ein Aktionär zum
      anspruchsberechtigten Kreis der Aktionäre gehört, bei Jenoptik und nicht beim
      Aktionär.


      http://www.platowbrief.de/ind_board.htm
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 12:12:01
      Beitrag Nr. 187 ()
      Mein gestriger Kauf war eindeutig als Zock gedacht. So langsam kommt Interesse auf und nächste Woche wird`s garantiert sehr volatil zugehn.

      Falls sich aber paar Durchgeknallte wie bei PRC oder CBB finden, die eine Show bei DEWB veranstalten wollen (Sammelklage o.ä.), müsst Ihr mir nur rechtzeitig Bescheid geben. Mit 1000-2000 Stk. würde ich die Sache auch unterstützen. :)

      Denn wenn das wirklich wahr ist, was hier angedeutet wird, muß soviel Ignoranz seitens der Rechtsabteilung der Jenoptik wahrlich bestraft werden. Bei einer NM-Klitsche mit 10 Programmierer würde man sowas noch durchgehen lassen, aber nicht bei dem "Vorzeigeunternehmen" des Hr. Späth.

      Ich freu mich auf jeden Fall schon auf nächste Woche, spannend wird`s allemal.

      TB
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 12:59:22
      Beitrag Nr. 188 ()
      man bedenke: dr. kubis war früher bei jenoptik verantwortlich für recht und revision. er mußte wissen, was da kommt. vielleicht erhellt das auch die hintergründe seines rücktritts?
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:08:40
      Beitrag Nr. 189 ()
      Was mich schon mal beruhig ist, dass die DEWB bei der Jenoptik mit 3 Euro in den Büchern steht :o))



      Quelle: http://www.platowbrief.de/ind_board.htm

      "Bass erstaunt" war nach eigenen Aussagen das Management von Jenoptik über
      ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen vom 22.12.04. Darin wird einem
      Aktionär der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten- und
      Wechsel-Beteiligungsgesellschaft ein durch Jenoptik zu zahlendes
      Abfindungsangebot für seine DEWB-Aktien in Höhe von 26,51 Euro je Aktie
      zugesprochen. Am Markt werden die Aktien der Beteiligungsgesellschaft nur mit
      2,30 Euro bewertet. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte der Richterspruch
      für die Aktionäre der DEWB, die noch am 14.2. eine Kapitalerhöhung in Höhe von
      nominal knapp 4 Mio. Euro platziert hat, möglicherweise zu einer Goldgrube
      werden.
      Für die finanziell nicht immer auf Rosen gebettete Jenoptik, die die DEWB
      nach eigener Auskunft mit knapp 3 Euro je Aktie in den Büchern stehen hat, wäre
      dies dagegen eine möglicherweise sogar existenzbedrohende Katastrophe,
      befürchten Beobachter. Die Jenoptik-Führung unter Alexander v. Witzleben hat
      umgehend Revision beim BGH angemeldet. Rückstellungen für den Worst Case, so die
      Jenoptik AG, die gemeinsam mit der Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft gut
      65% an der DEWB hält, wurden keine gebildet. Noch geht das einst von Lothar
      Späth geleitete sächsische Technologie-Unternehmen davon aus, wie bereits in der
      vorherigen Instanz auch vor dem BGH zu gewinnen: "Die Rechtsgründe können nicht
      Bestand haben", heißt es auf unsere Anfrage hin in Jena fast beschwörend.
      Worum geht es? Der frühere Besitzer der DEWB, die Hermann Voith
      Beteiligungsgesellschaft, hatte außenstehenden Aktionären einen bis 1999
      geltenden Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro zugebilligt. 1997 wurde die
      DEWB zu rd. 99% durch Jenoptik übernommen. Vor dem IPO der DEWB Anfang 2000
      hatte auch Jenoptik einigen wenigen der außenstehenden Aktionären auf Wunsch
      diese Abfindung ausbezahlt. Nach dem IPO schoss der DEWB-Kurs allerdings
      zunächst auf über 60 Euro, um erst danach auf eine andauernde Talfahrt zu gehen.
      Theoretisch, so die Sorge bei Jenoptik, hat jetzt jeder DEWB-Aktionär die
      Möglichkeit, von Jenoptik die genannte Summe einzuklagen. Denn, so das OLG in
      seiner Begründung, Jenoptik habe es versäumt, beim IPO die alten
      anspruchsberechtigten Aktien etwa durch eine andere WKN von den neu ausgegebenen
      erkennbar zu trennen. Damit liege die Beweislast, ob ein Aktionär zum
      anspruchsberechtigten Kreis der Aktionäre gehört, bei Jenoptik und nicht beim
      Aktionär.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:13:05
      Beitrag Nr. 190 ()
      Hat hier jemand im Forum nen Zugang zum Platow-Brief?? Dort kann man heute schon in das Depot von Montag gucken. Weiter lautet ein weiterer Inhalt: " Wer am meisten von der Umstellung auf IFRS profitiert".

      Ich möchte nur anmerken, dass die DEWB sehr wahrscheinlich im GJ2005 gleichfalls auf IFRS/IAS umstellen wird!

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:28:02
      Beitrag Nr. 191 ()
      Man bedenke: Jenoptik hat anscheinend in der ersten Instanz gewonnen, nur dann vorm OLG verloren. Somit scheint die Rechtssituation sehr fraglich zu sein und nicht so klar. Damit wird der Zock noch riskanter...

      Hier der komplette Bericht von www.platow.de

      "Bass erstaunt" war nach eigenen Aussagen das Management von Jenoptik über
      ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen vom 22.12.04. Darin wird einem
      Aktionär der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten- und
      Wechsel-Beteiligungsgesellschaft ein durch Jenoptik zu zahlendes
      Abfindungsangebot für seine DEWB-Aktien in Höhe von 26,51 Euro je Aktie
      zugesprochen. Am Markt werden die Aktien der Beteiligungsgesellschaft nur mit
      2,30 Euro bewertet. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte der Richterspruch
      für die Aktionäre der DEWB, die noch am 14.2. eine Kapitalerhöhung in Höhe von
      nominal knapp 4 Mio. Euro platziert hat, möglicherweise zu einer Goldgrube
      werden.
      Für die finanziell nicht immer auf Rosen gebettete Jenoptik, die die DEWB
      nach eigener Auskunft mit knapp 3 Euro je Aktie in den Büchern stehen hat, wäre
      dies dagegen eine möglicherweise sogar existenzbedrohende Katastrophe,
      befürchten Beobachter. Die Jenoptik-Führung unter Alexander v. Witzleben hat
      umgehend Revision beim BGH angemeldet. Rückstellungen für den Worst Case, so die
      Jenoptik AG, die gemeinsam mit der Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft gut
      65% an der DEWB hält, wurden keine gebildet.
      Noch geht das einst von Lothar
      Späth geleitete sächsische Technologie-Unternehmen davon aus, wie bereits in der
      vorherigen Instanz auch vor dem BGH zu gewinnen:
      "Die Rechtsgründe können nicht
      Bestand haben", heißt es auf unsere Anfrage hin in Jena fast beschwörend.
      Worum geht es? Der frühere Besitzer der DEWB, die Hermann Voith
      Beteiligungsgesellschaft, hatte außenstehenden Aktionären einen bis 1999
      geltenden Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro zugebilligt. 1997 wurde die
      DEWB zu rd. 99% durch Jenoptik übernommen. Vor dem IPO der DEWB Anfang 2000
      hatte auch Jenoptik einigen wenigen der außenstehenden Aktionären auf Wunsch
      diese Abfindung ausbezahlt. Nach dem IPO schoss der DEWB-Kurs allerdings
      zunächst auf über 60 Euro, um erst danach auf eine andauernde Talfahrt zu gehen.
      Theoretisch, so die Sorge bei Jenoptik, hat jetzt jeder DEWB-Aktionär die
      Möglichkeit, von Jenoptik die genannte Summe einzuklagen. Denn, so das OLG in
      seiner Begründung, Jenoptik habe es versäumt, beim IPO die alten
      anspruchsberechtigten Aktien etwa durch eine andere WKN von den neu ausgegebenen
      erkennbar zu trennen. Damit liege die Beweislast, ob ein Aktionär zum
      anspruchsberechtigten Kreis der Aktionäre gehört, bei Jenoptik und nicht beim
      Aktionär. "

      Quelle: http://www.platow.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?site=platow&board=…

      Man beachte:
      - bisher keine Rückstellungen
      - selbst Platow sieht eine mögliche (Zitat) "... sogar existenzbedrohende Katastrophe..."


      Damit scheinen sich meine denkbaren Szenarien zu bestätigen:
      - Sollte Jenoptik gewinnen, wird die DEWB-Aktie vermutlich wieder abstürzen.
      - Sollte Jenoptik verlieren, wäre Jenoptik vermutlich insolvent. Aufgrund der sehr hohen Schulden, die vermutlich komplett an Banken und Anleihegeber verpfändet und abgetreten sein könnten, bleibt für Entschädigung an DEWB-Aktionäre, die immer nachrangig sein müssten, nichts über.

      Platow hat es richtig erkannt. Es geht wohl bei dem Verfahren eventuell um die Existenz von Jenoptik. Es geht vermutlich auch darum, ob die Jenoptik-Aktie wegen Insolvenz wertlos wird. Es geht dagegen anscheinend nicht darum, ob die DEWB-Aktionäre etwas bekommen könnten. Das ist in beiden denkbaren Szenarien wohl ausgeschlossen. Auch im dritten Szenario: Jenoptik einigt sich außergerichtlich ohne rechtskräftiges Urteil. Dann müsste Jenoptik wohl nur einige hunderttausend Euro zahlen. Wie dem auch sei, DEWB-Spekulationen erscheinen aussichtslos. Jenoptik heißt es wohl, zu beobachten und rechtzeitig den Ausstieg zu finden.

      Damit scheinen sich meine Überlegungen nun auch bei den Experten zu bestätigen... ;)

      :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:


      PS: Leider soll einer der treuesten Jenoptik-Aktionäre, der seit ca. 6 Jahren dabei ist, diese Woche nach dem neuen "Skandal" (?) - Wurde der Prozess durch Jenoptik verschwiegen? - endgültig aus Jenoptik ausgestiegen sein. Schade - aber er hat wohl schon genug Geld durch Jenoptik verloren. Nebenbei: Jenoptik notiert immer noch ca. 30 bis 40 % unter Ausgabepreis beim Börsengang. Eine gigantische Luftblase von Späth?
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:52:37
      Beitrag Nr. 192 ()
      @tagchen

      im Platowbrief steht nichts davon das die DEWB Aktionäre leer ausgehen würden
      allerdings ist das Urteil zweitrangig,es ist wieder Phantasie im Unternehmen und die kann manchmal mehr bewirken als harte Fakten
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:17:10
      Beitrag Nr. 193 ()
      @tagchen

      Du machst den Kurs der DEWB ausschließlich von dem BGH Urteil abhängig. Ich frage mich ob du dich überhaupt ausreichend mit der DEWB beschäftigt hast. Wenn nicht kann ich dir nochmal ein paar Fakten liefern.

      Die DEWB steht bei der Jenoptik mit 3 Euro in den Büchern. Trotzdem ist die DEWB unterbewertet. Ich empfehle, dass du dich mal mit der Faktenlage rund um die DEWB vertaut machst. Gestern hat z.B. die Nexus AG gemeldet, dass sie einen Großauftrag erhalten haben. Die DEWB ist mit 25,17% an Nexus beteiligt... das nur mal so als Hinweis.

      Die Spekulation um das BGH Urteil kommt zusätzlich noch mit drauf und wird dafür sorgen, dass die DEWB endlich mal auf Höhe ihres fairen Wertes notieren wird.

      Gruß
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:32:08
      Beitrag Nr. 194 ()
      Im übrigen könnten die DEWB selbstverständlich etwas von der Jenoptik bekommen. Dazu schreibt auch Platow, dass es für die DEWB Aktionäre evt. zu einer Goldgrube werden könnte.
      Nehmen wir mal an die Jenoptik verliert vor dem BGH. Dann wäre der Kläger berechtigt seine Kohle abzuholen. Aber deswegen droht der Jenoptik noch lange keine sofortige Insolvenz!! Die DEWB Aktionäre müssten dann erstmal gegen die Jenoptik in einem eignen Verfahren die Jenoptik auf Zahlung verklagen. Das kann wieder Jahre dauern! Weiter ist gar nicht gewiss wieviele Aktien des DEWB Grundkapitals überhaupt klagen werden.
      Die Jenoptik könnte den DEWB Aktionären ein Angebot unterbreiten, sinngemäß jeder bekommt 2 Euro pro Aktie und schließt eine Klage aus oder ihr klagt und wir melden Insolvenz an und keiner bekommt etwas... Evt. kauft auch die Jenoptik die DEWB auf oder einen Teil zumindest um das Risiko zu minimieren?

      Bis zum BGH Urteil wird es sicherlich noch lange hin sein und so lange wird der Kurs der DEWB Aktie kaum stärker nach unten tendieren. Im Gegenteil, durch diese Spekulation könnte der faire Wert der Aktie (den ich bei 4 Euro bis 6 Euro sehe) erreicht werden, dazu kommt dieses sog. Spekulationsaufgeld. Sollte die Klage abgewiesen werden, gibt es unbestritten Druck auf die DEWB Aktie. Aber deswegen wird die DEWB noch lange nicht weit unter ihrem Wert verkauft werden. Man beachte dazu die Fundamentaldaten der DEWB.

      Ich seh das so, solange das Urteil nicht verkündet ist wird sich dies alles eher positiv auf den Aktienkurs auswirken. Weiter besteht in der Zeit die Möglichkeit, dass die DEWB den Oasis Deal perfekt macht. Weitere Exits könnten in dieser Zeit auch noch folgen. Medigene und Nexus laufen ja bereits hervorragend, also woher der Pessimismus?
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:00:12
      Beitrag Nr. 195 ()
      Kann mir wirklich keiner der Langzeitinvestierten sagen, welchen Marktwert in etwa die Oasis-Beteiligung hat ??

      Thx
      TB
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:19:19
      Beitrag Nr. 196 ()
      @timburg


      laut "extrachancen" zwischen 20 und 40 mio €.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:21:22
      Beitrag Nr. 197 ()
      Bei der HV2004 hat Frau Ahlers gemeint, dass die Beteiligung etwa 20 bis 25 Mio. wert ist. Sie hat darauf verwiesen, dass die Oasis den Fuss in den Consumer Markt bekommen sollte. Im Consumer Markt also (CD Player, DVD Recorder, Digicams etc. ) sind noch wesentlich höhere Margen zu erzielen. Der Beteiligungswert könnte sich somit signifikant auf bis zu 30 bis 40 Mio. Euro erhöhen.

      Wo wir jetzt stehen weiss nur die DEWB, aufgrund der Bilanzierung nach HGB dürfen nämlich diese stillen Reserven nicht ausgewiesen werden.

      Das die Oasis den Weg bereits betreten hat kann man auf der HP der Oasis SiliconSystems AG erkennen. Hier der Link zu einem DVD Player:

      http://www.oasis.de/eng/content/view/8/31/content/view/167/2…


      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 16:15:34
      Beitrag Nr. 198 ()
      Hallo nochmal ich,

      hier nochmal mein dringender Aufruf an diejenigen, die die Aktionärsstruktur der Oasis SiliconSystems AG haben. Ich hatte die hier irgendwo rumfliegen gehabt kann sie aber nicht mehr finden. Die Unterlagen sind enorm wichtig!

      Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

      zunächst, danke für Ihr Interesse!
      Jedoch, OASIS ist keine public company und publiziert aus diesem
      Grund keine derartigen Informationen.
      Tut mir leid, Ihnen daher nicht mit besseren Auskünften dienen zu
      können.

      Mit freundlichem Gruß
      Barbara Siebert

      ******************************************
      OASIS SiliconSystems AG
      ppa. Barbara Siebert
      Corporate Marketing Communication
      Bannwaldallee 48
      D-76185 Karlsruhe
      Tel. +49 (0) 721 625 37 - 111
      Fax +49 (0) 721 625 37 - 119
      eMail siebert@oasis.de
      web www.oasis.com




      Auch per Boardmail, danke!
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 17:12:00
      Beitrag Nr. 199 ()
      Also,

      es gibt Gerüchte, wohlgemerkt Gerüchte, dass die Oasis im April 2005 an die Börse kommen soll. Ein Exit ist innerhalb der nächsten 3 Monate sehr wahrscheinlich. Diese Gerüchte werden durch die Aussage von Dr. Stenzel vom 10.12.2004 gestützt:

      "Wesentlich ist die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gesellschaft und die ist bisher durchweg positiv. Der von uns auf der letzten HV im Mai 2004 avisierte Verkaufszeitpunkt wird von uns nach wie vor für realistisch gehalten, da wir aktiv an dem Exit der OASIS arbeiten".

      Somit könnte der Anstieg bereits auch auf diese Spekulation hin gestiegen sein. Am 03.März.2005 findet die Analystenkonferenz der DEWB in Frankfurt statt. Womöglich wird man dort eine eindeutige Position zum möglichen IPO beziehen.

      Grüße
      Johannes
      www.aige.de
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 17:48:47
      Beitrag Nr. 200 ()
      @gd6nds & idte
      Besten Dank für die Auskunft. Das hört sich ja immer interessanter an. Hab ja nur aufgrund der Diskussionen um die 26€ gekauft und mich erst nachher so langsam in die Materie DEWB eingelesen.

      Denke, jeder Kurs zwischen 2,50-3,00 ist durch fundamentale Facts (Beteiligungen minus Schulden)gerechtfertigt, darüber hinaus bleibt die Phantasie der 26€, welche erst bei einem event. negativen Ausgang verfliegt. Da sich dies aber noch einige Zeit hinauszieht, wird der Kurs mit Sicherheit noch etwas anziehn.

      Und die Jungs von Jenoptik dürften einige schlaflose Nächte wg. dem Thema haben.

      @tagchen
      Für einen Vergleich bei paar €/Aktie dürfte bei Jenoptik schon noch einige Reserven sein.;)

      TB
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 19:39:55
      Beitrag Nr. 201 ()
      @dg6nds:

      Nein, habe mich mit DEWB nicht näher beschäftigt, habe ich auch nie behauptet. Werde ich auch nicht weiter, denn dass ist eine (Teil-) Jenoptik-Company. Mir reicht Jenoptik.

      {B]Fairer Wert: Verkaufen nach Foucs Money.[/B]

      Vergleich für 2 Euro :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Gerade hier würde sicher niemand so einen Vergleich auch nur in Erwägung ziehen, wenn es 26 Euro geben könnte. Zudem gehen Vergleiche nur, wenn alle mitmachen würden, dass ist aber wohl ausgeschlossen. Und wer wird so einen Vergleich annehmen, wohlwissend, dass es einige nicht machen würden, und die dann 26 Euro bekommen würden und er - der Trottel dann - nur 2 Euro? :confused::confused:


      Wer klagen wird? Das ist bei Kleinaktionären Privatsache und jedem selbst überlassen. Nicht beim Pensionsfonds, wie ich vermute. Denn der ist ein e. V. und sicher rechtlich verpflichtet, die Pensionen treuhänderisch zu verwalten und zu maximieren. Wiederhole mich, aber der Fonds müsste vermutlich klagen bzw. das Maximum fordern, denn sonst würden sich die Verantwortlichen vermutlich strafbar machen und für bis zu 10 Jahre ins Gefängnis müssen. Sie müsten es sicherlich schon deswegen, weil sonst der Verdacht aufkommnen würde, Jenoptik würde Einfluss nehmen: Niedrige Pesnionen um Jenoptik zu entlassten... Der DEWB-Deal von Jenoptik mit dem Pesnionstrust steht ja schon seit jeher in der Kritik...

      Damist ist ein Vergleich praktisch ausgeschlossen. Der Prozess kann unter Umständen noch Jahre dauern, die Ansprüche der übrigen Aktionäre könnten (?) :confused: verjährt sein bzw. wird Jenoptik sicher vorher einen Vergleich abschließen um kein Urteil zu bekommen. Damit bringt die Sache den übrigen Aktionäre wohl nichts. Und ihr hier wollt wohl nur mit unrealistischen Hoffnungen den Kurs pushen um dann wohl rechtzeig das sinkende Schiff zu verlassen. Denke, keiner von Euch wird das Urteil abwarten. Oder wer will seine Aktien so lange halten? Bitte um Meldungen...
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 19:52:51
      Beitrag Nr. 202 ()
      entweder hast du starke leseschwächen oder du verstehst das gelesene nur dürftig!

      "...die Ansprüche der übrigen Aktionäre könnten (?) verjährt sein bzw. wird Jenoptik sicher vorher einen Vergleich abschließen um kein Urteil zu bekommen."


      1. hier ist nichts verjährt
      2. hier kann es keinen vergleich geben, da ein urteil bereits existiert!
      ob dieses urteil rechtens ist, wird vom BGH geprüft.


      ps vergleichem kannste im supermarkt, hier nicht :-)
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 19:59:33
      Beitrag Nr. 203 ()
      Und noch ein Tipp auf welches Risiko Ihr Euch bei DEWB einlasst: Nachdem Jenoptik nun von mir hier den Tipp mit einem Vergleich bekommen hat (hilfsbereit wie ich immer gegenüber Jenoptik bin ;)), könnte Jenoptik jeden Tag die Sache mit einem Vergleich aus der Welt schaffen.

      Glaubt Ihr ernsthaft, Jenoptik würde sich wegen 200.000 Euro einer jahrelangen Diskussion und einer BGH-Revision aussetzen?

      Und im Frühsommer ist Jenoptik-HV: Kann mir nicht vorstellen, dass sich v. Witzleben die HV deswegen versauen lassen will...

      Der Zock ist also so riskant, riskanter geht es wohl kaum ... Kann sich jeden Tag in Luft auflösen. Und dann werden vermutlich alle, die nur wegen diesem Zock in den letzten Tagen eingestiegen und den Kurs getrieben haben sind, panikartig aussteigen und der Kurs wird vermutlich auf ein Allzeittief fallen. Könnte jedenfalls so werden, ist denkbar. Denn fundamental rät Focus ja zum Verkauf. Und selbst bei Jenoptik soll die DEWB ja nur mit 3 Euro in den Bücher stehen. Und die bewerten die DEWB sicher mit dem maximal Möglichen schon um ihre anscheinend katastrophale Bilanz nicht noch mehr zu verschlechtern...

      PS: Warum hat der sicher hochbezahlte Jenoptik-Vorstand die letzten zwei Monate nicht zu einem Vergleich genutzt? - dann wäre die Sache vermutlich gar nicht öffentlich geworden, da die DEWB sie nicht hätte veröffentlich müssen. Wieder ein krasser Management-Fehler? Sind v. Witzleben, Späth & Co. alles vielleicht unfähige Amateure, vielleicht Verwalter, die nicht wissen (oder es nicht können), wie man ein Unternehmen führt? Siehe Telekom, die in den USA anscheinend bzgl. Klagen wegen Voicestream rechtzeitig (?) die Notbremse gezogen haben? Aber nein, v. Witzleben halt... Wir werden noch sehen, was er schon wieder den Aktionären anscheinend eingebrockt haben könnte... Wann bekommt Jenoptik endlich ein fähiges Management?
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 20:07:03
      Beitrag Nr. 204 ()
      @IDTE:
      - Das mit der Verjährung ist sehr intererssant. Wann verjähren denn die Anrpüche? Könntest Du das bitte mit einem exakten Datum angeben? Interessiert vermutlich viele... Pauschale Aussagen helfen nicht weiter... Die Sache rührt doch schon von 1999 her, oder?

      Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bin kein Anwalt, aber beide Seiten könnten sich doch wohl auf eine Rücknahme der Klage bzw. der Revision einigen? Dann gäbe es wohl kein rechtskräftiges Urteil...

      Mir scheint, Ihr wollt der Realität nicht ins Gesicht schauen...
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 20:25:58
      Beitrag Nr. 205 ()
      @tagchen
      Irgednwie verstehe ich Deine Postings hier nicht ganz richtig: auf der einen Seite schreibst Du, dass Du Dich mit DEWB nicht näher beschäftigst, auf der anderen Seite rätst Du zum Ausstieg aus der Aktien, nur weil Focus Money das Papier auf Verkaufen stellt :confused: Wer auf solche Nieten wie es die Focus-Leute nun mal sind, hört, ohne zu recherchieren, hat an der Börse eigentlich nichts verloren.

      Und Apropos verlieren: will aus Deinem Posting-Verhalten nicht auch Dein Anlageverhalten an der Börse ableiten; aber anscheinend hast Du Dich in all den Jahren nur mit Schneider und Jenoptik befasst. Hast Du eigentlich schon mal ein positives Erlebnis in Sachen Börse gehabt ????

      TB
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 22:13:04
      Beitrag Nr. 206 ()
      Naja, das Problem von tagchen ist einfach nur, dass er die DEWB nur nach dem möglichen BGH Urteil bemisst. Selbst ohne das BGH Urteil ist die DEWB weit mehr wert als 3 Euro. Und was die Leute von Focus Money angeht, könnte sich das Bild schnellstens ändern:



      Mitteilung an Focus Money vom 17.02.2005:


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      heute haben Sie in Ihrem Wirtschaftsteil "Focus Money" eine Verkaufsempfehlung für die DEWB AG (WKN: 804100) mit dem Titel: "DEWB ein Verkauf" abgegeben.

      Dazu möchte ich Ihnen folgendes übermitteln:

      Wie Sie wissen sollten, ist die DEWB AG im Venture Capital Bereich tätig. Am 29.04.2004 haben Sie die Aktien der DEWB AG zum Kauf empfohlen und dem Unternehmen eine "eklatante" Unterbewertung bescheinigt. Nach nicht mal einem Jahr haben Sie nun Ihre Einschätzung aufgrund periodenbedingter Schwankungen um 180° gedreht und die Aktien nun zum Verkauf empfohlen.

      Sie sollten wissen, dass sich Exits über die Börse nicht beliebig durchführen lassen. Der VC Markt ist von der aktuellen konjunkturellen Lage maßgeblich abhängig. Sie begründen Ihre Verkaufsempfehlung damit, dass der Umsatz von 30,7 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro eingebrochen ist. Hinter diesem Umsatzrückgang steckt aber vielmehr die Tatsache, dass die DEWB in 2004 wesentlich weniger Unternehmen verkauft hat als im Jahr 2003. Dies ist aufgrund der natürlichen Schwankungen im VC-Geschäft nicht unüblich. Weiter
      lassen Sie ausser Acht, dass die DEWB AG zwei wertvolle Beteiligungen erworben hat, die natürlich nicht im Umsatz verbucht werden.
      Hierbei handelt es sich um die Medigene AG (Beteiligungsquote von 4,38% oder 812 000 Aktien) und der Nexus AG (über 25% Beteiligungsquote).

      Die Aktien der Medigene AG wurden zu einem Preis von 6,60 Euro der DEWB übereignet. Der heutige Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Xetra war 11,60 Euro je Medigene Anteil. Die Nexus Aktie notierte in Xetra bei 2,34 Euro.


      Das Ergebnis nach Steuern vom 31.12.2004 ergibt einen Periodenfehlbetrag von 14,9 Mio. Euro. Darin sind allerdings die Kosten für die in 2004 durchgeführte Kapitalerhöhung enthalten. Weiter wurden durch den geplanten Personalabbau 1,5 Mio. Euro an Abfindungen und Strukturanpassungen einmalig in diesem Ergebnis verarbeitet. Der restliche Anteil entfällt auf vorgenommene Abschreibungen.

      Die jährlichen Fixkosten betrugen in 2004 ca. 4 Mio. Euro. Durch den Abbau von Personal kann somit ein herblicher Teil dieser Kosten eingespart werden. Die Mitarbeiterzahl soll von 28, deutlich auf 10 bis 12 in 2005 reduziert werden. Der jetzt durchgeführte Schritt wurde schon seit Jahren von Seiten vieler Aktionäre gefordert und ist daher sehr begrüßenswert.

      Das nach HGB ausgewiesene Eigenkapital zum 31.12.2004 betrug 2,16 Euro je Aktie. In 2005 wird die DEWB sehr wahrscheinlich nach IFRS/IAS bilanzieren müssen. Somit würden auch die "stillen Reserven" der DEWB sichtbar.

      Lassen Sie mich fortfahren warum die Überschrift Ihrer heutigen Meldung eigentlich "DEWB ein klarer KAUF" hätte heißen müssen:

      Die maßgebliche Beteiligung der DEWB AG ist die OASIS SiliconSystems AG mit einer Beteiligungsquote von 17,5%. Dieses´Unternehmen wurde Anfang 2001 in Portfolio der DEWB AG aufgenommen. Die OASIS AG hat sich im Bereich der Elektrotechnik mittlerweile zum Global Player entwickelt (MOST-Technologie). Nachdem die OASIS AG mittlerweile große Erfolge mit dieser Technologie erreicht und auch die Fussstapfen im Bereich des Consumer-Market bekommen hat, dürfte sich der Wert der Beteiligung
      erheblich gesteigert haben. Da die DEWB aufgrund der HGB-Bilanzierung und des strengen Niederstwertsprinzips diese "stillen Reserven" nicht ausweisen kann, werden diese erst bei einem Verkauf der OASIS SiliconSystems AG sichtbar. An der Veräußerung dieser Beteiligung wird momentan fieberhaft gearbeitet, und soll planmäßig, bis zu kommenden HV 2005 von statten gehen.

      Möglicherweise sind Sie auch nicht über weitere Vorgänge in Bezug zwischen der DEWB AG und Jenoptik AG informiert! Laut eines Urteils des OLG Jena vom 22.12.2004 könnte sich möglicherweise der Kurs der DEWB-Aktie ganz erheblich erhöhen, da nach den Entscheidungsgründen jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie verlangen könnte. Die Jenoptik AG hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt; das Urteil des OLG Jena ist daher nicht rechtskräftig.

      Diese Informationen sind aus öffentlichen Quellen entnommen und ich würde mich freuen wenn Sie diese gleichfalls berücksichtigen würden.

      Das Urteil des OLG Jena finden Sie unter:

      http://www.thueringen.de/olg/urteil/infothek10.html

      Dann bitte bei Entscheidungsdatum den 22.12.2004 eingeben. Sie finden das Urteil unter dem Aktenzeichen 7 U 391/03. Anschließend "Entscheidung Volltext" anklicken um zum gesamten Urteil zu gelangen.

      Das bei der Deutschen Börse AG hinterlegte Börsenzulassungsprospekt für 3.891.872 Aktien der DEWB AG aus einer Kapitalerhöhung von 2003 und 2004 vom 09.02.2005 weisst ausdrücklich auf dieses Urteil des OLG Jena hin. Auf Seite 8 finden Sie folgende Aussage der DEWB AG:

      "Die Jenoptik AG ist Beklagte eines Rechtsstreites, der im Abschnitt "Allgemeine Informationen" dargestellt ist. Durch die Verbreitung des Inhalts des dort dargestellten Urteils des OLG Jena vom 22.12.2004 könnte sich möglicherweise der Kurs der DEWB-Aktie ganz erheblich erhöhen, da nach den Entscheidungsgründen jeder DEWB-Aktionär von der Jenoptik AG eine Abfindung in Höhe von EUR 26,51 pro Stückaktie verlangen könnte. Die Jenoptik AG hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt; das Urteil des OLG Jena ist daher nicht rechtskräftig. Sofern der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Jena vom 22.12.2004 aufhebt und der klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung folgt, könnte sich der Kurs der DEWB-Aktien wieder auf das Niveau vor der
      Entscheidung des OLG Jena vom 22.12.2004 ermäßigen, sofern sonstige Einflussfaktoren auf den Kurs der DEWB-Aktien außer Acht gelassen werden. Die Anzahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien, Änderungen der Betriebsergebnisse der Gesellschaft und der Mitbewerber sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Branche, der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte können erhebliche
      Kursschwankungen bei den Aktien der Gesellschaft hervorrufen. Generell haben Wertpapiermärkte in der Vergangenheit deutliche Kurs- und Umsatzschwankungen erfahren. Sollte die Gesellschaft die Kriterien für die Zulassung zum Prime Standard in Zukunft nicht mehr erfüllen und aufgrund dessen die Zulassung zum Prime Standard widerrufen werden oder aus anderen Gründen den Prime Standard verlassen, könnte sich dies ungeachtet der Betriebsergebnisse oder der Finanzlage der Gesellschaft nachteilig auf den Kurs der Aktie auswirken."

      Quelle: Seite 8 DEWB AG Zulassungsprospekt vom 09.02.2005

      http://www1.deutsche-boerse.com/INTERNET/EXCHANGE/fwbprospek…


      Die Bekanntmachung zum Zulassungsbeschluss seitens der Deutschen Börse AG finden Sie unter:

      http://www3.deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/(KIR…



      Abschließend möchte ich kein weiteres Urteil über die möglichen Auswirkungen auf den DEWB Aktienkurs abgeben. Die Informationen wurden erst vor wenigen Tagen Zug-um-Zug der breiten Öffentlichkeit publik gemacht. Allerdings sollten Sie aus den dargelegten Gründen Ihre heutige Mitteilung "DEWB ein Verkauf" gründlichst überdenken. Weiter habe ich in Ihrem Artikel stichhaltige Darlegungen vermisst, die dieser Verkaufsempfehlung hätten Rechnung tragen können!



      Im übrigen hat das gar nix mit pushen zu tun! Das sind Fakten an denen es nix zu rütteln gibt. Die Meldung von Focus Money war im Prinzip nur die AdHoc Mitteilung der DEWB vom 01.02.05 in Kurzform. Daraus eine Verkaufsempfehlung zu machen ist gerade zu lächerlich. Die Meldung von FM deutet ehr auf krasses Unwissen hin. Nahezu schon fahrlässig wie man mit solchen Meldungen umgeht. Kein einziges Wort nur zu einer Beteiligung... wenn die Oasis abgeschmiert wäre hätte ich dafür Verständnis... Was der Markt von der FM Meldung gehalten hat ist glaube ich eindruckvoll bewiesen worden... nämlich über +30%!

      Im übrigen werden wir mal nächste Woche versuchen der Jenoptik unsere Aktien anzudienen... das wird ein Spass!


      Schönen Abend
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 22:29:20
      Beitrag Nr. 207 ()
      Nö.... das mit tagchen verhält sich möglicherweise ganz anders.
      Stellen wir uns mal vor da war ein unnützer Mitarbeiter auch " nutzloser Fresser " genannt, der über Jahre sein dasein in einem ostdeutschen Technologiekonzern fristete ohne von jemand bemerkt worden zu sein.
      Stellen wir uns weiter vor, eine fähige Führungskraft in jenem besagten Unternehemen erkennt dieses Einsparpotenzial in seinen eigenen Reihen und reagiert prompt und unbarherzig.
      Und stellen wir uns dann noch vor jener Mit"arbeiter" erhält eine Abfindung, die er selbst für zu niedrig und ungerechtfertigt hält.
      Wo kann sich ein solcher Mensch besser rächen als...... na???
      So könnte doch jene Geschichte eines tagchen von statten gegangen sein.
      Und nun hat er alle Zeit der Welt sich im Jenoptik Forum und "Artverwandten" zu tummeln (weil er einfach das Schicksal von 6 Millionen anderen teilen muss) und führt im Rahmen seiner bschränkten Möglichkeiten weiter seinen Kleinkrieg gegen Jenoptik, Späth, von Witzleben und und und...
      Doch falls es diesen Menschen in der von mir beschriebenen Art tatsächlich gibt so möchte ich ihm an dieser Stelle sagen.
      Lieber "Mensch" BEHALT DEINEN QUARK FÜR DICH, KEIN SCHWEIN INTERESSIERT, WAS DU VON DIR GIBST!!!
      DU SOLLTEST WISSEN DASS DU ERKANNT BIST.
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 00:11:19
      Beitrag Nr. 208 ()
      @tagchen


      wenn du zum thema verjährung und der bewertung des rechtsstreits mal einen anderen kommentar lese möchtest, dann
      schau doch mal in diesen thread und lies durch was "fuzzi08"

      dazu sagt. der ist im übrigen jenoptik-aktionär.

      http://www.ariva.de/board/213791/thread.m?secu=2032@ANY
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 01:40:39
      Beitrag Nr. 209 ()
      Nur mal so zwei Gedanken:

      "19. Juli 2002
      Der Jenoptik-Konzern gibt die Mehrheit am Beteiligungsgeschäft auf. Die Anteile an der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG (DEWB) werden auf unter 50 Prozent reduziert. Die JENOPTIK AG gibt 43,5 Prozent der Anteile an der DEWB an den Jenoptik Pension Trust ab. Der Jenoptik Pension Trust ist ein unabhängiger Pensionsfond, in dem alle Pensionsverpflichtungen des Jenoptik-Konzerns gebündelt werden."

      1.Vielleicht wurde in dem betreffenden Vertrag ja bereits geregelt, daß die Abfindung für diese Aktien nicht gilt.

      2.Im übrigen stellt sich doch die Frage, ob der Jenoptik Pension Trust im Interesse der zukünftigen Pensionäre (also der Mitarbeiter von Jenoptik, deren zukünftige Betriebsrenten dort verwaltet werden) handelt, wenn er Jenoptik durch die volle Geltendmachung der Abfindung
      in die Insolvenz treibt und so Arbeitsplätze gefährdet.


      Gruß
      keith
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 02:58:43
      Beitrag Nr. 210 ()
      :laugh::laugh::laugh: Vielleicht wurde das mit dem Fonds geregelt. Aber stellt Du da nicht zu hohe Ansprüche an das Jenoptik-Management? Die sollen so etwas bedacht haben? v. Witzleben, Späth & Co.? :laugh::laugh::laugh:

      Verjährung: Könnte so sein, denke aber nicht, dass es so trivial ist. Da bräuchte man Einsicht in die genauen Bedingungen und einen Anwalt.

      Was aber völliger Quatsch ist, sind die Zinsen: Jenoptik muss keine Zinsen zahlen laut dem Vertrgag, oder? Sondern nur 26.51... Der Kläger bekomt nur die Zinsen, weil er geklagt hat. Das ist immer so bei Gericht. Man meldet die Ansprüche zum Tag X an. Ab dann - und nicht vorher - gibt es bei einem Erfolg Zinsen zusätzlich. Aber nicht für unbeteiligte, die haben ja nicht geklagt. Sinn ist vermutlich, dass der Kläger keine finanziellen Nachteile hat, wenn ein Prozes lange dauert. Der Beklagte kann ja während der Zeit mit dem Geld wirtschaften. Und würde vermutlich den Prozess noch in die Länge ziehen, wenn er dadurch einen "zinslosen Kredit" bekommt. Das ist nur eine Verfahrensfrage bei Prozessen und hat wohl nichts mit dem möglichen Verpflichtungen von Jenoptik zu tun!

      Es bleibt dabei: Alles nur theoretisch, scheitert spätestens am Fond unds Jenoptik... Die übrigens bei deren Finanzen auch immer noch ohne dieses hier pleite gehen könnten... Zudem, siehe den anderen Thread, soll es ja nach dem BGH vermutlich zurück ans OLG gehen, von dort möglicherweise ans BVG und eventl. auf europäische Ebene... Das dauert wahrscheinlich zehn Jahre!
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 04:16:01
      Beitrag Nr. 211 ()
      #210 / @tagchen

      Das mit den Zinsen ist kein Quatsch...:confused:



      AktG § 305 Abfindung
      (1) Außer der Verpflichtung zum Ausgleich nach § 304 muß ein Beherrschungs- oder ein
      Gewinnabführungsvertrag die Verpflichtung des anderen Vertragsteils enthalten, auf
      Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen Aktien gegen eine im Vertrag
      bestimmte angemessene Abfindung zu erwerben.
      (2) Als Abfindung muß der Vertrag,
      1. wenn der andere Vertragsteil eine nicht abhängige und nicht in
      Mehrheitsbesitz stehende Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf
      Aktien mit Sitz im Inland ist, die Gewährung eigener Aktien dieser
      Gesellschaft,
      2. wenn der andere Vertragsteil eine abhängige oder in Mehrheitsbesitz
      stehende Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und das
      herrschende Unternehmen eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft
      auf Aktien mit Sitz im Inland ist, entweder die Gewährung von Aktien der
      herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft oder eine
      Barabfindung,
      3. in allen anderen Fällen eine Barabfindung
      vorsehen.
      (3) Werden als Abfindung Aktien einer anderen Gesellschaft gewährt, so ist die
      Abfindung als angemessen anzusehen, wenn die Aktien in dem Verhältnis gewährt werden,
      in dem bei einer Verschmelzung auf eine Aktie der Gesellschaft Aktien der anderen
      Gesellschaft zu gewähren wären, wobei Spitzenbeträge durch bare Zuzahlungen
      ausgeglichen werden können. Die angemessene Barabfindung muß die Verhältnisse der
      Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über den Vertrag
      berücksichtigen. Sie ist nach Ablauf des Tages, an dem der Beherrschungs- oder
      Gewinnabführungsvertrag wirksam geworden ist, mit jährlich zwei vom Hundert über dem
      jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen ; die
      Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
      (4) Die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien kann befristet werden. Die Frist endet
      frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags
      im Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekanntgemacht gilt. Ist ein
      Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des
      Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt worden, so endet die Frist
      frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt
      beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
      (5) Die Anfechtung des Beschlusses, durch den die Hauptversammlung der Gesellschaft
      dem Vertrag oder einer unter § 295 Abs. 2 fallenden Änderung des Vertrags zugestimmt
      hat, kann nicht darauf gestützt werden, daß der Vertrag keine angemessene Abfindung
      vorsieht. Sieht der Vertrag überhaupt keine oder eine den Absätzen 1 bis 3 nicht
      entsprechende Abfindung vor, so hat das in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte
      Gericht auf Antrag die vertraglich zu gewährende Abfindung zu bestimmen. Dabei hat es
      in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Vertrag die Gewährung von Aktien der
      herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft vorsieht, das Verhältnis, in
      dem diese Aktien zu gewähren sind, wenn der Vertrag nicht die Gewährung von Aktien
      der herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft vorsieht, die angemessene
      Barabfindung zu bestimmen. § 304 Abs. 4 gilt sinngemäß.


      Das steht übrigens auch im Urteil!!! Wer lesen kann...:D
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 10:21:54
      Beitrag Nr. 212 ()
      Hab mal bischen im Netz rumgestöbert und mir die verschiedenen Beteiligungen der DEWB angeschaut. Was sich da alles im Portfolio befindet ist zum Teil High-Tech vom Feinsten. Da fast bei keiner der Beteiligungen Geschäftsberichte veröffentlilcht werden, ist es natürlich schwer, den Marktwert der einzelnen Firmen bei einem eventuellem Börsengang zu schätzen.

      Aus dem Neun-Monatsbericht 2004 geht jedoch hervor, dass die ca. 30 Beteiligungen auf der Aktiv-Seite bei VC mit 67 Mill. angesetzt sind. Im Klartext im Durchschnitt 2 Mill./Beteiligung !!! Allein über die Oasis-Beteiligung wurden hier ja schon Spekulationen angestellt.

      Wenn ich die einzelnen Beteiligungen durchgehe, so finde ich hier einige Perlen, welche mit Sicherheit etwas mehr als 2 Mill. beim Going-Public einbringen werden.

      Nehmen wir z.B. nur die 73% an Integrated Genomics (im DNA-Bereich tätig) mit Kooperationen mit: Dow Chemical, Roche , Genencor, BASF, GlaxoSmithkline usw. :eek: Man muß nur mal bedenken, wie Biotechs in den Staaten bewertet werden.

      Weiter gefallen mir die Beteiligungen an KSW Microtec (Thema RFID; schaut mal im Höft&Wessel-Thread nach, was zu diesem Thema geschrieben wird); dann unique-m.o.d.e (Lasersysteme); Epidaurus Biotechnologie (81,3%) und IVISTAR (vernetzter Haushalt, neulich Auftrag von T-Online). Ich denke, zumindestens einige dieser Beteiligungen werden einiges an stillen Reserven vorbringen.

      Und zu Thema Insolvenz, welche von einigen Scharzsehern hier schon angedeutet wurde: bei dem Kassen- bzw. Wertpapierbestand ist es doch wohl an den Haaren hergezogen, das Wort Insolvenz bei DEWB auszusprechen. Die derzeitigen Schulden von 46 Mill. sind ja allein schon durch liquide Mittel + Wertpapiere fast abgedeckt. Und diese Wertpapiere steigen z.Z. ja auch fast täglich im Wert.

      Also mal locker bleiben und die Analystenkonferenz im März abwarten; mal sehn was es da an News gibt.

      Einen schönen Sonntag allen Investierten
      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 10:25:13
      Beitrag Nr. 213 ()
      @Johannes
      Hab was vergessen: die Mühe, den Focus-Redakteuren Deinen Standpunkt darzulegen solltest Du Dir in Zukunft sparen. Bestenfall wird Dein Schreiben bei der nächsten Kaufempfehlung in der Focus abgeschrieben. ;)

      Gruß
      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 11:25:05
      Beitrag Nr. 214 ()
      @Timburg

      Dann sollte mir doch ein redaktionelles Entgeld zustehen oder ? :D

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 13:51:44
      Beitrag Nr. 215 ()
      Es wird bald einige Leute geben, die sich sehr ärgern werden, dass sie die wohl einmalige Gelegenheit nicht genutzt haben. Aber noch ist es ja nicht zu spät...
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 13:56:47
      Beitrag Nr. 216 ()
      Ich dachte, die Zinsen bezogen sich auf den Zinsen, die einem Kläger ab Klageeinreichung zustehen. Dass meinte ich - und die kommen auf jeden Fall beim Kläger noch on top. Das sind in der Regel nämlich noch 5 % über dem Basiszinsatz, also viel mehr.

      Letztendlich ist das Urteil auch nicht bedeutsam - es ist vermutlich halt kein Geld da. Kein Geld bei Jenoptik hieße auch nichts für DEWB-Aktionäre. Egal, was im Urteil steht.

      Das mit Deinen Zinsen will ich nicht im Detail untersuchen. Fraglich ist jedoch, ob das nicht erst ab dem Tag gilt, an dem jemand die Aktien der Gesellschaft anbietet. Denn vorher konnte die Gesellschaft diese ja nicht erwerben.

      Da Jenoptik jedoch noch nicht einmal Geld für die 26,51 Euro/Aktie haben dürfte, ist diese Frage sowieso uninteressant! Selbst zehn Prozent Zinsen auf 0,- Euro ergeben immer noch 0 Euro!
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 14:09:56
      Beitrag Nr. 217 ()
      "Es wird bald einige Leute geben, die sich sehr ärgern werden, dass sie die wohl einmalige Gelegenheit nicht genutzt haben. Aber noch ist es ja nicht zu spät..."

      Dumm Dümmer am Dümmsten!!!!!

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 14:56:41
      Beitrag Nr. 218 ()
      ach tagchen, lies dir doch bitte #78 genau durch. da wird dir erklärt, dass durch jenoptik an den free float im schlimmsten fall 80 millionen für die abfindungen zu zahlen sind. und falls jenoptik sich doch mit den aktionären des free floats vergleichen sollte, wären es nur noch ca 40 millionen. das zahlen die aus der portokasse, mein schatz
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 15:13:12
      Beitrag Nr. 219 ()
      kannste vergessen "was".

      tagchen will das einfach nicht verstehen.

      im aller schlimmsten fall muss jenoptik für 8 mio aktien zahlen. darin wären auch zahlungen gegenüber dem pensionsfonds enthalten.

      das wären dann 212 mio.

      allerdings ist eine zahlung für den pensionsfonds wohl eher unwahrscheinlich.


      dnn blieben ca. 4 mio aktien übrig.

      macht dann 106 mio €.

      davon ziehen wir noch die ab, die jenoptik bis zum endgültigen urteil über die börse aufkaufen wird.

      dann muss betrachtet werden, dass jenoptik die aktien ja einzieht, also ca. 3€ pro aktie von den 26,51 € abgezogen werden müssen.

      macht dann 4mio * 23,51 = 94 mio

      doch wie gesagt, wird jenoptik von den 4 mio im umlauf befindenden aktien noch mindestens die hälfte vorher aufkaufen.

      bleibt letztendlich ein schaden für jenoptik von 50 bis 100
      mio € übrig.


      ----> portokasse

      @tagchen ich hoffe, dass du es beim 8ten mal jetzt endlich verstanden hast. ansonsten solltest du das geld, was du an der börse investiert hast, besser in einen klinikaufenthalt investieren!
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 16:17:52
      Beitrag Nr. 220 ()
      Dann könnte der Aktienkurs demnächst bis auf 23,- Euro laufen. :D
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 16:24:14
      Beitrag Nr. 221 ()
      @LoggerC
      23 wäre vieleicht doch etwas zuviel des Guten. Da ich aber den Kurs nach unten durch die Beteiligungen abgesichert sehe, z.Z. einfach die Phantasie wg. dem Prozess da ist und die Aktie im Moment einfach in ist, schlage ich ein Tippspiel für den Schlußkurs am nächsten Freitag, den 25.02. vor.

      Ich mach mal den Anfang:

      Schlußkurs Frankfurt 25.02. = 3,60€

      Good trades
      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 16:35:12
      Beitrag Nr. 222 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 16:39:10
      Beitrag Nr. 223 ()
      @Johannes
      Mal sehn wer nächsten Freitag lacht ;)

      Dein Tipp bitte.

      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 16:46:47
      Beitrag Nr. 224 ()
      regulär sollte die aktie bei knapp 14 € liegen - das entspricht der 50%igen chance/wahrscheinlichkeit, dass durch jenoptik auf jede aktie eine abfindung von 26,51 € gezahlt werden muss

      wenn die medien die geschichte aufgreifen und so eine entsprechende aufmerksamkeit geschaffen wird, könnten wir ganz schnell kurse von 6 bis über 10 € sehen
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 16:49:21
      Beitrag Nr. 225 ()
      @Timburg

      Ich habe nicht über das Kursziel gelacht sondern über das Krankenhausinvestment in Posting 219.
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 16:56:40
      Beitrag Nr. 226 ()
      Na ja, IDTE scheint ein ziemlich direkter Kerl zu sein. Trotz Anonymität des Internets habe ich noch immer ein Problem damit, manchen Leuten so direkt meine Meinung zu sagen. Obwohl sie es manchmal verdienen würden (wie in diesem Fall tagchen).

      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 17:07:42
      Beitrag Nr. 227 ()
      Achja mein Tipp bis zum 25.02.05:

      Hmm gar nicht so einfach. Kommt schwer drauf an wieviele Leute darauf aufmerksam werden und von welchen Börsenbriefen dieses gecovert wird.

      Ich bin eher konservativ und sage mal 3,10 Euro (den Emissionspreis der letzten KE).

      Tendenz für die nächsten Monate 4 bis 6 Euro, wobei das nur meine Meinung ist!

      Grüßle
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 17:13:54
      Beitrag Nr. 228 ()
      Ich fasse mal zusammen:

      dg6nds = 3,10
      Timburg = 3,60

      Annahmeschluß ist morgen 20,00 Uhr, da mache ich eine Auflistung der Tipps.

      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 17:24:43
      Beitrag Nr. 229 ()
      5,13
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 17:26:41
      Beitrag Nr. 230 ()
      Was mir gerade auffällt: der Erste beim WO-Börsenspiel (Lawuki2005) hat auch 15.000 Stk. DEWB gekauft. :eek: Dann drücken wir ihm mal die Daumen.

      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 17:28:35
      Beitrag Nr. 231 ()
      @knig
      Und ich dachte schon man würde mich mit meinen 3,60 auslachen :)

      PS: Zusammenfassung machen ich morgen Abend.

      TB
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 18:05:41
      Beitrag Nr. 232 ()
      #216 / @tagchen

      "Ich dachte, die Zinsen bezogen sich auf den Zinsen, die einem Kläger ab Klageeinreichung zustehen. Dass meinte ich - und die kommen auf jeden Fall beim Kläger noch on top. Das sind in der Regel nämlich noch 5 % über dem Basiszinsatz, also viel mehr."

      Das ist völliger Quatsch!!!

      "Das mit Deinen Zinsen will ich nicht im Detail untersuchen."

      Dann lass es halt. Nur verschon die Leute bitte mit Deinen halbgaren Kommentaren... :(
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 19:11:32
      Beitrag Nr. 233 ()
      Den vollständigen GB2004 gibt es unter:

      http://www.hv-info.de/download/DEWB_GB_04-12-31.pdf

      zum Download!

      Viel Spass!
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 19:28:06
      Beitrag Nr. 234 ()
      "Termine für 2005



      Bilanzpressekonferenz/
      Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2004
      und Analystenkonferenz März 2005


      Hauptversammlung 14. April 2005"


      Auf der Internetseite von DEWB kann ich den GB 2004
      momentan noch nicht finden...
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 19:30:30
      Beitrag Nr. 235 ()
      @dg6nds

      Danke für die schnelle Info! :)
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:16:21
      Beitrag Nr. 236 ()
      100 Mio. Euro für Jenoptik Portokasse? :laugh: Kennt Ihr die Ratings? Wer leiht denen noch Geld?

      100 Mio. Euro für Jenoptik = vermutlich Insolvenz.

      Warum soll das mit dem Pensionsfonds unwahrscheinlich sein? Gerade die müssten alles daran setzen, die Renten zu mehren... Könne doch nicht einfach auf Geld verziechten. Zum letzten Mal: Das ist ein e. V. Der NICHTS mit Jenoptik

      Ihr blendet hier die Risiken aus und setzt auf einen oiptimalen Verlauf, wo alles zu Euren Gunsten ausgeht. Das ist aber unwahrscheinlich. Schaut mal bei SCHNEIDER nach. Dort gibt es z. B. den Vorteil, dass Geld kein Problem ist (Bayern bwürde im Falle eines Falles für alles haften. Und bie Lehman BRothers würde der Spruch mit der Portokasse wirklich stimmen. Aber doch nicht bei Jenoptik. Dennoch dauert es viel länger als alle dachten.

      Und die Aktienaufkäufe: Bis jetzt hat Jenoptik - in den eltzten Monaten - doch anscheinend nicht eine Aktie aufgekauft. Jenoptik wusste aber sicher, dass es durch die DEWB veröffentlich würde. Warum haben die dann nicht schon gekauft. Klar, damit die jetzt mehr bezashlen?

      Irgendwie alles unlogisch...

      Zudem würde Jenoptik sicher vor einem rechtskräftigen Urteil einen Vergleich mit dem Kläger schließen. Vergleich kann auch heißen, dass er mehr bekommt als er einklagt, nur damit erzustimmt.

      Für wie dumm haltet Ihr die Jenoptik-Vorstände? :confused:

      Es ist so gut wie ausgeschlossen, dass Jenoptik ein rechtskräftiges Urteil zulässt. Dann müstet Ihr alle von vorne selbst klagen. Nichts mit dem Zock oder den Überweisungen aus Jena. Alles somit vermutlich unrealistische Spekulationen...
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:18:10
      Beitrag Nr. 237 ()
      Ehrlich gesagt war ich auch ziemlich überrrascht als ich den GB gefunden habe... Eigentlicher Vorstellungstermin 03.März.2005... die DEWB Seite wurde dahingehend eben auch noch nicht aktualisiert...
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:31:58
      Beitrag Nr. 238 ()
      @tagchen

      "Und die Aktienaufkäufe: Bis jetzt hat Jenoptik - in den eltzten Monaten - doch anscheinend nicht eine Aktie aufgekauft. Jenoptik wusste aber sicher, dass es durch die DEWB veröffentlich würde. Warum haben die dann nicht schon gekauft. Klar, damit die jetzt mehr bezashlen?"

      Hirn einschalten! Die Jenoptik ist davon ausgegangen, dass das Urteil zu ihren Gunsten ausfällt! Hast doch selbst geschrieben, dass die Jenoptik erstaunt über dieses Urteil gewesen ist! Wieso sollte die Jenoptik dann vorher DEWB Aktien kaufen?? Ausserdem ist dieser Umstand der Jenoptik erst seit dem 22.12.2004 bekannt!


      "Für wie dumm haltet Ihr die Jenoptik-Vorstände?"

      Das Frage ich mich auch, der einzige der die Jenoptik Vorstände für dumm hält bist doch du!!!


      Also tagchen ich weiss nicht, du drehst dir alles so zurecht wie es dir passt! Einmal hüüü einmal hopp...

      Was das Thema Pensionsfonds angeht weiss ich nix drüber und deswegen halte ich mich da raus. Was den Vergleich angeht gibt es hier auch unterschiedliche Meinungen. Und sicher ist nicht die die richtige die dir gerne passen würde...

      Für wenn oder was bist du denn überhaupt?? Schneider?? Jenoptik?? DEWB??


      Aber HALLO!
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:37:44
      Beitrag Nr. 239 ()
      @dg6nds
      Kannst Du den GB runterladen. Also bei mir klappt es nicht :(
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:40:30
      Beitrag Nr. 240 ()
      habe auch gleich mal eine frage.

      der pensionsfonds taucht bei der aktionärsstruktur gar nicht mehr auf. stattdessen stehen dort 30,8% bei der Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.

      Damit dürfte sich das thema zahlungen and en pensionsfonds wohl erledigt haben.

      Das es sich bei der Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH nicht um den Pensionsfonds handelt, wird auf seite 32 des Gb deutlich, wo diese gesondert erwähnt wird.

      Das Jenoptik gegenüber der Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH keine Zahlungsverpflichtungen hat, dürfte wohl allen klar sein.

      Somit liegt der Streubesitz zum 31.12.04 bei 34,3% oder 5,2 mio Stück.
      Dies entspräche im worst-case einer Summe von (26,51-3)*5,2 Mio € = 122 mio €.

      Also ich halte selbst in diesem worst-case Jenoptik in der Lage die summe zu bezahlen.
      Aber ich gehe auch davon aus, dass Jenoptik maximal die Hälfte wirklich aufbringen muss, da sie die Anspruchsberechtigten Aktien in den nächsten Monaten für weniger Geld an der Börse aufkaufen können und es vielleicht auch schon getan haben.

      Von dieser Seite jetzt einen strich durch die ganze Geschichte ziehen zu wollen ist mehr als dumm.
      Damit ist natürlich vor allem tagchen gemeint.

      Jenoptik hat in der Bilanz zum 31.12.03
      4,7 mio € in Wertpapieren und 132,7 Mio cashnahe Finanzmittel ausgewiesen.

      bei einem geschätzen Gewinn von 28 mio € in 2004 und 42 mio
      € in 2005 also überhaupt kein existenzbedrohendes Ereignis.
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 20:54:26
      Beitrag Nr. 241 ()
      hm muss man wohl nicht verstehen.

      2003 gabs die Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ja auch schon.

      Merkwürdig.

      Scheint irgenwie das selbe zu sein aber auch doch wieder nicht...

      Auch 2003 wird bei den Beteiligten von
      1. Jenoptik
      2. Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.
      3. Pensionsfondstrust e.V.

      gesprochen.


      Aber vielleicht könnte hier irgendwo der Schlüssel für den nichtexistenten Anspruch des Pensionsfonds liegen.

      Irgendwie ganz schön merkwürdig.
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 23:13:52
      Beitrag Nr. 242 ()
      habe mir nicht den ganzen thread durchgelesen, weiss deshalb eben nicht ob es schon beantwortet wurde oder nicht, die 26,51 bekommt doch nur derjenige dem der schaden entstanden ist, also wenn man jetzt für 2,5 einkauft hat man ja keinen verlust also ist die sache doch uninteressant für die jetzigen aktionäre,
      oder sehe ich das falsch
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 23:17:14
      Beitrag Nr. 243 ()
      @magro

      wenn du zu faul bist zum lesen, wieso bist du denn nicht auch zu faul, um so einen mist zu schreiben?

      lies erstmal und dann poste!
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 00:07:12
      Beitrag Nr. 244 ()
      dg6nds: Jenoptik hatte zwei Monate Zeit, Aktien aufzukaufen. Ich meinte NÀCH dem Urteil, schrieb ja, dass Jenoptik gewußt haben muss, dass die DEWB das veröffentlicht. Bitte Postings richtig lesen!! Zwei Monate Zeit gehabt, und nichts passiert. Anscheinend nicht eine Aktie gekauft. Und jetzt sollen die plötzlich kaufen? Tststs...

      Pensionsfonds:
      - Schaut einmal richig nach: Die Stimmrechte liegen bei dem Fonds, verwaltet wird das Vermögen durch die Vermögensgesellschaft. Vermutlich, weil der e. V. die damit beauftragt hat (Kostengründe o. ä.). Da die Stimmrechte bei dem Fonds liegen, ist er auch der Eigentümer. Somit hat der Fonds sicher auch Ansprüche. Ihr könnt es wenden, wie Ihr wollt. Es ist noch keinem gelungen, den Fonds rauszurechnen. Danit sind wir imemr noch bei bis zu 300 Mio. Euro!

      Das ist übrigens vergleichbar mit einem Privatmann, der seine Aktien über einen Vermögensverwalter, eine Bank, o. ä. verwalten lässt. Der Fonds hält nämlich vermutlich noch andere Beteiligungen, festangelegtes Geld, etc. Dazu hat der Verein wohl kein Personal, was auch unsinnig wäre. Und gerade die Vermögensverwaltung wird auf eine Maximierung achten (müssen)...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 00:24:52
      Beitrag Nr. 245 ()
      Übrigens: Laut news.google.de gibt es nicht eine Pressereaktion auf die DEWB-Sache... Die wird es auch wohl nicht mehr geben, denn zumindest für die Tagespresse ist das jetzt wohl verlatet. Nichts ist so uninteressant für die Presse wie eine Meldung von gestern... Wohl also auch nichts mit einem Push durch die Presse... Warum?
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 00:41:18
      Beitrag Nr. 246 ()
      sorry aber ich lese mir nicht 250 statement zu diesem thema durch, lasse mich ja gerne belehren(aber nicht beleidigen), in anderen fällen war es ja auch so das man nur für den schaden entschädigt wurde, bin mit meinen bischen menschenverstand an die sache gegangen, und habe halt gedacht das man nur eine entschädigung bekommt falls man auch beschädigt bzw. geschädigt wurde, es ist mir halt neu, wenn ich unrecht haben sollte dann klär mich doch bitte auf, oder schaffst du es nicht von deinem ross runter zu steigen, ich habe doch einfach nur meine meinung gepostet, wenn sie falsch war dann zitier irgendeine stelle aus diesem thread wo dieses thema vielleicht besprochen wurde, und beleidige nicht andere user die sich zeit sparen wollten, habe mich mit dewb schon beschäftigt(siehe andere threads), naja vielleicht kann mir ja meinen denkfehler(entschädigung für nicht geschädigte) nochmal erklären, wenn nicht ich lasse mich gerne auch von euch experten noch ein bischen beleidigen(man hat ja sonst nichts im leben)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 06:48:29
      Beitrag Nr. 247 ()
      @Johannes
      Thx für den GB. Hab ihn mal kurz überflogen und muß sagen, dass es nicht schlecht aussieht. VC steht mit 61,8 Mill. in den Büchern, und wenn man ca. 30 für dis Oasis-Beteiligung rausrechnet (mittlerweile hab ich mich mal in das Thema reingelesen und glaube das der Ansatz nicht zu hoch ist) verbleiben 30 Mill. für die restlichen 20 Beteiligungen. Also ist hier genügend Luft für die eine oder andere Überraschung, da ja im Durchschnitt 5-10 Mill. in jede Beteiligung investiert werden und beim Exit ja i.d.R. ein Gewinn realisiert wird.

      Ausserdem haben sich Medigene und Nexus seit dem 31.12. ja auch nicht gerade schlecht entwickelt; so ist der Wert der Medigene-Beteiligung ja schon um knappe 2 Mill. in den letzten 6 Wochen gestiegen.

      So, muß jetzt mal was tun; haltet mir den Kurs heute auf Trab ;)

      Good trades
      TB
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:10:32
      Beitrag Nr. 248 ()
      magro hat Recht.

      Nur wer nachweisen kann, dass er zu dem entsprechenden Zeitpunkt DEWB Aktien besessen hat wird eine Chance auf eine Abfindung haben.

      My 2 pence...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:10:43
      Beitrag Nr. 249 ()
      Ein Wert gerät in Bewegung:

      18.02.2005 19:24:20 2,58 +8,86% +0,21
      21.02.2005 Realtime: Kursdaten Stuttgart
      Taxe Stück
      Bid: 09:07:56 2,55 1.780
      Ask: 09:07:56 2,57 500
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:12:54
      Beitrag Nr. 250 ()
      Aktuell 2,61-2,62 ;)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:17:59
      Beitrag Nr. 251 ()
      Das Problem ist, dass Jenoptik halt anscheinend kein Geld hat. Die Sachen ließen sich allerdings vielleicht schneller aufklären, das müsste aber ein Anwalt klären: Hat schon jemand mal die strafrechtliche Seite untersucht? Gäbe es da einige interessante Fragen? ;)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:21:00
      Beitrag Nr. 252 ()
      #248 lies dir das OLG-urteil durch, dort steht das gegenteil
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:22:08
      Beitrag Nr. 253 ()
      @magro, rtq.

      bitte urteil genau lesen. dem ist eben gerade nicht so.

      das olg hat wegen obliegenheitenverletzung seitens jenoptik bei ipo von dewb beweislastumkehr entschieden, daß heißt, bei klage eines aktionärs muß die jenoptik nachweisen, das die aktien nicht zu den außenstehenden gehört. weiter muß sie nachweisen, das der käufer dies nicht wissen konnte. dies dürfte schwer werden bzw. unmöglich sein. siehe beiträge weiter oben!

      das hat auch die dewb in ihrem prospekt (verkürzt) so dargestellt.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:27:15
      Beitrag Nr. 254 ()
      Übrigens, ein letzter Tipp: Statt immer den Fonds rausrechnen zu wollen: Warum verbündet Ihr Euch nicht mit dem Fonds? Der hätte doch die Mittel, massiv gegen Jenoptik vorzugehen. Das löst allerdings nach wie vor nicht die Frage, wo das Gled herkommen sollte..
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:28:35
      Beitrag Nr. 255 ()
      Ja, ich hatte das schon so verstanden.

      Dennoch wird sich meines Erachtens letztendlich nur ein Anspruch durchsetzen lassen können, wenn man zeigen kann, dass man zum damaligen Zeitpunkt man abfindungsberechtigt war.

      Jemand, der nie zuvor eine DEWB Aktie im Depot hatte und nun einen Abfindungsanspruch geltend macht hat m.E. keine Chance.

      Bye
      rtq
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:30:52
      Beitrag Nr. 256 ()
      nein. die kläger des prozesses haben auch nicht beweisen können, dass sie damals abfindungsberechtigt waren
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:31:43
      Beitrag Nr. 257 ()
      eh ich hier nun auch zum hobbyjuristen werde, versuchen wir es mal mit gesundem menschenverstand.

      jenoptik hat sicher nicht mit dem abfindungsanspruch auf den aktien gerechnet und damit vermutlich auch keine explizite regelung beim damaligen verkauf an den pensionsfond getroffen.

      ich bezweifle, daß der pensionsfond auf absolute maximierung gehen muß, immerhin vertritt er ja auch die interessen der noch bei jenoptik arbeitenden zukünftigen pensionäre. die haben also kein großes interesse an einer größeren bedrohenden schieflage bei jenoptik und könnten einen langfristigen vergleich schließen, der angemessen die abfindungen aus dem urteil und die lage bei jenoptik berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:33:11
      Beitrag Nr. 258 ()
      da die rechte auf den käufer übergehen, ist es egal wann man die aktien bessen hat. so einfach ist das eigentlich;)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:38:03
      Beitrag Nr. 259 ()
      @rtq

      was sich heute so alles an die börse traut... unglaublich.

      Aktien sind verbriefte Rechte.

      Der Anspruch den das OLG anerkannt hat, besteht eben gegenüber den aktien und nicht den damaligen Besitzern!

      Und wer diese Aktien gerade besitzt, der hat auch den anspruch/das Recht auf die Zahlung.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:39:04
      Beitrag Nr. 260 ()
      Das Wort zum Montag (war auch das Wort zum Samstag) ... zum Wunschdenken und zur Phantasie der nächsten Wochen und Monate.

      ... Manche Postings hier und a.a.O. lassen auf einen Fatalismus schliessen, der mich zum schmunzeln bringt. Das gilt im Besonderen für diejenigen, die nicht wissen, das das " wirkliche Leben" sich auch an der Börse abspielt.
      Mit anderen Worten: Es irrt der Mensch, so lang er strebt (Goethe).

      Info´s sammeln, recherchieren, werten und kaufen, zukaufen, halten, rechtzeitig verkaufen ... oder doch Langfristinvestment, short-term trade, stop buy ... es bleibt ein Spiel der Leidenschaften und Hoffnungen mit vielen Unbekannten (im allerweitesten Sinne). Das gilt für MDG, wie für jeden anderen Wert. Humor ist ein guter und manchmal auch tröstlicher Ratgeber.

      DEWB ist für mich ein Teil meines spekulativen und wohlselektierten Venture-Portfolio´s, welches wiederum Teil meines langfristig ausgerichteten Gesamtportfolio´s ist.

      Im Hinblick auf die Fundamentaldaten und deren unbefriedigender Abbildung im Aktienkurs wurde in diesm Thread schon "mehr als genug" gesagt.

      Im Hinblick auf die DEWB und das betreffende Kursgeschehen der letzten Tage jedoch sollte man sich folgendes vor Augen halten:
      1. Die Tec-Dax-Aufnahme der börsennotierten Beteiligung an der MediGene " droht" im März. Tec-Dax- und Biotech-Fonds, sowie andere Themenfonds schaffen Platz in ihren Portfolio´s für die MediGene AG, wobei 5,3 % der MDG-Marktkapitalisierung noch von der DEWB AG gehalten werden, ... die Sperrfrist für Altaktionäre der MBT und die DEWB AG läuft bis Ende August. Die ebenfalls börsennotierte Nexus AG hat Fahrt aufgenommen.
      2. Angesichts der gehandelten Volumina und der jüngsten Nachrichtenlage (OLG-Urteil, a.a.O.) hat der Aktien-Kurs der DEWB nur mässig zugelegt, die Phantasie auf Kompensations-/bzw. Schadensersatzzahlungen - auch auf ermässigtem Vergleichsniveau - bleibt m.E. " aktiv" .
      3. Die " Venture´s" bzw. " Private-Equity´s" (Beteiligungs-AG´s) haben eine " verheissungsvolle" Zukunft, das Innovations- und Bewertungspotential einzelner Beteiligungen ist enorm, das Sentiment - noch - brachliegend ! Es herrscht Anlagenotstand für institutionelle und private Anleger.
      4. Einzelne Investments dürften zunehmend in das Reife-Stadium etablierter Absatzmärkte mit der Aussicht auf nachhaltige Profitabilität eintreten, womit sich die Bewertung des Portfolio´s und mithin auch das Sentiment für die DEWB ganz erheblich verbessern würde.
      5. Einzelinvestments bleiben - nicht zuletzt auch aufgrund der Besonderheiten der Branche (je nachdem: Patentstreitigkeiten, Scheitern von Produkten aus der Entwicklungspipeline, Finanzierungs - und Liquiditätsprobleme, etc.) - je nach Selektion mehr oder weniger unkalkulierbar und risikobehaftet, was die Taxierung des Einzelwerts insbes. von ausserbörslichen Beteiligungen erschwert.

      Solange die Story " stimmt" und die Zukunftsvision nicht einer - möglichen - Zäsur zum Opfer fällt, ist die DEWB ein aussichtsreiches Investment mit m.E. grossem Potential, weshalb ich sie als " kalkulierbares" und weniger riskantes Bestandteil meines Gesamt-Engagements betrachte.

      Fazit DEWB: ein aussichtsreiches Langfristinvestment mit hohem Potential und " Sahnehäubchen" (Weiterungen des OLG-Urteils) auf vergleichsweise niedrigem Risikoniveau. Der Newsflow sollte jedoch genau beobachtet werden, um etwaigen Zäsuren der " Story" Rechnung tragen zu können.

      Besonderheit: Für Trader geeignet !?

      MfG

      M.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:39:04
      Beitrag Nr. 261 ()
      Moin,

      warum muss man alles 5mal erklären??

      Die Jenoptik hat damals versäumt die abfindungsberechtigten Aktien mit einer anderen WKN/ISIN zu kennzeichnen. Somit wurden abfindungsberechtigte Aktien mit normalen Aktien vermengt. Der Kläger behauptet nun, dass er eben diese abfindungsberechtigten Aktien hält. Sollte der BGH das Urteil von Jena bestätigen so könnte JEDER DEWB AKTIONÄR behaupten:

      Moment mal, ich habe diese abfindungsberechtigten Aktien bei mir im Depot!! Die Jenoptik ist nicht in der Lage dies zu wiederlegen und das OLG Jena hat entschieden, dass die Jenoptik nachweisen muss das es eben nicht so ist!!


      Nicht umsonst steht im Zulassungsprospekt, dass JEDER DEWB Aktionär einen möglichen Anspruch auf diese 26,51 Euro hat!! Betonung liegt auf JEDER!!

      ....
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:40:48
      Beitrag Nr. 262 ()
      @IDTE: Wie ist es denn da oben auf dem hohen Ross?

      Nochmals: All dies ist mir bewusst. Und über die Natur von Aktien brauche ich keine Aufklärung.

      Dennoch wird es m.E. letztendlich auf einen Kompromiss hinauslaufen, der so wie unten dargestellt aussieht..

      Ich sagte ja bereits...just my 2 pence...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:45:54
      Beitrag Nr. 263 ()
      eben rief der herr jurist auf meine fragen vom freitag zurück und meinte einfach nur: kaufen.

      bei dem olg streit sind seiner ansicht nach bisher etwa 30te kosten entstanden. und die fallen im wesentlichen auf die jenoptik.

      zu einer evetnuellen der ad hoc pflicht für die olg entscheidung wollte er sich noch nicht abschließend äußern.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:48:29
      Beitrag Nr. 264 ()
      @rtq

      Mit wem sollte JENOPTIK denn einen Kompromiss aushandeln.

      :laugh:

      Mit jedem Einzelnen Aktionär der DEWB? Wie stellst Du Dir das vor???

      :laugh:

      Sorry, aber das hier ist top oder flop. Entweder es gibt diesen Anspruch, dann ist der ohne wenn und aber von JENOPTIK zu zahlen

      oder es gibt ihn nicht. Dann gibts keinen Cent.

      :)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:51:18
      Beitrag Nr. 265 ()
      #258 Zwutscher
      Natürlich hast Du Recht.
      Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht an dem Papier. Die Abfindungsansprüche hat derjenige, der die Aktien hat, egal wann er sie gekauft hat und wie lange er sie schon hat. (Das ist immer so, z.B. auch bei Dividendenzahlungen)
      Zu den Rechnungen hier im Board nur folgendes: Jenoptic hat rund 80 % aller Aktien selber im Bestand. Also ist das viel weniger für Jenoptic zu zahlen als hier im Board berechnet wurde. Wenn die Jenoptic-Pensionskasse für ihren Bestand von der Jenoptic-AG eine hohe Abfindung kassiert, dann braucht die AG auch nicht mehr so hohe Pensionsrückstellungen wie bisher bilden. Die Zahlung funktioniert dann nach dem System -linke Tasche, rechte Tasche-. Außerdem sind die außerbörslich platzierten Aktien aus den Kapitalerhöhungen nach dem Beherrschungsvertrag mit extra WK-Nr. ausgegeben worden, sind also nicht abfindungsberechtig im Gegensatz zu den an der Börse zugelassenen Aktien mit der WK-Nr. 804100.

      Und außerdem sollte man sich mal überlegen, wieso Jenoptic diesen aussichtslosen Weg zum BGH gewählt hat. Der BGH braucht viel Zeit, bevor er sich damit befaßt und irgendwann mal eine Verhandlung einberuft. Bis dahin hat Jenoptic viel Zeit, durch Käufe über die Börse die finanziellen Konsequenzen zu reduzieren.

      Mal ganz davon abgesehen von der juristischen Eierei ist die DEWB-Aktie sicher mehr wert als das, was sie heute kostet.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 09:59:12
      Beitrag Nr. 266 ()
      jetzt bin ich gespannt was als nächstes kommt:

      einer der sagt, dass nicht alle aktionäre anspruch haben


      oder einer


      der meint jenoptik geht dann pleite....



      @ps wem es zu viel sein sollte mal 4 seiten zu lesen, bevor er in eine aktie investiert, der hat an der börse nichts verloren!
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:05:52
      Beitrag Nr. 267 ()
      ich melde auch noch zum tipp spiel schlusskurs freitag nach: 3,40.


      was wollen wir wetten, mittwoch gibts den ersten großen artikel?
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:06:43
      Beitrag Nr. 268 ()
      nochmals ich:

      ich denke,

      jenoptik geht dadurch mit sicherheit nicht pleite, weil es nicht so viel sein würde, dass man daran stirbt (aber vielleicht werden einige leute im unternehmen gehen müssen)

      hat jeder dewb aktionär den anspruch..

      besteht für mich der kaufanreiz der aktie einzig in der phantasie, die sich durch gewisse medlungen, pusherbläter etc ergibt und die neuen beteiligungen.

      werden nur die kläger ausgezahlt

      werden die allgemeinen aktionäre wohl nicht die abfindung erhalten...


      also: Kauf aus Fantasie, denn wenn wirklich ein paar Magazine und Börsengurus auf den Zug aufspringen und das Verbreiten...nämlich die 1000 Prozent Chance, dann steigt der Kurs...Jenoptik wird wohl auch so oder so kaufen müssen...schadet denen nicht. Sollte auch im Interesse der Jenoptikaktionäre sein.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:07:38
      Beitrag Nr. 269 ()
      ...
      Lang hat´s gebraucht bis zu Kuh-Tip´s zutreffenden Hinweisen auf den grds. Anspruch der DEWB-Aktionäre und die (begrenzten) materiellen Folgen des OLG-Urteils (in jeglicher Hinsicht ;) )für den Mehrheitsaktionär Jenoptik.

      Weiter so ;)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:07:48
      Beitrag Nr. 270 ()
      morgen also ich bin es nochmal(auch wenn ja eigentlich nicht an die börse gehöre), auch wenn ich euch störe, ich sage ja nicht das die aktie uninteressant ist, hinterfrage nur einige dinge, sorry, das heisst ja auch das nur die aktuell die aktie halten eine anspruch haben, falls ich also vor 5 monaten verkauft habe, habe ich keinen anspruch, wenn ich doch anspruch hätte, würden ja "unendlich" hohe zahlungen auf die jenoptik zukommen, denn dann muss jenoptik ja mehrmals für eine aktie entschädigung zahlen,( denn meine hat ja jemand anderes und der hat ja auch wieder das recht)
      aber ich denke ihr habt recht, es bezieht sich auf die aktie, ich denke ich habe es jetzt verstanden
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:09:42
      Beitrag Nr. 271 ()
      @slasker
      Aufstellung mache ich heute.

      @all
      Spätestens bei der Analystenkonferenz nächste Woche wird man auf die Sache aufmerksam werden. Und sollte auch das Thema Oasis dort auf der Tagesordnung stehn, dann werden wir noch viel Freude mit unserer DEWB haben.

      TB
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:11:36
      Beitrag Nr. 272 ()
      @ Magro: ... leeeeeeeeeeeeesen macht schlau. (menno ! :D )
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:11:41
      Beitrag Nr. 273 ()
      Das einzig unsichere bei dieser Geschichte ist, ob das Urteil des OLG vor dem BGH Bestand hat. Ob es also dabei bleibt, daß die Beweislast bei JENOPTIK liegt.

      Für mich ein vertretbares Risiko mit guter Absicherung nach unten.

      War das Urteil vielleicht auch der Grund für die plötzliche Kaufregung bei DEWB Ende letzten Jahres?




      Und wurden die schlechten News vor einigen Wochen bewusst lanciert, um größere Mengen an DEWB-Aktien abzufischen

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:12:33
      Beitrag Nr. 274 ()
      ich versuchs vorsichtig nochmal.... gibts heute einsehbare bücher?
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:12:41
      Beitrag Nr. 275 ()
      # 270 wenn du die abfindung haben willst, musst du im gegenzug die aktie an jenoptik übereignen
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:13:47
      Beitrag Nr. 276 ()
      @PPT
      bis zum endgültigen Urteil bleibt eben die Phantasie und Du weißt ja was an der Börse gehandelt wird: buy the rumors, sell the news oder so ähnlich ;)

      TB
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:15:44
      Beitrag Nr. 277 ()
      die beweislast kann ja nicht beim aktionär liegen:confused:

      wenn jen einen knick in der optik hatte und wirklich zu dumm war (oder wie soll man es sonst nennen) die abfindungsberichtigten aktien explizit zu kennzeichnen und man daher heute die eine nicht mehr von der anderen unterscheiden kann, dann liegt aus meiner sicht die beweislast ganz klar bei jen.

      verarscht fühlen müssen sich aber die jenoptikaktionäre, dass sie jetzt evtl. durch solch einen mangemantfehler viel geld verlieren und für die tut es mir leid.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:17:07
      Beitrag Nr. 278 ()
      die sind doch schon leid gewohnt?
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:25:37
      Beitrag Nr. 279 ()
      vielleicht ist jenoptik ja auch vorsätzlich so vorgegangen (vermischung abfindungsberechtigter aktien mit nichtabfindungsberechtigten), um sich die abfindungen zu sparen, zu lasten der aktionäre. beim landgericht sind sie damit auch durchgekommen. aber der BGH wird dieses aktionärsschädigende verhalten abstrafen
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:26:38
      Beitrag Nr. 280 ()
      @zwutscher

      Das mit der Beweislast kann man auch umgekehrt sehen. Egal ob es dem Aktionär faktisch möglich ist oder nicht.
      Wenn ich richtig informiert bin hatte es die Vorinstanz ja auch anders entschieden.

      Normalerweise ist es ja so in Schadenersatzprozessen, daß derjenige, der einen Rechtsanspruch durchsetzen will auch die Beweise beibringen muss.

      Insofern verstehe ich schon, daß die JENOPTIK vom OLG-Urteil ziemlich überrascht wurde.

      :)

      Egal. Beim gegenwärtigen Kurs übersteigen die Chancen ganz klar die Risiken. Über 5 Euro kann man das möglicherweise anders beurteilen

      :)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:33:00
      Beitrag Nr. 281 ()
      Im Zulassungsprospekt der DEWB steht dass die Stückaktien der Kapitalerhöhungen zwar die gleiche WKN aber eine andere ISIN haben. Demnach wären doch die Aktien aus den Kapitalerhöhungen von den alten Aktien zu unterscheiden und mit Sicherheit nicht abfindungsberechtigt. Wenn man jetzt den geringen Freefloat vor den Kapitalerhöhungen in Betracht zieht, reduziert sich der Anteil der im Umlauf befindlichen abfindungsberechtigten Aktien möglicherweise erheblich.

      Liege ich soweit richtig?

      Hat die Jenoptik irgendwie die Möglichkeit Aktien geziehlt nach ISIN zu kaufen?

      Ich bitte um Aufklärung!

      Vielen Dank,

      Bimms
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:33:06
      Beitrag Nr. 282 ()
      Allerdings gibt es wohl eine Einschränkung:

      Der Anspruch besteht doch nur für X Aktien aus der Menge aller Aktien. Also kann jeder einzelne nur max. X Aktien zum Umtausch anmelden, richtig? Dann wiederum könnte der Fonds nur Ansprüche für max. X anmelden, denn Jenoptik kann nachweisen, dass er gewusst haben muss, dass dieses nur für max. X Aktien zutrifft. Zweite Frage: Von wem hat der Fonds die Aktien eigentlich? Alle von Jenoptik? Aktien von Jenoptik dürften nicht umtauschberechtigt sein (vermutlich). Somit könnte nachteilig für den Fonds sein, dass er gewusst haben muss, dass seine Aktien nicht berechtigt sind. Das könnte allenfalls ein Grund sein, dass er nicht berechtigt wäre. Denn vertraglich habe die damit Sicherheit nicht bedacht.

      Kann das bitte einmal verifizieren? Woher der Fonds die Aktien hat und ob diese ausgeschlossen werden könnten?

      Ferner: Für wie viele Aktien X gilt der Umtauschanspruch? Mehr als diese Aktien kann EIN EINZELNER Aktionär wohl nicht einlösen.

      Das müsste mal genau untersucht werden. Denn durch diese zwei Bedingungen könnte das Volumen doch stark schrumpfen und die Aussicht steigen, 26,52 zu bekommen...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:34:10
      Beitrag Nr. 283 ()
      ich glaube das olg hat eingesehen, dass das landgericht hier kein fachmännisches urteil zu stande gebracht hat;)

      mal ehrlich, wie soll ein kläger etwas beweisen, das durch einen fehler nicht möglich ist?

      jenoptik hat also die möglichkeit des beweises selbst zerstört und muss dafür auch haften. kein gericht kann jetzt sagen, nein jenoptik hat zwar falsch gehandelt, aber dennoch trägt jetzt der kläger die beweislast, wohlwissend, dass es gar keinen beweis geben kann.

      sorry, wer die beweise verschwinden lässt, der ist schuldig und das hat jenoptik sehr offensichtlich gemacht. die waren zu dumm, die aktien explizit zu kennzeichnen.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:38:51
      Beitrag Nr. 284 ()
      @tagchen.


      der anspruch besteht je aktie, nicht je aktienpaket zu x stück im depot. jenoptik müßte im prinzip je aktie nachweisen, das diese aktie für den kläger wissentlich keinen anspruch hat. das wird schwierig bis unmöglich.

      anders sieht es möglicherweise beim pensionsfond aus. der wird nicht über die börse gekauft haben und somit nie in der gelegenheit gewesen sein, aktien außenstehender aktionäre zu erwerben, im gegensatz zu uns;).
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:41:31
      Beitrag Nr. 285 ()
      @tagchen

      langsam kommst du der sache näher :-)

      davon, dass der pensionsfond nicht berechtigt ist, kannst du wohl ausgehen.

      es stimmt das eigentlich nur ein gewisser teil von aktien anspruchberechtigt ist.
      da aber niemand die aktien auseinanderhalten kann und die beweislast bei jenoptik liegt, sind alle aktien in diesem fall anspruchsberechtigt.

      ist doch ganz einfach und betimmt schon 20 mal beschrieben...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 10:45:26
      Beitrag Nr. 286 ()
      wie schon in # 279 dargestellt: vielleicht war jenoptik nicht "dumm", sondern boshaft
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 12:28:42
      Beitrag Nr. 287 ()
      Das Thema Abfindungsanspruch wurde die letzten Tage ja zur Genüge besprochen; gibt es eigentlich zu den diversen Beteiligungen keine Meinung hier?? Abgesehen von Oasis hab ich in den verschiedenen Threads nichts mitbekommen.

      Spreche hier die seit längerem Investierten an.

      TB
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 12:32:35
      Beitrag Nr. 288 ()
      Möglicherweise lässt die Jenoptik ja die Beweise verschwinden, in dem sie sie kauft ... :D:rolleyes::D
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 12:46:46
      Beitrag Nr. 289 ()
      Kann es sein, dass Jenoptik ganz komische Arbeitszeiten hat?

      Entweder wird gleich zur Börseneröffnung gekauft, oder ab 17:30.

      Scheinen ne gaaaaanz schön lange mittagspause zu haben...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 12:49:33
      Beitrag Nr. 290 ()
      wir brauchen ganz eindeutig mehr publicity, leute. kann nicht mal einer dem frick stecken, was hier für eine verborgene perle schlummert!
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 12:55:40
      Beitrag Nr. 291 ()
      info@finance-com.de

      kannst dem frick ja mailen...oder ruf bei denen an. aber ob der kurs sich tatsächlich bewegen lässt, ich weiss nicht...über 10 wäre fein:)...dann hätte frick ne vervierfachung und wäre glücklich...aber man muss ja auch and ie denken, die leer ausgehen...

      aber theoretisch müssten sämtlich börsenbriefe über die sache informieren...was ja noch nicht heisst, das eine kaufempfehlung ausgesprochen werden muss;)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 13:02:21
      Beitrag Nr. 292 ()
      auch bei kursen über 10 € besteht immer die 50%-chance, 26,51 € je aktie herauszuholen. das lohnt sich doch allemal!!!
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 13:04:21
      Beitrag Nr. 293 ()
      Ihr dürft doch Stufe 1 nicht vergessen!

      Bevor Frick oder andere Börsenbriefe zum Kauf empfehlen, müssen die sich doch selber eingedeckt haben.

      Erst wenn die genügend Stücke haben, gehts richtig los.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 13:07:09
      Beitrag Nr. 294 ()
      so da jemand gerade 15000 Stück aus dem ask gekauft.

      15000*2,56=38400


      Derjenige wird schon wissen warum :-)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 13:15:52
      Beitrag Nr. 295 ()
      ... und Franz war wirklich angenehm, teils dieserhalb, teils ausserdem (W. Busch) ;)

      :lick:
      M.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 13:34:25
      Beitrag Nr. 296 ()
      Na! Das wird Spektakel geben,
      Denn Frau Bolte kommt soeben;
      Angewurzelt stand sie da,
      Als sie nach der Pfanne sah.



      Hallo JENOPTIK

      Aufwachen, bevor die Pfanne leer ist

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 13:40:35
      Beitrag Nr. 297 ()
      Aber Hallo,
      nur Poeten hier ??? Fehlt nur noch der gute jojobada :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 14:06:43
      Beitrag Nr. 298 ()
      @ Timburg ... Busch´s Weisheiten lassen sich köstlicherweise immer wieder neue Bezüge abgewinnen !

      Deshalb ;) ... Ach, reines Glück geniesst doch nie, wer zahlen soll und weiss nicht wie. (Jenoptik ?)

      Auch ;) ... Ach, der Mensch so häufig irrt und nie recht weiss, was kommen wird. (der normale Anleger)

      Und ;) ... Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge. (der zu gierige Anleger)

      Zuguterletzt ;) ... Hier sieht man ihre Trümmer rauchen, der Rest ist nicht mehr zu gebrauchen (die Folgen der Fehlspekulation an sich, ... gilt ggfs. auch für Aktien, Aktionäre und Aktiengesellschaften)

      Das Leben danach ;) ... Es ist ein Brauch von alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör (...)


      Zu Sorgen besteht indes kein Anlass, - zu Humor schon.

      M.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 16:41:10
      Beitrag Nr. 299 ()
      allgemeines abwarten?



      nochmal die bescheidene frage, ob jemand mal die bücher reinstellen kann? danke!
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 16:50:17
      Beitrag Nr. 300 ()
      #265 / @KuhTip
      #281 / @Bimms

      "Zulassungsbeschluss
      Zum amtlichen Markt wurden unter Billigung eines Prospektes
      mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren
      Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 60 BörsO
      Stück 3.891.872
      (Euro 3.891.872,00)
      auf den Inhaber lautende Stammaktien
      in Form von nennwertlosen Stückaktien
      - mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 -
      - mit laufender Gewinnberechtigung, d.h. ab 1. Januar 2004,
      und zwar
      1.889.688 Stückaktien
      aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom 29. Dezember 2003
      und
      2.002.184 Stückaktien
      aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom 25. Mai 2004
      - dauerhaft globalverbrieft -
      ISIN DE0008164336,
      ab dem Tag der Einbeziehung in die Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse:
      ISIN DE0008041005
      der
      Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG,
      Jena,
      zugelassen.
      Frankfurt am Main, 09.02.2005 Frankfurter Wertpapierbörse
      Zulassungsstelle"


      Die Sache mit den Aktien aus den Kapitalerhöhungen beschäftigt mich auch schon länger. Die wurden doch
      nach der Zulassung auch mit den restlichen Aktien vermischt. Warum ist denn nicht wenigstens hier eine
      neue WKN verwendet worden? Das Urteil des OLG war doch bereits bekannt! Ist sich Jenoptik zu sicher? Oder würden
      sie so ihre eigene Argumentation vor Gericht schwächen?

      Vielleicht durfte man das auch gar nicht, da man sonst die Rechte der Zeichner aus den Kapitalerhöhungen beschränkt hätte...


      Gruß
      keith
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 17:38:05
      Beitrag Nr. 301 ()
      Hallo das mit den Aktien und deren ISIN ist eine gute Frage, allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass ALLE Aktien die gleiche Endung haben. Es gibt keine Unterschiede der alten und neuen Aktien nach der KE. Auch die Alten dürften die 5 am Ende tragen. Somit kann man eben diese Aktien nicht von den anderen Unterscheiden.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 17:41:16
      Beitrag Nr. 302 ()
      so, es wäre jetzt nach 17:30.



      arbeiten die in jena montags?
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 18:03:39
      Beitrag Nr. 303 ()
      Hier wird ja schwer gedeckelt. Immer wieder wurden Stücke zu 2,55 reingestellt, obwohl teilweise bestens 15.000 auf Xetra gekauft wurden. Hier verteidigt jemand die charttechnisch wichtige Linie um 2,60

      Interessant auch, wie der letzte Kurs zustande kam:

      Geld(bid) Geldvolumen Brief(ask) Briefvolumen Umsatz Volumen Zeit
      - - - - 2,53 500 17:36:13
      2,55 500 - - - - 17:29:39
      2,53 320 - - - - 17:13:52
      2,54 1.000 - - - - 17:13:51
      2,53 320 2,58 3.790 - - 17:04:56
      - - - - 2,53 500 17:04:55

      Also trotz eines Bids von 2,55 um 17:29 wird um 17:36 der letzte Kurs zu 2,53 gemacht.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 18:21:56
      Beitrag Nr. 304 ()
      was sagt uns das?
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 18:40:25
      Beitrag Nr. 305 ()
      Also, wenn ich es richtig sehe, geht es nur um ca. 1% der Aktien, die noch ausstanden vor 2000. Diese Zahl setzen wir gleich X.

      Wenn nun jeder Aktionär eine Aktie hält, wäre nicht nachzuweisen, wer nun die "richtigen" Aktien hält.

      Wenn ein Aktionär hingegen alle Aktien hätte, könnte der schwerlich für alle Aktien die Rechte einfordern, denn es gibt ja nur X Aktien mit diesen Rechten. Er hat aber mehr. Die, die die Marke X übersteigen, sind nicht abfindungsberechtigt, richtig? Denn er hat ja mit X Aktien bereits alle möglichen Abfdindungsrechte.

      Die Frage ist: Wie viel Aktien wären gleich X?

      Dieses wäre die obere Grenze, die ein Aktionär geltend machen könnte. Die überschüssigen Aktien könnte er verkaufen.

      Wenn er es aber nicht täte, könnte er nur X Aktien geltend machen.

      Damit haben wir eine obere Grenze X, gleich der Zahl der betroffenen Aktien, die ein Aktionär geltend machen kann.

      Damit könnte sich der Anspruch des Fond auf X Aktien beschränken, solange dieser die Aktien nicht verkauft.

      Daraus folgt, dass Großaktionäre u. U. nur einen Teil (= X) ihrer Aktien geltend machen können. Ob sie die anderen verkaufen können, damit sie von anderen Aktionären eingelöst werden können, sie dahin gestellt. Wenn sie es absichtlich machen,
      könnte es rechtlich bedenklich werden.

      Damit reduziert sich das Schadensvolumen wohl erheblich, oder und die Insolvenz von Jenoptik könnte etwas (!) unwahrscheinlich werden...

      Zum Fond: Er ist für die Maximierung der Renten zuständig, nicht für irgendwelche Arbeitspläzte. Wie sollte er das den Arbeitnehmern erklären, deren Arbeitsplätze nichtg efährdet sind oder die schon in Rente sind? Sollen die zugungsten Dritter eine nidrigere Rente erhalten? Also, wir sind nicht mehr in der DDR...

      Es gibt anscheinend durchaus einige Hoffnungsschimmer, wenn auch die übrigen Probleme bleiben...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 18:47:34
      Beitrag Nr. 306 ()
      @tagchen-

      der fond konnte keine aktien mit anspruch beziehen, er hat ja direkt von der jenoptik gekauft.

      und für alle, die über die börse gekauft haben gilt laut olg urteil: jenoptik muß nachweisen, daß die aktien nicht aus dem bestand der ehemals außenstehenden aktionäre stammen. das ist der trick. sie werden das nicht nachweisen können, egal für wieviele aktien. und sie haben das auch selbst "verschuldet", indem sie die wkn nicht differenziert haben.

      es gibt daher keinerlei einschränkung, für wieviele aktien ein aktionär den anspruch einklagen kann.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 18:58:52
      Beitrag Nr. 307 ()
      Niemand kann für mehr Aktien Ansprüche anmelden, als maximal Ansprüche existieren. Denen kann Jenotpik sehr wohl nachweisen: Wenn es X Ansprüche gab und jemand mit X+N ankommt, wird Jenoptik berechtigterweise fragen: Es gab doch nur X Ansprüche: "Wo haben Sie denn die anderen N her? Können Sie zaubern?" Nein, das geht nun wirklich nicht. Das ist doch logisch!!! Kindergarten: Wenn es nur zwei Stücke gibt, kann keiner drei verlangen - oder zurück geben... Tstststs....

      Anders, wenn es auf mehrere Aktionäre verteilt ist. Dann könnte Jenoptik diese sicher nicht unterscheiden...

      Der Fond hat Aktien mit der gleichen WKN. Er könnte damit eventuell Ansprüche bis zur Zahl X haben.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:04:38
      Beitrag Nr. 308 ()
      und es sieht so aus, als ob es nur eine Gattung an Aktien gibt und zwar die mit der ISIN: DE0008041005. Nachdem es eine Globalurkunde gibt und eine Verbriefung ausgeschlossen ist, kann auch nicht nachgewiesen werden welche Aktie nun eine neue oder alte ist!

      Sehr wahrscheinlich haben auch alle anderen alten Aktien nun diese WKN. Habe soeben mal in der Bank nachforschen lassen, welche ISIN unsere Aktien 2003 und 2004 gehabt haben. Es war immer die 5 am Ende. Die 5 Ist eine Kontrollnummer, wie die gebildet wird kann ich erst heute abend sagen wenn ich mit diversen Leuten geplaudert habe.

      Es ist also völlig unerheblich ob jemande nur eine der alten Aktien hat oder nicht. Klagebefugt wäre laut dem Urteil vom OLG Jena erstmal jeder der DEWB Aktien besitzt. Selbst wenn ich keine dieser alten Aktien haben sollte könnte man trotzdem klagen und behaupten dies wäre so. Ich und Jenoptik kann dies nicht nachprüfen!!

      Natürlich gibt es Zweifel auf, warum die Jenoptik nun die 15.230.000 Aktien abfinden müsste obwohl damals es evt. nur 100.000 Aktien (fiktiver Wert) betroffen hat. Das wäre natürlich unlogisch. Da aber jeder behaupten kann er hätte eben diese abfindungsberechtigten Aktien ist die Jenoptik in der Pflicht nachzuweisen, dass das nicht so ist. Laut OLG Jena könnte sie dies zwar, hat sie aber nicht gemacht. Daher hat das OLG Jena entschieden, dass diese beweispflicht bei der Jenoptik ist. Sollte die Jenoptik nicht nachweisen können, wo die abfindungsberechtigten Aktien hingekommen sind muss sie u.U. erstmal alle 15.230.000 Aktien abfinden.

      Womöglich wird hier eine Arroganz und Überheblichkeit bestraft...
      ´
      Gruß
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:08:15
      Beitrag Nr. 309 ()
      @tagchen

      "Die, die die Marke X übersteigen, sind nicht abfindungsberechtigt, richtig?"

      Falsch! Alle Aktien sind m.E. abfindungsberechtigt, da das
      Spruchstellenverfahren (nach über 10 Jahren!!!) noch
      läuft. Vielleicht könnte man die Aktien aus den späteren Kapitalerhöhungen
      herausnehmen, wenn man sie denn von den anderen unterscheiden könnte.


      Zitate aus dem Urteil:

      Die Frist des § 5 Abs. 2 des Unternehmensvertrages ist nicht abgelaufen. Unstreitig ist vor Beendigung des Unternehmensvertrages über die Höhe der Abfindung ein sog. Spruchstellenverfahren eingeleitet worden, das noch nicht beendet ist. Gemäß § 305 Abs. 4 S. 2 AktG endet damit vor Ablauf einer Frist von 2 Monaten nach Beendigung dieses Verfahrens das Recht der Abfindung nicht. Sie besteht unverändert auch zu Gunsten der Aktionäre, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, fort (vgl. BGH NJW 1997, 2242,2243; BVerfG NJW 1999, 1701).

      Die Verkehrsfähigkeit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Geltendmachung des Abfindungsverlangens (vgl. Bilda in Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305 Rn. 14; Emmerich in Emmerich / Habersack, Aktien- und GmbH- Konzernrecht, 3. Aufl., § 305 Rn. 20; Geßler in Geßler / Hefermehl / Eckardt / Kropff, Aktiengesetz, § 305 Rn. 15; Krieger in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 2. Aufl., § 305 Rn. 90), somit ungeachtet dessen, dass der Kläger die Aktien nach den Feststellungen des Landgerichts erst nach Beendigung des Unternehmensvertrages erworben hat

      Vor diesem Hintergrund besteht der Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre auch bei Beendigung des Unternehmensvertrages bis zum Abschluss des Spruchstellenverfahrens, dessen rechtskräftige Entscheidung nach §§ 306 Abs. 2 AktG a.F., 99 Abs. 5 S. 2 AktG für und gegen alle außenstehende Aktionäre gilt, unabhängig davon, ob sie an diesem Verfahren teilnehmen. Andernfalls könnte der Schutz der Aktionäre unterlaufen werden, da der andere Vertragsteil infolge seiner Weisungsbefugnis sanktionslos in der Lage wäre, die abhängige Gesellschaft vor Abschluss des Spruchstellenverfahrens weitgehend zu entkleiden und damit nicht nur den Unternehmenswert, sondern auch den Wert des Aktionärsanteils auszuzehren (vgl. BVerfG NJW 1700; 1701; BGH NJW 1997, 2242). Kündigte in dieser Situation der andere Vertragsteil, der keinen oder einen zu niedrigen Abfindungsanspruch im Rahmen des Unternehmensvertrages vereinbart hatte, den Vertrag, würde der außenstehende Aktionär um den Wert seiner Teilhaberschaft und um eine den Wert seiner Aktie voll ausgleichende Abfindung gebracht werden.

      Die Ansicht, der Abfindungsanspruch sei nach Beendigung des Unternehmensvertrages nicht mehr im Wege der Einzelrechtsnachfolge übertragbar, weil zu diesem Zeitpunkt der Erwerber nicht mehr außenstehender Aktionär sein könne; diese Stellung könne nur während eines Unternehmensvertrages erlangt werden, da es außerhalb seiner Wirksamkeit nicht die Funktion des außenstehenden Aktionärs gäbe (vgl. Altmeppen in Festschrift Ulmer, S. 3, 112 f., die er in seinem Rechtsgutachten vom 26.04.2004 zu vorliegendem Verfahren nicht aufrecht erhalten hat) stützt sich allein auf einen formalen Gesichtspunkt. Sie berücksichtigt indes weder den Charakter der Aktie als Wertpapier, noch den auf Art. 14 GG beruhenden Schutzzweck der Vorschrift des § 305 AktG.

      Zitat Ende
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:25:16
      Beitrag Nr. 310 ()
      @dg6nds

      "Da aber jeder behaupten kann er hätte eben diese abfindungsberechtigten Aktien ist die Jenoptik in der Pflicht nachzuweisen, dass das nicht so ist. Laut OLG Jena könnte sie dies zwar,"

      Das bezweifle ich irgendwie. Ich weiß ja auch nicht,
      von wem meine Aktien stammen. Geht das nicht nur
      bei Namensaktien? Jenoptik hat aber Inhaberaktien.

      Außerdem müßte Jenoptik dann auch noch nachweisen, das
      ich auch gekauft hätte, wenn mir die fehlende Abfindungs-
      berechtigung bekannt gewesen wäre. Und das ist fast unmöglich...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:36:11
      Beitrag Nr. 311 ()
      Also Leute,
      ich denke dass mit den 26 und dingsda €`s ist doch letztendlich ein Hirngespinst. Wenn auch die Historie für sich spricht und die Menschen in den Roben für vieles gut sind, glaube ich nicht daran - eher bin ich überzeugt, dass so viel ohne eindeutige Zuordnung verstreut wird.
      Wie wär´s denn damit: Jeder kann betroffene Aktien haben. Alle sind gleichberechtigt, an einer kleinen Schnittmenge beteiligt zu sein. Als packe ich die kleine Menge in die große Menge und ein kleiner zarter Regen überzieht das DEWB Universum...was ist nicht wirklich hilft. Ich bin long und denke, man soll auf ein oder die Exit´s warten. Also möge es ein Jahr mit gutem Börsenklima werden.
      Sollte ich andere wiederholt haben, dann Verzeihung, ich habe nicht alles gelesen.
      Aber: Die Darstellung an Focus Money in # 206 war Balsam für die Seele.
      Gruß an die, welche auf Substanz setzen und auch den anderen viel Glück - dann werden Beteiligte ihren Anteil haben.
      diptam
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:37:33
      Beitrag Nr. 312 ()
      #307 / @tagchen

      "Anders, wenn es auf mehrere Aktionäre verteilt ist. Dann könnte Jenoptik diese sicher nicht unterscheiden..."


      Und genau das ist hier der Fall. Es gibt viele Aktionäre
      und das wird auch so bleiben, auch wenn Jenoptik die
      Anzahl durch Rückkäufe senkt bzw. senken könnte.


      "Wenn es X Ansprüche gab und jemand mit X+N ankommt!"


      Wir haben hier aber viele, die mit X-Y ankommen.
      Solche Überlegungen sind also theoretischer Natur
      und bringen uns nicht weiter...
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:45:54
      Beitrag Nr. 313 ()
      um mal tagchens "x" aus dem thread zu bekommen.

      der anspruch gilt ja für alle damals existenten dewb-aktien. dies können locker um die 1 mio oder sogar mehr sein.


      also, um tagchens gedanken aufzugreifen, bekommst du nur für 1 mio aktien die 26,51 auch wenn du 2 mio aktien hast.

      ich galube aber nicht, dass auch nur einer der hier anwesenden mehr als die betreffende anzahl im depot hat :-)
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 19:58:57
      Beitrag Nr. 314 ()
      Und Jenoptik wird kaum sagen können wir machen ne schöne Tomola mit allen DEWB Aktionären und die wir aus den großen Topf ziehen sind die Gewinner, der Rest bekommt Nieten.

      Das wird mit Sicherheit nicht funktionieren, da alle anderen die Rechtmäßigkeit dieser Tombola anfechten werden. Wie gesagt, Jenoptik hat was verpennt was sie nicht hätte verpennen dürfen. Wie die Jenoptik da wieder herauskommt ist mir als DEWB Aktionär doch völlig Rille...

      Im übrigen finde ich auch, dass wir doch mehr die Fundamentaldaten der DEWB diskutieren sollten. Wie schon in meinen anderen Postings, rate ich strikt davon ab, die Aktie aufgrund einer möglchen Abfindung in Höhe von 26,51 Euro zu kaufen!

      Gruß
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 20:03:17
      Beitrag Nr. 315 ()
      anspruchsberechtigt sind doch ursprünglich nur die nicht abgefundenen aktien der außenstehenden aktionäre. das können soviele nicht sein. 1% hab ich hier im thread mal gelesen.

      aber das ist egal. laut jenaer olg beschluss. so fern die option für den käufer bestand, aktien mit anspruch gekauft haben zu können. toller satz.

      und das die jenoptik angeblich nachprüfen kann, ob meine aktien von diesen altaktionären stammen, halte ich schlicht und ergreifend für einen bluff um nachahmungstäter abzuschrecken.

      weil: altaktionär verkauft 400 an herrn z. über die börse (herr z. weiß nicht, von wem). weiter kauft herr z. 600 von herrn y (wieder ohne zu wissen von wem...). der hat sie aus dem ipo von der jenoptik. dann verkauft herr z. 500 über die börse. welche sind jetzt welche?
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 20:45:41
      Beitrag Nr. 316 ()
      So Jungs,
      die Annahmefrist zum Tippspiel ist abgelaufen; schade dass so wenige mitgemacht haben, aber anscheinend rauchen die Köpfe heute nur von Paragraphen, Gerichtsurteilen und Dollarzeichen :kiss:

      Ach ja, fast hätte ich`s vergessen: wer nicht mitgemacht hat, hat natürlich auch keinen Anspruch auf die 26€ ;)


      dg6nds 3,10
      slasker 3,40
      Timburg 3,60
      KnigRollo 5,13

      Irgendwie hab ich den leisen Verdacht, dass wir alle zu tief gestapelt haben :(

      @johannes
      Im Moment kann man hier einfach keine Fundamentals ansprechen. Dafür sind alle zu sehr auf diese Abfindung fixiert (mich natürlich eingeschlossen, aber trotzdem hab ich mich die letzten Tage intensiv mit der Materie DEWB-Beteiligungen beschäftigt).

      Ich denke jedoch, dass spätestens am 03.03. bei der AK auch fundamentale Daten in den Vordergrund treten werden, wie z.B. das Going-Public von Oasis. Im Ariva Board behauptete neulich ein User, er habe die IR von DEWB gesprochen und der Börsengang würde auf jeden Fall im April stattfinden ???? Und nach der Analystenkonferenz werden vieleicht auch einige Details zu dem fairen Wert der diversen Beteiligungen durchsickern.

      TB
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 21:01:56
      Beitrag Nr. 317 ()
      @timburg

      wer behauptet so etwas im ariva-forum?

      das müsste ich aber wissen :-)

      aber als ich das letzte mal mit der IR-Abt. gesprochen habe (auch schon über 1 monat her)da waren sie angeblich alle fleissig am dran arbeiten und de rzeitplan noch aktuell.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 21:08:04
      Beitrag Nr. 318 ()
      @slasker
      Ich sehe das Orderbuch läßt Dir keine Ruhe :( Also Frankfurt hat ja keins und für Xetra-Ordertiefe muß man löhnen. Anscheinend hat es auch keiner der hier Investierten und irgendwie bin ich darüber nicht unglücklich. Für meinen persönlichen Anlagestil benötige ich kein Orderbuch.

      Und nichts ist nervender als wenn einer jede 5 Minuten dieses Orderbuch mit 10 Smilies reinstellt.

      Du wirst es mit Sicherheit auch bei DEWB noch erleben, wenn die Aktie mal aus dem ein oder anderen Grund im Mittelpunkt stehen sollte und User wie Chewi, tdwzb oder seensation mit diesen Orderbüchern anfangen. Du wirst Dir wünschen es gebe sie nicht ;)

      TB
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 21:22:47
      Beitrag Nr. 319 ()
      @IDTE

      Zufälle gibt`s :laugh:

      Posting von IDTE am 07.01.05

      "Hab nochmal die IR kontaktiert. Börsengang von Oasis soll bis April realisiert werden"

      Das war doch wohl kein Aprilscherz :confused:

      TB
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 22:09:24
      Beitrag Nr. 320 ()
      @timburg

      ich hoffe doch nicht das es ein aprilscherz war.

      wie schon gesagt, bekam ich als antwort, dass alle fleissig am exit arbeiten und es so aussieht als wenn der Zeitplan eingehalten werden kann.

      aber wie gesagt, stand 7.1.05. danach ist ja noch einiges passiert. aber ich glaube auf dg6nds` anfrage wurde ebenfalls so geantwortet.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 22:28:40
      Beitrag Nr. 321 ()
      Kann ich hiermit bestätigen:

      "...Wesentlich ist die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gesellschaft und die ist bisher durchweg positiv. Der von uns auf der letzten HV im Mai 2004 avisierte Verkaufszeitpunkt wird von uns nach wie vor für realistisch gehalten, da wir aktiv an dem Exit der OASIS arbeiten."

      Avisierter Verkaufszeitpunkt bei der HV 2004 waren 12 Monate...
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 00:25:26
      Beitrag Nr. 322 ()
      19.01.1999
      Dt. Eff. u. Wechsel-Bet. Ges. Aktientausch
      Ad hoc

      Aktionäre der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG (DE0008041005), Frankfurt am Main (DEWB), können ihren Aktienbesitz in der Zeit vom 25. Januar bis zum 12. März 1999 in Aktien der JENOPTIK AG im Verhältnis 1:50 umtauschen. Ein entsprechendes Umtauschangebot wird das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, das die Tauschaktion aus eigenem Aktienbestand vornimmt, in der heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers unterbreiten. Damit wird ein Versprechen erfüllt, das der Aufsichtsratsvorsitzende der DEWB und Vorstandsvorsitzende der JENOPTIK AG, Lothar Späth, bereits in der letzten DEWB-Hauptversammlung abgegeben hatte. Betroffen von dem freiwilligen Umtauschangebot sind alle freien Aktionäre (ca. 0,7 Prozent des vorhandenen Grundkapitals, d. h. etwa 2.800 Aktien), die die Offerte über ihr depotführendes Institut annehmen können. Die DEWB AG ist durch einen im Jahr 1993 abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit dem Mehrheitsaktionär HVB Beteiligungen GmbH verbunden. Diese gehört seit Herbst 1997 zum JENOPTIK-Konzern. Das unternehmensvertraglich vereinbarte Abfindungsangebot in Höhe von DM 1.400,- je DEWB-Aktie ist wegen eines noch nicht abgeschlossenen Spruchstellenverfahrens weiterhin gültig. Aus diesem Grunde erhalten tauschwillige Aktionäre für den Fall einer gerichtlich nachgebesserten Abfindung oder im Falle eines weiteren Hinzuerwerbs von DEWB-Aktien durch die JENOPTIK-Gruppe eine am baren Umtauschwert bemessene Nachzahlung. Mit dem Umtausch der Aktien ist zugleich ein Verlust des Bezugsrechts auf die Festdividende der außenstehenden DEWB-Aktionäre für das Geschäftsjahr 1998 in Höhe von DM 48,- je Aktie verbunden. Im Gegenzug dafür beinhalten die JENOPTIK-Aktien ebenfalls das Gewinnbezugsrecht für das Geschäftsjahr 1998. Der DEWB-Vorstand empfiehlt seinen Aktionären, das Umtauschangebot des Bankhauses Sal. Oppenheim anzunehmen. Angesichts der jüngst zu beobachtenden Börsenkurse beider Papiere, so Vorstandssprecher Dietmar Kubis, übersteige der Wert der angebotenen JENOPTIK-Aktien den Börsenkurs der DEWB-Aktie um mehr als 25 Prozent.

      Für weitere Fragen wenden sich bitte

      Investoren an:
      Sabine Ahlers
      Leiterin Investor Relations
      Telefon 03641-65 2155
      Telefax 03641-65 2157
      E-Mail: IR@Jenoptik.com

      Journalisten an:
      Jörg Hettmann
      Pressesprecher
      Telefon 03641-65 2255
      Telefax 03641-65 2484
      E-Mail PR@Jenoptik.com





      20.05.1999
      DEWB Jenoptik-Vertrag
      Ad hoc

      Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der JENOPTIK AG
      und ihrer mittelbaren Konzerntochter Deutsche Effecten- und Wechsel-
      Beteiligungsgesellschaft AG (DEWB, DE0008041005) wird zum 31. Dezember 1999 nach über sechsjähriger Laufzeit sein Ende finden. Wie der Vorstand der DEWB mitteilte, hat die JENOPTIK Immobilien- und Beteiligungsverwaltung GmbH, die nach einer Verschmelzung mit der HVB Beteiligungen GmbH mit ca. 99,5 Prozent der DEWB-Aktien als sogenanntes herrschendes Unternehmen des Unternehmensvertrages fungiert, die Vereinbarung fristgerecht zum Jahresende gekündigt. Als Grund hierfür nannte JENOPTIK-Vorstandschef Dr. h.c. Lothar Späth die Möglichkeit, die DEWB künftig auch wieder für solche Anleger attraktiv zu machen, die sich nicht mit einer festen Dividende anfreunden können. Wann und welcher Form dies geschehe, ließ Späth noch offen. Allerdings denkt Jenoptik nicht darüber nach, künftig die Mehrheit an der DEWB abzugeben.

      Die derzeitigen DEWB-Aktionäre erhalten für das laufende Geschäftsjahr 1999
      letztmalig eine Festdividende in Höhe von DM 48,- je DEWB-Aktie zu nominal
      DM 50,-. Daneben können sie immer noch vom unternehmensvertraglichen Angebot zur Einreichung ihrer Anteilspapiere gegen Zahlung von DM 1.400,- je DEWB-Aktie Gebrauch machen. Sowohl die Festdividende als auch das Abfindungsangebot sind seit mehreren Jahren Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung, deren Ergebnis noch in diesem Jahr erwartet wird.




      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 00:58:56
      Beitrag Nr. 323 ()
      Der Pensionsfonds kann nur auf 1% der damaligen Aktien diese Ansprüche gelten machen und ist somit mehr oder
      weniger aus dem Rennen.

      Jeder der aktuell weniger als 1% (des damaligen Grundkapitals) der Aktien an der DEWB hält, könnte behaupten das er diese eben hat. Is auch klar, denn es kann ja nicht sein das der Pensionsfonds behauptet, dass er über 5,2 Mio abfindungsberechtigte Aktien hat obwohl es damals nur 3000 abfindungsberechtigte Aktien gegeben hat :o)

      Der Abfindungsbedarf ist also weitaus geringer als bisher angenommen. Weiter ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass der Fehler damals durch einen Beratungsfehler zustande gekommen ist. Dafür gibt es Versicherungen. In wie weit hier die Jenoptik gegenüber 3te Ansprüche gelten machen kann, kann ich nicht beurteilen. Schließlich weiss man nicht (im Moment nicht) wer den Fehler damals verursacht hat. Wer allerdings die jüngste Entwicklung bei der DEWB mitbekommen hat und sich mit der Vergangenheit gewisser Personen auseinandergesetzt hat, wird evt. auf einen ganz wichtigen Ansatz stoßen können...

      Weiter dürfte es durch die neuen Aktien keine Unterscheidungskriterien zwischen alten und neuen Aktien
      geben. Diese wurden gänzlich miteinander vermischt.
      Für tagchen gleich noch ein Hinweis:

      Bei der Kapitalerhöhung in 2003 wurden nicht handelbare junge Aktien un handelbare alt Aktien, durch den Jenoptik Vermögensfonds getauscht. D.h. jeder der damals die KE 2003 mitgemacht hat, hat vom Vermögensfonds alte, handelbare Aktien bekommen. Die neuen Aktien hat wenn dann einer, nämlich der Pensionsfond :D Aber wie wir sehen werden ist das anscheinend sowieso unerhenlich (die alten Aktien von 1999 hatten auch die 5 am Ende als keine Panik :cool:).

      Womöglich würde sogar im Falle einer Bestätigung des Urteils durch den BGH kein Schaden bzw. geringer Schaden für die Jenoptik entstehen, solange die Jenoptik durch einen Beratungsfehler diesen Schaden weitergeben kann. Dies könnte auch den relativ stabilen Kursverlauf der Jenoptik Aktien erklären. Ist dieser Fehler allerdings in den eigenen Reihen bei der Jenoptik passiert, würde ein Schaden eintreten. Allerdings dürfte dieser wesentlich geringer ausfallen als hier bis dato berechnet wurde.

      Der Pensionsfonds könnte vielelicht nur 3000 Aktien anmelden. Die Aktien bei der Jenoptik fallen gänzlich weg, die Aktien die die DEWB im Bestand hat sind auch unerheblich da die DEWB nichts davon hat (rechte Tasche linke Tasche). Übrig bleibt also nur der gesamte Freefloat. Fonds die mehr als 3000 Aktien halten könnten natürlich auch nur max. 3000 anmelden. So könnte die SüdKA von ihren 775 000 Aktien gleichfalls nur 3000 anmelden.

      Weisenhorn Europa Fonds hat z.B. zum 31.10.2004 ca. 0,38 Mio. DEWB Aktien besessen was 2,5% der aktuellen DEWB entsprechen. Davon wiederum nur 3000 Aktien.

      Weiter ist ungewiss in welche Taschen bereits weitere Stücke gewandert sind und noch wandern werden. Fakt ist, je mehr Kleinanktionäre Stücke kaufen desto teurer wird es für die Jenoptik bei einer Bestätigung des Urteils. Ich denke das es eine gute Basis für Kleinanleger ist wenn man nur 1000 oder 3000 Aktien benötigt um in den vollen Genuss einer möglichen, nicht unerheblichen Abfindung zu gelangen. Das Risiko ist aufgrund der werthaltigen Beteiligungen relativ gering. und bei einem einsatz von rund 2 500 euro könnten mal eben 26 510 Euro herausspringen, da macht investieren spass :D


      Natürlich fragt man sich nun ob das sein kann?! Ich sage ehrlich, ich weiss es nicht. Logischerweise müsste es genau so sein. Unlogisch wäre hingegen, dass alle Großaktionäre die "Arschkarte" gezogen hätten. Nur jeder Kleinaktionär könnte fett dabei absahnen. Kann das sein?

      Ein anderes mögliches Szenario ist auch, dass nur jede 5077 Aktie (bei 3000 abfindungsberechtigten Aktien) diese Abfindung bekommt. Das wäre für die Großaktionäre die wesentlich bessere Lösung. Halt ich aber für noch unwahrscheinlicher weil wo wird dann das Zählen angefangen??

      Kleinaktionär A hält 1 Aktie und bekommt als erster die Abfindung. Kleinaktionär B hält 5075 Aktien und geht leer aus. Kleinaktionär C hält 1 Aktie und bekommt wieder die Kohle... ist das gerecht?? Sicher noch ungerechter und wahrscheinlich nicht im Sinne des möglichen Urteils. Ausserdem müssen sich nicht immer die Großaktionäre die Taschen vollstopfen...


      Das die damaligen 1% der DEWB 3000 Aktien entsprechen habe ich mal angenommen. Wahrscheinlich werden wir auch real in dieser Größenordnung sein.

      Es soll nur aufgezeigt werden in welche Richtung das Ganze gehen könnte, also zerreist mich nicht gleich im Board :mad:

      Gut Nacht!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 02:35:34
      Beitrag Nr. 324 ()
      @dg6nds

      3.000 Aktien?

      Dann aber vor dem Umtausch 1:50!!!

      3000*50=150.000!!!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 06:58:06
      Beitrag Nr. 325 ()
      @keith
      150.000 Aktien wären ja 1% der jetzigen Aktienanzahl also kann das auch nicht stimmen ??? Aber wie auch immer, wie Johannes schon ausführte, für uns Kleinanlager wäre sogar eine max. Anzahl von 3000 schon eine einmalige Gelegenheit. 26,5x3000 = 79.500 und dies bei einem Einsatz von 7.500. Klingt zu schön um wahr zu sein. :eek:

      Was anderes: weiss man um welche Aktienanzahl es in dem Prozeß beim OLG Jena ging bzw. wann die Sache vor den BGH kommt ??? Wird im Vorfeld allemal spannend werden. Euphorie ist an der Börse überhaupt nicht angebracht, aber irgendwie hab ich beim meinem Investment DEWB ein gutes Gefühl.

      Einen schönen Tag
      TB

      PS: @ IDTE: abgesehen von Oasis sind keine anderen Börsengänge zu erwarten ??? Wenn ich mir z.B. die Integrated Genomics ansehe (muß von der Aktivität her etwas zwischen Qiagen und Lion Bio sein); die Firma ist mittlerweile 8 Jahre alt, hat Kooperationen mit ca. 10 Global Players und macht mir persönlich einen guten Eindruck. Wenn man denkt was hierzulande an die Börse strebt so müßte die Company doch auch schon längst fürs Going-Public reif sein. Und in den USA sind allemal bessere Bewertungen als bei uns zu erzielen. Könnte m.M. nach der nächste Kracher werden.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:22:54
      Beitrag Nr. 326 ()
      Nimmt man die hohe Anzahl der durchweg positiv gestimmten postings zu DEWB als Kontraindikator, kann es kurzfristig eigentlich nur gen Süden gehen!!!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:28:00
      Beitrag Nr. 327 ()
      Nimmt man die Warnrufer wie Dich als Kontraindikator, kann es kurzfristig eigentlich nur gen Norden gehen!!!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:34:32
      Beitrag Nr. 328 ()
      also ich kann hier nur Kurstreiber sehen!!!


      Vor zwei Wochen bei 1,7€ wollte die DEWB keiner haben, Postings gab es vieleicht 1-2 pro Tag.

      Heute bei 2,6€ sind alle bullish und posten sich gegenseitig Mut zu.


      Für mich ist das typisches Lemmingverhalten!!!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:36:26
      Beitrag Nr. 329 ()
      @rtq,

      wenn ich alleine die Namen der Werte, die von Dir gepusht werden, lese, lach ich mich krank!!!

      Da sind "Perlen" wie die GAP AG oder Mologen drunter!


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:41:25
      Beitrag Nr. 330 ()
      @jacksonville

      Aber bitte, es zwingt Dich doch keiner Dein Geld in DEWB zu stecken. Lass uns doch ohne Deine gutmütigen Warnungen ins Verderben rennen :)
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:43:09
      Beitrag Nr. 331 ()
      oder wenn man Deine Schlußfolgerungen auf z.B. Primacom extrapolieren würde dann müßte PRC bei 0,50 stehen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:43:36
      Beitrag Nr. 332 ()
      @timburg,


      jast ja recht!!!


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:46:26
      Beitrag Nr. 333 ()
      @timburg,

      bei Primacom habe ich bei Kursen von 6€ auch dieses Lemming typische Verhalten angemahnt.

      Die Reaktionen waren die gleichen wie jetzt hier, übrigens Primacom ist seitdem 20% im Minus!!!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:51:06
      Beitrag Nr. 334 ()
      @jacksonville
      Übrigens haben bei PRC auch schon bei 0,50 viele davor gewarnt, dass die Aktie nichts wert ist und haben die nächsten 1000% verpasst. Kommt also immer auf`s Timing an.

      TB
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 08:52:44
      Beitrag Nr. 335 ()
      @dg6nds

      ich habs weiter oben schon geschrieben. nach dem olg urteil ist m.e. diese 1% unerheblich, auch wenn das etwas verrückt klingt. entscheidend ist doch die nachweispflicht der jenoptik, daß ich beim kauf nicht wissen konnte, das kein anspruch je einzelner aktie besteht. und von jeder heute gehandelten aktie würde ich aber erstmal den anspruch voraussetzen können, dank der gemeinsamen wkn.

      der fond ist aber me.e. ganz und gar draußen, er hat nicht über die börse gekauft.

      korriegiert mich jemand?

      kann die zahl stimmen, allein der herr kläger zu 3) hatte ja wohl einige mehr?
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 09:57:46
      Beitrag Nr. 336 ()
      Moin,

      das 3000 Aktien die 1% entsprechen war wie schon angeschrieben nur angenommen. Ich weiss nicht wieviele es wirklich sind. Ich mein, dass erstmal jede DEWB Aktie laut OLG abfindungsberechtigt ist stimme ich zu. Wenn aber jemand mehr Aktien aktuell hält als es damals an streitiger Anzahl gegeben hat. Kann er nur m.E. diese max. Anzahl gelten machen...

      Ein Wirrwarr - ich denke mir kommen so nach und nach schon ans Ziel. Spätestens im April ist HV und da könnte
      man ja die ein oder andere dumme Frage dem Herrn Aufsichtsrat stellen... er sollte wenigstens durchblicken :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 10:33:40
      Beitrag Nr. 337 ()
      Der Platow Brief hat gestern nun offiziell die Jenoptik - DEWB Geschichte gemeldet.

      http://www.platow.de/ind_brief_aktuell.htm

      Da ich kein Abonennt bin kann ich nicht reingucken was er genau schreibt, wenns aber das gleiche wie im Forum ist, kenne ich den Inhalt.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 11:37:14
      Beitrag Nr. 338 ()
      interessant ist aber, dass trotz der 50 cent steigerung die wirklich große interessenwelle ausbleibt...
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:18:39
      Beitrag Nr. 339 ()
      50 Cent ?? also von 1,65 Euro auf 2,62 euro im hoch sind meines wissen fast 1 euro und das bei nahezu 1 Mio gehandelter aktien. die nächste welle wird kommen wenn irgendein börsenbrief dieses thema aufgreift bzw. wenn die DEWB neues berichten wird... (der platow brief hat am letzten freitag schon den gestrigen bericht veröffentlich, daraufhin ist der kurs von 2,26 euro auf 2,58 euro in FSE gestiegen).

      es geht auch nicht steil bergab, also alles im lot...

      wer hat schon die DEWB gekannt?? vor diesem ereignis waren wir vielleicht 10 leute im thread, jetzt sind es etliche mehr... und es werden mehr. ich habe zumindest bei der sache kein schlechtes gefühl.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:23:38
      Beitrag Nr. 340 ()
      ein wenig mehr öffentlichkeitsarbeit wäre schon hilfreich...

      aber die kommt bzw. ist sicher schon unterwegs. derweil verkauft hier irgendjemand preiswert kleine sammeltassen. der nächste termin ist doch die bilanz pk am 3.3., nicht?
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:33:08
      Beitrag Nr. 341 ()
      hallo zusammen.

      wäre vielleicht trotzdem ganz schön zu wissen, was der platow-brief aus der sache gemacht hat.

      Da müssen wir wohl jemanden suchen, der den text hier reinstellen kann.

      kennt von euch nicht zufällig jemand nen platow-brief-abonnenten?
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:36:44
      Beitrag Nr. 342 ()
      das hier steht auch im brief:
      "Bass erstaunt" war nach eigenen Aussagen das Management von Jenoptik über
      ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen vom 22.12.04. Darin wird einem
      Aktionär der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten- und
      Wechsel-Beteiligungsgesellschaft ein durch Jenoptik zu zahlendes
      Abfindungsangebot für seine DEWB-Aktien in Höhe von 26,51 Euro je Aktie
      zugesprochen. Am Markt werden die Aktien der Beteiligungsgesellschaft nur mit
      2,30 Euro bewertet. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte der Richterspruch
      für die Aktionäre der DEWB, die noch am 14.2. eine Kapitalerhöhung in Höhe von
      nominal knapp 4 Mio. Euro platziert hat, möglicherweise zu einer Goldgrube
      werden.
      Für die finanziell nicht immer auf Rosen gebettete Jenoptik, die die DEWB
      nach eigener Auskunft mit knapp 3 Euro je Aktie in den Büchern stehen hat, wäre
      dies dagegen eine möglicherweise sogar existenzbedrohende Katastrophe,
      befürchten Beobachter. Die Jenoptik-Führung unter Alexander v. Witzleben hat
      umgehend Revision beim BGH angemeldet. Rückstellungen für den Worst Case, so die
      Jenoptik AG, die gemeinsam mit der Jenoptik Vermögensverwaltungsgesellschaft gut
      65% an der DEWB hält, wurden keine gebildet. Noch geht das einst von Lothar
      Späth geleitete sächsische Technologie-Unternehmen davon aus, wie bereits in der
      vorherigen Instanz auch vor dem BGH zu gewinnen: "Die Rechtsgründe können nicht
      Bestand haben", heißt es auf unsere Anfrage hin in Jena fast beschwörend.
      Worum geht es? Der frühere Besitzer der DEWB, die Hermann Voith
      Beteiligungsgesellschaft, hatte außenstehenden Aktionären einen bis 1999
      geltenden Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro zugebilligt. 1997 wurde die
      DEWB zu rd. 99% durch Jenoptik übernommen. Vor dem IPO der DEWB Anfang 2000
      hatte auch Jenoptik einigen wenigen der außenstehenden Aktionären auf Wunsch
      diese Abfindung ausbezahlt. Nach dem IPO schoss der DEWB-Kurs allerdings
      zunächst auf über 60 Euro, um erst danach auf eine andauernde Talfahrt zu gehen.
      Theoretisch, so die Sorge bei Jenoptik, hat jetzt jeder DEWB-Aktionär die
      Möglichkeit, von Jenoptik die genannte Summe einzuklagen. Denn, so das OLG in
      seiner Begründung, Jenoptik habe es versäumt, beim IPO die alten
      anspruchsberechtigten Aktien etwa durch eine andere WKN von den neu ausgegebenen
      erkennbar zu trennen. Damit liege die Beweislast, ob ein Aktionär zum
      anspruchsberechtigten Kreis der Aktionäre gehört, bei Jenoptik und nicht beim
      Aktionär.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:44:09
      Beitrag Nr. 343 ()
      Ich glaub ich leg mal bissl Druck auf den Kessel, mal sehen wie lange ihr es nach unten aushaltet! :laugh:
      Also bei 2,32 sehen wir uns wieder!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:59:25
      Beitrag Nr. 344 ()
      DEWB bleibt - man mag es wenden, wie man will - eine gut begründbare Spekulation, - auch ohne das brisante "Sahnehäubchen" - Thema (vgl. schon mein Thread DEWB: Zeit zum "Perlentauchen" # 25).

      Roger and out

      M.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 14:02:06
      Beitrag Nr. 345 ()
      Ja dann leg mal drauf, günstige Aktien bekommt man schließlich nicht alle Tage :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 14:22:47
      Beitrag Nr. 346 ()
      Tja, Rubelprinter - der Schuss ging wohl nach hinten los!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 14:27:41
      Beitrag Nr. 347 ()
      Habe gestern mein Paket halbiert (kauf um 1,97€, verkauf gestern mit 2,57€). Von Gewinnmitnahmen ist bekanntlich noch keiner gestorben. :D Vielen Dank !
      Den "Analysten", "Wirtschaftsprüfern" und "Juristen" hier wünsche ich - bei dieser meist nicht ganz uneigennützigen Euphorie - viel Glück.
      Ich kann nur hoffen, dass ihr auch nur mit eigenem Geld spekuliert ! Bei Dir - lieber dg6nds - habe ich schon seit längerem so meine Zweifel (vgl. schon mein # 110)

      tschö

      M
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 14:42:28
      Beitrag Nr. 348 ()
      @Meganonn

      Kann dir versichern, dass alles im grünen Bereich ist.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 15:43:30
      Beitrag Nr. 349 ()
      @ dg6nds ... na denn bin ich ja beruhigt :laugh:

      toi, toi, toi

      M.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 15:56:11
      Beitrag Nr. 350 ()
      wovon redest du BOOZ??? schau dir den kurs mal an, ich verkaufe doch schon kräftig!kannst 10.000 zu 2,58 haben!!!!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 16:23:57
      Beitrag Nr. 351 ()
      @Meganonn
      Glückwunsch zu Deinem Ausstieg zum absoluten Höchstkurs in dieser Woche ;)

      Erkläre aber doch bitte uns unbeholfenen, welche es nie schaffen, zu Tiefstkursen einzukaufen bzw. zu Höchstkursen auszusteigen, was sich innerhalb dieser halben Stunde ereignet hat:

      #344 von Meganonn 22.02.05 um 13Uhr 59
      " DEWB bleibt - man mag es wenden wie man will - eine gut begründbare Spekulation, auch ohne das brisante "Sahnehäubchen ...."

      #347 von Meganonn 22.02.05 um 14 Uhr 27
      "Hab gestern mein Paket halbiert ...."

      In umgekehrter Reihenfolge hätte ich diese Postings noch akzeptiert, aber so ........

      Wenn nächste Woche nicht die Analystenkonferenz stattfinden würde, hätte ich mich event. auch verabschiedet, da ich auch noch mit paar hundert € im Plus bin. Aber wenn schon aus der Abfindungsspekulation kurzfristig keine Bewegung reinkommt, dann will ich zumindestens abwarten, was zu Oasis am 03.03. gesagt wird.

      Nochmals; ich hab nichts persönliches gegen einen, der mal einen schönen und schnellen Gewinn einfährt. Aber paar Tage lang euphorisch im Minutentakt zu posten und nach dem Verkauf (Deinen Teilverkauf nehme ich Dir nämlich nicht ab) anfangen rumzustänkern deutet nicht auf Charakter hin.

      TB
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 16:53:00
      Beitrag Nr. 352 ()
      ist es schon halb sechs?
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 16:53:46
      Beitrag Nr. 353 ()
      @timburg

      lass sie doch alle verkaufen.

      jenoptik lacht sich ins fäustchen. aber mit uns nicht :-)

      und schwups ist die bid-seite wieder voll.

      kurz mal 10000 reingestellt und auf nach oben gehts.


      wer auch nur halbwegs von börse ahnung hat, weiß das die 10000 vorhin zu 2,58 ne fakeorder war.

      naja ich freu mich auf weiter steigende kurse. egal ob und wer hier mitmacht.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 17:47:08
      Beitrag Nr. 354 ()
      @ Timburg: Wer wird denn hier gleich von charakterlosem Herumstänkern sprechen, wenn angesichts der (be) herrschenden Euphorie mal Tacheles gesprochen wird... Ts,Ts,Ts (meine Frau würde jetzt sagen "ruhig Brauner" ;) )

      Ausserdem habe ich von PAKET gesprochen und nicht von Päckchen ! Deswegen halte ich nach meiner Gewinnmitnahme immer noch ausreichende (fast 5-stellige) Stückzahlen, mit denen ich mir das Geschehen auch langfristig etwas entspannter anschauen kann. Die Gewinnmitnahme hier war eine geradezu natürliche Massnahme, nachdem das langfristig erstrebte Renditeziel fast erreicht war
      (So etwas "lohnt" sich freilich nur bei grösseren Investitionsvolumina).

      DEWB ist unverändert ein aussichtsreicher Wert mit brisantem "Sahnehäubchen" (von dem ich zugegebener Massen erst nach Kauf meiner DEWB-Anteile erfahren habe), in den ich übrigens wohl schon weit vor den meisten Mitstreitern hier voluminös investiert hatte (vgl. mein Thread DEWB: Zeit zum Perlentauchen # 1 vom 15.02.05).

      Ich bin aber weiterhin "mit Euch". :D

      M.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 17:55:56
      Beitrag Nr. 355 ()
      @ Timburg ... zum Höchstkurs verkauft. Na,Na,Na ... schau doch mal in die Tages-Historie XETRA bzw. Fr./M. und mach Dich mal schlau ! :laugh:
      Übertreibung macht nicht immer anschaulich ... sie kann zuweilen auch disqualifizieren.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:04:10
      Beitrag Nr. 356 ()
      Ruhig Blut!

      Medigene wurde heute auf Halten zurückgestuft. Man behält sich die Hochstufung vor, je nachdem die Ergebnisse im GB2004 ausfallen. Macht aber nix, dafür steigt jetzt Nexus :D

      Im übrigen sind 10 000 Aktien kurz vor 17 Uhr auf Xetra übern Tresen. Aber mal ehrlich, was sind 10 000 Stück?? Pillepalle - wenn Andrang kommt werden ganz andere Stücke gehandelt... also immer schon ruhig bleiben und Nerven bewahren. Wir kommen schon dahin wo wir wollen. Bleibe bei 3,10 Euro für Freitag...
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 20:17:21
      Beitrag Nr. 357 ()
      @Meganonn
      Bin nicht hier um rumzustreiten, deshalb nur noch ein Abschlussposting zu diesem Thema: nachdem Du uns in ca. 30 Postings Dein Investment in DEWB als langfristige Sache dargelegt hast, hat mich persönlich Posting 347 doch etwas überrascht. Und was den Ton nach der Verkaufsmeldung betrifft: da lass ich jetzt einfach mal auch die anderen User selber beurteilen. Und Du kannst Dir das Ganze am WE mal in aller Ruhe durchlesen, ob Du nicht selber eine andere Nuance in Deinen folgenden Postings erkennst.

      Ich persönlich hatte fast den Eindruck, dass Du gleichzeitig mit user rubelprinter einen - zugegen subtilen - Bashversuch gestartet hättest.

      Aber was, soll`s , vieleicht täuscht mich ja wirklich in diesem Fall mein Menschenverstand.

      TB
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 22:06:18
      Beitrag Nr. 358 ()
      eh wir uns nur mit uns selbst beschäftigen, ich war heut abend juristisch essen.



      wollen wir mal ne arbeitsgemeinschaft gründen?
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 22:21:50
      Beitrag Nr. 359 ()
      Lasst doch mal gut sein. Soll jeder verkaufen wann er will. Ich bleib bei meiner Einschätzung und meine Kollegen auch...


      Schön Abend
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 00:17:37
      Beitrag Nr. 360 ()
      Eben, hier kann sowieso jeder alles behaupten. Solange es dem Ego gut tut. Manche Leute müssen sich eben mehr selbst darstellen als andere.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 10:16:57
      Beitrag Nr. 361 ()
      Moin,

      es sieht besser aus als man glaubt. Das Ratio auf Xetra ist über 1,2 und bis 2,65 Euro stehen nur 22 000 Aktien zum Verkauf. Auch keine größeren Verkaufsblöcke mehr vorhanden.

      Wenn es ein nichts begründeter Push gewesen sein sollte hätte es schon längst berg ab gehen müssen. Das wir auf diesem Niveau bei wenig Umsatz stagnieren ist für mich eher positiv. Hoffentlich greift nun der ein oder andere Börsenbrief das Thema auf bzw. die DEWB bringt Neuigkeiten und schon fährt der Zug weiter...

      Also nicht verunsichern lassen, der Markt muss erstmal 59% Kursanstieg verdauen... und dafür sollte ihm auch ne Pause gegönnt sein...

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 10:51:46
      Beitrag Nr. 362 ()
      Nach einer aktuellen Untersuchung der Deutschen Bank über abgeschlossene Spruchverfahren zu Squeeze-Out - Beschlüssen führten übrigens alle Spruchverfahren zu einer signifikanten Nachbesserung der Abfindung. Im Durchschnitt betrug die Nachbesserung gegenüber der zuvor gebotenen Abfindung dabei 76%, im Extrem sogar 726% (s. heutige Börsen-Zeitung).
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 11:04:34
      Beitrag Nr. 363 ()
      @ Booz ... schöner Hinweis ! Die "signifikante Nachbesserung" nützt jedoch nur, soweit sie faktisch auch bezahlt werden kann. :eek:

      @ dg6nds ... die Aktie zeigt in der Tat relative Stärke. Hätte erwartet, dass wir heute in den Bereich 2,15 - 2,25 abtauchen, - scheint aber mangels Verkaufsdruck anders zu kommen !

      Grüsse

      M.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 11:17:53
      Beitrag Nr. 364 ()
      Okay dann machen wir mal Verkaufsdruck:yawn:. wir sehen uns bei 2,20:cool:
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 12:04:28
      Beitrag Nr. 365 ()
      gerne rubelprinter. mach ruhig.
      Ich empfehle dir dewb leer zu verkaufen nastatt unsinnige postings zu verfassen.

      also entweder verkaufst du nun mal 10000 stück leer in der nächsten halben Stunde, oder du ersparst uns die albernen kommentare.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 12:10:12
      Beitrag Nr. 366 ()
      @rubelprinter

      Sollten wir nicht gestern bereits bei 2,32 Euro stehen? Dann schmeiß halt deine Stücke unlimitiert aufn Markt... ich habe davor überhaupt keine Angst, denn die DEWB wird nach ihren Fundamentaldaten Bewertet und nicht nach irgendwelchen profilierungsgeilen Aktionären :laugh:

      Wahnsinn, das Leute glauben mit 10 000 Aktien hier nachhaltig etwas bewegen zu können. Das macht höchstens mal Puff und schon ist alles vorbei... Kurse machen andere!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 12:16:43
      Beitrag Nr. 367 ()
      Medigene 11,65 Euro :cool:
      Nexus 2,39 Euro :cool:
      Lila Logistik 2,00 Euro

      OASIS SiliconSystems AG :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 12:56:15
      Beitrag Nr. 368 ()
      ja ist gut:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 13:04:21
      Beitrag Nr. 369 ()
      Ich frage mich gerade wo die Fake-Verkaufs-Order über 22 000 Stücke auf Xetra hingekommen is?? Plötzlich wieder 1,3 mehr Käufer als Verkäufer.

      Ja, rubelprinter es ist alles gut :yawn:
      Aber ich hatte gedacht du wolltest mal was reißen? Ausser warme Luft zum Stinken zu bringen scheinste nix aufn Kasten zu haben :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Seid gegrüßt
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 13:52:02
      Beitrag Nr. 370 ()
      kannst du warten? bin grad dabei!
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 14:21:03
      Beitrag Nr. 371 ()
      Neee, kann nicht warten bis irgendwann mal die Aktie fällt, habe wichtigeres zu tun! Vielleicht tut dir ja jemand den Gefallen und will sich von seinen Aktien trennen, dann kannste stolz behaupten es waren deine. Nur im Moment sehe ich da niemanden.

      Also husch husch ab ins Bettchen und Mittagsschlaf halten und wenn wieder der böse Wolf kommt einfach wieder ein sinnloses Posting schreiben...
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 15:30:03
      Beitrag Nr. 372 ()
      Tacheles
      Trend der Tages-Umsätze: weiter fallend
      Trend 3-Tages-Kursverlauf: nachgebend / stagnierend
      Trend zukünftiger Aktienkurs: ? (unentschieden)

      Fazit: DEWB braucht Phantasie-Nachschub.

      Anderenfalls droht m.E. sonst ein weiter abbröckelnder Kurs. Das wäre wiederum ein weniger gutes Omen, denn daraus liesse sich folgern, dass "zittrige Hände" zunehmend an Einfluss gewonnen und private Engegagements den Kursverlauf der letzten Tage bewegt hätten (was ich befürchte :) ).
      Umkehrschluss: Sollte sich dagegen der Kurs wieder aufwärts in Richtung 2,60 - 2,70€ bewegen, so würde dies vor dem Hintergrund der bestehenden Nachrichtenlage andeuten, dass "höhere Mächte" am Werke sind. Das wäre wiederum als ein gutes Omen für weitere Kurssteigerungen zu bewerten.

      Wie auch immer. Im Lichte der Betrachtung der Fundamentaldaten ist die DEWB unverändert ein aussichtsreicher Wert mit " Sahnehäubchen" von erheblicher Brisanz (vorläufig). Ich würde und werde mir gern wieder bei 2,15 - 2,20 ein weiteres Päckchen hinzukaufen (wenn man mich lässt ;) )

      Gruss

      M.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 16:06:26
      Beitrag Nr. 373 ()
      Angesichts der AK nächste Woche mache ich mir um dem Nachrichten-Nachschub kein Sorgen. Und wenn man bedenkt dass sich i.d.R. schon im Vorfeld der Kurs bewegt - in Hoffnung positiver Überraschungen wie z.B. Oasis - dann glaube ich kaum, dass die 2,15 nochmal getestet werden.

      Auch wenn sich manche hier tummeln und aus jedem Cent Rücksetzer einen Riesenspektakel machen. Wenn der Kurs nach plus 50% vom Tief nun mal 10-15 Cent zurückkommt ist dies eine normale Entwicklung an der Börse (zumal in einem negativen Gesamtmarkt).

      TB
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 17:03:57
      Beitrag Nr. 374 ()
      @ Timburg
      10-15 Cent Rücksetzer (k)ein Riesenspektakel ? Wer den Cent ehrt, ist auch des Talers wert !

      Die Investitionssumme macht das Spektakel: X0000 x 0,15 = X500,00 € (6,25 %) ;)

      ...in Hoffnung positiver Überraschungen wie z.B. Oasis bin auch ich, aber wehe, wenn sie einfach ausbleiben(das Vorfeld zur AK nächste Woche verengt sich zusehens !). Das psychologische Momentum würde dann machtvoll zurückschlagen (vgl. # 372 Anderenfalls...). Da ginge es dann schnell wieder Richtung 2€-Marke. Nach plus 50% vom Tief wäre auch eine 15%-Korrektur eine normale Entwicklung an der Börse (zumal in einem negativen Gesamtmarkt), womit wir dann im 2,20er-Bereich angelangt wären.

      Wohlgemerkt: DEWB ist unverändert ein aussichtsreicher Wert mit " Sahnehäubchen" von erheblicher Brisanz (vorläufig).

      Mit verbindlichen Grüssen

      M.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 17:10:35
      Beitrag Nr. 375 ()
      @Meganonn
      Und würdest Du mit Deiner anderen Hälfte den Kursrutsch bis 2 aussitzen oder Reißleine ziehn???
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 17:33:21
      Beitrag Nr. 376 ()
      @ Timburg ... natürlich aussitzen ... und zukaufen (solange sich keine Fundamentaldaten-Zäsuren ergeben) !

      :):lick: Langfrist-Investment

      Grüsse

      M.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 22:28:02
      Beitrag Nr. 377 ()
      Übrigens: Mal eine Frage: Warum wollt Ihr auf das Urteil warten? Es könnte doch jeder von Euch bei Jenoptik eine Zahlung fordern oder gleich eine Klage einreichen...
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 23:06:43
      Beitrag Nr. 378 ()
      tagchen,

      dann mach das doch. Mach doch endlich mal irgend etwas!

      Anstatt staendig darueber zu posten.

      Aber das kannst Du eben nicht. Und darum tobst Du Deinen Frust an der Tastatur aus. Und gibst anderen schlechte Ratschlaege.

      Wenn es naemlich auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg einer derartigen Klage gaebe, dann haetten das bereits einige der wichtigen Player getan. Und zwar in realitas, nicht per virtuellem Beinchenheben.

      Laecherlich...
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 23:35:51
      Beitrag Nr. 379 ()
      Gerade kam ein interessantes Posting von Springbok im Jenoptik "Insolvenz" Thread der Schneiderloserfraktion.

      Bevor jemand auf die Idee kommt womoeglich wirklich zu klagen und sein sauer verdientes Geld wegen tagchens serioeser Ratschlaege zu verlieren empfehle ich die Lektuere...

      Gruss,

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 23:49:51
      Beitrag Nr. 380 ()
      Die Lektüre ist völliger Quatsch und widerspricht allen bereits dagewesenen. Nicht der Kläger hat verloren sondern die Jenoptik, das ist fakt.

      Warum sollt die Jenoptik Berufung vor dem BGH einlegen wenn sie den Prozess gewonnen hätte????

      Springbok hätte sich wohl etwas genauer informieren sollen.

      Im übrigen habe ich mich gleichfalls mit der Jenoptik und der DEWB kurzgeschlossen, die Aussagen sind eindeutig. Weiterhin ist doch klar, dass die Beklagt versucht das Thema herunter zu spielen... wer würde das nicht?!
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 23:52:20
      Beitrag Nr. 381 ()
      ich seh das genauso.

      einfach mal das urteil lesen.

      vor dem landgericht hat die jenoptik gewonnen.
      der kläger zu 3. ging in die berufung zum olg jena und hat dort mit sehr deutlichen worten gewonnen. ich empfehle wirklich: mal urteil lesen. da gabs ganz starke worte richtung jenoptik.

      jenoptik hat jetzt revision beim bgh eingelegt. nach rücksprache mit juristen gehe ich auch davon aus, daß die chancen für die jenoptik nicht so gut stehen. daß die jetzt gelassen ran gehen ist gut möglich, die neuen dewb aktien wurden wieder mit der alten wkn zugelassen. genau dies hat das olg aber heftig angegriffen, in etwa: ...objektiv mißbillingenswert... und daraus die wesentlichen begründungen für weitere mögliche klagen geliefert und ansprüche für alle aktien ermöglicht.

      die kosten für das bisherige verfahren lagen vermutlich bei maximal 30te, also etwa 10% des streitwertes.
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 00:09:45
      Beitrag Nr. 382 ()
      ich muss langsam daran zweifeln ob wirklich alle die behaupten etwas zu wissen oder mit personen geredet zu haben dies auch wirklich getan haben. wenn ich mir die letzten postings und darlegungen im jenoptik thread angucke kann einem nur schlecht werden.
      schade auch, dass manches ungefiltert weitergebene wird. naja wenn man sich mit der material nicht beschäftigt ist das auch kein wunder...
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 00:10:29
      Beitrag Nr. 383 ()
      ja ja klasse, die beiträge von springbok sind wirklich zwingende referenz, generationen von juristen werden andächtig die gehaltvollen zeilen nachbeten, a star is born, etc
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 00:58:45
      Beitrag Nr. 384 ()
      gibt es einen link zum Urteil???

      Moechte das jetzt doch gerne mal in Ruhe selber lesen...

      Gruss,

      Norbi


      PS: Den "Insolvenz" Thread als Referenz zu nehmen ist zuviel der Ehre, da wirken schon tagchen und CO, das Niveau ist entsprechend...
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 09:19:29
      Beitrag Nr. 385 ()
      na Meganonn, wieder mal aktiv ??? Ist ja Deine Kragenweite, mit der im Xetra der Handel begonnen wurde ???

      TB
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 09:38:56
      Beitrag Nr. 386 ()
      @norbi2.

      das urteil ist im allerersten beitrag referenziert. hier noch
      mal der link:

      http://www.thueringen.de/olg/urteil/infothek10.html

      dann suche mit datum 22.12.2004.

      ist ein wenig lang, aber die lektüre unbedingt wert.
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 09:49:47
      Beitrag Nr. 387 ()
      Moin,

      erfreulicher Eröffnung. Gleich mal 11 200 Stücke zu Beginn gehandelt. Auf der Kaufseite stehen 7 600 Stücke zu 2,51 Euro und 4 000 bei 2,52 Euro. Weiter 5200 Stücke bei 2,45 Euro. Dagegen auf der Verkaufseite Blöcke von 1000 2000 oder 4000, also kein echter Hammer.

      Nachdem gestern abend keiner Stücke für 2,40 Euro haben wollte und nun sich etliche anschicken noch Stücke zu bekommen, hat sich irgendwo anscheinend etwas getan...
      Die Aktie hat eine eindrucksvolle Stärke, der wenige Umsatz bei dem der Kurs leicht zurückgekommen ist, waren sehr wahrscheinlich Trader die auf eine Verdoppelung über Nacht gesetzt haben.

      Ich bin mal auf heute Nachmittag gespannt... es scheint sich etwa anzubahnen!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 10:08:56
      Beitrag Nr. 388 ()
      letzten freitag nachmittag sah es ähnlich aus, und dann kam abends der platow beitrag...
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 10:15:14
      Beitrag Nr. 389 ()
      Wer sich für die Oasis SiliconSystems AG interessiert kann sich auf der Oasis HP ein Audiofile herunterladen. Dies ist ein Interview mit einem der Cheffen von Oasis und er erzählt, dass die Oasis schon im Consumer Markt drinne ist. Recht interessant, aber auf englisch!

      Das Orderbuch wird auf der Kaufseite immer voller. Nächste Verkäufer 2,59 Euro mit 3000 Stücke.

      Da kommt mit Sicherheit was, konnte aber bis jetzt im Inet nix finden... wer weiss was?!?
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 10:51:25
      Beitrag Nr. 390 ()
      ... sieht doch gut aus (vgl. m. # 372: Umkehrschluss ...)
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 10:57:29
      Beitrag Nr. 391 ()
      ... müssen heute jedoch nachhaltig über 2,60 € bleiben ...

      Gruss M.
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 11:05:47
      Beitrag Nr. 392 ()
      Von der Charttechnik halte ich bei der DEWB gar nix. Hauptsache wir schließen im Plus und das sieht sehr gut aus.
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 13:36:40
      Beitrag Nr. 393 ()
      Übrigens (Hinweis auf die Konkurrenz): Auch interessante Venture-Kapitalisten, wenngleich ohne brisantes "Sahnehäubchen": TFG Capital AG <DE0007449506> u. bmp AG <DE0003304200>, - letzterer wurde von SES Research gerade zum Outperformer erkoren. ;)

      Gruss

      M.
      Avatar
      schrieb am 24.02.05 17:32:21
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 10:20:54
      Beitrag Nr. 395 ()
      Mit Interesse verfolge ich, dass es heute nichts zu verfolgen gibt....... verspekuliert???
      Oder haben schon alle die den Kurs nach oben trieben schnell Kasse gemacht??? Träumt ihr mal weiter von 26,51:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 12:01:36
      Beitrag Nr. 396 ()
      Rubelprinter die alte Lachnummer ist auch mal wieder aufgewacht. Leute die schon vor Tagen mächtig auf den Putz gehauen haben und fast schon prophetisch Kurse von 2,20 Euro vorhergesagt haben, haben sich wohl verspekuliert lieber Rubelprinter.

      Na, wann willste dein nächstes Paket verkaufen und den Kurs unter 1 Euro drücken??? Nein, verschone uns lieber mit deinen Sprüchen! Was für ein Großmeister du bist hast du bereits in den letzten Tagen vortrefflich unter Beweis gestellt :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 13:34:26
      Beitrag Nr. 397 ()
      Die DEWB sammelt weiterhin "Stärke". Sieht noch immer recht gut aus für weiteren Anstieg vs. 2,80€.

      grüsse
      m.
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 14:11:36
      Beitrag Nr. 398 ()
      Wenn ich mir den heutigen Kursverlauf der beiden Firmen anschaue dann meint man gerade, dass bei Jenoptik die Aussicht auf 26,51 besteht :)

      TB
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 16:05:32
      Beitrag Nr. 399 ()
      Ihr seid doch Träumer.... wo sind die 3.10 Euro die von euch für heute prognostiziert wurden? Macht euch lieber mal darüber Gedanken, weshalb diese Aktie keinen Profi interessiert. Alles Hirngespinste von euren 26,51.... so entstand mal der neue Markt. Einer jafde den anderen und ihr seid der kleine Rest, der noch was zu verzocken hat. Also nix wie kaufen bis 24,90 :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 16:17:13
      Beitrag Nr. 400 ()
      also dann klopf ich mal drauf;)
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 16:24:44
      Beitrag Nr. 401 ()
      Gut gemacht, rubelprinter!

      Schon stehen wir bei 2,65€ - da ist es ja nicht mehr weit bis zu den 3,10€ :-)

      Weiter so!
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 17:33:11
      Beitrag Nr. 402 ()
      Eben, noch wird 2 1/2 Stunden gehandelt :D

      Jaja rubelprinter will immer Deckel, draufhauen, Kurs abschmieren lassen etc.... man sieht ja was er drauf hat:laugh::laugh::laugh:

      Naja, wahrscheinlich werden wir heute leider doch nicht mehr die 3,10 Euro sehen, aber die Umsätze und der dabei steigende Kurs ist beeindruckend... weiter wurden heute in Frankfurt recht große Blöcke von 3000, 5000 und 10000 Aktien gehandelt, ich bleib dabei nächste Woche stehen wir wieder höher!! Und wenn der Kurs jede Woche nur um 5% steigt is es mir auch recht:kiss:
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 18:18:02
      Beitrag Nr. 403 ()
      @rubelprinter

      Deine Ankündigungen wurden wieder einmal über Times & Sales bestätigt. Wie man nachfolgend sieht, wurden auf Xetra 10,000 Stück nach Deiner Ankündigung ins Bid geworfen:

      2,55 2.500 - - - - 16:16:31
      - - 2,65 1.000 - - 16:16:18
      - - 2,56 400 2,56 400 16:16:16
      - - - - 2,56 1.000 16:16:15
      - - - - 2,56 1.000 16:16:15
      2,55 500 2,56 2.400 - - 16:16:01
      - - - - 2,62 5.000 16:15:58
      - - - - 2,65 1.000 16:15:20
      - - - - 2,65 1.000 16:15:06
      - - - - 2,65 1.000 16:11:14
      - - 2,65 1.000 - - 16:07:03
      2,62 5.000 2,66 2.000 - - 16:05:10

      Das legt den Schluß nahe, dass Du entweder auf der Gehaltsliste von Jenoptik oder den von Jenoptik beauftragten Banken stehst.

      Dies wiederum wäre die beste Bestätigung, daß hier ein starkes Interesse wohl von Jenoptik besteht, den Kurs nicht in die Höhe schnellen zu lassen und damit den Abfindungsanspruch als seriös erschein zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 18:30:48
      Beitrag Nr. 404 ()
      @all
      Und hier noch ein Zitat aus dem letzten Börsenzulassungsprospket der Jenoptik, die die Risiken des Abfindungsanspruchs aus dem Gerichtsverfahren schildern (Seite 27):

      Jenoptik ist bestimmten Risiken aus Gerichtsverfahren ausgesetzt.
      [...]
      Die Gesellschaft ist des weiteren Beklagte in einer durch drei private Aktionäre der DEWB angestrengten Klage. Ziel der Klage ist der Ankauf der Aktien der Kläger durch die Gesellschaft zu einem Preis von € 26,51, welcher der Abfindungszahlung entspricht, die die Hermann Voith Beteiligungen GmbH („Voith“) den DEWB-Aktionären im Zusammenhang mit einem im Jahre 1993 geschlossenen Beherrschungsvertrag zwischen Voith und der DEWB angeboten hat. 1997 erwarb die Gesellschaft die Beteiligung der Voith an der DEWB und ihre Verpflichtungen aus dem Beherrschungsvertrag. Die Kläger führen an, sie hätten Anspruch auf die Abfindungszahlung, ohne beweisen zu müssen, dass sie zu den Aktionären zählen oder ihre Aktien auf die Aktionäre zurückführen können, die zum Zeitpunkt des Abfindungsangebots Minderheitsanteile hielten und für ihre Aktien noch keine Entschädigung erhalten haben (ca. 0,2% der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen DEWB-Aktien). Das Landgericht Gera hat die Klage Anfang 2003 abgewiesen; einer der Kläger hat jedoch beim Oberlandesgericht Jena Berufung eingelegt.
      Der endgültige Ausgang der vorstehenden Gerichtsverfahren kann nicht vorhergesagt werden; ein nachteiliger Ausgang aller oder eines dieser Verfahren könnte jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Jenoptik erheblich nachteilig beeinflussen.

      http://www1.deutsche-boerse.com/INTERNET/EXCHANGE/fwbprospek…
      -------------------------

      Die Aussagen im Prospekt scheinen mit den aktuellen Äußerungen der Jenoptik nicht ganz im Einklang zu stehen. ;):laugh::cool::D
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 22:31:48
      Beitrag Nr. 405 ()
      Heute war mal wieder ein schoener Tag fuer Jenoptik Aktionaere...
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 23:23:27
      Beitrag Nr. 406 ()
      und für DEWB-aktionäre.

      auf dem Weg zu neuen Jahreshochs :-)
      Avatar
      schrieb am 26.02.05 00:00:55
      Beitrag Nr. 407 ()
      bestens! Dann feiern wir doch gemeinsam!!!!

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 26.02.05 00:03:41
      Beitrag Nr. 408 ()
      oh kaschmirkanzler zuviel der Ehre aber denkst du nicht auch dass es vielleicht ein paar mehr gibt die so denken wie ich? also wenn jemand den Kurs systematisch nach unten pflegen wollte, dann mit 100.000 und nicht mit den paar Aktien.
      Wir sehen uns nächste Woche;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.05 11:28:59
      Beitrag Nr. 409 ()
      @rubelprinter



      Bekanntlich bekommt ja jeder einmal Recht an der Börse.
      Insofern immer schön weiter "verkaufen, verkaufen" schreien.

      Wenn es dann von 3,50 € auf 3,10 € runter geht, kannst du sagen, dass du es schon immer gewusst hast...
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 17:08:55
      Beitrag Nr. 410 ()
      DEWB hat die Beteiligung an Müller - lila logistik AG verkauft.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 19:29:58
      Beitrag Nr. 411 ()
      @M_Dupont

      Woher kommt die Info?
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 20:33:24
      Beitrag Nr. 412 ()
      Veröffentlich heute in der Börsen-Zeitung.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 21:17:58
      Beitrag Nr. 413 ()
      Könnte man ja auch mal Adhoc oder auf der Internetseite
      melden. Auch wenn der aktuelle Kurswert nur ca. 1,2 Mio
      beträgt. Verkaufspreis wurde vermutlich nicht genannt, oder?

      Gruß
      keith
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 00:36:37
      Beitrag Nr. 414 ()
      @217 tja, Jacksonville, wer nun dümmer war, wissen wir ja jetzt.

      Nach wie vor gilt jedoch:

      Es wird bald einige Leute geben, die sich sehr ärgern werden, dass sie die wohl einmalige Gelegenheit nicht genutzt haben. Aber noch ist es ja nicht zu spät...
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 13:32:45
      Beitrag Nr. 415 ()
      Hallo, jetzt mal ne ernsthafte Frage:

      Wer geht nicht zur DEWB HV und möchte seine Stimmrechte an uns abtreten?

      Wir werden bei der HV sehr wahrscheinlich einen Gegenantrag stellen bzw. einen neuen Vorschlag für den Aufsichtsrat machen. Um konkret zu werden wollen wir einen unserer Diplombetriebswirte in den AR der DEWB bringen. Das ganze soll mehr oder weniger ein Zeichen sein, damit wir bzw. die Kleinaktionäre nicht ganz untätig sind. Die ein oder andere schöne Rede wird es natürlich auch geben. Hätten wir zusammen 100 000 Stimmen dann wär das schon mal ein sehr guter Anfang. Gleichzeitig könnte man damit sanften Druck mal aufs Management ausüben damit wir einen besseren Newsflow bekommen...

      Wer Interesse hat soll sich bitte per Boardmail bei mir melden. Natürlich werden die Daten im Einklang mit dem Datenschutzgesetz bearbeitet.

      Es gibt zwei Möglichkeiten:

      Entweder ihr lasst eure Stimmrechtskarten auf unseren Namen ausfüllen oder ihr lasst euch die Stimmkarten/Eintrittskarten nach hause schicken und sendet diese dann mit einem Weisunngs- und Vollmachtsformular an uns zurück.

      Vollmachts- und Weisungsformulare haben wir und können per pdf zugeschickt werden.

      Natürlich werden wir auch offen legen wie wir bei der HV abstimmen werden.

      Zusammen sind wir stark, alleine gehen wir unter!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 15:35:50
      Beitrag Nr. 416 ()
      [...]seine Stimmrechte an uns abtreten[...]
      und wer soll "uns" sein? :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 15:45:16
      Beitrag Nr. 417 ()
      @LoggerC

      Du hast Post.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 00:46:58
      Beitrag Nr. 418 ()
      dg6nds,

      macht das Sinn wenn Du Deine Absichten vor der HV derart ueber internet bekanntgibst???
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 14:03:41
      Beitrag Nr. 419 ()
      Hallo Norbi2,

      die Absichten werden nur den Interessierten bekannt gemacht. Wir haben leider alleine keine 500 000 Euro in Aktien liegen und uns gehören auch keine 1/20 des Grundkapitals. Um Stimmrechte zu bekommen, können wir nur öffentlich sammeln und dieses Angebot machen. Wie gesagt, jede Stimme zählt und soll ein Zeichen sein.

      Jeder der gerne die Stimmrechte abtreten will da sie sonst verfallen können diese an uns übertragen. Diejenigen werden wir natürlich vorher über unser Abstimmungsverhalten informieren. DIe Einzelheiten bekommen alle die uns unterstützen im laufe der nächsten Woche.

      Öffentlich werden wir keine Stellungnahme zu unserem Stimmverhalten und Vorschlagsverhalten abgeben.
      Insofern sehe ich dem gelassen gegenüber.

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 15:15:38
      Beitrag Nr. 420 ()
      Hallo Johannes,

      ich finde das ja ganz in Ordnung und wundere mich nur wieso Ihr das so breit auf WO, sprich im Internet, postet.

      Viel Glueck, vielleicht postest Du ja hinterher mal wies ausging,

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 17:03:25
      Beitrag Nr. 421 ()
      Hier der Artikel von w:o, der die Meinung des SdK zu DEWB zusammenfasst.
      In den letzten Tagen sind die Anleger wieder wachgerüttelt worden, dass hier eine Abfindungsanspruch von mindestens EUR26,51 plus Zinsen "droht".


      SDK: DEWB - Abfindungsanspruch bei über 32 Euro
      Leser des Artikels: 184

      Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG

      WKN: 804100
      ISIN: DE0008041005

      Obwohl das Urteil in zweiter Instanz des Oberlandesgerichts Thüringen in Sachen Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) schon am 22. Dezember 2004 gefällt wurde und bereits in zahlreichen Presseveröffentlichungen über die möglichen Folgen berichtet wurde, erhält die SdK noch beinahe täglich Anfragen von Aktionären zu den Hintergründen. Grund genug also,um die Fragen unserer Mitglieder in dieser Ausgabe „SdK exclusiv“ zu beantworten und unsere Einschätzung und mögliche Chancen darzustellen.

      Wer ist die DEWB?
      Die DEWB ist eine große börsennotierte Beteiligungsgesellschaft. Die Gesellschaft konzentriert sich auf Biotechnologie und optiknahe Technologien, die zu den wichtigsten Innovationstreibern der nächsten Jahre zählen werden. Zum 31. März 2005 verwaltete die DEWB ein Vermögen von rund 90 Mio. Euro und ist an rund 20 Gesellschaften beteiligt. Die 15,2 Mio. Inhaberaktien der DEWB werden unter der WKN 804100 gehandelt.

      Worum geht es im Urteil vom 22. Dezember 2004?
      Ausgangspunkt für den Rechtsstreit ist die Übernahme der DEWB durch Jenoptik im Jahr 1997. Jenoptik hatte damals die DEWB von der traditionsreichen Heidenheimer Industriellenfamilie Voith erworben, die 99% der DEWBAnteile hielt. Zu diesem Zeitpunkt bestand zwischen Voith und der DEWB bereits seit vier Jahren ein so genannter Beherrschungsvertrag gemäß §291 Aktiengesetz. Beim Abschluss eines derartigen Vertrages ist es gesetzlich vorgeschrieben, allen Minderheitsaktionären einen Ausgleich anzubieten. Dieser Abfindungsanspruch betrug beim Abschluss des relevanten Beherrschungsvertrags 26,51 Euro. Seitdem verfügen die freien Aktionäre über einen Anspruch von 26,51 Euro Abfindung je Aktie – was in etwa auch dem damaligen Kurs entsprach. Das Problem: Die Zahlung wurde nicht von allen Eignern unverzüglich angenommen. Einigen Aktionären fiel dieses Angebot zu gering aus, sie klagten in einem Spruchstellenverfahren auf eine höhere Abfindung. Dieses Verfahren läuft noch heute. Weil das Geschäft glänzend lief und die Bewertung der DEWB hoch war, weitete die Jenoptik durch Kapitalerhöhungen den Streubesitz auf inzwischen knapp 35% beziehungsweise etwa 5,22 Mio. Aktien aus, ohne darauf zu achten, die neu ausgegebenen Aktien von denen, die aus dem damaligen Beherrschungsvertrag anspruchsberechtigt sind, zu trennen. Die Jenoptik und der damalige Vorstandschef Lothar Späth haben es also versäumt, die Aktien von jenen unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Durch eine eigene Wertpapierkennnummer wäre dies leicht möglich gewesen, und in ähnlichen Fällen wurde es auch so gehandhabt. Bei DEWB tragen nun alle Aktien die WKN 804100. Nun verlangte ein Aktionär die Abfindungszahlung von Jenoptik und verklagte diese, nachdem Jenoptik seinem Abfindungsverlangen nicht nachkam. Das OLG Jena hat in diesem Verfahren entschieden, dass die Beweislast dafür, dass ein Aktionär nicht anspruchsberechtigt ist, bei der Jenoptik liegt. Dies führt zu dem zugegebenenmaßen abstrusen Ergebnis, dass es denkbar ist, dass sich alle Aktionäre der DEWB nun mit einer Abfindungszahlung an die Jenoptik wenden, obwohl feststeht, dass nur ein kleiner Teil der Aktien abfindungsberechtigt sein kann. So könnte auf Jenoptik eine Flut von Abfindungsprozessen zukommen, die den Konzern in dreistelliger Millionenhöhe belasten würden.

      Ist es nicht möglich, den Beweis dadurch zu führen, dass die einzelnen Aktionären verpflichtet werden, Ihre Depotauszüge vorzulegen?

      Nein, denn die Abfindungsansprüche sind „verkehrsfähig“, das heißt, sie gehen bei einem Verkauf mit dem in der Aktie verbrieften Anteilsrecht auf den Erwerber der Aktie über. Da der Handel an der Börse anonym erfolgt und die neuen von den alten Aktien nicht unterscheidbar sind, kann der neue Aktionär nicht beweisen, dass er die Ansprüche hat. Das ist in etwa so vergleichbar: Die Jenoptik hat zugelassen, dass zu 99 Kilogramm Zucker ein weiteres Kilo geschüttet und diese 100 Kilo jahrelang durchgemischt wurden. Jetzt ist es unmöglich, gerade das eine, zusätzliche Kilogramm wieder herauszufiltern. Den Beweis, dass ein Aktionär, der seine DEWB-Aktien vielleicht erst letzte Woche gekauft hat, keine anspruchsberechtigten Aktien erworben hat, kann allerdings auch Jenoptik nicht führen.

      Und die Konsequenz?
      Jenoptik hat gegen die Entscheidung des OLG Jena Revision eingelegt. Unterliegt Jenoptik vor dem Bundesgerichtshof, ist damit zu rechnen, dass alle DEWB-Aktionäre im Streubesitz einen Abfindungsanspruch von mindestens 26,51 Euro zzgl. Zinsen einklagen werden. Dann müsste zwar jeder Aktionär individuell klagen, doch mit der BGHEntscheidung im Rücken werden das auch viele tun.

      Warum „mindestens“ 26,51 Euro zzgl. Zinsen?
      Wie schon weiter oben gesagt, läuft parallel noch das Spruchstellenverfahren. Dieses Verfahren wird geführt, weil Aktionäre unzufrieden mit der Abfindungshöhe von 26,51 Euro waren. Aufgrund der aufwendigen Gutachten dauern diese Verfahren in Deutschland leider extrem lange. Dabei ist eines sicher: Egal wie das Verfahren ausgeht, unter den Anspruch von 26,51 Euro Abfindung je Aktie kann die Abfindung nicht fallen – daher „mindestens“. Das Verfahren hat nichts mit dem hier besprochenen Sachverhalt zu tun, außer dass bei einer Erhöhung derAbfindung sich dann der Betrag zzgl. Zinsen für alle nach dem BGH-Urteil Abfindungsberechtigten erhöht.

      Woher kommt der Anspruch auf Zinsen?
      Der Abfindungsanspruch ist gemäß § 305 Abs. 3 S. 3 AktG mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Frist läuft ab 01. Januar 2000, insgesamt ist bereits ein Zinsanspruch von 6,43 Euro aufgelaufen. Der Abfindungsanspruch beläuft sich also aktuell auf 32,94 Euro und steigt täglich um 0,0023 Euro.

      Wer hat das Urteil erstritten?
      Erstritten hat das OLG-Urteil der Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr.jur. Hans Norbert Götz. Bei ihm handelt es sich um einen der renommiertesten Anwälte, wenn es um die Vertretung von Aktionärsrechten in Deutschland geht. Der in Baden- Baden ansässige Einzelkämpfer vertritt regelmäßig die Interessen der SdK und kann auf eine große Zahl gewonnener Prozesse verweisen. Vor dem BGH hat Götz beispielsweise die Macrotron-Entscheidung erstritten. Aber auch der Kläger ist kein Unbekannter. Richard „Richi“ Mayer hat Götz beauftragt, seine Interessen bei DEWB wahrzunehmen. Mayer ist SdK-Mitglied und streitbarer Aktionär aus Leidenschaft. Mit seinem ungeniert bayerischen Auftreten hat sich Mayer schon auf zahlreichen Hauptversammlungen und bei manch einem anfänglich arrogant auftretenden Unternehmenslenker gehörigen Respekt verschafft. Mayer ist dafür bekannt, dass er Angelegenheiten konsequent bis zum Ende verfolgt. Was sollten Aktionäre der Jenoptik machen? Bei Jenoptik gibt man sich betont gelassen. Obwohl durch das Urteil eine potenzielle Belastung mit Beträgen von über 170 Mio. Euro droht (dieser Betrag errechnet sich aus den 5,22 Mio. freien Aktien multipliziert mit der Mindestabfindung zzgl. Zinsen von 32,94 Euro), wurde die Tatsache, dass Jenoptik vor dem OLG unterlag, noch nicht einmal ad hoc gemeldet. Auch wurden keinerlei Rückstellungen gebildet. Die Ruhe ist wohl nur vordergründig. Zahlreiche Aktienanalysten haben den Wert aufgrund der Klage zurückgestuft. Auch internationale Rating-Agenturen stuften den Konzern in seiner Kreditwürdigkeit zurück. Der Kurs der Jenoptik hat bereits unter dem DEWB-Urteil gelitten. Aber noch ist es für Jenoptik-Aktionäre nicht zu spät. Wir empfehlen Aktionären, darüber nachzudenken, einen Teil ihres Investments in DEWB-Aktien zu diversifizieren. Sollte Jenoptik vor dem BGH unterliegen, kann das Minus auf der einen Seite durch Zuwächse bei DEWB ausgeglichen werden. Die DEWB-Beteiligung ist durch Substanz unterfüttert, so dass die Aktie auch ohne die Klage Phantasie birgt.

      Wie wird es weitergehen?
      Wir rechnen mit einer BGH-Entscheidung gegen Ende 2005. Das Urteil des OLG ist aus unserer Sicht schlüssig und gut begründet. Unterliegt Jenoptik auch vor dem BGH – und davon gehen wir aus –, wird man sehr schnell eine Einigung mit allen Aktionären suchen. Anderenfalls droht Jenoptik eine Klagewelle, durch die die Sache noch teurer würde. Der DEWB-Kurs wird dann wohl nur gering unter dem dann aktuellen Abfindungspreis von 26,51 Euro zzgl. Zinsen stehen. Der Abschlag ist durch die Lästigkeit begründet, selbst eine Klage zu führen. Da Klagewillige durch das BGH-Urteil aber praktisch kein Prozessrisiko haben und für beliebig viele DEWB-Aktien klagen können, wird der Abschlag nur gering sein.Spätestens dann wird Jenoptik an einer schnellen Lösung für alle interessiert sein. Denn dann besteht für das Unternehmen immer noch das Risiko, dass beim Spruchstellenverfahren ein deutlich höherer Abfindungsbetrag erstritten werden könnte.

      Und wie sieht es operativ bei DEWB aus?
      DEWB ist keineswegs nur ein Zockerpapier auf den Abfindungspreis. Abseits des Rechtsstreits konnte die Gesellschaft Anfang April von Erfolgen im operativen Geschäft berichten. Im Zuge der Veräußerung der Beteiligung an der Oasis SiliconSystems fließen etwa 30 Mio. Dollar in die Kasse der Beteiligungsfirma. Seit 1998 wurden von der DEWB insgesamt 22 Exits durchgeführt (davon 8 Börsengänge) und dabei Erlöse von 297 Mio. Euro erzielt. Dabei wurde von 1998-2003 ein kumuliertes EBIT von 154,14 Mio. Euro erzielt. DEWB verfügt über ein aussichtsreiches Beteiligungsportfolio. Darunter befinden sich Biotechwerte wie zum Beispiel die 75,2-prozentige Beteiligung an Integrated Genomics. Die Gesellschaft hat eine einzigartige Plattform-Technologie für funktionale Genomanalyse entwickelt, die mit Hilfe von Bioinformatik-Tools durchgeführt wird. Gelingt der Börsengang des Unternehmens, dürften erhebliche Werte gehoben werden. Der Wert des Eigenkapitals derartiger Beteiligungsunternehmen ist immer schwer zu bestimmen, da er erheblich von den Marktbewertungen abhängt – und die zeigen sich nur bei Exits. Sollte die Börsenstimmung weiter freundlich bleiben und der IPO-Markt breiter anspringen, ist es gut möglich, dass die Bewertung von DEWB auch ohne Rücksicht auf die Klage deutlich ansteigt. Vor Jahren notierte der Wert zeitweise bei über 90 Euro. Damals machte Jenoptik, die sich durch die Situation jetzt gerne als ungerechtfertigt betroffen sehen, mit den DEWB-Aktienverkäufen ordentlich Kasse. Das Urteil (7 U 391/03) ist im geschlossenen Mitgliederbereich der SdK-Internetseite www.sdk.org abrufbar.

      Quelle: www.sdk.org


      Autor: Redaktion w:o, 16:34 23.06.05


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,86
      +0,27
      +0,64
      +1,42
      -3,84
      -0,61
      +4,15
      0,00
      +0,54
      -1,34
      DEWB - OLG Jena (nicht rechtskräftig): Abfindung in Höhe von EUR26,51 pro Stückaktie?