T-Online darf Kunden nicht bevorzugen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.03.00 23:18:19 von
neuester Beitrag 18.03.00 13:48:44 von
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ich bin kein t-online kunde und kann die über die verschiedenen werbekanäle angepriesene bevorzugung beim börsengang demnach nicht geniessen. das landgericht hamburg hat nun der deutschen telekom untersagt, kunden des online-dienstes t-online bei der teilnahme an einer internet-kundenumfrage bei dem börsengang von t-online zu bevorzugen (reuters). das freut mich!
Hallo
bist Du dir da sicher hab vor einigen Minuten noch einen Werbespot gesehen bei dem noch mal die Kundenbefragung mit den Zuteilungsvorteilen angepriesen wurde. Wenn es eine einstweilige Verfügung gäbe, dürften die doch auch keine Werbung mehr machen?
Falls es doch bestehen bleibt könnte man sich bei T-Online ja einfach für Internet call by call anmelden. Das kostet dann überhaupt nichts solange man die Telefonnr. nicht nutzt.
bist Du dir da sicher hab vor einigen Minuten noch einen Werbespot gesehen bei dem noch mal die Kundenbefragung mit den Zuteilungsvorteilen angepriesen wurde. Wenn es eine einstweilige Verfügung gäbe, dürften die doch auch keine Werbung mehr machen?
Falls es doch bestehen bleibt könnte man sich bei T-Online ja einfach für Internet call by call anmelden. Das kostet dann überhaupt nichts solange man die Telefonnr. nicht nutzt.
hey,
ich habe heute auch schon mehrere werbungen im radio verfolgt und mich gewundert, dass trotz einstweiliger verfügung es noch immer möglich ist, auf diese vorzüge für kunden hinzuweisen. die meldung der einstweiligen verfügung hat die nachrichten-agentur reuters publiziert. erscheint mir seriös.
ich habe heute auch schon mehrere werbungen im radio verfolgt und mich gewundert, dass trotz einstweiliger verfügung es noch immer möglich ist, auf diese vorzüge für kunden hinzuweisen. die meldung der einstweiligen verfügung hat die nachrichten-agentur reuters publiziert. erscheint mir seriös.
Also ich komme zu folgender Einstufung:
Landgericht Hamburg = "strong sell"
Ich vermute mal, daß die Urteilsbegründung mit heißer Nadel gestrickt ist und nicht Hand noch Fuß hat. Wäre interessant, wenn die mal einer posten würde.
Landgericht Hamburg = "strong sell"
Ich vermute mal, daß die Urteilsbegründung mit heißer Nadel gestrickt ist und nicht Hand noch Fuß hat. Wäre interessant, wenn die mal einer posten würde.
Die Bevorzugung von Kunden ist m. E. ok (Im Sinne der Kundenbindung), was dem Ganzen aber die Krönung aufsetzt sind Aktionen wie das
Friends and Family Programm
von Infinion.
Ergebnis: 250.000 Aktien für den Vorstandsvorsitzenden.
Ich denke das ist eher was für ein Gerichtsverfahren
Friends and Family Programm
von Infinion.
Ergebnis: 250.000 Aktien für den Vorstandsvorsitzenden.
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