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    Deutsche Balaton betreibt Wertschöpfung ! (Seite 53)

    eröffnet am 30.03.02 13:16:53 von
    neuester Beitrag 28.10.23 16:30:20 von
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      schrieb am 31.12.11 09:24:57
      Beitrag Nr. 883 ()
      NS Adhoc: Deutsche Balaton AG (deutsch)
      30.12.2011 - 14:27 | Quelle: dpa-AFX iwi iata

      EANS-Adhoc: Deutsche Balaton AG / Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erwartet Nachbesserung aus Spruchverfahren - Öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu Stück 100.000 eigene Aktien zu einem Erwerbspreis von 8,50 Euro je Aktie


      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
      einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
      verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      30.12.2011

      Nach Beurteilung des Vorstands der Deutsche Balaton AG ist es heute überwiegend wahrscheinlich geworden, dass das Spruchverfahren betreffend die Abfindung und des Ausgleichs aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen Gea AG, dem die Hauptversammlung der damaligen Gea AG am 18. August 1999 zugestimmt hat, mit einem Vergleich beendet werden kann, durch den die Deutsche Balaton AG weitere Aktien der Gea Group AG erhält. Dieser mögliche Vergleich würde, auf Basis des aktuellen Börsenkurses für eine Aktie der Gea Group AG und unter Berücksichtigung der mit dem möglichen Vergleich verbundenen Verwässerung, bei der Deutsche Balaton AG (HGB) und im Deutsche Balaton Konzern (IFRS) zu einem möglichen positiven Ertrag vor Steuern in Höhe von 2,7 Mio. Euro führen. Die Wirksamkeit des Vergleichs würde voraussichtlich erst in 2012 eintreten.

      Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat darüber hinaus am 30. Dezember 2011 den Beschluss (Aktienrückkaufbeschluss) gefasst, bis zu Stück 100.000 eigene Aktien (entsprechend rd. 0,86 % des Grundkapitals) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 8,50 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen. Die Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.deutsche-balaton.de veröffentlicht werden. Der Beschluss zum Erwerb eigener Aktien beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. August 2010, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft in einem Zeitraum bis zum 31. August 2015 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 31. August 2010 erteilten Ermächtigung verwendet werden. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufbeschluss des Vorstands am 30. Dezember 2011 zugestimmt. Aktuell hält die Gesellschaft bereits Stück 351.988 eigene Aktien (entsprechend rd. 3,024 % des Grundkapitals).

      Rückfragehinweis: Deutsche Balaton AG Tel.: +49 (0)6221-64924-0 E-Mail: info@deutsche-balaton.de

      Ende der Mitteilung euro adhoc
      --------------------------------------------------------------------------------

      Emittent: Deutsche Balaton AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      D-69120 Heidelberg Telefon: +49 (0)6221 64924 0 FAX: +49 (0)6221 64924 24 Email: info@deutsche-balaton.de WWW: http://www.deutsche-balaton.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0005508204 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München,
      Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
      Avatar
      schrieb am 28.12.11 11:39:54
      Beitrag Nr. 882 ()
      27.12.2011
      EANS-Adhoc: Deutsche Balaton AG übernimmt von einer Tochtergesellschaft rd. 35,6 % der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG

      Der Vorstand der Deutsche Balaton AG konnte sich heute mit dem Vorstand der
      Cornerstone Capital AG, an der die Deutsche Balaton AG rd. 99,3% der Anteile
      hält, über den Kauf von rd. 35,6% der Anteile an der vwd Vereinigte
      Wirtschaftsdienste AG einigen. Die Anteile waren bereits vorher der Deutsche
      Balaton AG über ihre Tochtergesellschaft Cornerstone Capital AG zugerechnet
      worden. Auf die vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG wird der Verkauf keine
      weiteren Auswirkungen haben.


      Rückfragehinweis:
      Deutsche Balaton AG
      Tel.: +49 (0)6221-64924-0
      E-Mail: info@deutsche-balaton.de

      Rechtliches:

      WKN:
      550820

      ISIN:
      DE0005508204

      Ansprechpartner:
      Deutsche Balaton AG
      Christian Rimmelspacher
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69140 Heidelberg Fon: +49 (0) 6221 649240
      Fax:+49 (0) 6221 6492424

      http://www.deutsche-balaton.de/news/detail.php?NEWS_ID=73
      Avatar
      schrieb am 28.12.11 11:39:08
      Beitrag Nr. 881 ()
      27.12.2011
      EANS Ad-hoc: Deutsche Balaton AG / Veräußerung der Beteiligung an TDS Informationstechnologie AG führt zu positivem Ergebnisbeitrag in 2011

      Die Deutsche Balaton AG hat mit dem heutigen Tage die von ihr
      gehaltenen Anteile an der TDS Informationstechnologie AG in Höhe von
      rd. 6% verkauft.

      Die Veräußerung der Stück 1.828.775 Aktien TDS
      Informationstechnologie AG führt auf Ebene der Deutsche Balaton
      Aktiengesellschaft zu einem Ergebnisbeitrag (HGB) im laufenden
      Geschäftsjahr 2011 von rd. 3,8 Mio. Euro, der vollständig auf das
      zweite Geschäftshalbjahr entfällt.

      Auf Ebene des Deutsche Balaton-Konzerns ergibt sich aus der
      vorgenannten Veräußerung der Stück 1.828.775 Aktien der TDS
      Informationstechnologie AG im Konzernabschluss (IFRS) zum 31.12.2011
      ebenfalls ein Ergebnisbeitrag in Höhe von rd. 4,5 Mio. Euro. Die
      Veräußerung führt außerdem zu einer Verringerung der im
      Konzerneigenkapital (IFRS) erfassten Neubewertungsrücklage um rd. 2,4
      Mio. Euro im Vergleich zum Konzernabschluss (IFRS) zum 31.12.2010, so
      dass aus dem vorgenannten Verkauf, unter Berücksichtigung des
      positiven Ergebnisbeitrags und der negativen Veränderung der
      Neubewertungsrücklage, eine Erhöhung des Konzerneigenkapitals (IFRS)
      um rd. 2,1 Mio. Euro im Vergleich zum 31.12.2010 resultiert.

      Rückfragehinweis:
      Deutsche Balaton AG

      Tel.: +49 (0)6221-64924-0

      E-Mail: info@deutsche-balaton.de

      Rechtliches:

      WKN:
      550820

      ISIN:
      DE0005508204

      Ansprechpartner:
      Deutsche Balaton AG
      Christian Rimmelspacher
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69140 Heidelberg Fon: +49 (0) 6221 649240
      Fax:+49 (0) 6221 6492424

      http://www.deutsche-balaton.de/news/detail.php?NEWS_ID=72
      Avatar
      schrieb am 21.12.11 10:25:27
      Beitrag Nr. 880 ()
      Angebot
      der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
      Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Deutschland
      (AG Heidelberg HRB 338172)
      an die Inhaber der
      von der
      Acazis AG
      Landsberger Straße 18, 82205 Gilching, Deutschland
      herausgegebenen
      Nullkupon-Wandelanleihe I von 2010/2013
      ISIN DE000A1C9W16
      (nachfolgend die „Wandelanleihe“)
      zum Erwerb von
      Stück 150.000 auf den
      Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen
      der Wandelanleihe I
      (ISIN DE000A1C9W16 / WKN A1C9W1)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 0,20 Euro je Teilschuldverschreibung
      im Nennbetrag von 1,00 Euro

      1. Präambel

      Die Acazis AG mit Sitz in Gilching ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 159323 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Acazis AG hat im Januar 2010 eine Nullkupon-Wandelanleihe I im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.010.305,00 Euro begeben, die nach den Anleihebedingungen in bis zu 2.010.305 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1,00 Euro eingeteilt ist.

      Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von Stück 150.000 Teilschuldverschreibungen („Acazis-Teilschuldverschreibungen“) im Nennwert von je 1,00 Euro, somit im Gesamtnennwert von 150.000,00 Euro, der vorgenannt beschriebenen Wandelanleihe (im Folgenden auch die „Acazis-Wandelanleihe“) der Acazis AG mit der ISIN DE000A1C9W16 // WKN A1C9W1.

      Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (nachfolgend „Deutsche Balaton“) beabsichtigt im Rahmen dieses Angebots den Erwerb von Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen.

      2. Gegenstand des Angebots

      Gegenstand des Angebots sind insgesamt Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1,00 Euro der auf den Inhaber lautenden Nullkupon-Wandelanleihe I (ISIN DE000A1C9W16 // WKN A1C9W1) der Acazis AG.

      3. Angebot

      Die Deutsche Balaton bietet allen Inhabern der Acazis-Wandelanleihe, die Gegenstand des Angebots ist, nach Maßgabe der Bedingungen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.3, an, die Acazis-Teilschuldverschreibungen gegen Zahlung des Kaufpreises (vgl. Ziffer 4) zu erwerben (die Inhaber von Acazis-Teilschuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Anleiheinhaber“ bezeichnet).

      4. Kaufpreis

      Der Kaufpreis je Acazis-Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1,00 Euro beträgt 0,20 Euro (in Worten: zwanzig Cent) (Stückpreis).

      5. Annahmefrist

      Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft am Montag, 19. Dezember 2011, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am Montag, 2. Januar 2012, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die Gesellschaft behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Gesellschaft unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft mitteilen und nachfolgend auch im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      6. Bedingungen

      Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen Acazis-Teilschuldverschreibungen; andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen Acazis-Teilschuldverschreibungen sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt gemäß Ziffer 7.3.

      7. Durchführung des Angebots

      7.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk

      Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Acazis-Teilschuldverschreibungen oder einen Teil ihrer Acazis-Teilschuldverschreibungen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
      a)

      die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
      b)

      die Acazis-Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A1C9W16 // WKN A1C9W1), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.

      Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis Montag, 2. Januar 2012, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

      Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Deutsche Balaton und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 19. Dezember 2011 im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Deutsche Balaton zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen auf die Deutsche Balaton. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

      Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Acazis-Teilschuldverschreibungen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Acazis-Teilschuldverschreibungen, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

      Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 7.3) auf die Deutsche Balaton herbeizuführen.

      Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

      7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

      Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
      a)

      spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am Dienstag, 3. Januar 2012) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen mitteilen, für die die Anleiheinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
      b)

      zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen gemäß vorstehend lit. a) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Gegenleistung überweisen soll; und
      c)

      die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Anleiheinhabers belassenen Acazis-Teilschuldverschreibungen mit der ISIN DE000A1C9W16 // WKN A1C9W1, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Acazis-Teilschuldverschreibungen unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3 des Erwerbsangebots) auf das Depot Nummer 431 203202700 der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bei der Commerzbank AG, BLZ 670 400 31, KV-Nummer: 7004, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der Acazis-Teilschuldverschreibungen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:
      (1)

      der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsangebots),
      (2)

      die Mitteilung der Repartierungsquote durch die Deutsche Balaton an die depotführenden Institute und
      (3)

      die Zahlung des Kaufpreises durch die Deutsche Balaton auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird von der Deutsche Balaton voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Mittwoch, 4. Januar 2012, per Banküberweisung beauftragt).

      Die Deutsche Balaton tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit Acazis-Teilschuldverschreibungen im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 7.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen Acazis-Teilschuldverschreibungen, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird die Überweisung des Kaufpreises somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Deutsche Balaton ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

      Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de heruntergeladen werden kann.

      Mitteilungen der depotführenden Institute an die Deutsche Balaton nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 6221 6492424 erfolgen.

      Die Deutsche Balaton wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am Mittwoch, 4. Januar 2012, ebenfalls per Telefax mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der Deutsche Balaton zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

      7.3 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

      Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A1C9W16 // WKN A1C9W1).

      Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

      Nehmen Anleiheinhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (Stück 150.000), zur Anzahl der insgesamt eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen. Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets abgerundet.

      Beispielrechnung für eine verhältnismäßige Annahme:

      Es werden 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen eingereicht. Damit ist das Angebot 2-fach überzeichnet. Die Annahmeerklärungen derjenigen Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, werden im Verhältnis der 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen, auf deren Erwerb dieses freiwillige öffentliche Erwerbsangebot gerichtet ist, zu der Gesamtzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen, für die insgesamt Annahmeerklärungen abgegeben werden (in diesem Beispiel also 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen), angenommen. Die Annahmequote beliefe sich nach dieser hypothetischen Beispielrechnung auf 50 %. Ein Aktionär, der das Angebot für 3.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen angenommen hätte, würde mit 1.500 Acazis-Teilschuldverschreibungen (3.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen * 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen : 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen = 1.500 Acazis-Teilschuldverschreibungen) berücksichtigt. Ein Aktionär, der das Angebot für 83 Acazis-Teilschuldverschreibungen angenommen hätte, würde mit 41 Acazis-Teilschuldverschreibungen berücksichtigt (83 Acazis-Teilschuldverschreibungen * 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen : 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen = 41,5 Acazis-Teilschuldverschreibungen; der errechnete Wert von 41,5 Acazis-Teilschuldverschreibungen wird gemäß Ziffer 7.3 der Angebotsunterlage auf 41 Acazis-Teilschuldverschreibungen abgerundet).

      Die Deutsche Balaton behält sich vor, weitere Acazis-Teilschuldverschreibungen, als unter Ziffer 7.3 genannt, zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält sich die Deutsche Balaton im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Acazis-Teilschuldverschreibungen zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis. Die Deutsche Balaton wird eine nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich dieses Erwerbsangebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.

      7.4 Kosten der Annahme

      Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. Anleiheinhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären. Nach unserer Erfahrung wird von depotführenden Instituten in der Regel für die Annahme von Kaufangeboten keine Gebühr erhoben.

      8. Steuerlicher Hinweis

      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anleiheinhabers ab.

      9. Veröffentlichungen

      Die Deutsche Balaton wird das Ergebnis des Erwerbsangebots auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-balaton.de veröffentlichen. Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3) wird die Gesellschaft außerdem sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

      Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-balaton.de.

      10. Rückfragen

      Rückfragen richten Sie bitte an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon:
      +49 6221 649240, Telefax: +49 6221 6492424, e-Mail: info@deutsche-balaton.de.



      Heidelberg, im Dezember 2011

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

      ebundesanzeiger vom 19.12.2011
      Avatar
      schrieb am 21.12.11 10:24:38
      Beitrag Nr. 879 ()
      Angebot
      der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
      Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Deutschland
      (AG Heidelberg HRB 338172)
      an die Inhaber der
      von der
      Acazis AG
      Landsberger Straße 18, 82205 Gilching, Deutschland
      herausgegebenen
      Nullkupon-Wandelanleihe II von 2010/2013
      ISIN DE000A1C9W24
      (nachfolgend die „Wandelanleihe“)
      zum Erwerb von
      Stück 150.000 auf den
      Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen
      der Wandelanleihe II
      (ISIN DE000A1C9W24 / WKN A1C9W2)
      gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
      in Höhe von 0,20 Euro je Teilschuldverschreibung
      im Nennbetrag von 1,00 Euro

      1. Präambel

      Die Acazis AG mit Sitz in Gilching ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 159323 eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Acazis AG hat im Januar 2010 eine Nullkupon-Wandelanleihe II im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.010.305,00 Euro begeben, die nach den Anleihebedingungen in bis zu 2.010.305 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1,00 Euro eingeteilt ist.

      Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von Stück 150.000 Teilschuldverschreibungen („Acazis-Teilschuldverschreibungen“) im Nennwert von je 1,00 Euro, somit im Gesamtnennwert von 150.000,00 Euro, der vorgenannt beschriebenen Wandelanleihe (im Folgenden auch die „Acazis-Wandelanleihe“) der Acazis AG mit der ISIN DE000A1C9W24 // WKN A1C9W2.

      Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (nachfolgend „Deutsche Balaton“) beabsichtigt im Rahmen dieses Angebots den Erwerb von Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen.

      2. Gegenstand des Angebots

      Gegenstand des Angebots sind insgesamt Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1,00 Euro der auf den Inhaber lautenden Nullkupon-Wandelanleihe II (ISIN DE000A1C9W24 // WKN A1C9W2) der Acazis AG.

      3. Angebot

      Die Deutsche Balaton bietet allen Inhabern der Acazis-Wandelanleihe, die Gegenstand des Angebots ist, nach Maßgabe der Bedingungen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.3, an, die Acazis-Teilschuldverschreibungen gegen Zahlung des Kaufpreises (vgl. Ziffer 4) zu erwerben (die Inhaber von Acazis-Teilschuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Anleiheinhaber“ bezeichnet).

      4. Kaufpreis

      Der Kaufpreis je Acazis-Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1,00 Euro beträgt 0,20 Euro (in Worten: zwanzig Cent) (Stückpreis).

      5. Annahmefrist

      Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft am Montag, 19. Dezember 2011, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am Montag,
      2. Januar 2012, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die Gesellschaft behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Gesellschaft unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft mitteilen und nachfolgend auch im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      6. Bedingungen

      Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen Acazis-Teilschuldverschreibungen; andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen Acazis-Teilschuldverschreibungen sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt gemäß Ziffer 7.3.

      7. Durchführung des Angebots

      7.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk

      Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Acazis-Teilschuldverschreibungen oder einen Teil ihrer Acazis-Teilschuldverschreibungen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
      a)

      die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
      b)

      die Acazis-Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A1C9W24 // WKN A1C9W2), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.

      Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis Montag, 2. Januar 2012, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

      Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Deutsche Balaton und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 19. Dezember 2011 im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und die Deutsche Balaton zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen auf die Deutsche Balaton. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

      Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Acazis-Teilschuldverschreibungen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Acazis-Teilschuldverschreibungen, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

      Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 7.3) auf die Deutsche Balaton herbeizuführen.

      Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

      7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

      Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
      a)

      spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am Dienstag, 3. Januar 2012) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen mitteilen, für die die Anleiheinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
      b)

      zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen gemäß vorstehend lit. a) der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Gegenleistung überweisen soll; und
      c)

      die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Anleiheinhabers belassenen Acazis-Teilschuldverschreibungen mit der ISIN DE000A1C9W24 // WKN A1C9W2, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Acazis-Teilschuldverschreibungen unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3 des Erwerbsangebots) auf das Depot Nummer 431 203202700 der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bei der Commerzbank AG, BLZ 670 400 31, KV-Nummer: 7004, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der Acazis-Teilschuldverschreibungen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:
      (1)

      der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Erwerbsangebots),
      (2)

      die Mitteilung der Repartierungsquote durch die Deutsche Balaton an die depotführenden Institute und
      (3)

      die Zahlung des Kaufpreises durch die Deutsche Balaton auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird von der Deutsche Balaton voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Mittwoch, 4. Januar 2012, per Banküberweisung beauftragt).

      Die Deutsche Balaton tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit Acazis-Teilschuldverschreibungen im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 7.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen Acazis-Teilschuldverschreibungen, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird die Überweisung des Kaufpreises somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Deutsche Balaton ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

      Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de heruntergeladen werden kann.

      Mitteilungen der depotführenden Institute an die Deutsche Balaton nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 6221 6492424 erfolgen.

      Die Deutsche Balaton wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am Mittwoch, 4. Januar 2012, ebenfalls per Telefax mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der Deutsche Balaton zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

      7.3 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

      Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A1C9W24 // WKN A1C9W2).

      Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

      Nehmen Anleiheinhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (Stück 150.000), zur Anzahl der insgesamt eingereichten Acazis-Teilschuldverschreibungen. Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets abgerundet.

      Beispielrechnung für eine verhältnismäßige Annahme:

      Es werden 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen eingereicht. Damit ist das Angebot 2-fach überzeichnet. Die Annahmeerklärungen derjenigen Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, werden im Verhältnis der 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen, auf deren Erwerb dieses freiwillige öffentliche Erwerbsangebot gerichtet ist, zu der Gesamtzahl der Acazis-Teilschuldverschreibungen, für die insgesamt Annahmeerklärungen abgegeben werden (in diesem Beispiel also 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen), angenommen. Die Annahmequote beliefe sich nach dieser hypothetischen Beispielrechnung auf 50 %. Ein Aktionär, der das Angebot für 3.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen angenommen hätte, würde mit 1.500 Acazis-Teilschuldverschreibungen (3.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen * 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen : 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen = 1.500 Acazis-Teilschuldverschreibungen) berücksichtigt. Ein Aktionär, der das Angebot für 83 Acazis-Teilschuldverschreibungen angenommen hätte, würde mit 41 Acazis-Teilschuldverschreibungen berücksichtigt (83 Acazis-Teilschuldverschreibungen * 150.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen : 300.000 Acazis-Teilschuldverschreibungen = 41,5 Acazis-Teilschuldverschreibungen; der errechnete Wert von 41,5 Acazis-Teilschuldverschreibungen wird gemäß Ziffer 7.3 der Angebotsunterlage auf 41 Acazis-Teilschuldverschreibungen abgerundet).

      Die Deutsche Balaton behält sich vor, weitere Acazis-Teilschuldverschreibungen, als unter Ziffer 7.3 genannt, zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält sich die Deutsche Balaton im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Acazis-Teilschuldverschreibungen zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis. Die Deutsche Balaton wird eine nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich dieses Erwerbsangebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.

      7.4 Kosten der Annahme

      Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. Anleiheinhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären. Nach unserer Erfahrung wird von depotführenden Instituten in der Regel für die Annahme von Kaufangeboten keine Gebühr erhoben.

      8. Steuerlicher Hinweis

      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anleiheinhabers ab.

      9. Veröffentlichungen

      Die Deutsche Balaton wird das Ergebnis des Erwerbsangebots auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-balaton.de veröffentlichen. Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3) wird die Gesellschaft außerdem sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

      Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-balaton.de.

      10. Rückfragen

      Rückfragen richten Sie bitte an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon:
      +49 6221 649240, Telefax: +49 6221 6492424, e-Mail: info@deutsche-balaton.de.



      Heidelberg, im Dezember 2011

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

      ebundesanzeiger vom 19.12.2011

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      schrieb am 27.10.11 07:48:56
      Beitrag Nr. 878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.230.066 von Lacantun am 19.10.11 09:46:35Wie meinst du das ?
      Avatar
      schrieb am 19.10.11 09:46:35
      Beitrag Nr. 877 ()
      Also meiner Meinung nach ist die Aktie für den Kleinaktionär nichts wert. Die Großaktionäre saugen das Geld irgendwie raus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.11 09:37:42
      Beitrag Nr. 876 ()
      Bin wohl einer der letzten Aktionäre der Balton nix los hier...
      Avatar
      schrieb am 29.09.11 17:17:16
      Beitrag Nr. 875 ()
      Als Aktionär verstehe ich nun wirklich nicht warum die Mystral Aktien haben.............
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 14:39:28
      Beitrag Nr. 874 ()
      Ruhig geworden hier.....
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