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    einstweilige Verfügung gegen "Hacker" DM 500.000,00 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.00 12:15:02 von
    neuester Beitrag 07.02.00 23:12:10 von
    Beiträge: 4
    ID: 58.715
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      Avatar
      schrieb am 02.02.00 19:00:37
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.02.00 12:15:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hm.

      Zunächst mal bin ich von Deiner Hacker-Leistung beeindruckt.

      Aber geh es mal von der richtigen Seite an, nicht von der rechtlichen,
      sondern der wirtschaftlichen: bis verdient damit viel Geld. Und diesen
      Zustand wollen sie erhalten. Glaubst Du, dieser Auseinandersetzung
      gewachsen zu sein? Mit Deiner Homepage hast Du sie hierher verwiesen.

      Wie hoch wird der Streitwert denn sein? Wieviel kannst Du Dir leisten?
      Wieviel wird es Dir bringen, wenn Du ne legale Lösung findest? Wielange
      wird die Bestand haben, wie schnell wird bis technisch mit einer neuen
      Codierung reagieren?

      Kaufmännisch würde ich mich fragen: wie hoch ist der Liquditätsbedarf
      und wie schauen Risiko und return on invest aus? Was sind Alternativen?

      Meine Antwort wäre wohl, dass sich der direkte Weg nicht lohnt, aber
      bis einen hohen Nutzen an einer zusätzlichen technischen Leistung
      haben könnte ...

      MfG
      AVt
      Avatar
      schrieb am 07.02.00 22:00:08
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.02.00 23:12:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      ich kann zu dem Thema nicht viel sagen, außer, daß die 500.000 DM
      nichts mit Dir zu tun haben (oder Deiner Arbeit). Die Summe steht
      irgendwo im Gesetz, die wird sozusagen bei einstweiligen Verfügungen
      pauschal genommen, unabhängig von dem, was evtl. dahinter steht. So
      etwas könnte man auch bei schnellen einstweiligen Verfügungen gar
      nicht prüfen.

      Freundliche grüße
      Longus


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