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    MLP: Gericht stoppt weitere Falschbehauptung - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 20.06.02 20:36:08 von
    neuester Beitrag 20.06.02 23:35:55 von
    Beiträge: 6
    ID: 599.869
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 20.06.02 20:36:08
      Beitrag Nr. 1 ()

      Der Finanzdienstleister MLP hat heute eine weitere angebliche Falschaussage des Anlegermagazins Börse Online vor Gericht gestoppt. Per Einstweiliger Verfügung darf das Magazin nun nicht länger behaupten, MLP belaste seine Kunden mit Ausgabeaufschlägen beim Tausch von Fonds innerhalb der fondsgebundenen Lebensversicherung. Damit wurde vom Landgericht Frankfurt auch dem zweiten Antrag auf Einstweilige Verfügung von MLP gegen die Berichterstattung des Magazins vollständig stattgegeben.

      "Wir sind in dem Wust an Behauptungen und Unterstellungen die eindeutig auch juristisch angreifbaren falschen Tatsachenbehauptungen angegangen. Diese ersten juristischen Erfolge zeigen, wie haltlos die Vorwürfe sind und wie unsauber von dem Blatt recherchiert wurde", sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Termühlen heute in Heidelberg. "Wir bleiben auch weiterhin bei der festen Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen."

      Die Aktie von MLP verlor 8,4 Prozent auf 31,14 Euro.

      Wertpapiere des Artikels:
      MARSCHOLLEK,LAUT.U.P.O.N.


      Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),20:28 20.06.2002

      Avatar
      schrieb am 20.06.02 20:50:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr geehrte WO-Redaktion,

      ich beziehe mich auf Ihre Überschrift: "Gericht stoppt weitere Falschbehauptung"...

      Das Gericht stoppt EINE Behauptung!! Denn ob es eine FALSCHBEHAUPTUNG war, wird sich erst im Laufe der nächsten Monate zeigen!

      Deshalb bitte ich Sie um neutrale Berichterstattung, nicht aber um eine Kommentierung!

      Gruß, alababba
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 20:54:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      MLP:...
      ist formal korrekt.

      Aber ein wenig ungeschickt!

      Gruß,

      CAH
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 21:38:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schön, WO ist auch schon draufgekommen.

      Na Herr Redakteur, auch schon ausgeschlafen ?

      Gähn :D
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 23:25:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Börse Online" legt gegen Einstweilige Verfügung vom 18. Juni 2002
      von MLP Widerspruch ein / "Börse Online" wird auch gegen die soeben
      verbreitete Einstweilige Verfügung von MLP Widerspruch einlegen


      München (ots) - Das Anlegermagazin "Börse Online" wird Widerspruch
      gegen einen Teil der von MLP beantragten Einstweiligen Verfügung des
      Frankfurter Landgerichts einlegen. Der Dax-Wert hatte - anstatt
      wirklich fundierte Antworten auf die im "Börse Online"-Artikel vom
      13. Juni 2002 aufgeworfenen Fragen zu geben - zwei einzelne Passagen
      gerichtlich angegriffen.

      Nach der Verfügung darf "Börse Online"

      1. den Bilanzexperten Professor Küting nicht mehr mit einer
      bestimmten Äußerung über die Bilanz von MLP zitieren.

      2. künftig eine bestimmte Äußerung zur Kapitalflussrechnung von
      MLP für das 1. Quartal 2002 nicht mehr verbreiten

      Zu Punkt 1:

      "Börse Online" hatte Professor Küting auf die Bilanz von MLP
      angesprochen. Die das Gespräch führenden Redakteure hatten den
      Steuerexperten - offenbar zu Unrecht - so wie berichtet, verstanden.
      Da "Börse Online" keinerlei Interesse hat, sich über einen Punkt zu
      streiten, der nur von den Ungereimtheiten der MLP-Bilanz ablenken
      soll, wird die Entscheidung insoweit akzeptiert.

      Zu Punkt 2:

      Gegen diese Entscheidung des Gerichts wird "Börse Online"
      Widerspruch einlegen und die Instanzen - wenn nötig - voll
      ausschöpfen. Die Gerichte werden sich mit der Frage befassen müssen,
      ob die von "Börse Online" aus dem MLP-Zahlenwerk gezogene
      Schlussfolgerung zulässig war."Börse Online" wird darüber
      informieren, wann die mündliche Verhandlung stattfindet.

      MLP feiert in seiner Pressemeldung die Verfügung des Landgerichts
      als großen Sieg. Es heißt dort: "Mit dem Betrag von EUR 250.000 bei
      Nichtbeachtung der Einstweiligen Verfügung ist von den Richtern ein
      ungewöhnlich hohes Ordnungsgeld festgesetzt worden. Damit stützt der
      Richterspruch ganz offensichtlich die Auffassung von MLP, dass die
      Verbreitung von Falschaussagen nicht als Kavaliersdelikt geahndet
      werden darf, weil sie Unternehmen zu Unrecht schweren Schaden zufügen
      kann."

      Das ist irreführend. Denn das Ordnungsgeld wird im Tenor einer
      Unterlassungsverfügung nicht festgesetzt sondern nur angedroht. Der
      genannte Ordnungsgeldbetrag von 250.000 EURO ist ferner bei
      presserechtlichen Auseinandersetzungen Standard und keineswegs
      ungewöhnlich. Er rechtfertigt in keiner Weise die vollmundige
      Schlussfolgerung von MLP.

      Soeben erreicht "Börse Online" die Nachricht, dass MLP in einer
      weiteren Sache gegen "Börse Online" eine Einstweilige Verfügung
      erwirkt hat. "Börse Online" wird auch gegen diese Entscheidung des
      Landgerichts Frankfurt Widerspruch einlegen.

      Auf der Homepage www.boerse-online.de werden weitergehende Fragen
      von "Börse Online" an MLP veröffentlicht.


      ots Originaltext: Börse Online
      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7934


      Für Rückfragen:
      Gereon Kruse
      Chefredaktion "Börse Online"
      Tel. 089/41 52-223 oder -236

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      Avatar
      schrieb am 20.06.02 23:35:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      Sag ich doch.
      ;)


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