MLP: Gericht stoppt weitere Falschbehauptung - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
neuester Beitrag 20.06.02 23:35:55 von
ID: 599.869
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"Wir sind in dem Wust an Behauptungen und Unterstellungen die eindeutig auch juristisch angreifbaren falschen Tatsachenbehauptungen angegangen. Diese ersten juristischen Erfolge zeigen, wie haltlos die Vorwürfe sind und wie unsauber von dem Blatt recherchiert wurde", sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Termühlen heute in Heidelberg. "Wir bleiben auch weiterhin bei der festen Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen."
Die Aktie von MLP verlor 8,4 Prozent auf 31,14 Euro.
Wertpapiere des Artikels:
MARSCHOLLEK,LAUT.U.P.O.N.
Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),20:28 20.06.2002
ich beziehe mich auf Ihre Überschrift: "Gericht stoppt weitere Falschbehauptung"...
Das Gericht stoppt EINE Behauptung!! Denn ob es eine FALSCHBEHAUPTUNG war, wird sich erst im Laufe der nächsten Monate zeigen!
Deshalb bitte ich Sie um neutrale Berichterstattung, nicht aber um eine Kommentierung!
Gruß, alababba
ist formal korrekt.
Aber ein wenig ungeschickt!
Gruß,
CAH
Na Herr Redakteur, auch schon ausgeschlafen ?
Gähn
von MLP Widerspruch ein / "Börse Online" wird auch gegen die soeben
verbreitete Einstweilige Verfügung von MLP Widerspruch einlegen
München (ots) - Das Anlegermagazin "Börse Online" wird Widerspruch
gegen einen Teil der von MLP beantragten Einstweiligen Verfügung des
Frankfurter Landgerichts einlegen. Der Dax-Wert hatte - anstatt
wirklich fundierte Antworten auf die im "Börse Online"-Artikel vom
13. Juni 2002 aufgeworfenen Fragen zu geben - zwei einzelne Passagen
gerichtlich angegriffen.
Nach der Verfügung darf "Börse Online"
1. den Bilanzexperten Professor Küting nicht mehr mit einer
bestimmten Äußerung über die Bilanz von MLP zitieren.
2. künftig eine bestimmte Äußerung zur Kapitalflussrechnung von
MLP für das 1. Quartal 2002 nicht mehr verbreiten
Zu Punkt 1:
"Börse Online" hatte Professor Küting auf die Bilanz von MLP
angesprochen. Die das Gespräch führenden Redakteure hatten den
Steuerexperten - offenbar zu Unrecht - so wie berichtet, verstanden.
Da "Börse Online" keinerlei Interesse hat, sich über einen Punkt zu
streiten, der nur von den Ungereimtheiten der MLP-Bilanz ablenken
soll, wird die Entscheidung insoweit akzeptiert.
Zu Punkt 2:
Gegen diese Entscheidung des Gerichts wird "Börse Online"
Widerspruch einlegen und die Instanzen - wenn nötig - voll
ausschöpfen. Die Gerichte werden sich mit der Frage befassen müssen,
ob die von "Börse Online" aus dem MLP-Zahlenwerk gezogene
Schlussfolgerung zulässig war."Börse Online" wird darüber
informieren, wann die mündliche Verhandlung stattfindet.
MLP feiert in seiner Pressemeldung die Verfügung des Landgerichts
als großen Sieg. Es heißt dort: "Mit dem Betrag von EUR 250.000 bei
Nichtbeachtung der Einstweiligen Verfügung ist von den Richtern ein
ungewöhnlich hohes Ordnungsgeld festgesetzt worden. Damit stützt der
Richterspruch ganz offensichtlich die Auffassung von MLP, dass die
Verbreitung von Falschaussagen nicht als Kavaliersdelikt geahndet
werden darf, weil sie Unternehmen zu Unrecht schweren Schaden zufügen
kann."
Das ist irreführend. Denn das Ordnungsgeld wird im Tenor einer
Unterlassungsverfügung nicht festgesetzt sondern nur angedroht. Der
genannte Ordnungsgeldbetrag von 250.000 EURO ist ferner bei
presserechtlichen Auseinandersetzungen Standard und keineswegs
ungewöhnlich. Er rechtfertigt in keiner Weise die vollmundige
Schlussfolgerung von MLP.
Soeben erreicht "Börse Online" die Nachricht, dass MLP in einer
weiteren Sache gegen "Börse Online" eine Einstweilige Verfügung
erwirkt hat. "Börse Online" wird auch gegen diese Entscheidung des
Landgerichts Frankfurt Widerspruch einlegen.
Auf der Homepage www.boerse-online.de werden weitergehende Fragen
von "Börse Online" an MLP veröffentlicht.
ots Originaltext: Börse Online
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7934
Für Rückfragen:
Gereon Kruse
Chefredaktion "Börse Online"
Tel. 089/41 52-223 oder -236
Sag ich doch.
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