Deutsche Telekom, wer hätte das gedacht ? (Seite 5753)
eröffnet am 15.05.03 15:27:27 von
neuester Beitrag 04.05.24 13:09:28 von
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nee die Heuschrecken habe kein Interesse mehr zur zeit , die warten bis das Futter noch billiger wird
noch 10 % runter und die Delekom ist wieder einstellig
heißt wenn der Dax 5 % noch fällt dann fällt die DTE mindestens 10 %
noch 10 % runter und die Delekom ist wieder einstellig
heißt wenn der Dax 5 % noch fällt dann fällt die DTE mindestens 10 %
heute gibts wieder leckeres Heuschreckenfutter
wo ist Berti
Ich hab gewettet, daß die DT heute Abend unter 11,10 bzw. bei 11,10 steht ?
Was meint ihr ? ? ?
Was meint ihr ? ? ?
knacken wir die 11 heute noch ?
Hallo sie
ja sie sind gemeint
wir wollen nur ihr Bestes
also machen sie schon
geben sie uns ihr Bestes
ja sie sind gemeint
wir wollen nur ihr Bestes
also machen sie schon
geben sie uns ihr Bestes
Schwindende Chancen für Mobilfunker auf UMTS-Steuersegen
(Zusammenfassung) Von Angelika Busch-Steinfort und Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires,
07.09.2006 14:38
LUXEMBURG (Dow Jones)--Die Aussichten der europäischen Mobilfunkbranche auf eine mögliche milliardenschwere Steuererstattung auf den Erwerb der teuren UMTS-Lizenzen sind gesunken.
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg äußerte am Donnerstag die Ansicht, dass die Vergabe der Konzessionen in den Jahren 2000 und 2001 nicht mehrwertsteuerpflichtig war.
Der EuGH pflegt solchen Empfehlungen in den allermeisten Fällen zu folgen.
Das Gericht verhandelt Klagen einer Reihe von Mobilfunkanbietern aus Großbritannien und Österreich, unter anderem von einer Tochter der zu Deutschen Telekom gehörenden T-Mobile.
Generalanwältin Juliane Kokott erklärte in ihrem Schlussantrag, die Steuerpflicht entfalle, da es sich um hoheitliche Akte und nicht um marktwirtschaftliche Geschäfte gehandelt habe.
Auch sieht die Juristin keine Gefahr von größeren Wettbewerbsverzerrungen.
Eine Entscheidung des Gerichtshofs, für den die Ansichten der Generalanwältin nicht bindend sind, ist in einigen Monaten zu erwarten.
Auf dem Spiel steht eine eventuelle Steuererstattung von insgesamt rund 20 Mrd EUR.
Bei den Auktionen und sonstigen Zuteilungen der UMTS-Lizenzen hatten die Unternehmen in Europa zusammengenommen etwa 109 Mrd EUR gezahlt.
Allein in Deutschland waren sechs Konzessionen für die Rekordssumme von 51 Mrd EUR versteigert worden.
Hier geht es um ein mögliches Steueraufkommen von etwa 7 Mrd EUR.
Die entsprechenden Forderungen der verbliebenen hiesigen Lizenzinhaber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 sind zwar nicht vor dem EuGH anhängig.
Bei einem für sie positiven Urteil können sie den Anspruch auf Vorsteuerabzug aber noch geltend machen.
Der Gerichtshof verhandelt neben einem Antrag von T-Mobile Autria unter anderem Eingaben von Vodafone, mmO2, Orange und Hutchison.
Diese hatten im Streit mit ihren Finanzämtern zunächst die nationalen Gerichte angerufen, die daraufhin den EuGH um eine Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie ersuchten.
T-Mobile betonte, ein möglicher Geldsegen hätte keinen Einfluss auf die eigenen Geschäftsprognosen.
Die Ziele für dieses und das kommende Jahr seien unabhängig vom Ausgang des Verfahrens aufgestellt worden.
Das UMTS-Geschäft kommt in Europa erst allmählich ans Laufen.
Die Anbieter versuchen, die Kunden mit Diensten wie mobilem Fernsehen oder Musik aus dem Handy für den Mobilfunk der dritten Generation zu begeistern und investieren weiterhin erhebliche Beträge.
Der Bulle
(Zusammenfassung) Von Angelika Busch-Steinfort und Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires,
07.09.2006 14:38
LUXEMBURG (Dow Jones)--Die Aussichten der europäischen Mobilfunkbranche auf eine mögliche milliardenschwere Steuererstattung auf den Erwerb der teuren UMTS-Lizenzen sind gesunken.
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg äußerte am Donnerstag die Ansicht, dass die Vergabe der Konzessionen in den Jahren 2000 und 2001 nicht mehrwertsteuerpflichtig war.
Der EuGH pflegt solchen Empfehlungen in den allermeisten Fällen zu folgen.
Das Gericht verhandelt Klagen einer Reihe von Mobilfunkanbietern aus Großbritannien und Österreich, unter anderem von einer Tochter der zu Deutschen Telekom gehörenden T-Mobile.
Generalanwältin Juliane Kokott erklärte in ihrem Schlussantrag, die Steuerpflicht entfalle, da es sich um hoheitliche Akte und nicht um marktwirtschaftliche Geschäfte gehandelt habe.
Auch sieht die Juristin keine Gefahr von größeren Wettbewerbsverzerrungen.
Eine Entscheidung des Gerichtshofs, für den die Ansichten der Generalanwältin nicht bindend sind, ist in einigen Monaten zu erwarten.
Auf dem Spiel steht eine eventuelle Steuererstattung von insgesamt rund 20 Mrd EUR.
Bei den Auktionen und sonstigen Zuteilungen der UMTS-Lizenzen hatten die Unternehmen in Europa zusammengenommen etwa 109 Mrd EUR gezahlt.
Allein in Deutschland waren sechs Konzessionen für die Rekordssumme von 51 Mrd EUR versteigert worden.
Hier geht es um ein mögliches Steueraufkommen von etwa 7 Mrd EUR.
Die entsprechenden Forderungen der verbliebenen hiesigen Lizenzinhaber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 sind zwar nicht vor dem EuGH anhängig.
Bei einem für sie positiven Urteil können sie den Anspruch auf Vorsteuerabzug aber noch geltend machen.
Der Gerichtshof verhandelt neben einem Antrag von T-Mobile Autria unter anderem Eingaben von Vodafone, mmO2, Orange und Hutchison.
Diese hatten im Streit mit ihren Finanzämtern zunächst die nationalen Gerichte angerufen, die daraufhin den EuGH um eine Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie ersuchten.
T-Mobile betonte, ein möglicher Geldsegen hätte keinen Einfluss auf die eigenen Geschäftsprognosen.
Die Ziele für dieses und das kommende Jahr seien unabhängig vom Ausgang des Verfahrens aufgestellt worden.
Das UMTS-Geschäft kommt in Europa erst allmählich ans Laufen.
Die Anbieter versuchen, die Kunden mit Diensten wie mobilem Fernsehen oder Musik aus dem Handy für den Mobilfunk der dritten Generation zu begeistern und investieren weiterhin erhebliche Beträge.
Der Bulle
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.789.006 von Bulle & Bär am 06.09.06 14:08:20EuGH-Generalanwältin gegen Vorsteuerabzug bei UMTS-Lizenz
Milliardenschwere Rückforderungen der Betreiber drohen zu scheitern
07. September 2006 11:48
Mobilfunkbetreiber dürften für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren offenbar keine milliardenschweren Vorsteuerabzüge geltend machen.
Die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen war nämlich nach Ansicht der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehrwertsteuerpflichtig, wie der EuGH am Donnerstag mitteilte.
Sollte der Gerichtshof demnächst in seinem Urteil der Empfehlung folgen, würden auch die österreichischen Betreiber mit ihren Rückforderungen von insgesamt rund 140 Mio. Euro scheitern.
Präzedenzfall
Die Entscheidung des Gerichtshofs gilt als Präzedenzfall für ähnliche Forderungen von Mobilfunkunternehmen in anderen Staaten.
In Österreich erzielte die UMTS-Versteigerung Erlöse von rund 800 Mio. Euro, in Großbritannien erreichten sie eine Größenordnung von umgerechnet 38 Mrd. Euro.
T-Mobile-Austria klagte - unterstützt von den anderen österreichischen Mobilfunkbetreibern - vor dem EuGH auf Rückerstattung durch den Fiskus, ebenso wie der Konzern Hutchison, der in Großbritannien Vorsteuer geltend machte.
Nur die staatlichen Regulierungsbehörden
Trotz der Einordnung als wirtschaftliche Tätigkeit verneinte die Generalanwältin eine Mehrwertsteuerpflicht, teilte der EuGH in einer Aussendung mit.
Denn der Staat und seine Einrichtungen übten mit der Lizenzversteigerung eine Tätigkeit aus, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliege.
Nur die staatlichen Regulierungsbehörden seien dazu befugt, Lizenzen zum Betrieb eines Telekommunikationsnetzes zu vergeben.
Entscheidend sei nach Auffassung der Generalanwältin, dass die Behörden auf Grundlage eines allein für den Staat geltenden Sonderrechtsregimes tätig würden.
Wettbewerb
Staatliche Einrichtungen könnten auch als Steuerpflichtige gelten, wenn die Behandlung andernfalls zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führte.
Derartige Wettbewerbsverzerrungen scheiden nach Auffassung der Generalanwältin aber aus, wenn zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe rechtlich ausgeschlossen ist, dass private Anbieter in ihren Leistungen mit staatlichen im Wettbewerb stehen.
EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie
Die Mobilfunker berufen sich in ihrer Klage auf die sechste EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie.
Demnach würde bei allen Transaktionen Mehrwertsteuer anfallen, die in den Bereich des Fernmeldewesens fallen.
Der Bulle
PS: Die Empfehlung der EuGH-Generalanwältin ist für den Gerichtshof nicht bindend,in acht von zehn Fällen folgt das Gericht aber dem Urteilsvorschlag seiner Generalanwälte.
Insofern sind berechtigte Hoffnungen auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer nicht mehr gegeben.
Eine Fragestellung bleibt damit dennoch offen: Welche Auswirkungen ergeben sich jetzt dadurch für die einzureichenden Kostenpläne für die Mobilfunkunternehmen in Deutschland, schliesslich erhöhen sich die Lizenzkosten jetzt um den nicht in Abzug zu bringenden Mehrwertsteueraufwand?
Milliardenschwere Rückforderungen der Betreiber drohen zu scheitern
07. September 2006 11:48
Mobilfunkbetreiber dürften für die von ihnen entrichteten UMTS-Lizenzgebühren offenbar keine milliardenschweren Vorsteuerabzüge geltend machen.
Die staatliche Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen war nämlich nach Ansicht der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehrwertsteuerpflichtig, wie der EuGH am Donnerstag mitteilte.
Sollte der Gerichtshof demnächst in seinem Urteil der Empfehlung folgen, würden auch die österreichischen Betreiber mit ihren Rückforderungen von insgesamt rund 140 Mio. Euro scheitern.
Präzedenzfall
Die Entscheidung des Gerichtshofs gilt als Präzedenzfall für ähnliche Forderungen von Mobilfunkunternehmen in anderen Staaten.
In Österreich erzielte die UMTS-Versteigerung Erlöse von rund 800 Mio. Euro, in Großbritannien erreichten sie eine Größenordnung von umgerechnet 38 Mrd. Euro.
T-Mobile-Austria klagte - unterstützt von den anderen österreichischen Mobilfunkbetreibern - vor dem EuGH auf Rückerstattung durch den Fiskus, ebenso wie der Konzern Hutchison, der in Großbritannien Vorsteuer geltend machte.
Nur die staatlichen Regulierungsbehörden
Trotz der Einordnung als wirtschaftliche Tätigkeit verneinte die Generalanwältin eine Mehrwertsteuerpflicht, teilte der EuGH in einer Aussendung mit.
Denn der Staat und seine Einrichtungen übten mit der Lizenzversteigerung eine Tätigkeit aus, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliege.
Nur die staatlichen Regulierungsbehörden seien dazu befugt, Lizenzen zum Betrieb eines Telekommunikationsnetzes zu vergeben.
Entscheidend sei nach Auffassung der Generalanwältin, dass die Behörden auf Grundlage eines allein für den Staat geltenden Sonderrechtsregimes tätig würden.
Wettbewerb
Staatliche Einrichtungen könnten auch als Steuerpflichtige gelten, wenn die Behandlung andernfalls zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führte.
Derartige Wettbewerbsverzerrungen scheiden nach Auffassung der Generalanwältin aber aus, wenn zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe rechtlich ausgeschlossen ist, dass private Anbieter in ihren Leistungen mit staatlichen im Wettbewerb stehen.
EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie
Die Mobilfunker berufen sich in ihrer Klage auf die sechste EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie.
Demnach würde bei allen Transaktionen Mehrwertsteuer anfallen, die in den Bereich des Fernmeldewesens fallen.
Der Bulle
PS: Die Empfehlung der EuGH-Generalanwältin ist für den Gerichtshof nicht bindend,in acht von zehn Fällen folgt das Gericht aber dem Urteilsvorschlag seiner Generalanwälte.
Insofern sind berechtigte Hoffnungen auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer nicht mehr gegeben.
Eine Fragestellung bleibt damit dennoch offen: Welche Auswirkungen ergeben sich jetzt dadurch für die einzureichenden Kostenpläne für die Mobilfunkunternehmen in Deutschland, schliesslich erhöhen sich die Lizenzkosten jetzt um den nicht in Abzug zu bringenden Mehrwertsteueraufwand?
Mensch da issa ja wieder , was macht der Urlaub
11,17 -11,18 und das seit Stunden
verstehe nicht wer sich die DTE da hin und her schiebt ohne Sinn
11,17 -11,18 und das seit Stunden
verstehe nicht wer sich die DTE da hin und her schiebt ohne Sinn
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.806.885 von Claptoni am 07.09.06 14:12:59Zitat:
Schlemmer Horst,
wenn du solange an der Börse bist,wie bei W : O ,dann laß ich mir dein Statement noch einigermaßen eingehen.......
ansonsten würde ich sagen,was du schreibst ist für den Mülleimer......
An der Börse wird Zukunft u.Aussichten gehandelt u.da ist bei DTE Land unter.......
Herr Ricke ist u.bleibt eine Pfeife,wer so lang Vorstand ist u.die Aktie sinkt immer weiter,der ist fehl am Platze........
Zeit genug wäre gewesen der Aktie etwas Speck anzusetzen um bei Turbulenzen an der Börse etwas fit zu bleiben.........
DTE sinkt,egal ob Börse steigt oder fällt.......
Ahnung scheinst du vom Unternehmen DTE nicht zu haben,sonst würde dir schon aufgefallen sein,daß der Kundenschwund schon bald 7stellige Dimensionen annimmt........
Also Ratschlag von mir zu dir:Kopiere nicht zuviel Zahlenwerk,mache dir selbst gedanken,die beleidigung meiner ID nehme ich dir nicht übel,weil ich dich nicht besonders ernst nehme
Antwort:
Das ist wirklich reine Zeitverschwendung hier. Außer "Bulle & Bär" gibt es sonst keinen Verfasser, der fundierte Beiträge verfasst. Ich werde dieses Forum nun auch gleich wieder verlassen.
Die überwiegende Zahl der Verfasser sind doch wohl Aktionäre der DT. Bei dem "Echo" und der "Einschätzung" müssten die doch jetzt konsequent verkaufen. Aber nein, sie ergötzen sich an ihren Schmerzen und setzen dazu noch auf weitere Schmerzen ("hurra, DT bald einstellig!"). Ist das nicht Masochismus?
Börsentechnisch nennt man das "Kapitulationsphase" - auch selbsternannte Showtalente wie "JimCramer" haben in dieser Phase "ihr Auskommen".
Nach der Kapitulationsphase kommt der Anstieg, dann aber ohne "Claptoni"?
Servus - Horst
P.S.
Schreib ruhig weiter , Claptoni. Es wird nichts nützen.
Schlemmer Horst,
wenn du solange an der Börse bist,wie bei W : O ,dann laß ich mir dein Statement noch einigermaßen eingehen.......
ansonsten würde ich sagen,was du schreibst ist für den Mülleimer......
An der Börse wird Zukunft u.Aussichten gehandelt u.da ist bei DTE Land unter.......
Herr Ricke ist u.bleibt eine Pfeife,wer so lang Vorstand ist u.die Aktie sinkt immer weiter,der ist fehl am Platze........
Zeit genug wäre gewesen der Aktie etwas Speck anzusetzen um bei Turbulenzen an der Börse etwas fit zu bleiben.........
DTE sinkt,egal ob Börse steigt oder fällt.......
Ahnung scheinst du vom Unternehmen DTE nicht zu haben,sonst würde dir schon aufgefallen sein,daß der Kundenschwund schon bald 7stellige Dimensionen annimmt........
Also Ratschlag von mir zu dir:Kopiere nicht zuviel Zahlenwerk,mache dir selbst gedanken,die beleidigung meiner ID nehme ich dir nicht übel,weil ich dich nicht besonders ernst nehme
Antwort:
Das ist wirklich reine Zeitverschwendung hier. Außer "Bulle & Bär" gibt es sonst keinen Verfasser, der fundierte Beiträge verfasst. Ich werde dieses Forum nun auch gleich wieder verlassen.
Die überwiegende Zahl der Verfasser sind doch wohl Aktionäre der DT. Bei dem "Echo" und der "Einschätzung" müssten die doch jetzt konsequent verkaufen. Aber nein, sie ergötzen sich an ihren Schmerzen und setzen dazu noch auf weitere Schmerzen ("hurra, DT bald einstellig!"). Ist das nicht Masochismus?
Börsentechnisch nennt man das "Kapitulationsphase" - auch selbsternannte Showtalente wie "JimCramer" haben in dieser Phase "ihr Auskommen".
Nach der Kapitulationsphase kommt der Anstieg, dann aber ohne "Claptoni"?
Servus - Horst
P.S.
Schreib ruhig weiter , Claptoni. Es wird nichts nützen.
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