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    ► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ (Seite 1446)

    eröffnet am 29.11.03 14:19:12 von
    neuester Beitrag 02.05.24 11:06:40 von
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      schrieb am 06.03.21 12:04:14
      Beitrag Nr. 10.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.339.242 von 007coolinvestor am 06.03.21 10:19:52
      Zitat von 007coolinvestor: Was für ein emotionaler Quark ! Das Kind ist längst in den Brunnen gefallen und Baumann ist nicht alleine verantwortlich dafür ...

      Du hast recht, Börse hat viel mit Emotionen zu tun, wie pflegte doch Andre Kostolany zu sagen an der Börse verdientes Geld ist Schmerzensgeld!
      Zu dir, wenn du was relevantes beitragen möchtest nur zu, falls du „auch“ noch einsteigen möchtest die nächste Woche „könnte“ die letzte Gelegenheit sein, ich erwarte noch einen sell out unter 50 dann werde ich aufstocken!
      :D:D:D
      Bayer | 51,59 €
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 12:01:51
      Beitrag Nr. 10.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.340.265 von ValueInvestor1986 am 06.03.21 11:57:41Alleine wegen dieser Gebühr kann man den Aufstand der anderen Anwälte verstehen, analog dem Streitthema der Holdback Percentage.

      Ich denke Bayer und die MDL Leadanwälte werden auf die Kritik reagieren und den Vorschlag nochmal weiter aufweichen.

      Aber ein Private Verbot wäre sicherlich der einfachere Weg gewesen ...
      Bayer | 51,59 €
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 11:57:41
      Beitrag Nr. 10.448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.339.830 von professordeluxe am 06.03.21 11:18:58
      Zitat von professordeluxe: Was ich mich frage:
      Waum tut Bayer sich das alles an und nimmt das Produkt für Private nicht einfach von Markt?!?
      Klar, es wird dann auch weiter Klagen geben. Irgendwann endet es aber.

      Aber wenn das Produkt nicht für Private vom Markt genommen wird, hören diese Klagen nie auf. Und die Privaten sind der Großteil der Kläger.

      Vielleicht hat Bayer das alles strategisch falsch eingeschätzt. Auch ein Thema, das wir Aktionäre mit Fragen und Anträgen auf der HV thematisieren sollten.

      Meiner Ansicht nach gehört das Produkt nur in landwirtschaftliche Profihände mit entsprechender Schutzkleidung und vorheriger Anweisung. Die Landwirte machen zudem den Großteil des Umsatzes für Roundup aus. Der Hobbygärtner sollte es nicht für seinen Vorgarten im Supermarkt erwerben können. Das endet in uferlosen Klagen über weitere Jahrzehnte. Bayer kann diese Schlacht nicht gewinnen. So lange es Geschworenenjuries und Klägeranwälte in den USA gibt, so lange wird mit Emotionen argumentiert und Glyphosat ist ein sehr emotionales Thema.

      Meinungen hierzu?


      Baumann wird doch genau das auch mit einbezogen haben in die Überlegungen und entsprechend abwegen. Er kam wohl zu dem Ergebnis, dass es sinnvoller ist, weiterhin Roundup an Private zu verkaufen, anstatt das Produkt vom Markt zu nehmen. Und er wird hierbei alle wirtschaftlichen und strategischen Aspekte mit einbezogen haben.

      Btw, die Anwälte, die für Bayer den Vergleich der FC ausgearbeitet haben, sollen für einen positiven Abschluss 170 mio USD bekommen. Wahnsinn:)
      Bayer | 51,59 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 11:51:12
      Beitrag Nr. 10.447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.340.121 von Invest-Trading am 06.03.21 11:45:19
      Zitat von Invest-Trading: Aber meine Frage: warum hat Ken Feinberg das nicht besser abgestimmt? Genug Zeit war ja ...
      Vielleicht arbeiten Bruder und Vettern für die Gegenseite? 😉
      Bayer | 51,59 €
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 11:45:19
      Beitrag Nr. 10.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.339.887 von Informierer am 06.03.21 11:25:48Es ist wohl wieder die unendliche Gier der US Klageindustrie. Welcher Anwalt will schon auf die hohen Fees verzichten?

      Bleibt spannend, inhaltlich sehe ich den Vorschlag auf einem guten Weg, da er sehr weich geworden ist.

      Aber meine Frage: warum hat Ken Feinberg das nicht besser abgestimmt? Genug Zeit war ja ...
      Bayer | 51,59 €

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      schrieb am 06.03.21 11:25:48
      Beitrag Nr. 10.445 ()
      OK. Bayer hat guten Willen gezeigt. Dieser wurde nicht gutiert. Pech. Fliesst eben kein Geld.

      Jetzt muss eigentlich nur noch Chhabria (welch Name!, aber trotzdem kein Verlust) aus dem Weg geräumt werden.
      Bayer | 51,59 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 11:18:58
      Beitrag Nr. 10.444 ()
      Was ich mich frage:
      Waum tut Bayer sich das alles an und nimmt das Produkt für Private nicht einfach von Markt?!?
      Klar, es wird dann auch weiter Klagen geben. Irgendwann endet es aber.

      Aber wenn das Produkt nicht für Private vom Markt genommen wird, hören diese Klagen nie auf. Und die Privaten sind der Großteil der Kläger.

      Vielleicht hat Bayer das alles strategisch falsch eingeschätzt. Auch ein Thema, das wir Aktionäre mit Fragen und Anträgen auf der HV thematisieren sollten.

      Meiner Ansicht nach gehört das Produkt nur in landwirtschaftliche Profihände mit entsprechender Schutzkleidung und vorheriger Anweisung. Die Landwirte machen zudem den Großteil des Umsatzes für Roundup aus. Der Hobbygärtner sollte es nicht für seinen Vorgarten im Supermarkt erwerben können. Das endet in uferlosen Klagen über weitere Jahrzehnte. Bayer kann diese Schlacht nicht gewinnen. So lange es Geschworenenjuries und Klägeranwälte in den USA gibt, so lange wird mit Emotionen argumentiert und Glyphosat ist ein sehr emotionales Thema.

      Meinungen hierzu?
      Bayer | 51,59 €
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 11:10:08
      Beitrag Nr. 10.443 ()
      Gegner der vorgeschlagenen Abwicklung von Roundup-Futures in Höhe von 2 Mrd. USD führen ein ordnungsgemäßes Verfahren an, Artikel III

      05.03.21 Alison Frankel ist über den Fall 20:43:46• •Copyright (c) 2021 Thomson Reuters• •Alison Frankel
      Alison Frankel ist über den Fall• •5. März 2021

      (Reuters) - Vor einem Monat erzählte ich Ihnen von einer neu vorgeschlagenen Sammelklage in Höhe von 2 Milliarden US-Dollar zur Beilegung künftiger Ansprüche von Personen, die dem Unkrautvernichter Roundup von Monsanto ausgesetzt waren und möglicherweise ein Non-Hodgkin-Lymphom entwickeln, aber noch keine Anwälte verklagt oder eingestellt haben .
      Ich sagte, der neue Vorschlag ziele darauf ab, die ernsten verfassungsrechtlichen Bedenken des US-Bezirksrichters Vince Chhabria aus San Francisco auszuräumen, der die konsolidierten Roundup-Rechtsstreitigkeiten überwacht, als Monsanto-Eltern Bayer und Anwälte für Sammelklagen ihren ersten Pitch für eine Sammelklage künftiger Ansprüche machten. Dieser erste Deal, den Bayer und der Klassenrat vor einer vorläufigen Anhörung zurückgezogen hatten, nachdem Chhabria klargestellt hatte, dass es unwahrscheinlich ist, dass er eine Genehmigung erteilt, hätte eine Gruppe von Wissenschaftlern gebildet, um eine verbindliche, klassenweite Entscheidung darüber zu treffen, ob und auf welcher Expositionsstufe Roundup verursacht Krebs. Der neue Vorschlag enthielt auch ein Wissenschaftspanel, dessen Ergebnisse jedoch beratend und nicht bindend wären. Und die überarbeitete Einigung würde es künftigen Klägern, die sich am vorderen Ende des Falls nicht abgemeldet haben, ermöglichen, sich später abzumelden.
      Ich sagte voraus, dass der neue Deal mit größerer Wahrscheinlichkeit die vorläufige Genehmigung von Chhabria erhalten würde, da er eher einer konventionellen Sammelklage gegen Massenvergehen ähnelte, ähnlich wie Siedlungen in der Fen-Phen-Diät-Droge, der NFL-Gehirnerschütterung und dem Deepwater Horizon-Rechtsstreit.
      Ich könnte in dieser Einschätzung voreilig gewesen sein. Der überarbeitete Vergleich von Roundup hat zu erheblichen Kontroversen darüber geführt, wie die Interessen von Menschen, die noch nicht wissen, dass sie Kläger sind, am besten geschützt werden können.
      Gegner des vorgeschlagenen Futures-Vergleichs reichten am Mittwoch und Donnerstag im Rahmen des Roundup-Multidistrict-Rechtsstreits Schriftsätze ein und argumentierten, dass der Roundup-Deal fatale verfassungsrechtliche Mängel aufweist: Er gibt vor, Ansprüche einer Klasse von Klägern zu klären, die nicht einmal vor einem Bundesgericht stehen müssen, weil Nach der Klassendefinition haben sie noch keine Verletzung erlitten. und es verletzt die Prozessrechte potenzieller Kläger, indem es ihre Fähigkeit beeinträchtigt, künftige Ansprüche zu klagen, ohne sicherzustellen, dass sie über die Klassenmitgliedschaft informiert werden.
      Dieser Fall ist laut Einwänden nicht mit den seltenen Massenversuchen vergleichbar, die durch Sammelklagen beigelegt wurden, weil das Universum zukünftiger Kläger sowohl "Legion" als auch "amorph" ist. Diese Worte, die von mehreren Einwänden in Schriftsätzen zitiert wurden, stammen von der Richterin des Obersten Gerichtshofs der USA, Ruth Bader Ginsburg, in ihrer Stellungnahme von 1997 in Amchem gegen Windsor (521 US bei 628 ), die eine vorgeschlagene Klassenregelung von Ansprüchen auf anhängigen und künftigen Asbest ausschloss Ansprüche. Der Roundup-Fall ist wie Amchem, sagten die Verweigerer, weil er die Rechte von vielleicht Millionen von Menschen, die möglicherweise noch nicht einmal erkennen, dass sie dem Unkrautvernichter ausgesetzt waren, nicht schützt, geschweige denn, dass sie eines Tages einen Anspruch gegen Bayer geltend machen könnten.
      "Es ist unmöglich, solchen 'Futures' eine angemessene Mitteilung über ihre Fähigkeit zu geben, sich von der Vergleichsklasse abzumelden", schrieb die Public Citizen Litigation Group in einem Amicus-Brief gegen die Roundup-Einigung. "Selbst wenn sie benachrichtigt würden, ist es unwahrscheinlich, dass die 'Futures' jetzt die Möglichkeit haben, eine fundierte Entscheidung über die wertvollen Rechte zu treffen, die sie verlieren, wenn sie sich nicht abmelden."
      Bayer und der Klassenberater von Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, Audet & Partners, der Anwaltskanzlei Dugan und FeganScott versuchten, dieses Problem zu lösen, indem sie ein Back-End-Opt-out-Recht in den vorgeschlagenen Vergleich aufnahmen. Nach dem vierjährigen Prozessaufenthalt kann jedes Klassenmitglied Bayer auf Schadensersatz verklagen, einschließlich der Klassenmitglieder, die eine Entschädigung aus dem Vergleichsprogramm beantragt haben und mit ihren Angeboten nicht zufrieden sind.
      Der Einspruch von Goldstein & Russell und Napoli Shkolnik besagt jedoch, dass Back-End-Opt-Out-Anzüge durch die Bedingungen der Sammelklage behindert werden. Opt-outs können keine Strafschadenersatzansprüche oder Ansprüche aus der medizinischen Überwachung geltend machen. Sie können vier Jahre lang nicht klagen. Und sie können die Zulässigkeit von Befunden durch das wissenschaftliche Gremium nicht bestreiten. (Die Kläger oder Bayer können die Ergebnisse gemäß der Vergleichsvereinbarung selbst in Opt-out-Verfahren anfechten.)
      "Trotz der gegenteiligen Zusicherungen des Klassenrates", heißt es in dem Brief, "ist das Recht, einen Rechtsstreit zu führen, den (die vorgeschlagene Siedlung) bewahrt, in Wahrheit bis zu dem Punkt verwässert, an dem es praktisch Wasser ist." Wenn Bayer und der Klassenrat es ernst meinten, die Prozessrechte künftiger Antragsteller zu schützen, hätten die Einwände keine Beschränkungen für künftige Anträge durch Opt-outs gefordert.
      Das wesentliche Problem bei der vorgeschlagenen Einigung, argumentierten Beck Redden und Stanford-Professor David Engstrom für die von Arnold & Itkin und Kline & Spectre vertretenen Verweigerer, besteht darin, dass die Sammelklage gegen Amchem Klassen mit "selbstbewussten und leicht identifizierbaren" Mitgliedern umfasste. Das ist einfach nicht wahr, sagte der Schriftsatz in dem Roundup-Rechtsstreit, in dem "die Tiefe und Breite der Unterschiede von Kläger zu Kläger und von Staat zu Staat in der vorgeschlagenen Klasse die Schlussfolgerung zwingen, dass gemeinsame Themen nicht über den Einzelnen überwiegen." Einsen."
      Bayer sagte in einer E-Mail-Erklärung, dass es sich weiterhin für die vorgeschlagene Einigung einsetzt. "Es ist üblich, dass Klassensiedlungen, insbesondere große, Einwände haben, aber wir glauben weiterhin, dass die überarbeitete Vereinbarung allen Parteien gerecht wird", heißt es in der Erklärung. Bayer bestreitet jegliche Verbindung zwischen Roundup und Non-Hodgkin-Lymphom und verkauft das Produkt weiterhin.
      Die angehende Klassenberaterin Elizabeth Cabraser von Lieff Cabraser bezeichnete die Trennung zwischen Siedlungsbefürwortern und Kritikern als Streit über den eigentlichen Zweck von Massenstreitigkeiten.
      Cabraser sagte, die vorgeschlagene Einigung würde es Klassenmitgliedern, die bereits an Krebs leiden, ermöglichen, eine relativ schnelle Entschädigung zu erhalten, da die Einigung den Beginn der vollständigen Auszahlungen ermöglicht, sobald das Gericht die endgültige Genehmigung erteilt. Und diejenigen, die Roundup ausgesetzt waren, aber keinen Krebs entwickelt haben, werden sofort vom Benachrichtigungsprogramm und den Diagnosediensten der Siedlung profitieren, sagte Cabraser. Anstatt nur einen potenziellen Anspruch auf Geldschadenersatz nach der Entwicklung von Krebs zu haben, könnten künftige Kläger aufgrund der Sammelklage möglicherweise länger und gesünder leben - und können diesen Geldschaden auch dann geltend machen, wenn sie krank werden.
      Cabraser widerlegte auch das verfassungsmäßige Ansehen der Verweigerer und die Argumente des ordnungsgemäßen Verfahrens. Alle Klassenmitglieder, sagte sie, haben Stellung, weil sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, krank zu werden, genau wie Kläger in Sammelklagen, die mit medizinischen Überwachungsabkommen beigelegt wurden. Und der Deal, sagte sie, bewahrt das Recht der Klassenmitglieder, Schadensersatz zu verlangen - der einzige potenzielle Schaden, den der Oberste Gerichtshof als Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren zementiert hat.
      Die Antwort des Klassenanwalts auf die Einwände ist am 11. März fällig.
      Die hier geäußerten Meinungen sind die des Autors. Reuters News setzt sich gemäß den Trust Principles für Integrität, Unabhängigkeit und Voreingenommenheit ein.

      https://today.westlaw.com/Document/If9aa0c707df611eba2e590d6…
      Bayer | 51,59 €
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 10:25:01
      Beitrag Nr. 10.442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.339.158 von Remus am 06.03.21 10:09:55Was ich Herrn Baumann anlaste ist auch die Tatsache, dass er auf der letzten HV suggerierte, es gibt nur einen Vergleich der aktuellen Fälle, wenn es auch einen Vergleich für die Future cases gibt. Inzwischen wissen wir alle, beides ist völlig losgelöst voneinander. Hier die Aussage von Herrn Baumann auf der letzten HV.

      Unabhängig von der Dauer der Verhandlungen werden wir eine Lösung weiterhin nur dann akzeptieren, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert ist, dass zukünftige Fälle effizient zu einem Abschluss gebracht werden. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Rezession und teils erheblichen Liquiditätsherausforderungen gilt das mehr denn je.

      https://media.bayer.de/baynews/baynews.nsf/id/HV-2020-Aus-de…



      Und den AR-Chef Herrn Winkeljohann sollten wir an folgrnder Aussage messen. Im Rahmen der Vertragsverlängerung von Herrn Baumann knüpfte der AR-Chef diese an eine Bedingung.

      „Wir erwarten zudem, dass der Rechtskomplex Glyphosat in einer für das Unternehmen zufriedenstellenden Weise gehandhabt wird, die wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert ist, dass mögliche künftige Fälle effizient geregelt werden können.“

      https://media.bayer.de/baynews/baynews.nsf/id/Bayer-Aufsicht…
      Bayer | 51,59 €
      Avatar
      schrieb am 06.03.21 10:24:04
      Beitrag Nr. 10.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.339.179 von professordeluxe am 06.03.21 10:12:08Ich kann das rechtlich nicht beurteilen. Starke Argumente gegen einen Vergleich kann ich aus der Stellungnahme nicht wahrnehmen. Eines ist aber sicher: Die fee der unterzeichnenden Anwälte ist erheblich begrenzt ...🤑🤑🤑🤑
      Bayer | 51,59 €
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