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    ► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ (Seite 1987)

    eröffnet am 29.11.03 14:19:12 von
    neuester Beitrag 04.05.24 11:43:57 von
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      schrieb am 23.05.20 18:19:12
      Beitrag Nr. 5.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.778.834 von professordeluxe am 23.05.20 12:55:14
      Zitat von professordeluxe: https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/studie-malariamedikament-erhoeht-todesrisiko-bei-covid-19-patienten-a-9d1f7507-9c21-4c8c-b637-8069d3d6cd4f


      Da geht es um Hydroxychloroquin, das ist was anderes.
      Bayer | 57,65 €
      Avatar
      schrieb am 23.05.20 12:55:14
      Beitrag Nr. 5.044 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.778.336 von supernova1712 am 23.05.20 11:53:52
      Zitat von supernova1712: https://www.deraktionaer.de/artikel/pharma-biotech/bayer-ceo…

      ...Bayer-Chef Werner Baumann rechnet schon bald mit ersten wirksamen Behandlungsmethoden gegen Corona-Erkrankungen.
      ...Zu den Testkandidaten gehören auch die Bayer-Medikamente Resochin und Betaferon.
      ...Dass sich Bayer im Kampf gegen das Coronavirus engagiert, ist ganz klar positiv zu werten. Die Aktie ringt indes weiter mit der Marke von 60 Euro und gibt im heutigen Handel leicht nach. Investierte Anleger bewahren die Ruhe und bleiben weiter mit einem Stopp bei 52,00 Euro investiert.


      Freundliche Grüße
      supernova


      https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/studie-malariamed…
      Bayer | 57,65 €
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      Avatar
      schrieb am 23.05.20 11:53:52
      Beitrag Nr. 5.043 ()
      https://www.deraktionaer.de/artikel/pharma-biotech/bayer-ceo…

      ...Bayer-Chef Werner Baumann rechnet schon bald mit ersten wirksamen Behandlungsmethoden gegen Corona-Erkrankungen.
      ...Zu den Testkandidaten gehören auch die Bayer-Medikamente Resochin und Betaferon.
      ...Dass sich Bayer im Kampf gegen das Coronavirus engagiert, ist ganz klar positiv zu werten. Die Aktie ringt indes weiter mit der Marke von 60 Euro und gibt im heutigen Handel leicht nach. Investierte Anleger bewahren die Ruhe und bleiben weiter mit einem Stopp bei 52,00 Euro investiert.


      Freundliche Grüße
      supernova
      Bayer | 57,65 €
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      Avatar
      schrieb am 23.05.20 08:07:55
      Beitrag Nr. 5.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.775.585 von lawmeetstax am 22.05.20 21:21:56
      Am Ende ist es egal
      Was der Prozess macht— wenn Bayer sich vergleicht ist das Geld verloren
      Bayer | 57,65 €
      Avatar
      schrieb am 22.05.20 21:21:56
      Beitrag Nr. 5.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.773.071 von sdaktien am 22.05.20 16:56:03Zu Deinen Fragen:

      Die Berufungsinstanz ist keine Jury-Entscheidung. Aber die erste Instanz („trial court“) war eine Jury.

      Natürlich gibt es immer auch eine Sichtweise des Klägers, so auch hier. Die überzeugt aber zumindest mich nicht. Sie wirkt auf mich sehr zielorientiert, aber weniger juristisch. Freilich hat die erste Instanz das anders gesehen, aber mit zumindest für mich unhaltbarer Begründung. Dabei darf man eines nicht vergessen: In der ersten Instanz (wie wohl auch in der Berufung) saß nur eine Richterin. Es ist generell nicht als zwingend richtig oder als uneingeschränkt weise Zu werten, was eher zufällig gerade dieser eine Richter sagt. Es klingt natürlich immer imposant „das Gericht“ oder „die erste Instanz“, aber letztlich ist das nur eine einzelne Meinung, mehr nicht (von der Laienjury mal abgesehen, aber das ist aus meiner Sicht eh mumpitz).

      Zum Bundesrecht: da solltest Du das selbst nochmal lesen, wenn Dich das interessiert, da es sich hierbei um das Herzstückhandelt. Bundesrecht FIFRA hat ein warning im label nicht zugelassen, dann kann das Landesrecht nicht entgegen FIFRA etwas anderes fordern. Das würde sich beißen, so daß entweder Bundesrecht oder Landesrecht verletzt werden würde. Und dann geht Bundesrecht vor. Wie gesagt, der trial Court sah das damals noch anders, aber die Begründung war in kleinster Weise Juristisch überzeugend, sondern sehr ergebnisorientiert.

      Das mit der Consumer expectation theory hast Du falsch verstanden, das stimmt so nicht. Hierbei geht es vielmehr darum (sehr vereinfacht), daß ein Konstruktionsfehler nicht erst dann feststeht, wenn er nachgewiesen wird, sondern bereits dann, wenn er aus der Sicht des Konsumenten einer ist (nur schwer zu fassen). Die Anwendbarkeit der Theorie setzt dann aber voraus, daß der Konsument auch wirklich in der Lage ist, den eindeutigen Fehler zu erkennen (Beispiel: Bei einem Rasenmäher sind die Schneideblätter nicht geschützt, so daß man als Konsument schnell die naheliegende Verletzungsgefahr erkennt). Im Glyphosate-Streit war aber diese angebliche Krebsgefahr gerade nicht offensichtlich dem Produkt innewohnend, warum sonst hätte espr den Kläger so vieler Experteten bedurft (so der sinngemäße Vortrag von Monsanto). Das würde dann aber bedeuten, daß die Consumer expectation theory vorliegend nicht anwendbar wäre. Und das wiederum würde bedeuten, daß sich Johnson darauf nicht stützen kann. Wenn er das aber nicht kann, dann müßte der design defect, also der „Konstruktionsfehler“ von ihm anders nachgewiesen werden, was er aber gar nicht versucht. Er will den design effect allein mit der Consumer expectation theory begründen...jetzt ein bißchen klarer?
      Bayer | 58,03 €
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      schrieb am 22.05.20 16:56:03
      Beitrag Nr. 5.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.771.169 von lawmeetstax am 22.05.20 14:04:40Ich glaube, das wird sich lange hinziehen.

      Ich hab dazu mal einige Fragen bzw. Anmerkungen. Vielleicht kannst du den Anmerkungen die Argumentation entziehen bzw. die Fragen beantworten.

      Frage: Ist das Gericht ein Geschworenengericht oder Ähnliches (weil hier der Begriff Jury auftaucht)?

      Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das eine Stellungnahme von Monsanto, so wie es auch eine Argumentationslinie der Klageseite gibt. Der kann das Gericht folgen, muss es aber nicht (Verweis auf die Zusammensetzung).

      Frage: Warum ist das labeling, dass der Staat Kalifornien verlangt, mit dem Bundesrecht nicht vereinbar? Ist das entsprechende Bundesrecht selbst schon juristisch behandelt worden?

      Die Argumentation mit der consumer expectation und dem design effect verstehe ich noch nicht.
      Wenn, wie Monsanto wohl argumentiert, die Gefahr offensichtlich wäre, würde ein Verbraucher das Produkt doch auf "eigene Gefahr" kaufen und somit durch den Kauf einen Haftungsanspruch aufheben, weil er ja um die Gefahr des Produkts weiß.
      Wenn man auf der Klägerseite jetzt eine Vielzahl von Fachleuten heranziehen muss, damit die Gefährlichkeit erwiesen werden kann, spricht dass doch nicht gegen einen Anspruch, sondern eher dafür, weil der Hersteller des Produkts entweder fahrlässig gehandelt hat (etwa nicht genügend auf Gefährlichkeit gestestet) oder sogar vorsätzlich (das Wissen um die Gefahren waren bekannt, wurden aber nicht kommuniziert). Mir erschließt sich hier die Argumentation nicht so richtig.

      Ich glaube, die Sache mit dem Schadensersatz wird von den US-Gerichten grundsätzlich verfolgt. Das ist die Möglichkeit, solche Verfahren abzukürzen (und das Gericht nicht zu belasten). Keine Ahnung ob das hier wirkt.

      Danke für deine Arbeit.
      Bayer | 57,68 €
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      Avatar
      schrieb am 22.05.20 14:04:40
      Beitrag Nr. 5.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.761.923 von lawmeetstax am 21.05.20 13:24:20Ich habe jetzt nochmal den supplemental brief von Monsanto vom 11. Februar 2020 gelesen. Jetzt wird Vieles viel klarer, was vorliegend juristisch entscheidend ist und was nicht. Hochspannend, kann ich nur sagen. Jeder, den das Glypho-Verfahren interessiert, sollte das lesen. Hier läßt sich das wirklich immer nur sehr oberflächlich und kurz darstellen:

      - Monsanto sagt, daß ein warning im label sich nicht mit Bundesrecht vertragen hätte und damit nach FIFRA für Monsanto unmöglich zu befolgen gewesen wäre. Unmögliches kann von Monsanto aber nicht verlangt werden, so daß dieser cause of action für Johnson gesperrt ist. Gestützt wird dies auf die Wyeth-Entscheidung. Dieser Teil klingt für mich sehr schlüssig und aufgrund der Verfügungen des Gerichts könnte man fast vermuten, daß das Gericht dies auch so sieht. Bemerkenswert ist, daß die erste Instanz diesen Vorrang des Bundesrechts mit dem Argument ablehnte, daß nach Landesrecht (Californien) ja ein Verkaufsverbot möglich gewesen wäre, dann könnte ein warning im label ja nicht gesperrt sein. Diese Ansicht zerlegt Monsanto aus meiner Sicht geradezu, weil die Möglichkeit eines Verkaufsverbots nichts damit zu tun hat, ob ich bei einem "umlabeln" gegen Bundesrecht verstoße. Natürlich hätte der Verkauf verboten werden können, aber das warning im label ist schlicht etwas anderes. Richtige Argumentation von Monsanto, wie ich finde. Kaum zu glauben, daß die erste Instanz das anders vertreten hatte.

      - Wenn der cause of action "warning im label" wegen FIFRA gesperrt ist, dann bliebe nur noch der cause of action "design defect". Und da wußte ich in meinem gestrigen Posting noch nicht, worauf das bitte gestützt werden soll. Das ist mir jetzt aber klar: Im US-Recht gibt es die consumer expectation theory. Daß damit tatsächlich ein design defect durchgesetzt werden kann, hat mich echt überrascht und läßt mich auch immer noch einigermaßen verstört zurück. Wie auch immer, Monsanto argumentiert, daß diese Theorie, um überhaupt rechtlich anwendbar zu sein, eine für jeden leicht erkennbare Gefahrenquelle voraussetzt, also naheliegende Dinge. Dies ist bei Gypho bereits deshalb nicht gegeben, weil Johnson eine Herrschar von Experten benötigte, um seinen claim (Krebsgefahr) darzustellen. Wenn man die Grundlagen dieser Theorie durchdenkt, überzeugt dieses Argument. Aber wichtiger ist die Frage des Gerichts, was eigentlich mit dem Jury-Urteil aus der ersten Instanz übrig bleiben kann, wenn das warning im label gesperrt ist, nicht aber der design defect. Und da trägt Monsanto nachvollziehbar mit Zitaten vor, daß die Anwälte von Johnson vor der Jury stets den design defect auf das fehlende warning im label gestützt haben. Wenn also das warning wegfällt, kann nicht einfach der design defect allein zurückbleiben. Dies könnte mithin ein Fehler der Johnson-Anwälte gewesen sein, daß sie den design defect wohl nie als eigenständige Grundlage dargestellt haben. Wie auch immer, Monsanto macht dann deutlich, daß das Verfahren zumindest an die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß, da die Jury zu keinem Zeitpunkt über den design defect als alleinige Grundlage entschieden hatte. Immer wurde dies auf das fehlende warning im label gestützt. Dann kann aber nicht der design defect allein das Jury-Urteil heute noch stützen.

      Nach Lektüre der Schriftsätze (die frei verfügbar sind, man höre und staune), hätte ich tatsächlich gesagt, Monsanto gewinnt das Ding! Über eine tatsächliche Krebsgefahr ja oder nein wird übrigens inhaltlich nicht wirklich gestritten. Was mich jetzt allerdings ein bißchen wundert ist die Verfügung des Gerichts vom 13. Mai 2020, also daß über die Höhe des Schadensersatzes gesprochen werden soll. Ich vermute, daß ist als zusätzlicher Hinweis zu verstehen, mithin nicht als alleiniger Themeninhalt im oral argument. Jedenfalls wird in der Ladung betont, daß die Anwälte beider Seiten im oral argument nicht dasjenige wiederholen dürfen/sollen, was sie schon schriftsätzlich vorgetragen haben, das kennt das Gericht nämlich schon...ein etwas anderer Ton als in Deutschland. Daher könnte der neue Hinweis durchaus so gedeutet werden, daß nur dasjenige vom Gericht nun angesprochen wurde, was noch nicht Gegenstand der schriftlichen Auseinandersetzung war, damit das Gericht für alle Eventualitäten des Verfahrensfortgangs vorbereitet ist und die Parteien auch insoweit für den Fall der Fälle angehört hat.

      Nochmal, ich habe vom US-Recht keine Ahnung, aber das Ganze ist hochinteressant. Lesen!
      Bayer | 57,73 €
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.05.20 12:17:22
      Beitrag Nr. 5.038 ()
      Eigentlich sollte alles bereits eingepreist sein. Der Kurs wäre ohne den Prozess doch schon längst wieder über 85€ und das trotz Corona.
      Bayer | 57,54 €
      Avatar
      schrieb am 22.05.20 11:50:33
      Beitrag Nr. 5.037 ()
      Das Forum ist wegen der Glyphosat Schadensersatzzahlungen in USA mal wieder so negativ zu Bayer eingestellt, da muss ich mal wieder mit anderen, positiven Meldungen dagegen halten...

      Bayer stellt Zulassungsantrag für Krebsmittel Larotrectinib in Japan. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
      Bayer | 57,62 €
      Avatar
      schrieb am 21.05.20 22:41:56
      Beitrag Nr. 5.036 ()
      Was den Aktienkurs anbelangt, so wird dieser nach dem verlorenen Berufungsverfahren kurzfristig Federn lassen, mit Erzielung eines Vergleichs dann aber deutlich zulegen.

      Alles ohne Gewähr, nur mein Gefühl
      Bayer | 58,19 €
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