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    09.12.03 DGAP-Ad hoc: SinnerSchrader AG <DE0005141907> deutsch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.03 17:20:05 von
    neuester Beitrag 10.12.03 18:45:36 von
    Beiträge: 2
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    ISIN: DE0005141907 · WKN: 514190
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      Avatar
      schrieb am 09.12.03 17:20:05
      Beitrag Nr. 1 ()



      SinnerSchrader AG

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG werden der Hauptversammlung
      Sonderausschüttung von 1,90 Euro je Aktie vorschlagen

      Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG haben am heutigen Tag
      beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Januar 2004
      vorzuschlagen, die Kapitalrücklage in Höhe von 23,8 Mio. Euro um rd. 20,8 Mio.
      Euro zu verringern und die frei werdenden Mittel an die Aktionäre der

      SinnerSchrader AG im Rahmen einer Sonderausschüttung auf alle ausstehenden
      Aktien auszuschütten. Bezogen auf die derzeitige Anzahl in Umlauf befindlicher
      Aktien von 10.930.937 ergibt sich ein Ausschüttungsbetrag von 1,90 Euro je
      Aktie.

      Der Geschäftsverlauf der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass Kapitalrücklagen im
      derzeitigen Umfang nicht notwendig sind. Vorstand und Aufsichtsrat der
      SinnerSchrader AG sind überzeugt, dass die sich nach der Kapitalherabsetzung
      ergebende Eigenkapitalausstattung und die nach Ausschüttung und nach einem für
      das laufende Geschäftsjahr 2003/2004 erwarteten positiven Cashflow verbleibenden
      liquiden Mittel in der Größenordnung von rd. 4 Mio. Euro für die Finanzierung
      des derzeitigen Geschäftes und des geplanten Wachstums ausreichen werden.

      Aufgrund der Bestimmungen des Aktiengesetzes kann eine Ausschüttung der
      Kapitalrücklagen an die Aktionäre nur über den Weg einer Kapitalerhöhung aus
      Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung erfolgen. Der Tag
      der Ausschüttung hängt - eine zustimmende Beschlussfassung der Hauptversammlung
      am 28. Januar 2004 vorausgesetzt - von den Terminen der Eintragung des
      Beschlusses zur Kapitalherabsetzung in das Handelsregister und der danach
      erfolgenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger ab. Das in dem mehrstufigen
      Verfahren frei werdende Kapital darf aus rechtlichen Gründen, insbesondere
      Gläubigerschutzgesichtspunkten, erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten
      ab dem Datum der Bekanntmachung der Eintragung des
      Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister ausgeschüttet werden. Die
      Ausschüttung wird daher voraussichtlich in das vierte Kalenderquartal 2004
      fallen.

      Kontakt: SinnerSchrader AG, Julia Kretschmann, Investor Relations
      Tel.: 040.39 88 55 150 / Fax: 040.39 88 55 100
      eMail ir@sinnerschrader.com / http://sinnerschrader.com


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.12.2003
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 514190; ISIN: DE0005141907; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
      Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:15 09.12.2003

      Avatar
      schrieb am 10.12.03 18:45:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und die ganze Aktion scheint noch steuerfrei zu sein...


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