09.12.03 DGAP-Ad hoc: SinnerSchrader AG <DE0005141907> deutsch - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 10.12.03 18:45:36 von
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SinnerSchrader AG
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG werden der Hauptversammlung
Sonderausschüttung von 1,90 Euro je Aktie vorschlagen
Vorstand und Aufsichtsrat der SinnerSchrader AG haben am heutigen Tag
beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Januar 2004
vorzuschlagen, die Kapitalrücklage in Höhe von 23,8 Mio. Euro um rd. 20,8 Mio.
Euro zu verringern und die frei werdenden Mittel an die Aktionäre der
SinnerSchrader AG im Rahmen einer Sonderausschüttung auf alle ausstehenden
Aktien auszuschütten. Bezogen auf die derzeitige Anzahl in Umlauf befindlicher
Aktien von 10.930.937 ergibt sich ein Ausschüttungsbetrag von 1,90 Euro je
Aktie.
Der Geschäftsverlauf der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass Kapitalrücklagen im
derzeitigen Umfang nicht notwendig sind. Vorstand und Aufsichtsrat der
SinnerSchrader AG sind überzeugt, dass die sich nach der Kapitalherabsetzung
ergebende Eigenkapitalausstattung und die nach Ausschüttung und nach einem für
das laufende Geschäftsjahr 2003/2004 erwarteten positiven Cashflow verbleibenden
liquiden Mittel in der Größenordnung von rd. 4 Mio. Euro für die Finanzierung
des derzeitigen Geschäftes und des geplanten Wachstums ausreichen werden.
Aufgrund der Bestimmungen des Aktiengesetzes kann eine Ausschüttung der
Kapitalrücklagen an die Aktionäre nur über den Weg einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung erfolgen. Der Tag
der Ausschüttung hängt - eine zustimmende Beschlussfassung der Hauptversammlung
am 28. Januar 2004 vorausgesetzt - von den Terminen der Eintragung des
Beschlusses zur Kapitalherabsetzung in das Handelsregister und der danach
erfolgenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger ab. Das in dem mehrstufigen
Verfahren frei werdende Kapital darf aus rechtlichen Gründen, insbesondere
Gläubigerschutzgesichtspunkten, erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten
ab dem Datum der Bekanntmachung der Eintragung des
Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister ausgeschüttet werden. Die
Ausschüttung wird daher voraussichtlich in das vierte Kalenderquartal 2004
fallen.
Kontakt: SinnerSchrader AG, Julia Kretschmann, Investor Relations
Tel.: 040.39 88 55 150 / Fax: 040.39 88 55 100
eMail ir@sinnerschrader.com / http://sinnerschrader.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.12.2003
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WKN: 514190; ISIN: DE0005141907; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:15 09.12.2003
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