checkAd

    warum baader, wohin läuft der hund demnächst? weshalb jetzt? (Seite 662)

    eröffnet am 14.04.04 16:20:36 von
    neuester Beitrag 09.05.24 16:49:09 von
    Beiträge: 9.232
    ID: 847.094
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 924.118
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    1,5850+47,44
    0,5010+15,70
    5,9000+15,69
    41,00+12,30
    1,4000+12,00

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 662
    • 924

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 23:34:31
      Beitrag Nr. 2.622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.135.940 von Crowww am 05.03.07 23:27:50das gleiche gilt auch für beg. übrigens nicht schön, dass da keiner was von renell postet.:rolleyes: kein wunder, bei dem anführer...
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 23:27:50
      Beitrag Nr. 2.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.132.469 von Sowista am 05.03.07 19:48:34Vielleicht kann Baader danach wieder ein paar Skontren kaufen, welche ihnen dann nicht gehören.;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 21:44:17
      Beitrag Nr. 2.620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.132.469 von Sowista am 05.03.07 19:48:34der anfang der neuverteilung ist gemacht;)

      132000 skronten (stand 01.03.2007)

      baader, find ich gut.....;):)

      ciao
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 19:48:34
      Beitrag Nr. 2.619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.129.069 von risk0207 am 05.03.07 17:10:36Hi, hier eine Langfassung dazu, 17:51 Uhr bei Finanztreff.de eingeblendet
      ---------------------
      Gericht erklärt Skontrenverteilung ab 26. März für rechtswidrig
      FRANKFURT (Dow Jones)--Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Skontrenverteilung an der Frankfurter Wertpapierbörse für rechtswidrig erklärt. Dies erklärte das Gericht am Montagnachmittag in einer Pressmitteilung. Eine sofortige Einstellung des Parketthandels bedeutet dies allerdings nicht: Bis zum 26. März hat die Frankfurter Wertpapierbörse nun Zeit, durch eine Änderung der Börsenordnung eine rechtmäßige Verteilung der Skontren durchzuführen.

      Das Verwaltungsgericht hatte damit einem Eilantrag der Wertpapierhandelsbank Renell gegen die jüngste Verteilung der Aktienskontren teilweise statt gegeben, bei der Renell leer ausgegangen war.

      Wie das Gericht erklärte, ist die Verteilung rechtswidrig, und zwar nicht nur, weil die Regelungen zur Messung der fachlichen Leistungsfähigkeit nicht hinreichend bestimmt in der früheren Satzung geregelt seien, sondern auch deshalb, weil der Renell faktisch ein Berufsverbot auferlegt werde.

      Der vollständige Ausschluss eines zugelassenen Skontroführers von der Skontroführung durch Nichtzuteilung von Skontren - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Präsenzhandels - stelle einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts der Berufswahl dar. Die hierfür erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen lägen aber nicht vor, so das Gericht.

      Die Börse habe nun bis zum 26. März Zeit, erneut in der Börsenordnung eine rechtmäßige Verteilungsregelung zu schaffen und diese umzusetzen, teilte das Gericht weiter mit. Die Richter halten dies auch für geboten, "um den Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht von heute auf morgen zum Erliegen zu bringen."

      "Der dadurch für die Beigeladenen, die Anleger und den Finanzplatz Frankfurt am Main entstehende Schaden stünde in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der sich für die Antragstellerin daraus ergebe, dass sie den gegenwärtigen Zustand noch eine gewisse Zeit hinnehmen müsse", hieß es in der Erklärung weiter.

      Der Streit um den Parketthandel geht bereits seit fast zwei Jahren, als Mitte 2005 die Orderbücher neu verteilt wurden. Renell klagte, weil sie kein Mandat bekommen hatte. Im Herbst 2006 gab der Verwaltungsgerichtshof in Kassel der Klage gegen die Bestimmungen über die Verteilung der Skontren statt. Anfang Januar 2007 beschloss der Börsenrat der Börse Frankfurt überarbeitete Kriterien für die Skontrenvergabe.

      Das neue Verfahren orientiert sich an der fachlichen Leistung der Skontroführer. Die Regeln traten am 1. Februar in Kraft, die Neuvergabe der Skontren erfolgt nun zum 1. Mai.

      Webseite: http://www.deusche-boerse.de

      DJG/sms/brb
      -0-

      javascript:Flexfenster('popup_news.htm?id=26947800','News…
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 19:22:48
      Beitrag Nr. 2.618 ()
      Transparenz ist scheinbar ein Trend ;)

      Gut für die Anleger, vielleicht verbessert das das Vertrauen zu Geldanlagen in Wertpapieren, gut dann auch für Baader.

      Mal schauen wie die Sache mit Renell ausgeht, glaube aber nicht, dass Renell die Mifid Investitionen stemmen kann (ebenso wenig wie die anderen kleinen Nebenkläger).

      Wird spannend.

      Gruss
      Scrabble

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4020EUR +0,50 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 19:19:35
      Beitrag Nr. 2.617 ()
      http://www.sueddeutsche.de/,ra3m5/finanzen/artikel/484/10438…

      Schwere Niederlage für die Banken
      "Bisherige Beratungspraxis wird auf den Kopf gestellt"
      Banken müssen künftig offenlegen, welche Provisionen sie von Unternehmen für die Vermittlung von Wertpapieren erhalten. Die Kreditwirtschaft ist schockiert.
      Von Daniela Kuhr

      Banken werden ab sofort ihre Beratungsgespräche ändern müssen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das am Montag bekannt wurde. Darin verlangen die Richter, dass Kreditinstitute ihren Kunden die Provisionen offenlegen, die sie bei der Vermittlung von Anlageprodukten erhalten.

      Sonst können die Kunden Anspruch auf Schadensersatz haben. "Damit wird die bisherige Beratungspraxis der Banken komplett auf den Kopf gestellt", sagt der Tübinger Anwalt Andreas Tilp, der das Urteil erstritten hat.

      Womöglich nicht nur Fondsanlagen betroffen

      In dem Fall hatte eine Bank ihrer Kundin konzerneigene Aktienfonds empfohlen. Sie klärte die Anlegerin zwar darüber auf, dass sie dafür Ausgabeaufschläge zwischen drei und fünf Prozent kassiert.

      Was die Kundin aber nicht erfuhr: Die Fondsgesellschaft zahlte der Bank darüberhinaus einen Teil der Verwaltungsgebühren (sogenannte Kickback-Zahlungen). Nach großen Kursverlusten verlangte die Anlegerin ihr Geld zurück - Zug um Zug gegen Rückgabe der Fondsanteile. Der BGH gab ihr recht.

      Die Bank müsse "darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen" von der Fondsgesellschaft erhalte, entschieden die Richter.

      Der Kunde müsse über den Interessenkonflikt aufgeklärt werden. Erst so werde er "in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen", heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 56/05). Nach Ansicht von Tilp wirkt sich der Richterspruch nicht nur bei der Vermittlung von Fondsanteilen aus.

      Schadenersatzregelung ist unklar

      "Das Urteil betrifft Kapitalanlagen aller Art und erfasst frühere wie zukünftige Fälle", sagt der Jurist. Seiner Ansicht nach geht es auch über die Vorgaben einer EU-Richtlinie (Mifid) hinaus, die von November an in Deutschland für mehr Transparenz bei der Bankberatung sorgen soll.

      "Die geplanten Vorschriften gelten nur für die Zukunft, während das Urteil schon jetzt von den Banken bessere Informationen verlangt." Zudem sei "völlig offen, ob sie dem Anleger Schadensersatz gewähren, wie es der BGH jetzt getan hat".

      Nach Auffassung von Tilp gilt das Urteil zudem nicht nur für Wertpapiere und Derivate, sondern zum Beispiel auch für Steuersparmodelle wie Schiffsbeteiligungen. "Es gibt aus meiner Sicht so gut wie keine Bankberatung, bei der nicht im Hintergrund Kickback-Zahlungen stattfinden", sagt der Anwalt.

      Ein Sprecher des Fondsverbands BVI bestätigt, dass Kickbacks "gängige Praxis sind". Dies wird sich mit dem Urteil ändern müssen. Die Kreditwirtschaft rätselt noch über die Folgen. Beim Zentralen Kreditausschuss, dem Dachverband der Kreditwirtschaft, hieß es am Montag lediglich: Der Richterspruch komme "überraschend".

      In der Urteilsbegründung wies der BGH darauf hin, dass grundsätzlich nur die Geschäfte rückabgewickelt werden könnten, "bei denen Rückvergütungen verschwiegen worden sind". Ob der Anleger auch andere Wertpapieraufträge bei seiner Bank rückgängig machen kann, hänge davon ab, ob er "bei gehöriger Aufklärung insgesamt den Geschäftskontakt abgebrochen hätte". Das zu beweisen sei aber Sache des Kunden.
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 17:28:36
      Beitrag Nr. 2.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.129.343 von Ed24 am 05.03.07 17:22:04du warst schneller;)

      wieder 2stelliger milliarden-umsatz:laugh:

      ciao
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 17:22:04
      Beitrag Nr. 2.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.129.069 von risk0207 am 05.03.07 17:10:36...die Chance für Baader sich noch mehr Skontren zu sichern! :D
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 17:10:36
      Beitrag Nr. 2.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.126.712 von risk0207 am 05.03.07 15:35:47grade hab ichs geschrieben und schon wirds wirklichkeit

      aktuelle Skontrenvergabe unwirksam. Frankfurter Wertpapierbörse hat bis zum 26.03.07 Zeit zur Überarbeitung. Hat das Gericht entschieden
      Avatar
      schrieb am 05.03.07 15:35:47
      Beitrag Nr. 2.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.114.815 von Scrabble am 04.03.07 20:19:27hallo scrabble,


      naja, also bis unter 4 €.... das fällt mir in der Tat auch schwer DA DRAN zu glauben, allerdings, bis unter 4,30 €.... wenn es im Gesamtmarkt noch bis 6200 Punkte (Beispiel Dax) runtergehen sollte... warum nicht... um das Niveau herum werde ich jedenfalls spätestens wieder ein wenig aufstocken...;)

      Ich werd mir allerdings noch genügend "Pulver" trocken halten, falls es noch weiter runtergeht.

      Sollte es widererwarten früher wieder nach oben gehen...oder die Korrektur sogar schon diese Woche vorbei sein (eieiei hätte Baader da einen Reibach verdient)...:) na ja irgendwo würde auch bei höheren Kursen als jetzt noch ein günstiger Nachkaufkurs sein...(bei besserem Börsenumfeld sowieso ;)) hiess ja erst letztens noch, dass alles unter 5,50 € auf jeden Fall ein "Kauf" sein soll :D

      Wollen wir hoffen, dass die Sache mit dem Renell gut für Baader ausgeht. Ehrlich gesagt stinkt mir DIE Sache mehr als das Momentane Gemetzel an den Weltmärkten.
      • 1
      • 662
      • 924
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -3,48
      +0,65
      -0,49
      -5,66
      +1,25
      +2,15
      +0,13
      +0,70
      -0,04
      +0,71

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      208
      116
      102
      54
      51
      39
      39
      34
      33
      31
      warum baader, wohin läuft der hund demnächst? weshalb jetzt?