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    GBK (Seite 19)

    eröffnet am 03.05.05 19:55:59 von
    neuester Beitrag 02.05.24 08:13:01 von
    Beiträge: 615
    ID: 978.919
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    ISIN: DE0005850903 · WKN: 585090 · Symbol: GBQ
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      Avatar
      schrieb am 09.03.17 14:38:02
      Beitrag Nr. 435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.501.765 von Michale am 09.03.17 14:34:05Allerdings scheinen diese Beteiligungsgesellschaften im Moment auch irgendwie im Trend zu liegen. Da muss man aufpassen, nicht auf die falschen zu setzen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 14:34:05
      Beitrag Nr. 434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.501.723 von DerSchuster am 09.03.17 14:28:36
      Da bin ich ganz bei Dir.
      Außerdem liebe ich Firmen, die sich an Dritten beteiligen oder Dritte kaufen.
      Hier habe ich meine ersten Erfahrungen mit Indus Holding gesammelt, dann Gesco, MBB SE und bisher an allen prächtig verdient. Bis auf Gesco habe ich alle noch.

      Dieser Tage habe ich eben GBK und Blue Cap dazuerworben und hoffe hierbei, genauso gut damit zu fahren. Jedenfalls bin ich sehr zuversichtlich, denn bei vielen Gesellschaften sind mir die Bewertungen derzeit zu hoch zum investieren.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 14:28:36
      Beitrag Nr. 433 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.501.630 von Michale am 09.03.17 14:14:06Ich denke hier kann man bedenkenlos zugreifen. Wer so viele Jahre einen so konstant guten Job macht, der wird uns auch in Zukunft nicht enttäuschen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 14:14:06
      Beitrag Nr. 432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.501.597 von sirmike am 09.03.17 14:09:02
      Danke,
      war sehr hilfreich. Ich habe heute nochmals zugegriffen und bin jetzt ausreichend investiert.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 14:09:02
      Beitrag Nr. 431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.501.429 von Michale am 09.03.17 13:43:42
      Zitat von Michale: nicht mehr nach HGB, sondern nach KAGB. Der nachstehende Passus ist dem Geschäftsbericht von 2015 entnommen. Kann mir bitte hier mal jemand den Unterschied erklären.


      Nachdem die Portfolioentwicklung bis zum Jahr 2013
      anhand der Bewertungsvorschriften für die Beteiligungen
      gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) dargestellt
      wurde, folgen die Darstellungen ab dem Jahr 2014 den
      Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).


      Das ist falsch!

      Das KAGB ersetzt nicht das HGB, es ist eine Ergänzung was die Darstellung der Beteiligungen angeht (bezieht sich eigentlich auf Investmentfonds). Die GBK ist bei der BaFin als "AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft" registriert.

      Dem Geschäftsbericht 2015 der GBK ist folgender Passus zu entnehmen: "Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
      (HGB) und des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) erstellt."

      Der Jahresabschluss erfolgt weiterhin nach HGB.

      EvaMeier hat allerdings Recht, dass die "stillen Reserven" nicht mehr ganz so still sind, weil sie dank KAGB in der Bilanz aufgeführt sind.

      GB 2016, S. 54: "In der Gewinn- und Verlustrechnung wird ein nicht realisiertes Ergebnis, bestehend aus den Zeitwertänderungen des Geschäftsjahres ausgewiesen. Nach den Vorschriften der §§ 26 ff. KARBV sind für Beteiligungsengagements die jeweiligen Verkehrswerte zum Bilanzstichtag anzusetzen. Diese Regelung wird angewendet für unmittelbare Beteiligungen und für die mezzaninen Finanzmittel. Abweichend erfolgt im Jahr des Erwerbs ein Ansatz zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten."
      5 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 09.03.17 13:43:42
      Beitrag Nr. 430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.494.244 von sirmike am 08.03.17 16:57:08
      Sie bilanzieren seit 2013
      nicht mehr nach HGB, sondern nach KAGB. Der nachstehende Passus ist dem Geschäftsbericht von 2015 entnommen. Kann mir bitte hier mal jemand den Unterschied erklären.


      Nachdem die Portfolioentwicklung bis zum Jahr 2013
      anhand der Bewertungsvorschriften für die Beteiligungen
      gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) dargestellt
      wurde, folgen die Darstellungen ab dem Jahr 2014 den
      Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 11:58:37
      Beitrag Nr. 429 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.500.472 von buchfan am 09.03.17 11:44:58
      Zitat von buchfan: 10000 Stück im Verkauf, dass ist schon etwas erstaunlich nach den Zahlen und der Ankündigung von 1 Euro Dividende. Neugierig wäre ich schon wer da verkauft................?
      Gruß
      Buchfan


      Ich finde dies nicht erstaunlich. Denn man sieht es häufiger, dass nach guten Zahlen Verkäufe stattfinden. Was häufig daran liegt, dass der Kurs schon vor den Zahlen meist ansteigt. Und somit der eine oder andere mal Gewinne mitnimmt.
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 11:44:58
      Beitrag Nr. 428 ()
      Verkäufer
      10000 Stück im Verkauf, dass ist schon etwas erstaunlich nach den Zahlen und der Ankündigung von 1 Euro Dividende. Neugierig wäre ich schon wer da verkauft................?
      Gruß
      Buchfan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 17:23:39
      Beitrag Nr. 427 ()
      @sirmike:

      Nach meiner Meinung werden die stillen Reserven schon gezeigt und zwar im nicht realisierten Ergebnis. Also vermittelt der Jahresabschluss schon die stillen Reserven im Erfolg.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 17:16:18
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.494.244 von sirmike am 08.03.17 16:57:08Danke für die Info.
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