Paion "buy" (Seite 3948)
eröffnet am 12.07.05 19:39:23 von
neuester Beitrag 12.04.24 13:32:35 von
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Wir nähern uns der 2,40. Bin mal gespannt, ob die nächste Woche angeknabbert und überwunden wird... 🍻
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.963.145 von Frau_Bratbecker am 05.07.19 16:42:39
...und nebenbefundlich auch klinischer Alltag ist.
Zitat von Frau_Bratbecker:Zitat von schattenquelle: jeder Facharzt der diesen Ausbildungsabschnitt durchlaufen hat, darf sich aber nicht als Facharzt der Anästhesie nennen. Letzterer ist aber in dieser ,,Gebrauchsinformation“ gemeint.
Nö. Da steht "bzw.", nicht "und".
...und nebenbefundlich auch klinischer Alltag ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.962.005 von schattenquelle am 05.07.19 14:47:58
Nö. Da steht "bzw.", nicht "und".
Zitat von schattenquelle: jeder Facharzt der diesen Ausbildungsabschnitt durchlaufen hat, darf sich aber nicht als Facharzt der Anästhesie nennen. Letzterer ist aber in dieser ,,Gebrauchsinformation“ gemeint.
Nö. Da steht "bzw.", nicht "und".
Remimazolam ein neuer Standart...!
...sehr schön das sich unsere paion so gut gehalten hat ...
Alen ein schönes we.
...sehr schön das sich unsere paion so gut gehalten hat ...
Alen ein schönes we.
jeder Facharzt der diesen Ausbildungsabschnitt durchlaufen hat, darf sich aber nicht als Facharzt der Anästhesie nennen. Letzterer ist aber in dieser ,,Gebrauchsinformation“ gemeint.
orderbuch doch noch gute abwehr 85000 st gesammt vk gegen 24000 st im kauf gesammt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.960.046 von schattenquelle am 05.07.19 10:05:42"So ist primär nicht verständlich, warum in der Gebrauchsinformation von Propofol Lipuro der Firma Braun, Melsungen, im Gegensatz zu den anderen Herstellern (AstraZeneca, Fresenius, curamed, ratiopharm) ausdrücklich festgeschrieben ist: „Anwendung nur in Krankenhäusern oder in adäquat ausgerüsteten Tageskliniken von anästhesiologisch bzw. intensivmedizinisch ausgebildeten Ärzten”. Somit kommt zumindest dieses Präparat für die niedergelassene Praxis nicht in Frage.
Klares Jein hierzu: jeder Facharzt der Inneren Medizin muss nach aktueller Weiterbildungsordnung in seiner Weiterbildung 6 Monate auf einer Intensivstation absolvieren.
Klares Jein hierzu: jeder Facharzt der Inneren Medizin muss nach aktueller Weiterbildungsordnung in seiner Weiterbildung 6 Monate auf einer Intensivstation absolvieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.959.872 von joschi09 am 05.07.19 09:43:43In dem Fall wäre es eher geboten gewesen, den Atemweg zu sichern und v.a. auf den Monitor zu achten/hören...
In dem mir vorliegenden Artikel ist die Rede von einer SpO2 von <90% "über längere Zeit" ("<90%" ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff; 89% oder von mir aus 85% wären mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht letal gewesen).
Lange Rede, kurzer Sinn: klingt so, als hätte der Anästhesist einfach gepennt. Hätte er es gemerkt, hätte er einfach intubiert (bei Propofol) oder eben antagonisiert (Remimazolam).
So betrachtet ist Remimazolam (neben vielen anderen Vorteilen) natürlich wesentlich sicherer bei Sedierungen ohne Anästhesist oder Sedierungen mit unfähigem Anästhesist.
In dem mir vorliegenden Artikel ist die Rede von einer SpO2 von <90% "über längere Zeit" ("<90%" ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff; 89% oder von mir aus 85% wären mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht letal gewesen).
Lange Rede, kurzer Sinn: klingt so, als hätte der Anästhesist einfach gepennt. Hätte er es gemerkt, hätte er einfach intubiert (bei Propofol) oder eben antagonisiert (Remimazolam).
So betrachtet ist Remimazolam (neben vielen anderen Vorteilen) natürlich wesentlich sicherer bei Sedierungen ohne Anästhesist oder Sedierungen mit unfähigem Anästhesist.
Ein schöner reger Börsenhandel heute. Das gefällt mir. Mal sehen wie sich der Kurs heute noch entwickelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.960.391 von submersus am 05.07.19 10:46:58Mir fehlen noch 1300 Stück 🤑😕 bis zur vollen Position.
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