Chinesischer Shrimpkutterkapitän will an die Börse: Haikui Seafood - Älteste Beiträge zuerst (Seite 23)
eröffnet am 09.04.12 16:19:15 von
neuester Beitrag 27.12.23 18:00:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.099.435 von straßenköter am 29.06.18 15:27:56auch diese China-Abzocke nährt sich dem Ende
Quelle: www. handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 117277 Bekannt gemacht am: 11.12.2018 12:47 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Löschungsankündigungen
11.12.2018
HRB 117277: Haikui Seafood AG, Hamburg, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Quelle: www. handelsregisterbekanntmachungen.de
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 117277 Bekannt gemacht am: 11.12.2018 12:47 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Löschungsankündigungen
11.12.2018
HRB 117277: Haikui Seafood AG, Hamburg, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.563.988 von Muckelius am 05.01.19 10:47:391. Wer bestimmt denn, ob die Gesellschaft "vermögenslos" ist?
2. Ist die Vermögenslosigkeit denn gesichert? Ein Konkursverfahren gab es ja nie.
3. Gibt es eine Möglichkeit für aussenstehenden Aktionäre, sich dagegen zu wehren? (vielleicht "taucht" ja mal wieder Vermögen auf?
----
§ 394 FamG
Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften
(1) 1Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werden. 2Sie ist von Amts wegen zu löschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durchgeführt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt.
2. Ist die Vermögenslosigkeit denn gesichert? Ein Konkursverfahren gab es ja nie.
3. Gibt es eine Möglichkeit für aussenstehenden Aktionäre, sich dagegen zu wehren? (vielleicht "taucht" ja mal wieder Vermögen auf?
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§ 394 FamG
Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften
(1) 1Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werden. 2Sie ist von Amts wegen zu löschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durchgeführt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt.
Verstehe ich nicht
In der Argumentation kann das ja nur bedeuten, dass Haikui ein Insolvenzverfahren hinter sich haben muss bzw. ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht stattfinden konnte. Für eines von Beiden müsste sich doch eigentlich Mitteilungen finden lassen. Es findet sich aber nicht. Somit verstehe ich nicht, warum jetzt von Amts wegen eine Löschung möglich sein soll.Ich habe nur noch so eine Anwaltsseite zu Haikui gefunden:
https://www.mattil.de/de/faelle/sonstige-falle/haikui-seafoo…
Jetzt läuft ja die 3-Monatsfrist. Eigentlich müsste man Strafanzeige stellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.566.019 von straßenköter am 05.01.19 17:54:46...das Problem ist wahrscheinlich, dass Haikui beim Handelstegister kein Lebenszeichen von sich gegeben hat (sprich Jahrsabschlüsse eingereicht hat)
Valora hat das ask gerade auf 0,77€ heruntergezogen.
Wer erhebt Widerspruch bzw. stellt Strafanzeige?
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.630.666 von Der_Analyst am 14.01.19 22:33:18
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: SdK ruft Aktionäre der Haikui Seafood AG zur Interessensbündelung auf
SdK geht gegen die beabsichtigte Löschung der Gesellschaft vor
München (pta010/18.02.2019/11:00) - Das Amtsgericht Hamburg beabsichtigt, die im Handelsregister des AG Hamburg unter Aktenzeichen HRB 117277 eingetragene Haikui Seafood AG, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt, von Amts wegen nach § 394 FamFG wegen angeblicher Vermögenslosigkeit zu löschen. Die SdK wird im Namen eines betroffenen Aktionärs gegen die beabsichtigte Löschung fristgerecht Widerspruch erheben.
Die Gesellschaft hat im Wege eines Börsengangs im Jahr 2012 mehrere Mio. Euro vor allem von Privatanlegern eingesammelt. Zuletzt wurde in 2016 ein Jahresabschluss für 2015 veröffentlicht. Für das Jahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 7,3 Mio. Euro ausgewiesen. Verbindlichkeiten bestanden nahezu keine, zentrale Vermögensbestandteile waren Anteile an sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen (ins-gesamt ca. 14 Mio. Euro). Nach den uns vorliegenden Informationen fand nie ein Insolvenzverfahren statt. Wenn nun aber die Gesellschaft nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden soll, stellt sich die Frage, warum die Anteile an sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wertlos sein sollen. Immerhin befanden sich zum Bilanzstichtag am 31.12.2015 im Konzern Sachanlagen in Höhe von ca. 35 Mio. sowie Zahlungsmittel in Höhe von 90 Mio. Euro. In der Konzernbilanz wer-den zudem lediglich Verbindlichkeiten in Höhe von 10 Mio. Euro ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wohin die Vermögenswerte verschwunden sind.
Die SdK will durch den Widerspruch verhindern, dass die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird und damit rechtlich nicht mehr existiert. Im Wege eines Insolvenzverfahrens sollte nach Einschätzung der SdK sodann der Verbleib des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter über-prüft werden. Hierzu wäre jedoch noch ein schriftlicher Antrag eines Gläubigers nach § 13 Abs. 1 InsO erforderlich. Aktionäre sind als Eigentümer der Gesellschaft grundsätzlich keine Gläubiger. Jedoch könnte aus Sicht mit der SdK kooperierender Rechtsanwälte ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft bestehen, der eine Gläubigerstellung begründet.
Die SdK bittet ihre Mitglieder, die Aktionäre der Haikui Seafood AG sind, sich bezüglich einer Interessensbündelung bei ihr unter info@sdk.org o-der unter 089 / 2020846-0 zu melden.
München, den 18.02.2019
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
(Ende)
Aussender: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Hackenstraße 7b
80331 München
Deutschland
Ansprechpartner: Daniel Bauer
Tel.: +49 89 20 20 846-0
E-Mail: info@sdk.org
Website: www.sdk.org
Börsen: -
ISIN(s): -
Zitat von Der_Analyst: Wer erhebt Widerspruch bzw. stellt Strafanzeige?
Der_Analyst
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: SdK ruft Aktionäre der Haikui Seafood AG zur Interessensbündelung auf
SdK geht gegen die beabsichtigte Löschung der Gesellschaft vor
München (pta010/18.02.2019/11:00) - Das Amtsgericht Hamburg beabsichtigt, die im Handelsregister des AG Hamburg unter Aktenzeichen HRB 117277 eingetragene Haikui Seafood AG, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt, von Amts wegen nach § 394 FamFG wegen angeblicher Vermögenslosigkeit zu löschen. Die SdK wird im Namen eines betroffenen Aktionärs gegen die beabsichtigte Löschung fristgerecht Widerspruch erheben.
Die Gesellschaft hat im Wege eines Börsengangs im Jahr 2012 mehrere Mio. Euro vor allem von Privatanlegern eingesammelt. Zuletzt wurde in 2016 ein Jahresabschluss für 2015 veröffentlicht. Für das Jahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 7,3 Mio. Euro ausgewiesen. Verbindlichkeiten bestanden nahezu keine, zentrale Vermögensbestandteile waren Anteile an sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen (ins-gesamt ca. 14 Mio. Euro). Nach den uns vorliegenden Informationen fand nie ein Insolvenzverfahren statt. Wenn nun aber die Gesellschaft nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden soll, stellt sich die Frage, warum die Anteile an sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wertlos sein sollen. Immerhin befanden sich zum Bilanzstichtag am 31.12.2015 im Konzern Sachanlagen in Höhe von ca. 35 Mio. sowie Zahlungsmittel in Höhe von 90 Mio. Euro. In der Konzernbilanz wer-den zudem lediglich Verbindlichkeiten in Höhe von 10 Mio. Euro ausgewiesen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wohin die Vermögenswerte verschwunden sind.
Die SdK will durch den Widerspruch verhindern, dass die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird und damit rechtlich nicht mehr existiert. Im Wege eines Insolvenzverfahrens sollte nach Einschätzung der SdK sodann der Verbleib des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter über-prüft werden. Hierzu wäre jedoch noch ein schriftlicher Antrag eines Gläubigers nach § 13 Abs. 1 InsO erforderlich. Aktionäre sind als Eigentümer der Gesellschaft grundsätzlich keine Gläubiger. Jedoch könnte aus Sicht mit der SdK kooperierender Rechtsanwälte ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft bestehen, der eine Gläubigerstellung begründet.
Die SdK bittet ihre Mitglieder, die Aktionäre der Haikui Seafood AG sind, sich bezüglich einer Interessensbündelung bei ihr unter info@sdk.org o-der unter 089 / 2020846-0 zu melden.
München, den 18.02.2019
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
(Ende)
Aussender: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Hackenstraße 7b
80331 München
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Tel.: +49 89 20 20 846-0
E-Mail: info@sdk.org
Website: www.sdk.org
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Danke
An dieser Stelle der Hinweis, dass die SdK dies dank eines Mitgliedes dieses Boards initiiert. (Gleich ergänzt: Ich bin nicht dieser User).Auch wenn wir nicht wissen, ob hier am Ende noch etwas heraus kommt: Vielen Dank für den Aufwand!
Vielen Dank auch von meiner Seite! Ich habe den SdK bzgl. weiterer Informationen angeschrieben.
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.900.765 von straßenköter am 18.02.19 14:17:20
Zitat von straßenköter: An dieser Stelle der Hinweis, dass die SdK dies dank eines Mitgliedes dieses Boards initiiert. (Gleich ergänzt: Ich bin nicht dieser User).
Auch wenn wir nicht wissen, ob hier am Ende noch etwas heraus kommt: Vielen Dank für den Aufwand!
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