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Mieter und Vermieter immer seltener vor Gericht
BERLIN (dpa-AFX) - Nebenkosten, Schimmel, Mieterhöhung: Gründe für Streit zwischen Mietern und Vermietern gibt es viele. Dennoch treffen sich beide Seiten immer seltener vor Gericht. In 226 933
Verfahren standen sie im vergangenen Jahr noch vor dem Richter, rund 20 000 Mal seltener als 2016. "Damit sank die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung",
teilte der Deutsche Mieterbund der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Zahl der Prozesse ist seit 1996 um gut ein Drittel gesunken, wie der Verband unter Berufung auf die jüngsten Daten des
Statistischen Bundesamts vorrechnete. Der Mieterbund sieht einen Grund in der Rechtsberatung, die die Mietervereine anbieten. Wie im Vorjahr suchten dort 2017 rund 1,1 Millionen Menschen Rat. Wieder
konnten 97 Prozent der Fälle außergerichtlich gelöst werden. Seit den 1990er Jahren ist aber auch die Eigentümerquote gestiegen. Das heißt, mehr Menschen leben in den eigenen vier Wänden -
Mietstreitigkeiten ausgeschlossen. 2014 wohnten nach amtlichen Zahlen 45,5 Prozent der Deutschen im Eigentum, 1998 waren es noch 40,9 Prozent gewesen. Mietervereine erklären auch, dass
Mietrechtsreformen und zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes viele Streitpunkte entschärft haben. In der Beratung geht es laut Mieterbund in gut jedem dritten Fall um die
Betriebskostenabrechnung, etwa halb so oft um Wohnungsmängel. Schon an dritter Stelle steht die Mieterhöhung, die bundesweit mit 11,7 Prozent knapp jeden achten Klienten in die Rechtsberatung führte.
Fünf Jahre zuvor hatte der Anteil noch bei 6,6 Prozent gelegen. "Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder", erklärte der Mieterbund. In den
Großstädten sind nach der Statistik Mängel und Mieterhöhungen noch etwas häufiger ein Thema als im bundesweiten Durchschnitt./bf/DP/mis
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