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     504  0 Kommentare Digital Realty startet Offerte auf Euro lautender grüner Anleihen - Seite 3

    Erklärung zu Regulation S

    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren („Wertpapiere") von Digital Realty Trust, Inc., oder seinen Tochtergesellschaften dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder bei irgendeiner anderen Wertpapier-Regulierungsbehörde irgendeines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert. Aus diesem Grund dürfen die Wertpapiere weder direkt noch indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, wiederverkauft, übertragen, angedient oder verbreitet werden. Einzige Ausnahme ist eine Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act bzw. eine davon ausgenommene Transaktion. Dabei behalten alle Wertpapiergesetze irgendeines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten ihre Gültigkeit. Jegliche Wertpapierofferte wird gemäß Regulation S des Securities Act abgewickelt.

    Hinweis an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

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    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Eine Offerte, ein Verkauf oder eine anderweitige Andienung der Euro-Schuldscheine an irgendwelche Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum („der EWR") ist nicht vorgesehen, und mit Wirkung ab diesem Stichtag ist dies untersagt. In diesem Kontext ist der Begriff „Kleinanleger" wie folgt definiert (ein oder mehrere Kriterien treffen zu): (i) ein Kleinanleger gemäß Punkt (11) des Artikels 4(1) der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II"); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG (in der jeweils gültigen Fassung, „IMD"), wobei der Kunde nicht die Kriterien eines professionellen Kunden gemäß Punkt (10) des Artikels 4(1) der MiFID II erfüllt. Daraus folgt, dass entsprechend Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils gültigen Fassung, die „PRIIP-Verordnung") kein Basisinformationsblatt über die Offerte oder den Verkauf der Euro-Schuldscheine oder deren anderweitige Andienung gegenüber Kleinanlegern im EWR erstellt wurde. Aus diesem Grund kann es unter der PRIIP-Verordnung gesetzeswidrig sein, die Euro-Schuldscheine an irgendeinen Kleinanleger zu offerieren oder zu verkaufen oder anderweitig anzudienen.

     

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    Verfasst von PR Newswire (dt.)
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