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    Enteignung von Immobilienbesitzern  4186  3 Kommentare Die perfide 2-Phasen-Strategie der Linken und Grünen - Seite 2

    Phase 2: Enteignung mit Abschlag auf den Verkehrswert

    Und nun beginnt, so der Plan von Linken und Grünen, die Phase 2: Mit Volksentscheid soll die Enteignung von allen Immobilienunternehmen beschlossen werden, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Die Entschädigung soll mit einem deutlichen Abschlag auf den Verkehrswert erfolgen. Angenommen, der Verkehrswert von 100 sei durch den Mietendeckel bereits auf 66 gesunken (es könnten, wie gesagt, deutlich weniger sein), dann würde auf diese 66 noch einmal ein Abschlag von 50 bis 70 Prozent erfolgen. Ergebnis: Im Vergleich zu der Situation vor der Enteignungs- und Mietdeckel-Debatte würde die zu zahlende Entschädigung statt 100 Prozent nur noch 20 bis 33 Prozent des ursprünglichen Verkehrswertes betragen. Der Berliner Senat hatte zu Beginn der Enteignungsdebatte die Entschädigungssumme für die betroffenen Unternehmen auf bis zu 36 Milliarden Euro geschätzt, eine schier unglaubliche Summe für eine überschuldete Stadt, die vom Länderfinanzausgleich lebt. Gelänge es, durch die 2-Phasen-Strategie zuerst die Verkehrswerte auf 66 Prozent der ursprünglichen Summe herunterzuprügeln (mit dem Mietendeckel) und dann noch einen Discount (Abschlag) von 50 Prozent bei der Enteignung durchzusetzen, dann hätte sich diese Summe von 36 Milliarden auf etwa 12 Milliarden reduziert. Das liegt dann unter den Bankverbindlichkeiten, so dass es sich faktisch um eine entschädigungslose Enteignung halten würde.

    So ist wohl das Kalkül der Grünen Bundestagsabgeordneten Bayram zu verstehen: "Wenn wir jetzt die Mieten deckeln, wird später das Enteignen leichter – unter der Voraussetzung, dass der entsprechende Volksentscheid die notwendige Zustimmung bekommt." Ihr Wort hat bei den Grünen Gewicht, weil sie im Bundestag die einzige mit Direktmandat gewählte Abgeordnete der Partei ist.

    Der Mietendeckel, auf dem der Plan basiert, ist aus vielen Gründen verfassungswidrig. Der offensichtlichste Grund ist, dass die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Mietrechtes nur beim Bund liegt, nicht bei den Ländern. Tatsächlich stellt der Mietendeckel nur eine verschärfte Form der bereits bundesweit in Kraft gesetzten Mietpreisbremse dar. Der Bund hat also in diesem Bereich von seiner Gesetzgebungskompetenz bereits Gebrauch gemacht, daher darf ein Land hier gar nicht mehr gesetzgeberisch tätig werden. Dies kann jedoch nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Eine solche Klage könnte Jahre dauern, bis sie entschieden ist. Schneller könnte es nur mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren gehen, wozu es jedoch mindestens 25% der Bundestagsabgeordneten bedürfte. Die FDP hat bereits erklärt, dass sie ein solches Normenkontrollverfahren nach Verkündung des Gesetzes unterstützen würde. Unklar ist, wie sich die Bundestagsfraktion der CDU/CSU verhalten wird. Hier werden unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema vertreten - was an sich schon ein Skandal ist. Denn was die Linksregierung in Berlin plant, ist nichts weniger als ein Putsch gegen das Grundgesetz.

     

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    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Enteignung von Immobilienbesitzern Die perfide 2-Phasen-Strategie der Linken und Grünen - Seite 2 Die Diskussion um den sogenannten Mietendeckel in Berlin hat die Debatte um die geplante Enteignung von Immobilieneigentümern in den Hintergrund gedrängt. Dabei ist das Thema nach wie vor brandaktuell. Grüne und Linke verfolgen eine 2-Phasen-Strategie. Die Grüne Bundestagsabgeordnete Canan Bayram hat diese jetzt laut einem Bericht der WELT (5.10.) mit diesen Worten offen gelegt: "Wenn wir jetzt die Mieten deckeln, wird später das Enteignen leichter – unter der Voraussetzung, dass der entsprechende Volksentscheid die notwendige Zustimmung bekommt."