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     3298  0 Kommentare Bitcoin-ETF: Bedeutet das Verbot etwa gleichzeitig die Renaissace der Kryptowährung?! - Seite 2

    Dass der Nachweis auf keine betrügerischen oder manipulativen Handlungen nicht erbracht werden konnte, spricht wohl ebenfalls Bände und dürfte (oder sollte!) die Skepsis vor solchen Produkten wohl eher noch ein wenig erhöhen. Zumindest, wie gesagt, wenn du mich fragst.

    Der Passus, dass die Börsenaufsicht dem Bitcoin oder auch der Blockchain-Technologie nicht sein grundsätzliches Potenzial absprechen wollte, klingt für mich zudem eher nach juristischer Absicherung. Quasi, um sicherzustellen, dass es hier keinerlei Diskriminierungsverbote gibt, an denen sich Klagen aufhängen können. Ein Türöffner für weitere solcher Produkte sieht für mich dennoch anders aus. Insbesondere, wenn der Verfahrensgang bislang sehr eindrucksvoll gezeigt hat, dass derartige Produkte nicht hoch in der Gunst der Aufsichtsbehörden zu stehen scheinen. Vor allem, weil materielle Anforderungen nicht erfüllt werden.

    Ich rechne über Kurz nicht mit einer Einführung

    Kurzfristig würde ich daher nicht darauf wetten, dass ein solcher Bitcoin-ETF bald ins Leben gerufen wird. Wenn es um die Sicherheit der Anleger geht, kennen Börsenaufsichten schließlich keinerlei Pardon. Wobei man mangelnde Sicherheit an dieser Stelle natürlich nicht mit Volatilität, sondern eher mit Manipulationen gleichsetzen kann, die im Bitcoin-Markt, der von Großbesitzern beeinflusst werden kann, durchaus existent sind.

    Die Kryptowährung hat somit für mich einen weiteren Dämpfer bekommen. Zumindest einen offiziellen und genehmigten Passivfonds werden wir wohl auf absehbarer Zeit eher nicht in der Börsenwelt begrüßen können.

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    Vincent besitzt keine der erwähnten Kryptowährungen. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Kryptowährungen.

    Motley Fool Deutschland 2019

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.

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Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. 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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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